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Alle erstellten Inhalte von Wulf

  1. Richtig...es war ein Overnight für ca. 2400 €.
  2. Bucher als "Sack" zu bezeichnen ist nicht nett....
  3. Ist wohl auch eine Frage der sonstigen (finanziellen) Möglichkeiten....eine befreundete Escort wurde mal nach ihrem Date vom Kunden in einen Hermès Laden geschleppt und sie bekam eine Handtasche für rund 5.000 € (einen Aufsitzrasenmäher bekommt man schon für rund 2.000 €)...
  4. Bravooooooo... ein Meilenstein in der Escort-Geschichte Endlich hat mal jemand von der Anbieterseite kapiert, dass offen kommunizierte "Legalität" kein Nachteil, sondern ein Riesenvorteil ist, für die gesamte legale Branche. Wenn jetzt noch die Bucher darauf achten und/oder bei einer Buchung danach fragen, dann unterstützt das das legale Escort Angebot, illegales, oftmals an der Grenze zur Ausbeutung angesiedeltes Angebot, wird zurückgedrängt, zum Wohle der Escortdamen. Und nicht zuletzt wird der Staat das legale Angebot weiter stützen und dem Nordischen Modell eine Absage erteilen.
  5. Da würde ich als Escort das Parfum von der Liste nehmen....
  6. Dann kam die Dame sicher aus der ehemaligen SBZ/DDR.... dort war Rotkäppchen der Champagner des Ostens....
  7. Vielleicht ist es ja auch einfach so, dass Independents und Agenturen häufig die Frage von Buchern gestellt wird, womit man der Dame eine Freude machen kann und deshalb diese Geschenketipps aufgeführt werden`? Und wenn ich im Highclass buche, dann wäre es doch eher befremdlich, wenn bei Getränkewunsch "Rüttgers Club" angegeben wird...
  8. Richtigstellung: "Die Zahl der erlaubten Prostitutionsgewerbe betrug 2 290. Der Anstieg fällt hier geringer aus als in den Vorjahren (5 %). Ende 2019 waren es noch 2 170 Gewerbe."
  9. Nach Durchsicht des Threads für eine Zusammenfassung ist mir aufgefallen, dass ich auf einen Aspekt nicht eingegangen bin, nämlich „Kunst“, die Asfaloth ins Spiel gebracht hatte. Deshalb dieser Nachtrag, damit das Thema „rund“ wird. Und noch ein grundlegender Hinweis zur Diskussionskultur an die User*innen die meinen, man sollte doch eine Meinung mal stehen lassen, jemand nur Recht behalten will etc. Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer freien Meinungsäusserung nicht widersprechen darf ! Soweit würde ich nicht gehen wollen, aber danke für den Hinweis. Genau das war die Intention meines ersten Beispiels „Sternerestaurant/Agentur Hetaera“. Ich hatte gedacht, dass diese Beispiele nahe an der Kunst sind, also Kochkunst und Kunst des erotischen Spiels. Ich hatte gehofft, dass damit die Frage ob Kultur oder nicht zum Konsens geführt werden kann, dass es sich bei dem Beispiel eindeutig um Esskultur/P6 Kultur und Gutes Essen/Gutem Sex handelt. Würde man von Kunst sprechen, dann wäre es wohl als Hochkultur zu bezeichnen im Gegensatz zur Alltagskultur, denke ich. Im P6 Bereich kommen mir da nur bestimmte Formen des Tantras in den Sinn, die nahe an der Kunst sein können oder eben die Kunst der Verführung. .Da gibt es auch andere, nicht unerhebliche Meinungen. Eines der weltweit wichtigsten Museen für Kunst und Kultur, das MoMA in New York, stellt schon seit 1951 zwischen 8 und 10 Autos in seinem Bereich Design aus. Ich hatte da bei meinem Rundgang auch keinerlei Störgefühl. Für mich war es genauso eine ästhetische Erfahrung wie das Betrachten eines Gemäldes eines grossen Künstlers. Sexualität hat den ureigenen Zweck der Fortpflanzung. Und wer diesen Zweck verfolgt, der macht das oftmals mit einem gewissen Ernst. Der Akt soll schliesslich zum beabsichtigten Ziel/Erfolg führen. Darüber hinaus gibt es ein