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Automaten am Strich


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29. August 2011, 15:48 DPA

 

Prostituierte in Bonn brauchen fortan Tickets

 

Bonn bittet die Prostituierten auf dem Straßenstrich zur Kasse: Sie müssen ab sofort ein Ticket ziehen. Sechs Euro pro Nacht sollen sie als Steuer in die Stadtkasse zahlen.

 

Ähnelt einem Parkscheinautomaten: Prostituierte müssen sich auf dem Bonner Straßenstrich künftig ein Ticket besorgen.

 

Der Ticketautomat, der einem Parkscheinautomaten ähnelt, wurde am Montag aufgestellt. «Das dient der Steuergerechtigkeit», sagte eine Sprecherin der Stadt Bonn. Denn Prostituierte in festen Etablissements seien ebenfalls steuerpflichtig.

 

Kontrolleure des Steueramts sollen die Einhaltung der Ticketpflicht überprüfen. Prostituierten ohne gültiges Ticket drohten Verwarnungen, Bußgeldzahlungen oder Platzverweise, sagte die Sprecherin. Bonn soll bei dem Sexsteuer-Automaten bundesweit ein Vorreiter sein.

 

Für den Bonner Straßenstrich war nach Protesten von Anwohnern bereits zuvor ein sogenanntes Verrichtungsgelände eingerichtet worden. Dort gibt es Holzboxen, in die sich die Huren mit ihren Freiern im Auto zurückziehen können - wenn sie das Ticket vor den Boxen gezogen haben.

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«Das dient der Steuergerechtigkeit», sagte eine Sprecherin der Stadt Bonn. Denn Prostituierte in festen Etablissements seien ebenfalls steuerpflichtig.

 

Das ist ganz großer Blödsinn, denn Einkommen- und Umsatzsteuer fallen auch beim Straßenstrich zusätzlich noch an - und gehören anders als die Ticketgebühr nicht der Kommune. Somit ist das Ticket eher vergleichbar einer Standplatzmiete oder Sondernutzungsgebühr für öffentlichen Grund.

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Ist es in dem Fall nicht eher so, daß die Städte und Gemeinden die Bösen sind und den Spaß verderben. Aber generell habt Ihr ganz recht, daß der Staat recht erfinderisch ist neue Einnahmequelle bei den redlichen Bürgern zu finden.

Die Frage ist bloß, warum der Staat nicht endlich mal bei den "Prominenten" und Höchstverdienern richtig abgreift?

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Interessant wäre herauszufinden, um was für eine Abgabe es sich tatsächlich handelt. Es ist auf jeden Fall eine kommunale Abgabe. Da fallen mir auf Anhieb bei den Steuern nur Vergnügungssteuer und Gewerbesteuer als in Frage kommend ein. Ansonsten käme noch eine Abgabe für Sondernutzung öffentlicher Verkehrsflächen in Frage, dann dürfte die aber nicht entstehen, wenn eine Dame sich auf Privatgrund hinstellt. Zudem wäre diese Abgabe für Sondernutzung vermutlich steuerlich abzugsfähig, wenns eine Steuer ist, gilt das natürlich nicht.

 

Um eine Abschlagszahlung zur Einkommenssteuer kann es sich eigentlich nicht handeln, da dies wohl nicht in einem kommunalen Alleingang regelbar sein dürfte.

 

Es eröffnen sich ganz neue Perspektiven für ergänzende umfangreiche Literatur des deutschen Abgabewesens :lach:

Bearbeitet von nolensvolens
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http://www.express.de/regional/bonn/sexsteuer-automat--ganz-deutschland-ist-neidisch/-/2860/9867328/-/index.html

 

Die Frage ist doch, was unter dem Strich (geiles Wortspiel) für die Kommune übrig bleibt. Die Stadt muß wieder Kontrolleure rumschicken, die Automaten müssen gepflegt werden, ect.

Wir kennen das doch zur Genüge von den Parkscheinautomaten. Wieviele funktionieren wirklich fehlerfrei?

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

Mein Blog: http://www.rollimans-erfahrungen.de/

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Bonn bezeichnet es als Steuer!

 

schon bisschen seltsam. Ich würde das in diesem Falle eher als zusätzliche Abgabe für die Nutzung dieser "komfortablen" Fickboxen bezeichnen.

