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Finanzamt


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Als Independent musste ich bisher nur Kassenbuch führen.

Da sind keine Realnamen von Kunden drin, sondern nur Einnahmen - Augaben,

und ein Ordner mit Belegen.... ( Hotelrechnungen, Tankquittungen, Telefon, Kondome, Steuerberater usw.) Da kann man auch alle Quittungen von bezahlter Steuer nach Düsseldorfer Verfahren mit angeben.

 

Bisher hatte ich noch nie Schwierigkeiten und das Finanzamt hat meine Buchführung, die ein Steuerberater eingereicht hat immer akzeptiert.

 

Eine Prüfung hab ich damit auch ganz unbeschadet überstanden...

 

Mittlerweile reiche ich meine Steuererklärng selbst ein.....is wirklich nicht so schwer...

 

 

Kein Mensch zwingt mich Kundendaten zu listen....da ich keine Rechnungen sondern im Bedarfsfall nur Quittungen über erhaltenes Geld ausstelle. (Bareinnahmen)

 

Wenn man das einigermaßen konsequent und ordentlich macht.... und seine veranlagte Vorsteuer bezahlt, dann gibts auch keinen Grund zur Panik.

 

Wie das bei Agenturen ist, kann ich nicht sagen, da ich mit der Geschäftspraxis da keine Erfahrung habe.

 

LG Jutta

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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@Jakob

Als ich einen Steuerberater zu diesem Thema gesucht habe, hast Du dich nicht gemeldet ;-)

Ich kann jedoch Deine Ausführung nach Beratung durch einen Steuerberater bestätigen.

 

Bin ja auch kein Steuerberater. Wir machen dennoch alle Buchhaltung und Steuersachen in-house, einschließlich gelegentlicher interner Steuerworkshops für Angestellte (welche Angestellte wissen z.B. dass Anteile von Mietnebenkostenabrechnungen als haushaltsnahe Dienstleistung durch den Mieter abgesetzt werden können?).

 

In Wirtschaftsrecht gehört es zum Handwerk, sich in Bilanzen zurechtzufinden und auch steuerrechtliche Aspekte und Auswirkungen beurteilen zu können.

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Die "Dessous" müssen aus einer einschlägigen Quelle stammen. Also NICHT vom Kaufhaus Quelle, sondern von einem Erotikversender oder einem Kaufhaus, welches nur Erotikartikel und Klamotten anbietet.

 

Von einem Standard Kaufhaus gekaufte Unterwäsche wird eher im privaten bereich angesiedelt und könnte bei einer Prüfung rausfliegen. Die beim Erotikhandelshaus gekaufte hat die Chance drin zu bleiben.

 

Es ist jedoch generell gut, wenn Du auch was zum "finden" in der Buchhaltung platzierst.

Bearbeitet von Rene D.
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@Jutta,

 

wie sieht es mit sonstigen Belegen aus?

Werden auch Dessous anerkannt als Berufskleidung / Ausgaben für Beruf?

Oder nicht weil auch privat tragbar?

 

Danke

 

 

Belege für Dessous werden nicht anerkannt, wohl aber Berufskleidung wie Lack und Lederkleidung, die diesem Zweck dient und normalerweise nicht in der Öffentlichkeit getragen werden kann.

 

Mit dieser Kann-Regel... können auch extrem High Heels angegeben werden....

 

Aber immer dran denken, je mehr man angibt, desto mehr sollte man auch verdient haben, damit das Ganze noch in einem reellen Verhältnis steht!

 

LG Jutta

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Wenn Kleidung ausschließlich für den Escortservice (unabhängig von Marke oder Kaufhaus) gekauft wird, diese nicht privat getragen wird und glaubhaft gemacht/versichert werden kann, dass dies auch so ist - z. B. separater Kleiderschrank in einem separatem Raum, abschließbar, also nicht im Schlafzimmer oder Ankleideraum = getrennt von der privaten Kleidung - kann dieses als Kosten angegeben werden. Ob dies anerkannt wird, ist, wie schon hier dargestellt, eine Kann - keine Muss - Regel.

