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Reverse Gang Bang verboten?


mt_1000

Reverse Gang Bang verboten?  

9 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Ist der Reverse Gang Bang nach dem Prostitutionsschutzgesetz verboten?

    • Ja
      4
    • Nein
      5


Empfohlene Beiträge

Was unterscheidet denn "reverse Gangbang" von nacheinander verschiedene Frauen vögeln? Bei diversen geplanten "Lockerungen" ist geregelt, dass nur 1:1 Kontakte erlaubt sein sollen. Also wenn die Frauen nacheinander ins Zimmer kommen, könnte es dann OK sein. Bzw. ich glaube, dass vorgesehen ist, zwischendrin das Zimmer zu desinfizieren. Ob das die Desinfizierung des liegen gebliebenen Kunden umfassen muss, darüber hat sich vermutlich noch niemand Gedanken gemacht.

Abgesehen davon, dass jedenfalls ich an guten Tagen ohnehin bestenfalls 3 "schaffen" würde :classic_biggrin:

 

Bearbeitet von Jakob
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vor 10 Minuten schrieb Jakob:

Was unterscheidet denn "reverse Gangbang" von nacheinander verschiedene Frauen vögeln? Bei diversen geplanten "Lockerungen" ist geregelt, dass nur 1:1 Kontakte erlaubt sein sollen. Also wenn die Frauen nacheinander ins Zimmer kommen, könnte es dann OK sein. Bzw. ich glaube, dass vorgesehen ist, zwischendrin das Zimmer zu desinfizieren. Ob das die Desinfizierung des liegen gebliebenen Kunden umfassen muss, darüber hat sich vermutlich noch niemand Gedanken gemacht.

Abgesehen davon, dass jedenfalls ich an guten Tagen ohnehin bestenfalls 3 "schaffen" würde :classic_biggrin:

 

Also ein echter Reverse Gang Bang wäre kein 1:1 Kontakt, recherchier mal bei PornHub. Ich kann Dich aber beruhigen, mehr als drei an einem Tag gehört wohl mehr in die Welt des Pornos!

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Das ist in der Tat eher kein 1:1 Kontakt :classic_biggrin:.

Ansonsten kommt es vermutlich darauf an, wer Anbieter_in ist.

Wenn der Mann Anbieter ist und die Frauen sind zahlende Teilnehmerinnen, dann könnte die sexuelle Selbstbestimmung des Mannes in Frage stehen, dann wäre es möglicherweise unzulässig.

Aber der juristische Forenexperte äußert sich bestimmt noch, also vorstehende Vermutung nur als Zwischenergebnis :classic_cool:

Bearbeitet von Jakob
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Das ist mal wieder ein typischer MC Thread Verlauf....Da stellt jemand eine spezifische Frage, ob Reverse Gangbang nach dem ProstSchG verboten ist.

Die Antworten beziehen sich dann auf Reverse Gangbang unter Corona Bedingungen.... :classic_laugh: :zwitsch:

Wenn der Mann ein männlicher Prostituierter ist, dann ist es selbstverständlich gemäss ProstSchG verboten.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Lese doch einfach nochmal.

vor 20 Minuten schrieb Jakob:

Aber der juristische Forenexperte äußert sich bestimmt noch, also vorstehende Vermutung nur als Zwischenergebnis

Da der juristische Experte meine Einschätzung soeben bestätigt hat, kann der Thread jetzt geschlossen werden :classic_biggrin:.

 

P.S.: @Wulf, Immerhin hast Du eine gewisse Selbstironie und ein bissl Resthumor bewahrt (Dein Lacher-Häckchen, bei diesem meinem Post) :classic_biggrin:

Bearbeitet von Jakob
  • Danke 2
  • Lustig 1
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vor 9 Minuten schrieb Jakob:

Lese doch einfach nochmal.

Also gut....

vor einer Stunde schrieb Jakob:

Was unterscheidet denn "reverse Gangbang" von nacheinander verschiedene Frauen vögeln? Bei diversen geplanten "Lockerungen" ist geregelt, dass nur 1:1 Kontakte erlaubt sein sollen. Also wenn die Frauen nacheinander ins Zimmer kommen, könnte es dann OK sein. Bzw. ich glaube, dass vorgesehen ist, zwischendrin das Zimmer zu desinfizieren. Ob das die Desinfizierung des liegen gebliebenen Kunden umfassen muss, darüber hat sich vermutlich noch niemand Gedanken gemacht.

Abgesehen davon, dass jedenfalls ich an guten Tagen ohnehin bestenfalls 3 "schaffen" würde :classic_biggrin:

 

 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 24 Minuten schrieb Wulf:

[...]

Wenn der Mann ein männlicher Prostituierter ist, dann ist es selbstverständlich gemäss ProstSchG verboten.

Danke für die Info. (Vorrausgesetzt du hast recht.) Dem entnehme ich wenn er nicht der Prostituierte ist sondern Kunde ist es erlaubt.

vor 15 Minuten schrieb Spring:

Wenn die beteiligten Frauen in beliebiger Reihenfolge und Frequenz penetriert werden ist das sogar eine Flatrate ...

