Zum Inhalt springen
Liebe Mitglieder, wir haben derzeit leider technische Probleme mit dem Kalender welche wohl leider noch einige Zeit anhalten werden . Danke für die Geduld. ×

Skandal im Sperrbezirk


Empfohlene Beiträge

die sperrbezirksverordnungen können durchaus auch sinn machen,

wenn es um offene prostitution (strassenstrich/drogenstrich) clubs-

und bordelle geht.

 

damit kann die damit oft einhergehende kriminelle szene und

auch belästigungen von ruhestörung bis belästigung von passanten

kanalisiert werden.

 

wir sind in einem escortforum, daher interessiert viele die auswirkung

der handhabung im nun wirklich diskreten und privaten bereich.

 

für allgemeine prostitution gibt es verbände ect.

 

wie schon in einem anderen thread besprochen findet sich kein interessenverband

für escort.

 

vielleicht wäre es an der zeit, einen zu gründen, mit den beiträgen eine

kriegskasse zu füllen um damit eine gute rechtsanwaltskanzlei zu beauftragen

mal einen prozess (musterprozess) durch alle instanzen durchzuziehen.

 

ausweichen und umgehen ist auf dauer keine lösung! eine gewisse rechtssicherheit

wäre meiner meinung nach die bessere lösung.

Link zu diesem Kommentar

Wo hören Haus/Hotelbesuche (1Std, ab 150€) auf, und wo beginnt Escort (1Std ab 150€) ?

Sind mehrstündige Hotelbesuche von Damen, die vor Ort in Wohnungen arbeiten Prostitution und deshalb indiskret, Escort aber nicht?

Auch Escorts werden von den gängigen Organisationen vertreten!

 

Ich bin gegen die Entmündigung des mündigen Bürgers, der selbst entscheiden können sollte, ob er in einem Hotel oder in seinen eigenen vier Wänden Paxsex hat, egal ob mit einer Dame von der Straße oder einem High Class Escort.

Und ich bin gegen die ständigen Versuche der Klassifizierungen "was ist besser" in diesem Job.

 

Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

Link zu diesem Kommentar
Wo hören Haus/Hotelbesuche (1Std, ab 150€) auf, und wo beginnt Escort (1Std ab 150€) ?

Sind mehrstündige Hotelbesuche von Damen, die vor Ort in Wohnungen arbeiten Prostitution und deshalb indiskret, Escort aber nicht?

Auch Escorts werden von den gängigen Organisationen vertreten!

 

Ich bin gegen die Entmündigung des mündigen Bürgers, der selbst entscheiden können sollte, ob er in einem Hotel oder in seinen eigenen vier Wänden Paxsex hat, egal ob mit einer Dame von der Straße oder einem High Class Escort.

Und ich bin gegen die ständigen Versuche der Klassifizierungen "was ist besser" in diesem Job.

 

Tanja

 

Nein, Tanja. Es soll keine Wertung sein, wie "gute Prostitution" und "schlechte Prostitution".

 

Der Unterschied besteht nur darin, dass eine Dame, die in einer (zur Prostitutionsausübung zugelassenen) Wohnung arbeitet ja sowieso schon eine Genehmigung haben müßte und man ihr - im Normalfall - dann die Ausübung der Prostitution in eben dieser Wohnung nicht mehr untersagen kann. Alles genehmigt, alles ok! Das gleiche gilt ja auch für Bordelle und Nachtclubs. Hier gibt es einfach ganz klare gesetzliche Regelungen. Sogar für den Straßenstrich gibt es örtliche Regelungen, wie, wer, wo, wann.

 

Für ESCORT und - damit sind keine "besuchbaren Damen" gemeint, sondern die, welche ausschließlich "Kunden besuchen" - gibt es dass nicht eindeutig!!!

 

Und das, obwohl es sich hier um die diskreteste Form von Prostitution handelt und ein mündiger Bürger (sprich Kunde) sicher das Recht hat, in seinen PRIVATRÄUMEN Damen zu empfangen oder eben nicht. Genau so, wie er eben frei entscheiden kann, ob er in eine Terminwohnung, in einen Nachtclub oder ins Bordell geht. Auch ein Hotelzimmer ist - wenn vom Gast gemietet und das Hotel ihn gewähren läßt - ein PRIVATER Raum in diesem Moment und für eine bestimmte Zeit.

