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Markenrecht im Escort Gewerbe


Empfohlene Beiträge

Nicht das HABM (Europa mit Wirkung für Deutschland) vergessen:

 

http://oami.europa.eu/CTMOnline/RequestManager/de_SearchBasic?transition=start&source=Log-in.html&language=de&application=CTMOnline

 

oder WIPO (internationale Marken mit Wirkung für DE):

 

http://www.wipo.int/ipdl/en/madrid/

 

Aber die Ämter ändern gerne die Pfade, also nicht auf die Links verlassen, ggf. über die Hauptseite neu "durchwuscheln".

 

Taugt alles für Identitätsrecherchen, also Abbruchkriterien. Wenn nix identisches gefunden wurde, heißt das noch nicht, dass es unproblematisch ist.

 

+ http://register.dpma.de/

 

öffentlich und kostenlos...

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Hallo Jacob, zum Brüllen wollte ich dich nicht bringen. Wenn es wirklich nett von dir gemeint war dann entschuldige ich mich für meine unglückliche Wortwahl und nehme es zurück.

Möglicherweise wäre es vielleicht nur besser gewesen direkt bei Glamouresse per Email nachzufragen woher man deine Email + Namen hat und den rechtl. Hinweis zu geben anstatt in einem weltweit zugänglichen Forum da es letztendlich ja nur für eine Person in diesem Fall wirklich von Interesse ist.

 

Kein Problem, ein bischen Adrenalin bringt ja auch mal ein wenig Leben in die Bude bei dem trüben Wetter (hier hats die längste Anzahl Tage ohne Sonne hintereinander seit 1963 gegeben, habs heute gelesen).

 

Das mit dem direkt, damit hast Du im Prinzip recht und darüber habe ich vor dem Posting wirklich genau nachgedacht, nämlich ob es Astrid schaden könnte (mit dem Ergebnis "nein"). In Fällen, die mir sozusagen akut aufgefallen sind (wo also ein Rechteinhaber bereits jetzt hätte etwas unternehmen können), hab ich es bisher auch genau so gemacht (allerdings ohne irgendwelche Effekte, das zum Thema "Vorbeugung vor Abmahnungen", aber jeder ist ja letzendlich für sich selbst verantwortlich, nur nachher Heulen ist dann unpassend). Nicht, dass ich nach so Sachen suche, nur vereinzelt springen mich aus professioneller Sicht Sachen sozusagen an, wie jetz hier, und ich kann dann das Maul nicht halten, weil die meisten Mädels nun wirklich kein Geld zum Herschenken haben. Dort wo eine Rechtsverletzung schon stattfindet, wäre ein öffentlicher Hinweis m.E. sogar ziemlich fies.

 

In diesem konkreten Fall schien es mir aber auch sozusagen als Musterbeispiel geeignet für all jene, die noch kein Gespür für die Sache haben und Problemen vorbeugen möchten. Denn derzeit ist eine Abmahnung aus der Markenanmeldung noch nicht möglich, sondern erst in vielleicht 6 Monaten, wenn die Registrierung erfolgt ist. Also wirklich mehr als genug Zeit umzustellen und Problemen von vorneherein sicher aus dem Weg zu gehen. Abgesehen davon, dass mir zu dem Zeitpunkt des Postings noch nicht klar war, dass sie meine Email Adresse hat und ich folglich auch einfach hätte antworten können. Hatte nachdem das klar war auch eine Email geschrieben mit zusätzlichen sehr wichtigen, aber nicht öffentlichen Details.

 

Und nochmals sorry fürs Brüllen, bin ja wieder ganz friedlich (auch wenn das vielleicht als langweilig erachtet wird) :zwinker:

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@ jakob

Wo, bitte, kann man Markenrechte nachschlagen? Ist das öffentlich (und kostenlos) wie denic oder hast Du einen beruflichen Zugang?

 

Eine Antwort hat Dir Alfder im Kern schon gegeben, man könnte allenfalls ergänzen, dass die öffentlichen und kostenlosen Datenbanken der Ämter mitunter Fehler oder Lücken aufweisen können (wofür die Ämter nicht haften). Profis verwenden lieber kostenpflichtige Datenbanken, wie beispielsweise Inpadoc, die auch bessere Recherchensynthax haben, so dass man auch einfacher Ähnlichkeitsrecherchen durchführen kann. Denn wie ich sagte, wenn nichts buchstabenmäßig Identisches gefunden wird, heißt das noch nicht, dass keine störenden Drittrechte bestehen. Beispielsweise wäre "Eskortesse" phonetisch identisch mit "Escortesse". Oder "Escortese" wäre mit "Escortesse" ähnlich. Auch diesen Bereich der Ähnlichkeit muß abgedeckt werden, weil es für den Tatbestand der Verletzung egal ist, ob Identität oder nur Ähnlichkeit vorliegt.

