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Tyler Durden

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Alle erstellten Inhalte von Tyler Durden

  1. Tyler Durden

    Hübsche Asiatin

    Nimm Sake... Oder Pflaumenwein.
  2. Tyler Durden

    Hübsche Asiatin

    Ja, wie sagte Clark Kent mal so treffend: "ein paar Berichteschreibern konnte man blind hinterhervögeln..."
  3. Da sprichst Du große Worte sehr gelassen aus. P.S.: Welcome back, Alina.
  4. Mir geht es nicht um die grundsätzliche Anmeldung am primären Arbeitsort sondern um die Vermeidung der zusätzlichen An- und Abmeldung in einer anderen Kommune. Wer das umgehen möchte, geht nur x-1 Tag auf Tour. Was die konkrete Zeitgrenze angeht, ab wann die Anmeldung in der anderen Kommune erfolgen soll, kann ich mir vorstellen, dass Städte in Bayern eine andere Sicht haben als Berlin, Hamburg, Köln, Düsseldorf etc. Wir werden sehen...
  5. Und wenn es vom Bund ohne konkrete Zeitgrenze formuliert werden soll, um den Kommunen Spielraum zu geben, könnte es lauten: "Die Dienstleisterin hat sich immer dann ab- und anzumelden, wenn sie nicht nur vorübergehend den Ort ihrer Dienstleistungserbringung wechselt. Näheres regelt die jeweilige kommunale Prostitutionsordnung."
  6. Ja. Und die legale Lösung, wenn man sich nicht anmelden möchte, ist dann offensichtlich.
  7. Ich denke nicht, dass man hier nur das Gesetz als Maßstab nehmen sollte, sondern sich auch selber hinterfragen muss, welche Arten von Druck für einen nicht akzeptabel sind, mögen sie auch im Einzelfall nicht illegal sein. Außerdem ist mE jedes Gesetz nur so gut, wie auch seine Einhaltung kontrolliert wird bzw kontrolliert werden kann.
  8. Ich denke auch, dass dies die Regelung für die Praxis werden wird, auch wenn der zukünftige Gesetzestext diese explizite Ausnahme nicht enthalten sollte. Siehst Du im Anwendungsbereich des Eckpunktepapiers einen Unterschied zwischen den Abschnitten zur Erlaubnispflicht von Prostitutionsstätten und der Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte?
  9. Ich denke eher, dass der Gesetzgeber die Formulierung - wie zB bei einigen jüngeren Gesetzen im Bereich der Finanzaufsicht - bewusst wenig differenziert wählen wird, um den Kontrollinstanzen Ermessensspielraum für den Einzelfall zu lassen. Je konkreter es formuliert wird, umso offensichtlicher ist, wie ein Geschäftsmodell zu gestalten ist, das nicht von den Regelungen betroffen sein soll.
  10. Du hast Dich intensiv damit auseinander gesetzt, wann Escort Prostitution ist und wann nicht. Im Eckpunktepapier wird Escortservice ohne weitere Abgrenzungen als Beispiel für die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter genannt. Es ist jeweils eine unterschiedliche Argumentationsrichtung.
  11. Tut mir leid, ich verstehe die Frage nicht. Soll ich Dir erklären, was Du geschrieben hast? Wohl kaum, oder?
  12. Nun, Escort ist bis jetzt im Scope. Auch wenn Du hier in der jüngeren Vergangenheit durchaus beeindruckend und zum Hinterfragen meiner eigenen Position anregend anders argumentiert hast. Aber warten wir ab. Vielleicht liest hier ja doch einer der Verantwortlichen mit...
  13. Meinst Du damit den Link auf das Eckpunktepapier? Dann sehe ich keine Ausnahme für Escort. Im Geltungsbereich zu Anfang sind Escortagenturen als Prostitutionsstätten explizit genannt. An Ausnahmen ist mir nur die Wohnungsprostitution ausschließlich durch die Wohnungsinhaberin aufgefallen. Hilf mir bitte, falls ich nicht aufmerksam genug gelesen habe, woraus Du ableitest, dass die Meldepflicht für Escorts nicht gelten soll. Unabhängig davon stimme ich Dir aber zu, dass die Meldepflicht für die Escortdame, die für ein Date in eine andere Kommune fährt, schon allein mangels effizienter und effektiver Kontrollmöglichkeiten keinen Sinn macht. P.S. Hat sich mit Melanies Beitrag gekreuzt.
  14. Ich mag den Begriff "Paranoia" nicht, weil er mitschwingen lässt, dass jemand die seine Sinne nicht völlig beeinander hat. Den Eindruck habe ich von den sich an der Diskussion beteiligenden Damen nicht. Solche Vergleiche sind ein gut geeigneter Weg, die Diskussion bei sonst sachlicher Wortwahl und Argumentation in einem längeren Beitrag mit einem gezielten Pieks zu entsachlichen und gleichzeitig wie Sergio Ramos mit Engelsgesicht die Arme zu heben. In der politischen Arbeit - und bei vielen anderen Verhandlungen auch - gehört es leider für alle Beteiligten dazu, auf dem Weg zum Kompromiss häufig erst mal extremere Positionen einzunehmen, als man eigentlich erreichen will. So hat man Bewegungsspielraum, von einer Forderung abzurücken ohne das eigentliche Ziel aus den Augen zu verlieren.
  15. Tyler Durden

