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Mit`ner Null...


Empfohlene Beiträge

Ob Du auch noch so denken würdest, wenn Du selbst Opfer eines solchen Verbrechens wärest ? (was ich NIEMANDEM wünsche !)

 

Ich habe volles Verständnis für jedes Verbrechens-Opfer, das den Wunsch nach möglichst harter Bestrafung des Täters hat. Aber man wäre wohl schlecht beraten, das Strafmaß von Verbrechens-Opfern festlegen zu lassen, die niemals die nötige Objektivität haben können, um eine solche Handlung zu beurteilen.

Oversexed and underfucked.

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Dieses Thema führt eigentlich immer zu überschäumenden Emotionen.

Ähnlich wie Krieg gegen Irak, Iran, etc. pp.

 

Ich muss zugeben, daß ich z.B. bei Anders Breivik auch für die Wiedereinführung drakonischer Strafen wäre. Aber man sollte sich da nicht zu sehr von Emotionen leiten lassen.

Denn im wesentlichen zeigen wir mit menschenwürdigen Strafen auch das Gesicht unserer Gesellschaft. Und das ist aktuell nicht gerade schöner geworden!

 

Also stimme ich hier Phil zu, daß man die Urteile objektiveren Menschen überlassen sollte.

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Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN.....

 

Wer bringt bitte Tätern mehr Verständnis entgegen als Opfern? Das ist doch auch wieder eine Stammtischparole auf BILD-Niveau. Wie die bisherigen Beiträge in diesem Forum zeigen, ist doch eher das Gegenteil der Fall: der Ruf nach härteren Strafen findet stets eine deutliche Mehrheit eifriger Befürworter, ohne dass die genauen Tatumstände irgendjemandem bekannt wären.

 

Ein Richter hat die Aufgabe, bei der Strafzumessung die Gesamtumstände einer Tat zu würdigen und dabei abzuwägen, was für und was gegen den Täter spricht. Das hat aber nichts damit zu tun, dass dem Opfer kein Verständnis entgegengebracht würde. Zur Erinnerung hier mal der relevante Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

 

StGB §46:

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Bearbeitet von Philebos

Oversexed and underfucked.

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Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN.....

 

Naja, aber es bringt den Opfern auch kein Verständnis gegenüber, wenn man wie Miss Solitaire anderen wünscht, Opfer zu werden.

 

Im übrigen kann ich schon Georgia auch verstehen, mann muss jetzt nicht den ganzen Strafkatalog mit Sperrung und allem drum und dran an ihr abarbeiten.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wer bringt bitte Tätern mehr Verständnis entgegen als Opfern? Das ist doch auch wieder eine Stammtischparole auf BILD-Niveau.

 

Lieber Philebos, auch wenn ich es philosophisch nicht so drauf habe wie Du, lass ich mir von Dir noch lange kein BILD-Niveau unterstellen. Frag doch mal die Angehörigen von Kinderschänderopfern, deren Peiniger vorzeitig aus der Haft entlassen wurden und wieder in unmittelbarer Nähe ihrer Opfer leben dürfen, wie die darüber denken, wem denn mehr Verständnis für seine Lebenssituation entgegengebracht wird.

Wie die bisherigen Beiträge in diesem Forum zeigen, ist doch eher das Gegenteil der Fall: der Ruf nach härteren Strafen findet stets eine deutliche Mehrheit eifriger Befürworter, ohne dass die genauen Tatumstände irgendjemandem bekannt wären.

 

Ein Richter hat die Aufgabe, bei der Strafzumessung die Gesamtumstände einer Tat zu würdigen und dabei abzuwägen, was für und was gegen den Täter spricht.

 

Sagt für mich alles.

 

Das hat aber nichts damit zu tun, dass dem Opfer kein Verständnis entgegengebracht würde. Zur Erinnerung hier mal der relevante Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

 

StGB §46:

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen, sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

 

Ist ja wunderbar ! Hast auch einen solchen Paragraphen, in welchem so detailliert auf die OPFER eingegangen wird ?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 23:09 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 23:05 Uhr ----------

 

Naja, aber bringt den Opfern auch kein Verständnis gegenüber, wenn man wie Miss Solitaire anderen wünscht, Opfer zu werden.

