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Automaten am Strich


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Hey Asfa, da waren keine Vorwürfe gegen Dich, wenn Vorwürfe, dann gegen die völlig widersprüchlichen Positionen der Anbieterseite, je nach Fragestellung. Wo Du halt zufällig in einem Aspekt die Position der Anbieterseite adoptiert hast, ohne, eben wie Du ja auch sagst, zu wissen, was Du damit in Hinblick auf andere Positionen beförderst.

 

Man muss schon vorsichtig sein, in einem Teilaspekt Partei zu ergreifen und "den Staat" pauschal zu verdammen, gar einer kriminellen Handlung zu bezichtigen (Zuhältertum, ist das nicht mehr strafrechtsrelevant?)

 

"Formal korrekt" = was hinten raus kommt, ist dasselbe? :zwinker:

Bearbeitet von nolensvolens
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Zum einen, die Arbeit ist eine Diplomarbeit und darin vertretene Thesen und Modelle sind sicherlich nicht als herrschende Meinung in Politik und Behörden anzusehen.

 

Asfa, dieses hier natürlich wohlfeile populistische "der Staat ist ein Zuhälter", sobald es darum geht, dass die Prostitution am Steueraufkommen, wie jedes andere Gewerbe auch, beteiligt wird, stört mich. Der Staat zwingt keine Prostituierte zu dieser Berufsausübung. Der Staat "verdient mit", natürlich, an jedem Einkommenserwerb, dadurch wird er jedoch nicht Zuhälter. Oder ist der Staat auch Dein Zuhälter? Oder soll sich der Staat vom Vorwurf der Zuhälterei dadurch befreien, dass in der Steuergesetzgebung geregelt wird "Einnahmen aus Prositution sind grundsätzlich von jeglicher Besteuerung befreit"? Am Besten noch im Grundgesetz (es fehlt ja noch die vom Staat verletzte Menschenwürde).

 

Lieber Jakob, im Bereich Steuergerechtigkeit stimme ich dir voll zu!!!

 

ABER:

dann bitte auch Gleichbehandlung in der Berufausübung und sozialer Absicherung

-Aufhebung des Werbeverbots (Ordnungswidrigkeitengesetz)

-Vertragsfreiheit zwischen Agenturen und Damen

-Recht auf Anmeldung eines Gewerbes (Prostitution auch ohne Umschreibung)

-Möglichkeit sozialversicherten Angestelltenverhälnisses

-Aufhebung der pauschalen Sperrbezirksverordnungen unter Auflagen (Auch Handwerksbetriebe und andere Betriebe müssen Auflagen wg. Störung hinnehmen)

-Aufhebung der Weisungsbefugnis des Staates bzgl. bestimmter sexueller Praktiken unter Erwachsenen Menschen (das ist dirigistisch)

-Steuergerechtigleit beim Absetzen z.B. von Berufsbekleidung

-Verdrängung und Kasernierung der Prostitution in Randgebiete generell

-Respektvoller Umgang der Behörden mit Prostituirten

-Gleichbehandlung bei Personenkontrollen

- und vieles mehr...

 

P.S.:

Das Steueramt in Bonn hüllt sich bisher in Schweigen, obwohl mein mail mit vollem Namen abgesandt wurde.

Bearbeitet von alfder
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Alf, in allem meine grundsätzliche Zustimmung (wobei es das eine oder andere diskussionsfähige Detail natürlich gibt, was aber erstmal egal ist). Schließt aber konsequenterweise Aktionen, wie Razzien wegen Schwarzarbeit (analog Baustellen), behördliche Prüfung auf Scheinselbstständigkeit (wie beispielsweise im Softwarebereich) usw. ein.

 

Es gibt halt Protagonisten, welche einen völligen Entzug des Gewerbes jeglicher staatlichen Aufsicht fordern nach dem Motto "will wollen tun und lassen, was wir wollen, ohne dass irgendjemand uns reinreden darf". Offen gesagt, m.E. ist sowas nicht anderes als Schaffung einer Parallelgesellschaft mit eigenem "Ordnungsdienst" (na kommt das bekannt vor?). Denn das Paradies einer funktionierenden Anarchie ("ohne Ordnung") gibt es nicht und es besteht keine Veranlassung zu glauben, dass das im P6 erstmals entstehen könnte (außer in Hannover, natürlich :clown:).

