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Inkasso bei Escortdamen


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Die Frage richtet sich vor allem an Escortdamen bzw. Agenturen.

 

Eine meiner Damen bekam die Tage eine Abmahnung von einem Inkassobüro. Darin stand eine Forderung von ca. 500 Euro - zzgl. Gebühren des Inkassobüros.

Grund: Sie schulde einer Frau C.P. aus Berlin (ehemalige Besitzerin einer großen längst geschlossen Berliner Agentur) aus 2006 (!!!!!) noch Honorar. Auf Rückfrage ihrerseits, dass ihr doch bitte die Termine und Kunden genannt werden sollten, bekam sie nur ihren Vertrag (den sie in Kopie natürlich selbst hat) zugesandt.

 

 

Meine Frage:

  • haben weitere ehemalige Damen der großen Berliner Agentur auch solche Schreiben bekommen?
  • wenn ja, wie seid ihr vorgegangen?
  • wer ist in der Nachweis-Pflicht? - ich weiß keine Rechtsberatung, aber vielleicht per PN oder Mail den einen oder andern Tipp

 

Irgendwie drängt sich der Verdacht bei mir auf, dass Frau C.P. dringend Geld benötigt, weil wenn mir als Agenturchefin nach 3 Jahren auffällt, dass da noch Provisionen offen sind, dann wundert es mich nicht, dass sie zugesperrt hat :clown:

 

MC, wenn das hier nicht passt, dann bitte in LO und zu den Agenturen verschieben, dann können es die entsprechend Angesprochenen auch lesen.

 

Herzliche Grüsse

Vicky

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Die Frage richtet sich vor allem an Escortdamen bzw. Agenturen.

Auf Rückfrage ihrerseits, dass ihr doch bitte die Termine und Kunden genannt werden sollten, bekam sie nur ihren Vertrag (den sie in Kopie natürlich selbst hat) zugesandt.

 

Meine Meinung (so würde ich mich verhalten):

 

Erstens: Rechtsanwalt konsultieren.

Zweitens:Ohne Belege KEINE Zahlung. Der Zahlung widersprechen, auch wenn RA´s schreiben, ignorieren, solange kein gelber Brief kommt, würd ich es dabei belassen. Wer Geld haben will, muss auch belegen können, wofür. Das würde dir in meiner Ecommerce-Community auch jeder sagen...

 

Und Inkassobüro ohne Rechnungsbeleg, wo kommen wir denn da hin?:lach: Zu einer berechtigten Forderung gehört die entsprechende Rechnungsnummer mit Beleg über die erbrachte Leistung. Wenn die Dame den nicht erbringen kann, woher nimmt sie dann die Berechtigung für ein Inkasso?

 

Und ausserdem, die Frage muss man dem Inkassobüro stellen: Wer stellt Forderungen auf ohne die begründen zu können? Sehr seltsam das alles...

 

ist das Inkassobüro zufällig aus Mainz? Dann kannst das sowieso ignorieren (die "Deutsche Inkassostelle DIS" von Udo Polzin ist aus Eschborn nach Mainz umgezogen, vergiss den einfach!:zwinker:)

 

Wie gesagt, dies ist KEINE RECHTSBERATUNG, nur das, was ich tun würde... meine Meinung, und nur meine Meinung :zwinker:

Edited by Gutenberg
Disclaimeritis
  • Thanks 1

"Eine Gesellschaft, die ihre Freiheit zugunsten der Sicherheit opfert, hat beides nicht verdient." (B. Franklin)

"Documentation is like sex: when it is good, it´s very, very good! - And when it is bad, it´s better than nothing..." (Dick Brandon)

"I reject your reality and substitute my own" (Adam Savage, Mythbuster)

"Wenn ich Recht hab, hab ich Recht! Hab ich Recht?" (...)

Unser wichtigstes Kapital ist klein, grau und wiegt ca. 1,3 kg (Karl Marx)

----------

Devote Wünsche, erlauscht in der weihnachtlichen Küche des Schrecksenmeisters:

"Schlag mich", rief die Sahne.

"Reduziere mich", keuchte die Soße.

"Gib mir Saures", stöhnte der Salat.

(aus: W. Moers: Der Schrecksenmeister)

--------------

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Meine Meinung:

 

-Forderungen müssen immer vom Fordernden bewiesen werden.