 

Das Schizophrene daran ist ja überhaupt, dass hier mit der Begründung "Jugendschutz" und "öffentlicher Anstand" gearbeitet wird. Das Einzige, was hier vielleicht noch eine Rolle spielt, ist das Hausrecht des Hotels.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar
Und das, obwohl es sich hier um die diskreteste Form von Prostitution handelt und ein mündiger Bürger (sprich Kunde) sicher das Recht hat, in seinen PRIVATRÄUMEN Damen zu empfangen oder eben nicht. Genau so, wie er eben frei entscheiden kann, ob er in eine Terminwohnung, in einen Nachtclub oder ins Bordell geht. Auch ein Hotelzimmer ist - wenn vom Gast gemietet und das Hotel ihn gewähren läßt - ein PRIVATER Raum in diesem Moment und für eine bestimmte Zeit.

Nein, ein muendiger Buerger hat eben nicht das Recht, in seinen Privatraeumen Damen zwecks Paysex zu empfangen. In fast keinem Land der Welt hat er offiziell dieses Recht, offenbar auch in Deutschland nicht, sofern er innerhalb eines Sperrbezirks wohnt.

 

Womit die Sperrbezirksregelung begruendet wird spielt doch gar keine Rolle. Entweder es gibt eine, die dann aber bitte auch fuer die gesamte Prostitution gilt, oder es gibt keine. Nach welchen Kriterien soll denn der Gesetzgeber die verschiedenen Zweige der Prostitution unterscheiden um Ausnahmeregelungen zu schaffen? "Escort" ist erlaubt, alles andere nicht? Was meint Ihr denn wie lang es dauert bis eben alles "Escort" heisst?

 

Hier kanns nur drum gehen, dass man manche Dinge stillschweigend duldet, wie das in den meisten Gegenden gemacht wird. Oder man macht sich auf den Weg die Sperrgebietsregelung abzuschaffen. Sich hier im Forum darueber zu beschweren bringt recht wenig.

Link zu diesem Kommentar
Nein, ein muendiger Buerger hat eben nicht das Recht, in seinen Privatraeumen Damen zwecks Paysex zu empfangen. In fast keinem Land der Welt hat er offiziell dieses Recht, offenbar auch in Deutschland nicht, sofern er innerhalb eines Sperrbezirks wohnt.

 

Womit die Sperrbezirksregelung begruendet wird spielt doch gar keine Rolle. Entweder es gibt eine, die dann aber bitte auch fuer die gesamte Prostitution gilt, oder es gibt keine. Nach welchen Kriterien soll denn der Gesetzgeber die verschiedenen Zweige der Prostitution unterscheiden um Ausnahmeregelungen zu schaffen? "Escort" ist erlaubt, alles andere nicht? Was meint Ihr denn wie lang es dauert bis eben alles "Escort" heisst?

 

Hier kanns nur drum gehen, dass man manche Dinge stillschweigend duldet, wie das in den meisten Gegenden gemacht wird. Oder man macht sich auf den Weg die Sperrgebietsregelung abzuschaffen. Sich hier im Forum darueber zu beschweren bringt recht wenig.

 

ich denke schon, dass man da unterscheiden muss zwischen dem mobilen

und immobilen gewerbe.

 

das gilt ja auch für das "seriöse" gewerbe.

z.b.

gewerbeverbot in vielen gemeinden in wohngebieten.

keine tankstellen und stark frequentierte oder aus anderen

gründen störende betriebe. auch hier gibt es oft einzelfallentscheidungen (ausnahmen)

z.b. den steuerberater oder andere betriebe, die keinen zu grossen publikumsverkehr

haben.

 

es ist schon ein unterschied, ob z.b. ein grosses laufhaus mit rund um

die uhr betrieb und dem entsprechend hohen publikumsbetrieb angesprochen

ist oder ob die darin arbeitenden damen auch mal einen haus- oder hotelbesuch

machen.

