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Nun auch Gewerbesteuer für Prostituierte ab 2013?


Empfohlene Beiträge

Zitat Marleen2010: Ich kenne einige Fälle, wo Kolleginnen (hauptsächlich aus dem Raum NRW) Gewerbesteuer zahlen mussten, weil sie über den Gewerbesteuerbeitrag ware. Und das seit 1990 bis heute.

 

Ja. So ist das. Gewerbe ist Gewerbe, unabhängig von der Branche.

Also alles nix Neues. :streicheln1:

 

Interessant wird´s erst, wenn die Mädels und ihre Bucher "Vergnügungssteuer" zahlen müssen. :deepthroat:

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Interessant wird´s erst, wenn die Mädels und ihre Bucher "Vergnügungssteuer" zahlen müssen. :deepthroat:

 

Und beide behaupten, es habe üüüüüüübeeeeerhauuuuuupt gar kein Vergnügen gemacht, im Gegenteil :lach:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 16:04 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:01 Uhr ----------

 

Ja. So ist das. Gewerbe ist Gewerbe, unabhängig von der Branche.

Also alles nix Neues. :streicheln1:

 

Das ist ja die Frage, ob Gewerbe.

 

Man könnte auch die Auffassung vertreten, es sei eine freiberufliche Tätigkeit und gehöre auf die "Katalogliste" bzw. in die Liste "ähnlicher" Berufe. Es sind jedenfalls viele Merkmale der Freiberuflichkeit erfüllt. Wenn beispielsweise "Masseur" ein freier Beruf ist, warum nicht auch SDL?

 

Dann wäre eben keine Gewerbesteuer zu zahlen.

 

Müßte halt nur mal jemand gerichtlich klären lassen.

Bearbeitet von nolensvolens
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tja,dann wird das umstrittene sugardaddy-konzept doch interessanter :lach:

Als Schmetterlingseffekt (englisch butterfly effect) bezeichnet man den Effekt, dass in komplexen, nichtlinearen dynamischen Systemen eine große Empfindlichkeit auf kleine Abweichungen in den Anfangsbedingungen besteht. Geringfügig veränderte Anfangsbedingungen können im langfristigen Verlauf zu einer völlig anderen Entwicklung führen.

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tja,dann wird das umstrittene sugardaddy-konzept doch interessanter :lach:

 

Nein, es ist sogar schweinegefährlich, steuerlich. Denn wenn die Zuwendungen (Geld und Sachmittel) innerhalb 10 Jahre 20.000,-- überschreiten, dann wird Schenkungssteuer fällig.

 

Hat sich ein "Sugarbaby" über sagen wir 3 Jahre mit insgesamt 150.000,-- aushalten lassen, dann könnte sie plötzlich einer Steuerforderung über 30-50% von 130.000,-- gegenüber stehen, also 39.000,-- bis 65.000,--, zahlbar innerhalb eines Monats ..... :oha:

 

Und wenn der Schenkende Privatinsolvenz anmeldet, kann die Schenkung von Gläubigern angefochten werden, bis zu vier Jahre rückwirkend.

Bearbeitet von nolensvolens
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Interessant wird´s erst, wenn die Mädels und ihre Bucher "Vergnügungssteuer" zahlen müssen. :deepthroat:

 

Gibt Städte wie Duisburg wo die Escortdamen sogar eine "Vergnügungssteuer" zahlen müssen.

 

Satzung

über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Duisburg (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.12.20021

(in der Fassung der 7. Änderung vom 01.04.2011)7

Der Rat der Stadt hat in seiner Sitzung am 12.12.2005 die nachfolgende Satzung beschlossen: Die Satzung beruht auf:

§ 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Gesetz vom 03.05.2005 (GV. NRW. S. 498).

§§ 1 bis 3 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Verordnung vom 28.04.2005 (GV. NRW. 2005 S. 488), in Kraft getreten am 19.05.2005.

