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Erstes Escortdate- wie verhalten?


escortfan

Empfohlene Beiträge

 

Es gibt im Internet tausende Hotelbewertungen, in denen bestimmte Dinge kritisiert werden (Zimmergröße, Ausblick, Frühstücksbuffet,.....) und fast niemand schreibt, dass er vom Hotel Geld zurück bekommen hat. Soll man auch da gleich zum Gericht laufen? Da wären die Gerichte aber maßlos überfüllt!

 

Genau WEGEN solcher (überflüssigen) Dinge SIND die Gerichte total überlastet .... :cool:

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Deswegen würde ich auch jedem Bucher raten, sich geeignete Elektroden für Hirnströme und sonstige Körperfunktionen (Leitfähigkeit, Herzschlag, Atemfrequenz) für das Date zu applizieren und die während des Dates aufgenommenen Daten on-line und real-time (hat ja jeder so eine Smartdingensbums) einem Gutachter zu übermitteln, damit der wenigstens objektiv feststellen kann, ob seitens der Escortdame überhaupt ein Orgasmus des Buchers generiert werden konnte.

 

Mit der fortschreitenden Erkenntnis werden Gutachter dann auch irgendwann feststellen können, ob ein Eichel-, Stiel-, Ganzkörper-, oder Kopporgasmus bewirkt wurde. Ob das dann dem beauftragten Orgasmus entspricht, dürfte in einer solchen rosigen Zukunft leicht zu entscheiden sein

 

 

Da denkst du viel zu kompliziert. Einfach das leere Kondom dem Richter auf den Tisch legen, da brauchst du doch keinen Gutachter….:kugeln:

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Ein Gutachter wird also feststellen, ob beim Friseur die Abweichung der vereinbarten Haarfarbe oder des Schnitts zu einer Minderung des Preises führen kann? Man wird natürlich auch einen Gutachter beauftragen, wenn die Massage nicht der Qualität entspricht, die im Prospekt dargestellt wurde. Der Gutachter kann dann natürlich im Nachhinein die Qualität objektiv bewerten und auch feststellen, ob die Steine bei der Hot Stone Massage warm genug waren oder ob es überhaupt eine richtige Hot Stone Massage gab. Und beim engagierten Zauberkünstler kann man natürlich auch begutachten, ob eine Honorarminderung beanspruchbar ist, weil die Qualität der Zaubertricks schlecht war oder ein Trick sogar gar nicht funktioniert hat. Und die Darbietung des Clowns beim Kindergeburtstag kann natürlich auch ganz objektiv von einem Gutachter beurteilt werden. Wie soll ein Gutachter denn eine Dienstleistung beurteilen, die schon längst erbracht wurde?

 

Da würden wahrscheinlich ziemlich viele Zauberkünstler, Masseure, Friseure, Clowns, Musikbands, Alleinunterhalter etc. vor Gericht stehen, wenn jeder versuchen würde bestimmte Mängel in der Dienstleistung vor Gericht durchzusetzen :clown:.

 

Es gibt im Internet tausende Hotelbewertungen, in denen bestimmte Dinge kritisiert werden (Zimmergröße, Ausblick, Frühstücksbuffet,.....) und fast niemand schreibt, dass er vom Hotel Geld zurück bekommen hat. Soll man auch da gleich zum Gericht laufen? Da wären die Gerichte aber maßlos überfüllt!

 

Bei einer Reklamation ist man in den meisten Fällen auf die Kulanz des Dienstleisters angewiesen, denn nur weniges lässt sich im Nachhinein objektiv überprüfen und ein Gericht wird sich sicher nicht damit beschäftigen, ob die Abweichung der Haarfarbe beim Friseur eine Honorarminderung rechtfertigt, ob die Massage eine mindere Qualität hatte oder die Musikband ein paar Stücke falsch gespielt hat. Solange es nicht im vorsätzlichen Betrug geht, wird man es schwer haben.

 

 

Bei allen anderen Dienstleistungen hast du wegen objektivem Qualitätsmangel immer eine Chance vor Gericht. Bei sexuellen Dienstleistungen (und das ist die einzige Ausnahme im Gesetz) grundsätzlich nicht; ausser Zeit und 100% Nichterfüllung – also keine sexuelle Handlung.