 

Auch ist wichtig, immer die Waren/Dienstleistungen zu vergleichen. "Escortesse" registriert für "Schuhe" wäre z.B. nicht schädlich für das identische "Escortesse" für "Unterhaltung", weil die einander gegenüberstehenden Waren/Dienstleistungen unähnlich sind. Außer im Falle von berühmten Marken. "Rolls Royce" für "Automobile" wäre beispielsweise schädlich für "Rolls Royce" für "Schuhe" (wenns letzteres nicht schon gäbe). Um die Recherchen in den öffentlichen Datenbanken insofern einzuschränken, kann man bei der Recherche auch Waren- und Dienstleistungsklassen vorgeben. Diese sind in dem Nizzaer Abkommen international definiert. Beispielsweise bei der HP des DPMA (Deutsches Amt) kann man die Warenklassen nachsehen (hab den Link gerade nicht parat) und die eigene Ware/Dienstleistung einer Klasse zuordnen, die dann in der Recherche mit vorgegeben wird. Aber auch hier ist Vorsicht geboten, denn Waren verschiedener Klassen können ähnlich sein, ebenso wie Waren einerseits und Dienstleistungen andererseits ähnlich sein können. Wer hier keinen Fehler machen will, sucht für alle Klassen und macht sich die Mühe die Waren und Dienstleistungen der erhaltenen Treffer im Einzelnen durchzulesen.

 

Also, die öffentlichen Datenbanken bitte im Wesentlichen dafür verwenden, festzustellen, ob der selbst erdachte Begriff für die betreffenden Waren/Dienstleistungen bereits belegt ist und man sich was anderes ausdenken sollte (so sehr einem der zuvor erdachte Begriff auch gefällt).

 

Wer die Kosten einer richtigen professionellen Recherche scheut, kann mit den öffentlichen Datenbanken bei eigener geschickter Recherche (Variation des recherchierten Begriffs, wobei beispielsweise "C" durch "K" oder "B" durch "P" ersetzt ist, also all das was phonetisch identisch oder ähnlich rüberkommt, da kann man durchaus als Laie auch ein gutes Gespür entwickeln, und auch "gefühlsmäßige" Einschätzung der Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen) eine Sicherheit von bis zu vielleicht 90%, je nach Geschick, erreichen. Eine Profirecherche erreicht eine Sicherheit vielleicht im Bereich 95%+, aber auch nie 100%. Das liegt u.a. daran, dass beispielsweise eine bereits eingereichte Markenanmeldung existieren kann, die aber noch nicht in die Datenbanken eingepflegt ist, aber dennoch ein störendes Drittrecht darstellen kann (es gilt bei Anmeldungen immer der Grundsatz, wer zuerst kommt, mahlt zuerst, auch wenns nur ein Tag ist).

 

Weiterhin ist wichtig zu wissen, dass auch Firmennamen ältere Rechte darstellen können, die einer Marke und deren Benutzung entgegenstehen können. Solche Firmennamen sind nur sehr umständlich in den Handelregistern zu recherchieren, zumal nicht alle Firmen handelregisterlich registriert sein müssen, aber trotzdem Rechte geltend machen können. Aber sehr hilfreich ist da googeln, hier auch mit Variationen des zu recherchierenden Begriffs. Deutschen Marken stehen natürlich nur deutsche Firmennamen (gilt auch für Niederlassungen ausländischer Firmen) entgegen.

 

Noch eine Anmerkung, es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass eine eigene Marke zur Benutzung berechtigt. Das ist falsch. Eine Marke begründet nur ein Verbietungsrecht. Wenn beispielsweise Astrid jetze "Escortesse" selbst beim deutschen Amt anmelden würde, würde sie die Marke registriert bekommen, mit Urkunde und allem. Trotzdem dürfte sie diese eigene Marke nicht verwenden, weil die ältere Gemeinschaftsmarke "Escortesse" dem entgegensteht (wenn und sobald diese in den nächsten Monaten registrert wird). Das Amt prüft nicht auf ältere Rechte Dritter!

 

Zum Abschluss nochmals zu betonen, bei uns gibt es keine Benutzungsmarken, wie in den USA. Also wenn beispielsweise Astrid als Erste sich den Begriff "Escortesse" ausgedacht und die Benutzung aufgenommen (aber nicht als Marke angemeldet) hätte, dann könnte ein späterer anderer Anmelder des gleichen Begriffs für die gleiche Dienstleistung Unterlassung durchsetzen und es wäre keine Verteidigung zu sagen "aber ich habs mir ausgedacht und benutze es doch schon seit Jahren". Das machen sich übrigens mitunter Raubritter des Markenrechts zu nutze.

 

Schließlich, kleine Unternehmen, die jeden Euro umdrehen müssen, sollten von der Verwendung markenartiger Begriffe generell absehen, sondern immer nur beschreibende Angaben verwenden, dadurch erspart man sich die ganzen Umstände und Kosten im Zusammenhäng mit markenmäßigen Begriffen. Marketingleuten passt das möglicherweise nicht so, aber auf einem Eis, das man gar nicht erst betritt, kann man auch nicht einbrechen.

