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Agenturen, Agenturmodells, Independents: Mit der neuen Gesetzgebung höre ich auf.


Agentur/Escort Mit dem neuen Prostitutitonsgesetz höre ich auf.  

22 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Agentur/Escort Mit dem neuen Prostitutitonsgesetz höre ich auf.

    • Ja
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Empfohlene Beiträge

Der Wohnungsinhaber ist derjenige, der die Wohnung nutzt. Das ist im Normalfall der Mieter. Es kann aber auch ein Dritter sein.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:20 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:08 Uhr ----------

 

Ich dachte der Vermieter muss ohnehin informiert werden, wenn eine Privatwohnung gewerblich genutzt wird...

 

Das stimmt, reicht aber oft nicht, weil idR eine Baugenehmigung für die Nutzungsänderung nötig ist (jedenfalls in Hessen)

 

Für die teilweise gewerbliche Nutzung gilt, dass diese nach außen hin nicht in Erscheinung treten darf und keine Beeinträchtigung anderer Mieter nach sich ziehen darf.

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Ein anderer Aspekt der noch nicht erwähnt wurde, nicht nur dass bereits arbeitende Frauen sich durch die neue Regulierung von der Tätigkeit zurückziehen werden, es wird wohl auch der Fall sein dass wesentlich weniger Frauen zukünftig diese Berufswahl erst treffen werden.

Speziell die Studentinnen oder andere Damen die das als zusätzlichen Job neben ihrem Vollzeitberuf oder Selbständigkeit ergriffen hätten.

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Ein anderer Aspekt der noch nicht erwähnt wurde, nicht nur dass bereits arbeitende Frauen sich durch die neue Regulierung von der Tätigkeit zurückziehen werden, es wird wohl auch der Fall sein dass wesentlich weniger Frauen zukünftig diese Berufswahl erst treffen werden.

Speziell die Studentinnen oder andere Damen die das als zusätzlichen Job neben ihrem Vollzeitberuf oder Selbständigkeit ergriffen hätten.

 

Na nu übertreib mal nich, wie wir erfahren haben sind das alles nur Verschwörungstheorieren und dienen lediglich dazu, ungerechtfertigt die Frauen zu verunsichern. Das ist total gut, wenn die sich alle registrieren lassen können und endlich ordnungsgemäß Steuern zahlen. Gerade die deutschen Frauen wollen das doch, um sich von den ganzen 95% Zwangsprostituierten aus dem Ausland abgrenzen zu können und den Kunden zu zeigen, das sie das total freiwillig machen.

 

Ich find die Pläne der GroKo super und werde sie ab heute voll und ganz unterstützen.

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Na nu übertreib mal nich, wie wir erfahren haben sind das alles nur Verschwörungstheorieren und dienen lediglich dazu, ungerechtfertigt die Frauen zu verunsichern. Das ist total gut, wenn die sich alle registrieren lassen können und endlich ordnungsgemäß Steuern zahlen. Gerade die deutschen Frauen wollen das doch, um sich von den ganzen 95% Zwangsprostituierten aus dem Ausland abgrenzen zu können und den Kunden zu zeigen, das sie das total freiwillig machen.

 

Ich find die Pläne der GroKo super und werde sie ab heute voll und ganz unterstützen.

 

Prinzipiell besteht kein Zweifel das reguliert werden muss. (Ich habs übrigens immer schon gewusst! :verstecken:) Über das wie darf aber diskutiert werden, gerade wegen der Verunsicherung. Ich trau dem Braten nicht ganz.

 

Na ja, zur Not Nachbessern, Hauptsache wir kriegen die Zwangsprostitution in den Griff.

 

Du bestätigst jetzt also die 95%?

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Wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich hab jetzt nicht alle Topics hier verfolgt in letzter Zeit. Beim Durchlesen dieses Threads und auch bei der Suche sowohl hier, als auch bei google habe ich keinen einzigen Originaltext eines Gesetzesentwurfs gefunden, lediglich Zeitungsberichte etc. mit ein paar vereinzelten Schlagworten bzw. kurzen Sätzen. Daher hab ich keine Ahnung auf welche wirklich konkreten Fakten diese Diskussion abzielt. Bei einer großzahl an Gesetzen, die mich beruflich betreffen läuft es in der Regel so ab: Ein Gesetz kommt raus (das sich meistens stark von vorherigen Entwürfen unterscheidet) mit ziemlich groben Angaben, die einige Lücken offenlassen. Dann beschäftigen sich Behörden etc. mit der Auslegung und schließlich entscheiden die Gerichte, ob das alles passt und wie die letzten Lücken zu gestalten sind. Häufig ein Prozess von vielen vielen Jahren. Wenn mir hier jetzt nichtmal ein halbwegs konkreter Entwurf vorliegt kann ich mit der Diskussion in diesem Topic auch nicht wirklich was anfangen. Kann ja nichtmal nachvollziehen, wo wie wann ein Escort sich tatsächlich registrieren müsste und was dann mit den Daten der Registrierung passiert. :confused:

 

Hat jemand nen konkreten Link?

