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Ok, wenn es an Intelligenz mangelt, da gibt es auf die Mütze. Wenn ich mir einen grossen Aufkleber an das Auto klebe, ich fahre nur 200 km/h oder schneller, dann darf ich mich nicht wundern, dass irgendwie die Firma Schnittlauch das interessant findet.

 

Gruss Hans

 

Wenn du die 200 auf einer abgesperrten Strecke gegen die Betonwand eines Krematoriums machst, hat auch niemand was dagegen...

Wenn zwei Erwachsene Menschen Sex miteinander haben und dies nicht im Kindergarten, auf offener Straße vor der Kirche und dabei keinen Dritten körperlich und moralisch gefährden ist das ganz einfach deren ureigenste Sache.:ficken:

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Guten Morgen Katrin,

 

wenn wir uns auf die Informationsquelle von mucportal beziehen, dann ist dort geschrieben, dass die Dame Oralverkehr ohne Kondom angeboten hat. Ob das in der Anzeige stand....können wir jetzt diskutieren....immerhin "einschlägig".

Des weiteren steht in dem Text "wiederholte Prostitution" (laut Text: "Vierter Verstoss"). Im Klartext, die Dame war schon vorher der Polizei bekannt. Nach meiner persönlichen Verständnis, hat es schon einen Warnschuss (laut Text: "drei gleichgelagerte Fälle") gegeben.

Hier in dem Forum wird so getan, dass die Dame EINMAL auffällig war, und dann gleich eine Strafe bekommen hat. Ich sehe das nicht so.

Wie siehst Du es?

 

Und hier auch noch mal meine "Kaltschnäuzigkeit": Wenn ich auf der Autobahn mehrmals von der Polizei erwischt werde, dass ich zu schnell gefahren bin, dann darf ich mich nicht wundern, dass beim nächsten Mal der Führerschein weg ist.

Entschuldigung nochmal in aller Form: Irgendwie ist das logisch, oder? Und irgendwie sollte das (Entschuldigung nochmal) jeden Idioten klar sein.

 

Gruss Hans

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:21 Uhr ----------

 

 

Hier nochmal zur allgemeinen Diskussion:

 

Die Polizei führt viele Kontrolle zum "Schein" durch u.a. Geschwindigkeitskontrollen, Kauf von Drogen zum Schein, usw. Ich nenne sowas "verdeckte" Ermittlungen. Wie auch in dem "Sperrbezirk" Thread diskutiert, ist München nicht die einzigste Stadt, in welcher die Polizei zum Schein Besuche durchführt.

Alle Leute, welche die CeBit besuchen in Hannover, wissen wovon ich spreche. Vor drei Jahren ist mir ein Artikel in der Hannoverischen Zeitung über den Weg gelaufen, wo die örtlichen Betreiber mehr Kontrollen gewünscht haben, da der Markt mit osteuropäischen Anbieterinnen kaputt gemacht worden ist.

 

Über die 70 Euro kann man sich streiten wie man will. Wird sind nun halt mal in einer Marktwirtschaft, und in diesem Gewerbe gibt es kein "Sozial"....und mit Gewerbe meine ich nicht Escorting.

 

Wenn hier von Notlage und anderen Argumenten gesprochen wird, dann möchte ich mal bitten über den deutschen Tellerrand raus zu schauen. In unseren Nachbarländern herrschen ganz andere Verhältnisse wie bei uns. Im Vergleich mit Belgien, Frankreich oder der Schweiz sind bei uns fast paradiesische Verhältnisse.

 

Gruss Hans

 

Lieber Hans,

 

danke für Deine direkte Antwort.

Ich habe diesen Artikel im mucportal auch gelesen.

Und nein, ich tue nicht so, als ob die Dame das EINMAL getan hätte.

Es kam ganz klar durch, dass es sich hier um einen VIERTEN VERSTOSS handelt.

 

Es erschließt sich mir lediglich die Tatsache, dass die Dame wiederholt in Gebieten - die durch die Münchner Sperrbezirksverordnung ausgewiesen sind – der verbotenen Prostitution nachgegangen ist. Durch die Wiederholung innerhalb von kürzeren Zeiträumen wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat, die mit 6 Monaten Haft bestraft wird. Ich nehme an, dass die Dame bei den vorherigen Verstößen ebenfalls durch Scheinfreier überführt wurde, sonst wären diese ja nicht ebenfalls Gegenstand des Verfahrens gewesen.

 

Außerdem hat sie dann auch noch gegen die Bayerische Hygieneverordnung verstoßen, die „GV ohne“ und „FO“ für Prostituierte strikt verbietet.

 

Ok, zwei Tatbestände, die nach „Bayerischer Meinung“ eine 6-monatige Haftstrafe erforderlich machen.

 

Ich frage nur:

„Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit? Wo bleibt der Staat, der derartige Länderverordnungen toleriert? Warum kommt man nur in Bayern dafür definitiv ins Gefängnis und in Berlin oder Köln nicht? Sind denn nur die bayerischen Prostituierten Verbrecherinnen, Kriminelle und „sozial unwerte Personen“?