 

Ich hoffe, vorstehend die Sachen einigermaßen verständlich dargelegt zu habe. Gerne kann jeder direkt Fragen an mich richten und ich will es im Rahmen meiner zeitlichen Möglichkeiten auch pro bono beantworten (pro bono heißt "umsonst" im Sinne von kostenlos, aber hoffentlich nicht vergeblich)

Bearbeitet von nolensvolens
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Übersicht der Klassem gemäss Nizzaer Abkommen

 

Waren

 

Klasse 1

 

Chemische Erzeugnisse für gewerbliche, wissenschaftliche, fotografische, land-, garten- und forstwirtschaftliche Zwecke; Kunstharze im Rohzustand, Kunststoffe im Rohzustand; Düngemittel; Feuerlöschmittel; Mittel zum Härten und Löten von Metallen; chemische Erzeugnisse zum Frischhalten und Haltbarmachen von Lebensmitteln; Gerbmittel; Klebstoffe für gewerbliche Zwecke.

 

 

Klasse 2

 

Farben, Firnisse, Lacke; Rostschutzmittel, Holzkonservierungsmittel; Färbemittel; Beizen; Naturharze im Rohzustand; Blattmetalle und Metalle in Pulverform für Maler, Dekorateure, Drucker und Künstler.

 

 

Klasse 3

 

Wasch- und Bleichmittel; Putz-, Polier-, Fettentfernungs- und Schleifmittel; Seifen; Parfümeriewaren; ätherische Öle, Mittel zur Körper-und Schönheitspflege, Haarwässer; Zahnputzmittel.

 

 

Klasse 4

 

Technische Öle und Fette; Schmiermittel; Staubabsorbierungs-, Staubbenetzungs- und Staubbindemittel; Brennstoffe (einschliesslich Motorentreibstoffe) und Leuchtstoffe; Kerzen und Dochte für Beleuchtungszwecke.

 

 

Klasse 5

 

Pharmazeutische und veterinärmedizinische Erzeugnisse; Sanitärprodukte für medizinische Zwecke; diätetische Erzeugnisse für medizinische Zwecke, Babykost; Pflaster,Verbandmaterial; Zahnfüllmittel und Abdruckmassen für zahnärztliche Zwecke; Desinfektionsmittel; Mittel zur Vertilgung von schädlichen Tieren; Fungizide, Herbizide.

 

 

Klasse 6

 

Unedle Metalle und deren Legierungen; Baumaterialien aus Metall; transportable Bauten aus Metall; Schienenbaumaterial aus Metall; Kabel und Drähte aus Metall (nicht für elektrische Zwecke); Schlosserwaren und Kleineisenwaren; Metallrohre; Geldschränke; Waren aus Metall, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Erze.

 

 

Klasse 7

 

Maschinen und Werkzeugmaschinen; Motoren (ausgenommen Motoren für Landfahrzeuge); Kupplungen und Vorrichtungen zur Kraftübertragung (ausgenommen solche für Landfahrzeuge); nicht handbetätigte landwirtschaftliche Geräte; Brutapparate für Eier.

 

 

Klasse 8

 

Handbetätigte Werkzeuge und Geräte; Messerschmiedewaren, Gabeln und Löffel; Hieb-und Stichwaffen; Rasierapparate.

 

 

Klasse 9

 

Wissenschaftliche,Schiffahrts-, Vermessungs- , fotografische, Film-, optische, Wäge-, Mess-, Signal-, Kontroll-, Rettungs- und Unterrichtsapparate und -instrumente; Apparate und Instrumente zum Leiten, Schalten, Umwandeln, Speichern, Regeln und Kontrollieren von Elektrizität; Geräte zur Aufzeichnung, Übertragung und Wiedergabe von Ton und Bild; Magnetaufzeichnungsträger, Schallplatten; Verkaufsautomaten und Mechaniken für geldbetätigte Apparate; Registrierkassen, Rechenmaschinen, Datenverarbeitungsgeräte und Computer; Feuerlöschgeräte.

 

 

Klasse 10

 

Chirurgische, ärztliche, zahn-und tierärztliche Instrumente und Apparate, künstliche Gliedmassen, Augen und Zähne; orthopädische Artikel; chirurgisches Nahtmaterial.

 

 

Klasse 11

 

Beleuchtungs-, Heizungs-, Dampferzeugungs-, Koch-, Kühl-, Trocken-, Lüftungs- und Wasserleitungsgeräte sowie sanitäre Anlagen.

 

 

Klasse 12

 

Fahrzeuge; Apparate zur Beförderung auf dem Lande, in der Luft oder auf dem Wasser.

 

 

Klasse 13

 

Schusswaffen; Munition und Geschosse; Sprengstoffe; Feuerwerkskörper.

 

 

Klasse 14

 

Edelmetalle und deren Legierungen sowie daraus hergestellte oder damit plattierte Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Juwelierwaren, Schmuckwaren, Edelsteine; Uhren und Zeitmessinstrumente.

 

 

Klasse 15

 

Musikinstrumente.

 

 

Klasse 16

 

Papier, Pappe (Karton) und Waren aus diesen Materialien, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Druckereierzeugnisse; Buchbinderartikel; Fotografien, Schreibwaren; Klebstoffe für Papier- und Schreibwaren oder für Haushaltszwecke; Künstlerbedarfsartikel; Pinsel; Schreibmaschinen und Büroartikel (ausgenommen Möbel); Lehr-und Unterrichtsmittel (ausgenommen Apparate); Verpackungsmaterial aus Kunststoff, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Drucklettern; Druckstöcke.