breites Feld der Sexualität und im besten Fall der Erotik, das mit dem originären Zweck der Fortpflanzung nichts mehr gemein hat. Da gibt es den Zweck der Befriedigung eines rein körperlichen Grundbedürfnisses nach Sex, welches auch mit einem gewissen Ernst verfolgt wird und mit Kultur oder gar Kunst in dem von mir beschriebenen Sinn aber auch gar nichts zu tun hat. Das gilt sowohl für den privaten als auch den P6 Bereich. Und wer sich „‘zwecklosen‘ Sex nicht vorstellen kann“, dem entgehen die schönen sexuellen und erotischen Erfahrungen, im privaten und auch im P6 Bereich. Wenn ich z.B. eine Escort Dame für ein langes ON buche, dann tritt der Zweck der alleinigen Befriedigung eines sexuellen Grundbedürfnisses und der damit verbundene Ernst doch in den Hintergrund. Aus Zweck mit verbundenem Ernst wird mehr ein erotisches Spiel mit vielen Facetten und das erotische Spiel ist weitgehend frei von Zweck und Ernst. Viele der Berichte hier im Forum stützen diese Aussage, besonders eindrucksvoll der letzte Bericht von @At100000über sein Date mit Salome von @Escoreal Escort Sie werden ganz sicher nicht „kulturlos“! Sogar ganz im Gegenteil. Es ist doch hocherotisch, wenn das Paar in der Theaterpause von einem bestimmten Gefühl übermannt wird und sie verschwinden zum Quickie auf der Toilette oder ins Auto in der Tiefgarage….Genau das macht doch die Erotik aus…Verbot und Überschreitung des Verbotes. Erotischer Genuss eingebettet in Theater Genuss….
  10. Klar.... aber nur wenn sie den Heckspoiler gesehen haben....
  11. Dein Hinweis hatte leider nur für 12 Beiträge Bestand....danach fast nur noch OT oder Blödeleien...schade um das Thema...
  12. Schade....jetzt wird eins der wenigen Escort Themen auch mit Autos zugemüllt....
  13. Für mich ist das vorstellbar, nachdem man schon einige Dates mit der Escortdame hatte. Und dann nicht die amerikanischen "Rammel Pornos", sondern eher französische und italienische Erotikfilme z.B. von Marc Dorcel oder Mario Salieri....
  14. Das ist mal ein wahrer Lichtblick in Hamburg...und Escort für Paare wird auch angeboten....da werde ich doch auf unserem nächsten Trip nach Sylt wohl mal Halt in Hamburg machen....
  15. Abschliessend möchte ich das Thema kurz zusammenfassen. Zunächst möchte ich mich bei den Beitragsschreibern bedanken, die sich „getraut“ haben, zum Thema Stellung zu nehmen und das ohne persönliche Angriffe, Übersprungshandlungen, Blödeleien und Streit….so machen Diskussionen Spass!. Ich habe ja schon im ersten Beitrag klar gemacht, dass ich mir bewusst bin, dass bei diesem wohl doch schwierigen Thema nicht ausgiebig diskutiert werden wird – und das hat sich auch bewahrheitet. Immerhin haben 16 Teilnehmer an der Umfrage teilgenommen, die wie folgt abgestimmt haben: 9 Teilnehmer (56%) haben mit „reizvoll“ abgestimmt 7 Teilnehmer (44%) haben mit „geht gar nicht“ abgestimmt. Bemerkenswert ist, dass sich 7 von 8 Beitragsschreibern klar positioniert haben mit der Aussage „reizvoll“. Zur Aussage „geht gar nicht“ hat leider nur 1 User @Achim Stellung bezogen, wobei @Achim keine grundsätzlichen Vorbehalte hatte, sondern nur auf seine Präferenzen im Hinblick auf das Alter von Mutter und Tochter hingewiesen hat. Dass nur 1 User mit „geht gar nicht“ mit einem Beitrag Stellung bezogen hat, finde ich schade. Jedenfalls wenn man dem grossen Philosophen des 20. Jahrhundert Edmund Husserl folgt mit: „Alles Leben ist Stellungnehmen“ Die Diskussion hat auch gezeigt, dass es eine klare gesetzliche Grenze gibt im Hinblick auf andere Date Konstellationen wie „Geschwister“ oder auch „Vater/Tochter“ und die heisst „Inzest“ und ist verboten.
