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Markenrecht im Escort Gewerbe


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Es bedarf aber nur der "Initialzuedung" (woran Juristen nicht ganz unbeteiligt sind.. :zwinker:) und danach entwickelt es sich um systemischen Selbstlaeufer so lange bis die Kohle gar ist! :grins:

 

Tja, mit solchen Initiatoren startet man ja auch Polymerisationen, es entsteht dann eine ziemlich Pampe, die alles miteinander verklebt. Abhilfe: Polymerisationsterminatoren (=Mediatoren, meist Anwälte :grins:) zugeben!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:08 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:07 Uhr ----------

 

Zu eurer Diskussion Anwälte betreffend fällt mir nur das Zitat aus der John Grisham-Verfilmung ein:

"Was sind 100 tote Anwälte auf dem Meeresboden?"...ein guter Anfang!:prost:

 

Dafür von mir "kuss1" !

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Tja, mit solchen Initiatoren startet man ja auch Polymerisationen, es entsteht dann eine ziemlich Pampe, die alles miteinander verklebt. Abhilfe: Polymerisationsterminatoren (=Mediatoren, meist Anwälte :grins:) zugeben!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:08 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:07 Uhr ----------

 

 

Dafür von mir "kuss1" !

 

:kuss1:...wie Recht du hast! das habe ich verdient:traurig::schaem:

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Ein Urteil sollte so weit wie moeglich dem Recht entsprechen.. :cool:

was aber nicht zwingend mit Gerechtigkeit konform gehen muss!

 

 

Ich habe schon erfahren, dass Recht haben und Recht bekommen leider zwei Paar Stiefel sind.

 

Und bei Zoff vor dem Arbeitsgericht ist nur entscheidend, wer seine Argumente "besser" vorbringt.

 

Es sind halt alles Rechtsverdreher.

 

Am Schlimmsten dran sind die Frauen, welche eine Scheidung mit einem Juristen hinter sich haben. Der brunst sich doch aus allem raus.

 

Gruß Jupiter

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ich habe schon erfahren, dass Recht haben und Recht bekommen leider zwei Paar Stiefel sind.

 

Und bei Zoff vor dem Arbeitsgericht ist nur entscheidend, wer seine Argumente "besser" vorbringt.

 

Es sind halt alles Rechtsverdreher.

 

Am Schlimmsten dran sind die Frauen, welche eine Scheidung mit einem Juristen hinter sich haben. Der brunst sich doch aus allem raus.

 

Gruß Jupiter

 

Gruß Jupiter

 

Oh mann, wenn ich jetzt noch weiter "kuss1" verteilen muss, dann tut die Hand bald ziemlich weh. Daher tue ichs jetzt noch einmal, und zwar der Einfachheit halber zugleich an alle anwesenden Nicht-Anwälte :zwinker:

 

So mal gefragt, ist ein schlechter Automechaniker eigentlich auch ein "Schraubenverdreher"? Oder ist ein guter Anwalt gar der "Rechtsverdreher", weil er das Recht zu Gunsten seines Mandanten (erfolgreich) verdreht? Also dann wäre der Begriff gar ein Kompliment? Ich werd noch ganz verwirrt!

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Oh mann, wenn ich jetzt noch weiter "kuss1" verteilen muss, dann tut die Hand bald ziemlich weh. Daher tue ichs jetzt noch einmal, und zwar der Einfachheit halber zugleich an alle anwesenden Nicht-Anwälte :zwinker:

 

Reg dich doch nicht gleich auf... Anwaelte sind, was sie sind.. :cool: und genau das wollen sie nicht hoeren.. :lach:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Gibts eigentlich Anwaltswitze, über die Anwälte lachen? Außer Rechnungen?

 

Nein! Ein Anwalt, der zum zweitenmal beim Lachen über einen Anwaltswitz erwischt wird, fliegt gnadenlos aus der Kammer raus, es sei denn er kann nachweisen, dass es sich um eine organische oder mentale Störung handelt, die nichts mit dem Witz zu tun hat.

 

Beim erstenmal gibts nur eine Verwarnung und die Auflage an 10 Tagen jeweils mittags auf dem Marktplatz mit einem Megaphone einen Arztwitz zu erzählen.

