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nolensvolens

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  1. So ganz am Rande, es gibt bei den Dolls auch Frauen (einschließlich TS), welche nicht "geVIPt" sind und die schön anzuschauen sind, auf (ohne Registrierung zugänglichen) Fotos und auch real . Bei Gefallen einfach von denen eine aussuchen?
  2. Wer das Zimmer bucht, ist egal, es kommt darauf an, ob ein Zimmer (neben der Übernachtung) zumindest auch gewerblich genutzt wird. Der Empfang einer Escortdame in dem Zimmer ist eindeutig eine gewerbliche Nutzung, wie Du allein schon an der Übergabe des Umschlages für die P6 Dienstleistung unschwer erkennen wirst. Somit wären dann 19% auf den Nettozimmerpreis zu entrichten. Irrelevant ist, dass das Zimmer (auch) bestimmungsgemäß (umsatzsteuerrechtlich) zur Übernachtung genutzt wird. Wer wen empfängt spielt nur insofern eine Rolle, als dass die empfangende Person halt das Zimmer zahlt, 19% sind in Strenge in jedem der beiden Fälle fällig. Viele öffentlichen Empfehlungen seiten Escort Agenturen (google mal "Mövenpick + Escort", das kann auch jeder Betriebsprüfer) können insofern durchaus einen "Anfangsverdacht" nähren. Denn diese Empfehlungen durch Agenturen sind ja ein Beleg dafür, dass ein Zimmer mindestens einmal (pro Empfehlung) nicht ausschließlich zur Beherbergung genutzt wurde. Wenn eine Agentur empfiehlt, liegt auch nahe, dass diese Nutzung auch nicht nur einmal pro Empfehlung erfolgte. Und wenn dann viele solcher Empfehlungen vieler Agenturen im Netz stehen, besteht auch Grund zur Annahme, dass die Escort-gewerbliche Nutzung nicht nur vernachlässigbare Einzelfälle sind. Als CFO von Mövenpick wäre ich da auch nicht begeistert, denn ich hätte es zu verantworten, wenn für Jahre pauschal die fehlenden 12% nachgefordert würden. Hinzu kommt, dass das Gesetz, welches zu dem 7% USt. Satz führte, aus bestimmten Gründen auch "Mövenpick-Gesetz" genannt wird (offiziell: Wachstumsbeschleunigungsgesetz). Wenn dann gerade Mövenpick da jetzt etwas sensibel reagiert und nicht des "Missbrauchs" beschuldigt werden will, ist das m.E. nicht verwunderlich. Das hat übrigens nichts mit P6 zu tun. Beispielsweise Konferenzräume werden ja auch mit 19% berechnet. Auch wenn da die Leute manchmal einpennen.
  3. Vielleicht nur das Ergebnis einer Betriebsprüfung und/oder vorbeugend. Nach einer BFH Entscheidung heisst es: ""Die erforderliche Beherbergung setze die Überlassung an einen Gast als Unterkunft voraus. Die Raumüberlassung dürfe nicht anderen Zwecken dienen"" Solche andere (nämlich gewerbliche) Zwecke sind P6 und die Folge wäre umsatzsteuerrechtlich, dass nicht 7% in Rechnung zu stellen und abzuführen sind, sondern 19%. Kann also einen rein steuerrechtlichen Hintergrund haben. Zumindest dass man nicht von Escortagenturen empfohlen werden will. Weil sonst der Betriebsprüfer vielleicht Ärger macht und "Verdacht" auf 19% für Zimmerpreis hegt. Das bzw. die 12% Differenz müßte ggf. dem FA nachgezahlt werden, was die Kalkulation durcheinander bringen dürfte.
