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Gesellschaftstauglich ?


marsu

Wie wichtig ist für dich die Gesellschaftstauglichkeit eines Escorts?  

41 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie wichtig ist für dich die Gesellschaftstauglichkeit eines Escorts?

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Empfohlene Beiträge

Wegen "Urinieren in der Öffentlichkeit" verhaftet, das ist ja echt unglaublich ... :schrei:

Manchmal muss man sich echt fragen, was für Idioten eigentlich so rumlaufen ... :ugly:

 

Das mit dem Name versteh ich auch nicht ganz, wenn ich das recht sehe hast Du Sina ja perönlich kennen und womöglich auch schätzen gelernt, und dann kommt es doch nur auf den Mensch an und nicht auf den Name ... :hmm: (sorry Sina, musstest jetzt als Beispiel herhalten, gilt natürlich generell).

Sollte dann doch jemand den Wunsch haben, seinen/ihren richtigen Namen zu offenbaren, ok, das ist dann aber wieder was ganz anderes.

 

Insgesamt wie ich finde ein sehr guter Beitrag von Dir, Rolliman! :smile:

 

@pauly

Sowas nennt man auch im hochoffiziellen Beamtendeutsch "Erregung öffentlichen Ärgernisses"!

4 mal von der Polizei einkassiert!

4 mal Zwangsgeld auf Unterlassung der Stadt Köln in Höhe von 150 Euro!

4 mal geweigert zu bezahlen!

4 mal vor's Verwaltungsgericht Köln gezogen und da hat Rolliman 4 mal gewonnen, und die Stadt Köln hat insgesamt 32.000 Euro Gerichtskosten am Bein kleben. :zwinker: :zwinker:

Sowas ist mir immer ein Fest!!!!

 

Sina und ich sind "alte Forums-Schlachtrösser"! Wir haben schon ne Menge Spaß miteinander gehabt, haben uns aber auch schon oft gezankt. Aber auch das gehört alles dazu.

 

So long

Rolliman

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

Mein Blog: http://www.rollimans-erfahrungen.de/

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@ Rolliman:

 

Na das freut mich dass Du dann zumindest vor Gericht gewonnen hast ... :jaja:

 

(Ich gebe zu das wird jetzt etwas off-topic:)

Aber mal zum § 183a StGB: Sagt mir wenn ich falsch liege, Erregung öffentlichen Ärgernisses kann das doch nicht sein, denn dann wird ja eine sexuelle Handling vorausgesetzt, und hier fehlt doch klar der Sexualbezug! (Was viele wohl nicht wissen und dann wird bei nackter Haut immer sofort von EöÄ gesprochen ...)

 

Ne Ordnungswidrigkeit ist das dann möglicherweise trotzdem, nur in Deinem Fall eben auch nicht ...

 

Viele Grüße, pauly

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@ Rolliman:

 

Na das freut mich dass Du dann zumindest vor Gericht gewonnen hast ... :jaja:

 

(Ich gebe zu das wird jetzt etwas off-topic:)

Aber mal zum § 183a StGB: Sagt mir wenn ich falsch liege, Erregung öffentlichen Ärgernisses kann das doch nicht sein, denn dann wird ja eine sexuelle Handling vorausgesetzt, und hier fehlt doch klar der Sexualbezug! (Was viele wohl nicht wissen und dann wird bei nackter Haut immer sofort von EöÄ gesprochen ...)

 

Ne Ordnungswidrigkeit ist das dann möglicherweise trotzdem, nur in Deinem Fall eben auch nicht ...

 

Viele Grüße, pauly

 

Hi pauly,

der von Dir zitierte § ist richtig, nur es ist immer Auslegungssache des Richters, ob er die "öffentliche zur Schaustellung des männlichen Geschlechtsorgans" als sexuellen Akt darstellt.

Nur: Das war nicht mein Ansatzpunkt!

