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Prostitutionsschutzgesetz für 2017


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Ich bezweifle auch, dass das Gesetz in Karlsruhe landen wird!

 

Schon nach dem Bundestags-Beschluss vom 7. Juli 2016 wäre das möglich gewesen. Bislang hat kein Verband und keine Initiative etwas in dieser Richtung vermeldet. Da es ja im Prinzip eilig ist, wäre doch bei der Verfassungbeschwerde eine zügige Intervention notwendig.

 

Mit Verlaub: Das ist Bullshit...

 

Man kann gegen das ProstSchG erst Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn es in Kraft getreten ist. Das wäre in diesem Fall der 01. Juli 2017.

 

Um ein Gesetz vor Inkrafttreten zu stoppen bzw eine Art einstweilige Verfügung zu erreichen, muss eine sehr schwere Verletzung des Grundrechts vorliegen. Die ist beim ProstSchG aber nicht gegeben. (So haben es zumindest richtige Experten eingeschätzt)

 

Ein Verband/Initiative kann hier keine Klage einrechnen, wir sind nicht in den USA... bzw sind die Verbände selbst von dem Gesetz nicht betroffen. Klagen kann nur, wer "persönlich" beeinträchtigt ist bzw sich in seinen Grundrechten eingeschränkt fühlt/wird. Daraus könnte sich maximal eine Art Sammelklage (Mir fällt gerade der Begriff nicht ein, ein Jurist kann das sicher besser erklären) ergeben.

Sprich: Jede Prostituierte, jeder Betreiber... und sogar Freier (Kondomzwang) kann gegen dieses Gesetz klagen.

 

Freiwillige vor.. und jetzt schon mal anfangen dafür Geld auf die Seite zu legen.

 

Allen sollte aber klar sein, das selbst wenn geklagt wird, das Gesetz trotzdem ab dem 1.7.2017 rechtskräftig ist. So lange bis ein Urteil gefällt wird.

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Mit Verlaub: Das ist Bullshit...

 

Man kann gegen das ProstSchG erst Verfassungsbeschwerde einreichen, wenn es in Kraft getreten ist. Das wäre in diesem Fall der 01. Juli 2017.

 

 

Das stimmt nicht ganz. Auch vor Inkraftreten nach der Veröffentlichung im Bundesgesetzblatt kann eine einstweilige Anordnung in Karlsruhe auf begründeten Antrag erlassen werden.

 

Das Beispiel ist aus der "Geschichte" mit der Vorratsdatenspeicherung, Initiiert von einer Interessenvertretung mit über 30.000 Vollmachten ...

 

B. Einstweilige Anordnung

I. Zulässigkeit

Der Antrag auf einstweilige Aussetzung der §§ 113a, 113b TKG ist zulässig. Das Bundesverfassungsgericht

kann gesetzliche Normen vorläufig außer Kraft setzen (§ 32 BVerfGG). Die vorliegend

erhobene Verfassungsbeschwerde ist weder unzulässig und noch offensichtlich unbegründet.

Das Inkrafttreten des angefochtenen Gesetzes kann nicht zur Voraussetzung eines Antrags auf Erlass

einer einstweiligen Anordnung gemacht werden. Schon im Bundesgesetzblatt verkündetes, noch

nicht in Kraft getretenes Recht kann vor dem Hohen Gericht angefochten werden, weil die Tätigkeit

aller am Rechtsetzungsverfahren Beteiligten beendet ist.2

Für die Zulässigkeit von Verfassungsbeschwerden

müssen insoweit dieselben Grundsätze gelten wie für Normenkontrollverfahren.3

Sinn und

Zweck einer einstweiligen Anordnung ist es, schwere Nachteile abzuwenden und das Gemeinwohl zu

sichern (§ 32 Abs. 1 BVerfGG). Da schon das Inkrafttreten gesetzlicher Regelungen schwere

Nachteile zur Folge haben und das Gemeinwohl gravierend beeinträchtigen kann, muss es möglich

sein, schon das Inkrafttreten von Gesetzen im Wege der einstweiligen Anordnung zu verhindern.