 

Die Frage ist doch, ob ein Mensch, der sich an Gesetze hält „schlauer“ ist als einer, der möglicherweise aus einer Notlage heraus (denn ich kann mir wirklich schwer vorstellen, dass ungeschützter GV und Paysex mit 57 Jahren noch richtig Spaß macht) sich nicht daran halten kann oder will.

 

Wenn Du Dich im Straßenverkehr nicht an Regeln hältst, kannst Du andere Menschen, die darauf überhaupt keinen Einfluss nehmen können, ernsthaft verletzten oder sogar töten. Daher ist die StVO auch gut und richtig und diese sollte auch immer wieder durch Kontrollen durchgesetzt werden, keine Frage. :blinken:

 

Worum es aber hier geht, ist die frei bestimmte Ausübung von Sex zwischen zwei erwachsenen Menschen, etwas, was zu den intimsten natürlichen Bedürfnissen des Homo sapiens sapiens gehört.

Die Kunden einer Prostituierten können immer (!) frei wählen, in welcher Art sie mit der Frau verkehren wollen. Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Dame auf „GV ohne“ bestanden hat und sich der Kunde dadurch gezwungen sah, möglicherweise eine Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit in Kauf nehmen zu müssen. Also wovor muss hier durch die Bayerische Hygieneverordnung „geschützt“ werden?

Es ist doch eher umgekehrt, dass gerade Damen, die nur „safer Sex“ anbieten und sich damit „klug und schlau“ an Bayerische Verordnungen halten (auch bei „französisch“, wie vorgeschrieben in Bayern), ein riesiges Problem haben und permanentem Druck seitens des Markts ausgesetzt sind, da die Männer (dann wohl eher „dumm“, denn sie halten sich nicht an bekannte Verordnungen?) „FO“ als „Minimum“ (!) fordern. :blasen:

Es müssten ganze Heerscharen von Männern in bayerischen Knästen sitzen, wenn hier seitens der Behörden gleiches Recht angewandt würde!!! Vielleicht wären die Gefängnisse dann noch mehr überfüllt? Daher scheint man eben nur die Damen einzusperren. Wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche Escortkunde in Bayern einmal im Monat Sex (inkl. FO) mit einer Escortdame in Bayern hat, dann wären das 12 Verstöße im Jahr, … da ist er aber ganz schnell „im Bau“! Ganz schön „dumm“ würde ich sagen. :nono:

 

Die andere Sache ist die Bayerische Sperrbezirksverordnung.

Es steht außer Frage, dass es nicht sein kann, das Frauen der Prostitution in Bereichen nachgehen, die schützenswert bezüglich des öffentlichen Anstands und der Jugend sind. Alles richtig und in Ordnung.

Wenn aber eine Prostituierte Escort anbietet und dies in privaten Hotelzimmern oder Wohnungen stattfindet, dann hat sich auch hier keine Behörde einzumischen. Es sei denn, andere Personen, Nachbarn usw. fühlen sich gestört und belästigt. Dann greifen bereits existente Gesetzesregelungen und Verordnungen.

Aus diesem Grund sind in München die entsprechenden Etablissements bereits in Gegenden abgedrängt worden, die entweder weit weg von der Innenstadt sind oder sich in Gebieten befinden, die normalerweise nicht als Wohngegend genutzt werden.

 

Wie in dem Artikel stand, hat die Verurteilte Sex in ihrer (eigenen?) Wohnung angeboten, die offensichtlich innerhalb des Sperrbezirks lag. Das ist ein klarer Verstoß. Aber ob der mit Gefängnis betraft werden muss, wenn vielleicht gar nicht der öffentliche Anstand und der Jugendschutz gefährdet war – auch nach der 4. Zuwiderhandlung? Wir wissen es nicht und kennen nicht die ganz genauen Umstände.

 

Trotzdem ist die Vorgehensweise der Behörden und Gerichte hier in Bayern zu kritisieren.

 

Lieber Hans, mein Beitrag hier sollte kein Angriff gegen Dich sein, sondern vielmehr dazu dienen, die Verhältnismäßigkeit aufzuzeigen und Deinen Vergleich mit dem Straßenverkehr zu „relativieren“.

Schönen Sonntagabend noch und einen speziellen Gruß aus München!

:streicheln:

Bearbeitet von JetEscortagentur

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Der Staat mischt sich ganz schön heftig in die Sexualität seiner Bürger ein. Dass er Unzucht mit Minderjährigen unter Strafe stellt, ist okay - aber dass er Blasen und Ficken ohne Schutz verbietet, ist ein Hammer! Jede® kann sich schützen, wenn sie/er will. Genauso gut könnte der Staat Extremklettern unter Strafe stellen - das ist auch nicht ohne Risiko. Oder einfach nur arbeiten - das macht die Leute am schnellsten kaputt!

 

Im Übrigen dürfte hier ein gerüttelt Maß an Doppelmoral im Spiel sein. Mir fiel im Zusammenhang dieses Threads die Inhaberin eines Regensburger Puffs ein, die vor vielen vielen Jahren hinter vorgehaltener Hand mit Blick auf die honorigen Stadträte der alten Kaiserresidenz wortwörtlich Folgendes gesagt hat: "Vorne machen's mir's G'schäft schwer - und hinten kommen's rein zum Pimpern!"