Artikel 22

Die Satzung über die Erhebung von Vergnügungssteuer in der Stadt Duisburg (Vergnügungssteuersatzung) vom 10.12.2002 (veröffentlicht im Amtsblatt für die Stadt Duisburg Nr. 46 vom 30.12.2002) wird geändert und erhält folgende Fassung:

I. Allgemeine Bestimmungen

§ 16 Steuergegenstand

Der Besteuerung unterliegen die im Gebiet der Stadt Duisburg veranstalteten nachfolgenden Vergnügungen (Veranstaltungen) gewerblicher Art:

1. das Halten von Spiel-, Musik-, Geschicklichkeits- , Unterhaltungs- oder ähnlichen Apparaten in

a) Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen,

b) Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten;

2. Tanzveranstaltungen;

3. Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art;

4. Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern – auch in Kabinen –;

5. Sex- und Erotikmessen;

6. Ausspielungen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen;

7. die gezielte Einräumung der Gelegenheit zu sexuellen Vergnügungen in Bars, Sauna-, FKK- und Swin- gerclubs sowie ähnlichen Einrichtungen;

8. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt außerhalb der in Nr. 7 genannten Einrichtungen, zum Beispiel in Beherbergungsbetrieben, Privatwohnungen, Wohnwagen und Kraftfahrzeugen mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen.

 

Auch wenn es nur pro Date 2,- sind, Kleinvieh macht auch Mist.

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Skandalös finde ich, dass die Rechtsanwälte und andere freie Berufe keine Gewerbesteuer mehr zahlen wie in der Weimarer Republik, weil ihnen 1937 im 3. Reich dieses Privileg zuerkannt wurde, da diese Berufe eine Berufsgesinnung erforderten, die nicht vorherrschend dem Gewinnstreben dient..:oha:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Zitat Ekim: 8. das Angebot sexueller Handlungen gegen Entgelt.......mit Ausnahme von Straßenprostitution in Verrichtungsboxen.

 

Na jetzt wird´s spannend für die Escort Damen:

 

Zählen Hotels zu den hier gemeinten "Verrichtungsboxen"??

 

Dann wär´s ja doch vergnügungssteuerfrei. :herz:

 

Ich glaub´, ich probier das mal aus..... :schlafen:

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Na jetzt wird´s spannend für die Escort Damen:

 

Zählen Hotels zu den hier gemeinten "Verrichtungsboxen"??

 

Dann wär´s ja doch vergnügungssteuerfrei. :herz:

 

Ich glaub´, ich probier das mal aus..... :schlafen:

 

:au: Immer diese Möchtegernschlawiner :au:

 

Machts im Hotel Spass? Ja! > Vergnügungssteuer

 

Machts in den Verrichtungsboxen Spass? Nein! > keine Vergnügungssteuer

 

Und jetzt behaupte mal noch jemand, Steuerrecht wäre nicht transparent und für jeden nachvollziehbar :grins::lach:

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Jeder der ein Gewerbe angemeldet hat sollte Gewerbesteuern zahlen oder gar keiner.

Irgendwo soll das ganze doch gerecht sein, oder?

Ich zahle ja auch welche, sehr wenig, aber immerhin.

Was ist eigentlich mit der IHK Zwangsabgabe, die müsste dann doch auch fällig werden?

Bearbeitet von MC

MC Escort | Die Premium Escort Community

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Was ist eigentlich mit der IHK Zwangsabgabe, die müsste dann doch auch fällig werden?

 

Das ist keine Zwangsabgabe, sondern nur eine Zwangsmitgliedschaft. Die leider eine Beitragspflicht auslöst. :lach:

 

IHK = Industrie- und Handelskammer. Da Escorts weder was herstellen noch was verkaufen, wüsste ich gar nicht, in welcher IHK die Mitglied werden sollen :denke:

 

Ach ja - in der Handwerkskammer :grins:

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Das ist keine Zwangsabgabe, sondern nur eine Zwangsmitgliedschaft. Die leider eine Beitragspflicht auslöst. :lach:

 

IHK = Industrie- und Handelskammer. Da Escorts weder was herstellen noch was verkaufen, wüsste ich gar nicht, in welcher IHK die Mitglied werden sollen :denke:

 

Escorts zählen dann wohl eher in den Zuständigkeitsbereich der

 

Mundwerkskammer (MWK)

 

:clown:

Die Bedeutung eines Menschen liegt nicht in dem, was er erreicht,

sondern in dem, was er sich zu erreichen sehnt.

(Khalil Gibran)

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Au weia ....

da nimmt jemand das Wort Steuern in den Mund und schon geht die Diskussion los. Aber am Thema vorbei.

 

Hat denn eienr mal nachgeschaut, wann die Gewerbesteuer überhaupt zu einer "Belastung" wird? Wahrscheinlich nicht.

 

Mein gezahlte Gewerbesteuer ist bis zu einem Hebesatz von 350% aufwandsneutral. Hat die Gemeinde einen Hebesatz von 450% zahle ich bei einem Gewerbeertrag(nicht Umsatz) zusätzlich 3.500 Euro im Jahr also gerade noch zu verkraften..