 

Mein Hebel für die Stadt Köln war die Gemeindeverordnung von NRW: Demnach muß eine Stadt mit knapp 1 Mio. Einwohner mind. 28 öffentliche Behindertentoiletten haben. Köln hat zwar laut Auflistung 37 Rollstuhltoiletten. Nur haben es sich die Stadtväter einfach gemacht und haben die Toiletten im Rathaus, Saturn, Kaufhof, ect. mitgezählt. Nur, Sonntags und abends nach 20 Uhr komme ich nicht ins Rathaus und in den Kaufhof...

Somit blieben 17 Toiletten übrig, damit Stadt Köln "unterversorgt"! Klage abgewiesen!!!! :zwinker: :zwinker: :zwinker: :zwinker:

 

Jetzt mag das für die manchen weit am eigentlichen Thema vorbei sein, aber für mich hat das schon etwas mit dem Thema zu tun, denn wie "bereit" ist unsere Gesellschaft für andere?

 

Rolliman

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

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Mein Hebel für die Stadt Köln war die Gemeindeverordnung von NRW: Demnach muß eine Stadt mit knapp 1 Mio. Einwohner mind. 28 öffentliche Behindertentoiletten haben.

 

Ich kenne Koeln ganz gut! Na, das kann's ja wohl nicht sein. Selbst wenn die mehr als 50 behindertengerechte, oeffentliche Toiletten haetten, dann kannst ja nicht durch die ganze Stadt fahren zu einer, wenn du gerade musst.

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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auch wenn wir weit entfernt sind vom Eröffnungsbeitrag von masu, dem ich so nicht zustimmen kann, so fällt es mir doch schwer, bei der Diskussion mit und von Rolli´s Beitrag Schritt halten zu können.

 

Ich gebe zu, als einfaches Proletariat ohne jegliche akademische Bildung, das ich mir so langsam an der Rübe kratze.

 

Aber was ist denn das für eine Stadt, in der ein offentsichtlich behinderter Mensch aufgrund eines natürlichen Aktes von Mitbürgern und Polizisten angezeigt wird ?

Wo lebt Ihr denn ? In Köln ? Gehört das wirklich noch zu Deutschland, wo wir mal jemanden hatten, der von uns als Bürger nur seine Pflicht verlangt hat und im Gegenzug dafür, uns nach seiner Devise hat leben lassen : Jeder solle nach seiner Facon selig werden. Manchmal denke ich, es wäre besser gewesen, Blücher wäre nicht gekommen. :denk:

 

Traurig, traurig, das in diesem unserem Land, jemand einen Prozess gewinnt, weil er eine Gemeindeverordnung unterlaufen kann, nur weil er nichts anderes macht, als jeder andere von uns ? :schaem:

Ich bin als Atheist erzogen worden, aber in der Bibel heißt es so schön, wer frei von Schuld ist, der werfe den ersten Stein.

Und sorry, ich kenne niemanden, der nicht irgendwann im Zuge der unauswichlichen Qual, sich in einem mehr oder weniger stillen Örtchen Erleichertung verschafft hat. Egal ob Bulle, Bürger, Steuerzahler, Escort-Liebhaber von sehr hübschen Frauen und wie auch immer ....:sau:

 

Ich hebe heute noch die Hand, wenn Erich Honecker fragt, welche dumme kapitalistische Sau, hat gegen die deutsche Oper under den Linden gepinkelt ! :gruss:

 

Wie sagtest du Rolli ? 4x4

Eigentlich hätte man dem Ersten, der dich anzeigt, umhauen sollen, die Anderen, hätten sich das gemerkt. Grundgesetz Artikel 1, Absatz 1 : ............................

 

Solltest Du mal das unbedingte Verlangen spüren, in der deutschen Hauptstadt pinkeln zu wollen, wo DU das möchtest, melde Dich einfach bei mir !

 

Und marsu !

Herrlich und zufrieden kann ich auch ohne Escort mit Frauen .......,

aber es macht mit Escort-Frauen wesentlich mehr Spaß, auch wenn ich dafür ne Mark mehr uff´n Tisch legen muß.

 

Mit freundlichen Grüßen

der Baerlina ( nicht weiblich ! weil : es hat mit dem Wappen von Berlin zu tun und nichts mit " lina ", also verschont mich bitte mit Euren Anfragen, :zwinker: )

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