 

http://www.general-anzeiger-bonn.de/index.php?k=loka&itemid=10490&detailid=931794

 

Das Geld für die zwei neuen Planstellen zuzüglich Nebenkosten wäre für mich besser in Vermenschlichung dieser Verrichtungseinrichtungen gesteckt worden. Z.B. Beheizter Aufenthaltsraum mit Dusche und Kaffeeautomat.

 

Alles andere ist Abzocke.

 

Man verdrängt man die Prostitution zum Schutze der braven Bürger in Randgebiete und lastet den Dienstleisterinnen die Kosten an.

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Hab mal ein bissl herumgeguckt. Eine "Sexsteuer", wie in der Presse genannt, gibts natürlich nicht.

 

Es scheint sich tatsächlich um eine pauschale Vorauszahlung zur Einkommensteuer zu handeln, folglich müßte der übliche Jahresausgleich mit den Tickets auch durchführbar sein, sofern die per Ticket im Voraus entrichtete Einkommensteuer höher als die tatsächliche Einkommenststeuerpflicht in dem betreffenden Kalenderjahr ist.

 

Wäre mal interessant von einem fachlich kompetenten User zu lernen, inwiefern die Art der Erhebung und eventuelle Sanktionierung eines Versäumnisses einer solchen Vorauszahlung mit den einschlägigen Regelungen (z.B. Abgabenordnung) in Einklang zu bringen ist.

 

@Alf, insofern wären es keine Kosten, welche zusätzlich "angelastet" werden. Der Sinn erschließt sich mir unter Berücksichtigung des Aufwandes dessen ungeachtet nicht wirklich.

Bearbeitet von nolensvolens
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Hab mal ein bissl herumgeguckt. Eine "Sexsteuer", wie in der Presse genannt, gibts natürlich nicht.

 

Es scheint sich tatsächlich um eine pauschale Vorauszahlung zur Einkommensteuer zu handeln, folglich müßte der übliche Jahresausgleich mit den Tickets auch durchführbar sein, sofern die per Ticket im Voraus entrichtete Einkommensteuer höher als die tatsächliche Einkommenststeuerpflicht in dem betreffenden Kalenderjahr ist.

 

Wäre mal interessant von einem fachlich kompetenten User zu lernen, inwiefern die Art der Erhebung und eventuelle Sanktionierung eines Versäumnisses einer solchen Vorauszahlung mit den einschlägigen Regelungen (z.B. Abgabenordnung) in Einklang zu bringen ist.

 

Ich frag mal beim Steueramt der Stadt Bonn an. Mal sehen ob ich eine Auskunft erhalte.

 

Sehr geehrte Damen und Herren,

 

 

 

ich bitte Sie höflich mir mitzuteilen, um welche Art von Steuer es sich in nachstehendem Falle dreht.

 

Mich interessiert insbesondere ob dies eine pauschale Einkommensteuervorauszahlung ist und somit die

 

Tickets bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden können, oder ob es sich um ein reines

Nutzungsentgelt handelt das in diesem Falle ebenso steuerlich abzugsfähig wäre.

 

 

 

Mit freundlichen Grüssen

Bearbeitet von alfder
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Rolli, das ist Köln und nicht Bonn, betrifft die (kommunale) Vergnügungssteuer (also eben keine eigenständige Sexsteuer oder -Abgabe)

 

Wie man das Kind nennt ist doch völlig unerheblich. Fakt ist, dass sich jede Kommune aus NRW auf dieses Urteil beruft.

Das VORAB kassieren ist sogar ausdrücklich erwünscht. Und hier setzt die kriminalisierung und der Hinkefuß ein.

Eine gängige Erklärung ist:"Da viele der Prostituierten Ausländerinnen sind, besteht Verdunklungsgefahr."

Noch kein Deutsches Gericht hat gegen diese Formulierung entschieden.

 

Selbst DL's die in Clubs arbeiten müssen zusammen mit ihrem Eintritt die 6 Euro bezahlen, und sie bekommen dann einen Wisch vom Clubbetreiber, dass dieser die Steuern eingetrieben hat.

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

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Das VORAB kassieren ist sogar ausdrücklich erwünscht. Und hier setzt die kriminalisierung und der Hinkefuß ein.

Eine gängige Erklärung ist:"Da viele der Prostituierten Ausländerinnen sind, besteht Verdunklungsgefahr."