Bearbeitet von nolensvolens
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Habe Antwort von der Stadt Bonn!

 

Sehr geehrter Herr ****,

 

 

 

die Bundesstadt Bonn erhebt zur Erzielung von Einnahmen seit dem 01.01.2011 eine Steuer auf die Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen und das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt als örtliche Aufwandsteuer im Sinne des Art. 105 Abs. 2 a Grundgesetz.

 

Diese kommunale Steuer ist keine Einkommensteuer – ob diese Steuer bei der Einkommensteuer geltend gemacht werden kann, ist mit dem für die Einkommensteuer zuständigen Finanzamt zu klären.

 

 

 

Für das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt hat jede/r Prostituierte/r für jeden Veranstaltungstag (Arbeitstag) 6,00 EUR Steuer zu entrichten.

 

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

Im Auftrag

 

So einfach ist es, zumindest bei der Stadt Bonn, Auskunft zu bekommen. :gut::gut:

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Andere Beispiele für Aufwandsteuern sind Zweitwohnsitzsteuer und Hundesteuer.

 

Also hier ist es dann tatsächlich eine echte (P)Sexsteuer und der Begriff ist insofern zutreffend :au:

 

P.S.: Vermutlich sind dann die Verrichtungsstätten Voraussetzung dafür, dass eine solche Steuer erhoben werden kann, denn es muss sich, denke ich, mit einem Aufwand staatlicherseits begründen lassen, um verfassungskonform zu sein. Also wurden die Boxen möglicherweise gebaut, nur um diese Steuer erheben zu können :schiel:

Bearbeitet von nolensvolens
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Wobei ich das Ganze trotzdem noch für zumindest "ungerecht" halte. Denn ich muß nicht erst Geld mitbringen, damit ich arbeiten darf, um Geld zu verdienen. Gut, jetzt arbeite ich im öffentlichen Dienst, und da darf ich eher die Frage beantworten, ob meine Anwesenheit überhaupt Arbeit ist.

 

Gut: Jetzt sind die Rheinländer im Steuern erfinden, ganz große Klasse:

 

Die Sexsteuer kommt aus Köln.

Die Hotelbettensteuer kommt aus Köln. http://www.koeln.de/koeln/koeln_soll_eine_bettensteuer__bekommen_264467.html

 

Hier mal eine Info zu "Besteuerung des Vergnügens der Besonderen Art":

http://www.stadt-koeln.de/buergerservice/themen/steuern-gebuehren/besteuerung-von-vergnuegen-besonderer-art-regelungen/

 

Und hier die Satzung der Stadt Köln:

http://www.stadt-koeln.de/mediaasset/content/satzungen/satzung-sonstige-vergnuegungen2007-12-14.pdf

 

Da Bonn ebenso blank ist wie Köln wird es da nicht anders laufen.

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

Mein Blog: http://www.rollimans-erfahrungen.de/

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Spinnen wir den Gedanke mal weiter:

 

Die Kommune ist also mit dem zur Verfügung stellen einer Verrichtungsstätte gleichzusetzen mit einem Bordellbetreiber. Nach §27 Baugesetzbuch ist ein Sichtschutzzaun auf Fundamenten durchaus eine genehmigungspflichtiges Bauwerk.

 

Nach dem Düsseldorfer Verfahren führen 'Bordellbetreiber 25.--€ pro Tag und Prostituierter als Einkommensteuer Vorauszahlung ab. Das wäre dann der nächste Schritt.

 

Bis 2002 wäre das Ganze noch Förderung der Prostitution gewesen. Durch die Legalisierung könnten jetzt theoretisch Kommunen zur Sanierung der Finanzen eigentlich auch richtige Bordelle und Wohnungen und Clubs betreiben.