 

Die Sexualität muss schon was ganz Besonderes sein. Wenn man sieht, wie Staat und Kirche versuchen, ihr ihren Stempel aufzudrücken. Eine unverschämte Instrumentalisierung für allerlei "völkische" Zwecke - da harmonieren Staat und Kirche wunderbar! Und eine gnadenlose Verdammung der reinen Lust an der Lust - der Lust, die einfach nur Lust sein will - und sonst nichts.

Bearbeitet von Vernatsch
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Im Übrigen dürfte hier ein gerüttelt Maß an Doppelmoral im Spiel sein. Mir fiel im Zusammenhang dieses Threads die Inhaberin eines Regensburger Puffs ein, die vor vielen vielen Jahren hinter vorgehaltener Hand mit Blick auf die honorigen Stadträte der alten Kaiserresidenz wortwörtlich Folgendes gesagt hat: "Vorne machen's mir's G'schäft schwer - und hinten kommen's rein zum Pimpern!"

 

Ein wunderbarer und zutreffender Spruch, der wohl auf alle Regionen der BRD anzuwenden sein dürfte. Sicherlich am meisten auf München ! ! !

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Mir geht als völlig juristischer Laie zu den ganzen Vorgängen mit dem Sch(w)einfreier...tschulligung aber das Wortspiel musste sein...folgendes durch den Kopf.

 

 

Im Regelfall sind doch nur zwei Personen beteiligt..ein Mann und eine Frau..Wie ist das juristisch zu werten, wenn der Scheinfreier behauptet, es gab FO und die Dame das abstreitet...

 

In dubio pro reo...oder läuft das anders...?

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Mir geht als völlig juristischer Laie zu den ganzen Vorgängen mit dem Sch(w)einfreier...tschulligung aber das Wortspiel musste sein...folgendes durch den Kopf.

 

 

Im Regelfall sind doch nur zwei Personen beteiligt..ein Mann und eine Frau..Wie ist das juristisch zu werten, wenn der Scheinfreier behauptet, es gab FO und die Dame das abstreitet...

 

In dubio pro reo...oder läuft das anders...?

 

Das siehst Du falsch, lieber Bayernbulle. Der Scheinfreier ist kein normaler Freier - wie Du oder ich. Der Scheinfreier freit im Auftrag des Staats und in Gottes Gnaden: und da ist mit diesem einen Arsch der ganze Staats- und Popenbüttel mit im Bett - und schaut mit lüsternen Augen zu!

Bearbeitet von Vernatsch
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Das siehst Du falsch, lieber Bayernbulle. Der Scheinfreier ist kein normaler Freier - wie Du oder ich. Der Scheinfreier freit im Auftrag des Staats und in Gottes Gnaden: und da ist mit diesem einen Arsch der ganze Staats- und Popenbüttel mit im Bett - und schaut mit lüsternen Augen zu!

 

Mag ja sein..aber es beantwortet mir nicht die Frage nach der juristischen Beweissituation

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Das siehst Du falsch, lieber Bayernbulle. Der Scheinfreier ist kein normaler Freier - wie Du oder ich. Der Scheinfreier freit im Auftrag des Staats und in Gottes Gnaden: und da ist mit diesem einen Arsch der ganze Staats- und Popenbüttel mit im Bett - und schaut mit lüsternen Augen zu!

 

Er freit im Auftrag des Freierstaats... Bei den Scheinfreiungen in Hotels ist der Schein des Scheinfreiers durch den Plural gestärkt. Die treten wie der Schnittlauch meist gebündelt auf. Sie sind zwar wie der Schnittlauch auch gebündelt und innen hohl nur nicht grün. Die Grünen müssen bei diesen Aktionen draussen bleiben.

 

Diesem Job kann man normalerweise keinem Beamten zumuten, aber ich fürchte dass es da genug Freihwillige gibt.

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Mag ja sein..aber es beantwortet mir nicht die Frage nach der juristischen Beweissituation

 

Wem meinst Du glaubt der Richter - der Hure oder dem Staatsauftragsfreier, der womöglich/wahrscheinlich Polizist und/oder Beamter ist?

 

Ja ... immerhin weiß der Richter nach dem Urteilsspruch, wo er fündig werden kann ... wenn's mal wieder juckt ...

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Wem meinst Du glaubt der Richter - der Hure oder dem Staatsauftragsfreier, der womöglich/wahrscheinlich Polizist und/oder Beamter ist?

 

Ja ... immerhin weiß der Richter nach dem Urteilsspruch, wo er fündig werden kann ... wenn's mal wieder juckt ...

 

Richter sollten unparteiisch sein, sind aber auch nur Menschen. Allerdings ist es in der Tat so, dass den Aussagen des Beamten immer mehr Glauben geschenkt wird.

 

Aber trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet.

 

Bei einer Durchsuchung durch Steuerbehörden, gilt auch das "4 Augen Prinzip". Es werden immer zwei Beamte vor Ort sein. Bei Beweisführungen wie fahren ohne Gurt, Handy während der Fahrt, auch immer zwei Beamte.

Und nun die Herren Advokaten ?

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Richter sollten unparteiisch sein, sind aber auch nur Menschen. Allerdings ist es in der Tat so, dass den Aussagen des Beamten immer mehr Glauben geschenkt wird.

