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friederike

Escort Modell
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Alle erstellten Inhalte von friederike

  1. Hm. Eine Formulierung zum Nachdenken. Versteh ich Dich miss wenn ich das als abwertende Bemerkung über Escorts lese? Das kommt darauf an, was Ihr vereinbart. Wenn Ihr ein Honorar für soundsovielte Stunden Zusammensein vereinbart habt, ist das Honorar zunächst einmal fällig, wenn Du vorzeitig abbrichst. Wenn Ihr gemeinsam entscheidet, abzubrechen, werdet Ihr ja auch etwas zum Honorar ausmachen.
  2. Tja. Also eine Legaldefinition der Prostitution ist dies schon deshalb nicht, weil das Wort Prostitution dort gar nicht vorkommt. Das ist auch bewusst so formuliert, weil es dem ProstG in einem weiten Sinn darum geht, den Entgeltanspruch für solche Verträge über sexuelle Handlungen zu begründen. In der Vergangenheit waren solche Verträge wegen Sittenwirdigkeit nichtig. Die Formulierung ist im übrigen so gewählt, dass kein Anspruch auf die Ausführung der sexuellen Handlung entsteht. Der Gesetzgeber wollte damals eben gerade nicht eine Legaldefinition der Prostitution geben. Zu der Meinung "Klarer kann man das nicht mehr definieren" ein paar Fragen: - Ist Cam-Girl oder ist Telefonsex Prostitution? (Der Entgeltanspruch entsteht hier gegenüber einem Betreiber, der daraus einen Service für eine Vielzahl von Dritten macht) - Ähnlich: ist eine Pornodarstellerin eine Prostituierte? - oder eine Schauspielerin, die einen Zungenkuss gibt? - oder eine Schauspielerin, die mit ihrem Mann vor der Kamera echten Sex hat (im Film "37°2 le matin" beispielsweise?) - ist es wichtig, ob die sexuelle Handlung an dem Vertragspartner vorgenommen wird, oder ob es überhaupt einen Partner gibt (Dildospiele …)? - ist Pay6 keine Prostitution, wenn das Entgelt erst nach dem Fick fixiert wird? Das kommt vor, führt aber nach ProstG nicht zu einem Entgeltanspruch. - spielt es eine Rolle, ob der Bezahl-Sex gewerblich oder wenigstens regelmäßig ausgeübt wird? - spielt es eine Rolle, ob sich die SDL ihren Partner ausgewählt hat, oder es sich um einen Bekannten handelt? Dem ersten Satz möchte man ja zustimmen, aber der zweite …. was sollen denn solche billigen Klischees?
  3. Eine Legaldefinition von "Prostitution" gibt es in Deutschland nicht. Auch das ProstG vermeidet es, eine solche Definition zu geben, und beschränkt sich darauf, den Zahlungsanspruch zu begründen. Der deutsche Gesetzgeber geht offenbar davon aus, dass man schon weiß, was das ist ….
  4. Gegenüber dem Hotelpersonal kann man sich ganz offen bewegen, die sehen natürlich sofort wer und was man ist. In manchen Hotels ist man ja auch öfter. So eine Anquatsche mit einer "witzigen Bemerkung" finde ich allerdings wirklich nicht gut. Unabhängig vom Escort-Thema - das ist einfach aufdringlich. Und gegenüber einer Escort kommt hinzu, dass sich hier einer besonders schlau und besonders überlegen fühlt. Solche plumpe Vertraulichkeit ist unangenehm. Hättest Du doch gemacht! Das habe ich schon erlebt - mit dem Ergebnis eines guten direkten Anschlussdates.
  5. Na klar: um 19h, um 20h, und auf dem Zimmer
  6. Zur Ausgangsfrage: es kommt darauf an. In den großen Hotels, wenn man so ungefähr ab 23 Uhr dem Ausgang zustrebt, begegnet man in den Fluren den Damen in gleicher Richtung ….
  7. Ex-Knacki ja, aber es gibt auch welche, die Freigänger sind (vermutlich ab 30 Mio.) oder Hafturlaub kriegen. "Sextechnisch" interessante Fälle ...
  8. Zählt eigentlich auch Knacki als sexy Beruf?
  9. Gegenüber dem Hotelpersonal bin ich völlig bedenkenlos … die wissen genau was ich bin. In manchen Hotels war ich dem Rezeptionspersonal schon bekannt, nachdem ich dort ein paarmal hintereinander Dates hatte. So what?