 

P.S.: die subtile Spitze im Zusammenhang mit der Rechnung habe ich sehr wohl bemerkt. Weis nur noch nicht, welches Dankehäckchen ich Dir wieder wegnehmen soll.

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Da muss ich Dir widersprechen, das wird Dich nicht überraschen.

 

In den Medien werden (natürlich) nur solche Entscheidungen behandelt, die seltsam erscheinen mögen, zudem oft mit mangelnder Sachkenntnis und vor allem mangelnder Kenntnis des zu Grunde liegenden Sachverhaltes. "Gerechte" Entscheidungen, darüber wird nichts geschrieben, denn da müßten täglich mindestens hunderte Entscheidungen berichtet werden. Da ich dien meisten Medien boykottiere orientiere ich mich diesbezüglich nur an eigenen Erfahrungen

 

In der ganz überwiegenden Anzahl der entschiedenen Fälle (jedenfalls in dem Bereich in dem ich mich bewege) kommen Ergebnisse heraus, die auch dem "normalen" = laienhaften Rechtsempfinden entsprechen. Einzelne Kuriositäten erlauben nicht den Rückschluss auf das System insgesamt. Es ist sogar mitunter so, selbst bei höchstrichterlichen Entscheidungen, dass es sich um sogenannte "Schweinehund-Entscheidungen" handelt. D.h. das Gericht schaut sich die Parteien an, gewinnt einen Eindruck, wer der Schweinehund ist, der kriegt einen drüber und das Gericht bastelt sich zu diesem Ergebnis eine rechtliche Begründung. Am ehesten ist m.E. gerade eine solche Vorgehensweise, auch wenn dadurch der "Schweinehund" zutreffenderweise einen drüber kriegt, der Kritik offen, weil es in dogmatischer Strenge den Grundsätzen eines Rechtsstaates widerspricht.

Das habe ich sehr schnell und erfolgreich gelernt: Man ziehe sich was hübsches seriöses an, macht seinen Gegner zum Schweinehund oder lasse ihn durch subtile Sticheleien ausrasten... und kein Schwein interessiert sich mehr für die Fakten!

 

All das schließt nicht aus, dass einzelne Personen, die "einen drüber gekriegt" haben, dies persönlich als ungerecht empfinden. Oft (nicht immer) ist das aber eine Reaktion mit einer Mischung aus Ärger, dass man mit dem, was man getan hat, nicht durchgekommen ist, gepaart mit einer Art psychologischem Selbstschutzmechanimus, denn die wenigsten Menschen können für sich akzeptieren, dass sie etwas Unrechtes getan haben sollen, selbst wenns tatsächlich so war.Sie sollten lernen das Unrecht zu genießen

 

Das gilt insbesondere auch für Fälle, die dann nach dem Motto "die Kleinen nagelt man an die Wand und die Großen läßt man laufen" diskutiert werden. Während das mit den Großen mitunter durchaus zutreffende Kritik sein mag, kann doch daraus nicht folgen, dass jeder machen kann was er will. Stimmt! Das dürfen nur die Großen

 

So aus Jux haben wir hier einmal beim Mittagessen diskutiert, dass man mal zum 01.04. eine Petition einreichen sollte, die die Aufnahme eines Grundrechts auf Kleinkriminalität in das Grundgesetz fordert. Beispielsweise könnte dann einem "Bastelkreis" ein Recht auf Markenverletzung zugebilligt werden. Und warum wird der Ladendieb verurteilt, wo die Konzerne doch den Diebstahlverlust schon einpreisen. Den Begriff der "Kleinkriminalität" könnte man durch Freibeträge definieren, beispielsweise doppelter Hartz IV Satz, ohne Anrechnung. Der Bastelkreis wäre aus dem Schneider, der kleine Ladendieb auch. Die Ebay-"Ameisen"-Händler (die natürlich nur privat handeln) auch. Und die Wirtschaft würde angekurbelt, weil gerade die "Kleinen" das Ergaunerte ja sofort wieder durch Konsum ausgeben. Und wenn man einer "einfachen" Prostituierten das 50,-- Honorar verweigert, dann ists ja nicht so schlimm, wie wenn man das bei einer Escort Dame mit einem 1000,-- Honorar tut (da haben wir ja wieder einschönes Abgrenzungskriterium :clown:) Schwierig wirds nur in nicht-wirtschaftlichen Bereichen. Einen auf die Nase erlauben, wenns ohne Niederschlag ausgeht? Unterschiedlich zwischen erlaubter einfacher Beleidigung und verbotener schwerer Beleidigung? Da denken wir noch ...

