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Nutzungsrechte von Fotos


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@ Alf: Wenn ein fotografischer Könner Lisa vor dem Turm fotografiert, sieht das durchaus anders aus. Und weil zwischen einem solchen und Deinen "Knipskünsten" schwer zu differenzieren ist ("Was ist Kunst?") sind gerade bei Fotos die Ansprüche an ein "Werk" extremst niedrig. Das macht schon Sinn.

 

Lisa kann ja auch den Selbstauslöser verwenden, mit Dir als "Stativ" .... :lach::nana:

 

Kunst liegt im Auge des Betrachters und des Namens eines Künstlers (denk an Beuys ranzige Butter) Für manchen ist es schon eine Kunst den Auslöser zu finden :clown:

 

Mein Stativ hat auch einen Selbstauslöser... :nana: (kommt auf die Lisa an wie schnell das geschieht und wie schief der Turm ist)

 

Mir geht es generell darum Auftragsfotografie und freie Fotografie zu unterscheiden und

 

Otto Normaluser geht davon aus, dass die Fotos, die er beim Fotografen machen lässt ihm "gehören". Wenn ein Fotograf beauftragt wird sollte er meiner Meinung nach explizit darauf hinweisen und oder einen Vertrag zücken der die Rechte regelt. Status Quo ist, dass, wenn kein Vertrag besteht automatisch alle Rechte beim Urheber liegen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:44 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:25 Uhr ----------

 

Kommt darauf an, wie groß sie vor dem Turm abgelichtet ist. Um beispielsweise alte Bauwerke zu fotografieren und die Fotos auch verwenden zu dürfen, braucht man nicht vorher die Gegend menschenleer zu machen.

 

:brille:

 

Beispiel:

 

Also Lisa muss weg, die anderen im Hintergrund dürfen bleiben?

 

2007-09-pisa.jpg

Bearbeitet von alfder
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Ja, mache doch einmal eine Petition an den Petitionsausschuß des Bundestages. Schlage vor: "Der Bundestag möge im Wege der Änderung oder Ergänzung des Urhebergesetzes beschließen, dass im Falle von fotografischen Werken, welche eine Person abbilden, im Zweifel (also in Abwesenheit einer ausdrücklichen Zustimmung des Fotografen) alle Nutzungsrechte auf die fotografierte Person unter der Voraussetzung übergehen, dass der Fotograf für seine Fotos ein von ihm festgesetztes Honorar erhalten hat, in Analogie zu den entsprechenden Regelungen des Kunsturhebergesetzes."

 

Das würde dann dem BMJ zur Begutachtung und Stellungnahme vorgelegt. Und Du bekommst (irgendwann) eine Antwort. So geht auch Mitwirkung ... :zwinker:

 

Wegen der Lisa-Frage: richtig

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Wenn der Lisa nicht passt dass ihr Konterfei in einem P6-Forum aufgetaucht ist muss das ganze Bild weg. Richtig?

 

Egal, ob P6-Forum oder Pisa-Forum, ein Unterlassungsanspruch nach §22 KUG setzt voraus, dass die abgebildete Person erkennbar ist. Also entweder mit erkennbarem Gesicht oder sonstigen Merkmalen, welche einen Betrachter die Person erkennen lassen.

 

Der "Fotokünstler" könnte Lisa in dem Foto so bearbeiten, dass sie nicht erkennbar ist, dann wäre es insofern unproblematisch. So wie das Foto jetzt da ist, ist seine Einstellung nur mit ihrer Zustimmung zulässig und sie hat einen Unterlassungsanspruch, ggf. ergänzend Schadensersatzanspruch, wenn die Zustimmung nicht vorliegt. Es sei denn, Lisa hat für das Foto ein "Modelhonorar" vom "Fotokünstler" erhalten. Wie gesagt, der Unterlassungsanspruch wäre so oder so (unabhängig vom Veröffentlichungsmedium) gegeben. Der Umstand "P6-Forum" wäre ggf. für die Schadenshöhe maßgeblich.

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Danke für die Aufklärung, auch ein Grund, wieso ich begonnen habe mich mit Photographie zu beschäftigen.