Noch kein Deutsches Gericht hat gegen diese Formulierung entschieden.

 

:oha: Ich zahle Einkommensteuer auch vorab, "Festsetzung der Einkommensteuervorausszahlungen" heißt das. Also dieser Aspekt eignet sich so isoliert betrachtet nun gar nicht für eine Kriminalisierungstheorie. Verdunklungsgefahr ist bei mir auch noch nicht vermutet worden :lach:

 

Umsatzsteuer wird bei der normalerweise verwendeten Soll-Versteuerung auch vorab entrichtet, also bei Rechnungsstellung abzuführen, egal ob und wann der Rechnungsempfänger tatsächlich zahlt (Leistung + in Rechnung gestellte und bereits abgeführte Umsatzsteuer).

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Hab mal ein bissl herumgeguckt. Eine "Sexsteuer", wie in der Presse genannt, gibts natürlich nicht.

 

Es scheint sich tatsächlich um eine pauschale Vorauszahlung zur Einkommensteuer zu handeln, folglich müßte der übliche Jahresausgleich mit den Tickets auch durchführbar sein, sofern die per Ticket im Voraus entrichtete Einkommensteuer höher als die tatsächliche Einkommenststeuerpflicht in dem betreffenden Kalenderjahr ist.

 

Wäre mal interessant von einem fachlich kompetenten User zu lernen, inwiefern die Art der Erhebung und eventuelle Sanktionierung eines Versäumnisses einer solchen Vorauszahlung mit den einschlägigen Regelungen (z.B. Abgabenordnung) in Einklang zu bringen ist.

 

@Alf, insofern wären es keine Kosten, welche zusätzlich "angelastet" werden. Der Sinn erschließt sich mir unter Berücksichtigung des Aufwandes dessen ungeachtet nicht wirklich.

 

Wer sich die 94 Seiten antun will:

 

http://v000702.vhost-vweb-02.sil.at/wp-content/uploads/2008/07/untersuchung-der-besteuerung-des-prostitutionsgewerbes-in-deutschland.pdf

 

Ist aber grundsätzlich mal ganz interessant, wie das von staatlicher Seite gesehen wird.

 

Was mich besonders "nachdenklich" macht, war der Abschnitt "Prostitutionsausübung mit Zuhälter"... eigentlich unglaublich...

 

:verstecken:

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Wer sich die 94 Seiten antun will:

 

http://v000702.vhost-vweb-02.sil.at/wp-content/uploads/2008/07/untersuchung-der-besteuerung-des-prostitutionsgewerbes-in-deutschland.pdf

 

Ist aber grundsätzlich mal ganz interessant, wie das von staatlicher Seite gesehen wird.

 

Was mich besonders "nachdenklich" macht, war der Abschnitt "Prostitutionsausübung mit Zuhälter"... eigentlich unglaublich...

 

:verstecken:

 

 

Um die beiden Formen der selbständigen und der nichtselbständigen Straßenprostitution

darstellen zu können, wurde der Begriff des Zuhälters erwähnt. Dieser findet im

steuerlichen Kontext und somit im weiteren Verlauf der Arbeit keine Berücksichtigung.

Ein Grund ist beispielsweise die schwere Greifbarkeit, da Zuhälter fast ausschließlich

im Hintergrund agieren. Kann eine Prostituierte die Abführung ihrer Gelder

an ihren Zuhälter nicht belegen, dann zählen diese nicht als Ausgaben und erhöhen

somit ihr z. v. E. Folglich unterliegen diese Gelder der Besteuerung.

 

"Mikey, ich geb Dir gern das Geld, brauch aber eine Quittung von Dir, sonst muss ich die ganze Steuer zahlen...!"

*klatsch*

"Hast Du einen an der Amsel ??? Mach und gib die Kohle her und dann raus wieder, da kommt der nächste kerl...sonst setzt es ernsthaft was..!"

 

Nein, ich find das nicht amüsant, faktisch hat das Mädel jetzt nämlich zwei Zuhälter, den Luden und den Fiskus.... zum :ankotz:

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Zum einen, die Arbeit ist eine Diplomarbeit und darin vertretene Thesen und Modelle sind sicherlich nicht als herrschende Meinung in Politik und Behörden anzusehen.