 

Aber trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet.

 

Bei einer Durchsuchung durch Steuerbehörden, gilt auch das "4 Augen Prinzip". Es werden immer zwei Beamte vor Ort sein. Bei Beweisführungen wie fahren ohne Gurt, Handy während der Fahrt, auch immer zwei Beamte.

Und nun die Herren Advokaten ?

 

Ja, Kenni..genau das meine ich..meines Wissens dürfen Beamte nicht den Schwanz auspacken..und wenn mir eine Frau einen bläst, sind vier Augen dabei meine und die der Frau...wenn ich das in logischer Konsequenz zu Ende denke, was Du schreibst..müssten ja dann zwei Scheinfreier da sein zur Überführung der Frau..oder sehe ich das falsch

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Lieber Hans,

 

danke für Deine direkte Antwort.

Ich habe diesen Artikel im mucportal auch gelesen.

Und nein, ich tue nicht so, als ob die Dame das EINMAL getan hätte.

Es kam ganz klar durch, dass es sich hier um einen VIERTEN VERSTOSS handelt.

 

Es erschließt sich mir lediglich die Tatsache, dass die Dame wiederholt in Gebieten - die durch die Münchner Sperrbezirksverordnung ausgewiesen sind – der verbotenen Prostitution nachgegangen ist. Durch die Wiederholung innerhalb von kürzeren Zeiträumen wird aus der Ordnungswidrigkeit eine Straftat, die mit 6 Monaten Haft bestraft wird. Ich nehme an, dass die Dame bei den vorherigen Verstößen ebenfalls durch Scheinfreier überführt wurde, sonst wären diese ja nicht ebenfalls Gegenstand des Verfahrens gewesen.

 

Außerdem hat sie dann auch noch gegen die Bayerische Hygieneverordnung verstoßen, die „GV ohne“ und „FO“ für Prostituierte strikt verbietet.

 

Ok, zwei Tatbestände, die nach „Bayerischer Meinung“ eine 6-monatige Haftstrafe erforderlich machen.

 

Ich frage nur:

„Wo bleibt hier die Verhältnismäßigkeit? Wo bleibt der Staat, der derartige Länderverordnungen toleriert? Warum kommt man nur in Bayern dafür definitiv ins Gefängnis und in Berlin oder Köln nicht? Sind denn nur die bayerischen Prostituierten Verbrecherinnen, Kriminelle und „sozial unwerte Personen“?

 

Hans: Um hier auch ein paar Details zu beschrieben: Wenn Du das erste Mal rechtskräftig verurteilt wirst, dann wird die Haftstrafe (abgesehen von besonders schweren Fällen) in Tagessätze (mit teilweise sozialer Arbeit) umgesetzt. Wenn Du mehrmals straffällig bist, kann der Richter die Strafe und die damit verbundene Umsetzung in Tagessätze aussetzten (Im Klartext: Der Warnschuss wurde nicht verstanden). Oft passiert dieses Vorgehen, wenn Du

 

a) bereits vorbestraft bist

b) die Tagessätze nicht zahlst (und ggf. die Sozialstunden nicht abarbeitest)

 

Eine Verhältnißmässigkeit darin liegen, dass sich Tagessätze nach dem Einkommen richten.

Des weiteren möchte ich hinzufügen, dass in dem angeführten Paragraph die Formulierung "bis zu 6 Monate" gewählt wurde. D.h. eine Verurteilung auf Grund des angeführten Paragraph's kann auch unter 6 Monaten liegen. Des weiteren sollten wir alle froh sein, dass die Strafmaß bis zu 6 Monaten gewählt wurde. Über 6 Monate gelten recht ungünstige Fristen für das polizeiliche Führungszeugnis.

 

Wenn Du Dich im Straßenverkehr nicht an Regeln hältst, kannst Du andere Menschen, die darauf überhaupt keinen Einfluss nehmen können, ernsthaft verletzten oder sogar töten. Daher ist die StVO auch gut und richtig und diese sollte auch immer wieder durch Kontrollen durchgesetzt werden, keine Frage. :blinken:

 

Hans:

Hmmm....und beim Sex nicht? Bestimmte Geschlechtskrankheiten sind auch oral übertragbar.

 

Worum es aber hier geht, ist die frei bestimmte Ausübung von Sex zwischen zwei erwachsenen Menschen, etwas, was zu den intimsten natürlichen Bedürfnissen des Homo sapiens sapiens gehört.

Die Kunden einer Prostituierten können immer (!) frei wählen, in welcher Art sie mit der Frau verkehren wollen. Ich habe noch nicht erlebt, dass eine Dame auf „GV ohne“ bestanden hat und sich der Kunde dadurch gezwungen sah, möglicherweise eine Ansteckung mit einer Geschlechtskrankheit in Kauf nehmen zu müssen. Also wovor muss hier durch die Bayerische Hygieneverordnung „geschützt“ werden?