 

wenn du jetzt eine wohnung oder häuschen in einem erklärten sperrgebiet

hast, biste ja ein mensch zweiter klasse? (vor dem gesetz sind alle menschen gleich)

 

unsere freiheitliche grundordnung besagt doch, dass die persönliche frei(er)heit

da endet, wo sie die freiheit anderer tangiert.

 

und wen bitte stört oder behindert es, wenn ich in meinen eigenen vier wänden

oder angemieteten vier wänden für sex bezahle?

Link zu diesem Kommentar
Womit die Sperrbezirksregelung begruendet wird spielt doch gar keine Rolle. Entweder es gibt eine, die dann aber bitte auch fuer die gesamte Prostitution gilt, oder es gibt keine. Nach welchen Kriterien soll denn der Gesetzgeber die verschiedenen Zweige der Prostitution unterscheiden um Ausnahmeregelungen zu schaffen? "Escort" ist erlaubt, alles andere nicht? Was meint Ihr denn wie lang es dauert bis eben alles "Escort" heisst?

 

Doch, es spielt eine Rolle, mit was ein Gesetz oder eine Verordnung begründet wird!!!

 

Und diese Begründung ist im Falle der Sperrbezirksverordnung "der Jugendschutz" und "der öffentliche Anstand".

 

Es ist auch ein Unterschied, ob die Prostitution so getätigt wird, dass es die "Öffentlichkeit" oder die "Jugend" mitbekommt oder eben nicht.

 

Ein Hotel, welches nicht möchte, dass "Damen in Lack-Overknees" durch die Hotelhalle traben, wird sich auch dagegen wehren (wie es im Übrigen bereits schon geschieht), weil es ein Hausrecht hat und bestimmte Dinge innerhalb seiner vier Wände dulden kann oder eben nicht. Da ist es gar nicht nötig, dass das Ordnungsamt eingreift. Das zu Deinen Einwand, dass dann "alles Escort" wäre. Soviel Selbstkontrolle wird die Gesellschaft - sprich die Hotelbesitzer - ja noch haben.

 

Und wenn etwas wirklich gegen den "öffentlichen Anstand" oder den "Jugendschutz" geht, soll ja auch eingeschritten werden, aber doch bitte den Relationen entsprechend. Das heißt, alles was sich in der "Öffentlichkeit" auch abspielt.

 

Wenn eine Dame in einem Business-Outfit sich mit einem Herrn in der Lobby eines Hotels trifft und sie danach auf seinem Zimmer verschwinden, wird das niemand stören. So gehen zumindest die Hotels selbst um mit der Sache.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar
Nein, ein muendiger Buerger hat eben nicht das Recht, in seinen Privatraeumen Damen zwecks Paysex zu empfangen. In fast keinem Land der Welt hat er offiziell dieses Recht, offenbar auch in Deutschland nicht, sofern er innerhalb eines Sperrbezirks wohnt...

 

Genau da liegt für mich der Hund begraben. Durch eine Sperrbezirksverordnung dieser Prägung und Auslegung wird durch die Hintertür die vom Gesetzgeber gewünschte Legalisierung der Prostitution ausgehebelt, ohne dass daran ein öffentliches Interesse besteht. Es ist eben nicht die Aufgabe der Kommune, sich darum zu kümmern, was die Bürger im Bett machen, sondern sich um das öffentliche Wohl zu kümmern. In München wird eine Situation geschaffen, die Escorts in eine Situation bringt, die schlimmer ist, als es vor der Änderung des Gesetzes der Fall war.

 

Den Lockvögeln scheint es offenbar in erster Linie um die Escorts zu gehen, die mit Bußgeldern bestraft werden. Werden eigentlich auch Betreiber von der Behörde belangt, die Paysex in das Sperrgebiet vermitteln?

 

...Womit die Sperrbezirksregelung begruendet wird spielt doch gar keine Rolle...

 

Doch. Wenn es um den Schutz der Öffentlichkeit und der Jugend geht, wie es die Präambel nun einmal vorsieht, sollten alle Auslegungen unterbleiben, die nichts damit zu tun haben und andere Ziele verfolgen.