 

Asfa, dieses hier natürlich wohlfeile populistische "der Staat ist ein Zuhälter", sobald es darum geht, dass die Prostitution am Steueraufkommen, wie jedes andere Gewerbe auch, beteiligt wird, stört mich. Der Staat zwingt keine Prostituierte zu dieser Berufsausübung. Der Staat "verdient mit", natürlich, an jedem Einkommenserwerb, dadurch wird er jedoch nicht Zuhälter. Oder ist der Staat auch Dein Zuhälter? Oder soll sich der Staat vom Vorwurf der Zuhälterei dadurch befreien, dass in der Steuergesetzgebung geregelt wird "Einnahmen aus Prositution sind grundsätzlich von jeglicher Besteuerung befreit"? Am Besten noch im Grundgesetz (es fehlt ja noch die vom Staat verletzte Menschenwürde).

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Zum einen, die Arbeit ist eine Diplomarbeit und darin vertretene Thesen und Modelle sind sicherlich nicht als herrschende Meinung in Politik und Behörden anzusehen.

 

Asfa, dieses hier natürlich wohlfeile populistische "der Staat ist ein Zuhälter", sobald es darum geht, dass die Prostitution am Steueraufkommen, wie jedes andere Gewerbe auch, beteiligt wird, stört mich. Der Staat zwingt keine Prostituierte zu dieser Berufsausübung. Der Staat "verdient mit", natürlich, an jedem Einkommenserwerb, dadurch wird er jedoch nicht Zuhälter. Oder ist der Staat auch Dein Zuhälter? Oder soll sich der Staat vom Vorwurf der Zuhälterei dadurch befreien, dass in der Steuergesetzgebung geregelt wird "Einnahmen aus Prositution sind grundsätzlich von jeglicher Besteuerung befreit"? Am Besten noch im Grundgesetz (es fehlt ja noch die vom Staat verletzte Menschenwürde).

 

Du solltest das schon etwas differenzierter betrachten, werter Jakob.

 

Mich stört die begründung, mit der die dem Zuhälter zugesprochene Steuerlest schlicht und einfach der prostitueirten mit auferlegt wird.

 

Er wäre "schwer greifbar" !! Damit macht man es sich zu einfach, finde ich... es entsteht der Eindruck, es werden nur die "greifbaren", weil exponierten Frauen angegangen, weil es ja die wenigste Mühe macht.

 

Ohne eigene Mühe an einem Einkommen partizipieren, das eine Frau mit ihrem Körper erarbeitet...wie würdest Du das bezeichnen ?

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Du solltest das schon etwas differenzierter betrachten, werter Jakob.

 

Mich stört die begründung, mit der die dem Zuhälter zugesprochene Steuerlest schlicht und einfach der prostitueirten mit auferlegt wird.

 

Er wäre "schwer greifbar" !! Damit macht man es sich zu einfach, finde ich... es entsteht der Eindruck, es werden nur die "greifbaren", weil exponierten Frauen angegangen, weil es ja die wenigste Mühe macht.

 

Ohne eigene Mühe an einem Einkommen partizipieren, das eine Frau mit ihrem Körper erarbeitet...wie würdest Du das bezeichnen ?

 

Kein Grund zum Differenzieren, weil in anderen Bereichen ist es auch so. Wenn Du keinen Beleg für betriebliche Aufwendungen hast, kannst Du diese auch nicht als Ausgaben verbuchen und zahlst dafür auch noch Steuern. Der Staat hilft Dir da auch nicht einen Beleg vom Lieferanten zu beschaffen, so dieser Dir einen verweigert.

 

Ansonsten, in einem anderen Fachforum habe ich gelernt, dass es fremdbestimmte Prostituierte überhaupt nicht gibt (ja in dieser Absolutheit, es gebe höchstens ganz wenige Einzelfälle!) und gegenteilige Behauptungen lediglich eine Legende von Staat und Polizei seien, um gegen die Menschenwürde verstoßende Repressionen gegen die Prostituierten zu rechtfertigen. Logischerweise stellst Du Dich dann mit Deinen Argumenten auf die Seite des repressiven Staates, den Du gerade auch noch angekotzt hast, wenn Du die Existenz von Zuhältern klassischen Zuschnitts einfach hypothetisierst (die Diplomarbeit ist ja schon als "staatliche Meinung" eingeschätzt worden, die darf das also).