 

Vorausgesetzt die Forderung besteht nicht zu Recht:

 

- nie von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten unter Druck setzen lassen

- entsprechende Schreiben kann man getrost ignorieren und dem Mülleimer zuführen

- und schon gar nicht irgendwelche Zahlungen leisten

 

Reagieren muß man erst, wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird, dann rechtzeitig Widerspruch einlegen. In den allermeisten Fällen passiert das aber nicht.

 

Sollte die Forderung zu Recht bestehen, kann ev. die Forderung bereits verjährt sein. dies ist aber im Einzelfall zu prüfen

 

Soweit meine "Tips"

  • Thanks 2
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Meine Meinung (so würde ich mich verhalten):

 

Erstens: Rechtsanwalt konsultieren.

Zweitens:Ohne Belege KEINE Zahlung. Der Zahlung widersprechen, auch wenn RA´s schreiben, ignorieren, solange kein gelber Brief kommt, würd ich es dabei belassen. Wer Geld haben will, muss auch belegen können, wofür. Das würde dir in meiner Ecommerce-Community auch jeder sagen...

 

 

Ich würde nichts tun, was Geld kostet. Und ein Rechtsanwalt kostet normalerweise immer Geld, das man nicht mehr wieder sieht.

 

Und sorry, Zitat: "Zahlung widersprechen" und "ignorieren" widerspricht sich selbst. Was denn nun, widersprechen oder ignorieren?

 

 

@Vicky

 

Ich hoffe, wir verwirren Dich nicht mehr, als wir helfen

Edited by texasrancher
  • Thanks 2
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Ich würde nichts tun, was Geld kostet. Und ein Rechtsanwalt kostet normalerweise immer Geld, dass man nicht mehr wieder sieht.

 

Und sorry, Zitat: "Zahlung widersprechen" und "ignorieren" widerspricht sich selbst. Was denn nun, widersprechen oder ignorieren?

 

 

@Vicky

 

Ich hoffe, wir verwirren Dich nicht mehr als wir helfen

 

OK, also: zuerst widersprechen, alle weiteren Briefe ignorieren, solange sie keinen Beleg beinhalten.

Und was die Kosten des RA angeht: Habe Berufsrechtschutzversicherung ;-) sollte eigentlich jeder haben, der sich in gefährlichem Fahrwasser wie erotischen Dienstleistungen bewegt...

Edited by Gutenberg

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Unser wichtigstes Kapital ist klein, grau und wiegt ca. 1,3 kg (Karl Marx)

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"Schlag mich", rief die Sahne.

"Reduziere mich", keuchte die Soße.

"Gib mir Saures", stöhnte der Salat.

(aus: W. Moers: Der Schrecksenmeister)

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Habe Berufsrechtschutzversicherung ;-) sollte eigentlich jeder haben, der sich in gefährlichem Fahrwasser wie erotischen Dienstleistungen bewegt...

 

Sorry, aber ich muß schon wieder widersprechen:

 

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten solcher zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nicht. Da muß man vorher ziemlich genau die Police studieren

 

Aber wir sollten uns jetzt mit weiteren Tips zurückhalten, sonst stiften wir mehr Verwirrung als gut ist

Edited by texasrancher
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Sorry, aber ich muß schon wieder widersprechen:

 

Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen die Kosten solcher zivilrechtlichen Auseinandersetzungen nicht. Da muß man vorher ziemlich genau die Police studieren

 

Jetzt muss ich dir widersprechen: aber das wird nun off topic: habe schon so ne auseinandersetzung gehabt. Bevor die solche Kosten übernehmen prüfen sie die Wahrscheinlichkeit des Erfolgs vor Gericht. Und ich als Beklagter hatte Erfolg. :zwinker:

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Devote Wünsche, erlauscht in der weihnachtlichen Küche des Schrecksenmeisters:

"Schlag mich", rief die Sahne.

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Lieber Gutenberg,

 

Du bist schon fünf Schritte zu weit. Hier gehts zunächstmal nur um einen schnöden Brief eines Inkassounternehmens. Bis zu einer "Klage" ist es noch meilenweit. Also schüren wir keine Angst und reden lieber nicht von einem Beklagten, oder?

 

Einen Rechtsanwalt kann man dann einschalten, wenn er wirklich gebraucht wird.

 

Vielleicht tauschen wir alles weitere per PN aus.