 

...Entweder es gibt eine, die dann aber bitte auch fuer die gesamte Prostitution gilt, oder es gibt keine. Nach welchen Kriterien soll denn der Gesetzgeber die verschiedenen Zweige der Prostitution unterscheiden um Ausnahmeregelungen zu schaffen? "Escort" ist erlaubt, alles andere nicht? Was meint Ihr denn wie lang es dauert bis eben alles "Escort" heisst?...

 

Das sehe ich auch so. Auch eine Domina oder Wohnungsdame, die nicht behauptet, ein Escort zu sein und einen Kunden in seiner Wohnung oder im Hotel besucht, sollte dazu das Recht haben, ohne Frage. Das hier betrifft nicht nur Anbieter, die sich als Escort bezeichnen. Entweder ist etwas erlaubt, oder nicht.

 

...Hier kanns nur drum gehen, dass man manche Dinge stillschweigend duldet, wie das in den meisten Gegenden gemacht wird...

 

Um sich dann von wildgewordenen kommunalen Hinterwäldlern auf dubiose Art und Weise vorführen zu lassen?

 

...Oder man macht sich auf den Weg die Sperrgebietsregelung abzuschaffen...

 

Es muss doch möglich sein, die Sperrgebietsregelung auf ihre Aufgabe zu beschränken, nämlich die Öffentlichkeit und die Jugend zu schützen. Wenn ich eine Kundin im Bayerischen Hof in ihrem Hotelzimmer besuche, wer wird da von mir gestört und wen gefährde ich dadurch? Der Betrieb eines Etablissements ist etwas anderes als ein Hausbesuch oder ein Hotelbesuch. Gelegentliche Hotelbesuche von Sexworkern macht aus einem Hotel noch lange kein Bordell oder ein Stundenhotel.

Link zu diesem Kommentar

Interessantes Thema und schön Eure Meinungen zu hören. Nur können wir hier endlos diskutieren, solange sich niemand gerichtlich wehrt bleibt alles beim Alten.

 

Meiner Meinung nach sind Sperrbezirksverordnungen in ihrer alten Form überholt, da diese geschaffen wurde als Prostitution noch kein Beruf und sittenwidrig war.

 

Tanjas Beispiel mit dem Urteil zum Normenkontrollverfahren hat ja gezeigt, dass man "gewinnen" kann ...

 

LG

Sandra

Feel the difference...

Link zu diesem Kommentar
[...]Es muss doch möglich sein, die Sperrgebietsregelung auf ihre Aufgabe zu beschränken, nämlich die Öffentlichkeit und die Jugend zu schützen. Wenn ich eine Kundin im Bayerischen Hof in ihrem Hotelzimmer besuche, wer wird da von mir gestört und wen gefährde ich dadurch? Der Betrieb eines Etablissements ist etwas anderes als ein Hausbesuch oder ein Hotelbesuch. Gelegentliche Hotelbesuche von Sexworkern macht aus einem Hotel noch lange kein Bordell oder ein Stundenhotel.

 

Grundsätzlich hast Du recht und ich stimme Dir argumentativ auch zu.

 

Aber ganz allgemein betrachtet, wo ist der Unterschied zur Straßenprostitution, die sich dann in eine nahgelegene Wohnung oder Stundenhotel zurückziehen? Soll die Abgrenzung über den Hotelstatus laufen? Die Initiative geht jeweils vom Kunden aus, beim Escort meist über das Internet und Telephon, auf dem Straßenstrich durch direkte Ansprache.

 

Schutz der Jugend und der Öffentlichkeit ist ein Thema. Die Gleichbehandlung aller Prostituierten eine andere. Escort betreibt die Prostitution meist für die Öffentlichkeit diskreter, aber auch das ist als Definition eines Abgrenzungskriteriums schwierig.

F CK

all I need is U

Link zu diesem Kommentar
Interessantes Thema und schön Eure Meinungen zu hören. Nur können wir hier endlos diskutieren, solange sich niemand gerichtlich wehrt bleibt alles beim Alten.

Genau so ist es. Alles Lamentieren hilft nichts. Strengt mal einen Prozess an und tragt Eure Meinung da vor. Alles andere ist "sollte", "muesste", "duerfte".