 

Im Übrigen hilft bei den von dir aufgezeigten Fällen auch im Nachhinein natürlich eine Dokumentation (Foto/Film) oder Zeugen; aber auch die helfen bei sexuellen Dienstleistungen nicht.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:03 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:57 Uhr ----------

 

:oha: Die Damen heben die gefüllten Kondome auf und archivieren sie? :schrei:

 

Unsinn….natürlich hebe ich alle leeren Kondome auf in meinem Archiv und mach dann eine Sammelklage…:blinken::zeig:

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Bei allen anderen Dienstleistungen hast du wegen objektivem Qualitätsmangel immer eine Chance vor Gericht. Bei sexuellen Dienstleistungen (und das ist die einzige Ausnahme im Gesetz) grundsätzlich nicht; ausser Zeit und 100% Nichterfüllung – also keine sexuelle Handlung.

 

Hast Du das denn schon alles selbst getestet oder woher stammt Dein (angebliches) Wissen?

 

Escort und keine sexuelle Handlung wäre in etwa vergleichbar mit einem Masseur, der keine Massage gibt oder einem Zauberkünstler, der nicht zaubert. Das ist in der Tat ein objektives Kriterium. Ich glaube allerdings nicht, dass sich ein Gericht mit einem Zauberkünstler beschäftigen würde, bei dem ein Trick nicht geklappt hat oder einem Masseur, der die Massage nicht zu 100% so vollführt hat wie beschrieben.

 

Was könnten denn diese objektiven Mängel in der Qualität der Dienstleistung beim Escort ganz konkret sein?

 

Die Dame hält sich nicht an Kleidungswünsche wäre vergleichbar mit der Stripperin oder auch dem Clown beim Kindergeburtstag, die bzw. der etwas anderes trägt als vereinbart. Ob man bei der Stripperin bzw. beim Clown mehr Chancen vor Gericht hätte?

 

Eine Dame, die eine ganz bestimmte sexuelle Leistung nicht macht (zB AV), obwohl es zugesagt wurde, wäre vergleichbar mit dem Masseur, der eine gewisse Technik bei der Massage auslässt, obwohl die gewünscht war oder einem Zauberkünstler, der von 5 vereinbaren Tricks einen nicht vollführt. Ob sich damit ein Gericht beschäftigen würde?

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Leider müssen Gerichte sich mit allem Blödsinn beschäftigen, mit dem sie durch Schlaumeier, Sparfüchse und notorische Querulanten behelligt werden. Immerhin haben manche Gerichte mittlerweile die Möglichkeit Geldstrafen wegen Missbrauch oder grobem Unfug auszusprechen und sich nicht in der Sache (weiter) zu beschäftigen. So heißt es zu entsprechenden Entscheidungen des Verfassungsgerichts: "Das höchste deutsche Gericht dürfe nicht durch die sinnentleerte Inanspruchnahme seiner Arbeitskapazität behindert werden (AZ: 1 BvR 829/09 und 2 BvR 2300/09)."

 

Sollte auch generell im Zivilrecht eingeführt werden.

 

P.S.: Und der erste Querulant hat schon das "nicht hilfreich" Häkchen gesetzt :grins::lach:

Bearbeitet von nolensvolens
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Hast Du das denn schon alles selbst getestet oder woher stammt Dein (angebliches) Wissen?

 

Escort und keine sexuelle Handlung wäre in etwa vergleichbar mit einem Masseur, der keine Massage gibt oder einem Zauberkünstler, der nicht zaubert. Das ist in der Tat ein objektives Kriterium. Ich glaube allerdings nicht, dass sich ein Gericht mit einem Zauberkünstler beschäftigen würde, bei dem ein Trick nicht geklappt hat oder einem Masseur, der die Massage nicht zu 100% so vollführt hat wie beschrieben.

 

Was könnten denn diese objektiven Mängel in der Qualität der Dienstleistung beim Escort ganz konkret sein?

 

Die Dame hält sich nicht an Kleidungswünsche wäre vergleichbar mit der Stripperin oder auch dem Clown beim Kindergeburtstag, die bzw. der etwas anderes trägt als vereinbart. Ob man bei der Stripperin bzw. beim Clown mehr Chancen vor Gericht hätte?

 

Eine Dame, die eine ganz bestimmte sexuelle Leistung nicht macht (zB AV), obwohl es zugesagt wurde, wäre vergleichbar mit dem Masseur, der eine gewisse Technik bei der Massage auslässt, obwohl die gewünscht war oder einem Zauberkünstler, der von 5 vereinbaren Tricks einen nicht vollführt. Ob sich damit ein Gericht beschäftigen würde?

 

Steht alles im Gesetz, Jana.

 

Und wie schon gesagt, es gibt grundsätzlich keine objektiven Mängel bei sexuellen Dienstleistungen ausser Zeit und 100% Nichterfüllung.

 

Nach längerem Nachdenken fällt mir allerdings ein besonderer Fall ein, der nicht so eindeutig ist:

 

Ich buche eine Escort Lady für 1 Stunde, tolle Bilder auf der HP, super Figur, schöner Busen, lange Beine...