 

:blume:

 

@Vicky

 

da siehst du mal, was eine kleine Anfrage auslösen kann

 

Bleib einfach cool

  • Thanks 1
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Lieber Gutenberg,

 

Du bist schon fünf Schritte zu weit. Hier gehts zunächstmal nur um einen schnöden Brief eines Inkassounternehmens. Bis zu einer "Klage" ist es noch meilenweit. Also schüren wir keine Angst und reden lieber nicht von einem Beklagten, oder?

 

Einen Rechtsanwalt kann man dann einschalten, wenn er wirklich gebraucht wird.

 

Vielleicht tauschen wir alles weitere per PN aus.

 

:blume:

 

@Vicky

 

da siehst du mal, was eine kleine Anfrage auslösen kann

 

Bleib einfach cool

 

ok, und ich gehe dann mal ins bett, habe heute zutief ins Monitorglas geschaut...:schaem:

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Unser wichtigstes Kapital ist klein, grau und wiegt ca. 1,3 kg (Karl Marx)

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Devote Wünsche, erlauscht in der weihnachtlichen Küche des Schrecksenmeisters:

"Schlag mich", rief die Sahne.

"Reduziere mich", keuchte die Soße.

"Gib mir Saures", stöhnte der Salat.

(aus: W. Moers: Der Schrecksenmeister)

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Meine Meinung:

 

-Forderungen müssen immer vom Fordernden bewiesen werden.

 

Vorausgesetzt die Forderung besteht nicht zu Recht:

 

- nie von Inkassounternehmen oder Rechtsanwälten unter Druck setzen lassen

- entsprechende Schreiben kann man getrost ignorieren und dem Mülleimer zuführen

- und schon gar nicht irgendwelche Zahlungen leisten

 

Reagieren muß man erst, wenn ein Mahnbescheid zugestellt wird, dann rechtzeitig Widerspruch einlegen. In den allermeisten Fällen passiert das aber nicht.

 

Sollte die Forderung zu Recht bestehen, kann ev. die Forderung bereits verjährt sein. dies ist aber im Einzelfall zu prüfen

 

Soweit meine "Tips"

 

Richtig, erst reagieren wenn der Mahnbescheid kommt, dann allerdings in der Frist von max. 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen. Dokument liegt dem Mahnbescheid anbei.

Dann muß das Inkassounternehmen seine Forderungen gegenüber dem Gericht mit Belegen beweisen. Hier werden zugleich auch die Forderungen geprüft in Sachen

Zinsen und Gebühren etc..., soweit das Inkassounternehmen das streitige Verfahren beantragt hat. Ab hier solltest Du aber einen Rechtsanwalt einschalten, diese Kosten muß anschließend das Inkassounternehmen tragen.

Wenn also die Forderung nicht berechtigt ist kannst Du ruhig bleiben, ansonsten kontaktiere das Unternehmen und vereinbare eine Ratenzahlung oder einen Vergleich.

Edited by mannpower
Schreibfehler

Halte fest was Dir lieb ist.

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Richtig, erst reagieren wenn der Mahnbescheid kommt, dann allerdings in der Frist von max. 14 Tagen schriftlich Einspruch einlegen. Dokument liegt dem Mahnbescheid anbei.

Dann muß das Inkassounternehmen seine Forderungen gegenüber dem Gericht mit Belegen beweisen. Hier werden zugleich auch die Forderungen geprüft in Sachen

Zinsen und Gebühren etc..., soweit das Inkassounternehmen das streitige Verfahren beantragt hat. Ab hier solltest Du aber einen Rechtsanwalt einschalten, diese Kosten muß anschließend das Inkassounternehmen tragen.

Wenn also die Forderung nicht berechtigt ist kannst Du ruhig bleiben, ansonsten kontaktiere das Unternehmen und vereinbare eine Ratenzahlung oder einen Vergleich.

richtig:

 

das gericht prüft die rechtmässigkeit der forderung erst im klageverfahren.

 

leider geht die dame bis zum mahnbescheid und das noch "leiderer" auch

mit grossem erfolg, da einige damen eingeschüchtert (angst vor gericht)

sogar grössere ungerechtfertigte summen bezahlt haben.