 

OT mein Steuerberater :-)

 

Der Steuerberater taugt was. Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. Es ist nämlich ganz analog dem "Blaumann" im Werk, der im Werksspind hängen bleibt..

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Der Steuerberater taugt was. Du hast mir die Worte aus dem Mund genommen. Es ist nämlich ganz analog dem "Blaumann" im Werk, der im Werksspind hängen bleibt..

 

Aber sicher nicht für den Anzug, den der Businesskasper unter der Woche trägt...

 

Was allerdings geht, sind Reinigungskosten auf Dienstreise oder im Dienst zerstörte Kleidungsstücke. Das kann im Eifer des Gefechts doch mal passieren...

F CK

all I need is U

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So weit ich weiß ist die Agentur nicht geprüft worden, denn die wollen lediglich sehen, ob die Namen, die in den Büchern der Agentur auftauchen eben auch im Querverweis auftauchen. Dies geht aber nur, wenn die Namen der Damen auch in echt vorliegen (wie sie auf der Rechung wohl stehen wird).

Ich weiß von mindestens drei Fällen, wobei zwei davon Clubs sind und die sind auch nicht gepfüft worden.

In einem Club liegen Broschüren für die DAmen aus

 

d4g3-1.jpg

 

d4g3-2.jpg

 

Ich habe hier von jemand gelesen, dass das nur Panikmache sei, dass sich mehr Damen anmelden. Das halte ich auch für möglich.

 

Darüber hinaus verstehe ich überhaupt nicht, warum man sich nicht anmeldet und versteuert, denn man kann doch so viel geltend machen, wenn man selbstständig ist. Angefangen vom neuen Laptop über die Telefonkosten, Internet, Auto, Tanken, Parktickets, mal ne Flasche Wein oder Champagner etc. pp. Die Liste könnte fast unendlich weitergeführt werden...

 

Zu den Einnahmen müssen aber auch Fahrgelder eingetragen werden. Nicht nur das "blanke Honorar", denn auch Geld für Benzin und Tickets müssen angegeben werden, wenn man dagegen dann die Benzin oder Ticketkosten wieder geltend macht als Ausgabe.

Bearbeitet von Bob
Schreibfehler korrigiert
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Ich kann Dir versichern, dass das hier keine Panikmache ist sondern echt!

 

Wenn mit "hier" MUC gemeint ist, kann ich das gut nachvollziehen. Nachdem, was man da alles für Lächerlichkeiten von Amts wegen die Prostituition betreffend hört.

 

Anderweitig hört man "vereinzelt" von diesbezüglichen Razzien der Steuerfahndung in Bordellen.

 

Bei einzelnen Damen hört man manchmal etwas, aber das nun der große Run auf die Frauen statt findet um sie steuerlich dingfest zu machen, kann ich, zumindest für meinen einsehbaren Bereich nicht bestätigen.

 

Man hat das Gefühl es erfolgt stichprobenweise, da für eine größere Entfaltung einfach die Kapazitäten fehlen.

 

Viele der Frauen haben auch den Eindruck, sie wären bei einer Anmeldung, für alle Zeiten behördenmäßig als Prostituierte "gebrandmarkt".

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Viele der Frauen haben auch den Eindruck, sie wären bei einer Anmeldung, für alle Zeiten behördenmäßig als Prostituierte "gebrandmarkt".

 

Bei einer Anmeldung werden sie nicht als Prostituierte "gebrandmarkt"....

Denn das Finanzamt interessiert es gar nicht wie die genaue Bezeichnung ist...

Da kann man jederzeit einen Begleitservice anmelden....

 

Als Prostituierte registriert werden Damen, die bei der Ausübung ihres Jobs in eine Polizeikontrolle kommen, bzw in einer Location ( Appartment, Wohnung,Club, usw) angetroffen werden.

 

Ich fühle mich nicht gebrandmarkt!

Meist wird eh nur regional registriert und die Polizei ist zu wenig vernetzt, als dass dies dann für alle Bundesländer und Dienststellen einsehbar und abrufbar wäre.

 

LG Jutta

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Bei einer Anmeldung werden sie nicht als Prostituierte "gebrandmarkt"....

Denn das Finanzamt interessiert es gar nicht wie die genaue Bezeichnung ist...