 

Da bin ich voll und ganz mit Dir einverstanden, Babu. Ich denke, da ist sie wirklich etwas übers Ziel hinausgeschossen.

Ich glaube, ein Mann will von einer Frau das gleiche, wie eine Frau von einem Mann: Respekt.

 

Clint Eastwood

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Lieber Philebos, auch wenn ich es philosophisch nicht so drauf habe wie Du, lass ich mir von Dir noch lange kein BILD-Niveau unterstellen.

Sorry, aber einer so pauschalen Aussage wie "Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN...." kann ich kein anderes Niveau attestieren.

 

Frag doch mal die Angehörigen von Kinderschänderopfern, deren Peiniger vorzeitig aus der Haft entlassen wurden und wieder in unmittelbarer Nähe ihrer Opfer leben dürfen, wie die darüber denken, wem denn mehr Verständnis für seine Lebenssituation entgegengebracht wird.

Auch wenn es manchmal schwer fällt, dies zu akzeptieren: Kinderschänder sind Menschen und haben Rechte. Und wenn sie ihre Strafe abgesessen haben und man davon ausgehen kann, dass sie nicht mehr rückfällig werden, gibt es keinen Grund, sie bis an ihr Lebensende wegzusperren. Ich weiß, dass es immer wieder tragische Fälle von rückfällig gewordenen Tätern gibt, und natürlich muss man darüber reden, ob die "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" aufgrund psychologischer Gutachen nicht zu lasch gehandhabt werden. Ich wehre mich nur gegen die üblichen Pauschalaussagen, gegen das "alle" und "immer" und die üblichen Kopf- oder Schwanz-ab-Parolen.

 

Ist ja wunderbar ! Hast auch einen solchen Paragraphen, in welchem so detailliert auf die OPFER eingegangen wird ?

Das enthält schon der erste Satz:

 

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe.

Oversexed and underfucked.

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Man sollte beim Strafmaß auch im Auge behalten, dass drakonische Straften dazu führen können die Spirale der Gewalt nach oben zu drehen. Wenn ein Täter weiß, dass ihm eine drakonische Strafe droht, wird so mancher lieber kein Risiko eingehen wollen. Das würde dann bei so einem Fall bedeuten, dass er es nicht bei einer Vergewaltiung belässt sondern um sicherzugehen die Zeugin aus dem Weg räumt.

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Nur noch eines, werter Philebos: Dieser erste Satz: Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. sagt meiner Meinung nach nicht mehr oder weniger aus, dass für die Zumessung einer Strafe die Schuld eines Täters bewiesen sein muss. Eine besondere Berücksichtigung der Opfer vermag ich nicht zu erkennen.

 

Ansonsten klinke ich mich hiermit aus der Diskussion aus und überlasse es den hier im Forum Mitlesenden, ihre eigenen Schlüsse aus der ganzen Diskussion zu ziehen.

Ich glaube, ein Mann will von einer Frau das gleiche, wie eine Frau von einem Mann: Respekt.

 

Clint Eastwood

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Sorry, aber einer so pauschalen Aussage wie "Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN...." kann ich kein anderes Niveau attestieren.

 

Also so ganz von der Hand weisen würde ich Newcomers Auffassung nicht, egal ob sie jetzt nun in der Bild-Zeitung steht oder nicht. Ich bin immer dafür eine Haltung zu prüfen, egal wer sie sonst noch vertritt und egal wo sie steht.

 

Ich bin weit davon entfernt Experte in diesen Angelegenheiten zu sein, aber ich habe über viele Jahre immer wieder mit einem meiner engsten Freunde, der seit Jahrzehnten als Abteilungsleiter und stellvertretender Gefängnisdirektor tätig ist, hautnah und täglich diese Dinge mitverfolgt, darüber gesprochen.

 

Die Auffassung, dass alle Insassen resozialisierbar sind hat er schon lange aufgegeben und ich kann ihm da nicht widersprechen.

[quote name='Philebos;318809

Auch wenn es manchmal schwer fällt' date=' dies zu akzeptieren: Kinderschänder sind Menschen und haben Rechte. Und wenn sie ihre Strafe abgesessen haben und man davon ausgehen kann, dass sie nicht mehr rückfällig werden, gibt es keinen Grund, sie bis an ihr Lebensende wegzusperren. Ich weiß, dass es immer wieder tragische Fälle von rückfällig gewordenen Tätern gibt, und natürlich muss man darüber reden, ob die "Unbedenklichkeitsbescheinigungen" aufgrund psychologischer Gutachen nicht zu lasch gehandhabt werden. Ich wehre mich nur gegen die üblichen Pauschalaussagen, gegen das "alle" und "immer" und die üblichen Kopf- oder Schwanz-ab-Parolen.