 

P.S. und die Entlastung der Gerichte! Auch würden viele der verhaßten Anwälte endlich arbeitslos und müßten sich anders durchschlagen (z.B. mit Kleinkriminalität)

Tun sie das nicht eh schon?

 

Ich habe nichts gegen Anwälte. Beim Amtsgericht sind sie entbehrlich und stören daher auch nicht den Prozess. Ab Landgericht aufwärts sind sie sehr dekorativ und bilden ein optisches Gegengewicht zu den vielen schwarzen Roben auf der anderen Seite. Man sollte nur verhindern, dass die gegnerischen Anwälte, und bei Strafgerichten die Anwälte mit den Staatsanwälten ins fachsimpeln kommen, weil sonst die Gefahr droht, dass die eigentliche Verhandlung und die Sache um die es geht total in den Hintergrund gerät und ein vernünftiges Urteil erst in der nächsten Instanz bei ausgewechselter Mannschaft erfolgt.

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Ich habe nichts gegen Anwälte. Beim Amtsgericht sind sie entbehrlich und stören daher auch nicht den Prozess. Ab Landgericht aufwärts sind sie sehr dekorativ und bilden ein optisches Gegengewicht zu den vielen schwarzen Roben auf der anderen Seite. Man sollte nur verhindern, dass die gegnerischen Anwälte, und bei Strafgerichten die Anwälte mit den Staatsanwälten ins fachsimpeln kommen, weil sonst die Gefahr droht, dass die eigentliche Verhandlung und die Sache um die es geht total in den Hintergrund gerät und ein vernünftiges Urteil erst in der nächsten Instanz bei ausgewechselter Mannschaft erfolgt.

 

Hatte noch nie was vorm Amtsgericht. Kenne eine Richterin, die jetzt am LG ist, aber lange am AG war, die hat ziemlich viele lustige, manchmal auch beängstigende Storys erzählen können.

 

Tja, und in Berlin und Brandenburg ists selbst mit dem dekorativen Element nix mehr, da gibts keine Robenpflicht mehr (wer unbedingt will, darf natürlich noch). Ich persönlich fands schon immer affig, zumal der Morgenmantel auf europäischer Ebene ohnehin nicht vorgesehen ist. Und im Sommer schwitzt man ziemlich in dem Ding.

 

Wer seine Mannschaft auswechseln muss, hatte zuvor eine falsche Wahl getroffen, ganz einfach. Genauso, wie bei Handwerkern, Ärzten, Webmastern etc.

 

Meine Erfahrung (in meinem Spezialbereich) ist, dass es meist dann gefährlich wird, wenn die Mandanten meinen in der mündlichen Verhandlung den Mund aufmachen zu müssen. Meistens ist von den Firmen niemand bei der Verhandlung, aber wenn da jemand unbedingt mit will, dann wird die Person eindringlich gebrieft und dazu verdonnert nur den Mund aufzumachen, wenn dazu eine ausdrückliche Aufforderung des Gerichts ergeht (was praktisch nie erfolgt). Während meiner Gerichtszeit erzählte mir der Vorsitzende des Senates von einer Verhandlung, wo die eine Seite mit 3 Anwälten und einem "Experten" der Firma auftauchte, wobei 2 davon hauptsächlich damit beschäftigt waren, den Experten immer wieder auf den Stuhl zurück zu drücken und ihm den Mund zuzuhalten. Selbst habe ich in der Zeit einen Fall erlebt, wo ich ein Votum entgegen dem internen Votum des Senats geschrieben hatte (einfach aus Spaß und ein bischen zur Provokation). Die Seite, die gemäß dem gerichtlichen Votum hätte siegen sollen (und gemäß meinem Votum verlieren) kreuzte mit einem Experten auf. Dieser ergriff in der Verhandlung das Wort und erläuterte langstielig und mit professoraler Inbrunst, dass sich das alles ganz anders verhalte als wie der eigene Anwalt es darlege, er als Experte sei ja auch Professor, kenne sich aus eigener Erfahrung vor Gerichten auch in dem betreffenden Rechtsgebiet gut aus, und sehe das vielmehr so und so. Ergebnis: mein Votum kam zum Zuge, das Gericht entsorgte das eigene Vorum in die Tonne. Und der Professor guckte blöd und fand alles ganz ungerecht.

