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Welche bürokratischen Schritte als Anfänger?


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Guten Tag,

mein Wohnsitz ist in Deutschland und für den 1.11. habe ich einen Vertrag bei einer Schweizer Escort-Agentur unterschrieben.

Nun wollte ich fragen, welche bürokratischen Schrittigkeiten ich durchgehen muss. Ich bin absoluter Neuling.

Muss auch ein Gewerbe angemeldet werden?

Auf ausführliche Antworten bin ich sehr gespannt!

Liebe Grüße

Helena

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Ich kann die Frage nicht beantworten, dafür gibt es hier sicher genügend Fachleute. Aber sollte es eigentlich nicht zur Aufgabe einer seriösen Agentur gehören, eine neue Escortdame zu dieser Thematik umfassend zu informieren? Und zwar unabhängig davon, ob sie im benachbarten Ausland ansässig ist.

 • Ich bin Atheist, Gott sei Dank • 

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Hi Helena,

eine gute Agentur (oder eine auskunftsfreudige Kollegin, insbesondere Indie) kann alle dazu relevanten Fragen beantworten.

Wir Männer hier können dazu wenig sagen, weil wir weder paternalistisch sein, noch den Anschein des "Mansplaining" erwecken wollen :classic_tongue::classic_wink:

Abgesehen davon, dass gute Ratschläge meist sowieso nur umgesetzt werden, wenns in den Kram passt (allgemeine und branchenunabhängige Erfahrung) :schuechtern:

Bearbeitet von Jakob
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Hallo Helena 

Du brauchst kein extra Gewerbe anmelden. Allerdings musst Du Dich aufgrund des Prostituiertenschutzgesetz Registrieren. Dies erfolgt durch das Gesundheitsamt und Ordnungsamt. Nach der Registrierung bekommt das Finanzamt eine Meldung das Du registriert bist. Solltest Du noch keine Steuernummer haben wird Dir dadurch eine zugeteilt. 

Das erst einmal die Kurzfassung. 

Herzlichst Silvia 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 3 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Hallo Helena 

Du brauchst kein extra Gewerbe anmelden. Allerdings musst Du Dich aufgrund des Prostituiertenschutzgesetz Registrieren. Dies erfolgt durch das Gesundheitsamt und Ordnungsamt. Nach der Registrierung bekommt das Finanzamt eine Meldung das Du registriert bist. Solltest Du noch keine Steuernummer haben wird Dir dadurch eine zugeteilt. 

Das erst einmal die Kurzfassung. 

Herzlichst Silvia 

Soweit ich weiß besteht aber eine Gewerbesteuerpflicht (auch ohne Anmeldung eines Gewerbes), was dann spätestens bei der Steuererklärung zu beachten ist …

Bearbeitet von kono22
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vor 8 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Sie muss nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Sie muss natürlich ihr Einkommen versteuern. 

Ich weiß allerdings nicht wie das bei Damen ist die Escort Hauptberuf machen. 

Wie gesagt, die Gewerbesteuerpflicht ist unabhängig von einem Gewerbe (dazu gab es ein Gerichtsurteil). Ich hatte dazu mal etwas rausgesucht … ich gucke später mal, ob ich es finde

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Leute, ich habe nirgendwo geschrieben das keine Steuern dafür anfallen. Sie hat gefragt ob sie ein Gewerbe anmelden muss, und das muss sie nicht.

Also bitte stellt mich nicht so da als würde ich behaupten das die Steuern nicht fällig werden. :kiss:

Auf Steuerliche Dinge werde ich auch nie eingehen, da ich dies als Leie nicht darf. Außer natürlich unseren Damen mitzuteilen das sie Steuern zahlen müssen und wenn sie sich damit nicht auskennen einen Steuerberater beauftragen sollen.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 2 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Leute, ich habe nirgendwo geschrieben das keine Steuern dafür anfallen. Sie hat gefragt ob sie ein Gewerbe anmelden muss, und das muss sie nicht.