Da kann man jederzeit einen Begleitservice anmelden....

 

Als Prostituierte registriert werden Damen, die bei der Ausübung ihres Jobs in eine Polizeikontrolle kommen, bzw in einer Location ( Appartment, Wohnung,Club, usw) angetroffen werden.

 

Ich fühle mich nicht gebrandmarkt!

Meist wird eh nur regional registriert und die Polizei ist zu wenig vernetzt, als dass dies dann für alle Bundesländer und Dienststellen einsehbar und abrufbar wäre.

 

LG Jutta

 

Da wäre ich mir nicht ganz so sicher

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ich weiß es ...

leider ist das so, denn manchmal, gerade wenn man jemanden schützen will, wäre es gut, wenn die Polizei Zugriff auf bestimmte Infos hätte......

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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Bei einer Anmeldung werden sie nicht als Prostituierte "gebrandmarkt"....

Denn das Finanzamt interessiert es gar nicht wie die genaue Bezeichnung ist...

Da kann man jederzeit einen Begleitservice anmelden....

 

Das es sich bei dem Begleitservice um Prostitution handelt, wird dem FA sehr schnell durch die Höhe der Einnahmen belegt, wenn diese dann in voller Höhe angegeben werden. Ich beziehe mich jetzt einmal zB auf die Kosten für einen ON, der mit reiner Begleitung bezüglich der Kosten wohl nicht übereinstimmend ist.

 

Als Prostituierte registriert werden Damen, die bei der Ausübung ihres Jobs in eine Polizeikontrolle kommen, bzw in einer Location ( Appartment, Wohnung,Club, usw) angetroffen werden.

 

Wie bereits anderweitig geschrieben, sind es in vielen Bundesländern keine "reinen" Polizeikontrollen. Hier arbeiten im Verbund fast immer Polizei, Steuerfahndung und der Zoll zusammen. Wenn Anfangsverdacht besteht, häufig auch noch Drogendezernate

 

Ich fühle mich nicht gebrandmarkt!

Meist wird eh nur regional registriert und die Polizei ist zu wenig vernetzt, als dass dies dann für alle Bundesländer und Dienststellen einsehbar und abrufbar wäre.

 

Da wäre ich mir nicht ganz so sicher

 

ich weiß es ...

leider ist das so, denn manchmal, gerade wenn man jemanden schützen will, wäre es gut, wenn die Polizei Zugriff auf bestimmte Infos hätte......

 

Die LKA,s und BKA,s, arbeiten länderübergreifend miteinander. Das sind in der Regel die zuständigen Organe und nicht die offenbar gemeinte Schutzpolizei. Demnach muss ich Asfas Einwand bestätigen.

 

Außerdem meldet das Gewerbeamt nicht ein Gewerbe als "Prostituierte" an die Polizei weiter.

Lediglich das Finanzamt bekommt die Mitteilung, da die ja die Steuernummer vergeben. Aber das ist ja bekanntlich bei jeder Gewerbeanmeldung so.

In den Gewerbeämtern in Bayern werden Anmeldungen als "Prostituierte" sowieso nicht angenommen, hier heißt das dann "Hostess", "Begleitservice", "Tänzerin" oder "Modell".

 

Hier bekommt das "Kind" lediglich einen anderen Namen, gemeint ist doch das selbe.

 

Im Übrigen gibt es schon seit 2002 die verpflichtende "Anmeldung" als Prostituierte bei den Ordnungsämtern nicht mehr, genauso wie es die verpflichtende "Gesundheitskontrolle" (Bockschein) nicht mehr gibt.

Aber diese Dinge gehören nicht zum Thema FINANZAMT sondern zum Thema ORDNUNGSAMT.

 

Das Thema Ordnungsamt hatte auch niemand zum Thema gemacht, es sei denn ich habe etwas überlesen. Viele gut geführte Bordelle, bestehen nach wie vor auf eine monatliche Gesundheitskontrolle mit Nachweis. Da es den "Bockschein" nicht mehr gibt, holt man sich dieses Attest häufig vom Frauenarzt.

