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Guter Artikel in der "Zeit"


Empfohlene Beiträge

Danke für den Link. Das klingt ja vielversprechend. Dennoch pflücke ich mir ein Zitat

 

Doch die Ziele der Gesetzesänderung seien nicht erreicht worden, heißt es im Bericht aus dem Jahr 2007. Arbeitsverträge spielten in der Praxis nach wie vor eine marginale Rolle, die wenigsten Prostituierten seien sozialversichert. Auch die Ausstiegsmöglichkeiten seien nicht erkennbar verbessert worden.

 

heraus, das für die Demagogie der Prohibitionisten typisch ist. Sie unterschieben dem Prostgesetz Zielsetzungen, die es nicht hatte.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
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Danke für den Link. Das klingt ja vielversprechend. Dennoch pflücke ich mir ein Zitat

 

heraus, das für die Demagogie der Prohibitionisten typisch ist. Sie unterschieben dem Prostgesetz Zielsetzungen, die es nicht hatte.

 

Das rechtspolitische Ziel des ProstG war die Beseitigung der bestehenden rechtlichen Benachteiligungen von Prostituierten. Laut Gesetzesbegründung war die Intention:

 

- die Rechtsposition von Prostituierten zu stärken

 

- Zugang für Prostituierte zu sozialen Sicherungssystemen zu schaffen

 

- die Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verbessern.

 

Soviel zu "Demagogie"....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Das rechtspolitische Ziel des ProstG war die Beseitigung der bestehenden rechtlichen Benachteiligungen von Prostituierten. Laut Gesetzesbegründung war die Intention:

 

- die Rechtsposition von Prostituierten zu stärken

 

- Zugang für Prostituierte zu sozialen Sicherungssystemen zu schaffen

 

- die Arbeitsbedingungen von Prostituierten zu verbessern.

 

Soviel zu "Demagogie"....

 

Na also. Das Gesetz hat die Rechtsposition von Prostituierten gestärkt (Einklagbarkeit des Honorars), das Gesetz hat ihnen den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen verschafft (daß er kaum genutzt wurde, beweist nur die Irrelevanz der Zielsetzung in diesem Punkt), das Gesetz hat die Arbeitsbedingungen von Prostituierten verbessert (u.a. Nichtstrafbarkeit der Förderung von Prostitution).

 

Eindeutig unterschoben ist die Zielsetzung als Ausstiegsförderungsgesetz. Vielmehr stieß das Gesetz seinerzeit auf Widerstände (und soll heute abgeschafft werden), weil es den im Kern abolitionistischen Ansatz der Legitimation bisheriger Reglementierungsversuche aufgab.

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Na also. Das Gesetz hat die Rechtsposition von Prostituierten gestärkt (Einklagbarkeit des Honorars), das Gesetz hat ihnen den Zugang zu sozialen Sicherungssystemen verschafft (daß er kaum genutzt wurde, beweist nur die Irrelevanz der Zielsetzung in diesem Punkt), das Gesetz hat die Arbeitsbedingungen von Prostituierten verbessert (u.a. Nichtstrafbarkeit der Förderung von Prostitution).

 

Eindeutig unterschoben ist die Zielsetzung als Ausstiegsförderungsgesetz. Vielmehr stieß das Gesetz seinerzeit auf Widerstände (und soll heute abgeschafft werden), weil es den im Kern abolitionistischen Ansatz der Legitimation bisheriger Reglementierungsversuche aufgab.

 

Zuerst einmal, lieber Blob, hast du den Plural bemüht "Zielsetzungen"...

 

Und selbstverständlich war auch der Ausstieg ein Thema: (bmfsfj)

 

"Dennoch sind Prostituierte weitgehend rechtlos und werden aufgrund ihrer Tätigkeit diskriminiert. Dadurch werden sie ins „Milieu“ gedrängt und zu einem Doppelleben gezwungen. Ein Ausstieg wird ihnen erschwert.

 

Prostituierte sollen jederzeit die Möglichkeit haben aus ihrer Tätigkeit „auszusteigen“, z. B. indem sie Umschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Eine gesonderte Regelung im Sozialgesetzbuch ist hierzu nicht notwendig.

 

Die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf ihre berufliche Zukunft in der Prostitution wurden unterschiedlich gesehen. 43,3 % sahen bessere Möglichkeiten, auf ihren Rechten zu bestehen. Andere Möglichkeiten wurden bedeutend skeptischer beurteilt. 21,8 % meinten, dass sich ihre Möglichkeiten, ihre berufliche Position in der Prostitution auszubauen, verbessern würde. Bessere Chancen für einen Ausstieg aus der Prostitution sahen 22,2 % (siehe III.1)".