 

Aber ganz allgemein betrachtet, wo ist der Unterschied zur Straßenprostitution, die sich dann in eine nahgelegene Wohnung oder Stundenhotel zurückziehen? Soll die Abgrenzung über den Hotelstatus laufen? Die Initiative geht jeweils vom Kunden aus, beim Escort meist über das Internet und Telephon, auf dem Straßenstrich durch direkte Ansprache.

Genau das meinte ich. Der Gesetzgeber kann gar keinen Unterschied zwischen den Prostitutionsformen machen. Oder doch? Dann bitte ich um praktikable Beispiele. Auf "Escort" als "anders" zu bestehen bringts nicht.

Link zu diesem Kommentar
...Aber ganz allgemein betrachtet, wo ist der Unterschied zur Straßenprostitution, die sich dann in eine nahgelegene Wohnung oder Stundenhotel zurückziehen? ...

 

Der Unterschied zwischen den verschiedenen Formen von Paysex spielt hier keine Rolle und es ist auch nicht möglich, eine Trennung zu definieren (und nicht wünschenswert aus meiner Sicht). Straßenstrich ist im Sperrbezirk nicht möglich und ich vermute mal, es gibt auch keine Stundenhotels im Sperrbezirk - als Berliner bin ich da nicht so auf dem Laufenden, hier gibt es andere Probleme. Wenn ein Kunde eine Dame vom Straßenstrich mit nach Hause holt oder in sein Hotelzimmer im Sperrbezirk, geht das niemanden etwas an. Genau da ist die Trennlinie zu ziehen. Anschaffen geht nicht im Sperrbezirk, aber der Kunde kann diese legale Dienstleistung im privaten Bereich in Anspruch nehmen.

 

Mich würde schon interessieren, ob die Betreiber belangt werden oder "nur" die vor Ort überführten Escorts?

Link zu diesem Kommentar
Mich würde schon interessieren, ob die Betreiber belangt werden oder "nur" die vor Ort überführten Escorts?

Meine Vermutung: Wofuer sollte ein Betreiber (= Agentur?) belangt werden? Der vermittelt doch nur Kontakte und Termine fuer unabhaengige Geschaeftspartner(innen). Ob und wo die dann das Geschaeft zwischen ihnen erledigen geht den Betreiber als dann unbeteiligten Dritten doch gar nichts an. Kann er ja sowieso keinen Einfluss drauf nehmen. Von daher wuerde mich doch interessieren, welche rechtliche Handhabe gegen den Betreiber da bestehen sollte...

Link zu diesem Kommentar

Belangt wird die vor Ort anwesende Sexworkerin, die den Deal macht.

 

Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

Link zu diesem Kommentar
Wenn ein Kunde eine Dame vom Straßenstrich mit nach Hause holt oder in sein Hotelzimmer im Sperrbezirk, geht das niemanden etwas an. Genau da ist die Trennlinie zu ziehen. Anschaffen geht nicht im Sperrbezirk, aber der Kunde kann diese legale Dienstleistung im privaten Bereich in Anspruch nehmen.

So wuerde man sich das wuenschen, ja. Scheint aber leider nicht so zu sein.

Link zu diesem Kommentar

Ich kann verstehen, wenn Prostitution aus Gründen des Jugendschutzes (und auch "Frauenschutzes", d.h. Frauen, die nicht diesem Gewerbe angehören) in Wohngegenden verboten ist, sprich Strassenprostitution, Wohnungsprostitution und Bordelle.

 