 

 

Klasse 17

 

Kautschuk, Guttapercha, Gummi, Asbest, Glimmer und Waren daraus, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Waren aus Kunststoffen (Halbfabrikate); Dichtungs-, Packungs- und Isoliermaterial; Schläuche (nicht aus Metall).

 

 

Klasse 18

 

Leder und Lederimitationen sowie Waren daraus, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Häute und Felle; Reise-und Handkoffer; Regenschirme, Sonnenschirme und Spazierstöcke; Peitschen, Pferdegeschirre und Sattlerwaren.

 

 

Klasse 19

 

Baumaterialien (nicht aus Metall); Rohre (nicht aus Metall) für Bauzwecke; Asphalt, Pech und Bitumen; transportable Bauten (nicht aus Metall); Denkmäler (nicht aus Metall).

 

 

Klasse 20

 

Möbel, Spiegel, Rahmen; Waren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten, aus Holz, Kork, Rohr, Binsen, Weide, Horn, Knochen, Elfenbein, Fischbein, Schildpatt, Bernstein, Perlmutter, Meerschaum und deren Ersatzstoffen oder aus Kunststoffen.

 

 

Klasse 21

 

Behälter und Geräte für den Haushalt und Küche (nicht aus Edelmetall oder plattiert); Kämme und Schwämme; Bürsten (mit Ausnahme von Pinseln); Bürstenmachermaterial; Putzzeug; Stahlspäne; rohes oder teilweise bearbeitetes Glas (mit Ausnahme von Bauglas); Glaswaren, Porzellan und Steingut, soweit sie in dieser Klasse enthalten sind.

 

 

Klasse 22

 

Seile, Bindfaden, Netze, Zelte, Planen, Segel, Säcke, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Polsterfüllstoffe (ausser aus Kautschuk oder Kunststoffen); rohe Gespinstfasern.

 

 

Klasse 23

 

Garne und Fäden für textile Zwecke.

 

 

Klasse 24

 

Webstoffe und Textilwaren, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Bett-und Tischdecken.

 

 

Klasse 25

 

Bekleidungsstücke, Schuhwaren, Kopfbedeckungen.

 

 

Klasse 26

 

Spitzen und Stickereien, Bänder und Schnürbänder; Knöpfe, Haken und Ösen, Nadeln; künstliche Blumen.

 

 

Klasse 27

 

Teppiche, Fussmatten, Matten, Linoleum und andere Bodenbeläge; Tapeten (ausgenommen aus textilem Material).

 

 

Klasse 28

 

Spiele, Spielzeug; Turn- und Sportartikel, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; Christbaumschmuck.

 

 

Klasse 29

 

Fleisch, Fisch, Geflügel und Wild; Fleischextrakte; konserviertes, getrocknetes und gekochtes Obst und Gemüse; Gallerten (Gelees), Konfitüren, Kompotte; Eier, Milch und Milchprodukte; Speiseöle und -fette.

 

 

Klasse 30

 

Kaffee, Tee, Kakao, Zucker, Reis, Tapioka, Sago, Kaffeeersatzmittel; Mehle und Getreidepräparate; Brot, feine Backwaren und Konditorwaren, Speiseeis; Honig, Melassesirup; Hefe, Backpulver, Salz, Senf, Essig, Sossen (Würzmittel), Gewürze, Kühleis.

 

 

Klasse 31

 

Land-, garten- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse sowie Samenkörner, soweit nicht in anderen Klassen enthalten; lebende Tiere; frisches Obst und Gemüse; Sämereien, lebende Pflanzen und natürliche Blumen; Futtermittel, Malz.

 

 

Klasse 32

 

Biere; Mineralwässer und kohlensäurehaltige Wässer und andere alkoholfreie Getränke; Fruchtgetränke und Fruchtsäfte; Sirupe und andere Präparate für die Zubereitung von Getränken.

 

 

Klasse 33

 

Alkoholische Getränke (ausgenommen Biere).

 

 

Klasse 34

 

Tabak; Raucherartikel; Streichhölzer.

 

 

Dienstleistungen

 

Klasse 35

 

Werbung; Geschäftsführung; Unternehmensverwaltung; Büroarbeiten.

 

 

Klasse 36

 

Versicherungswesen; Finanzwesen; Geldgeschäfte; Immobilienwesen.

 

 

Klasse 37

 

Bauwesen; Reparaturwesen; Installationsarbeiten.

 

 

Klasse 38

 

Telekommunikation.

 

 

Klasse 39

 

Transportwesen; Verpackung und Lagerung von Waren; Veranstaltung von Reisen.

 

 

Klasse 40

 

Materialbearbeitung.

 

 

Klasse 41

 

Erziehung; Ausbildung; Unterhaltung; sportliche und kulturelle Aktivitäten.