 

[/color']

 

Zweifellos haben Kinderschänder Rechte, wie jeder Mensch. Nur in Deinen weiteren Ausführungen kommst Du an den wunden Punkt. Wie kann man davon ausgehen,dass sie nicht mehr rückfällig werden. Man kann nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren und nicht mit Sicherheiten. Und in solchen Fällen muss man meiner Meinung nach Güter abwägen. Das Recht der Täter auf Freiheit und das Recht der potentiellen Opfer auf Unversehrtheit. Ich hätte kein Problem bei nur annäherndem Zweifel, die Täter nach Verbüßung ihrer Strafe lebenslang in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung unterzubringen.

Bearbeitet von Bayernbulle

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Es ist schon als positiv zu bewerten, dass der Vergewaltiger einer SDL überhaupt verurteilt wurde, denn schliesslich hat er sich "nur" das genommen, wofür er seiner Meinung nach bezahlt hat...

 

Nach unserer immer noch auf wilhelminischen Grundsätzen beruhenden Rechtsystem (Eigentum wird mehr beschützt als Leben) wurde er wahrscheinlich verurteilt, weil er Handies betrügerisch erworben hat.

 

Dass ein potentielles Opfer (Frau, egal ob Sexworkerin oder Hausfrau) da schon mal überzieht, ist durchaus verständlich. Die beleidigten Leberwürste, die sich sicher hinter ihrem Nick verstecken, sind sonst auch nicht so zimperlich im Austeilen, wenn auch oft pseudointellektuell verbrämt. In einem "Männerforum", ja hier gibts ab und an auch richtige Männer wundert es nicht dass Missy gesperrt wurde und Bemerkungen wie u.a.

kann nur einem kranken Hirn entspringen.
ungeahndet bleiben. Alleine fürs Nachtreten nach der Sperre gäbe jeder Schiri zumindest die gelbe Karte.

 

Wer sich mal mit einem Vergewaltigungsopfer unterhalten hat und sieht, wie ein ganzes Leben durch diese Traumatisierung zerstört wurde.

 

NIEMAND, lieber Philebos sprach hier von Schwanz und Kopf ab. Aber das Mensch sein und dürfen der Opfer ist nach meinem Rechtsempfinden einfach höher einzuschätzen als das der Täter, vor allem bei Sexualstraftaten und vorsätzlichem Mord. Es erweist sich immer wieder dass speziell Sexualstraftäter trotz bester Prognosen meist rückfällig werden. Es ist die erste Fürsorgepflicht der Justiz gegenüber den Opfern und potentiellen Opfern den Tätern die Möglichkeit zur Wiederholung zu nehmen, notfalls eben wegzusperren.

 

Was soll diese Aufrechnung der Gefahrenzone? Es gibt Frauen, die haben in 20 Jahren im Bordell keinen einzigen gewalttätigen Freier gehabt, andere schon. Die Wahrscheinlichkeit Opfer von Gewalt, einer Vergewaltigung etc. zu werden ist für jede Frau gleich hoch, ob sie privat unterwegs ist oder als Sexarbeiterin werkelt. Die Arbeitsbedingungen alleine sind es nicht, die verschärfend hinzukommen (z.B. Strassenstrich in abgelegenen Industriegebieten), sondern der gesellschaftliche Diskurs, der darüber befindet, ob diese Arbeit "sozial unwert" (lt. mancher Gewerbeämter) ist oder nicht. Erst dadurch fühlen sich viele Gewalttäter sicher, da Frauen in diesem Job gewöhnlich von vielen Mitbürgern "entmenschlicht" werden. Je rechtsfreier der Raum, umso gefährlicher. In NYC sind zig Escorts (ob Agentur oder Independent) über virtuelle Kontaktanbahnung ihren Tätern in die Arme gelaufen (i.e. Craigslist Murder googlen). Die Orte und Länder unterscheiden sich kaum, weil es so gut wie überall eine repressive Prostitutionspolitik gibt und eine kaputte Sexualmoral, die über das Schicksal von Sex Workern befindet. Alleine schon durch polizeiliche Behandlungen oder andere entmündigende Behandlung/Befragung befinden sich Sex Worker in einer verletzlichen Situation. Dies kann auch bei einer Kontrolle in einem Hotel passieren. Also nicht nur durch einen Kunden.