  4. Hier noch ein Kommentar http://www.huffingtonpost.com/katherine-koster/rentboy-raid-the-stonewal_b_8057066.html. Die Autorin ist zuständig für die Öffentlichkeitsarbeit bei SWOP http://www.swopusa.org/. Hieraus ein Ausschnitt: "By that, we mean something both positive and problematic. The right people, means the "good guys." Rentboy is not a pimp. Nor a trafficker. It's not even an "escort service" or "prostitution ring," as it's been called by website after website -- Rentboy was a fairly priced, well-designed and well-run classified ad site for male adult entertainers.The right people also means people who invested in and were well-regarded by LGBT, harm reduction, free speech and adult work organizations and communities. Rentboy.com, more so than other adult advertising sites, was a community-based institution. It offered college scholarships to advertisers. Its' staff partnered with and promoted LGBT and harm reduction organizations and communities, like Hook Online. Rentboy.com was well-regarded by its advertisers. It was an attack that was felt as a loss by diverse adult worker, LGBT, harm reduction and sexual freedom communities that they positively impacted, an attack that even the broader public could see as nothing but repressive, unproductive harm."
  5. Rentboy.com ist ein großes und überwiegend in den USA tätiges Portal für schwule SW. Dies wurde nun geschlossen http://m-maenner.de/2015/08/rentboy-com-chef-verhaftet/. Es sei angemerkt, dass Jeffrey Hurant, den ich persönlich kenne, für die Gay Community einiges geleistet hat. U.a. wurde auch ein Stipendiatenprogramm aufgelegt, damit schwule SW ohne Ausbildung eine solche bekommen und so sich eine Zukunftsperspektive für eine post-P6 Zeit aufbauen können (im Schwulenbereich ist das Alter noch "kritischer", als bei den Heten). http://m-maenner.de/2015/08/bildung-ist-nie-verkehrt/. Warum nun ausgerechnet nach dem Launch dieses Projektes zugeschlagen wurde ... Zur Vermeidung von Missverständnissen, ich bin ne in der Wolle durchgefärbte Hete, und das ist gut so . So ein Stipendiatenprogramm wäre auch für manche hiesige weibliche SW eine feine Sache, wie ich weiss. P.S.: Wenn man die wirtschaftlichen Zahlen in dem ersten Artikel verständig (!) liest, dann erkennt man übrigens, dass pro inserierendem Anbieter der Gewinn ca. 20,-- USD pro Jahr betrug. Bevor jemand von den 10 Mio in 5 Jahren geblendet wird. 105.000 zahlende User läppern sich halt. ---------- Beiträge zusammengefügt um 10:08 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:39 Uhr ---------- P.P.S.: Und hier noch ein Kommentar der NY Times: http://www.nytimes.com/2015/08/29/opinion/homeland-securitys-peculiar-prosecution-of-rentboy.html?_r=0
  6. Genau diese "Wahrnehmung" kundenseits meine ich damit, wenn ich andeute, dass dirigistisches Verhalten von Agenturen von manchen Kunden besonders goutiert wird. Zum Rest Deines Posts, die Logik wird Dir vielleicht sagen, dass in Konsequenz m.E. Kunden keinerlei Erstattungen von der Agentur erwarten dürfen? Das ist jetzt agenturfeindlich? Dein Zitatteil meinerseits hast Du aber fein aus dem Kontext gerissen. Ich denke auch, dass eine Diskussion so kaum Sinn macht und auch nicht gewünscht wird. P.S.: Ah, da betritt ja der Retter aller Agenturen auch die Bühne
  7. Wenn der Agenturdame keine Abzüge seitens der Agentur gemacht werden, dann, und nur dann, ja. ---------- Beiträge zusammengefügt um 11:24 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:22 Uhr ---------- Du bist seit heute morgen ohnehin schon auf meiner Fehdeliste, wegen des BVB Posts
  8. Jeder Agentur ist es natürlich unbenommen, unzufriedenen Kunden (einer Agenturdame) Geld zu schenken (unabhängig von der Auftraggeberin). Das entspricht auch üblicher Lebenspraxis und führt meist zu spontanem Reichtum der Agenturleitung
  9. Wenn es als "einvernehmlich" angesehen wird, wenn die Agentur entscheidet und die Agenturdame nicht widerspricht (warum auch immer) ... "Vermittler" im Sinne von "Mediator" kann eine Agentur nicht sein, weil sie selbst in den Konflikt mit eigenen wirtschaftlichen Interessen verwickelt ist. Beispielsweise auch in dem Konflikt, entweder Dich als Stammkunden, oder die Agenturdame als Auftraggeberin zu verlieren. Bei einer seriösen Agentur ist das ein nahezu unauflösbarer Konflikt ... ---------- Beiträge zusammengefügt um 11:09 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 11:06 Uhr ---------- Nicht im Außenverhältnis mit Dir Die Dame hat vielleicht sogar einen Erstattungsanspruch gegen die Agentur, weil die Agentur ihr einen Kunden vermittelt hat, welcher die "Bestellung" nicht abgenommen hat? Eine Agentur hat einen Vermittlungsauftrag (wenn wir dieses Konstrukt mal annehmen) ideal ausgeführt, wenn sie der Agenturdame ausschließlich handzahme, zurückhaltende, tolerante Schäfchen als Kunden vermittelt, und nicht solche, welche "Kaufreue" überkommt ....