 

 

Viel Geschrei um Nichts!

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so am Rande:

 

Gewerbesteuer wird gemäß § 35 EStG auf die Einkommensteuer angerechnet....(Versuch der Gleichstellung mit Freiberuflern).....

 

Prostitution als "ähnlicher Beruf" im Sinne des § 18 EStG: da wird es schwierig....nach der ständigen Rechtsprechung des BFH verlangt die Qualifikation der Einkünfte als selbständige / freiberufliche Einkünfte eine gewisse / fachliche Vorbildung im Sinne einer qualifizierten und anerkannten Ausbildung / Studium usw....

 

Es ist nicht meine Meinung......

 

Eine andere Lösung wäre die Aufnahme der Prostitution in die Katalogberufe des § 18 EStG....ob so was in Deutschland möglich ist, wage ich zu bezweifeln.

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Einkommensteuer | Qualifizierung der Einkünfte aus Eigenprostitution (BFH)

Die Richter des III. Senats des BFH haben dem Großen Senat die Frage zur Entscheidung vorgelegt, ob eine Prostituierte gewerbliche oder sonstige Einkünfte erzielt (BFH, Beschluss v. 15.3.2012 - III R 30/10; veröffentlicht am 1.8.2012).

 

Hintergrund: Unter einem Gewerbebetrieb ist gemäß § 2 Abs. 1 GewStG, § 15 Abs. 2 EStG jede selbständige nachhaltige Tätigkeit zu verstehen, die mit Gewinnerzielungsabsicht unternommen wird und sich als Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr darstellt, falls sie den Rahmen einer privaten Vermögensverwaltung überschreitet und es sich nicht um die Ausübung von Land- und Forstwirtschaft (§ 13 EStG) oder einer selbständigen Arbeit (§ 18 EStG) handelt.

 

Sachverhalt: Die Klägerin ist als Prostituierte tätig. Das Finanzamt behandelte ihren Gewinn nicht - wie erklärt - als sonstige Einkünfte i.S. d. § 22 Nr. 3 EStG, sondern als Einkünfte aus Gewerbebetrieb. Die hiergegen gerichtete Klage hatte in erster Instanz Erfolg. Die Finanzrichter der ersten Instanz beriefen sich in ihrer Begründung u.a. auf eine ältere Entscheidung des Großen Senats, wonach aus "gewerbsmäßiger Unzucht" sonstige Einkünfte i.S. des § 22 Nr. 3 EStG erzielt werden (BFH, Beschluss v. 23.06.1964 - GrS 1/64 S).

 

Hierzu führten die Richter weiter aus: Die Sache kann dem Großen Senat des BFH erneut vorgelegt werden, weil sich in den fast 48 Jahren, die seit der früheren Entscheidung des BFH vergangen sind, neue Gesichtspunkte ergeben haben, die bei der ursprünglichen Entscheidung nicht berücksichtigt werden konnten und eine andere Beurteilung der im Jahr 1964 entschiedenen Rechtsfrage rechtfertigen.

 

Anmerkung: Die Richter des III Senats stellen in ihrer Entscheidung klar, dass sie selbst von gewerblichen Einkünften ausgehen und somit von der früheren Entscheidung des Großen Senats abweichen wollen. Denn ihrer Meinung nach trifft die Auffassung, selbständige Prostituierte beteiligten sich nicht am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr, jedenfalls seit dem Inkrafttreten des ProstG (Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten), nicht mehr zu.

 

Quelle: BFH online

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Jeder der ein Gewerbe angemeldet hat sollte Gewerbesteuern zahlen oder gar keiner.

 

Niemand sollte Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer gehört abgeschafft, zusammen mit fast allen anderen Steuern. Das Geld gehört den Menschen die es verdienen und nicht dem Staat. Der sollte mächtig abspecken und sich auf das Wesentliche beschränken.

 

_LuvUndLee

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Niemand sollte Gewerbesteuer zahlen. Die Gewerbesteuer gehört abgeschafft, zusammen mit fast allen anderen Steuern. Das Geld gehört den Menschen die es verdienen und nicht dem Staat. Der sollte mächtig abspecken und sich auf das Wesentliche beschränken.

 

_LuvUndLee

 

Was für ein Unsinn :au: Sollen wir in Zukunft unsere Straßen selbst bauen, nur noch Privatlehrer engagieren und zur Aufrechterhaltung der Sicherheit Bürgerwehren gründen?

Oversexed and underfucked.

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