 

Wer bringt bitte Tätern mehr Verständnis entgegen als Opfern? Das ist doch auch wieder eine Stammtischparole auf BILD-Niveau. Wie die bisherigen Beiträge in diesem Forum zeigen, ist doch eher das Gegenteil der Fall: der Ruf nach härteren Strafen findet stets eine deutliche Mehrheit eifriger Befürworter, ohne dass die genauen Tatumstände irgendjemandem bekannt wären.

 

Ein Richter hat die Aufgabe, bei der Strafzumessung die Gesamtumstände einer Tat zu würdigen und dabei abzuwägen, was für und was gegen den Täter spricht. Das hat aber nichts damit zu tun, dass dem Opfer kein Verständnis entgegengebracht würde. Zur Erinnerung hier mal der relevante Auszug aus dem Strafgesetzbuch:

 

StGB §46:

(1) Die Schuld des Täters ist Grundlage für die Zumessung der Strafe. Die Wirkungen, die von der Strafe für das künftige Leben des Täters in der Gesellschaft zu erwarten sind, sind zu berücksichtigen.

Die Wirkung, die vom Täter auf die Gesellschaft ausgeht sollt mit Verlaub auch berücksichtigt werden

(2) Bei der Zumessung wägt das Gericht die Umstände, die für und gegen den Täter sprechen, gegeneinander ab. Dabei kommen namentlich in Betracht:

die Beweggründe und die Ziele des Täters,

Das Opfer interessiert sich sicher nicht für die Beweggründe

die Gesinnung, die aus der Tat spricht, und der bei der Tat aufgewendete Wille,

das Maß der Pflichtwidrigkeit,

die Art der Ausführung und die verschuldeten Auswirkungen der Tat,

das Vorleben des Täters, seine persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse sowie

Das Nachleben der Opfer ist wichtiger als das Vorleben und die wirtschaftlichen Verhältnisse des Täters

sein Verhalten nach der Tat, besonders sein Bemühen, den Schaden wiedergutzumachen,

Wie Bitte soll man ein Vergewaltigung wieder gut machen?sowie das Bemühen des Täters, einen Ausgleich mit dem Verletzten zu erreichen.

Der beste Ausgleich für das Opfer wäre es, wenn der Täter nie wieder in das Leben des Opfers treten würde

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Zweifellos haben Kinderschänder Rechte, wie jeder Mensch. Nur in Deinen weiteren Ausführungen kommst Du an den wunden Punkt. Wie kann man davon ausgehen,dass sie nicht mehr rückfällig werden. Man kann nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren und nicht mit Sicherheiten. Und in solchen Fällen muss man meiner Meinung nach Güter abwägen. Das Recht der Täter auf Freiheit und das Recht der potentiellen Opfer auf Unversehrtheit. Ich hätte kein Problem bei nur annäherndem Zweifel, die Täter nach Verbüßung ihrer Strafe lebenslang in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung unterzubringen.

 

 

Das ist nicht so ganz einfach umzusetzen :

 

http://www.zeit.de/politik/deutschland/2011-01/sicherungsverwahrung-egmr

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Und genau damit sprichst Du ein sehr wesentliches Problem an, die Entmündigung der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Rechtssetzung und ihre erzwungene Unterordnung unter den Eurozentrismus, verbunden mit einer fast religiösen Überhöhung der europäischen Idee...

 

Man darf heute alles hinterfragen, aber wehe man kritisiert die politische Umsetzung der europäischen Idee..Das ist heute das, was früher Gotteslästerung war.

 

Da sind sich sogar Cohn-Bendit und Ackermann einig, wie man gestern bei Jauch sehen konnte.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Warum machen Leute, die Stammtischparolen bringen, immer den gleichen Argumentationsfehler wenn es um systemische Probleme geht?