  16. Hier in Deutschland bist du weitestgehend auf der sicheren, seriösen Seite, wenn du bei einer Agentur buchst, die über eine Betriebserlaubnis verfügt (sollte zumindest im Impressum aufgeführt sein) oder bei einer Independent, die eine Anmeldung vorweisen kann. Dann zahle doch nur täglich das Honorar, dann bist du etwas sicherer....
  17. Ich habe keine Erfahrung mit der Ukraine, aber in vielen anderen Ländern. Es ist immer ein grosses Risiko, egal ob Independent oder Agentur, eine 2 - 3 Tage Buchung vorzunehmen. Ich würde dir raten, deine Auserwählte für 3 - 4 Stunden zu buchen mit der Option auf Verlängerung. Aufgrund meiner Erfahrung bist du auch besser aufgehoben bei einer Independent, als bei einer Agentur. Wobei der Webauftritt der Independent schon zum Ausdruck bringen sollte, dass länger dauernde Dates gewollt sind und nicht nur +/- 1 Stunde Dates. Viel Glück und es wäre schön, wenn du hier berichtest.
  18. Auf vielfachen Wunsch der Protagonisten hier (insbesondere Jakob, Asfaloth, Spring, Act One) und meiner Zusage, möchte ich abschliessend über mein Gerichtsverfahren berichten. Das ist auch deshalb erforderlich, weil vor allem @Jakob wiederholt mehrere Falschinformationen darüber verbreitet hat, die richtig gestellt werden müssen. Ich habe das bereits mit der Veröffentlichung des OLG Beschlusses gemacht, zu dem es auch Falschinformationen von @Jakob gab. Besonders ärgerlich ist, dass sich @Jakob nicht zu schade war, Hörensagen vorzutragen, ohne je einen Schriftsatz, geschweige denn ein Urteil gelesen zu haben…und das alles, wo er doch Anwalt ist und sehr gut weiss, dass man so etwas nicht macht ! Ich beziehe mich da u.a. auf folgende Beiträge von @Jakob : Geschrieben 9. September 2020 (bearbeitet) „Ich will mal ein Beispiel dafür geben, was wirklich "durch und durch bösartig ist". Nämlich als finanziell sehr gut aufgestellter User eines P6 Forums die finanziell nicht gut aufgestellte Betreiberin dieses Forums wegen der Sperrung des Users in diesem Forum gerichtlich zu verfolgen, und selbst nachdem die erste Instanz krachend verloren wurde dann in der Berufung noch weiter zu machen. Nur weil man es kann (finanziell).“ Geschrieben 9. September 2020 (bearbeitet) „Nun, wer versucht jetzt von diesem total peinlichen und zum Fremdschämen Anlaß gebenden Prozess, jetzt OLG weil vor dem LG unterlegen, wegen der Forensperre abzulenken?“ Ausgangspunkt meiner Klage vor dem Landgericht war die Sperre in einem anderen Escortforum (also nicht MC Forum), die aus meiner Sicht unberechtigt und willkürlich erfolgte. Als Sperrgrund wurde aufgeführt: „Bedrohung der Administration“. Und das ist ein strafrechtlich relevanter Vorwurf, den man nicht so einfach stehen lassen kann (einen Menschen mit der Begehung eines Verbrechens bedrohen)! Was war geschehen? Eine auch hier bekannte Agenturleiterin hatte sich bei der Forumbetreiberin (FB) per PN/Kommentar beschwert, ich würde Dinge in einem Beitrag verbreiten, die so nicht im ProstSchG stehen. Die Agenturleiterin hatte leider nur den Gesetzestext gelesen und nicht die Erläuterungen dazu, aus denen ich vorgetragen hatte. Mein Beitrag zum ProstSchG war also blitzsauber argumentiert. Die FB verschob daraufhin meinen Beitrag unter einen von ihr kreierten neuen Thread mit der Überschrift: „Mythen und Märchen zum ProstSchG“, als Threadersteller hatte die