 

 

Klasse 42

 

Wissenschaftliche und technologische Dienstleistungen und Forschungsarbeiten und diesbezügliche Designerdienstleistungen; industrielle Analyse- und Forschungsdienstleistungen; Entwurf und Entwicklung von Computerhardware und -software; Rechtsberatung und -vertretung.

 

 

Klasse 43

 

Dienstleistungen zur Verpflegung und Beherbergung von Gästen.

 

 

Klasse 44

 

Medizinische und veterinärmedizinische Dienstleistungen; Gesundheits-und Schönheitspflege für Menschen und Tiere; Dienstleistungen im Bereich der Land-, Garten- und Forstwirtschaft.

 

 

Klasse 45

 

Persönliche und soziale Dienstleistungen betreffend individuelle Bedürfnisse; Sicherheitsdienste zum Schutz von Sachwerten oder Personen.

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In Frage für den Foren-relevanten Bereich kommen insbesondere Klasse 39, hierunter fällt auch Begleitung auf Reisen, Klasse 41, hierunter fallen generell Dienstleistungen zur Freizeitgestaltung, sowie Klasse 45 (was nicht weiter kommentiert werden braucht).

 

Als Beispiel dafür, dass die Klassifizierung auch nicht immer einfach ist, Begleitung (nur so) wird Klasse 45 sein, während Begleitung auf Reisen Klasse 39 sein dürfte.

 

Zur Ähnlichkeit, Latex-Klamotten in Klasse 25 sind vermutlich ähnlich Dienstleistungen in Klasse 45, die unter Verwendung von solchen Klamotten erbracht werden.

 

Zum Jux: "Erziehung" in Klasse 41 meint nicht irgendwelche Dominanzpraktiken.

 

Also, wenn ich es so überlege, für den "Selbstrechercheur" wirds wohl am besten sein, ohne Klasseneinschränkungen nachzugucken und halt für alle potentiellen Treffer die Verzeichnisse durchzusehen. Macht zwar mehr Mühe, aber das eine oder andere Stündchen mehr Aufwand ist besser als was Wichtiges zu übersehen.

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Ich bedanke mich recht herzlich für die Auskunft, die erheblich umfangreicher ausgefallen ist, als ich erwartet habe.

 

Auf Grund der hiesigen Diskussion sprach ich gestern mit einer Freundin. In ihrer Nähe hat jemand 25.000 €uro für einen Schuhladen zusammengekratzt und den dann "Al Bundy" genannt. Die Abmahnung war doch absehbar, hat ihn aber, wohl mit ein paar anderen Fehlentscheidungen, diese Existenz gekostet.

 

Erst dachte ich, war das eine gute Zeit, als man sich mit seinen Waren einfach auf den Markt stellte. Aber da kam bestimmt der Marktvogt mit seiner Ordnung oder man verstieß gegen Zunftrecht, weil man Jacken mit Pelzkragen nicht verkaufen durfte. Das Problemfeld ist doch nicht so neu, es wandelt sich nur mit der Zeit.

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DE 3020090397848, "Kurtisane der Moderne", Anmeldetag 09.07.2009. Der Umstand, dass nach gut 6 Monaten noch keine Registrierung erfolgte, läßt vermuten (das muss aber nicht sein), dass das DPMA sogenannte absolute Eintragungshindernisse (beschreibend bzw. nicht unterscheidungskräftig) geltend macht. Ob das so ist, kann man aber nur im Wege der (papiernen) Akteneinsicht herausfinden, weil das DPMA, anders als das HABM, keine Möglichkeit der on-line Akteneinsicht bietet. Wen es interessiert, der/die sollte eine sogenannte Überwachung, mit Akteneinsicht von Zeit zu Zeit, einrichten.

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Eigentlich seltsam, da "Kurtisane der Moderne" ganz eindeutig auf die damit zusammenhängende Dienstleistung hinweist. na mal schauen was Amt da macht..

Lg Mareike

 

Im Prinzip richtig, aber es ist nicht ausgeschlossen, dass der Gesamtbegriff, und darauf kommt es an, sozusagen mit Ach und Krach die Hürde der nötigen minimalen Unterscheidungskraft nimmt, das hängt von dem Erstprüfer ab. Aber man kann auch die Auffassung einnehmen, dass der Bestandteil "Kurtisane" natürlich glatt beschreibend für die beanspruchte Dienstleistung ist, wie Du richtigerweise sagst, und der Bestandteil "der Moderne" eine werbeübliche Phrase darstellt, dann würde auch der Gesamtbegriff nicht eintragungsfähig sein mangels Unterscheidungskraft. Es ist sicherlich ein Grenzfall, aber solche Grenzfälle sind marketing-mäßig meist besonders attraktiv. Und wenn man eine solche Anmeldung selbst durchführt (was nicht allzu schwer ist, im Gegensatz zu einer stets zu empfehlenden Vorabrecherche, s.o.) ist das finanzielle Risiko sehr übersichtlich.