 

Nicht hinter jedem Gebüsch lauert ein "Demagoge"...

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...

 

Und selbstverständlich war auch der Ausstieg ein Thema: (bmfsfj)

 

"[...]"

 

Du argumentierst schon wieder unredlich. Das Prostitutionsgesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet. Der von Dir zitierte Text stammt aus einer zwischen März 2004 und Juli 2005 erstellten Untersuchung.

 

Die Gesetzesbegründung selbst stellt lediglich fest, daß es einer gesonderten Regelung für eine Ausstiegsmöglichkeit zu jeder Zeit (also ohne Kündigungsfrist) nicht bedarf.

Bearbeitet von Bloßeinbesucher
Nachtrag
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Zuerst einmal, lieber Blob, hast du den Plural bemüht "Zielsetzungen"...

 

Und selbstverständlich war auch der Ausstieg ein Thema: (bmfsfj)

 

"Dennoch sind Prostituierte weitgehend rechtlos und werden aufgrund ihrer Tätigkeit diskriminiert. Dadurch werden sie ins „Milieu“ gedrängt und zu einem Doppelleben gezwungen. Ein Ausstieg wird ihnen erschwert.

 

Prostituierte sollen jederzeit die Möglichkeit haben aus ihrer Tätigkeit „auszusteigen“, z. B. indem sie Umschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Eine gesonderte Regelung im Sozialgesetzbuch ist hierzu nicht notwendig.

 

Die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf ihre berufliche Zukunft in der Prostitution wurden unterschiedlich gesehen. 43,3 % sahen bessere Möglichkeiten, auf ihren Rechten zu bestehen. Andere Möglichkeiten wurden bedeutend skeptischer beurteilt. 21,8 % meinten, dass sich ihre Möglichkeiten, ihre berufliche Position in der Prostitution auszubauen, verbessern würde. Bessere Chancen für einen Ausstieg aus der Prostitution sahen 22,2 % (siehe III.1)".

 

Nicht hinter jedem Gebüsch lauert ein "Demagoge"...

 

Du argumentierst schon wieder unredlich. Das Prostitutionsgesetz wurde am 20. Dezember 2001 verkündet. Der von Dir zitierte Text stammt aus einer zwischen März 2004 und Juli 2005 erstellten Untersuchung.

 

Die Gesetzesbegründung selbst stellt lediglich fest, daß es einer gesonderten Regelung für eine Ausstiegsmöglichkeit zu jeder Zeit (also ohne Kündigungsfrist) nicht bedarf.

 

Werter Blob,

 

mein erster Absatz oben ist entnommen: Drucksache 14/5958; Gesetzesbegründung; A. Allgemeine Begründung; 1. Gesellschaftliche Realität. 27. Dezember 2001

 

der zweite Absatz oben ist entnommen: ...3. Rechtspolitische Konsequenzen. 27. Dezember 2001

 

den 3. Absatz habe ich aus Redlichkeitsgründen ergänzend hinzugefügt um aufzuzeigen, dass das Thema "Austieg" auch in dem späteren Forschungsauftrag zu den "Auswirkungen des ProstG" gemessen worden ist. Und messen kann man natürlich erst zu einem späteren Zeitpunkt, hier 2004/2005.

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Werter Blob,

 

mein erster Absatz oben ist entnommen: Drucksache 14/5958; Gesetzesbegründung; A. Allgemeine Begründung; 1. Gesellschaftliche Realität. 27. Dezember 2001

 

der zweite Absatz oben ist entnommen: ...3. Rechtspolitische Konsequenzen. 27. Dezember 2001

 

den 3. Absatz habe ich aus Redlichkeitsgründen ergänzend hinzugefügt um aufzuzeigen, dass das Thema "Austieg" auch in dem späteren Forschungsauftrag zu den "Auswirkungen des ProstG" gemessen worden ist. Und messen kann man natürlich erst zu einem späteren Zeitpunkt, hier 2004/2005.