  10. Das erste Mal mit 16, auf dem Schulsportfest hinter dem Busch mit dem Boy, der die 100 m und 200 m gewonnen hatte. Die erste Selbstbefriedigung mit 12. Den ersten gewerblichen Sex mit 21. Das erste Mal von Pay6 geträumt mit 17.
  11. Nach dem Beruf wird man eigentlich ziemlich häufig gefragt. "Studentin" kommt gut an, aber man muss damit rechnen, dass Fragen zu Studienfach und so weiter gestellt werden. Also nicht empfehlenswert, hochzustapeln wenn man keine Studentin ist (ich bin eine). Bei den Büchern habe ich keine berufliche Präferenz. Im Bordellbereich trifft man auch die "handfesten" Berufe, Handwerker zum Beispiel …. die können mit ihrer Ausbildung dann auch
  12. Stimmt! Es gibt aber auch Polinnen, Russinnen und andere. ---------- Beiträge zusammengefügt um 18:18 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:03 Uhr ---------- Ich hab mir gerade diesen Simon Haggström angetan. Ekelhafter Typ, eine groteske Karikatur: Sex ist eine schöne, fröhliche Sache zwischen Menschen, und dann kommt diese Kakerlake und hört sich "sexual noises" an, um dann allerhand übergriffige Untersuchungen vorzunehmen. Die schwedische Gesellschaft ist totalitär wie die einstmalige DDR: was der Staat für "not acceptable" erklärt, muss aus Sicht dieser Menschen strafrechtlich verfolgt werden.
  13. @Tanja, ja, man muss alles einmal ausprobieren .... Pornokino habe ich auch probiert, ich habe eine kleine exhibitionistische Ader, es war echt nicht schlecht. Aber es stimmt, die Läden sterben aus.
  14. *grins* So etwa: http://www.romaculta.it/det/theresa-von-avila-bernini.html Das ist Bellinis "St. Theresia von Avila im Zustand der Verzückung" aus dem 16. Jahrhundert - die Marmorplastik zeigt angeblich die Heilige im inbrünstigen Gebet.
  15. Eine kleine Korrektur: auch eine Eskorte liegt Dir "aus freien Stücken" zu Füssen! Eine der merkwürdigen Beobachtungen: keine Friseuse schneidet Dir die Haare ohne Geld - aber trotzdem tut sie es freiwillig ... Das wird in der Diskussion immer wieder übersehen.
  16. Ein gewichtiger Aspekt liegt auch in der Frage, nach welchen Kriterien eine Frau privat mit einem Mann intim wird. Viele Frauen sind darin nicht spontan, ihre Entscheidung ist ziemlich komplex und kompliziert, sie ist mit der Entscheidung im Pay6 überhaupt nicht zu vergleichen. Im Pay6 muss ich in kürzester Zeit entscheiden, ob ich einen Kunden ablehne oder nicht, im privaten Verhältnis kann und sollte ich mir die Zeit nehmen, andere Gesichtspunkte als den ersten physischen Eindruck einzubeziehen. Im Privaten könnte ja für mich ein Kriterium sein, Männer auszuschliessen, die nur den schnellen Sex wollen. Im Pay6 wäre das fatal *grins* Eigentlich müsste man die Eingangsfrage also so verstehen, wie hoch der Prozentsatz der Männer ist, die man nach dem ersten Eindruck unattraktiv findet. Meine Pay6-Erfahrung ist, dass man auch mit solchen Männern durchaus schöne Dates haben kann - ebenso wie man mit Schönlingen hereinfallen kann. Wollte man die Eingangsfrage so auslegen, dass 90% der Pay6-Begegnungen unangenehm sind, wäre meine Anfrage aber sicherlich "nein".
  17. Liebe Tanja, das hast Du sehr schön gesagt!
  18. Ich bin zur Zeit mit einem Mann zusammen, den ich im Bordell kennengelernt habe. Allerdings habe ich mich da noch nicht in ihn verliebt. Später habe ich ihn in anderem Zusammenhang wiedergetroffen ... Es gibt einige Freier, mit denen ich mich regelmässig treffe und die ich auch sehr gern habe.
  19. Ich kann leider nicht mitstimmen ;-( % Jahre bin ich noch nicht dabei!
  20. pjur ist auch mein Lieblingsgel!