Also bitte stellt mich nicht so da als würde ich behaupten das die Steuern nicht fällig werden. :kiss:

Auf Steuerliche Dinge werde ich auch nie eingehen, da ich dies als Leie nicht darf. Außer natürlich unseren Damen mitzuteilen das sie Steuern zahlen müssen und wenn sie sich damit nicht auskennen einen Steuerberater beauftragen sollen.

Naja. Sie hat ja auch generell gefragt, was für bürokratische Dinge zu beachten sind. 
 

Aufgrund dieser nicht unbedingt erkennbaren Logik, kein Gewerbe aber Gewerbesteuerpflicht, dachte ich mir, es ist ein Hinweis wert

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Ich habe erwähnt das das Finanzamt eine Meldung erhält. 

Und ich habe ja auch nicht geschrieben das sie keine Steuern abführen muss. 

Wie was genau funktioniert mit den Steuern kann ihr sicher ein Steuerberater erklären. Ich darf es nicht. 

Bin nun auch raus. 

Helena falls Du fragen zur Registrierung hast kannst Du mir gerne eine DM schreiben. 

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Ich bin keine Steuerexperte aber... ich habe schon von Damen gehört, die bei einer Schweizer Agentur gearbeitet haben, und die später Probleme mit der deutschen Mehrwertsteuer hatten.  Deshalb würde ich mit einem Steuerberater arbeiten der dich über Steuerfragen, einschliesslich der Mehrwertsteuer, die seriöse Agenturen in Deutschland berechnen, beraten wird.  

Bearbeitet von quaecker26
Tipp- und Grammatik Fehler
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Am 22.10.2021 um 18:14 schrieb Spring:

Escorts können kein Gewerbe anmelden, aber werden zur Gewerbesteuer der Wohngemeinde veranlagt. Der Freibetrag beträgt derzeit 24.500€/Jahr. Die Anmeldung ist vierteljährlich abzugeben.
 

Man leistet vierteljährlich die VZ, aber die Erklärung ist nur einmal jährlich fällig.

vor 43 Minuten schrieb Save the Date Escort:

Sehr wertvoller Hinweis!

@HelenaHebe Unbedingt das Reverse-Charge-Verfahren im Hinterkopf behalten! 

Aber nur bei Rechnungen an die Agentur bzw. von der Agentur an die Dame.

Das vereinbarte Honorar mit dem (nicht unternehmerischen) Endkunden unterliegt dort der Umsatzsteuer, wo der Job ausgeübt wird. Das vergessen viele. 

Am 22.10.2021 um 17:55 schrieb Diary Lady Escort:

Sie muss nicht unbedingt ein Gewerbe anmelden. Sie muss natürlich ihr Einkommen versteuern. 

Ich weiß allerdings nicht wie das bei Damen ist die Escort Hauptberuf machen. 

M.E. muss nach § 14 GewO ein Gewerbe angemeldet werden, da es sich nicht um eine freiberufliche Tätigkeit handelt. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 41 Minuten schrieb kono22:

Paragraph 6 GewO nimmt Prostituierte aus

Jein. Damit sind eigentlich die Strassenprostituierten und Damen, die in Bordellen arbeiten gemeint. Bei Escort wäre ich da vorsichtig. Z.B. das Düsseldorfer Modell, dass einige Agenturen anwenden, betrifft auch nicht den Escort, auch wenn es von Prostituierten spricht. Man muss da schon etwas differenzieren. Bin kein Fachmann für Gewerberecht und kann nur dass weitergeben, was mir von dem ein oder anderen Gewerbeamt mitgeteilt wurde.

vor 41 Minuten schrieb Act One Escort Service:

Man kann doch auf 90 Tage nur mit Quellensteuer in der Schweiz arbeiten.

Das melden die Clubs oder Wohnungsinhaber an.

Hat nichts mit der Umsatzsteuer zu tun. Ertragsteuerlich versteuern die Damen dort, wo sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder Wohnsitz haben. Umsatzsteuer hängt vom Ort der Tätigkeit ab. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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