 

 

 

Auch sollten manche "Schlaumeierinnen" aufpassen, dass sie - sollten sie bereits angemeldet sein - ihre Einnahmen in realistischer Weise angeben. Eine teure Wohnung, teure Markenkleidung, edle schweizer Uhren und ein chices neues Auto passen nicht zum Lebensstil der kleinen Hostess, die sich grade mal so mit Escort über Wasser hält. Die Finanzämter prüfen auch in diesem Fall den Betrieb einer "kleinen Escortlady", die mit der neuesten Dior- oder Versace-Tasche ankommt.

 

Man glaubt es kaum, so etwas gibt es.Bei einem Termin beim FA, Vorfahrt mit dem SL und € 10.000,00 Glocke am Armgelenk ! ?

 

Bei diesen "One-Man-Shows" sind allerdings die Prüfungen eher seltener (ca. 1x in 10 Jahren), es sei denn, es liegt eine Anzeige vor oder es gibt eine Querprüfung (zeitweilige Agenturmitarbeit oder Überweisungen von Kunden auf das Konto der Dame oder andere Kontobewegungen).

 

One-Women-Shows finde ich passender. Wie bei Kleinbetrieben oder selbständigen Einzelpersonen, gelten die o.g. Intervalle.

 

 

Damit wird ja zumindest meine These untermauert, dass der große "Run" auf einzelne nicht angemeldete Prostituierte eben nicht vorhanden ist. Mir ist bekannt, dass es Überweisungen an die Agentur gibt als Vorauszahlung für evtl. Flug- oder andere Kosten im Zusammenhang mit einer Buchung.

Meistens dürften einzelne Damen ja wohl im "Cash" Bereich unterwegs sein. Nicht angemeldet aber u.U. nicht unerhebliche Umsätze auf dem Konto. Das muss man wohl schon als dumm bezeichnen.

Bearbeitet von Kenni
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Zitat von Bob Beitrag anzeigen

So weit ich weiß ist die Agentur nicht geprüft worden, denn die wollen lediglich sehen, ob die Namen, die in den Büchern der Agentur auftauchen eben auch im Querverweis auftauchen. Dies geht aber nur, wenn die Namen der Damen auch in echt vorliegen (wie sie auf der Rechung wohl stehen wird).

 

Dann muß die Agentur in diesen Fällen die Provisionen von den Damen in bar vereinnahmt haben. Jeder Steuerberater rät von dieser Sache ab, eben genau aus dem Grund, dass "fiktive" Namen benutzt werden könnten und so eigenes "Schwarzgeld" gewaschen werden soll.

 

Das hast Du falsch verstanden. Ich meinte, dass die Agentur sicherlich die Rechnungen an die Damen an das FA weitergegeben hat (wie jede normale Firma auch) und da auch der reelle Name der jeweilgen Dame zu stehen hat (wie bei einer ordentlichen Rechnung eben).

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Ja, danke für den Hinweis auf mein Mißverständnis.

Diese "Bar-Geschichten" sind aber genau das, was die Finanzämter dann ganz genau überprüfen.

Man sollte also als Agenturbetreiber eher nicht "einmal die Woche Geld einsammeln", sondern die Provisionen ganz normal gegen Provisionsabrechnungen aufs Agenturkonto überweisen lassen. Alles andere kann sich böße rächen.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Für die Vermittlung durch die Agentur wird eine Rechnung über die vertraglich vereinbarte Provision an die auftragnehmende Dame geschrieben.

 

Die Dame kann dem Kunden eine Rechnung schreiben.

 

So kenne ich es!

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So kenne ich es!

 

Nur leider gibt es "Agenturen", die den Damen nie eine Provisionsabrechnung schreiben und Ihnen dadurch suggerieren wollen, dass alles "irgend wie so" geht.

Was natürlich Blödsinn ist, es sei denn die "Agentur" arbeitet selbst "schwarz".

Wenn man aber den normalen Geschäftsbetrieb in einer Agentur kennt, weiß man, dass gerade Werbekosten, Webmaster, Texter, Fotografen, Steuerberater und und und oft hohe Kosten verursachen, die durch real erwirtschaftete Umsätze (sprich Provisionen) gedeckt werden müssen.

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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