 

In diesem Zusammenhang aber noch eine Anmerkung. Bereits die Durchführung einer Markenanmeldung, ohne dass die Marke benutzt wird, kann eine Abmahnung durch einen Rechteinhaber mit älterem identischen oder ähnlichen Recht auslösen. Denn die Anmeldung begründet eine Erstbegehungsgefahr (man meldet ja nicht an, wenn man nicht irgendwann auch benutzen will). Zwar könnte ein solcher Dritter auch ein Widerspruchsverfahren durchführen, er ist aber nicht dazu gezwungen, dieses kostengünstigere Verfahren zu wählen (beim Widerspruchsverfahren trägt jeder seine Kosten selbst, egal wie es ausgeht). Einige Kanzleien machen deshalb keine Widersprüche, sondern gleich eine Abmahnung, die dann auch eine Aufforderung zur Löschung der späteren Anmeldung umfasst. An einer Abmahnung läßt sich mehr verdienen, als mit einem Widerspruch und der Effekt ist letztendlich der Gleiche (wenns durchgeht).

 

Also deshalb besser immer vor einer eigenen Anmeldung nach eventuellen Drittrechten Anderer recherchieren.

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Hier scheinen ja einige echte Copyrightexperten zu sein. Ich kann mir nur Gedanken als normaler User und Laie machen.

Unabhängig davon, was der Schutz dieser Wortkombination eigentlich bewirken soll, frage ich mich, ob man eine etablierte Bezeichnung (Kurtisane) und einen allgemeinen Begriff wie 'Neuzeit' einfach durch das Wörtchen 'der' verbinden muss um einen sensationellen schutzwürdigen Begriff zu 'erfinden'. Wie gesagt - als Laie - scheint mir das eher unwahrscheinlich. Dann müsste man ja auch 'Ritter der Gegenwart' schützen können.

Oder ' Vestalin der Zukunft'.

Und ob man einen erst beantragten - aber noch nicht registrierten - Schutz bereits mit dem © schmücken darf, ist ja wohl vorab überprüft worden, nehme ich an ...

Bleibt auch noch die Frage offen, wie die Englisch sprechende Welt mit ihren modernen Courtesans sich von einem deutschen Sturm im Wasserglas beeindrucken lässt.

Die Made hält den Käse für die Welt

Bearbeitet von moonbather
Typo
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Hier scheinen ja einige echte Copyrightexperten zu sein. Ich kann mir nur Gedanken als normaler User und Laie machen.

Unabhängig davon, was der Schutz dieser Wortkombination eigentlich bewirken soll, frage ich mich, ob man eine etablierte Bezeichnung (Kurtisane) und einen allgemeinen Begriff wie 'Neuzeit' einfach durch das Wörtchen 'der' verbinden muss um einen sensationellen schutzwürdigen Begriff zu 'erfinden'. Wie gesagt - als Laie - scheint mir das eher unwahrscheinlich. Dann müsste man ja auch 'Ritter der Gegenwart' schützen können.

Oder ' Vestalin der Zukunft'.

Und ob man einen erst beantragten - aber noch nicht registrierten - Schutz bereits mit dem © schmücken darf, ist ja wohl vorab überprüft worden, nehme ich an ...

Bleibt auch noch die Frage offen, wie die Englisch sprechende Welt mit ihren modernen Courtesans sich von einem deutschen Sturm im Wasserglas beeindrucken lässt.

Die Made hält den Käse für die Welt

 

Mit einer Markenanmeldung wird im Kern angestrebt, dass nur der Anmelder den angemeldeten Begriff verwenden darf, i.e. er anderen die Verwendung des Begriffes untersagen kann (Stichworte: Abmahnung, Verletzungsklage). Dieser sogenannte Unterlassungsanspruch (der "Schutz") entsteht nicht mit der Anmeldung, sondern erst mit der Veröffentlichung der Registrierung. Der Anmeldetag dient nur dazu festzustellen, wer zuerst da war und ist daher allein maßgeblich zu prüfen, wer ein älteres Recht hat (sofern später eine Registrierung erfolgt)

 

Es handelt sich also um ein Monopolrecht. Es bedeutet natürlich nicht, dass anderen generell verboten ist, entsprechende Dienstleistungen zu erbringen, es darf dann nur eben nicht unter dem geschützten Begrff oder einem hiermit verwechselbaren, ähnlichen Begriff erfolgen.

 

Die Schutzfähigkeit des hier diskutierten Begriffes ist, wie gesagt, ein Grenzfall, man wird ja sehen, wie sich das Amt dazu stellt.

 

Zu Deinen weiteren Frage nehme ich weder hier noch sonstwie oder sonstwo Stellung, was weder in der einen noch in der anderen Richtung auszulegen ist.

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Zu Deinen weiteren Frage nehme ich weder hier noch sonstwie oder sonstwo Stellung, was weder in der einen noch in der anderen Richtung auszulegen ist.

 

Du scheinst ja wirklich fundierte Fach- und Sachkenntnisse zu haben. Da müsste es doch möglich sein zu erfahren. ob es statthaft ist oder nicht,einen nur beantragten aber noch nicht registrierten Begriff bereits in der Werbung mit dem © zu versehen.

Das dürfte wohl keine Frage der Auslegung sein sondern Recht. Oder täusche ich mich da ?