Es ist doch eher umgekehrt, dass gerade Damen, die nur „safer Sex“ anbieten und sich damit „klug und schlau“ an Bayerische Verordnungen halten (auch bei „französisch“, wie vorgeschrieben in Bayern), ein riesiges Problem haben und permanentem Druck seitens des Markts ausgesetzt sind, da die Männer (dann wohl eher „dumm“, denn sie halten sich nicht an bekannte Verordnungen?) „FO“ als „Minimum“ (!) fordern. :blasen:

 

Hans:

Hier gibt es einen Unterschied: Du fragst nach den Sinn und Zweck der Bayrischen Hygieneverordnung. Bitte frag hier die lokalen Behörden.

 

 

Es müssten ganze Heerscharen von Männern in bayerischen Knästen sitzen, wenn hier seitens der Behörden gleiches Recht angewandt würde!!! Vielleicht wären die Gefängnisse dann noch mehr überfüllt? Daher scheint man eben nur die Damen einzusperren.

 

Hans:

Dann schau mal bitte über den Tellerrand, in Frankreich, Schweden, Finnland und Norwegen kriegt auch der "Freier" eine auf das Dach.

 

Wenn man davon ausgeht, dass der durchschnittliche Escortkunde in Bayern einmal im Monat Sex (inkl. FO) mit einer Escortdame in Bayern hat, dann wären das 12 Verstöße im Jahr, … da ist er aber ganz schnell „im Bau“! Ganz schön „dumm“ würde ich sagen. :nono:

 

Hans:

Das ist eine Abwägung von Risiken. Jedem muss klar sein, was FO gesetzlich und gesundheitlich bedeutet. In Folge muss ich auch bereit sein, die Risiken zu tragen.

 

Die andere Sache ist die Bayerische Sperrbezirksverordnung.

Es steht außer Frage, dass es nicht sein kann, das Frauen der Prostitution in Bereichen nachgehen, die schützenswert bezüglich des öffentlichen Anstands und der Jugend sind. Alles richtig und in Ordnung.

Wenn aber eine Prostituierte Escort anbietet und dies in privaten Hotelzimmern oder Wohnungen stattfindet, dann hat sich auch hier keine Behörde einzumischen. Es sei denn, andere Personen, Nachbarn usw. fühlen sich gestört und belästigt. Dann greifen bereits existente Gesetzesregelungen und Verordnungen.

Aus diesem Grund sind in München die entsprechenden Etablissements bereits in Gegenden abgedrängt worden, die entweder weit weg von der Innenstadt sind oder sich in Gebieten befinden, die normalerweise nicht als Wohngegend genutzt werden.

 

Hans: Sie es mal so rum, die Regelung ist momentan eineindeutig. Die Regel ist einfach, und jeder kann sie verstehen. Wenn wir wieder in den Gesetzestexten die Ausnahme von der Ausnahme abbilden....Gute Nacht! Da stellen sich mir wieder die wenigen Nackenhaare auf.

 

Wie in dem Artikel stand, hat die Verurteilte Sex in ihrer (eigenen?) Wohnung angeboten, die offensichtlich innerhalb des Sperrbezirks lag. Das ist ein klarer Verstoß. Aber ob der mit Gefängnis betraft werden muss, wenn vielleicht gar nicht der öffentliche Anstand und der Jugendschutz gefährdet war – auch nach der 4. Zuwiderhandlung? Wir wissen es nicht und kennen nicht die ganz genauen Umstände.

 

Hans:

Wie bereits diskutiert, die Dame hatte schon ein auffälliges Verhalten. Die Rechte in unserer Wohnung sind (auch im Vergleich mit anderen Ländern) sehr stark geschützt. Meine Privatsphäre und die damit verbunden Rechte schützt mich nicht vor Straftaten.

 

Trotzdem ist die Vorgehensweise der Behörden und Gerichte hier in Bayern zu kritisieren.

 

Hans:

Wie lassen in Zukunft das Thema Bayern, ok? Ich habe mehrmals geschrieben, dass es auch in anderen Bundesländern ähnlich Ermittlungsmethoden gibt. Des weiteren sind in anderen Bundesländern ähnliche Sachlagen mit ähnlichen Verfahren belegt. Welcher Mann hat z.B. in BW den Mumm in der Hose, eine Dame anzuzeigen, bei welcher er sich einen Tripper eingefangen hat?

 

Lieber Hans, mein Beitrag hier sollte kein Angriff gegen Dich sein, sondern vielmehr dazu dienen, die Verhältnismäßigkeit aufzuzeigen und Deinen Vergleich mit dem Straßenverkehr zu „relativieren“.

Schönen Sonntagabend noch und einen speziellen Gruß aus München!

:streicheln:

 

Liebe Karin,

 

ich sehe darin keine persönlichen Angriffe. Persönlich bin ich teilweise entsetzt, dass bestimmte Sachlagen einfach ungünstige interpretiert werden. Sicherlich ist Bayern ein ideales Ziel für einfache Rückschlüsse und kurzfristigen Gedankengänge. Wie ich bereits in meiner letzten Kommentar geschrieben habe. "Ficktechnisch" (Entschuldigung) leben wir hier in Deutschland im Paradiese. Wenn anscheinend auch die allgemeine Meinung besteht, dass anscheinend Bayern zu einem Kloster umfunktioniert werden soll. Mir fehlt in vielen Diskussionspunkten (nicht nur in diesem) der Vergleich zu anderen Ländern und Regionen.