 

Eine andere lustige Story aus der Zeit, der Vorsitzende wandte sich an die eine Seite und meinte, dass diese Seite doch ernsthaft einen Vergleich erwägen sollte, weil die Sache gar nicht gut für sie aussähe. Der gegnerische Anwalt grinste über beide Ohren, da wandte der Vorsitzende sich an ihn und meinte, er solle nicht so grinsen, denn für seine Seite sähe es keineswegs besser aus.

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So schön die Schilderungen aus dem Anwaltsleben auch sein mögen, was bitte haben sie mit dem Thema zu tun?

 

Nichts!

Aber es ist interessant. Und wir bewegen uns im Bereich "Recht". Das ist doch eh schon OT. Die Diskussion hat sich halt entwickelt. Ich hoffe, wir werden jetzt nicht mit einem "Thema verfehlt, setzen, 6" vom Platz verwiesen.

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...immerhin haben wir von Jakob eine (für mich wertvolle) verbindliche Rechtsauskunft erhalten. Eine kleine Exkursion in die Welt der Anekdoten aus dem Gerichtsalltag ist da unvermeidlich.

Aber zum bereits abgespaltenen Thema zurück:

 

Frage: Sollte diese beschreibende Marke "Kurtisane der Moderne" tatsächlich eingetragen werden, wie müssen sich andere Anbieterinnen und Anbieter rechtskonform verhalten um nicht abgemahnt zu werden?

Wäre dann z.B. Moderne Kurtisane abmahnfähig?

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...immerhin haben wir von Jakob eine (für mich wertvolle) verbindliche Rechtsauskunft erhalten. Eine kleine Exkursion in die Welt der Anekdoten aus dem Gerichtsalltag ist da unvermeidlich.

Aber zum bereits abgespaltenen Thema zurück:

 

Frage: Sollte diese beschreibende Marke "Kurtisane der Moderne" tatsächlich eingetragen werden, wie müssen sich andere Anbieterinnen und Anbieter rechtskonform verhalten um nicht abgemahnt zu werden?

Wäre dann z.B. Moderne Kurtisane abmahnfähig?

 

Wie ich bereits sagte, ist "Kurtisane der Moderne", was die Schutzfähigkeit angeht, wohl eher ein Grenzfall. Wenn eine Registrierung erfolgt, dann weil der Prüfer aus welchen Gründen auch immer nicht "jegliche Unterscheidungskraft" abspricht.

 

Eine registrierte Marke, die sozusagen so gerade eben die Hürden der Eintragungsfähigkeit übersprungen hat, hat aber in der Regel auch einen vergleichsweise geringen Schutzbereich. Das bedeutet, dass bereits geringerfügige Abweichungen, als in normalen Fällen, aus dem Schutzbereich herausführen.

 

Ein anderer Aspekt, der im Zusammenhang mit Deiner Frage anzusprechen ist, ist die Frage der markenmäßigen Benutzung. Denn bei einer nicht markenmäßigen Benutzung eines zudem beschreibenden Begriffes scheidet eine Verletzung bereits per se aus.

 

Um bei Deinem Beispiel "Moderne Kurtisane" zu bleiben, ergeben sich verschiedene Varianten.

 

1. Wenn der Begriff in einem Text ohne besondere graphische oder sonstige Herausstellung verwendet wird, beispielsweise in einem Satz, wie "Ich bin eine moderne Kurtisane", dann mangelt es bereits der markenmäßigen Benutzung und eine Verletzung der VE Marke ist mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auszuschließen.

 

2. Wenn der Begriff markenmäßig benutzt wird, beispielsweise als herausgestellte Überschrift im Rahmen einer Gesamtdarstellung, wie "Moderne Kurtisane" (mit großen Lettern oben, zentriert) und "Ihre moderne Agentur" (darunter, kleiner), dann läge eine markenmäßige Benutzung vor. Dann käme es darauf an, ob der Begriff in den Schutzbereich der VE Marke fällt. Dazu ist dieser festzustellen. Im vorliegenden Fall dürfte der Schutzbereich sehr eng, möglicherweise sogar auf Identität beschränkt sein. Der Begriff "Moderne Kurtisane" ist zudem wohl glatt beschreibend und dürfte daher ohnehin nicht in den Schutzbereich fallen.