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Du scheinst ja wirklich fundierte Fach- und Sachkenntnisse zu haben. Da müsste es doch möglich sein zu erfahren. ob es statthaft ist oder nicht,einen nur beantragten aber noch nicht registrierten Begriff bereits in der Werbung mit dem © zu versehen.

Das dürfte wohl keine Frage der Auslegung sein sondern Recht. Oder täusche ich mich da ?

 

Ich habe gesagt, dass meine Weigerung etwas dazu zu sagen, nicht von irgendwem irgendwie ausgelegt werden soll. Soll heissen, meine Weigerung heißt weder dass es zulässig noch dass es unzulässig ist.

 

Deine Frage zielt doch darauf ab, hier coram publico ein Statement zu provozieren, dass das unzulässig sei (natürlich mit dem konkreten Bezug zu "Kurtisane der Moderne"). Ist das nicht so? Diese Provokation sollte niemand aufgreifen, ich tue es es bestimmt nicht.

 

Aber um Dich auch ein wenig zu provozieren: Markenrecht und Urheberrecht existieren nebeneinander und haben nichts miteinander zu tun. Nun mach da was draus :zwinker::lach::cool:

Bearbeitet von nolensvolens
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Meine an diversen Stellen angeführten ® waren immer als verballhornte RRRReferenz auf die hier unermüdlich geführten Debatten um vermeintlich schützenswerte Begriffe gedacht.

Für all jene Damen, die sich den Gang zum Markenamt und sonstwas ersparen wollen, habe ich nun diesen Fonts geschaffen, den sie frei nutzen dürfen, um ihre Besonderheit zu unterstreichen. Ich werde mich bei Jakob sofort um den entsprechend offiziellen Eintrag bemühen.:forenengel:

 

ariane.gif

Bearbeitet von Ariane
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Ich habe gesagt, dass meine Weigerung etwas dazu zu sagen, nicht von irgendwem irgendwie ausgelegt werden soll. Soll heissen, meine Weigerung heißt weder dass es zulässig noch dass es unzulässig ist.

 

Deine Frage zielt doch darauf ab, hier coram publico ein Statement zu provozieren, dass das unzulässig sei (natürlich mit dem konkreten Bezug zu "Kurtisane der Moderne"). Ist das nicht so? Diese Provokation sollte niemand aufgreifen, ich tue es es bestimmt nicht.

 

Aber um Dich auch ein wenig zu provozieren: Markenrecht und Urheberrecht existieren nebeneinander und haben nichts miteinander zu tun. Nun mach da was draus :zwinker::lach::cool:

 

Nun ja, nachdem Du hier so ausführlich alles dargelegt und den Eindruck erweckt hast, Dich in der Materie sehr gut auszukennen, war meine harmlose Frage einfach Interesse.

Ich kann darin keine Provokation erkennen, zumal ich sicher bin, dass das rechtlich einwandfrei geregelt und keine Auslegungssache ist. Kein Problem, ich kann ja direkt an der Quelle nachfragen und werde sicher eine sachliche Antwort auf eine sachliche Frage bekommen.

 

Wahrscheinlich würdest Du auf die Frage, ob man bei Gelb noch oder schon über die Ampel fahren darf auch eine Antwort verweigern ;-)

 

Mir ist der Unterschied zwischen Markt - und Urheberrecht wohl bekannt. Warum sollte ich mich provoziert fühlen ?

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Meine an diversen Stellen angeführten ® waren immer als verballhornte Referenz auf die hier geführten Debatten um vermeintlich schützenswerte Begriffe gedacht.

Für all jene Damen, die sich den Gang zum Markenamt und sonstwas ersparen wollen, habe ich nun diesen Fonts geschaffen, den sie frei nutzen dürfen, um ihre Besonderheit zu unterstreichen. Ich werde mich bei Jakob sofort um den entsprechend offiziellen Eintrag bemühen.:forenengel:

 

ariane.gif

 

Na klar, aber nicht ohne Vorabrecherche (Gründe s.o.):zwinker:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 15:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:44 Uhr ----------

 

Was ist der Unterschied zwischen Gott und einem Juristen? - Gott glaubt nicht, er sei Jurist ...

 

Richtig, denn der Jurist glaubt es tatsächlich, nämlich dass er Jurist ist (meistens zutreffenderweise):lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:04 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 15:46 Uhr ----------

 

Nun ja, nachdem Du hier so ausführlich alles dargelegt und den Eindruck erweckt hast, Dich in der Materie sehr gut auszukennen, war meine harmlose Frage einfach Interesse.

 

:lach:Da hast Du jetzt beim "harmlos" aber vergessen mindestens 10 :heilig: anzufügen.

 

Ich kann darin keine Provokation erkennen, zumal ich sicher bin, dass das rechtlich einwandfrei geregelt und keine Auslegungssache ist.

 

Ich denke, Du bist Laie (s.o.)? Widersprüchlich ist dann, dass Du Dir "sicher" bist .....

 

Kein Problem, ich kann ja direkt an der Quelle nachfragen und werde sicher eine sachliche Antwort auf eine sachliche Frage bekommen.