Momentan habe ich oft das Gefühl, es ist anscheinend gerade "In" immer schön auf Bayern zu zeigen. Aussagen zu anderen Ländern und auch Bundesländern fehlen hier komplett.

 

 

Siehe meine Kommentare in Fett.

 

Gruss Hans

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:37 Uhr ----------

 

Richter sollten unparteiisch sein, sind aber auch nur Menschen. Allerdings ist es in der Tat so, dass den Aussagen des Beamten immer mehr Glauben geschenkt wird.

 

Aber trotzdem bleibt die Frage unbeantwortet.

 

Bei einer Durchsuchung durch Steuerbehörden, gilt auch das "4 Augen Prinzip". Es werden immer zwei Beamte vor Ort sein. Bei Beweisführungen wie fahren ohne Gurt, Handy während der Fahrt, auch immer zwei Beamte.

Und nun die Herren Advokaten ?

 

Des wegen wird der Scheinfreier verkabelt. Die Unterhaltung geht zum Kollegen. Die Geräte sind i.d.R. von einer Behörde gesichert und gegen Manipulation geschützt. Der anderer Kollege hört mit. Natürlich wird das Gespräch aufgezeichnet. Das Ganze hält vor Gericht als Beweislast stand.

Die Aussage nach dem "4 Augen Prinzip" ist nicht ganz richtig. Der Verdacht regelt, wie viele Beamte vor Ort sein müssen. In BW und Hessen kann ein Polizist eine Anzeige auch ohne einen weiteren Kollegen erwirken (u.a. Telefonieren beim Autofahren). In Deutschland sind i.d.R. immer zwei Beamten zusammen auf Ausfahrt, da

 

a) sich die Beamten gegenseitig sichern können

b) die Beweisführung vereinfacht, da es zwei Aussagen von Beamten gibt

 

Gruss Hans

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:45 Uhr ----------

 

. Genauso gut könnte der Staat Extremklettern unter Strafe stellen - das ist auch nicht ohne Risiko.

 

Hans:

Extremsportarten braucht der Staat gar nicht unter Strafe stellen, das machen schon die Versicherungen. Teilweise sind Extremsportarten vom Versicherungsschutz ausgenommen oder nur durch eine höhere Prämie abgedeckt. Mittlerweile gehört auch Skifahren zu einer Extremsportart....soviel zum Protokoll.

 

 

Oder einfach nur arbeiten - das macht die Leute am schnellsten kaputt!

 

Des wegen hat der Staat auch die Regel erlassen, dass Du ein Anrecht auf Urlaub hast und nicht mehr wie 10 Stunden pro Tag arbeiten darfst. Solltest Du z.B. mehr wie 10 Stunden pro Tag arbeiten, dann ist Dein Unfallschutz weg. Dein Arebitgeber wird auch seinen Spass haben.

 

Dank Bismarck.

 

Gruss Hans

"Mein Stecker ist international."

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Mir geht als völlig juristischer Laie zu den ganzen Vorgängen mit dem Sch(w)einfreier...tschulligung aber das Wortspiel musste sein...folgendes durch den Kopf.

 

 

Im Regelfall sind doch nur zwei Personen beteiligt..ein Mann und eine Frau..Wie ist das juristisch zu werten, wenn der Scheinfreier behauptet, es gab FO und die Dame das abstreitet...

 

In dubio pro reo...oder läuft das anders...?

 

Lieber BB,

 

bereits die "Anbahnung" ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat (im Wiederholungsfall).

 

Das heißt, dass es gar nicht praktisch zur Sache kommen muss, sondern schon genügt, wenn der Scheinfreier die Dame fragt, ob sie FO anbieten würde und diese das dann bestätigt. Die Zeugen hören im Nachbarzimmer, im Schrank, im Bad oder im Hotelflur mit und sind mindestens zu zweit, teilweise sind auch weibliche Beamte dabei. :verstecken:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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@Allgemein

Vorgestern habe ich in der Zeitung gelesen, dass ein Fall in dem sich ein Angegriffener unverhältnismäßig zur Wehr gesetzt hat, wieder aufgerollt wird.

Dadurch habe ich überhaupt das erste Mal davon gelesen. Der Fall ist kurz beschrieben so gewesen.

Ein 19-Jähriger Jugendlicher ist von drei Mitbürgern mit Migrationshintergrund in einer U-Bahn Unterführung angegriffen worden (Die wollten Ihre Aggressionen bezüglich des Rauswurfes aus einem Jugendheim verarbeiten).

 

Der Angegriffene hat aus Angst innerhalb der Auseinandersetzung, nur noch das nächstbeste Instrument zur Verteidigung gegriffen (Ein kleines Messerchen, das er um den Hals trug). Damit stach Er einem Angreifer in den Hals.

 

Der Richter empfand diese Handlung als nicht verhältnismäßig. Der angegriffene hätte zuerst mit seinem Zahnstocher drohen müssen. Das Resultat: Der Angegriffene musste 15.000 EUR Schmerzensgeld zahlen und hat 4 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen (Obwohl dieser polizeilich noch nie in Erscheinung getreten ist, also keine Vorstrafen usw.).