 

Du gibst die Zitatfälschung also zu. Die Fälschung noch mit "Redlichkeit" zu begründen, ist schon ein starkes Stück. Zwei Versatzstücke aus verschiedenen Kontexten der Gesetzesbegründung verschneidest Du mit einem dritten Zitat aus einer Untersuchung jüngeren Datums zu einem Gesamtzitat, das den Eindruck erwecken soll, die Förderung des Ausstiegs aus der Prostitution sei positiv ein Ziel der Gesetzgebung gewesen.

 

Das Zitat im ersten Absatz besagt lediglich, daß die bis 2001 bestehende Regelung den Ausstieg erschwert habe. Anders ausgedrückt: Soweit der Ausstieg also ein Ziel dieser Regelung gewesen sein sollte, habe sie sich jedenfalls als untauglich erwiesen. Damit ist noch nicht gesagt, das Ziel lasse sich auf anderem Wege erreichen, und schon gar nicht, man beabsichtige, einen solchen Weg einzuschlagen.

 

Einen anderen Hintergrund hat das Zitat im zweiten Absatz. Gegen das Gesetzesvorhaben war seinerzeit der naheliegende Einwand erhoben worden, wenn Prostituierte einen Arbeitsvertrag abschlössen, könnte dieser sie dazu verpflichten, über den Zeitpunkt hinaus, zu dem sie diese Tätigkeit aufgeben wollen, weiterhin tätig zu sein. Das sollte aber ausgeschlossen sein. Von daher die Formulierung, sie müsse "jederzeit" die Möglichkeit zum Ausstieg haben. Mit anderen Worten: Das Prostitutionsgesetz sollte den Ausstieg nicht zusätzlich erschweren. Auch damit ist also nicht gesagt, die Förderung des Ausstiegs sei ein Ziel.

 

Beiden Zitaten unterschiebst erst Du mit dem dritten den Sinn, die Förderung des Ausstiegs sei positiv ein Zweck des Prostgesetztes gewesen. In der Wissenschaft nennt man so etwas Betrug.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 22:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 21:51 Uhr ----------

 

(Nur zur Beweissicherung:)

 

Zuerst einmal, lieber Blob, hast du den Plural bemüht "Zielsetzungen"...

 

Und selbstverständlich war auch der Ausstieg ein Thema: (bmfsfj)

 

"Dennoch sind Prostituierte weitgehend rechtlos und werden aufgrund ihrer Tätigkeit diskriminiert. Dadurch werden sie ins „Milieu“ gedrängt und zu einem Doppelleben gezwungen. Ein Ausstieg wird ihnen erschwert.

 

Prostituierte sollen jederzeit die Möglichkeit haben aus ihrer Tätigkeit „auszusteigen“, z. B. indem sie Umschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können. Eine gesonderte Regelung im Sozialgesetzbuch ist hierzu nicht notwendig.

 

Die Auswirkungen des Prostitutionsgesetzes auf ihre berufliche Zukunft in der Prostitution wurden unterschiedlich gesehen. 43,3 % sahen bessere Möglichkeiten, auf ihren Rechten zu bestehen. Andere Möglichkeiten wurden bedeutend skeptischer beurteilt. 21,8 % meinten, dass sich ihre Möglichkeiten, ihre berufliche Position in der Prostitution auszubauen, verbessern würde. Bessere Chancen für einen Ausstieg aus der Prostitution sahen 22,2 % (siehe III.1)".

 

Nicht hinter jedem Gebüsch lauert ein "Demagoge"...

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Hallo Blob,

 

fassen wir also zusammen.

Dein Ausgangsposting:

 

Danke für den Link. Das klingt ja vielversprechend. Dennoch pflücke ich mir ein Zitat

heraus, das für die Demagogie der Prohibitionisten typisch ist. Sie unterschieben dem Prostgesetz Zielsetzungen, die es nicht hatte.

 

entbehrt wie ich aufgezeigt habe, jeglicher Grundlage, ist haltlos und einfach Unsinn.

 

Nachdem ich dir aufgezeigt habe, dass die Zielsetzungen bestanden, hast du deinen Rundumschlag "Zielsetzungen" nur noch auf das Ziel "Ausstieg" reduziert.

 

Auch hierzu habe ich dir dann die entsprechenden Passagen aus der Gesetzesbegründung vorgelegt und sogar noch eine Statistik aus einem Forschungsauftrag, in dem der Ausstieg gemessen wurde. Daraus wurde klar ersichtlich, dass eine Verbesserung der Ausstiegsmöglichkeiten als Zielsetzung definiert war.