 

Quelle? Gubts da ein Orakel? Das DPMA beispielsweise kannst Du damit nicht meinen, weil der Präsident interne Anweisungen gegeben hat, keine Rechtsauskünfte zu geben (weils oft genug in die Hose ging)

 

Wahrscheinlich würdest Du auf die Frage, ob man bei Gelb noch oder schon über die Ampel fahren darf auch eine Antwort verweigern ;-)

 

Wenn Du ein Client/Attorney Verhältnis wünschst, kriegst Du von mir alle Antworten, zu denen ich mich kompetent fühle.Und wenn Du wünschst, poste ich sie auch hier. Vom Strassenverkehrsrecht habe ich allerdings keine Ahnung

 

Mir ist der Unterschied zwischen Markt - und Urheberrecht wohl bekannt.

 

Das scheint mir nicht so zu sein, denn Du fragtest nach dem "C im Kreis", beziehst Dich aber auf die Markenanmeldung. Beides hat, wie gesagt, nichts miteinander zu tun. Von Marktrecht habe ich übrigens vermutlich nicht mehr Ahnung als Du, ich weis noch nicht einmal was das ist :nana:

 

Warum sollte ich mich provoziert fühlen ?

 

Weil das meine Absicht war, wenns nicht geklappt hat, mein Pech. :zwinker:

Bearbeitet von nolensvolens
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Meine an diversen Stellen angeführten ® waren immer als verballhornte RRRReferenz auf die hier unermüdlich geführten Debatten um vermeintlich schützenswerte Begriffe gedacht.

Für all jene Damen, die sich den Gang zum Markenamt und sonstwas ersparen wollen, habe ich nun diesen Fonts geschaffen, den sie frei nutzen dürfen, um ihre Besonderheit zu unterstreichen. Ich werde mich bei Jakob sofort um den entsprechend offiziellen Eintrag bemühen.:forenengel:

 

ariane.gif

 

Da ich österreichische Vorfahren habe, erhebe ich schon mal Einspruch wegen Verwechslungsgefahr mit dem Autoaufkleber... :schuechtern:

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Da ich österreichische Vorfahren habe, erhebe ich schon mal Einspruch wegen Verwechslungsgefahr mit dem Autoaufkleber... :schuechtern:

 

1. heißt es Widerspruch, 2. kannst Du das nur, wenn Deine Vorfahren das haben in Deutschland (Österreich ist egal) registrieren lassen und auch alle 10 Jahre an die Verlängerung gedacht haben.

 

Fraglich (das sagen Juristen, wenn sie es nicht wissen) ist natürlich, ob eine österreichische Registrierung vor dem Anschluss ans Reich sich mit dem Anschluss ans Reich auf das gesamte Reichsgebiet erstreckt hat (wie später beispielsweise Marken der DDR).

 

:clown::clown::clown:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:43 Uhr ----------

 

Meine an diversen Stellen angeführten ® waren immer als verballhornte RRRReferenz auf die hier unermüdlich geführten Debatten um vermeintlich schützenswerte Begriffe gedacht.

Für all jene Damen, die sich den Gang zum Markenamt und sonstwas ersparen wollen, habe ich nun diesen Fonts geschaffen, den sie frei nutzen dürfen, um ihre Besonderheit zu unterstreichen. Ich werde mich bei Jakob sofort um den entsprechend offiziellen Eintrag bemühen.:forenengel:

 

ariane.gif

 

Schnelle Vorabrecherche (nicht vollständig) ergibt:

 

http://register.dpma.de/DPMAregister/marke/register/1459521/303543000/DE

 

als potentiell störendes älteres Recht. Ob Verwechselungsgefahr zu bejahen ist oder nicht, dazu müßte aber noch vertieft nachgedacht werden.:zwinker::cool:.

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Ey, jakob, ich bin nicht ein Punching Ball für Juristen, die ihre Dienste in Escort Foren anbieten. Ich denke unter 'Recht - Gesundheit - Soziales' ist mein Beitrag nicht ganz verkehrt. Und ob die Kurtisanen ihre Berufsbezeichnung oder einen Firmennamen schützen lassen wollen, unter C, TM oder R, (oder A ;-) bleibt auch denen überlassen.

Spitzfindigkeiten helfen hier nicht weiter. Man braucht in Deutschland kein Orakel um eine Rechtsauskunft von einer zuständigen Behörde zu bekommen. Interne Dienstanweisungen hin oder her, das wäre ja noch schöner, *lach*

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Man braucht in Deutschland kein Orakel um eine Rechtsauskunft von einer zuständigen Behörde zu bekommen. Interne Dienstanweisungen hin oder her, das wäre ja noch schöner, *lach*

 

Ich habe mal meinen Sachbearbeiter im Finanzamt gefragt, wie ich mich in einem bestimmten Fall verhalten solle. Im Laufe des Verfahrens schrieb mir dann jemand in etwa: "Finanzbeamte geben Auskünfte nach bestem Wissen, aber nicht rechtsverbindlich." Warum sollte das bei anderen Behörden anders sein?

 

Ein Orakel dürfte noch die beste Variante sein.

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