 

speziell dieses inkassobüro :heul::heul::heul:

 

diese verflossene agentur :heul::heul::heul:

 

ich persönlich (keine rechtsberatung!!) würde wenn ich im recht bin

und dies beweisen kann:

1. das inkassobüro ignorieren

2. im falle des mahnbescheids diesem formlos widersprechen

 

dann muss die "gläubigerin" KLAGE einreichen, gerichtskosten vorstrecken

dann reicht es immer noch einen anwalt, der was kann halt in marsch zu setzen.

  • Thanks 2
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Als selbstständiger Unternehmer, der auch gelegentlich mal verklagt wurde,

kann ich nur sagen, dass ich genauso handeln würde wie Alf.

 

Und wenn die Forderungen aus 2006 datieren, und bisher nicht schriftlich nachweisbar

die Zahlung angemahnt wurde, dürfte die Forderung, so sie überhaupt zu recht besteht,verjährt sein.

"Ich habe viel von meinem Geld für Alkohol,Weiber und schnelle Autos ausgegeben.Den Rest habe ich einfach verprasst!"

(George Best)

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So wie es Alfter gesagt hat, ist es vollkommen richtig.

 

Aber - ich würde trotzdem, auch wenn es nur ein Inkassobüro ist, diesem schriftlich mitteilen, dass die Forderung ungerechtfertigt ist. Das macht dann meistens beim streitigen Verfahren einen besseren Eindruck, weil sonst damit argumentiert werden kann, dass durch diese Klärung das Verfahren hätte vermieden werden können.

 

UND - was sehr gut zieht, Anzeige gegen die ehemalige Agenturbesitzerin wegen Betruges machen. Gerade solche Vögel, die der Meinung sind, auf recht zweifelhaften Weg zu Geld zu kommen, kommen bei solchen Gegenhandlungen recht schnell zur Vernunft. Dies weiß ich aus eigener Erfahrung mit einem großen Telekommunikationsanbieter aus Montabaur, welcher der Meinung war, mir irgendein Vertagsverhältnis mit einer Onlinevideothek in München andichten zu wollen - die waren dann auf einmal scheißfreundlich.

 

..... Tassja (die manchmal auch eben nicht so nett ist):kiss:

  • Thanks 2

Vertrauen ist ..... wenn zwei Kannibalen Oralsex miteinander haben....

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Also eigentlich kann sie die dubiosen Mahnschreiben in den Müll werfen,solange Sie sich sicher ist das Sie der Agentur nichts weiter Schuldig ist,kann Sie sich auch einen Rechtsanwalt sparen.

 

Rechtswirkend ist eine solche Forderung erst bei einem Gerichtlichen Schreiben, nur kommt es bei solchen Inkassounternehmen fast nie dazu.

 

Von daher Ignorieren und liegen lassen.

Manche Männer bemühen sich lebenslang, das Wesen einer Frau zu verstehen. Andere befassen sich mit weniger schwierigen Dingen z.B. der Relativitätstheorie.

 

A.Einstein

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Liebe Vicky,

 

ich habe mich am Anfang eigentlich gefragt, warum Du diese Frage hier öffentlich eingestelt hast?

 

Nach erneuter Lektüre der vorangegangenen Antworten denke ich aber, dass es so ganz gut war. Vor allem für die Damen, die in etablierten Agenturen arbeiten und Provisionen IN BAR IM BRIEFUMSCHLAG an die Agenturen schicken.

 

Im besagten Fall handelt es sich - so weit ich das erkennen kann - um eine Agentur, die offenbar Insolvenz angemeldet hat ODER gegen die selbst ein Steuerstrafverfahren ODER eine Betriebsprüfung läuft? Wenn dem so ist, dann versendet nicht mehr die Ex-Agenturleiterin die Mahnungen sondern ein Insolvenzverwalter, der ein Inkassobüro damit beaufragt hat. Ein Insolvenzverwalter oder ein Inkassobüro kann nur Forderungen eintreiben, die gemäß den Buchhaltungsunterlagen (Provisionsabrechnungen) zunächst einmal bestehen.

 

Sollten derartige Provisionsabrechnungen in der Agentur schriftlich vorliegen, wovon auszugehen ist (z. B. in den Buchhaltungen der vergangenen Jahre, die dann ja auch in dieser Form dem Finanzamt bekannt sind), kann die Forderung als NICHT BEZAHLT angesehen werden, wenn die Dame NICHT anhand von Überweisungen oder Einzahlungsbelegen nachweisen kann, dass das Geld an die Agentur definitiv geflossen ist.