FB „Dagobert“ (mein Username) eingetragen. Damit verkehrte die Beklagte den Sinngehalt meines Beitrages ins Gegenteil und gab meinen sachlich richtigen Beitrag der Lächerlichkeit preis und das unter einem Threadtitel der den Eindruck vermittelte, dass ich ihn selbst erstellt hätte. Daraufhin habe ich eine nette und höfliche email an die FB geschickt, sie möge doch bitte die Überschrift ändern – eine Reaktion erfolgte nicht. Ich habe dann eine weitere email geschrieben, noch einmal höflich um Abänderung des Threadtitels gebeten und wenn das nicht passiert, ich einen Anwalt einschalte. Danach erhielt ich die Sperre mit der Begründung: „Bedrohung der Administration“. Dazu muss man wissen, dass Bedrohung ein Gefährdungsdelikt ist, mit dem das Begehen einer Straftat gegen eine Person angedroht wird (§ 241 StGB; Freiheitsstrafe bis zu 1 Jahr). Jeder halbwegs vernünftige Anwalt hätte erkannt, dass sich die (juristisch nicht gebildete) FB einfach in der Wortwahl vergriffen hatte, sie meinte wohl Drohung mit einem Anwalt, also strafrechtlich nicht relevant. Aber nicht so der Anwalt der FB (RA Solmecke; deutschlandweit bekannt durch eigenen Podcast) im vorgerichtlichen Schriftverkehr. Der hielt an der Bedrohung fest und führte weitere, an den Haaren herbeigezogene Sperrgründe ins Feld. Damit war Klage geboten. Wohlgemerkt, es ging ursprünglich nur um das Abändern der Threadüberschrift. Wäre die FB dieser berechtigten Bitte nachgekommen, hätte man sich das ganze folgende Theater sparen können. 1. Es wurde vorgetragen, ich hätte die Administration mit meinen zwei emails bedroht. Ich wurde in die Nähe einer forumszugehörigen Szene gebracht, in der es nicht unüblich wäre, dass am nächsten Tag körperlich-bedrohlich wirkende Personen vor der Haustür der FB erscheinen könnten, um die Angelegenheit zu klären. Dieser Vortrag war an Lächerlichkeit nicht zu überbieten, weshalb ich auch nicht weiter darauf eingehe. 2. Es wurde vorgetragen, dass ich pornografische Inhalte und Provokationen verbreitet hätte und in meinem Beitrag „Fick mit einem Pornostar“ die Präferenzen anderer als falsch oder schlecht dargestellt habe. Richtig war, dass der bekannte User Philebos einen Thread mit der Überschrift „Fick mit einem Pornostar“ erstellt hatte. User Philebos hatte sich darin über einen Beitrag von mir zu Filmen von Salieri belustigt geäussert, was ich mit einem Beitrag zu den Hintergründen dieser Filme beantwortet hatte. Nicht ich, sondern User Philebos hatte die Überschrift erstellt und darüber hinaus ein pornografisches Bild eines auf dem Boden sitzenden, nackten Pornostars mit breit gespreizten Beinen gepostet – eine Verwarnung oder Sperre erfolgte nicht….User Philebos hatte ja auch der Gerichtsverhandlung beigewohnt und hier im Forum als @Philebos darüber quasi als „Gerichtsreporter“ berichtet. Diese gesamte Problematik kam in seinem Bericht (natürlich) nicht vor, obwohl in der OLG Verhandlung als Lüge entlarvt. Auch die anderen Punkte 1. und 3. – 5. fanden bei seinem Bericht keinerlei Berücksichtigung….. 3. Es wurde vorgetragen, dass ich urheberrechtlich geschützte Zeichen und Namen benutzen würde. Das bezog sich auf mein Avatar, das die bekannte Walt Disney Figur „Dagobert“ zeigte. Hierzu muss man wissen, dass zahlreiche User u.a. Philebos; Benno; Sonnenkönig, solche Avatare genutzt haben, es war also allgemein üblich. Zu allem Überfluss hatte auch die FB ein Avatar, das urheberrechtlich geschützt war und insoweit sogar geschäftlich von ihr genutzt wurde…ein eher peinlicher Vortrag. 