 

Sie hätten dann quasi das Monopol, weil sie durch z.B. Sperrbezirksverordnungen den Markt regeln könnten.

 

 

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Wenn die Prostituierte jetzt am Abend keinen Umsatz macht und die Steuer in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen steht? Bei einer Escortagentur wirds schon kritisch, wenn mehr als 49% des Umsatzes verprovisioniert wird. Fragen über Fragen.

---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

 

§181a

 

Mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren wird bestraft, wer

 

1. eine andere Person, die der Prostitution nachgeht, ausbeutet oder

2. seines Vermögensvorteils wegen eine andere Person bei der Ausübung der Prostitution überwacht, Ort, Zeit, Ausmaß oder andere Umstände der Prostitutionsausübung bestimmt oder Maßnahmen trifft, die sie davon abhalten sollen, die Prostitution aufzugeben,

und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(2) Mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe wird bestraft, wer die persönliche oder wirtschaftliche Unabhängigkeit einer anderen Person dadurch beeinträchtigt, dass er gewerbsmäßig die Prostitutionsausübung der anderen Person durch Vermittlung sexuellen Verkehrs fördert und im Hinblick darauf Beziehungen zu ihr unterhält, die über den Einzelfall hinausgehen.

 

(3) Nach den Absätzen 1 und 2 wird auch bestraft, wer die in Absatz 1 Nr. 1 und 2 genannten Handlungen oder die in Absatz 2 bezeichnete Förderung gegenüber seinem Ehegatten vornimmt.

Bearbeitet von alfder
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P.S.:

Das Steueramt in Bonn hüllt sich bisher in Schweigen, obwohl mein mail mit vollem Namen abgesandt wurde.

 

Habe Antwort von der Stadt Bonn!

 

 

 

So einfach ist es, zumindest bei der Stadt Bonn, Auskunft zu bekommen. :gut::gut:

 

 

Offensichtlich ist die Stadt Bonn hier angemeldet und hat auf Deine Beschwerde reagiert... :grins:

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@Alfder

Es ist doch immer dasselbe.

 

Wo viel Geld verdient wird, wollen möglichst viele Mitverdienen. Egal ob Mafia, die Firma 81 GmbH, der Staat, ect.

Jetzt hat irgendein findiger Kopf gedacht: OK! Wenn wir das ganze Legalisieren können wir von den Rotlicht-Milliarden auch nach was abzwacken. Wer weiß? Vielleicht hat die Firma 81 noch irgendwelche Lobbyisten in Nadelstreifen in Berlin rumrennen. Wundern würde es mich jedenfalls nicht.

 

Die Kölner nehmen jedes Jahr knapp 800.000 Euro nur darüber ein. Klar, das jede Kommune da Mitmischen will. IN NRW haben alleine im ersten Halbjahr 2011 23 FKK-Clubs aufgemacht. Irgendwann gehen die Frauen aus.

Das nächste was kommt ist vielleicht die "Redlight"-Card. Ausländische Facharbeiterinnen außerhalb der EU. Damit entfällt dann der Straftatbestand "Menschenhandel" und der Staat kann sich wieder irgendwelche Steuern und Gebühren einfallen lassen.

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

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In Bayern bzw. speziell in München ist das anders. Die Politiker haben ein Herz für die Prostituierten. Alles nur mit Gummi. Aber............... jetzt kann eine Dame sagen: Es ist ja verboten ,aber für ....Euro blase ich Dir einen ohne an. Keine Verordnung, sondern ein Angebot zum mehr Verdienst.

Im Rest der Republik ist es ja nicht verboten, sondern es wird erwartet. Der Staat Bayern bzw. die Stadt München verdient da nichts zusätzlich.

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Offensichtlich ist die Stadt Bonn hier angemeldet und hat auf Deine Beschwerde reagiert... :grins:

 

Denke eher, dass ich etwas zu ungeduldig war. So eine Formulierung braucht halt Zeit.