 

Im Ergebnis würde ich in einem Mandatsverhältnis die Verwendung des Begriffs "Moderne Kurtisane", egal ob markenmäßig benutzt oder "normal" im Fließtext, als unbedenklich gegenüber der VE Marke einstufen.

 

Was aber nicht ausschließt, dass VE das anders sieht und dennoch gegen die Verwendung vorgeht. Dann ist die praktische, nicht rechtliche, Frage, ob der Verwender des Begriffs "Moderne Kurtisane" genug finanzielle Mittel für eine effektive Verteidigung hat. Diese würden nicht nur die Kosten der Verteidigung in einem Verletzungprozess umfassen, sondern auch die Kosten eines Löschungsantrages nach §§50, 54, Markengesetz, gegen die VE Marke wegen absoluter Eintragungshindernisse (einzureichen beim DPMA als erste Instanz, also entstehen zwei separate prozessuale Züge vor verschiedenen Gerichtsbarkeiten, denn das Verletzungsverfahren ist ja in 1. Instanz vor dem LG), da damit der Verletzungsklage sozusagen der Teppich unter den Füßen entzogen würde. Diese Kosten sind zunächst einmal aufzubringen, denn eine Kostenentscheidung in den Prozessen ergeht ja erst mit Rechtskraft und kein Anwalt wird auf einen Ausgleich seiner Rechnungen womöglich mehrere Jahre warten.

 

Dies ist im Übrigen nicht zu verwechseln mit dem Gesamtkostenrisiko, was ja in Falle des Unterliegens auch die gegnerischen Kosten, sowie die Gerichtsgebühren umfasst. Für einen solchen Kollisionsfall liegen das Gesamtkostenrisiko bei rund 40 T€ bei jeweils 2 Instanzen (extra etwas hoch geschätzt, hängt ja auch von angenommenen Streitwert ab) Dieses Risiko haben natürlich beide Seiten, wobei in dem Beispiel das Risiko ganz deutlich eher bei der Markeninhaberin läge.

 

Also, wenn Du oder ein Mädel den Begriff "Moderne Kurtisane" verwendet wollen und mich fragen würde, würde ich neben den vorstehenden rein markenrechtlichen Erwägungen auch fragen, ob es im Fall der Fälle weh tun würde, relativ kurzfristig 10 T€ für die Verteidigung gegen einen Angriff aufzuwenden, und ob nötigenfalls eine Rücklage von 40T€ gebildet werden kann, damit im (wenn auch sehr unwahrscheinlichen Fall) der Niederlage keine Insolvenz droht. Wenn auf eine dieser beiden Fragen mit "nein" geantwortet würde, würde ich ganz klar raten, und zwar völlig ungeachtet der markenrechtlichen Erwägungen, den Begriff "Moderne Kurtisane" nicht zu verwenden, sondern sich was andere auszudenken. Denn bei limitierten eigenen finanziellen Mitteln sollte auch nicht das geringste "Rest-" Risiko eingegangen werden, wenn es nicht aus irgendwelchen unternehmerischen Gründen notwendig ist. Und solche Gründe würde ich hier keinesfalls sehen.

 

Ergebnis der hypothetischen Beratung im Falle eines Mandates: wenn Geld notfalls locker gemacht werden kann, dann ist die Verwendung des Begriffs "Moderne Kurtisane" unproblematisch, go ahead. Ansonsten Finger weg und was anderes ausdenken.

 

 

P.S.: zu Deiner generellen Frage "wie verhalten" kann ich nur sagen, die konkrete beabsichtigte Verwendungsform in vorstehenden Weise prüfen lassen.

 

P.P.S.: Das Resume mag insofern frustrierend sein, weil halt jemand mit sehr wenig Kohle sich unnötig in seinen Freiheiten beschränken muss (bzw. das von mir geraten bekäme). Bei Unternehmen, die markenmäßig unterwegs sind, spielen die genannten Kosten aber in der Regel keine Rolle, zumal in Wichtung mit der Einschätzung der Rechtslage.