 

Nachdem dies sachlich klar war, bist du dann in persönliche Anfeindungen geflüchtet und hast mir "Unredlichkeit" unterstellt, da mein Text aus 2004/2005 stammen würde. Das habe ich richtig gestellt und die Gesetzesbegründung aus 2001 aufgezeigt. (Wenn du die Gesetzesbegründung einmal gelesen hättest, wäre dir der Fehler nicht passiert.)

 

Daraufhin steigerst du dich in "Zitatfälschung" und "wissenschaftlichen Betrug".

Das ist natürlich auch nicht richtig, da meine Zitatangabe "bmfsfj" korrekt war - guckst du hier:

 

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/09.html

 

und hier:

 

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/0902.html

 

und hier:

 

http://www.bmfsfj.de/doku/Publikationen/prostitutionsgesetz/040104.html

 

In der Gesetzesbegründung wird der Missstand der damaligen Situation aufgeführt, der mit dem Gesetz behoben werden soll, nämlich Rechtlosigkeit, Diskriminierung und eben auch die Ausstiegserschwernis der Prostituierten. Das ist doch wohl eindeutig und bedarf nicht der Diskussion, werter Blob.

 

Dass du selbst dem Passus ...."Prostituierte sollen jederzeit die Möglichkeit haben aus ihrer Tätigkeit „auszusteigen“, z. B. indem sie Umschulungsmaßnahmen in Anspruch nehmen können".... versuchst, einen anderen Sinn zu geben, zeigt deine Hilflosigkeit vollends.

 

Sag mal Blob, wie nennt man eigentlich einen Demagogen, der andere fälschlicherweise der Demagogie bezichtigt? Oberdemagoge?

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Zu Information:

 

Vor den achtziger Jahre war es nicht möglich aufgrund der rechtliche Lage beim Arbeitsamt als Prostituierte eine Umschulungsmassnahme bewilligt zu bekommen. In Berlin hat damals eine Kollegin dagegen geklagt und hat Recht bekommen. Während diesen laufenden Gerichtsprozeß habe ich als erste Prostituierte in Deutschland beim Düsseldorfer Arbeitsamt eine berufliche Umschulungsmaßnahme bewilligt bekommen. Lag aber vielmehr an den Gutwill meines Sachbearbeiterin und an die Zusammenarbeit mit der Selbsthilfeverein für Prostiuierten Cinderella und das Mitwirken des Gesundheitsamtes. Allerdings da sie nicht wussten, wo sie uns einordnen konnten, war es die Abteilung für Rehabilation. grrrr.

 

Nach dem Bericht bmfsf hat es seitens des Ministerium unter der Leitung von Frau von der Leyen Gelder bewilligt, die Ausstiegsprojekte P.I.N:K Freiburg, DIWAA-Projekt von Hydra und Kassandra (Opera)für 4 Jahre (sie laufen 2014/5 aus).

 

Die meisten Prostituierten Fachberatungsstellen erhalten Finanzierung nur auf der Grundlage von Ausstiegsprojekte und Betreuung von Menschenhandelsopfer.

 

Leider ist die Realität heute so, das wenn beim Ausstieg keine andere berufliche Qualifikationen vorhanden sind, es sehr schwierig wird eine Arbeitsstelle zu finden. Dann bleibt ALG2 übrig.

Bearbeitet von Fraences
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Immer weitermachen, nach dem Motto "Frechheit siegt"?

 

... Daraufhin steigerst du dich in "Zitatfälschung" und "wissenschaftlichen Betrug".

Das ist natürlich auch nicht richtig, da meine Zitatangabe "bmfsfj" korrekt war...

 

Eben in dieser Zitatangabe erweist sich der Betrugsvorsatz. Ohne sie könntest Du Dich noch darauf hinauszureden versucht fühlen, bloß ein paar An- und Abführungsstriche vergessen zu haben. Die Gesetzesbegründung von 2001 ist zwar Bestandteil des Textes der Untersuchung von 2005, hat dort aber selbst den Status einer Quelle. Die Gesetzesbegründung ist nicht Teil des Untersuchungsergebnisses, ebensowenig wie Aussagen der Untersuchung Bestandteil der Gesetzesbegründung waren. Zumindest der dritte Absatz hätte gesondert ausgewiesen sein müssen (zwischen dem ersten und dem zweiten hätten es auch drei Pünktchen getan). Die einmalige Quellenangabe "bmfsfj" zeigt, daß der Eindruck, es handle sich um einen einheitlichen und zusammenhängenden Text, absichtlich erzeugt werden sollte.