 

Vielleicht könne ja mal jemand bei der Stadt Köln anfragen, ob der Betrieb eines Dominastudios auch der Vergnügungssteuer unterliegt, oder ob sie dafür eine Schmerzsteuer in Erwägung ziehen.

 

In Bayern bzw. speziell in München ist das anders. Die Politiker haben ein Herz für die Prostituierten. Alles nur mit Gummi. Aber............... jetzt kann eine Dame sagen: Es ist ja verboten ,aber für ....Euro blase ich Dir einen ohne an. Keine Verordnung, sondern ein Angebot zum mehr Verdienst.

Im Rest der Republik ist es ja nicht verboten, sondern es wird erwartet. Der Staat Bayern bzw. die Stadt München verdient da nichts zusätzlich.

 

So ein Schmarrn...

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Heute mittag haben wir hier die Thematik fachkundig und unter ordnungspolitischen Gesichtspunkten erörtert und die Ergebnisse will ich dem fachkundigen Publikum nicht vorenthalten.

 

Diese "Sexsteuer" ist insofern interessant, weil diese Aufwandssteuer eine mögliche Betätigung besteuert, unabhängig davon, ob diese tatsächlich stattfindet oder nicht. Das hat eine ganze Reihe von Implikationen.

 

Zunächst auf die Kontrolle. Welche herumstehenden Damen werden denn kontrolliert, beziehungsweise wie werden die selektiert? Anhand der Kleidung? Schwierig, wie ja auch anhand der "Schlampenmärsche" verdeutlicht. Zumal der Übergang zwischen bürgerlicher und P6-mäßig animierender Kleidung fließend ist. Wie werden Grenzfälle identifiziert? Und selbst wenn dies vom optischen Eindruck her eindeutig scheint, was passiert, wenn auf die Kontrollfrage die Dame dem Ordnungsamtmitarbeiter eine schmiert und behauptet auf den Bus zu warten? Lösung: Kennzeichnungspflicht. Allerdings wäre eine Kennzeichnungspflicht für P6 Damen nicht nur diskriminierend, sondern könnte auch durch mangelnde Kennzeichnungsbereitschaft der Damen konterkariert werden, also besser Kennzeichnungspflicht für busfahrende Frauen, dann kann das auch unabhängig von der Bekleidung und ohne Irritationen, insbesondere auch nicht diskriminierend (Busfahren ist ja eine gesellschaftlich anerkannte Tätigkeit) umgesetzt werden.

 

Ein weitere Aspekt ist, dass die Sache nicht zu Ende gedacht ist. Denn bei genauer Analyse dieser Steuerart ist es eine Steuer für das einfach da sein und möglicherweise bereit für Sex zu sein. Frauen sind aber generell einfach da. Die überwiegende Mehrzahl ist (prinzipiell) auch zu Sex bereit. Also wäre es logisch, dass alle Frauen in Bonn morgens zwischen 7:00 und 8:00 ein Ticket zu ziehen haben, und zwar unabhängig davon, ob sie an dem Tag Sex haben wollen oder nicht (könnte sonst ja jede behaupten). Wenn sie keinen Sex an dem Tag haben, dann gibts dennoch keine Erstattung, denn sie sind ja da und zudem können sie gegenüber den Frauen, welche keinen P6 haben, nicht privilegiert werden. Weiters, Gleichstellungsrichtlinie, Männer dürfen nicht ausgenommen werden. Die also auch mit Ticketpflicht, ergo alle Bonnbewohner müssen morgens das Ticket ziehen. So lohnt es sich wenigstens fiskalisch. Und die ja auch hier schon diskutierte Problematik, wonach eine Frau, welche sich "aushalten" läßt (beispielsweise alle Hausfrauen), sich ja auch prostituiert, wäre obsolet.