Ganz einfach auch aus diesem Grund, weil es heutzutage ja oft ziemlich schwer fällt, so manchen Kleidungsstil eines Teenagers von dem der "typischen" Prostituierten (wie man sie zB in Berlin auf dem Strassenstrich sieht) zu unterscheiden. Und wenn dann die 16-jährige Tochter geschminkt wie eine 20-Jährige mit Minirock, Stiefeln und bauchfreiem Top zB auf den Treppen des Mehrfamilienhauses, in dem auch eine Prostituierte ihre Dienste anbietet, einem Freier in die Arme läuft, kann ich mir schon vorstellen, dass Eltern dies etwas nervös machen könnte. Ich würde zB auch keine Wohnung in direkter Nähe eines Bordells mieten, da ich nicht von irgendwelchen besoffenen Bordell-Besuchern angesprochen werden möchte. Einer Freundin von mir ist mal vor einigen Jahren sowas in Wien passiert - ihre Wohnung lag in der Strasse, in der auch ein Bordell ansässig war und sich viele Prostituierte auch auf der Strasse "angeboten" haben. Eines Nachts ging sie dann nach Hause, es war Sommer und sie war dementsprechend bekleidet. Plötzlich fuhr langsam ein Auto neben ihr her, was sie schon ziemlich nervös machte. Der Mann, der ihm Auto saß, hat sie dann aufgefordert stehen zu bleiben, hat gefragt "wieviel es denn koste", sie wurde immer nervöser, begann zu laufen und war froh, als sie endlich zu Hause war. Aufgrund dieses Erlebnisses ist sie dann entweder in der Nacht gar nicht mehr zu Fuss nach Hause gegangen oder sie hat einen Umweg genommen!

 

Ich verstehe zB auch nicht, warum Strassenprostitution in Berlin rund um den Hackeschen Markt erlaubt ist. Diese Gegend zählt nicht nur zu den beliebtesten Zielen für Touristen, die Hackeschen Höfe werden auch von in Berlin lebenden Eltern und Kindern besucht. Und ich kann absolut nachvollziehen, dass es für Eltern extrem unangenehm ist, wenn ihre Kinder die "Verhandlungen" zwischen Prostituierten und Freiern hautnah miterleben, das muss nun wirklich nicht sein! Und ganz ehrlich - MIR ist es auch unangenehm! Da sitzt man gemütlich mit einer Freundin draussen im Cafe vor den Hackeschen Höfen, unterhält sich, aber irgendwie wird man zu sehr abgelenkt von der "Anbahnung" zwischen Prostituierten und Freiern, die einen Meter daneben stehen.....

 

Wenn eine Dame allerdings den Kunden bei ihm zu Hause oder im Hotel besucht, greift meiner Meinung nach das Argument "Jugendschutz" überhaupt nicht, da hier niemand gefährdet wird.

Link zu diesem Kommentar

[...]

Wenn eine Dame allerdings den Kunden bei ihm zu Hause oder im Hotel besucht, greift meiner Meinung nach das Argument "Jugendschutz" überhaupt nicht, da hier niemand gefährdet wird.

 

Was ist mit Kindern von Gästen des Hotels? Wobei die ja von der Anbahnung eines Hotelbesuchs nichts mitbekommen. Aber die in München zahlreich nächtigenden Araber - aber auch andere Männer - schauen bei manch kurzen Rock in der Lobby schon mal genauer hin...

F CK

all I need is U

Link zu diesem Kommentar

@ Tyler

 

Eine Dame, die einen Kunden im Hotel besucht, sieht nicht anders aus als jeder andere Hotelgast auch. Ich denke kein Escort ist so dumm um sich in der Lobby in einem "Strassenprostituierten"-Outfit zu zeigen. Oder sollte man Frauen etwa grundsätzlich verbieten in Hotels zu gehen??? Eine Freundin von mir (kein Escort) geht zB gerne manchmal Sonntag nachmittags in ein bestimmtes Hotel, um dort Tee zu trinken. Sollte man ihr das verbieten, nur weil sie eventuell ein Mann ansehen könnte?? Ausserdem geht es eben um die "Anbahnung" und ums "Verhandeln". Treffe ich einen Kunden in der Hotellobby, so gibt es einen Kuss rechts und links auf die Wange, das wars.

Link zu diesem Kommentar
@ Tyler

 

Eine Dame, die einen Kunden im Hotel besucht, sieht nicht anders aus als jeder andere Hotelgast auch. Ich denke kein Escort ist so dumm um sich in der Lobby in einem "Strassenprostituierten"-Outfit zu zeigen. Oder sollte man Frauen etwa grundsätzlich verbieten in Hotels zu gehen??? Eine Freundin von mir (kein Escort) geht zB gerne manchmal Sonntag nachmittags in ein bestimmtes Hotel, um dort Tee zu trinken. Sollte man ihr das verbieten, nur weil sie eventuell ein Mann ansehen könnte?? Ausserdem geht es eben um die "Anbahnung" und ums "Verhandeln". Treffe ich einen Kunden in der Hotellobby, so gibt es einen Kuss rechts und links auf die Wange, das wars.