 

Vor ein paar Jahren hattest Du Dich einmal damit gebrüstet, wissenschaftlicher Assistent an einer Universität gewesen zu sein und in dieser Eigenschaft Diplom-, ja sogar Doktorarbeiten "korrigiert" zu haben. Falls das nicht gelogen war, weißt Du sehr gut, worum es hier geht. Wer eine Nummer wie Du auch nur in einem Proseminar bringt, ist ein für allemal erledigt. Unkenntnis entfällt als Ausrede also ebenfalls.

 

Im übrigen solltest Du zwei Fragen sorgfältig voneinander trennen. Die eine lautet, ob lolo ein Zitatfälscher und Betrüger ist. Diese Frage ist zweifelsfrei geklärt. Die Antwort lautet "ja". Die andere lautet, was mit dem Prostgesetz bezweckt wurde und was nicht. Darüber diskutiere ich gerne. Allerdings nicht mit Dir. Den Grund findest Du in der Antwort auf die erste Frage.

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Den rechtswidrigen Vermögensvorteil aus dem behaupteten Betrug zu erkennen, fällt mir allerdings einigermaßen schwer.

 

Eine Nummer kleiner tuts, wenns denn unbedingt sein muss, auch :cool:.

 

Schon klar, wie Betrug im StGB definiert ist. Es geht hier aber um sogenannten Wissenschaftsbetrug. Das ist ein gängiger Terminus und meint genau solche Fälle wie den hier vorliegenden.

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Falsche Bezeichnungen werden auch dadurch nicht richtiger, dass sie immer wieder falsch verwendet werden. Das "gängig"-Werden resultiert daraus, dass viele Leute, insbesondere auch solche, welche es besser wissen sollten (bzw. es auch tatsächlich besser wissen), den Ausdruck immer wieder falsch verwenden. Der Ausdruck "Wissenschaftsbetrug" ist fast schon ein Orwell´scher innerer Widerspruch, es sei denn die Juristerei würde konsequenterweise aus den Universitäten ausgegliedert.

 

Dass es zu solchen Fehlanwendungen insbesondere im Falle von persönlichen Vorwürfen im öffentlichen Raum kommt, kommt natürlich der beliebten Empörungsphilie zu Gute. Ich bin auch mittlerweile empört, wenn mein Kaffee nicht mehr warm genug ist :kugeln:.

 

P.S.: Es stand da übrigens auch nicht "Wissenschaftsbetrüger", sondern "Betrüger", soviel "Genauigkeit" muss dann bei einem solchen Vorwurf schon sein :schuechtern::brille:

 

P.P.S: Wenn jetzt Lolo hier ein Häkchen macht, nehme ich alles zurück und behaupte das Gegenteil :kugeln:

Bearbeitet von nolensvolens
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Immer weitermachen, nach dem Motto "Frechheit siegt"?

 

 

 

Eben in dieser Zitatangabe erweist sich der Betrugsvorsatz. Ohne sie könntest Du Dich noch darauf hinauszureden versucht fühlen, bloß ein paar An- und Abführungsstriche vergessen zu haben. Die Gesetzesbegründung von 2001 ist zwar Bestandteil des Textes der Untersuchung von 2005, hat dort aber selbst den Status einer Quelle. Die Gesetzesbegründung ist nicht Teil des Untersuchungsergebnisses, ebensowenig wie Aussagen der Untersuchung Bestandteil der Gesetzesbegründung waren. Zumindest der dritte Absatz hätte gesondert ausgewiesen sein müssen (zwischen dem ersten und dem zweiten hätten es auch drei Pünktchen getan). Die einmalige Quellenangabe "bmfsfj" zeigt, daß der Eindruck, es handle sich um einen einheitlichen und zusammenhängenden Text, absichtlich erzeugt werden sollte.

 

Jetzt wird´s echt lächerlich, Blob.....

 

Aber schön, dass du wenigstens in der Sache ein Einsehen hast.

 

Wenn du nicht erkennst, dass "bmfsfj" das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend ist, dann tust du mir leid und ich kann dir wirklich nicht helfen.

Aber du erheiterst mich mit deinen Ausführungen und du geniesst mittlerweile Narrenfreiheit bei mir.

Und ich hab noch einen tollen Spruch für deinen überaus intelligenten Thread:

 

Gestern stand Blob am Abgrund...heute ist er einen Schritt weiter....

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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