4. Es wurde vorgetragen, dass es gehäufte Beschwerden anderer User gegeben hätte. Belastbare Belege über gehäufte Beschwerden konnten nicht vorgelegt werden. 5. Es wurde vorgetragen, dass ich gegen die Forenregeln und Nutzungsbedingungen verstossen hätte. Belastbare Belege hierzu konnten nicht vorgelegt werden. 6. Es wurde vorgetragen, dass eine ausserordentliche fristlose Kündigung des Nutzungsvertrages durch die FB zwar nicht erfolgt wäre, sich aber konkludent aus den Gesamtumständen ergäbe. Diese Gesamtumstände sollten die Punkte 1. - 5. darstellen. 7. Es wurde vorgetragen, dass das Verschieben meines Beitrages unter den von der FB in meinem Namen eröffneten Threads "Mythen und Märchen zum ProstSchG" rechtens sei. Die FB kann selbstverständlich einen Beitrag verschieben. Aber eine Überschrift in meinem Namen kreieren, die den Sinngehalt des Beitrages ins Gegenteil verkehrt, geht natürlich nicht. Zu Punkt 7. wurde ein Vergleich geschlossen, da sich die FB dann doch bereit erklärte, die Thread Überschrift von „Mythen und Märchen zum ProstSchG“ in „Beiträge zum ProstSchG“ zu ändern. Hätte sie diese Einsicht früher gezeigt, hätte es LG und OLG nicht gegeben! Auch eine Ausurteilung hätte zum gleichen Ergebnis geführt (Allgemeines Persönlichkeitsrecht/Recht an der eigenen Schrift), worauf ich verzichtet habe. Die von der FB vorgetragenen Punkte 1. – 5. wurden durch das LG vollumfänglich zurückgewiesen. Das war vor allem in Bezug auf Punkt 1. "Bedrohung der Administration" wichtig, da strafrechtlich relevant! Sogar das OLG hat dies ausdrücklich in seinen Beschluss aufgenommen! (die OLG Vorsitzende in der Verhandlung: „Aus den zwei freundlichen emails eine Bedrohung abzuleiten geht nicht!“) Auch zu den anderen Punkten hat sie sich mehrfach an mich gewandt wie folgt geäussert: „Ich kann ihren Ärger sehr gut verstehen“. Zu Punkt 2. wurde gar eine Lüge der FB vor dem OLG vorgetragen, da der Sachverhalt von mir schon vor dem LG nachweislich richtig gestellt wurde! .Die Sperre war damit in allen Punkten widerrechtlich und willkürlich und die strafrechtlich relevante "Bedrohung" unsubstantiiert. Auch zu Punkt 6. hat das Gericht festgestellt, dass eine ausserordentliche Kündigung keinen Bestand hat, da die Punkte 1. – 5. als Sperr- und Kündigungsgrund auch vollumfänglich zurückgewiesen wurden. Allerdings hat das LG eine ordentliche Kündigung eingeräumt, obwohl von der FB gar nicht vorgetragen, die mit Ablauf der Kündigungsfrist wirksam wurde. Diese ordentliche Kündigung wurde auch nur deshalb wirksam, weil die mündliche Verhandlung zu einem Zeitpunkt stattgefunden hat, der nach dem Ablauf der Kündigungsfrist lag. D.h., wenn die mündliche Verhandlung einige Monate früher stattgefunden hätte, wäre meiner Klage auch in diesem Punkt vollumfänglich stattgegeben worden und der Zugang zum Forum hätte freigeschaltet werden müssen. Und dann hat die OLG Vorsitzende noch den Streitwert von 8.000 € auf 1.500 € herabgesetzt – für beide Instanzen. Das hat mich gefreut, denn ein paar Wochen später erhielt ich nennenswerte Beträge aus den Prozesskostenvorauszahlungen zurück erstattet….Dass die Gegenseite in der Abrechnung überhöhte Fahrtkosten