 

Dort, in dem Fachforum, wird übrigens auch in verquerer Auslegung von Rechtsprechung im Bereich Homosexualität jeglicher Sex als "privat" interpretiert, egal ob gegen Bezahlung oder for free. Logische Folge ist natürlich 1) Steuerfreiheit und 2) keinerlei Regulierung des P6, insbesondere auch Abschaffung Kondomzwang, bis hin zu der Auffassung, dass anal ohne Gummi natürlich in der freien Dispositionsfreiheit einer 18 jährigen hörigen Prosituierten liegt und nur deren Ausdruck der Selbstbestimmung sei. Nachtigall, ick hör Dir trapsen.

 

Was mich bei all diesen Diskussionen zunehmend nervt, dass die Argumente immer gedreht und gewendet werden, wie es grad (im eigenen Geldbeutel) passt, dabei auch noch mit einem sich höchst empörten moralischen in die Brust werfen. Wäre schön, wenn dieses Drehen und Wenden wenigstens nicht so abwegig daher käme.

Bearbeitet von nolensvolens
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Kein Grund zum Differenzieren, weil in anderen Bereichen ist es auch so. Wenn Du keinen Beleg für betriebliche Aufwendungen hast, kannst Du diese auch nicht als Ausgaben verbuchen und zahlst dafür auch noch Steuern. Der Staat hilft Dir da auch nicht einen Beleg vom Lieferanten zu beschaffen, so dieser Dir einen verweigert.

 

Das ist formal korrekt, geht aber keineswegs auf den Umstand ein, dass die Tätigkeit seitens des Staates sehr unterscheidlich gewertet wird. Im Gegensatz zu anderen Tätigkeiten.

 

Ansonsten, in einem anderen Fachforum habe ich gelernt, dass es fremdbestimmte Prostituierte überhaupt nicht gibt (ja in dieser Absolutheit, es gebe höchstens ganz wenige Einzelfälle!) und gegenteilige Behauptungen lediglich eine Legende von Staat und Polizei seien, um gegen die Menschenwürde verstoßende Repressionen gegen die Prostituierten zu rechtfertigen. Logischerweise stellst Du Dich dann mit Deinen Argumenten auf die Seite des repressiven Staates, den Du gerade auch noch angekotzt hast, wenn Du die Existenz von Zuhältern klassischen Zuschnitts einfach hypothetisierst (die Diplomarbeit ist ja schon als "staatliche Meinung" eingeschätzt worden, die darf das also).

 

Dort, in dem Fachforum, wird übrigens auch in verquerer Auslegung von Rechtsprechung im Bereich Homosexualität jeglicher Sex als "privat" interpretiert, egal ob gegen Bezahlung oder for free. Logische Folge ist natürlich 1) Steuerfreiheit und 2) keinerlei Regulierung des P6, insbesondere auch Abschaffung Kondomzwang, bis hin zu der Auffassung, dass anal ohne Gummi natürlich in der freien Dispositionsfreiheit einer 18 jährigen hörigen Prosituierten liegt und nur deren Ausdruck der Selbstbestimmung sei. Nachtigall, ick hör Dir trapsen.

 

Wenn Du Dich auf Argumente in anderen, mir unbekannten Foren beziehst und mir unterstellst, ich folge der dort postulierten Logik, würde mich schon mal der gesamte Verlauf der dortigen Diskussion interessieren... wäre doch sehr nett zu erfahren, was denn meine dadurch geprägte Meinung genau zu sein hat. :smile:

 

Was ich bei all diesen Diskussionen zunehmend nervt, dass die Argumente immer gedreht und gewendet werden, wie es grad (im eigenen Geldbeutel) passt, dabei auch noch mit einem sich höchst empörten moralischen in die Brust werfen. Wäre schön, wenn dieses Drehen und Wenden wenigstens nicht so abwegig daher käme.

 

Da wirfst Du jetzt aber selbst einiges durcheinander, mit Verlaub... Deine formulierten Vorwürfe werde ich mir jetzt aber nicht zwingend zu eigen machen, da mein eigener Geldbeutel aussen vor ist. Meine eigene Steuerlast wird so wie noch nicht weniger.

 

btw. zur moralischen Empörtheit bei passenden Gelegenheiten stehe ich gern...

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