    Hübsche Asiatin

    Och, zwei Berichte sind mit etwas Phantasie für die 20 fehlenden Worte zur Verbindung dieser Phrasen doch schnell geschrieben... "Sieht toll aus" "Pünktlich" "Kleidungswünsche erfüllt" "Unterhaltung über Gott und die Welt" "Küsste mich gleich im Lift" "Ausgezeichnete Französischkenntnisse :zwinker:" "Verschiedene Stellungen" "Ging gut mit" abgerundet mit dem unvermeidlichen "Wiederholungsgefahr 100%"
  16. Das heißt, es wäre bereits auf Basis der bestehenden Meldepflichten möglich, wirkungsvoll zu kontrollieren?
  17. Ich sehe in der Date-für-Date Meldepflicht für Escorts, die dafür mal in eine andere Stadt reisen, keinen nennenswerten Nutzen und halte es für schwierig, das im Alltag über ein stumpfes Einfordern der Meldung hinaus sinnvoll zu gestalten und vor allen Dingen wirkungsvoll zu kontrollieren. Was jetzt dagegen Prostitution angeht, die stärker auf das längere Verweilen in einer bestimmten Kommune ausgerichtet ist (Bordell, Wohnung, Clubs, Straße), sehe ich darin aber grundsätzlich eine geeignete Möglichkeit, die Hürden für die Ausbeutung von Prostituierten etwas höher zu setzen, da ein engerer Kontakt mit einer Aufsichtsbehörde notwendig würde. Aber auch hier steht und fällt das für mich mit wirkungsvollen Kontrollen sowie einer guten Betreuung von Opfern. Aber, ja, klar, Menschenhändler und Zuhälter werden weiter Wege finden, solche Schranken zu umgehen. Das ist aber noch lange kein Grund, es ihnen dabei nicht etwas schwerer zu machen.
  18. Ja, der Verbraucherschutz wird vom Gesetzgeber bei diesem Thema viel zu wenig berücksichtigt.
  19. Spruchreif ist wenig davon. Aber es gibt hier andere als Dich, zB Agentur-Eigentumer, hauptberufliche Escorts etc, für die dieser Job die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens ist. Für die ist sehr wohl interessant, wie ihr Beruf in ca 15 Monaten reguliert sein könnte und deshalb verschiedene Szenarien genauer zu beleuchten, ihr Gewerbe auf eventuelle Änderungen auszurichten und zu versuchen, auf die Ausgestaltung des Gesetzes Einfluss zu nehmen, damit dann am Ende auch jemand wie Du in Zukunft weiterhin unbeschwert zwei mal im Monat seine Stammkunden treffen kann. Das alles vor dem Hintergrund, dass Sexworker eine deutlich schwächerer Lobby haben als zB die Automobilindustrie und es damit schwerer haben dürften, in ihrem Sinne auf das Gesetz Einfluss zu nehmen. Die diskutierte Anmeldepflicht findet von den Betroffenen wohl nur eine Minderheit sinnvoll und viele Fragen sich, wie das wohl ausgestaltet wird. Du hast geschrieben, dass Du das mit der Meldepflicht nicht kapierst. Verschiedene User haben Dir erklärt, was Stand der Dinge ist. Es ist selbstverständlich Deine Entscheidung, völlig entspannt abzuwarten bis es soweit ist oder vorher schon ein wenig nachzudenken und mit anderen, die von Änderungen betroffen sein werden, zu diskutieren. Ich persönlich finde, 15 Monate sind keine wirklich lange Zeit, auch wenn das in Deinem speziellen Fall vielleicht anders aussieht.