 

Sollte die Dame also seinerzeit die Dummheit begangen haben, die Provision im "Briefumschlag in bar" an die Agentur zu senden und keinerlei Quittung von der Agentur dafür erhalten haben, dann hat sie schlechte Karten.

 

Es bliebe ihr nichts weiter übrig, als zunächst gegen den kommenden Mahnbescheid Einspruch zu erheben und dann auf die Klage seitens der derzeitigen Vertreter (Insolvenzverwalter usw.) der ehemaligen Agentur zu warten.

 

Eigentlich sollten Damen, die sich auf Provisionszahlungen in Form von Bargeldzahlungen an die Agentur einlassen, fragen wie denn oder ob denn dies auch durch deren Buchhaltung geht. Manche Agenturen sammeln ja regelrecht bei den Damen das Geld turnusmäßig BAR ein, hier sollten für die Damen alle Alarmglocken klingeln.

 

Ich gehe davon aus, dass in dem von Dir geschilderten Fall sicher Belege (Abrechnungen) zur Grundlage genommen wurden, um nun Geldforderungen nachzufordern, deren Barzahlung durch die Dame nicht mehr belegt werden kann.

 

Das ist natürlich eine Schweinerei, wenn die Dame schon bezahlt hatte, aber "Schwarzgeschäfte" sind meistens eine Schweinerei.

 

Übrigens ist diese Inkasso-Geschichte wohl schon seit Mitte letzten Jahres im Gange. Sicher gehen die erst nach und nach die ehemalige Buchhaltung der Agentur durch und werden sich an jede der ehemaligen Damen wenden, die "Barzahler" waren.

  • Thanks 1

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Als selbstständiger Unternehmer, der auch gelegentlich mal verklagt wurde,

kann ich nur sagen, dass ich genauso handeln würde wie Alf.

 

Und wenn die Forderungen aus 2006 datieren, und bisher nicht schriftlich nachweisbar

die Zahlung angemahnt wurde, dürfte die Forderung, so sie überhaupt zu recht besteht,verjährt sein.

 

Bitte korrigiere mich wenn ich falsch liege, aber soweit ich weiß, besteht eine 2-jährige Verjährungsfrist nur unter Vollkaufleuten, zu denen die meisten Damen nicht zählen dürften.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Hallo Katrin,

 

danke für die Info, die Dame hat sowohl bei der Berliner Agentur und auch beir mir immer fleißig per Überweisung bezahlt. Also von Ihrer Seite sind auch alle Zahlungen durch Kontoauszüge belegbar. Und wie bereits geschrieben, kam bis jetzt ja keine Aufstellung auf welche Buchungen sich diese Forderungen beziehen. In dem Schreiben war aber ganz klar formuliert, dass die ehemalige Agenturinhaberin eine Forderung hat, also nicht irgendein Insolvenzverwalter o.ä.

 

Aber was du schreibst bringt für mich ein ganz neues Licht in den Fall: Insolvenzverwalter? Wie kann eine Agentur mit über 100 Damen Insolvenz anmelden? Ist das der Grund für das damalige plötzliche Ende? Ist off-topic, ich weiß, aber dann war wohl schon seit langem der Wurm drin, wenn angeblich noch alte Forderungen auftauchen.

 

Nachdem du ja hier anscheinend mehr weißt, schick mir doch gerne per PN oder Mail weitere Infos.

 

Unsere Dame sieht den Fall - dank Eurer aller Antworten - inzwischen relativ entspannt, da sie sich keiner Schuld bewusst ist, und wartet einfach auf das weitere Vorgehen.

 

LG

Vicky

  • Thanks 1
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Meiner bescheidenen Meinung nach - auch hier keine Rechtsberatung :smile: - sollte man es wie von mannpower und alf beschrieben halten.

 

Fasse noch mal kurz zusammen:

 

Irgendjemand (egal wer) behauptet, eine Forderung aus 2006 gegen eine Deiner Damen zu haben. Diese - vermeintliche - Forderung wird nun von einem Inkassobüro geltend gemacht.

 

Die Dame weiß allerdings, dass sie die Forderungen immer brav per Überweisung beglichen hat. Nachdem aber das Inkassobüro zusätzlich zu der geltend gemachten Forderung eigene Kosten verlangt, wird es der - bestimmt sehr sympathischen, grüß' sie daher bitte von mir :blume::zwinker: - Dame etwas mulmig.