  21. Ich habe das noch nie erlebt, dass ich nach einem Feedback für den Kunden gefragt wurde. Ich fände das auch absolut ungehörig - der Kunde soll schliesslich unbelastet und ohne irgendwelchen "Leistungsdruck" geniessen können.
  22. Ich kenne beides und kann vieles, was hier gesagt wurde, nicht bestätigen. Zum Beispiel, dass "viele, die im Laufhaus arbeiten, gezwungen werden". Viele im Laufhaus arbeiten mehrere Jahre dort - etwa weil sie keine andere Wahl haben? Zumindest was ich kenne im Laufhausbereich prüft Aufenthaltsgenehmigungen usw.
  23. Das Thema ist mir sehr wichtig, deswegen möchte ich es noch einmal deutlich sagen (ich habe mich in meinem letzten Beitrag nicht ganz verständlich ausgedrückt): Ein generelles Verbot der Prostitution oder eine Freierbestrafung (wenn das Freierseins allein schon der Tatbestand sein soll) sind in Deutschland verfassungswidrig. Solche Massnahmen verletzen die Grundrechte der Prostituierten und/oder der Freier auf freie Entfaltung der Persönlichkeit, auf sexuelle Selbstbestimmung und auf freie Berufswahl. "Privatsphäre" oder nicht - das ist für die verfassungsrechtliche Beurteilung nicht die Frage. Grundrechte betreffen sowohl die private als auch die öffentliche Sphäre. Prostitution ist ein Gewerbe (kürzlich erst hat der Bundesfinanzhof das in einem Grundsatzurteil ausdrücklich festgestellt) und ein Beruf. Freiheit der Berufswahl ist ein Grundrecht, ebenso wie die Gestaltung der Sexualität. Grundrechte dürfen nur (und dann ganz vorsichtig) eingeschränkt werden, als sie unmittelbar die Grundrechte anderer berühren. Sperrbezirke oder das Verbot der Erregung öffentlichen Ärgernisses durch Sex vor der Öffentlichkeit sind unter bestimmten Voraussetzungen zulässig (siehe dazu das Verwaltungsgerichtsurteil, in dem der Stadt Dortmund untersagt wurde, pauschal die ganze Stadt zum Sperrbezirk zu erklären). "Sittenwidrigkeit" bedeutet nicht "Strafbarkeit". Das sind zwei unterschiedliche Schubladen.
  24. @jakob: Es muss einmal gesagt werden: von einer logischen oder gar korrekten juristischen Argumentation hast Du keine Ahnung. Deine Ausführungen sind chaotisch und in der Folge hat sich hier eine ziemlich fehlgeleitete Debatte entwickelt. Zur Erklärung: "Grundrechte" und "Grundbedürfnisse" sind etwas völlig Unterschiedliches. Ein Grundrecht ist ein unverletzliches Recht, das nicht dem Eingriff durch die Gemeinschaft unterliegt, das also auch nicht durch eine demokratische Mehrheitsentscheidung eingeschränkt werden kann. Ein "Grundbedürfnis" ist zunächst überhaupt kein Recht. Grundrechte finden allenfalls eine Beschränkung durch gleichwertige Grundrechte anderer. Und dann muss ein Ausgleich geschaffen werden, der die Einschränkungen für jeden Betroffenen individuell minimiert. Mit anderen Worten: anders als Du glaubst, leben wir eben nicht in einem totalitären Obrigkeitsstaat, in dem beliebig irgendwelche Verbote erlassen werden dürfen. Siehe dazu den Leserbrief des hohen Berliner Verwaltungsrichters McNeal in der nachfolgenden Nummer des SPIEGEL. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ausdrücklich als Grundrecht garantiert. Sie ist auch als Menschenrecht anerkannt. Sie schliesst selbstverständlich die freie Gestaltung der Sexualität mit ein. Ein gesetzlich vorgeschriebener Wertekatalog der Sexualität ist unzulässig. Nachzulesen ist dies etwa in den Begründungen und Debatten zur Aufhebung des § 175 StGB. Wie oben schon gesagt, findet dieses Grundrecht Schranken in den Grundrechten anderer, zum Beispiel von Minderjährigen. Das "Pädophilieargument" ist deshalb abwegig. Zwischen der Regelung des Zugangs zu einem Beruf und einem Verbot der Berufsausübung besteht ebenfalls ein substantieller Unterschied. Dass nur der als Arzt tätig werden darf, der dazu befähigt ist, ist etwas ganz anderes als den Arztberuf generell zu verbieten. Und so weiter, und so weiter.

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