  20. Melanie hat hier vor einigen Tagen einen Link auf ein Eckpunktepapier eingestellt, das die Punkte zusammenfasst, wie sie bisher zwischen CDU und SPD diskutiert wurden. Lies es Dir am besten einmal durch. Dort steht unter anderem: In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen fallen - alle Erscheinungsformen der Prostitution; Prostitution umfasst die gewerbliche Erbringung von sexuellen Dienstleistungen. Sexuelle Dienstleistungen sind sexuelle Handlungen mit anwesenden Personen gegen Entgelt. [...] - die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter (Prostitutionsvermittlung, Escortservice) Ich würde deshalb davon ausgehen, dass auch ein Independent-Escort im Sinne dieses Papiers als Erscheinungsform der Prostitution angesehen wird. Weiter steht dort: Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. Für Prostituierte, die sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann. Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen. Die Anzeige soll mindestens mit einer Information der Prostituierten über bestehende Angebote der gesundheitlichen und sozialen Beratung, über die Krankenversicherungspflicht sowie über die Rechtsstellung von Prostituierten verknüpft werden. Behördliche Nachschau und Überwachung, Befugnisse der Behörden Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen für die zuständigen Behörden Nachschau‐ und Überwachungsrechte und ‐pflichten einschließlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben hierfür erforderlichen Einsichtnahme‐ und Betretensbefugnisse (z.B. in Anlehnung an §§29 ff. GewO) geregelt werden. Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Länder bestimmt. Behördliche bzw. polizeiliche Befugnisse nach anderen Bundes‐ oder Landesvorschriften bleiben unberührt. So weit, so gut. Im Absatz zur Anmeldepflicht wird nicht unterschieden, um welche Form der gewerbsmäßigen Prostitution es sich handelt. Ausnahmen für bestimmte Formen werden ebenfalls nicht genannt. Aber das soll durch welche Behörde auch immer kontrolliert werden. Noch gibt es das Gesetz nicht. Man wird sehen, wie im weiteren Verlauf dann der Gesetzestext formuliert wird, der dann zum 1.1.2016 in Kraft treten soll. Dann wird man sehen, wie das in die Praxis umgesetzt wird. Und dann wird man sehen, im welchen Rahmen durch wen und wie das kontrolliert wird. Ich schließe mich dieser Gruppe an.
  21. Ich hoffe, meine laienhafte Interpretation des Themenkomplexes ist halbwegs richtig.... Gemäss der hier debattierten Gesetzesänderung betreibst Du als Escort erwerbsmäßige Prostitution. Vom Gesetzgeber wird diskutiert, dass Du Dich dafür in der Stadt, in der Du Deine sexuellen Dienstleistungen erbringst, vorher anmelden musst. Damit ist wohl die Stadt gemeint, wo sich während der Erbringung der sexuellen Dienstleistung Dein Luxuskörper befindet. Nehmen wir an, ein Gesetz entsprechend dem Diskussionsstand wäre bereits in Kraft, Du lebst inzwischen in Berlin und bist dort den Vorschriften entsprechend als Prostituierte registriert. Am 3.12. besuchst Du Deinen Stammkunden Friedemann Penibel in Stuttgart. Vorher meldest Du Dich bei der dann zuständigen Behörde vor Ort in Stuttgart für den 3.12. an. Am 14.12. bist Du mit Deinem Stammkunden Seppl Hipster aus Berlin verabredet, ihr trefft Euch dieses mal aber im Hotel am Yachthafen in Warnemünde. Vorher meldest Du Dich bei der dann bei der dann zuständigen Behörde in Warnemünde für den 14.12. an. Hast Du da Bock auf?
  22. Das Gefühl von Zwang hat doch nicht nur etwas mit körperlicher oder verbaler Gewalt zu tun. Die von Asfa genannten Beispiele, mit den Druck ausgeübt wird, sind real. Ich habe diese Erkenntnis, was alles als Zwang gesehen bzw. empfunden werden kann auch erst in den Diskussionen hier besser verstanden.
  23. Das wörtliche Zitieren einer Indiskretion ist doch genauso indiskret wie das Original der ursprüngliche Verfasserin. Nur weil eine Indiskretion schon in der Welt ist muss man sie doch nicht noch vervielfältigen.

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