 

Der sytemische Fehler ist ganz klar, dass die Opfer zuwenig Hilfe bekommen und nicht dass die Täter zu milde bestraft werden. Warum wird das systemische Problem nun auf den Täter abgewälzt? Das Problem liegt hauptsächlich bei der Gesellschaft, die es nicht schaffen dem Opfer angemessen zu helfen. Das fängt schon bei den Mitmenschen an, die dem Opfer aus dem Weg gehen, um sich selbst nicht einer unangenehmen Situation auszusetzen. Der Boulevard der dann auch die Stammtischparolen lanciert und gleichzeitig das Opfer durch die Medien zieht, ist auch so ein Ding, denn mit beiden macht man Auflage ... kauft den Dreck nicht und ihr tut schon mal viel für den Schutz der Opfer, denn in den wenigsten Fällen hilft die Öffentlichkeit, außer es geht nur um Rache, denn dann hilft der Boulevard das Strafmaß zu erhöhen, aber gleichzeitig mit einer erheblichen Nebenwirkung für das Opfer. Hier kann es Ausnahmen geben, falls der Täter durch Korruption geschützt sein sollte, was in den meisten Fällen aber nicht der Fall ist, zumindest in Deutschland.

 

Ist genauso wie wenn die Höhe der Harz 4 Bezüge mit dem Argument angegriffen werden, das man einen Familienvater kennt, der für 900 Euro arbeiten geht, weil er fleißig ist ... Der Fehler sind doch nicht die Harz4 Bezüge, sondern das es eine Gesellschaft zulässt, dass ein Mann der Vollzeit hart arbeitet mit 900 Euro im Monat nach Hause geht ...

 

5 Jahre und 6 Monate sind angemessen für so einen Fall wenn man den Vergleich zu anderen Körper-Straftaten zieht. Ich sage das so, da ich klar denke, Vermögensstraftaten sind im Vergleich viel zu hoch bewertet. Klar kann man argumentieren, dass die Körperstraftaten auch zu niedrig angesetzt wären, aber man darf nicht Vergessen, das eine Haftstrafe eine Freiheitsberaubung ist, die als solche schon ein sehr gravierender Eingriff ist, die z.B. in diesem Fall zur Strafverschärfung geführt hat, weil sie das Opfer betroffen hat.

 

Hab ich ein Problem mit höheren Strafen für Vergewaltigung? Hab ich im Grunde nicht, wenn es rechtsstaatlich ist und weiter stets abgewogen wird, aber ich denke das ist schon OK wie es ist.

 

Was mich hier aber mehr interessiert wäre, was denn das Strafmaß gewesen wäre wenn der Mann bezahlt hätte ... wäre das überhaupt vor Gericht gegangen?

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Dass ein potentielles Opfer (Frau, egal ob Sexworkerin oder Hausfrau) da schon mal überzieht, ist durchaus verständlich. Die beleidigten Leberwürste, die sich sicher hinter ihrem Nick verstecken, sind sonst auch nicht so zimperlich im Austeilen, wenn auch oft pseudointellektuell verbrämt. In einem "Männerforum", ja hier gibts ab und an auch richtige Männer wundert es nicht dass Missy gesperrt wurde und Bemerkungen wie u.a. ungeahndet bleiben. Alleine fürs Nachtreten nach der Sperre gäbe jeder Schiri zumindest die gelbe Karte.

 

Wer sich mal mit einem Vergewaltigungsopfer unterhalten hat und sieht, wie ein ganzes Leben durch diese Traumatisierung zerstört wurde.

 

NIEMAND, lieber Philebos sprach hier von Schwanz und Kopf ab. Aber das Mensch sein und dürfen der Opfer ist nach meinem Rechtsempfinden einfach höher einzuschätzen als das der Täter, vor allem bei Sexualstraftaten und vorsätzlichem Mord. Es erweist sich immer wieder dass speziell Sexualstraftäter trotz bester Prognosen meist rückfällig werden. Es ist die erste Fürsorgepflicht der Justiz gegenüber den Opfern und potentiellen Opfern den Tätern die Möglichkeit zur Wiederholung zu nehmen, notfalls eben wegzusperren.

 

Servus Alf :moin:

 

schön, dass Du uns wieder mal darüber aufklärst, was richtige Männer sind. Das habe ich echt schon vermisst..:blume3:

 

Von beleidigten Leberwürsten war hier nichts zu sehen, die sind wohl Deiner Fantasie zuzuschreiben.