  10. Bei aller Anerkennung für Kundenfreundlichkeit, wie geschildert. Die Provision ist der Agentur, zahlbar von der Agenturdame, geschuldet. Das Honorar der Agenturdame schuldet der Kunde der Dame, in voller Höhe und unabhängig von einem eventuellen Agenturanteil (welcher ihn im Grunde nichts angeht). Wenn nun die Agentur entscheidet, dem Kunden Geld zu erstatten, dann entscheidet sie über etwas, was gar nicht in ihrer Entscheidungskompetenz liegt. Bzw. nicht liegen sollte, wenn die Agenturdame tatsächlich selbstständig ist und der Agentur einen Vermittlungsauftrag erteilt hat. Auch wenns nicht gerne gehört wird. Und hier gar "paradox" klingt. Ein Erstattungsangebot der Agentur, wofür auch immer (also auch wenn es "nur" den "Agenturanteil" betrifft) ohne ausdrückliche Zustimmung bzw. Auftrag der Agenturdame wäre indiziell für "Dirigismus" (was sich ja viele Kunden im Grunde wünschen...).
  11. Am Rande, auch mal anders gefragt, muß ich mir über Libor Manipulationen, Steuerdinge, und und und einer deutschen Großbank Gedanken machen? Ich denke ja, wenn ich mit der Geschäftsbeziehungen habe. Wir haben unsere Konten dort umsatzmäßig "heruntergefahren" und werden uns in absehbarer Zeit trennen.
  12. Genau! P.S.: MC, also wenn das "nicht hilfreich" bei Post #5 nicht missbräuchlich ist, wann dann? Er hat ja noch nicht einmal ein Musikvideo eingestellt, sondern sich nur bedankt
  13. Camusa, das war jetzt offenbar für jemanden "nicht hilfreich"
  14. Nach Ablehnungen in 2010 und 2013 ist Flibanserin, genannt "Viagra für die Frau" nunmehr von der FDA (US-Zulassungsbehörde, sozusagen der "Leuchtturm" in Zulassungsverfahren für Pharmazeutika) zugelassen worden. M.E. ein Skandal sondergleichen. Grundsätzliches Bei dem Wirkstoff handelt es sich um einen Entwicklungskandidaten im Bereich Psychopharmaka, speziell Antidepressiva. Als solches wegen der erheblichen (negativen) Nebenwirkungen uninteressant gewesen (andere Antidepressiva wirken besser und mit weniger Nebenwirkungen). Demgegenüber sind PDE-5-Hemmer (Viagra etc.) ursprünglich Entwicklungskandidaten aus dem Herz-/Kreislauf Bereich. Sie haben keine bekannten psychogenen Wirkungen. Einfach ausgedrückt, mit PDE-5 Hemmern können Männer behandelt werden, welche "wollen", aber nicht "können" Ganz anders bei Flibanserin, damit werden Frauen behandelt werden, welche nicht "wollen", jedenfalls aus sich heraus. Die es allenfalls stört, dass ihr nicht "wollen" vom Umfeld nicht akzeptiert wird. Aus diesem Grunde halte ich diese Zulassung aus fundamentalen ethischen Gründen für verwerflich. Denn es wird ein Psychopharmakum dazu hergenommen, den Willen (bzw. Nichtwollen) zu "therapieren". Wenn das Schule macht, dass der Willen von Menschen mittels Psychopharmaka manipuliert werden soll (sie also zu einem Tun bewegt werden sollen, welches sie ohne eigenen und allenfalls von außen aufgebrachten Leidensdruck nicht ergreifen würden), dann GUTE NACHT! Im Detail Das Mittel wird nicht "situationsbedingt" eingenommen, sondern muss permanent (=täglich) eingenommen werden, um eine Wirkung zu entfalten. Wirkungseintritt erfolgt in Monaten ab Beginn der Einnahme. Die Wirkung tritt bei etwa 10% der Probandinnen ein. Das bedeutet, dass 90% der potentiellen Patientinnen über Monate mit einem Psychopharmakum "behandelt" werden, ohne dass die gewollte "therapeutische" Wirkung überhaupt eintritt. Bei diesen 10% haben die