 

Der Anwalt des Angegriffenen sieht nun eine bessere Chance für seinen Mandanten, da in dem Fall in welchem ein Geschäftsmann sehr besonnen reagiert hat und dann doch zu Tode gekommen ist, gut veranschaulicht, dass es in solchen Situationen doch um das eigene Leib und Leben gehen kann und eine extrem besonnene Handlungsweise nicht unbedingt das eigene Leben genügend schützt.

 

Insgesamt kann ich nur sagen: Geht's noch? Meiner Meinung nach müssen Angreifer mit allen Reaktionen des Angegriffenen rechnen. Da gibt es keine Unverhältnismäßigkeit des Angegriffenen in meinen Augen.

 

@Blasen ohne Gummi

Das ganze ist für mich momentan nicht ganz transparent. Darf mir meine Freundin in Bayern auch keinen ohne Gummi blasen, bzw. wie ist es mit dem "One Night Stand"?

 

Eine Gefängnisstrafe für eine von beiden Seiten "gewünschte" Sexual-Praxis ist vollkommen daneben. Wenn sich so eine Forderung durchsetzt, dann halte ich Geldstrafen schon für überzogen genug.

 

Wobei man natürlich auch den Aspekt betrachten von der Seite betrachten kann, dass dem Gewerbe geholfen werden soll. Die Dame hat in jedem Fall einen guten Grund dem Kunden Blasen und GV ohne Gummi zu verweigern, bzw. als extrem risikohafte Leistung zu deklarieren. Die Geldstrafe reicht hier jedoch nach meiner Meinung nach aus um zu "helfen". Erstens bekommen so auch Dienstleisterinnen, die nichts anderes anbieten können eine Chance Ihren Preis zu halten, zum anderen auch den Grund die Leistung deutlich zu verteuern.

Ein Gefängnisaufenthalt kann ich jedoch sehr schlecht einkalkulieren und weiss deshalb nicht wie man dem Gewerbe damit "hilft".

 

@JetEscort zu nach 2 Stunden Abruch wg. "GV ohne"

Man hätte Ihn ja zu den "High Class" Agenturen schicken können, da gibt es "Platinium-Service" ;-)).....kostet allerdings gut das dreifache.

 

zu "bereits die "Anbahnung" ist eine Ordnungswidrigkeit bzw. Straftat (im Wiederholungsfall)."

Stimmt das? Das bedeutet, wenn die Dame den Kunden eigentlich "nur locken" wollte, also erst einmal zu sich in die Wohnung, dann wird Sie "hopp" genommen? Es wird ja immer abenteuerlicher...

 

@Hansdampf

Auf der einen Seite redest Du von einer Dame die den "einfachen" Verkehr anbietet, im gleichen Satz, dass Du dies für eine Escortleistung hältst. Das habe ich nicht verstanden. Für mich ist Escort gleich Escort. Das dieser Service allein auf das im Bett rumgehüpfe "reduziert" wird ist mir schon seit einiger Zeit nicht mehr different genug.

 

@Marlena zu Notlage und verdeckte Ermittler

Die Ermittler sind auch unter einem gewissen Erfolgszwang. Die schnappen sich bewusst "bedürftige" heraus um möglichst schnell zum Erfolg zu kommen. Deshalb wird auch nicht nur in 30er Zonen und vor Schulen eine Geschwindigkeitskontrolle gemacht, da sich diese nur an jenen Zonen finanziell nicht lohnen würde.

Mir ist es mittlerweile schon zweimal im Leben passiert, dass ich von einem hinter mir fahrenden Fahrzeug massiv (Lichthupe, dichtes Auffahren, nicht vorbeifahren, wenn man Platz gemacht hat etc.) zum schneller fahren aufgefordert wurde. Diese zwei Fälle haben sich nachher als "zivile" zu erkennen gegeben und sichtlich belustigt mir einen Tatvorwurf gemacht.

Ich wäre deshalb nicht überrascht, wenn die verdeckten Ermittler sich immer bewusst die gleichen Damen vorknöpfen. Jeder macht sich das Leben so einfach wie möglich.

DIESE Handlungsweise kann man sehr wohl als unmoralisch definieren, aber es ist die Staatsgewalt.

 

@An "Gesetze" halten

In einer nordischen Verkehrsstudie hat man gerade herausgefunden, dass wenn sich immer 20 - 30% NICHT an die Regeln halten, der Verkehr flüssiger läuft und Staus unproblematischer sind. Wenn sich alle an die Regeln halten, endete das Experiment fast immer im Verkehrsinfarkt. An der Analyse arbeitet man wohl noch.

 

@Alfder

Zu "Wenn zwei Erwachsene Menschen Sex miteinander haben und dies nicht im Kindergarten, auf offener Straße vor der Kirche und dabei keinen Dritten körperlich und moralisch gefährden ist das ganz einfach deren ureigenste Sache."

Dem kann ich uneingeschränkt folgen und zustimmen.

 

@LuvUndLee

zu "Ich frage mich ja, wie moralisch heruntergekommen man sein muß, um als "Scheinfreier" zu arbeiten. So etwas zu tun, ist ja noch abscheulicher als für die GEZ zu arbeiten."

Man muss Polizist sein. Wie Du selbst bemerkst, gibt es ja auch genug Leute denen es nicht zu peinlich ist für die GEZ als Eintreiber zu arbeiten.