 

Was meine Bemerkung betrifft, kann ich das nicht anders beurteilen. Wenn jemand einem anderen wünscht, dass er Opfer eines Tötungsdelikts wird, ist das für mich nicht normal.

 

Obwohl Missi sicher zu den Frauen hier gehört, die für mich alles andere als Sympathieträgerinnen sind, habe ich oben schon geschrieben, dass man sie deswegen nicht ausschließen soll auch wenn sie mal voll daneben langt. Vielleicht habe ich dann in Deinen Augen ja noch Potential mal ein Mann zu werden..:schuechtern:

 

Die von Dir vertretene Ansicht im letzten Absatz teile ich auch, leider sind uns hier, wie Asfa zu Recht schreibt, teilweise durch Europa schon die Hände gebunden.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Wir sollten alle froh sein dass wir in diesem Rechtsstaat leben. Bei der Betrachtung einiger Beiträge könnte man meinen es wäre wünschenswerter Russische oder Saudi Arabische Verhältnisse bei der Bestrafung bestimmter Delikte zu haben.

Und wer denkt 5 oder 6 Jahre Freiheitsentzug sind eine Lappalie der möge doch bitte nur für eine einzige Woche ins Gefängnis gehen und schauen ob es wirklich so angenehm ist.

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Ich habe die Bemerkung ja nicht gelesen, aber ich hoffe, dass die Sperre unseres Temperamentsbolzens Missy nur eine temporäre sein wird.

 

Ansonsten würd ich mich schon etwas wundern...

 

 

Zum Thema Rechtssprechung muss ich leider sagen, dass sich manche Frauen/Mädchen keinen Gefallen getan haben, eine Vergewaltigung zur Anzeige zu bringen.

 

Ich kenne einen Fall, bei dem es letztendlich darauf hinauslief, dass das Mädchen nicht nur real durch den Täter, sondern während der verhandlung virtuell durch den gegnerischen Anwalt und den hinzugezogenen Sachverständigen zumindest mental nochmal "vergewaltigt" wurde.

 

Ihr wurde dringend empfohlen, in die nächsthöhere Instanz zu gehen, da der Täter relativ milde bestraft wurde, aber sie war dann psychisch so am Boden, dass sie alles auf sich beruhen liess.. die daraus resultierende traumatische Langzeitwirkung kann man sich vorstellen.

 

Das soll nicht heissen, keine Anzeige zu erstatten, denn es gibt seitens Polizei durchaus Intitiativen, dieses Problem bei den Ermittlungen angemessen zu berücksichtigen, aber ein durchgehender kompetenter Opferschutz auch bei anstehender Verhandlung sollte ebenfalls sichergestellt werden.

 

http://www.kriminalpolizei.de/articles,vernehmung_traumatisierter_opfer,1,90.htm

Bearbeitet von Asfaloth
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Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN.....

 

die vergewaltigung eines kindes bedeutet für das opfer immer lebenslänglich.

die täter kommen oftmals unter 10 jahren davon, auch bei mehrfacher vergewaltigung.

das mindeste wäre in meinen augen hier auch eine lebenslängliche strafe für den täter.

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Wie schön wäre es, wenn den OPFERN einmal das gleiche Verständnis entgegengebracht werden würde wie den TÄTERN.....

 

Also so ganz von der Hand weisen würde ich Newcomers Auffassung nicht, egal ob sie jetzt nun in der Bild-Zeitung steht oder nicht. Ich bin immer dafür eine Haltung zu prüfen, egal wer sie sonst noch vertritt und egal wo sie steht.

 

Was mich an der Aussage gestört hat, ist die Verallgemeinerung, impliziert sie doch, dass Opfern immer weniger Verständnis erfahren als Täter. So pauschal kann ich das als Argument nicht ernst nehmen. Wenn wir über einzelne Fälle reden oder über den oftmals mangelhaften Opferschutz vor Gericht, gerade bei Vergewaltigungen, bin ich ganz dabei.

 

Ich bin weit davon entfernt Experte in diesen Angelegenheiten zu sein, aber ich habe über viele Jahre immer wieder mit einem meiner engsten Freunde, der seit Jahrzehnten als Abteilungsleiter und stellvertretender Gefängnisdirektor tätig ist, hautnah und täglich diese Dinge mitverfolgt, darüber gesprochen.