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Das hat Melanie bereits im nachfolgenden Satz, den du nicht mitkopiert hast, beantwortet.

 

Um ein Gesetz vor Inkrafttreten zu stoppen bzw eine Art einstweilige Verfügung zu erreichen, muss eine sehr schwere Verletzung des Grundrechts vorliegen. Die ist beim ProstSchG aber nicht gegeben. (So haben es zumindest richtige Experten eingeschätzt)

  • Thanks 1
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OK, OK

wenn also "richtige" Experten das so einschätzen,dann ist das halt so. Wenn Verbände und Organisationen nicht klagen können und juristisch vielleicht nicht ganz richtige Beiträge von sachlich Mitdiskutierenden als "Bullshit" abgetan werden, dann kann man sich die Diskussion eigentlich gleich ganz sparen ...

Da ich weder Freier, noch Betreiber bin, kann ich auch nicht klagen ... ich werde mich am 1.7.17 auch nicht beklagen :grins:

 

... wende mich dann lieber wieder dem Off Toppic zu, da habe ich "richtige" Expertise.

... also ganz cool bleiben :lach:

  • Thanks 1
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@Alfder

 

Der von Dir genannte "Experte" , den du runterspielst, ist zufälligerweise genau jener Anwalt des Verfahrens (Verfassungsklage Datenschutz, Vorratsdatenspeicherung), welches du eben als Beispiel angebracht hast.

 

Ich gehe stark davon aus, das dieser fachkundiger Jurist, weiß wo von er spricht.

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Ein Verband als e.V.=juristische Person soll keine Verfassungsbeschwerde führen können?

 

Das sieht das Bundesverfassungsgericht aber völlig anders! ... Einige Mitglieder hier "diskutieren" völlig unsachlich am Thema vorbei ... und das noch in einem pseudo-dominanten Ton.

 

Das gibt mir schon zu denken ...

Klar kann ein Verein das. Aber erst NACH Inkraftreten des Gesetzes. Steht irgendwo weiter oben. :zwitsch:

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Melanie schrieb das ein Verband das nicht könne! ... Das war "Bullshit"

Und mit einer "Sammelklage" hat das auch nichts zu tun ... eine juristische Person

ist eben "eine" Person ...

 

Und zum Zeitpunkt einer Klageeinreichung hat "alfder" schon richtig ausgeführt, dass "einstweilige Anordnungen" schon vorher möglich sind ...

 

Was willst Du uns jetzt mit Deinem Posting sagen?

 

Wenn man "Bullshit" schreibt, sollte man sich besser informieren ... und nicht andere für blöd verkaufen, die sich sehr genau mit den Verfahren auskennen. Das hat aber leider bei einigen "Aktivisten" Methode.

 

Hier diskutieren einige Juristen mit ... und die werden dann mit Rechtsmeinungen konfrontiert, die

weder Hand noch Fuß haben ... Sorry ... wozu soll das gut sein?

  • Thanks 1
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Gegen ein Gesetz klagen??? Macht das Sinn?

 

In der Stadt fahren doch auch alle schneller wie 50. Gegen die Schilder klagt trotzdem keiner. Die Warnung vor dem Blitzer gibt es online u. im Radio.

 

So wird das bestimmt auch im Escort mit dem neuen Gesetz.

  • Thanks 1

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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  • 5 months later...

Endlich eine klare Aussage von Dona Carmen http://www.donacarmen.de/verfassungsbeschwerde-prostschg-auf-dem-weg-in-die-zielgerade/#more-1403

 

Dadurch wird klar, dass die Beschwerde von verschiedenen Betroffenen (was Sinn macht) von Dona Carmen unterstützt wird und nicht Dona Carmen klagt. Jetzt ist auch mir verständlich warum diese Besprechungen im geschützten Rahmen stattgefunden haben. Ein Outing der UnterzeichnerInnen wäre sonst möglich geworden.

 

In diesem Falle kann auch ich den Spendenaufruf unterstützen.

 

Schade, dass dies nicht früher so klar kommuniziert wurde.

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