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).

 

 

Tatsache ist aber, dass bei der derzeitigen (vielfach illegalen) gesellschaftlichen Übungspraxis im Urheberbereich gerade die "kleineren" Künstler oder auch beispielsweise Labels den Kürzeren ziehen und schlicht und einfach irgendwann ihre Tätigkeit einstellen, weil sie im wahrsten Sinne des Wortes "brotlose Kunst" verfolgen. Die Folge ist zunehmender Massenmainstream allenthalben. Eines unserer Mandate hat darauf umgesattet, nur noch Vinylplatten zu produzieren. Eine Nische, welche überraschend gut läuft. Auch für die Künstler. Eines der wenigen kleineren Labels, die sich behaupten können. Das wird dann aber "Kunst für Besserverdienende" :grins:, die mit einem Transrotor ... :cool:

 

Wer diese Entwicklung im Bereich der Künste gut findet, der möge für das Internet als urheberrechtsfreie Zone eintreten, absolut legitim (als Forderung). Dann müssen halt die vielen "brotlosen" Künstler sich anderen Erwerben zuwenden. Ob dadurch die Welt allerdings bunter wird, mag ich bezweifeln. Aber auch das ist wiederum eine politische Entscheidung. Über welche jeder Nachdenken mag, beispielsweise beim Download :zwinker:. Aber auch das ist die ewige Frage, nämlich was man sich grad (für sich) wünscht, und ob dessen Umsetzung denn auch wirklich "gut" in seinen unmittelbaren und mittelbaren Effekten ist.

 

Nur mal der Vollständigkeit halber erwähnt:

Es ist ja nicht so, dass es ausserhalb der GEMA keinerlei kreative und legale Aktivitäten gäbe... auch und gerade ausserhalb des Mainstreams

 

http://www.jamendo.com/de/faq

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  • 2 Wochen später...
Zum Einen, seit 2008 in Kraft (Urhebergesetz):

 

§ 97a Abmahnung

(1)...

(2) Der Ersatz der erforderlichen Aufwendungen für die Inanspruchnahme anwaltlicher Dienstleistungen für die erstmalige Abmahnung beschränkt sich in einfach gelagerten Fällen mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs auf 100 Euro.

 

 

 

...Sinn und Zweck war es eben, beispielsweise bei privaten illegalen Downloads eine Kostengrenze zu setzen.

 

Dazu fand ich gerade das hier.

 

Zitat: "Eine Kostendeckelung von 100 Euro, die parallel dazu dem Missbrauch vorbeugen sollte, greift nicht, weil sie nur für "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" gilt, wozu die Tauschbörsenfälle nach gängiger Richtermeinung nicht zählen."

 

Aber auch interessant:

"Es habe sich in Deutschland eine Abmahnindustrie entwickelt, die von fünf Kanzleien beherrscht werde. 95 Prozent dieser Abmahnungen kämen von diesen Büros."

 

b

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Dazu fand ich gerade das hier.

 

Zitat: "Eine Kostendeckelung von 100 Euro, die parallel dazu dem Missbrauch vorbeugen sollte, greift nicht, weil sie nur für "einfach gelagerte Fälle mit einer nur unerheblichen Rechtsverletzung außerhalb des geschäftlichen Verkehrs" gilt, wozu die Tauschbörsenfälle nach gängiger Richtermeinung nicht zählen."

 

Aber auch interessant:

"Es habe sich in Deutschland eine Abmahnindustrie entwickelt, die von fünf Kanzleien beherrscht werde. 95 Prozent dieser Abmahnungen kämen von diesen Büros."

 

b

 

Ich bin ja zusammen mit den Sozis, Piraten und anderen sowieso für die Einführung eines Grundrechts auf Kleinkriminalität in das Grundgesetz, habe ich auch schon an anderem Ort hier vor Längerem geäußert.

 

Warum? Ich bin z.B. ja auch gegen den Missbrauch bei der Ahndung von Parksünden, insbesondere im Zusammenhang mit kostenpflichtiger Umsetzung. Es sind hier auch nur wenige Abschleppunternehmen, die dabei 250,-- bis 300,-- pro Fall abkassieren und ein Heidengeschäft machen (was per se schon verwerflich ist).

 

Ladendiebstahl ist beispielsweise auch sehr weit verbreitet und auch schon bei den Produktpreisen eingepreist. Das sollte ebenfalls nicht länger kriminalisiert werden. Ebensowenig, wie schwarz Fahren. Oder Steuerhinterziehung oder Versicherungsbetrug, was ja wohl kaum jemand als verwerflich ansieht.

 

Wir müssen die Gesetze halt den (sich ändernden) gesellschaftlichen Realitäten und dem allgemeinen Empfinden anpassen, sehe ich absolut auch so.

 

:clown: :clown: :clown:

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Na, trotz Clown lasse ich mich nicht in die Ecke der Befürworter von Kleinkriminalität stellen :nono:

 

Hier geht es doch nur darum, den juristisch bekannten und sinnvollen Begriff der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.