 

Die Auffassung, dass alle Insassen resozialisierbar sind hat er schon lange aufgegeben und ich kann ihm da nicht widersprechen.

 

 

Da gebe ich Dir recht, das ist für mich aber kein Grund, Resozialisierung als ein wichtiges Ziel von Strafen grundsätzlich aufzugeben. Ich bin allerdings der Auffassung, dass man auch das Scheitern von Resozialisierungsversuchen erkennen und dann dem Schutz der Gemeinschaft oberste Priorität einräumen sollte. Die zeigt aber m.E. gerade, dass bei der Bemessung von Strafen eine genaue Würdigung des Täters, seiner Motive und seiner Geschichte erforderlich ist.

 

Zweifellos haben Kinderschänder Rechte, wie jeder Mensch. Nur in Deinen weiteren Ausführungen kommst Du an den wunden Punkt. Wie kann man davon ausgehen,dass sie nicht mehr rückfällig werden. Man kann nur mit Wahrscheinlichkeiten operieren und nicht mit Sicherheiten. Und in solchen Fällen muss man meiner Meinung nach Güter abwägen. Das Recht der Täter auf Freiheit und das Recht der potentiellen Opfer auf Unversehrtheit. Ich hätte kein Problem bei nur annäherndem Zweifel, die Täter nach Verbüßung ihrer Strafe lebenslang in einer geschlossenen therapeutischen Einrichtung unterzubringen.

 

Völlig d'accord, es ist eine überaus schwierige Güterabwägung. Und ich bin auch der Meinung, dass im Zweifel der Schutz der Allgemeinheit im Vordergrund stehen sollte. Aber das bedarf einer Einzelfallabwägung und eben nicht einer Verschärfung des Strafrechtes in der Form "alle Kinderschänder lebenslang wegsperren".

 

Und genau damit sprichst Du ein sehr wesentliches Problem an, die Entmündigung der Nationalstaaten hinsichtlich ihrer Rechtssetzung und ihre erzwungene Unterordnung unter den Eurozentrismus, verbunden mit einer fast religiösen Überhöhung der europäischen Idee...

 

Hier bin ich anderer Ansicht als Du. Das Rückwirkungsverbot (nulla poena sine lege) ist ein zentrales Prinzip unseres Rechts, dessen Verletzung der Europäische Gerichtshofs bei der nachträglich angeordneten Sicherheitsverwahrung meiner Meinung nach überzeugend festgestellt hat. Siehe dazu auch hier: www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2009-12/sicherungsverwahrung-urteil/

 

(Nur am Rande: In vielen Punkte sehe ich die "Entmündigung" des Natioanlstaates durch die EU auch kritisch. Im Falle des EGMR kann ich dies allerdings nicht sehen. Dieser hat nichts mit der EU zu tun, sondern wacht über die Einhaltung der Europäischen Menschenrechtskonvention, die vom Europarat verabschiedet wurde. Dass ein europäischer Gerichtshof in der Interpretation von derartigen Normen manchmal zu anderen Schlüssen kommt als nationale oberste Gerichte, ist unvermeidbar und m.E. auch nicht tragisch. Wenn wir universelle Menschenrechte mit übernationaler Gültigkeit anerkennen, müssen wir auch eine übernationale Gerichtsbarkeit akzeptieren.)

 

Obwohl Missi sicher zu den Frauen hier gehört, die für mich alles andere als Sympathieträgerinnen sind, habe ich oben schon geschrieben, dass man sie deswegen nicht ausschließen soll auch wenn sie mal voll daneben langt.

 

Ganz Deiner Meinung - die Sperre ist auch wieder aufgehoben, oder?

 

 

aber ein durchgehender kompetenter Opferschutz auch bei anstehender Verhandlung sollte ebenfalls sichergestellt werden.

 

Völlig einverstanden.

 

die vergewaltigung eines kindes bedeutet für das opfer immer lebenslänglich.

die täter kommen oftmals unter 10 jahren davon, auch bei mehrfacher vergewaltigung.

das mindeste wäre in meinen augen hier auch eine lebenslängliche strafe für den täter.