Angesichts des Alters und der  Konsistenz des Opfers ist das schon fast nekrophil ...

Häh?

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Auch "normale" Gangbang Veranstaltungen sind entgegen allgemeiner "Schwarmintelligenz" keineswegs gesetzlich verboten, der Gesetzestext selbst bietet dafür keinerlei Grundlage. In der Gesetzesbegründung ist Gangbang als Beispiel dafür genannt, dass die sexuelle Selbstbestimmung der Anbieterin nicht gegeben sein könnte. Das ist dann selbstverständlich verboten.

Allerdings könnte man für eine Bangbang Party durchaus eine Einzelerlaubnis beantragen. In dem Antrag wäre ein "Betriebskonzept" darzulegen, wo der Schwerpunkt wohl darauf zu legen wäre, welche Maßnahmen sicher stellen, dass die Anbieterin jederzeit die ganze Sache ohne jedes Risiko abbrechen kann. Zwar vermutlich schwer zu entwickeln, aber nicht unmöglich.

Bei Reverse Gangbang sehe ich null Probleme, das Gesetz will ja nicht die sexuelle Selbstbestimmung des zahlenden Kunden schützen :classic_biggrin:. Die Mädels können ja jederzeit gehen, der Kunde würde sich schwer tun 20 Mädels zu überwältigen und zu kontrollieren.

Eine Duo Buchung ist ja im Übrigen nichts anderes als eine Mini-Reverse-Gangbang-Party und da hat ja auch nun wirklich niemand Zweifel, dass das zulässig wäre.

Bearbeitet von Jakob
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vor 23 Minuten schrieb mt_1000:

Danke für die Info. (Vorrausgesetzt du hast recht.) 

So steht es in den Erläuterungen:

"Eine der Grundbedingungen für die rechtliche Anerkennung der Prostitution als ein Rechtsgeschäft, das auf sexuelle Dienstleistungen gerichtet ist, ist die im Prostitutionsgesetz abgesicherte jederzeitige Rückholbarkeit der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen. Ist ein Prostitutionsgewerbe so organisiert, dass diese Rückholbarkeit faktisch nicht gewährleistet ist, so ist es mit der Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung nicht vereinbar; einem solchen Betriebskonzept muss daher die rechtliche Anerkennung verwehrt bleiben. Nicht erlaubnisfähig sind daher – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden; denn dies kann zu einer Situation führen, in der die Person, die gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr gestattet, die Möglichkeit verliert, auf die Auswahl der Kunden, die eingesetzten Praktiken oder generell die weitere Ausübung sexueller Handlungen steuernd Einfluss nehmen zu können."

vor 26 Minuten schrieb mt_1000:

Dem entnehme ich wenn er nicht der Prostituierte ist sondern Kunde ist es erlaubt.

Genau so ist das...Grenze ist nur deine finanzielle und sexuelle Leistungsfähigkeit.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Ich glaube nicht, dass der Threadersteller ein Vergewaltigungsszenario des Mannes angefragt hatte (reiche doch den Fettdruck zu "und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden" nach) :kugeln:

Deine pauschale Behauptung, wonach Gangbang verboten sei, ist schlicht unrichtig.

Bearbeitet von Jakob
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vor 3 Minuten schrieb Jakob:

Ich glaube nicht, dass der Threadersteller ein Vergewaltigungsszenario des Mannes angefragt hatte (reiche doch den Fettdruck zu "und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden" nach) :kugeln:

[...]

Das meinte ich in der Tat nicht, Gang Bang ist roh, aber nicht (mehr) unbedingt ein Vergewaltigungsszenario.

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vor 1 Minute schrieb mt_1000:

Das meinte ich in der Tat nicht, Gang Bang ist roh, aber nicht (mehr) unbedingt ein Vergewaltigungsszenario.

Lass dich von Jakob doch nicht aufs falsche Gleis setzen....das (Rape) steht zusätzlich in Klammern. Und dann ist das der offizielle Text des Gesetzgebers in den Erläuterungen....

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@mt_1000, was hab ich gesagt? :kugeln:. Sorry @Wulf , das war jetzt ein Insider :classic_biggrin:.

vor 27 Minuten schrieb Wulf:

So steht es in den Erläuterungen:

"Eine der Grundbedingungen für die rechtliche Anerkennung der Prostitution als ein Rechtsgeschäft, das auf sexuelle Dienstleistungen gerichtet ist, ist die im Prostitutionsgesetz abgesicherte jederzeitige Rückholbarkeit der Bereitschaft zu sexuellen Handlungen. Ist ein Prostitutionsgewerbe so organisiert, dass diese Rückholbarkeit faktisch nicht gewährleistet ist, so ist es mit der Wahrnehmung der sexuellen Selbstbestimmung nicht vereinbar; einem solchen Betriebskonzept muss daher die rechtliche Anerkennung verwehrt bleiben. Nicht erlaubnisfähig sind daher – unabhängig davon, ob einzelne Beteiligte sich ggf. auf solche Bedingungen einlassen würden – beispielsweise kommerzielle Angebote wie sog. „(Rape-)Gang-Bang“- Veranstaltungen, bei denen einer Vielzahl sogenannter Freier gegen ein Eintrittsgeld parallel oder in enger zeitlicher Folge die Gelegenheit zum Geschlechtsverkehr mit einer Prostituierten oder einem Prostituierten eingeräumt wird und dabei Vergewaltigungen nachgestellt werden; denn dies kann zu einer Situation führen, in der die Person, die gegen Entgelt den Geschlechtsverkehr gestattet, die Möglichkeit verliert, auf die Auswahl der Kunden, die eingesetzten Praktiken oder generell die weitere Ausübung sexueller Handlungen steuernd Einfluss nehmen zu können."