 

Ich kenne einige, die haben Angst vor der Privatkopie, obwohl die legal ist und wir dafür tatsächlich unseren Obulus bei Erwerb von Datenträgern und Druckern leisten. Da hat die Rechteverwerter-Lobby ganze Arbeit geleistet.

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Na, trotz Clown lasse ich mich nicht in die Ecke der Befürworter von Kleinkriminalität stellen :nono:

 

Hier geht es doch nur darum, den juristisch bekannten und sinnvollen Begriff der Verhältnismäßigkeit anzuwenden.

 

Ich kenne einige, die haben Angst vor der Privatkopie, obwohl die legal ist und wir dafür tatsächlich unseren Obulus bei Erwerb von Datenträgern und Druckern leisten. Da hat die Rechteverwerter-Lobby ganze Arbeit geleistet.

 

Ich bezog mich ja auch eher auf die von Dir verlinkten populistischen Politiker Statements, hier aus der SPD. Und auf andere Statements (weiss nicht mehr von wem), wonach sich die Gesetze der allgemeinen "Volksübung" anzupassen hätten :lach:.

 

Jo, falsch parken, im Verhältnis zur Förderung von Produktpiraterie (wenns denn mit unter 100,-- gecapt wird) >3:1 sanktioniert finde ich eben in der Tat ziemlich unverhältnismäßig. Es muss doch schließlich auch noch der Grundsatz der Gleichheit im Unrecht gelten :zwinker:

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Warum? Ich bin z.B. ja auch gegen den Missbrauch bei der Ahndung von Parksünden, insbesondere im Zusammenhang mit kostenpflichtiger Umsetzung. Es sind hier auch nur wenige Abschleppunternehmen, die dabei 250,-- bis 300,-- pro Fall abkassieren und ein Heidengeschäft machen (was per se schon verwerflich ist).

Kleiner Unterschied: Die Abschleppunternehmen haben Aufwand mit jeden einzelnen Fall. Die Abmahnkanzleien fahren automatisierte Internetrecherchen und schreiben Massenbriefe als Abmahnungen. Aufwand pro Abmahnung i.H.d. Portokosten. Das Risiko ist, dass der Abgemahnte sich wehrt. Scheinen nicht genügend zu machen, sonst würd sichs nicht so lohnen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:29 Uhr ----------

 

Ich bezog mich ja auch eher auf die von Dir verlinkten populistischen Politiker Statements, hier aus der SPD. Und auf andere Statements (weiss nicht mehr von wem), wonach sich die Gesetze der allgemeinen "Volksübung" anzupassen hätten :lach:.

Das war von mir. Was glaubst denn Du, was der Sinn von Gesetzen ist, wenn nicht, das allgemeine Rechtsempfinden der Gesellschaft zu formalisieren, hm? Gesetze fallen nicht vom Himmel. Natürlich sind die Ausdruck der Gesellschaft, die sie sich gibt (bzw. sollten sie in einer Demokratie sein)! Und das Rechtsempfinden der Gesellschaft ist bzgl. Urheberrecht und Ladendiebstahl durchaus unterschiedlich, würde ich mal vermuten.

Bearbeitet von Anubis
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Soeben habe ich eine nette Email eines Anwalts bekommen.

Nicht das erste mal, aber diesmal mit einer Aufforderung eine Unterlassungserklärung abzugeben und insgesamt ca. 5.700 € Schadenersatz und Anwaltskosten zu zahlen.

Hintergrund ist folgender, eine Agentur hat in der Rubrik Escort Anzeigen Fotos eingestellt welche von einem Fotograf stammen der als Nutzungsbedingungen die Verwendung der Fotos u.a. für Escort Services untersagt hat. Die Fotos waren auch bei fotolia (ein Anbieter für lizenzfreie Fotos) eingestellt.

Für mich ist es ein Ding der Unmöglichkeit alle hier eingestellten Fotos zu überprüfen daher bitte ich alle Agenturen und Modelle auf die Nutzungsrechte der eingestellten Fotos zu achten.

 

Hallo MC,

 

wie Du Dich als Forenbetreiber absichern kannst gegen unerlaubte Foto-Veröffentlichungen weiß ich nicht, weil ich da nicht in der Materie stehe.

 

Allerdings kann ich nur an jede Agentur appellieren, die Fotos der Damen selbst bei einem Fotografen in Auftrag zu geben und dann im Vorfeld die Übertragung der kommerziellen Veröffentlichungsrechte ganz klar mit diesem abzuklären und vor allem schriftlich (!) zu fixieren (natürlich scheiden dann alle "Schwarz-Knipser" gleich mal aus!).

 

Wenn die Dame "eigene" Fotos auf ihrem Profil verwenden will, dann ist sie schriftlich zu der Versicherung verpflichtet, dass die gelieferten Bilder frei von Rechten Dritter sind und zur kommerziellen Nutzung im Paysex-Business verwendet werden dürfen. Diese Unterschrift der Dame entlastet bei einem späteren Streitfall die Agentur/den Websitebetreiber und die Dame haftet für unerlaubte Verwendung der Bilder selbst (natürlich so, wie die Vereinbarungen im Vorfeld getroffen wurden zwischen Agentur und Dame).