Inzwischen geht das sogar recht gut, ist halt ein gewisser Aufwand, macht aber Spaß.

:huepfen::tanzen:

 

Ich bin Brav

 

quod est demonstrandum

BRAV

Braucht regelmäßig Arsch voll

Ok- Beweis erbracht.

 

ania@actrice.at

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Das freut mich auch sehr! Aber auf der anderen Seite hätte mich das ein wenig gewundert, da ja im Grunde die Agentur DER Ansprechpartner des Rechtsanwaltes sein sollte. Diese wiederum sollte sich hoffentlich vertraglich abgesichert haben, dass im Falle von Rechtsverletzungen in Bezug auf die Photos jegliche Kosten (RA/Abmahnung) zu Lasten des Escorts geht.

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Hmmm das müsste aber voraussetzen das die Agentur keine Ahnung davon hat das Rechte Dritter verletzt wurden.

 

Ich zum Beispiel habe letztens erst Bilder bei einer Agentur entdeckt die mit Fotos von Fotolia das Portfolio der Damen "aufstocken". Eine der dort gelisteten Damen kenne ich und habe diese auf das Thema angesprochen. Die Antwort war, dass die Agentur dies immer mal wieder mache und da ja nichts bei sei, dafür gäbe es doch die Plattformen wo man diese Bilder kaufen könnte :schiel:

 

 

Darf ich mal einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten, vielleicht ist er ja eine rechtliche Absicherung. Bei sehr vielen Plattformbetreiber muss man bei der Anzeigenschaltung bestätigen das man die Nutzungsrechte für die Bilder hat und keine Rechte Dritter verletzt werden. Ebenso muss man zustimmen, dass im Fall einer Rechtsverletzung usw. die Kosten übernimmt.

 

Das ist kein Schutz, doch vielleicht sorgt dies bei den hier inserierenden zukünftig für mehr Verantwortungsbewusstsein ... geht ja dann an ihr Geld.

 

Sina

 

 

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hmmm - nicht ganz - wenn beispielsweise im Vertrag bestätigt wird, dass die Fotos frei von Rechten Dritter sind (das würde das Escort ja dann mit der Unterschrift bestätigen) - und somit könnte der Passus, dass bei Verletzung von Rechten Dritter eventuelle Kosten/Rechtsansprüche zu Lasten des Escorts geht.

 

So wie Du es quasi im Folgesatz stehen hast Sina. So würde ich es machen.

 

Was haben Agenturen davon, wenn sie Bilder von Damen nehmen, die sie gar nicht gelistet haben?

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...

Darf ich mal einen Verbesserungsvorschlag unterbreiten, vielleicht ist er ja eine rechtliche Absicherung. Bei sehr vielen Plattformbetreiber muss man bei der Anzeigenschaltung bestätigen das man die Nutzungsrechte für die Bilder hat und keine Rechte Dritter verletzt werden....

 

Ist das hier nicht so? Ich dachte.

 

Abgesehen davon:

Ich finde es doch sehr erstaunlich, dass auch im Jahre X des Internet der Gesetzgeber solche "Probleme" nicht klarer geregelt hat.

Meines Wissens nach gibt es bisher rechtsgültige Urteile, aber keine klaren Gesetze zu dem Thema. Dass dies in großem Umfang regelrechte "Abmahn-Junkies" hat entstehen lassen ist eigentlich ein absolutes Armutszeugnis für den Gesetzgeber. Ähnliches gilt für Abofallen usw.

 

b

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Die Gesetze funktionieren im Kern gut, auch die Rechtsprechung dazu (klar, da gibt es Ausnahmen, aber diese wenigen Ausnahmen sollten nicht das Beurteilungskriterium darstellen). Auch sind Abmahnungen per se nichts "unfeines", denn sie dienen dazu, eine Rechtsverletzung unkompliziert zu beseitigen, nämlich ohne einen Prozess und auch ohne die mit einem Prozess entstehenden höheren (!) Kosten für den (tatsächlichen) Verletzer.

