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  1. Chigurh

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  1. “I like to have a martini, Two at the very most. After three I’m under the table, after four I’m under my host.” (Dorothy Parker) Martinis müssen es nicht sein, auch nicht unbedingt vier, aber das Ziel ist dasselbe…
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  2. Die Infos bekommst Du eben nicht im Juli 2017. Die bekommst Du gar nicht in dieser Form, denn die Ausgestaltung des Gesetzes wird den Gerichten überlassen. Erst im Lauf der Jahre wird sich rausstellen, wie die Gerichte urteilen und erst daraus lassen sich dann Regeln ableiten. Du kannst nur nach bestem Wissen und Gewissen agieren und drauf hoffen, dass ein Gericht das im Fall des Falles dann so akzeptiert. Garantien gibt es nicht. Und wenn dann unterschiedliche Ämter das unterschiedlich handhaben musst Du halt dafür sorgen, dass das für Dich zuständige Amt mit Deiner Praxis einverstanden ist. Sollte Dein Amt restriktiver sein als andere Ämter steht Dir natürlich der Rechtsweg offen. Viel Spass. Für Normalbürger ist das weder Erfolg versprechend noch finanzierbar. ---------- Beiträge zusammengefügt um 14:14 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:06 Uhr ---------- Das halt ich für die Perversion schlechthin. Da wird mit Scheinselbständigtkeit operiert und man quasi gezwungen, peinlich genau alles zu vermeiden was irgendwie in der Richtung ausgelegt werden könnte, und gleichzeitig wird einem Betreiber von Staats wegen vorgeschrieben, die Damen zu kontrollieren. Seh nur ich da einen Widerspruch?
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  3. Hier mal ein Beitrag der DRV zum Thema, da ich selbst auf mit Subunternehmen arbeite, hatte ich auch schon gewisse Probleme mit der DRV, lässt sich aber umgehen, wenn die Subunternehmen, nicht nur für mich sondern auch für andere (befreundete) Unternehmen tätig sind! Also z.B. für mehrere Agenturen! Scheinselbstständigkeit lt. DRV (Zitat) Personen mit einem Auftraggeber Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit Werden Sie zwar vertraglich als selbstständig bezeichnet, müssen aber wie ein Arbeitnehmer im Beschäftigungsverhältnis handeln, dann gelten Sie als scheinselbstständig. Denn tatsächlich sind Sie abhängig beschäftigt und damit versicherungspflichtig. Merkmale für eine Scheinselbstständigkeit Dass Sie kein echter Selbstständiger, sondern nur scheinbar selbstständig sind, dafür sprechen folgende Kriterien: die uneingeschränkte Verpflichtung, allen Weisungen des Auftraggebers Folge zu leisten die Verpflichtung, bestimmte Arbeitszeiten einzuhalten die Verpflichtung, dem Auftraggeber regelmäßig in kurzen Abständen detaillierte Berichte zukommen zu lassen die Verpflichtung, in den Räumen des Auftraggebers oder an von ihm bestimmten Orten zu arbeiten die Verpflichtung, bestimmte Hard- und Software zu benutzen, sofern damit insbesondere Kontrollmöglichkeiten des Auftraggebers verbunden sind Derartige Verpflichtungen eröffnen dem Auftraggeber Steuerungs- und Kontrollmöglichkeiten, denen sich ein echter Selbstständiger nicht unterwerfen muss. Wer dagegen tatsächlich selbstständig ist, trägt das unternehmerische Risiko in vollem Umfang selbst und kann seine Arbeitszeit frei gestalten. Der Erfolg des finanziellen und persönlichen Einsatzes ist dabei ungewiss und hängt nicht von dritter Seite ab. Wichtig für die Beurteilung, ob Sie selbstständig sind, ist vor allem die Ausgestaltung von Verträgen mit Ihren Geschäftspartnern. Aber nicht immer sind die Worte auf dem Papier deckungsgleich mit der Realität. Es kommt auf die tatsächlichen Verhältnisse im beruflichen Alltag an. (Zitat Ende)