 

 

Meine Betrachtungsweise:

 

Inkassounternehmen werden häufig eingeschaltet, weil sie durch ihr forsches Auftreten und der Drohung mit weiteren Kosten erreichen, dass unsichere oder nicht bestehende Forderungen bezahlt werden.

 

In manchen Fällen werden vom Gläubiger auch ein ganzes Bündel von Forderungen, also auch die unsicheren, an die Inkassounternehmen mit einem Risikoabschlag verkauft. Diese probieren dann ihr Glück, die Erfolgsquote reicht in der Regel aus, das eingesetzte Kapital wieder einzuspielen.

 

Wichtig ist außerdem, dass Inkassounternehmen häufig völlig überzogene Kosten verlangen und sich auch bei der zu Grunde liegenden Forderung gerne mal zu ihren Gunsten "verrechnen". Außerdem können sie bei strittigen Forderungen in der Regel lediglich Kosten in der Höhe geltend machen, wie sie auch bei einem Rechtsanwalt anfallen würden.

 

 

Zwischenfazit:

 

Bin ich mir als Gläubiger sicher, dass die Forderung besteht, beauftrage ich lieber gleich einen Rechtsanwalt, da fallen (bei mir zumindest) auch nicht mehr Kosten an. Bei dem bin ich mir aber sicher, dass alles sauber abläuft. Wurde - wie hier - ein Inkassobüro eingeschaltet, spricht das schon mal dafür, dass die Forderung als gar nicht so sicher angesehen wird.

 

Soviel schon mal zur weiteren Beruhigung...

 

 

Im Übrigen, wegen Mahnbescheid und so weiter, schließe ich mich den Vorrednern an. Wenn einer kommt (ein Mahnbescheid), auf jeden Fall Widerspruch einlegen. Wenn dann noch was kommt hilft nur noch der Gang zum Rechtsanwalt.

 

Nur eins noch: Wie Katrin oben geschrieben hat denke ich, dass die Forderung eher mit Ablauf des Jahres 2009 verjähren würde...

 

 

Hoffe, zu den allgemeinen Beruhigungsversuchen erfolgreich beigetragen zu haben und wünsche Dir und der Dame, die den Ärger leider am Hals hat, dennoch ein schönes Wochenende !!! :gruss:

  • Thanks 2
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Wichtig ist aber nicht nur, das sie brav den Agenturanteil bezahlt hat, sondern auch die Steuern für den Teil, den sie behalten hat... - war nur ein Nachtrag.

 

Wenn man alle Belege hat und alles korrekt versteuert hat, ist doch alles ok, dann verläuft sich das von alleine normalerweise, es wird darauf spekuliert werden, das eben nicht alle es ordentlich angegeben haben und lieber schnell zahlen, bevor es Ärger geben könnte.....schön naiv, aber sicher keine Ausnahme.

  • Thanks 3
 

Alle sinnlichen Genüsse regen bei edlen Naturen den Geist an. Bei unedlen Naturen jagen sie ihn davon.

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ich kenne einen fall, da wurden mehrere tausend euro bezahlt...

(in dem fall doppelt) aus angst...

 

auch eine geschäftsidee :clown:

 

oder läuft das nicht gut genug?

 

 

das ist ein zufallslink. ähnlichkeit mit lebenden oder verstorbenen personen

auch in diesem fall wie immer rein zufällig...

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Hallo Alf,

 

das ist sicher sehr ärgerlich, wenn so eine Doppel-Zahlung aber aus Angst heraus geschieht, Schwarz-Einnahmen eventuell nachversteuern zu müssen, dann ist das sicher das "kleinere" Übel für manche erfolgreiche Damen.

 

Die Agentur hat ja seinerzeit die noch "goldenen Zeiten" erlebt und es ist davon auszugehen, dass eine Vielzahl von Damen "an der Steuer vorbei" gearbeitet haben. Nun holt sie das Schicksal ein. Ist zwar Sch..., aber bei Unternehmen, die vorwiegend Bargeschäfte abwickeln, sind Betriebsprüfungen an der Tagesordnung oder das genaue Auge der Finanzämter beobachtet permanent.

 

Wer glaubt, auf Dauer in diesem Business absolut "schwarz" arbeiten zu können, ist einfach nur NAIV. Abgesehen von Methoden, wie im geschilderten Fall von Vicky.

  • Thanks 4

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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