 

Sie besucht mich im Hotelzimmer, ich bin hin und weg...sie öffnet direkt meine Hose und es folgt ein toller Blowjob, Zungenküsse und Berührungen ihres tollen Busens. Doch als ich dann nach einer halben Stunde auch den GV vollziehen will, muss ich feststellen, dass die "Sie" ein "Er" ist, also ein TS. Mich überkommt ein Ekel und sehe nicht ein, das Date zu bezahlen.

 

Und nun zur Bewertung. Es handelt sich eindeutig um Prostitution. Sexuelle Handlungen wurden vorgenommen. Nur eine Qualität fehlte, die zur Durchführung des GV erforderliche Vagina. Aber da meinte der TS, ich hätte ja AV machen können und schliesslich hätten wir ja ZK, FO und anderes gemacht und auf die Vornahme bestimmter sexueller Handlungen hätte ich keinen Anspruch. Muss ich zahlen?

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Das gibt's auch nur hier:

 

Von der eher schüchternen Frage eines potentiellen Erstbuchers vom 15.09.2009:

 

Kann mir einer sagen, wie so ein date abläuft? wie trifft man

sich ( hotelbar / zimmer, und wenn hotelbar, wie erkennt man sich?) und wie läuft die

Begrüßung ab? wie muss man die Dame behandeln? Also ihr seht, viele viele fragen, bei

einem nervösen erstnutzer ;)

 

sind wir nun, am 18.03.2015, bei der Klärung des finanziellen Entschädigungs-

sachverhaltes, wenn man(n) sich auf eine Escortlady freut, die sich dann während des

Dates als TS entpuppt, ich schmeiß mich weg :lach2:!!!!!

 

Sollte zukünftig ein neugieriger Herr über diesen Fred stolpern, der wird unter Garantie

NICHT buchen, NIEMALS :kugeln::kugeln::kugeln:!!!!!

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Sie besucht mich im Hotelzimmer, ich bin hin und weg...sie öffnet direkt meine Hose und es folgt ein toller Blowjob, Zungenküsse und Berührungen ihres tollen Busens. Doch als ich dann nach einer halben Stunde auch den GV vollziehen will, muss ich feststellen, dass die "Sie" ein "Er" ist, also ein TS. Mich überkommt ein Ekel und sehe nicht ein, das Date zu bezahlen.

 

Und nun zur Bewertung. Es handelt sich eindeutig um Prostitution. Sexuelle Handlungen wurden vorgenommen. Nur eine Qualität fehlte, die zur Durchführung des GV erforderliche Vagina. Aber da meinte der TS, ich hätte ja AV machen können und schliesslich hätten wir ja ZK, FO und anderes gemacht und auf die Vornahme bestimmter sexueller Handlungen hätte ich keinen Anspruch. Muss ich zahlen?

 

Ist doch ein rundum Sorglospaket!!!

Das kostet normalerweise Aufpreis, für doppeltes Vergnügen, da auch Anal passiv möglich ist. Abgerechnet wird nach cm der Erektion ...

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Steht alles im Gesetz, Jana.

 

Und wie schon gesagt, es gibt grundsätzlich keine objektiven Mängel bei sexuellen Dienstleistungen ausser Zeit und 100% Nichterfüllung.

 

Nach längerem Nachdenken fällt mir allerdings ein besonderer Fall ein, der nicht so eindeutig ist:

 

Ich buche eine Escort Lady für 1 Stunde, tolle Bilder auf der HP, super Figur, schöner Busen, lange Beine...

 

Sie besucht mich im Hotelzimmer, ich bin hin und weg...sie öffnet direkt meine Hose und es folgt ein toller Blowjob, Zungenküsse und Berührungen ihres tollen Busens. Doch als ich dann nach einer halben Stunde auch den GV vollziehen will, muss ich feststellen, dass die "Sie" ein "Er" ist, also ein TS. Mich überkommt ein Ekel und sehe nicht ein, das Date zu bezahlen.

 

Und nun zur Bewertung. Es handelt sich eindeutig um Prostitution. Sexuelle Handlungen wurden vorgenommen. Nur eine Qualität fehlte, die zur Durchführung des GV erforderliche Vagina. Aber da meinte der TS, ich hätte ja AV machen können und schliesslich hätten wir ja ZK, FO und anderes gemacht und auf die Vornahme bestimmter sexueller Handlungen hätte ich keinen Anspruch. Muss ich zahlen?