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  4. Manche Damen!! möchten bei Anreise zb Köln nach Zürich eine Anzahlung. Denn leider gibt es immer wieder Typen - die es urkomisch finden...Damen zu verarschen. Sprich sagen kurzfristig ab - Dame aber fast da - oder sind gar nicht da. Da aber Agentur Damen in der Regel ihre Kontodaten nicht rausgeben wollen und auch für solche Dinge bewusst eine Agentur gewählt haben, bitten sie die Agentur dies im Auftrag zu übernehmen und dass 30 Prozent gängig sind stimmt. Die meisten Damen sagen dann - dass man das dann bitte direkt behalten soll und verrechnen. Sprich die Damen möchten die Anzahlung - nicht die Agentur. Klar ist das für die Agentur auch ärgerlich - wenn es ein Fake ist, aber das könnte man viel besser verkraften, als die Dame, die deutlich mehr Geld verliert - als die Agentur und die schon im Flieger/Zug etc sitzt.... Es ist also Blödsinn - dass die Agentur das so unbedingt will. Davon sollten manche mal wegkommen. Denn wie es hier richtig steht - kann das auch zu Problemen führen für die Agenturen. Von daher wäre uns das auch ohne Anzahlung recht - sogar lieber. Aber ich verstehe auch die Damen (seite). Auch entscheidet jede Behörde da anders. Bei einer befreundeten Agentur aus Hamburg (gibts mittlerweile nicht mehr) war es für die Prüfer ok, es aufs normale Konto zu bekommen und wenn die Damen geschrieben haben: bitte das verrechnen...durfte das so gemacht werden. Mir widerum sagte die Prüferin (in Köln) - dass ich ein Konto dafür nehmen muss, was nicht dieselbe Kontonummer hat, wie das Hauptgeschäftskonto. Und in München hörte ich von einer befreundeten Agentur, dass sie gar keine Anzahlungen im Auftrag annehmen durfte. Ich sehe hier (wenn es schon bei dem Thema so verschiedene Aussagen gibt) und auch beim neuen Gesetz folgendes Problem: Man will alles richtig machen - zumindest kann ich das für meine Agentur so ehrlich sagen, aber man bekommt teils völlig verschiedene Informationen. So zb auch beim neuen Gesetz. Natürlich wollte ich mich nun rechtzeitig informieren - wo in Köln / NRW ich dann die Erlaubnispflicht beantragen muss und auf was ich alles achten sollte und was vorbereiten. Was die Damen tun müssen usw. Denn ich möchte natürlich nicht kurz vor knapp alles vorbereiten. Ich sage mal so....der Tenor war: wir wissen das auch noch nicht so genau und bei manchen kam auch ehrlich durch, dass sie da eh null Bock drauf haben. Hilft mir nur wenig, denn es geht da um (m)eine Existenz. Manche sagten auch nach Sichtung der Homepage und Vertrag: wird Sie doch eh nicht betreffen, Sie arbeiten doch im Auftrag. Ja tue ich, halte mich auch dran...hab auch keine Exklusivklauseln, Straf und Druckklauseln - aber so wie ich das Gesetz lese, betrifft es jedes Unternehmen - egal in welcher Form - im Pay6. So....sprich ich muss jetzt immer wieder versuchen Infos zu bekommen und wenn ich Pech hab - bekomme ich die erst Juli 2017 und muss aber dann sofort alles erfüllen und wissen und parat haben.....wenn nicht, gehe ich mal von langen Wartelisten aus...bis man die Erlaubnis erhält - sprich, Existenz im Eimer....und da frage ich mich natürlich schon: ist das nicht eher der eigentliche Sinn dahinter. Unternehmen müde machen bis sie aufgeben - um dann stolz irgendwann zu verkünden: es gibt durch das neue Gesetz weniger Pay6.... Dass da teils eben keine Banden hinter stecken - sondern so wie Kolleginnen und ich kleine Unternehmen - denen es an die Existenz geht, die Jahre lang Geld, Zeit etc investiert haben - um im Jahr X irgendwann auch mal etwas davon rauszubekommen (keine Millionen, lol) - das wird völlig übersehen. Dass wir wie jeder andere fleissige Selbständige auch hart arbeiten und Steuern zahlen.....klar sind wir nur ein kleiner Teil im Pay6 - werden aber pauschal mit reingezogen. Am Ende hat man evtl alles riskiert, investiert etc - um dann zumachen zu müssen - weil die Auflagen gerade in dem