 

Natürlich liegen zwischen dem Outfit einer Straßenprostituierten und einem geschmackvollen Escort in der Lobby eines 5-Sterne-Hotels in fast allen Fällen Welten. Aber es reicht schon ein enger Rolli oder einfach eine auffällige, gepflegte Erscheinung, ein Business-Rock, der 5 cm über dem Knie endet, um Männern und Kindern, die nicht aus dem westlichen Kulturkreis stammen, die Augen rauspurzeln zu lassen...

 

Es geht mir ja auch nicht um den Aufenthalt von Frauen in Hotels sondern um eine bestimmte Form der Ausübung der Prostitution in Hotels - und warum auch dort ein Interesse bestehen kann, die Jugend und Öffentlichkeit selbst vor dieser optisch diskreteren Form zu schützen. Dass es absurd ist, weiss ich selbst...

F CK

all I need is U

Link zu diesem Kommentar
Der Betreiber kann auch belangt werden, Beihilfe zu § 184d StGB.

 

LG

 

Hier erst mal der Gesetzestext:

 

§ 184d

Ausübung der verbotenen Prostitution

Wer einem durch Rechtsverordnung erlassenen Verbot, der Prostitution an bestimmten Orten überhaupt oder zu bestimmten Tageszeiten nachzugehen, beharrlich zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu sechs Monaten oder mit Geldstrafe bis zu einhundertachtzig Tagessätzen bestraft.

 

Und hier der dazu passende Auszug aus dem Gutachten, welches das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend in Auftrag gegeben hat:

 

(Zitat)"Die negativen Auswirkungen von Sperrbezirksregelungen sind hinlänglich bekannt. Sie tragen erheblich zur Gettoisierung und Kriminalisierung der Prostituierten bei, was ihre Abhängigkeit von und Ausbeutung durch Zuhälter fördert. Profiteure sind diejenigen, die für Zimmer überhöhte Mieten verlangen können und auch erhalten (s. auch oben Rn. 97). Daher wird gefordert, Art. 297 EGStGB sowie die §§ 120 Abs. 1 Nr. 1 OwiG; 184 d StGB ersatzlos zu streichen. Ein völliger Verzicht auf jegliche örtliche Reglementierung von Prostitution ist jedoch nicht geboten. Art. 12 GG gewährt kein Recht auf uneingeschränkte Berufsausübung, sondern lässt Berufsausübungsregelungen im öffentlichen Interesse zu. Geändert werden sollte jedoch das Verfahren. Materiell geht es um die Festsetzung der Zwecknutzung von Gebieten. Diese Materie gehört ins Bauplanungsrecht; als Regelungsinstrument bietet sich die Baunutzungsverordnung an. An der Absicherung der örtlichen Reglementierung der Prostitution durch Sanktionen sollte festgehalten werden. Allerdings ist ein strafrechtliches Verbot nicht gerechtfertigt; § 184 d StGB sollte gestrichen und die Tat zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft werden, denn es handelt sich um einen typischen Fall des Verwaltungsungehorsams. Auch auf § 184 e StGB könnte verzichtet werden, da sich der gebotene Jugendschutz schon durch eine entsprechende Ausweisung von Gebieten erreichen lässt, in denen die Prostitution zulässig ist. In der Praxis besitzt die Norm ohnehin keine Bedeutung. Art. 297 EGStGB und § 120 Abs. 1 Nr. 1 OWiG sind demnach zu streichen; § 119 Abs. 1 Nr. 1 OWiG muss entsprechend angepasst werden.