 

Ich bin Bucher und kein Rechtsassessor, aber ich meine:

Schlecht- oder Nichterfüllung kommt nicht in Frage vom Prostitutionsgesetz von 2004 her. (Das kann man der deutschen Justiz auch nicht zumuten. :lach: ) Was aber in Frage kommt ist Täuschung beim Abschluss des Vertrages. Dann ist er anfechtbar. (Oder so ähnlich.)

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:denke:

Welche täuschung?

Sexuelle Handlung gegen Geld. Das ist der Deal, dieser Deal wurde eingehalten.

Hat Franziskus in seinem Beispiel vorher die Frage nach dem Geschlecht gestellt? War das Geschlecht "Werbemerkmal" ?

Er hat nur aus den Bildern und dem Auftritt der Person den Rückschluss gezogen, dass die Person eine Sie ist und kein Er.

Nur weil die werbende oder anbietende Seite etwas nicht erwähnt kann man nicht von Täuschung ausgehen. Der Nachfrager kann ja tatsächlich vorher Frage stellen.

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:denke:

Welche täuschung?

Sexuelle Handlung gegen Geld. Das ist der Deal, dieser Deal wurde eingehalten.

Hat Franziskus in seinem Beispiel vorher die Frage nach dem Geschlecht gestellt? War das Geschlecht "Werbemerkmal" ?

Er hat nur aus den Bildern und dem Auftritt der Person den Rückschluss gezogen, dass die Person eine Sie ist und kein Er.

Nur weil die werbende oder anbietende Seite etwas nicht erwähnt kann man nicht von Täuschung ausgehen. Der Nachfrager kann ja tatsächlich vorher Frage stellen.

 

Franziskus hat sein Beispiel nicht so detailliert ausgeführt. Wie kommt er denn darauf, das es eine Frau sein soll? Hat die Person einen weiblichen Namen benutzt, sich weiblich inszeniert? Ist das Geschlecht irrelevant im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen.

Müsste nicht über das "seltene Geschlecht" extra aufgeklärt werden? Die meisten Escorts sind Frauen. (Wieviele TS-Escorts kennen wir den hier?)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung#Unterlassen

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Franziskus hat sein Beispiel nicht so detailliert ausgeführt. Wie kommt er denn darauf, das es eine Frau sein soll? Hat die Person einen weiblichen Namen benutzt, sich weiblich inszeniert? Ist das Geschlecht irrelevant im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen.

Müsste nicht über das "seltene Geschlecht" extra aufgeklärt werden? Die meisten Escorts sind Frauen. (Wieviele TS-Escorts kennen wir den hier?)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung#Unterlassen

 

naja, es gibt aber seltene fälle in diesem gewerbe.....

du schreibst ja selber "die meisten".... aber halt nicht alle.

und verallgemeinern ist immer doof.

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Das gibt's auch nur hier:

 

Von der eher schüchternen Frage eines potentiellen Erstbuchers vom 15.09.2009:

 

 

 

sind wir nun, am 18.03.2015, bei der Klärung des finanziellen Entschädigungs-

sachverhaltes, wenn man(n) sich auf eine Escortlady freut, die sich dann während des

Dates als TS entpuppt, ich schmeiß mich weg :lach2:!!!!!

 

Sollte zukünftig ein neugieriger Herr über diesen Fred stolpern, der wird unter Garantie

NICHT buchen, NIEMALS :kugeln::kugeln::kugeln:!!!!!

 

Wenn du schon meinst, diese interessante Diskussion mit deinem destruktiven Blödel-Beitrag stören zu müssen, dann mach das doch wenigstens halbwegs intelligent...

 

"Finanzielle Entschädigungssachverhalte" hören sich ja hochtrabend an, aber die gibts nur im Bereich der öffentlichen Hand und die spielte in der Diskussion hier so gar keine Rolle...und nein, es ging auch nicht um öffentliche Handjobs....

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Wenn du schon meinst, diese interessante Diskussion mit deinem destruktiven Blödel-Beitrag stören zu müssen, dann mach das doch wenigstens halbwegs intelligent...

 

"Finanzielle Entschädigungssachverhalte" hören sich ja hochtrabend an, aber die gibts nur im Bereich der öffentlichen Hand und die spielte in der Diskussion hier so gar keine Rolle...und nein, es ging auch nicht um öffentliche Handjobs....

 

Heute back ich, morgen brau ich,

übermorgen hol ich der Königin ihr Kind;

ach, wie gut, dass niemand weiß,

dass ich Rumpelstilzchen heiß!

 

:tanzen:

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Nach längerem Nachdenken fällt mir allerdings ein besonderer Fall ein, der nicht so eindeutig ist:

Ich buche eine Escort Lady für 1 Stunde, tolle Bilder auf der HP, super Figur, schöner Busen, lange Beine...