Bereich kaum zu erfüllen sind. Quasi alles umsonst....noch nix wirklich eingenommen da investiert und investiert und am Ende muss man schließen. Klar hatte man viel Freude mut Damen, Kunden etc - aber man will natürlich auch irgendwann etwas raus bekommen finanziell - für sich. Ich weiss in Deutschland kommt es besser an - so zu tun - als sei alles super; aber ich bin ehrlich - ich gebe offen zu: ich habe Angst alles / die Agentur verlieren. Neben dem finanziellen Aspekt würde es mich auch sehr traurig machen - da ich das alles gerne mache. Die Damen sind wie Freundinnen geworden und auch zu vielen Kunden der Damen hat man grosse Sympathien. Klar hab ich Plan B und werde nicht unter der Brücke landen. Aber jeder, der schon mal über Jahre X mit viel Fleiss ein Unternehmen aufgebaut hat - weiss sicher, wie ich (und viele Kolleginnen) sich gerade fühlen. Agentur Bashing ist ja beliebt - aber die Herren - die gern bei Agenturen buchen - werden es vielleicht verstehen. Und wenn wirklich auch Agenturen dafür strafbar gemacht werden - wenn Damen Dokumente nicht bei sich führen - obwohl sie im Auftrag der Damen arbeiten - dann sehe ich spätestens Anfang 2018 viele Agenturen schließen. Das mag die reinen Independent Bucher nicht stören - aber mich macht es sehr traurig. Denn ich kann nicht jeder Dame zum Date in die Handtasche gucken; sie zum Flieger bringen etc lol. Womöglich noch bei 4 Damen im Date an einem Tag. Ich will auch nicht zum Kontrolleur der Damen werden!! Und habt ihr Kunden nicht auch etwas Angst vor dem neuen Gesetz? Schließlich herrscht Kondompflicht und Damen können Herren anzeigen, die Sex ohne Kondom wollen. Was, wenn eine Dame einen Hals auf Euch hat und das glaubhaft so anzeigt? Klar Aussage gegen Aussage - aber ich halte auch dies für sehr bedenklich. Ebenso wird man nun keine Service Infos mehr bekommen...vorab, offen...wie bisher. Auch das will man nämlich ändern. Aber Melanie hat es ja richtig vorhergesagt - die meisten dachten doch eh: uns betrifft das doch nicht und auch jetzt, wo alles recht sicher ist - kenne ich nur wenige Kolleginnen - die sich damit intensiv beschäftigen. Wird alles recht locker gesehen, wenn man mal nachhört. Themen dazu werden eher gemieden.....Vogel Strauß oder wie? Klar hab ich auch Plan B - aber ich will zumindest nicht Plan A mit nem Schulterzucken beenden. Und wenn es so kommt - werde ich sehr traurig sein. Wenn das jetzt zu offen und gefühlsduselig war, bitte ich dies zu entschuldigen - aber ich sehe das neue Gesetz mit grosser Sorge. PS: Tipps zu Etiquette und Dresscode erwarten Damen von ihrer Agentur - natürlich darf es nicht zur Pflicht werden - aber Tipps zu Mode, Etiquette und auch Pflege sind ja noch kein Indiz für eine Weisung. Natürlich kommt es darauf an - wie es gemeint und formuliert wird.
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  5. Super Idee, ich liebe Cocktailbars und treffe mich auch mit Escorts bevorzugt dort. Nichts ist anregender als eine schöne Frau mit sexy Kleid und High Heels auf einem Barhocker Ich bin bei Cocktails auch eher auf der süßen Seite Am liebsten auf Rum- oder Wodka-Basis, Gin mag ich nicht. Ein Dry Martini muss also nicht sein. Als Frau geht das, als Mann sollte man die Reihenfolge eher umkehren Wie man freiwillig von Köln nach Düsseldorf ziehen kann, werde ich nie verstehen
    2 Punkte
  6. Was nur wieder belegt wie unsinnig solche todsicheren Fakechecks sind. Die ehrlichen Bucher werden drangsaliert, die Faker finden einen Weg. Und ich werde mal so eine Agentur übernehmen und die nicht gezahlten Provisionen der letzten 3 Jahre einklagen. Sollen die Mädels mal nachweisen, daß sie die vertraglich vereinbarten Provisionen tatsächlich gezahlt haben. Intelligent geht anders. Solche Denkart hat schon manchen in die Grütze geritten....bis zum G-String.