 

Entfallen kann ebenfalls das Werbeverbot nach § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG, denn diese Vorschrift bezog bislang ihre Rechtfertigung aus der Sittenwidrigkeit der Prostitution. Aus diesem Grund sollte jegliche Werbung verhindert werden, sei sie auch noch so „dezent“. Diese Begründung ist durch das ProstG obsolet geworden. In der Praxis wurde die Vorschrift ohnehin sehr unterschiedlich gehandhabt. Einschlägige Kontaktadressen mit zweisilbigen Namen und einer Telefonnummer finden sich in jeder Boulevardzeitung und allen Szenemagazinen. Verhindert wird die Werbung für entgeltliche Sexualkontakte nicht; allenfalls die Preise für die Prostituierten steigen, was die Herausgeber freut. Allerdings genügt ein Verbot für besonders auffällige und anstößige Werbung, um Auswüchse zu verhindern – schließlich wird auch die Werbung für andere gefährliche Produkte (z. B. Alkohol, Tabak) reguliert. § 120 Abs. 1 Nr. 2 OWiG kann daher gestrichen werden, weil § 119 Abs. 1 OWiG insofern vollkommen ausreicht." (Zitatende)

 

:kaffee::kaffee::kaffee::kaffee::kaffee::kaffee:

 

Ich habe mich vor ein paar Monaten genau darüber mit meinem Anwalt bereits unterhalten (Vermittlung als Agentur). Er meinte dazu, dass der Staatsanwalt - im Falle man läßt es auf einen Prozess ankommen - hier zwar direkt nur die Escortdame belangen könnte. Das Gericht könnte aber argumentieren, dass die Agentur dies "billigend in Kauf genommen hätte" und somit "zumindest eine Teilschuld habe" (Originalton meines Anwalts).

 

Also sooo einfach, wie sich einige Agenturen das hier vielleicht denken, ist es nicht.

 

In wie weit hier Vermittlungsvertragstexte greifen, in denen steht, dass "die Agentur keine verbotenen und sittenwidrigen Dinge" vermittelt und die Dame "selbst für ihr Handeln haftbar ist", ist sicher Auslegung des jeweiligen Richters.

 

Ich kann ja wohl nicht glaubhaft machen, dass ich als Agentur in München nichts von einer Sperrbezirksverordnung gewußt habe. Das wäre schon sehr einfältig. :oben:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

Link zu diesem Kommentar

Sorry, aber so wie ich mich im Ausland anpasse und Abends etwas langärmliges drüber trage, auch wenn es heiß ist (in manchen Hotels in Ägypten/Türkei Pflicht) oder einen langen Rock, so müssen sich die Damen und Herren die nach München anreisen nunmal auch anpassen, heißt nicht sie sollen sich so anziehen, aber das wir uns nun auch noch als Hotelgast danach richten sollen, was andere Kulturkreise sehen wollen?

 

Außerdem trage ich zu Seminaren auch einen Business Rock usw. - Jana hat Recht, solange man schick und nicht billig gekleidet ist, sehe ich da kein Problem

 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

Link zu diesem Kommentar

Dein Kommentar

Sie schreibst als Gast. Wenn Du ein Konto hast, melde Dich jetzt an, um unter Deinem Benutzernamen zu schreiben.
Note: Your post will require moderator approval before it will be visible.

Gast
Auf dieses Thema antworten...

×   Du hast formatierten Text eingefügt.   Formatierung jetzt entfernen

  Nur 75 Emojis sind erlaubt.

×   Dein Link wurde automatisch eingebettet.   Einbetten rückgängig machen und als Link darstellen

×   Dein vorheriger Inhalt wurde wiederhergestellt.   Editor leeren

×   Du kannst Bilder nicht direkt einfügen. Lade Bilder hoch oder lade sie von einer URL.



Unser Support Team

Neue Beiträge

Neue Galerie Einträge

Neue Escort Links

Über uns

Seit über 10 Jahren ist MC-Escort die grösste deutschsprachige Escort Community. Wir bieten Kunden und Anbietern eine Plattform um sich gegenseitig auszutauschen und Kontakte zu knüpfen.

mc-banner-klein.png

Kontakt

  Raingärten 1, 79780 Stühlingen, Deutschland

  info@mc-escort.de

  +49(7744)929832 KEINE AGENTUR - WIR VERMITTELN KEINE DAMEN!

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Wir haben Cookies auf deinem Gerät platziert um dein Nutzer Erlebnis auf dieser Webseite zu verbessern. Du kannst deine Cookie Einstellungen anpassen, ansonsten nehmen wir an dass es für dich in Ordnung ist deinen Besuch fortzusetzen.