 

In der Tat ein Ärgerniss sind vor allem ersichtlich unberechtigte (!) Abmahnungen gegenüber Privatpersonen und Kleinstbetrieben. Das hat aber nichts mit dem Rechtssystem als solches zu tun, es ist und bleibt ein Missbrauch. Sofern nicht Inkompetenz auf Seiten des abmahnenden Anwalts eine Rolle spielt, aber Inkompetenz läßt sich leider gesetzlich ebensowenig verbieten, wie Missbrauch :zwinker:. Größere Unternehmen haben demgegenüber die Finanzkraft, einer abwegig abmahnenden Gegenseite einen ordentlichen Einlauf zu verpassen, weswegen sowas im "gehobenen" gewerblichen Bereich sehr selten vorkommt.

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In der Tat ein Ärgerniss sind vor allem ersichtlich unberechtigte (!) Abmahnungen gegenüber Privatpersonen und Kleinstbetrieben.

Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern eine klares Defizit unseres Rechtssystems. Massenabmahnungen dienen eben nicht primär der unkomplizierten Beseitigung einer Rechtsverletzung, selbst wenn tatsächlich eine vorliegt, sondern der Generierung von Einkommen durch total überhöhte Forderungen und dem Wissen, dass es für Otto-Normalverbraucher zu teuer und zu riskant ist, sich dagegen zu wehren.

 

Die gegenwärtige Abmahnindustrie ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat. Analog zur Thematik der Abofallen stellt sich anhand der Unwilligkeit des Staates, das abzustellen die Frage, wer davon wirklich profitiert.

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Die Gesetze funktionieren im Kern gut, auch die Rechtsprechung dazu (klar, da gibt es Ausnahmen, aber diese wenigen Ausnahmen sollten nicht das Beurteilungskriterium darstellen). Auch sind Abmahnungen per se nichts "unfeines", denn sie dienen dazu, eine Rechtsverletzung unkompliziert zu beseitigen, nämlich ohne einen Prozess und auch ohne die mit einem Prozess entstehenden höheren (!) Kosten für den (tatsächlichen) Verletzer.

 

In der Tat ein Ärgerniss sind vor allem ersichtlich unberechtigte (!) Abmahnungen gegenüber Privatpersonen und Kleinstbetrieben. Das hat aber nichts mit dem Rechtssystem als solches zu tun, es ist und bleibt ein Missbrauch. Sofern nicht Inkompetenz auf Seiten des abmahnenden Anwalts eine Rolle spielt, aber Inkompetenz läßt sich leider gesetzlich ebensowenig verbieten, wie Missbrauch :zwinker:. Größere Unternehmen haben demgegenüber die Finanzkraft, einer abwegig abmahnenden Gegenseite einen ordentlichen Einlauf zu verpassen, weswegen sowas im "gehobenen" gewerblichen Bereich sehr selten vorkommt.

 

Also doch eine Gesetzgebung für Besserverdienende? :teufel:

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Das ist nicht nur ein Ärgernis, sondern eine klares Defizit unseres Rechtssystems. Massenabmahnungen dienen eben nicht primär der unkomplizierten Beseitigung einer Rechtsverletzung, selbst wenn tatsächlich eine vorliegt, sondern der Generierung von Einkommen durch total überhöhte Forderungen und dem Wissen, dass es für Otto-Normalverbraucher zu teuer und zu riskant ist, sich dagegen zu wehren.

 

Die gegenwärtige Abmahnindustrie ist ein Armutszeugnis für einen Rechtsstaat. Analog zur Thematik der Abofallen stellt sich anhand der Unwilligkeit des Staates, das abzustellen die Frage, wer davon wirklich profitiert.

 

Bei den berechtigten (!) "Massenabmahnungen" teile ich diese Auffassung jedenfalls so nicht. Vielmehr sind diese (auch) ein Armutszeugnis für das Rechtsbewusstsein der "Betroffenen". Ebenso ist es ein Armutszeugnis für Politiker, welche aus populistischen Gründen so tun, als ob man im Internet alles klauen dürfen müßte (entgegen der Rechtslage!). Geradezu eine Schande sind solche, wie Edathy, die beim Erwischtwerden auch noch übel herumpöbeln, obwohl es ganz klar ein Rechtsverstoß war (und der Kerl ist auch noch in Rechtsausschüssen, z.T. Vorsitz, also wohl kaum "völlig ahnungslos"). Und dass dieses Verhalten keinerlei (politische) Konsequenzen für ihn hatte.