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Der Angegriffene hat aus Angst innerhalb der Auseinandersetzung, nur noch das nächstbeste Instrument zur Verteidigung gegriffen (Ein kleines Messerchen, das er um den Hals trug). Damit stach Er einem Angreifer in den Hals.

 

Der Richter empfand diese Handlung als nicht verhältnismäßig. Der angegriffene hätte zuerst mit seinem Zahnstocher drohen müssen. Das Resultat: Der Angegriffene musste 15.000 EUR Schmerzensgeld zahlen und hat 4 Jahre Gefängnis aufgebrummt bekommen (Obwohl dieser polizeilich noch nie in Erscheinung getreten ist, also keine Vorstrafen usw.).

 

 

 

Insgesamt kann ich nur sagen: Geht's noch? Meiner Meinung nach müssen Angreifer mit allen Reaktionen des Angegriffenen rechnen. Da gibt es keine Unverhältnismäßigkeit des Angegriffenen in meinen Augen.

 

Doch, diese Unverhältnismäßigkeit gibt es. Es nennt sich "überzogene Notwehr". Das o.g. Strafmaß erscheint mir jedoch als sehr hoch, München ?

 

Ich bin vor Jahren einer Mitarbeiterin auf einer Tankstelle zu Hilfe gekommen, die von einem Paar mit einem Messer angegriffen wurde. Als ich dazu kam, war die Auseinandersetzung bereits in den dunklen Gang der Betriebsräume verlagert.

Ich hörte die Dame nur schreien das die Angreiferin ein Messer hat und es gab auch bereits Blutspuren. Ich konnte in dem dunklen Gewusel nur durch einen Sidkick abwehren und habe in der Bauchregion getroffen. Den männlichen Part hatte ich vorab anderweitig ruhig gestellt.

 

Ergebnis: Ein Jahr auf Bewährung wg. überzogener Notwehr und damit wg. schwerer Körperverletzung vorbestraft. Erschwerend kam hinzu das die Dame, für mich nicht sichtbar, im vierten Monat schwanger war. Dem werdenden Kind ist jedoch nichts passiert. Durch eine davor liegende Notwehrsituation, war aktenkundig das ich Kampfsport Erfahrung hatte. Unabhängig davon, ich würde immer wieder eingreifen.

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Aktenkundige Kampfsporterfahrung ist eine heikle sache. Kommt auf den Richter und den Anwalt an, was rauskommt. meistens wirds so, wie es kenni wiederfahren ist.

 

Hilfreich ist manchmal eine taschenlampe...mit der LED technik geht die in die hosentasche und mit 46000 Lux auf 5 m sieht man was und der andere, der in den kegel sieht erstmal nix mehr.

 

P 242 zum beispiel...

 

Passt auch in eine Escort-handtasche :zwinker:

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Die Polizei führt viele Kontrolle zum "Schein" durch u.a. Geschwindigkeitskontrollen, Kauf von Drogen zum Schein, usw. Ich nenne sowas "verdeckte" Ermittlungen.

 

Gesetzlich klar geregelt sind verdeckte Ermittlungen nur im Drogenbereich. Was Die Scheinfreier betrifft ist dies gesetzlich unklar und hier sollte endlich mal ein Urteil her. Anders als in den Staaten beispielsweise ist es der deutschen Justiz nämlich nicht mittels "Lockvögeln" erlaubt, verdeckt zu Straftaten anzustiften bzw. diese zu ermöglichen.

 

Was mich vehement stört, die Betroffenen Girls und Agenturen labern und lamentieren immer nur, tut was dagegen bis hin zu einem Bundesgericht, wenn Ihr dann verliert fügt Euch oder eben nicht.

 

LG

Sandra

Feel the difference...

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Gesetzlich klar geregelt sind verdeckte Ermittlungen nur im Drogenbereich. Was Die Scheinfreier betrifft ist dies gesetzlich unklar und hier sollte endlich mal ein Urteil her. Anders als in den Staaten beispielsweise ist es der deutschen Justiz nämlich nicht mittels "Lockvögeln" erlaubt, verdeckt zu Straftaten anzustiften bzw. diese zu ermöglichen.

 

Scheinfreier: Woher weißt du das und ist das irgendwo einsehbar ?

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Hmm ich habe schon selbst bis zum Bundesverfassungsgericht "gekämpft" und ....

 

verloren :heul:

 

Bezüglich der Scheinfreier frag einen Anwalt, ich habe es selbst nur von meiner Anwältin bzw. DER Anwältin im P.Bereich, wusste auch mal wo man das nachlesen kann aber grad nicht mehr...

 

Ansonsten googeln oder STPO lesen.

 

LG

Sandra

Feel the difference...

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Hmm ich habe schon selbst bis zum Bundesverfassungsgericht "gekämpft" und ....

 

verloren :heul:

 

Bezüglich der Scheinfreier frag einen Anwalt, ich habe es selbst nur von meiner Anwältin bzw. DER Anwältin im P.Bereich, wusste auch mal wo man das nachlesen kann aber grad nicht mehr...

 

Ansonsten googeln oder STPO lesen.

 

LG

Sandra

 

Oooh! Hast Du da eine interessante Geschichte für uns?

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