 

Verfassungsrechtlich bedenklich ist aber, eine Steuer zu erheben, wenns tatsächlich an dem Tag keinen Sex gibt. Daher würde das BVerfG vermutlich eine Erstattungspflicht für solche Tage vorschreiben. Mit Folgen. Statt "ich habe Migräne" heißt es zukünftig "Schatz, wir müssen sparen". Mit eklatanten Folgen für die Bevölkerungsstruktur und Überalterung. Denn faktisch ist diese Steuervermeidungsstrategie eine Fortpflanzungsverweigerung, welche aus ebenfalls ordnungspolitischen Gründen verwerflich ist. Zu Sex kann man aber nicht gezwungen werden (mal von besonderen Präferenzen, welche nicht von allen geteilt werden abgesehen). Also muss kompensiert werden, beispielsweise durch eine Ausländerimportsteuer. Jeder (fiskalisch ja durch die Rückerstattung evidenter) Sexverweigerer wird mit dieser belegt, damit Ausländer importiert werden können, welche in arbeitsfähigem Alter sind. Befreit davon können solche Haushalte werden, welche den Import und die Beherbergung eines Ausländers auf eigene Initiative nachweisen können.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:19 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:42 Uhr ----------

 

P.S.: Bitte keinesfalls an Mitarbeiter der Legislative weiterleiten. Denn die Argumentation ist in sich schlüssig und folgerichtig. Die erkennen daher die satirische Intention nicht und nehmen das plagiierenderweise glatt als Vorlage für einen Referentenentwurf.

 

Als warnendes Beispiel nehme man die Entscheidung "Tenorpapageien" des DPMA, amtlicherseits in einem Fachblatt publiziert. Diese Entscheidung hat eingang und ernstliche Berücksichtigung in Kommentaren gefünden, weil die betreffenden fachkundigen Autoren das sehr klein als Fußnote gedruckte "carnevalis causa" glatt übersehen haben.

Bearbeitet von nolensvolens
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Laut einer Aussage eines mir Befreundeten Mitarbeiters des Ordnungsamtes der Stadt gilt zu Frage 1: Wer wird kontrolliert? Die Antwort "Sippenhaft"!!!! Jeder der im Strassenstrichbereich rumrennt...

 

Zu Frage 2: Wie wird besteuert? Sollten keine Belege vorzuweisen sein, wird perse immer geschätzt und zwar das mögliche Höchstmass!! 25 Tage a 6 Euro...

Sowas nennt man dann glaube ich "Steuerschätzung".....

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

Mein Sturschädel ist mir heilig!!!:heilig::heilig::heilig:

 

Mein Blog: http://www.rollimans-erfahrungen.de/

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Laut einer Aussage eines mir Befreundeten Mitarbeiters des Ordnungsamtes der Stadt gilt zu Frage 1: Wer wird kontrolliert? Die Antwort "Sippenhaft"!!!! Jeder der im Strassenstrichbereich rumrennt...

 

Zu Frage 2: Wie wird besteuert? Sollten keine Belege vorzuweisen sein, wird perse immer geschätzt und zwar das mögliche Höchstmass!! 25 Tage a 6 Euro...

Sowas nennt man dann glaube ich "Steuerschätzung".....

 

Sind schon toll, die Jungs... :lolly::lach:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Habe soeben im französischen Fernsehsender FRANCE 24 die Presseschau gesehen. Es wurden die aktuellen Schlagzeilen verschiedener Zeitungen analysiert: Bestechungsskandal um Sarkozy, dann Libyen und als drittes 'a German solution for a German problem ' - die 'Sexsteuer-Automaten von Bonn !

 

Dann wird das ja so langsam zu einem echt globalen Problem.... :au:

Geist ist geil!

 

Das Dasein ist köstlich, man muss nur den Mut haben, sein eigenes Leben zu führen

Casanova

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Sind schon toll, die Jungs... :lolly::lach:

 

Dazu kann man stehen wie man will, aber wenn der Otto-Normal-Bürger auch länger keine Steuererklärung abgibt, dann wird er auch geschätzt.

 

Als Kommune bekommt man eigentlich nur auf die Schnauze. Erst beim Geld einziehen und danach, wenn kein Geld für Kindergärten oder Salz für Winterdienst da ist...

Ich bin nicht behindert - ich werde behindert! :zwinker::zwinker:

 

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