 

Bei (berechtigten) "Massen"-Abmahnungen sind die fällig werdenden Gebührensätze sehr niedrig. Im gewerblichen Bereich, so als Vergleichsbeispiel, hat das OLG München erst letztens in einem Kostenverfahren zu einer Markensache einen Streitwert von 250.000,-- für angemessen erachtet. Macht bei 1,8 Geschäftsgebühr knapp 5.000,-- Anwaltskosten.

 

Anwaltliche Abmahnungen erfordern übrigens stets einen Auftraggeber. Gegen den man ggf. vorgehen kann (und sollte, wenns offensichtlich missbräuchlich ist). Und sei es auch nur im Wege einer (kostenfreien) Strafanzeige bei offensichtlichem Missbrauch.

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Also doch eine Gesetzgebung für Besserverdienende? :teufel:

 

Wer im Fall der Fälle sagt "Aber der Anwalt kostet mich dann doch wieder Geld" und lieber 3 paar Louboutins (oder wie immer sich diese Dinger schreiben) kauft, darf sich nicht beschweren :teufel::zwinker:. Zumal die Kosten ja in vielen Fällen wieder von der (unberechtigt abmahnenden Seite) eingetrieben werden können.

 

Bei jenen, die wirklich kein Geld für sowas vorlegen können, hast Du im Kern recht. Das war immer so und wird wohl auch immer so bleiben. Allerdings gibts es auch viele kostenlose rechtliche Beratungsdienste. Nur da muss man sich halt die Mühe machen, ggf. zeitnah hinzulaufen etc..

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:37 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:36 Uhr ----------

 

Nun, die 5000.- hätten uns vermutlich diese plattform gekostet, auf der wir so locker darüber diskutieren, oder ?

 

??? Was meinst Du damit (bin grad blond :zwinker:)?

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??? Was meinst Du damit (bin grad blond :zwinker:)?

 

 

Bezog sich jetzt auf die Relation der Summe an sich und ihre konkreten Auswirkungen im Einzelfall...ungeachtet des Streitwertes jetzt..

 

In der Theorie, in der Praxis sieht es aber so aus dass ich nun mit einer Forderung von 5700€ konfrontiert werde und einer absurden Unterlassungserklärung mit welcher ich diese Forderung anerkennen würde.

 

Ein kleines Feedback, so wie es aussieht hat sich die Sache (für mich) erledigt.

Ohne tatkräftige Unterstützung eines sehr lieben Forenmitglieds würde ich diese Seite nicht mehr betreiben können, daher geht mein besonderer Dank an ihn.

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Ein kleines Feedback, so wie es aussieht hat sich die Sache (für mich) erledigt.

Ohne tatkräftige Unterstützung eines sehr lieben Forenmitglieds würde ich diese Seite nicht mehr betreiben können, daher geht mein besonderer Dank an ihn.

 

Willst Du damit sagen dass Du die ganzen Jahre ohne Rechtsbeistand dieses Forum betrieben hast ?

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Übrigens, mal eine Anregung für alle UserInnen mit Kindern. Regt doch mal in der Schule an, dass den Kindern beigebracht wird, was man im Internet darf und nicht darf. Und dass die Lehrer selbst mal diesbezüglich gute und keine schlechten Beispiele geben, wie das leider meist der Fall ist.

 

Dass dort nicht nur nicht die notwendigen Kenntnisse vermittelt werden, sondern vielmehr auch weit verbreitet falsche Vorbilder gegeben werden, das ist ein Armutszeugnis für das Bildungswesen, speziell die Lehrerschaft. Wäre fast so, wie wenn Lehrer zum Ladendiebstahl anstiften, womöglich noch mit der "politischen" Einlassung, dass Gesetze, welche sowas verbieten, unfair und repressiv wären :teufel:

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