Probandinnen 0,5 bis 1-mal öfter Sex pro Monat, als die Kontrollgruppe. Die Nebenwirkungen sind dabei vielfältig und heftig. Und zwar auch und besonders in der Kategorie "1 von 10". Dies bedeutet, dass mindestens 10% der "behandelten" Personen eine schwere negative Nebenwirkung erfahren. Der Anteil an Patientinnen mit schweren negativen Nebenwirkungen ist also höher als der Anteil an Patientinnen, bei denen die gewollte (und sehr "übersichtliche") Wirkung eintritt (!!!). Kein andere Wirkstoff (und anderer Indikation) würde mit solche einem Wirkungs- und Nebenwirkungsprofil auch nur den Hauch einer Chance auf Zulassung haben, außer im Bereich der Onkologie und für Patienten, deren Lebenserwartung sich in Wochen rechnet. Und dann auch nur unter strenger Kontrolle einer Ethikommission im Einzelfall. Unabhängig hiervon dürfte sich nahezu jedes Antidepressivum ähnlich eignen. Denn eine Stimmungsaufhellung dürfte auch der sexuellen Lust mitunter förderlich sein. Nur: es wäre gegen jede medizinische Ethik, solche Mittel "off-label", also zur Lustförderung einzusetzen, da sie ausschließlich zur Behandlung von tatsächlich vorhandenen schweren Depressionen eingesetzt werden dürfen. Zynischer Aprilscherz Wir haben heute Mittag erörtert, zum 01.04.2016 einen Zulassungsantrag für ein Depressivum (Gegenteil eines Antidepressivums) für zu geile Männer zu stellen, mit der Indikation der Lustdämpfung. Denn ein depressiver Mann hat vielleicht ein bissl weniger Lust. Dies gebietet sich auch aus Gender- und Symmetriegründen, weil wenn es zulässig ist, Frauen "Glückspillen" zwecks Luststeigerung (also Anpassung an männliches Lustpotential) zu verabreichen, dann muss es ebenso zulässig sein, dass Frauen ihren zu geilen Männern depressiv machende Pillen verabreichen, um deren Lustniveau auf das eigene zu reduzieren. Alternativmedizinischer Ansatz Wenn eine Stimmungsaufhellung die weibliche Lust befördert, dann könnte exotischerweise auch erwogen werden, die Stimmung von Frauen dadurch aufzuhellen, dass ihnen Freude, Wohlbefinden etc. bereitet wird. Seltsam, ich weiss, aber es soll tatsächlich wirken. Bei mehr als 10% der Probandinnen. Und ohne schwere negative Nebenwirkungen.
  15. Das Einkaufwagenproblem kann ja auch dadurch umgangen werden, dass frau bei Gelegenheit sich einen Stapel Plastikchips greift und die dann einfach immer drin läßt Nee, mir würden solche Teile Angst machen, die sollten waffenscheinpflichtig sein ....
  16. Bei einer nackten Frau stehen die Nägeln allerdings weniger in meinem Focus, so dass die eher egal sind Solange darauf nicht womöglich ein Hello Kitty Motiv ist und sie mir damit dauernd vor den Augen herum wedelt bzw. die zwischen meine Augen und ihre interessanteren Körperteile schiebt
  17. Der Grund wird vermutlich einfach sein: Weil sie es selbst gut findet . Muss man(n) ja deshalb nicht auch gut finden (seien es die Lippen, seien es die Nägel). Was die Nägel angeht, es gibt (in meinen Augen) Schlimmere, die sind ja noch eher dezent und insofern akzeptabel
  18. Da hilft gelegentliches Reden ungemein Ansonsten, ganz nüchtern gesagt, werden es viele Frauen, welche P6 anbieten, sicherlich auf Anhieb etwas befremdlich finden, wenn Du nicht vögeln bis zum Abwinken willst und Dich mit "weniger" zufrieden gibst. Aber sicherlich nichts dagegen haben . Bei manchen wirst Du aber auch vielleicht besonderen "professionellen Ehrgeiz" wecken