Bearbeitet von nolensvolens
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@Jakob, Dein Zitat:

Ein anderer Aspekt, der im Zusammenhang mit Deiner Frage anzusprechen ist, ist die Frage der markenmäßigen Benutzung. Denn bei einer nicht markenmäßigen Benutzung eines zudem beschreibenden Begriffes scheidet eine Verletzung bereits per se aus.

 

Ich habe eine Bekannte hier in Berlin, eine Modedesignerin(war z.B.Volontärin bei Vivienne Westwood), deren Vor- und Nachname Teil ihres "Modelabels" war.

Eine riesen Hotelkette, die sich fast genauso schreibt( das Hotel führt ein "t" mehr im Namen)hat sie verklagt UND Gewonnen, da besagte Kette sich schon in den '60gern ALLE eventuellen (Namens-)Ähnlichkeiten und Bereiche hat schützen lassen(was bitteschön hat ein Hotelbetrieb mit Mode zu tun?).

Meine Bekannte musste jedenfalls ihren Laden schließen, das Label gibt es nicht mehr.

(war ein Riesenthema in der Berliner Presse)

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@Jakob, Dein Zitat:

Ein anderer Aspekt, der im Zusammenhang mit Deiner Frage anzusprechen ist, ist die Frage der markenmäßigen Benutzung. Denn bei einer nicht markenmäßigen Benutzung eines zudem beschreibenden Begriffes scheidet eine Verletzung bereits per se aus.

 

Ich habe eine Bekannte hier in Berlin, eine Modedesignerin(war z.B.Volontärin bei Vivienne Westwood), deren Vor- und Nachname Teil ihres "Modelabels" war.

Eine riesen Hotelkette, die sich fast genauso schreibt( das Hotel führt ein "t" mehr im Namen)hat sie verklagt UND Gewonnen, da besagte Kette sich schon in den '60gern ALLE eventuellen (Namens-)Ähnlichkeiten und Bereiche hat schützen lassen(was bitteschön hat ein Hotelbetrieb mit Mode zu tun?).

Meine Bekannte musste jedenfalls ihren Laden schließen, das Label gibt es nicht mehr.

(war ein Riesenthema in der Berliner Presse)

 

Zunächst, ich kenne den Fall nicht in seinen Details (meint die Prozessakte), kann ihn daher nicht kommentieren. Wie gesagt, was Zeitungen in solchen Sache schreiben, ist meist nicht sehr hilfreich für eine qualifizierte Analyse.

 

Was Du fragst betrifft die Ähnlichkeit von Waren und Dienstleistungen. "Bekleidungsstücke" und "Beherbergung von Gästen" sind sicherlich unähnlich, eine Verletzung scheidet dann aus. ABER: größere Firmen decken mit ihren Marken in aller Regel auch "Hilfswaren" mit ab, einschließlich Merchandisingprodukte. So ist es wahrscheinlich, dass ein Hotel auch Bekleidungsstücke im Warenverzeichnis hat, da beispielsweise Bademäntel ja oft von den Hotels gestellt und mit der Marke versehen werden. Und Bademäntel wären beispielsweise mit Jacken ähnlich.

 

P.S.: weis nicht, warum Du den Passus mit der markenmäßigen Benutzung zitiert hast. Wenn es als ein Label verwendet wurde, ist das die klassische markenmäßige Benutzung

Bearbeitet von nolensvolens
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@ Jakob

 

Danke für deine Ausführlichkeit. Es bestärkt mich in der Meinung im Zweifelsfalle

den Angriff zu wählen und notfalls mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. (Streitwert und damit verbundene Kosten als Abschreckung verwenden)

 

Der genannte Fall mit der modernen Kurtisane war nur stellvertretend genannt, weil

mir grad nichts besseres einfiel. Der wirtschaftliche Wert dieses Begriffs und die

Bekanntheit ausserhalb der p-6-Forenwelten dürften gen 0 gehen.

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@ Jakob

Danke für deine Ausführlichkeit. Es bestärkt mich in der Meinung im Zweifelsfalle

den Angriff zu wählen und notfalls mit Kanonen auf Spatzen zu schiessen. (Streitwert und damit verbundene Kosten als Abschreckung verwenden)

 

So ist es. Auf Angreiferseite müssen nur die nötigen Mittel sozusagen als "Spielgeld" (nämlich wenn die angegriffene Seite sich auf die Hinterfüße stellt) zur Verfügung stehen. Wer das jetzt als ungerecht ansieht, hat übrigens völlig recht.