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Prinzipiell besteht kein Zweifel das reguliert werden muss. (Ich habs übrigens immer schon gewusst! :verstecken:) Über das wie darf aber diskutiert werden, gerade wegen der Verunsicherung. Ich trau dem Braten nicht ganz.

 

Na ja, zur Not Nachbessern, Hauptsache wir kriegen die Zwangsprostitution in den Griff.

 

Du bestätigst jetzt also die 95%?

 

Ja klar, können doch sicher alle hier bestätigen.

 

Hat jemand nen konkreten Link?

 

 

http://voice4sexworkers.files.wordpress.com/2014/08/eckpunkte_prostituiertenschutzgesetz.pdf

 

Bitte schön :blumenkuss:

 

 

Ich hab mir überlegt das es sicher gut wäre, wenn ich der Regierung noch ein paar Tipps geben, um auch die letzten Lücken im Gesetz schließen zu können, so das keine arme Prostituierte mehr aus dem Raster fällt und ohne Schutz da steht. Wo kommen wir denn sonst hin, wenn gerade auf gefährlichen Internetportalen ein rechtsfreier Raum entsteht und die Frauen wie Ware verschachert werden. Jede Pommesbude in diesem Land ist einfacher zu kontrollieren, dass darf nicht mehr sein, das jeder einfach so prostituiert werden kann.

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Wahrscheinlich eine blöde Frage, aber ich hab jetzt nicht alle Topics hier verfolgt in letzter Zeit. Beim Durchlesen dieses Threads und auch bei der Suche sowohl hier, als auch bei google habe ich keinen einzigen Originaltext eines Gesetzesentwurfs gefunden, lediglich Zeitungsberichte etc. mit ein paar vereinzelten Schlagworten bzw. kurzen Sätzen. Daher hab ich keine Ahnung auf welche wirklich konkreten Fakten diese Diskussion abzielt. Bei einer großzahl an Gesetzen, die mich beruflich betreffen läuft es in der Regel so ab: Ein Gesetz kommt raus (das sich meistens stark von vorherigen Entwürfen unterscheidet) mit ziemlich groben Angaben, die einige Lücken offenlassen. Dann beschäftigen sich Behörden etc. mit der Auslegung und schließlich entscheiden die Gerichte, ob das alles passt und wie die letzten Lücken zu gestalten sind. Häufig ein Prozess von vielen vielen Jahren. Wenn mir hier jetzt nichtmal ein halbwegs konkreter Entwurf vorliegt kann ich mit der Diskussion in diesem Topic auch nicht wirklich was anfangen. Kann ja nichtmal nachvollziehen, wo wie wann ein Escort sich tatsächlich registrieren müsste und was dann mit den Daten der Registrierung passiert. :confused:

 

Hat jemand nen konkreten Link?

 

Ich hatte mal einen Link zu einem älteren Teilentwurf, hab ich nicht mehr, bezog sich, wenn ich mich recht entsinne, nur auf Strafgesetzbuch.

 

Ich hab das gleiche Problem. Ich rätsel im Moment ernsthaft darüber nach, ob Kondompflicht für OV und GV kommen soll, für AV nicht.

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Danke. Aber auch hier hab ich eine Frage zu, da in dem Papier nicht genannt ist, wer der Author bzw. Herausgeber ist. Handelt es sich hier im ein Eckpunktepapier der Regierung, einer Partei, von v4sw? Oder andersgesagt: ich kann dem Dokument selbst nicht entnehmen, ob es aus erster Hand stammt oder aus zweiter/dritter und somit möglicherweise auch Interpretationen dritter enthält.

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Ja klar, können doch sicher alle hier bestätigen.

 

 

 

 

http://voice4sexworkers.files.wordpress.com/2014/08/eckpunkte_prostituiertenschutzgesetz.pdf

 

Bitte schön :blumenkuss:

 

 

Ich hab mir überlegt das es sicher gut wäre, wenn ich der Regierung noch ein paar Tipps geben, um auch die letzten Lücken im Gesetz schließen zu können, so das keine arme Prostituierte mehr aus dem Raster fällt und ohne Schutz da steht. Wo kommen wir denn sonst hin, wenn gerade auf gefährlichen Internetportalen ein rechtsfreier Raum entsteht und die Frauen wie Ware verschachert werden. Jede Pommesbude in diesem Land ist einfacher zu kontrollieren, dass darf nicht mehr sein, das jeder einfach so prostituiert werden kann.