Ist das nun  ein Zitat oder nicht? Und wo sind bei der von mir markierten Stelle Klammern? "Und" ist eine kumulative Bedingung. Das sollte man auch im kleinen BGB Schein im BWL Studium gelernt haben, auch schon vor 45 Jahren.

Sobald die betreffende Anbieterin die Möglichkeit behält "auf die Auswahl der Kunden, die eingesetzten Praktiken oder generell die weitere Ausübung sexueller Handlungen steuernd Einfluss nehmen zu können", ist also genau das Gegenteil Deiner Verbots-Behauptung richtig.

 

Und komme jetzt nicht mit Deiner angeblich Jura studierenden SB um die Ecke, welche Dich bestätige, weil dann kriege ich mich gar nicht mehr ein :kugeln:

Bearbeitet von Jakob
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vor 2 Stunden schrieb Jakob:

Auch "normale" Gangbang Veranstaltungen sind entgegen allgemeiner "Schwarmintelligenz" keineswegs gesetzlich verboten, der Gesetzestext selbst bietet dafür keinerlei Grundlage. In der Gesetzesbegründung ist Gangbang als Beispiel dafür genannt, dass die sexuelle Selbstbestimmung der Anbieterin nicht gegeben sein könnte. Das ist dann selbstverständlich verboten.

Allerdings könnte man für eine Bangbang Party durchaus eine Einzelerlaubnis beantragen. In dem Antrag wäre ein "Betriebskonzept" darzulegen, wo der Schwerpunkt wohl darauf zu legen wäre, welche Maßnahmen sicher stellen, dass die Anbieterin jederzeit die ganze Sache ohne jedes Risiko abbrechen kann. Zwar vermutlich schwer zu entwickeln, aber nicht unmöglich.

Mit deinen juristischen Spitzfindigkeiten kann doch hier niemand etwas anfangen, du verwirrst doch die interessierten User nur ("normale Gangbangs...keineswegs verboten"; "das ist dann selbstverständlich verboten"; "Einzelerlaubnis nicht unmöglich") :schiel:

Dein Vortrag ist rein theoretischer Natur oder kennst du nach jetzt 3 Jahren ProstSchG auch nur ein einziges durch die Behörde genehmigtes Betriebskonzept Gangbang...???....Siehste....!!!

vor 2 Stunden schrieb Jakob:

Bei Reverse Gangbang sehe ich null Probleme, das Gesetz will ja nicht die sexuelle Selbstbestimmung des zahlenden Kunden schützen :classic_biggrin:. Die Mädels können ja jederzeit gehen, der Kunde würde sich schwer tun 20 Mädels zu überwältigen und zu kontrollieren.

Eine Duo Buchung ist ja im Übrigen nichts anderes als eine Mini-Reverse-Gangbang-Party und da hat ja auch nun wirklich niemand Zweifel, dass das zulässig wäre.

:schiel::schiel:

Es wurde einvernehmlich festgestellt, dass es bei einem Reserve Gangbang um einen Prostituierten und mehrere Frauen geht.

Wenn ein Mann mehrere Frauen bucht oder auch nur ein Duo, dann hat das mit Reserve Gangbang nix zu tun!

Du verwirrst nicht nur....offensichtlich bist du selbst auch ein wenig verwirrt...

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 3 Stunden schrieb Act One Escort Service:

Nun schließe man nicht von dir auf Jakob.

Ich habe Jakobs Verwirrung mit Zitaten oben belegt und sogar erklärt, warum das Unfug war, was er geschrieben hat. Willst oder kannst du aber offensichtlich nicht verstehen....

vor 3 Stunden schrieb Act One Escort Service:

Auch das bringt dich nicht mehr nach vorne . . . :burns:

Ich sehe Jakob im Rückstand mit der Beantwortung meiner Frage:

vor 17 Stunden schrieb Wulf:

Dein Vortrag ist rein theoretischer Natur oder kennst du nach jetzt 3 Jahren ProstSchG auch nur ein einziges durch die Behörde genehmigtes Betriebskonzept Gangbang...???....Siehste....!!!

Kann aber auch sein, dass er mein "Siehste!!!" akzeptiert hat, denn es gibt keine genehmigten Betriebskonzepte Gangbang, womit seine Ausführungen eben tatsächlich rein theoretischer Natur sind, bzw. juristische Spitzfindigkeiten...würde mich freuen, wenn er das mal eingesteht....

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