 

Ähnliche Situationen, wie hier von Dir angesprochen, haben wir insbesondere bei Unternehmen (die größer sind) in den USA. Dort sind die Prozesskosten so extrem hoch, dass das mitentscheidend für ein eventuelles Vorgehen ist. Beispielsweise allein im Rahmen eines pre-trial discovery (also der eigentliche Prozess ist noch gar nicht richtig im Gange) können Kosten im 6-stelligen entstehen, wobei außer in Ausnahmefällen selbst beim Obsiegen nur ein Teil der Kosten erstattungsfähig ist. Ein full scale Prozess in den USA beispielsweise im Pharmabereich verschlingt so zwischen 5 und 20 Mio! Deswegen wird dort meist verglichen und nicht zu Ende prozessiert.

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Ich finde es immer wieder interessant, wie sehr sich der Rotlicht - Markt verändert hat. Als dieses Forum startete, scherte sich noch keine Sau im Gewerbe um Namensrechte. Heute hingegen gibt`s bei MC Escort sogar schon öffentliche Rechtsberatung, kostenlos. Donnerwetter! Bumst sich mit Marke eigentlich besser? Hat das Auswirkungen auf die Qualität der Escortleistung?

Fragen über Fragen ...

 

R.

 

PS: Vorsicht, nicht das MC abgemahnt wird! (Wegen der Rechtsberatung, meine ich .... oder sind wir hier gar schon ein Organ der Rechtspflege und wissen es noch nicht? )

 

PSS: wer haftet eigentlich für die Folgen, wenn ich glaube was hier steht und ein Desaster anrichte?

Bearbeitet von Rittmeister

Eine schöne Frau gefällt den Augen, eine gute dem Herzen, die eine ist ein Kleinod, die andere ein Schatz.

Napolèon Bonaparte

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PSS: wer haftet eigentlich für die Folgen, wenn ich glaube was hier steht und ein Desaster anrichte?

 

Versuch macht klug! Mit dem Glauben und den Folgen ist es immer schon so eine Sache gewesen...

 

Ansonsten: Wenn du z.B. siehst wie einer von der Brücke springt und du glaubst das ist einer neuer Sport und springst hinterher. Wer haftet dann?

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Ich finde es immer wieder interessant, wie sehr sich der Rotlicht - Markt verändert hat. Als dieses Forum startete, scherte sich noch keine Sau im Gewerbe um Namensrechte. Heute hingegen gibt`s bei MC Escort sogar schon öffentliche Rechtsberatung, kostenlos. Donnerwetter! Bumst sich mit Marke eigentlich besser? Hat das Auswirkungen auf die Qualität der Escortleistung?

Fragen über Fragen ...

 

R.

 

PS: Vorsicht, nicht das MC abgemahnt wird! (Wegen der Rechtsberatung, meine ich .... oder sind wir hier gar schon ein Organ der Rechtspflege und wissen es noch nicht? )

 

PSS: wer haftet eigentlich für die Folgen, wenn ich glaube was hier steht und ein Desaster anrichte?

 

Na ja, öffentliche Rechtsberatung kostenlos ... nennen wir es mal Werbung für Rechtsberatung. Auch Escorts sollen ja ab und an einen Rechtsanwalt brauchen. Da ist es nicht verwunderlich, dass manche hier eine 'Marktlücke' sehen und ihre Netze auswerfen. Ich möchte aber nicht so weit gehen und es mit Teppichhändlern oder Handwerkern vergleichen, die sich dann in Naturalien zahlen lassen. Nein, das sicher nicht.

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Manchmal ist es schon interessant, was sich user, die einfach auf Fragen

aus Ihrem Berufsumfeld , sachliche Antworten geben anhören müssen.

Die müssen sich dann gleich Werbung vorwerfen lassen!!!

 

Manchmal kann ich nur noch mit dem Kopf schütteln!

 

Über kostenlose Fickberatung regt sich ja auch niemand auf, aber klar

davon haben ja auch viele keine Ahnung :verstecken:

Bearbeitet von alfder
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