 

Danke Melanie...Da haben sie sich mal wieder was einfallen lassen.

 

Für Agenturen … Es werden keine sexuellen Dienstleistungen mehr angeboten. Punkt. Alles was nach dem Essen passiert ist rein privat. Die Illusion vom echten GfS wird dann neu definiert :schiel:

 

Für Bordelle … Die Schlabberbrause ( auch billigste) wird enorm im Preis ansteigen. Der Gast zahlt natürlich nur die Brause, und zieht sich damit ( um ungestört mit der Dame reden zu können) in ein Séparée zurück. Tja und wenn die Dame ihn dort einen bläßt dann wurde sie ja nicht für Sex bezahlt :lach:

Sie ist nur am Getränkeumsatz beteiligt..lol

 

Super Schutz..oder habe ich was Falsch verstanden :denke:

 

Kisses

 

Katrina

Bearbeitet von Katrina
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Danke Melanie...Da haben sie sich mal wieder was einfallen lassen.

 

Für Agenturen … Es werden keine sexuellen Dienstleistungen mehr angeboten. Punkt. Alles was nach dem Essen passiert ist rein privat. Die Illusion vom echten GfS wird dann neu definiert :schiel:

 

Für Bordelle … Die Schlabberbrause ( auch billigste) wird enorm im Preis ansteigen. Der Gast zahlt natürlich nur die Brause, und zieht sich damit ( um ungestört mit der Dame reden zu können) in ein Séparée zurück. Tja und wenn die Dame ihn dort einen bläßt dann wurde sie ja nicht für Sex bezahlt :lach:

Sie ist nur am Getränkeumsatz beteiligt..lol

 

Super Schutz..oder habe ich was Falsch verstanden :denke:

 

Kisses

 

Katrina

 

Das ist das US-Modell?

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Es ist nicht "gültig" und wird auch nicht "gültig", sondern ist ein Grundsatzpapier, auf dessen Basis ein Gesetzestext erarbeitet werden soll, wobei noch sehr viel Gestaltungsspielraum besteht. Insbesondere sind Feinheiten noch gar nicht enthalten. Das kommt alles erst noch.

 

Deswegen ist die Umfrage im Grunde unsinnig. Eine Antwort auf die Fragen macht frühestens Sinn, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.

Bearbeitet von Rastede
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Da das beabsichtigte Anmeldeverfahren hier Thematisiert wird, werden die juristischen Bedenken mittlerweile laut:

 

Deutscher Juristenbund: http://www.djb.de/st-pm/st/st14-16/

Die Gründe im Europarecht, warum diese Absicht damals in den Niederlanden nicht durchgeführt wurde: http://menschenhandelheute.net/2014/09/14/datenschutz-menschenhandel-meldepflicht-prostituierte/

 

Gruß Jupiter

Bearbeitet von Jupiter
Schreibfehler

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Danke, Jupiter,

und ich stell's dann gerade nochmal als Zitat ein, weil's so schön ist, ich könnt es 100 mal lesen:

 

"Eine individuelle Anzeige-/Anmeldepflicht, wie sie das Eckpunktepapier des BMFSFJ für Prostituierte in den Raum stellt, lehnt der djb ab, weil die Gefahr der Stigmatisierung evident ist und hohe Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung von Daten, die mit der Sexualität eines Menschen zu tun haben, im Europarecht und bundesdeutschem Recht bestehen. Auch eine Pflicht zur Offenlegung der Namen gegenüber Kunden durch Bereitstellung eines „Nachweisdokuments“ könnte Gefahren und Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge haben." (http://www.djb.de/st-pm/st/st14-16/)

 

:kuss4:

 

Liebe Grüße

Elouise

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...und mit dem folgenden Absatz sollten eigentlich auch einige von Lolos hier geäusserten Intentionen berücksichtigt sein:

 

Zitat: http://www.djb.de/st-pm/st/st14-16/

 

........................mit dem Ziel der Etablierung einheitlicher und transparenter Anforderungen an Betreibende von Prostitutionsstätten, Standards für gute Arbeitsbedingungen und den Schutz der sexuellen Selbstbestimmung der im Prostitutionsgewerbe tätigen Frauen (und Männer). Insofern sind die im Eckpunktepapier „Eckpunkte eines Gesetzes zum Schutz der in der Prostitution Tätigen (Prostituiertenschutzgesetz, ProstSchG)“ vom 14. August 2014 des Bundesministeriums für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) benannten Ziele der Stärkung des Selbstbestimmungsrechts von Prostituierten (männlich/weiblich) und der Gewährleistung verträglicher Arbeitsbedingungen und des Gesundheitsschutzes zu begrüßen. Aufsuchende Beratungs- und Informationsangebote sowie auf freiwillige anonyme Inanspruchnahme gerichtete Angebote der Gesundheitsversorgung sollten außerdem verbessert werden. Des Weiteren empfiehlt der djb:

  • Die gewerberechtliche Regulierung des Prostitutionsgewerbes in einem Prostitutionsstättengesetz, das Anforderungen für den Betrieb von Prostitutionsstätten aufstellt. Dabei soll leitendes Ziel die Sicherstellung und Kontrolle guter Arbeitsbedingungen und Sicherung der sexuellen Selbstbestimmung von Prostituierten sein. Eine Erlaubnispflicht für das Betreiben einer Prostitutionsstätte, wie das Eckpunktepapier des BMFSFJ vorschlägt, unterstützt der djb ausdrücklich.

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Ob die juristischen Bedenken in Berlin zu einer Änderung führen steht natürlich im Augenblick nicht zur Debatte, da auch hier parteipolitische Ränkespiele der GrKo laufen, ohne dass die Opposition eingreifen kann

 

In der Vergangenheit musste der Gesetzgeber erst durch Karlsruhe oder Strasbourg zur Ordnung gerufen werden.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Es ist nicht "gültig" und wird auch nicht "gültig", sondern ist ein Grundsatzpapier, auf dessen Basis ein Gesetzestext erarbeitet werden soll, wobei noch sehr viel Gestaltungsspielraum besteht. Insbesondere sind Feinheiten noch gar nicht enthalten. Das kommt alles erst noch.

 

Deswegen ist die Umfrage im Grunde unsinnig. Eine Antwort auf die Fragen macht frühestens Sinn, wenn ein Gesetzentwurf vorliegt.

 

Sehe ich im Grunde genauso. Nachdem ich mich eingelesen habe musste ich feststellen, dass noch gar keine ausreichende Datengrundlage für mich vorliegt. Es wird von allen Seiten viel spekuliert, aber wo es wirklich hingeht ist für mich nicht nachvollziehbar. Aus diesem Grund danke ich für die Informationen und werde mich nicht weiter an der Diskussion hier beteiligen.

 

Ich wäre jedoch dankbar, wenn ich mitkriegen könnte, wenn es neue konkrete Fakten gibt, wie z.B. einen Gesetzesentwurf. Wär super, wenn das hier öffentlich ersichtlich wäre, wie z.B. durch einen neuen Thread dazu oder eine PN an mich.

 

Danke

LMS

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Danke, Jupiter,

und ich stell's dann gerade nochmal als Zitat ein, weil's so schön ist, ich könnt es 100 mal lesen:

 

"Eine individuelle Anzeige-/Anmeldepflicht, wie sie das Eckpunktepapier des BMFSFJ für Prostituierte in den Raum stellt, lehnt der djb ab, weil die Gefahr der Stigmatisierung evident ist und hohe Anforderungen an die Erhebung und Verarbeitung von Daten, die mit der Sexualität eines Menschen zu tun haben, im Europarecht und bundesdeutschem Recht bestehen. Auch eine Pflicht zur Offenlegung der Namen gegenüber Kunden durch Bereitstellung eines „Nachweisdokuments“ könnte Gefahren und Persönlichkeitsrechtsverletzungen zur Folge haben." (http://www.djb.de/st-pm/st/st14-16/)

 

:kuss4:

 

Liebe Grüße

Elouise

 

 

Liegen eigentlich Daten darüber vor, wie weit Zwangsprostitution im Escortbereich verbreitet ist?

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Kaum Daten.... laut diesem Artikel

 

http://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/reformvorschlag-zum-aufenthaltsgesetz-2012-6012-opfer-von-zwangsprostitution/9902930-2.html

 

Laut BKA-Lagebericht arbeiteten 2012 die meisten Zwangsprostituierten in Bars und Bordellen (50 Prozent), in Privatwohnungen (32 Prozent) oder auf dem Straßenstrich (13 Prozent). Wenige landen im Escort-Bereich (5 Prozent). Gut jedes zweite Opfer war jünger als 21 Jahre alt, etwa jedes sechste minderjährig. 46 Prozent der Frauen und Mädchen waren Rumäninnen oder Bulgarinnen, 21 Prozent Deutsche.

 

Wobei die Dunkelziffer sicher höher ist, da man den Bereich bislang nur sehr schwer kontrollieren kann.

 

Naja.. lehnen wir uns beruhigt zurück. Daran wird sich sicher in Zukunft nix ändern und der saubere Escort-Bereich vom Gesetz ausgeschlossen bleiben. :mache-urlaub:

Bearbeitet von Gast
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