 

Erstens hinterlässt auch eine Haftstrafe von 10 Jahren lebenslange Spuren. Und zweitens beruht das Strafrecht zum Glück schon lange nicht mehr auf dem Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

Oversexed and underfucked.

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die vergewaltigung eines kindes bedeutet für das opfer immer lebenslänglich.

die täter kommen oftmals unter 10 jahren davon, auch bei mehrfacher vergewaltigung.

das mindeste wäre in meinen augen hier auch eine lebenslängliche strafe für den täter.

 

Was hindert den Täter nun daran, das Opfer umzubringen? Die Strafe wäre die Gleiche, die Chance gefasst zu werden ist aber geringer, da der Hauptbelastungzeuge ausfällt ...

 

Nicht unbedingt das Optimum oder?

"First they ignore you, then they laugh at you, then they fight you, then you win." - Mahatma Ghandi

 

“Never attribute to malice that which can be adequately explained by stupidity.” - Hanlon’s Razor

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Erstens hinterlässt auch eine Haftstrafe von 10 Jahren lebenslange Spuren. Und zweitens beruht das Strafrecht zum Glück schon lange nicht mehr auf dem Grundsatz "Auge um Auge, Zahn um Zahn".

 

du weisst ganz offensichtlich nicht, was du schreibst. im zusammenhang mit der vergewaltigung eines kindes von lebenslangen spuren einer haftstrafe eines erwachsenen zu sprechen ist in meinen augen zynisch. der grundsatz "auge um auge..." wäre eine viel zu milde strafe für einen kinderschänder!

 

Was hindert den Täter nun daran, das Opfer umzubringen? Die Strafe wäre die Gleiche, die Chance gefasst zu werden ist aber geringer, da der Hauptbelastungzeuge ausfällt ...

 

Nicht unbedingt das Optimum oder?

 

da fällt mir nun nichts mehr ein. du topst den o.a. beitrag von philebos noch.

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du weisst ganz offensichtlich nicht, was du schreibst.

 

Da täuscht Du Dich, ich denke für gewöhnlich, bevor ich schreibe.

 

im zusammenhang mit der vergewaltigung eines kindes von lebenslangen spuren einer haftstrafe eines erwachsenen zu sprechen ist in meinen augen zynisch. der grundsatz "auge um auge..." wäre eine viel zu milde strafe für einen kinderschänder!

 

Du willst, dass sich der Staat auf eine Stufe mit dem Verbrecher stellt, dass er den Verbrecher genauso inhuman behandelt, wie dieser sein Opfer behandelt hat. Aber genau das darf er niemals tun, wenn er nicht die Prinzipien verraten will, auf denen unsere Gesellschaft zum Glück beruht. Jeder Mensch hat eine Würde, die zu achten Verpflichtung des Staates ist, auch wenn dieser Mensch die Würde anderer mit Füßen getreten hat. Jeder Mensch hat unveräußerliche Rechte, auch wenn er die Rechte anderer auf schlimmste Weise verletzt hat. Abschnitt I unseres Grundgesetzes gilt auch für Mörder und Kinderschänder.

 

Ich habe volles Verständnis dafür, wenn Opfer oder deren Angehörige den Täter für das leiden lassen wollen, was er ihnen angetan hat, mindestens ebenso viel, wie sie selbst gelitten haben. Wenn ich in einer solchen Situation wäre, würde ich wahrscheinlich selbst so denken. Aber dies darf nicht die Maxime sein, nach der die Staatsgewalt mit Tätern umgeht.

Oversexed and underfucked.

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Grundsätzlich geht es halt immer um Güterabwägungen. Ich halte auch nichts davon, dass der Rachegedanke gedankenlos um sich greift.

 

Ich bin aber der Meinung, dass der Gedanke der Sicherheit der Öffentlichkeit vor Wiederholungstätern viel zu wenig beachtet wird. Zuerst macht man sich Gedanken um die Täter, wenns gut läuft auch über die Opfer und dann kommt lange nichts. Mögliche zukünftige Opfer werden völlig außen vor gelassen.

 

Was die nachträgliche Sicherungsverwahrung betrifft. Man kann ja Schwerstkriminelle nach der Verbüssung ihrer Strafe aus der JVA entlassen und sie gleich für den Rest ihres Lebens in eine therapeutische Anstalt überführen..Das hielte ich für keine schlechte Lösung

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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