 

Wenn hier Damen in MC Bilder einstellen, deren Rechte nicht klar geklärt sind, halte ich es für sehr schwierig, dies von seiten MCs kontrollieren zu können. Er kann ja nicht bei jedem veröffentlichten Bild eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift einholen. Wie ist da die aktuelle Rechtslage? Wer haftet hier?

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Wenn hier Damen in MC Bilder einstellen, deren Rechte nicht klar geklärt sind, halte ich es für sehr schwierig, dies von seiten MCs kontrollieren zu können. Er kann ja nicht bei jedem veröffentlichten Bild eine schriftliche Bestätigung mit Unterschrift einholen. Wie ist da die aktuelle Rechtslage? Wer haftet hier?

Ich möchte behaupten - immer der, der die Bilder zur Verfügung stellt - zur Verfügung stellen heisst noch lange nicht die Plattform, sondern der/diejenige, die die Bilder hochlädt und somit "zur Verfügung stellt"

 

Daher bin ich beispielsweise prinzipiell dafür, dass Logs länger gespeichert werden dürfen!

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Da regen wir uns hier auf wegen Bilderechte und so. In manchen Foren werden die in Thailand geschossenen Bilder der "selbstgefickten Nutten" (Originalzitat) hochgeladen und alle finden es toll. Tja, und manche von den Usern sind auch hier unterwegs.....da sollte man hier als Escort schon mal genauer hinschauen, bevor man hier über PN ein Date ausmacht, wo der Herr noch so unterwegs ist.....trau schau wem....

 

Wie ist das eigentlich mit Bilderechten von Personen länderübergreifend?

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Wie ist das eigentlich mit Bilderechten von Personen länderübergreifend?

 

Der Ort der unerlaubten Handlung ist in der Regel maßgebend. Wenn ein Internet Auftritt offenkundig (auch) für deutsche User bestimmt ist, dann also deutsches Recht und deutscher Gerichtsstand, weil die Verletzung des Persönlichkeitsrechts (u.a.) hier erfolgte.

 

Inwiefern (auch) ein ausländischer Gerichtsstand in Frage kommt, hängt u.a. von dem jeweiligen nationalen Recht ab, wobei es gerade bei Fotorechten erhebliche Unterschiede gibt.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 09:10 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 08:56 Uhr ----------

 

Bezüglich der Haftungsfrage muss zwischen Außenverhältnis und Innenverhältnis unterschieden werden. Weiterhin muss unterschieden werden zwischen einem Betreiber einer Plattform, in welche Dritte Bilder in einem automatisierten Verfahren einstellen und Personen/Firmen, welche Bilder selbst einstellen (u.a. auch auf solchen Plattformen).

 

Fall 1: Auf einer Plattform (z.B. Forum) stellt ein Dritter etwas ein, das Persönlichkeits- oder Urheberrechte verletzt. Der Betreiber haftet auf Unterlassung (Entfernung der Inhalte und Sicherstellung, dass diese nicht erneut eingestellt werden), wobei im Falle angeblicher Persönlichkeitsrechtsverletzung der Betreiber zunächst dem Einsteller des Beitrages Gelegenheit zum Beleg einer (angeblich unrichtigen, ehrenrührigen etc.) Behauptung geben muss. Eine weitergehende Haftung des Plattformbetreibers ist in der Regel nicht gegeben.

 

Fall 2: Eine Agentur verwendet von einer Dame gelieferte Bilder auf der HP. Hier haftet die Agentur - in Abwesenheit vertraglicher Regelungen oder bei Widerruf gewährter Nutzungsrechte - gegenüber a) dem Fotografen wegen eventueller Urheberrechtsverletzung und b) gegenüber der Dame wegen eventueller Verletzung des Rechts am eigenen Bild. Die Haftung umfasst nicht nur Unterlassung, sondern meist auch Auskunft, Schadensersatz, Vernichtung und Anwaltkostenerstattung. Diese Haftung ist im sogenannten Außenverhältnis zwischen Agentur und Fotograf/Dame.

 

Fall 3: Eine Agenturdame hat der Agentur Bilder gegeben, für welche der Fotograf nicht hinreichende Nutzungsrechte gewährt hat (vertraglich, ohne Vertrag darf die Dame nur Abzüge ins private Fotoalbum kleben). Im Außenverhältnis haftet die Agentur gegenüber dem Fotografen, siehe Fall 2. Im Innenverhältnis haftet die Dame gegenüber der Agentur jedenfalls dann, wenn sie der Agentur bestätigt hat, dass die Bilder frei nutzbar sind. Dann muss die Dame der Agentur allen Schaden ersetzen, welcher der Agentur in der Auseinandersetzung mit dem Fotografen entstanden ist.

 

Die vorstehenden "Fälle" sind beispielhaft und im Einzelfall kann es jedoch anders aussehen. Die "Fälle" sind in Bezug auf die Haftung jedoch der Regelfall, abweichende Einzelfälle die Ausnahmen.

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