 

Sie besucht mich im Hotelzimmer, ich bin hin und weg...sie öffnet direkt meine Hose und es folgt ein toller Blowjob, Zungenküsse und Berührungen ihres tollen Busens. Doch als ich dann nach einer halben Stunde auch den GV vollziehen will, muss ich feststellen, dass die "Sie" ein "Er" ist, also ein TS. Mich überkommt ein Ekel und sehe nicht ein, das Date zu bezahlen.

 

Und nun zur Bewertung. Es handelt sich eindeutig um Prostitution. Sexuelle Handlungen wurden vorgenommen. Nur eine Qualität fehlte, die zur Durchführung des GV erforderliche Vagina. Aber da meinte der TS, ich hätte ja AV machen können und schliesslich hätten wir ja ZK, FO und anderes gemacht und auf die Vornahme bestimmter sexueller Handlungen hätte ich keinen Anspruch. Muss ich zahlen?

 

 

Interessante Frage....ich würde JANA jedoch folgende Antwort empfehlen:

 

Sei mir bitte nicht böse Franziskus, ich diskutiere sonst gerne mit dir. Aber nachdem hier schon mehrere User sehr viel Unmut zum Detaillierungsgrad geäussert haben, halte ich es nicht für opportun, die Ausnahmefälle zu diskutieren. Ich bitte um dein Verständnis.

 

 

.......................................................

 

 

Wenn du schon meinst, diese interessante Diskussion mit deinem destruktiven Blödel-Beitrag stören zu müssen, dann mach das doch wenigstens halbwegs intelligent...

...

 

 

 

Franzl, cool bleiben, achte auf Deine Herzkranzgefässe..... :lach:

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JANA und Franziskus haben beide Recht.

 

Franziskus spricht vom Rechthaben,

 

JANA spricht vom Rechtbekommen.

 

Das könnt ihr noch ewig weiter führen.

 

Bei P6-Dienstleistungen schließt das Gesetz eine Minderung wegen Schlechterfüllung aus. Das ist anders als bei allen anderen Dienstleistungen.

Wer die Zahlung oder Nichtzahlung anzweifelt muss klagen und ist in der Beweispflicht. Und da nützt ihm oder ihr das Recht leider nichts, wenn es keine objektiven Kriterien gibt.

Eine Klage auf Minderung (oder Nachbesserung) schließt das Gesetz im P6 jedoch grundsätzlich aus.

 

Bei dem Thema geht es also einfach nur um eine Verschiebung der Klage- und Beweispflicht von der Dame auf den Kunden. Da der Kunde in der Regel in der finanziell stärkeren Position ist, halte ich das für durchaus gerechtfertigt.

Bearbeitet von Achim
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Franziskus hat sein Beispiel nicht so detailliert ausgeführt. Wie kommt er denn darauf, das es eine Frau sein soll? Hat die Person einen weiblichen Namen benutzt, sich weiblich inszeniert? Ist das Geschlecht irrelevant im Zusammenhang mit sexuellen Handlungen.

Müsste nicht über das "seltene Geschlecht" extra aufgeklärt werden? Die meisten Escorts sind Frauen. (Wieviele TS-Escorts kennen wir den hier?)

 

http://de.wikipedia.org/wiki/Arglistige_T%C3%A4uschung#Unterlassen

 

Alles Schall und Rauch mit Gender, Namen, Bilder etc. Wie ich unlängst erfahren habe, ist das Geschlecht einer Person im wesentlichen alleine gesellschaftlich geprägt und insofern fluide :oha::schiel::lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 08:59 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 08:56 Uhr ----------

 

Wenn du schon meinst, diese interessante Diskussion mit deinem destruktiven Blödel-Beitrag stören zu müssen,

 

:oha: War da nicht ein Sade/Lolo, der mir ebensolche Blödelei vorwarf?

 

Komm an meine Brust, Lexa, Schwester im Geiste. Oder besser anders herum :schaem::lach:

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:oha: War da nicht ein Sade/Lolo, der mir ebensolche Blödelei vorwarf?

 

Komm an meine Brust, Lexa, Schwester im Geiste. Oder besser anders herum :schaem::lach:

 

Du bist wohl Emil der Detektiv...:blinken:

 

Den Terminus "Blödel Beitrag" habe ich aus der SB, dort von einem "MC" vor ein paar Tagen abends so geschrieben. Dann kann man also davon ausgehen, dass MC = Lollo/Sade ist? Oder ist Sade/Lollo = MC....ich blick nicht mehr durch...:lach:

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