    1 Punkt
  7. Thea Tal aus Salzburg bei BB Escort Hier gehts zur Sedcard
    1 Punkt
  8. Zu meinem Hautton gefallen mir schwarze Dessous am besten. Spitze sieht in schwarz einfach immer verführerisch aus. Allerdings bin ich nicht auf eine bestimmte Marke fixiert. Hauptsache es fühlt sich angenehm beim Tragen und beim Anfassen an.
    1 Punkt
  9. Ist es nicht etwas albern dieses Köln / Düsseldorf Ding. Ok mit Humor ganz witzig, aber ernst kann man das doch nicht meinen. Düsseldorf hat super Hotels, sehr gute Restaurants, den Hafen; die besseren Modeläden und ich kenne nette Leute von dort. Die Oper da ist wenigstens fertig....in Köln mag ich die Leute beim ausgehen etwas lieber, das wars aber auch schon. Ansonsten liegt Köln und Düsseldorf für mich gleich auf. Jut wir haben den Dom, aber ich finde dieses Köln/Düsseldorf Ding albern ;)....beides jut
    1 Punkt
  10. Bei Cocktails bin ich voll und ganz bei Dir. Gibt es eigentlich das Thema Lieblingscocktail im Forum? Die Stadt geht halt gar nicht.
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  11. Ich stelle mir gar nichts vor. Aber es gibt nun mal 5 unabhängige Gerichtsbarkeiten in Deutschland. 1. ordentliche Gerichtsbarkeit (Zivilgerichtsbarkeit + Strafgerichtsbarkeit) 2. Arbeitsgerichtsbarkeit 3. Finanzgerichtsbarkeit 4. Sozialgerichtsbarkeit 5. Verwaltungsgerichtsbarkeit Verfassungsgerichtsbarkeit als Sonderfall. Der Staatsanwalt kommt von der Strafgerichtsbarkeit und der hat nicht die geringste Befugnis in die Sozialgerichtsbarkeit einzugreifen. Andere Baustelle. Schönen Sonntag noch.
    1 Punkt
  12. Die Hinterziehung muss ja erst mal festgestellt werden. Und das macht das Bundessozialgericht, genauer: Der Betriebsprüfer der DRV, der für das ARTEMIS zuständig ist. Zum Gericht geht es erst bei Einspruch. Der Staatsanwalt von einem Strafgericht hat gar nicht die Expertise und gar nicht die den Befug, das selber festzustellen. Glaub's mir einfach, ich habe die Expertise in meiner eigenen Familie, der macht seit 25 Jahren nichts anderes als bauernschlaue Klein- und Groß- und Sehrgroßunternehmer sozialversicherungstechnisch aufzuklären. :-) Zum beispiel BMW und ihre Dienstwagen -> geldwerter Vorteil, bitte 480 Millionen für 10 Jahre nachzahlen. Danke schön. Sicher, das war ein PR-Aktion, kommt eh nix bei raus, aber man hat mal ein paar unsichere AfD-Wähler - hjoffentlich denkt man - wieder zurück ins bürgerliche Lager geholt.
    1 Punkt
  13. Ob Scheinselbständigkeit vorliegt oder nicht bestimmt allein der Betriebsprüfer der DRV bzw. das zuständige Sozialgericht, falls es zum Prozess kommt. Ja, ich weiß wovon ich rede....bei einem einzigen Arbeitgeber wird es immer etwas heikel, vor allen Dingen, wenn diese Exclusivität auch noch schriftlich festgehalten ist oder auch nur mündlich vereinbart worden ist.
    1 Punkt
  14. Es gibt wieder Neuigkeiten Lena hat ein neues Feedback hier lesen... Maike hat ein neues Feedback hier lesen... Giulia hatte ihr Fotoshooting und es lohnt sich, vorbei zu schauen Liebe Grüße Alina
    1 Punkt
  15. Verlangt das jemand??...Das Vorgehen der Agenturleiterin, das sie selbst über Twitter verbreitet und das ihr niemand unterstellt, spricht doch eine deutliche Sprache. Falls sie berechtigte Zahlungsansprüche an die Damen hat sind Gerichte zuständig und keine Eigenjustiz der Agenturleitung. Da fehlt mir jedes Verständnis.
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  16. Naja, wenn ich fast 6000 euro Verlust hätte? Wer wäre da nicht etwas angeschossen. Die Seite sollte wir auch mal beachten. Aber es entschuldigt nicht ihre Drohungen Kisses Katrina
    1 Punkt

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