  19. Welcher Mann könnte schon zu einer ordentlichen Currywurst "nein" sagen ....
  20. "Im Prinzip" zur Ergänzung. Und dann kommen halt die "guten Sitten", wo sich dann der Kreis wieder schließt, oder die Katze sich in den Schwanz beisst .....
  21. Wer nichts hat, auch keine Verantwortung für Andere, und auch nichts haben will (und ansonsten Essen und Trinken hat), über den hat niemand Macht. Wohl eher nicht der Prototyp der P6-Protagonistin
  22. Er hat halt Macht über Dich, WENN es beispielsweise regnet und Du wasserscheu bist. In einer warmen klaren Sommernacht und bei gepolsterten Parkbänken hat er keinerlei Macht über Dich @ Tanja Du stellst das sehr klar dar und es ist insofern durchaus "vertretbar". Solange jedoch der P6-Job nicht als Job wie jeder andere gesellschaftlich voll akzeptiert ist, denke ich, dass bei einem Wettbewerbsverbot im Streitfall stets die Agentur den Kürzeren ziehen wird. Ich vermute mal, dass selbst die stärksten P6 Sympathisanten mit der folgenden Aussage gewisse Probleme hätten: "Den Hintern hinhalten ist kein Deut anders, wie Klamotten verkaufen, allenfalls die Kohle kann mehr sein". An dem Tag, wo die überwiegende Mehrheit dazu "Und was ist daran jetzt erwähnenswert?" sagt, +20 Jahre, werden Gerichte wohl auch ein Vögel-Wettbewerbsverbot einem Kochwettbewerbsverbot gleich behandeln.
  23. Passt nicht, wenn Du mir Deine Karre supergünstig verkaufst, weil DU bis morgen keinen anderen Käufer findest, das ist das zwar eine empfundene Zwangslage, aber sicher kein nichtiges Geschäft, es sei denn, der Preis ist offensichtlich und in extremer Weise unangemessen. In dem Beispiel habe ich enorme Macht über Dich. Denn ich kann auch sagen "nix, will Deine Karre nicht". Auch mit dem Wissen Deiner finanziellen Lage. Damit bestimme ich, ob Du morgen unter einer Brücke schläfst oder nicht. Wäre es also auch "sittenwidrig", Dir die Karre nicht abzukaufen????
  24. Tanja, es hat nicht mit Grundrechten, Menschenrechten etc. zu tun, wenn der Koch nicht nach Belieben kochen darf. Sex ist aber eben nicht dem vergleichbar. Wenn Du jetzt - hier - unbedingt Analogie haben willst, dann müßtest Du auch problemlos akzeptieren, dass beispielsweise Kleinbordelle allen Bestimmungen unterliegen, wie vergleichbare Betriebe auch? Angefangen mit getrennten Toiletten für Mann und Frau? Der "Witz" ist, klar, Du "darfst" Dir selbst in Deinem Sexualverhalten Beschränkungen beliebiger Art auferlegen. Niemand wird das bestreiten . Aber Du kannst dieses essentielle Selbstbestimmungsrecht im Positiven und im Negativen, m.E. nicht wirksam vertraglich aufgeben. Also so oder so, Du darfst (nach meiner Auffassung) vögeln mit wem Du willst, für welche Gegenleistung auch immer, und egal ob Du irgendwelche anderslautenden vertraglichen Verpflichtungen unterschrieben hast.
  25. Am Besten weit unter banküblichen Zinsen, ich würde sogar meinen am besten zinslos. Und dies dann unbedingt schriftlich und mit bargeldlosen (= prüfbaren) Überweisungen und Ratenzahlungen. Sonst landet man in der Außenwahrnehmung (beispielsweise bei Streit mit der Dame) gaaanz schnell in der Ecke jener Agenturen, welche mit Kredithaien "assoziiert" sind.

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