versucht hat geltend zu machen, vervollständigt das Bild der Gegenseite…. Nach alledem bleibt bei mir die Frage offen, wie eine willkürliche, unrechtmässige Sperre in eine ordentliche Kündigung umgedeutet werden kann…Da bleibt dann wohl nur die Einleitung eines Eilverfahrens um vollumfänglich zu seinem Recht zu kommen…. Ich hoffe sehr, dass ich hiermit dem gesteigerten Informationsbedürfnis der Protagonisten hier nachkommen konnte und Ich denke es ist klar geworden, dass die o.a. Äusserungen (in fett) von @Jakob grober Unfug sind und der Bericht von „Gerichtsreporter“ @Philebos doch nur sehr rudimentär ausgefallen ist…. Die o.a. Frage, ob ein Internetforum ein rechtsfreier Raum ist, kann klar verneint werden. User machen ihre Rechte geltend, es laufen eine Vielzahl von Prozessen u.a. auch bei Facebook, Twitter und Instagram. Es hat sich gezeigt, dass die Betreiberin eines Forums nicht machen kann, was sie will, um einen unliebsamen User loszuwerden, auch wenn sie das sogenannte Hausrecht hat. Vor allem ist sie angehalten, alle User gleich zu behandeln! Damit das gewährleistet ist, sollte eine Moderation erfolgen und alle Beiträge von ihr gelesen werden..... @MC Das Thema kann geschlossen werden.
  19. Ich kann dich da gut verstehen....zuerst verwirrt @Act One Escort Service mit seinem Beitrag und dann kommt @Wanninger mit einem in sich widersprüchlichen Beitrag,,,,Du darfst das nicht persönlich nehmen, vielleicht haben sie nur gerade einen schlechten Tag oder es gibt andere Gründe....Jedenfalls fände ich es gut, wenn du auch weiterhin hier deine guten Beiträge postest
  20. Wenn ich deinem Vortrag folge, dann hattest du also 2 perfekte Dates mit weniger guten Escorts? !
  21. Ich verstehe nicht, warum jemandem ein mit seinen Worten "gutes, eben nicht perfektes Date" schlecht geredet wird? Und zu allem Überfluss noch der Escortdame unterstellt wird, sie hätte wohl Zeit geschunden,,,, Hast du @Wanninger immer nur perfekte Dates?
  22. Kann ich auch begründen! Bei kaufmich umfassen über 90% der Dates 1 Stunde oder weniger. Das hat in meinen Augen nichts mit Escort zu tun. Die Mädels dort sind auch grösstenteils nur an einem kurzfristigen, schnellen Geschäft interessiert, langfristige Kundenbindungen sind eher unerwünscht. Das sieht bei einer legalen Agentur und legalen Independents in der Regel schon ganz anders aus, fängt schon mit der Mindestbuchungsdauer von 2 Stunden (teilweise sogar mehr) an. So jedenfalls meine Erfahrungen....
  23. Ich denke, dass dir das bei legalen Escort Agenturen mit Betriebserlaubnis nicht passiert (Ausnahmen bestätigen die Regel). Ebenso bei legalen Independents, die über eine Anmeldung verfügen.
  24. Ich verstehe den Beitrag von Act One auch nicht....Und dann macht Act One aus "Erotik echt zu kurz gekommen" ein "12 Stunden Date ohne Erotik" ? Für mich ist das schon ein Unterschied....
  25. @achachim: "Aber auch hier nur wieder, weil eine mutige Bordellbetreiberin vor Gericht gezogen ist:" Da hätten ja dann Prostitutionsvermittlungen und Independents noch früher mit einer Klage erfolgreich sein können, da diese ein geringeres Risiko (kein Publikumsverkehr) aufweisen. Aber wie in fast allen Bundesländern glänzen die Escort Agenturen und Independents durch Untätigkeit. Ich verstehe das wirklich nicht....

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