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Vereinbarungen vor einem Date


Wulf

Wie oft vereinbarst Du explizit vorab die im Date vorzunehmenden sexuellen Handlungen  

71 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Wie oft vereinbarst Du explizit vorab die im Date vorzunehmenden sexuellen Handlungen

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Empfohlene Beiträge

Ich erhöhe um einen Beitrag und bitte noch um eine Häkchen Statistik incl. Deutung :clown:

Und es freut mich, wenn es wenigstens dich freut... Man muss auch jönne könne

 

Damit das mit der kölsche Sproch in Zukunft besser klappt::smile:

 

http://koelschakademie.finbot.com/liederserver/index.php?inc=0&id=11455&lied=&interpret=Kl%E4%E4vbotze&texter=&album=&verlag=&kategorie=&seite=&erw=interpret&suchen=suchen

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Dann mein Versuch auf Denglish:

 

Nobody is perfect, but you...

 

...und dazu zum aufkommenden Vollmondfest noch einen Gutschein http://www.ravensburger.de/shop/spiele/erwachsenenspiele/nobody-is-perfect-27225/index.html über 4,59€

Bearbeitet von alfder
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Noch einmal abschliessend zum Einwand der Konkludenz.

 

Bis 2002 waren Vereinbarungen im P6 sittenwidrig - ein Vertrag konnte nicht geschlossen werden.

Mit dem ProstG hat der Gesetzgeber die Sittenwidrigkeit in einer expost Betrachtung aufgehoben, sodass Verträge nachträglich geheilt werden können und der Vertrag eine rechtswirksame Forderung begründet. Bei diesem Vertrag handelt es sich jedoch nur um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Hierzu müssen sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sein.

Ob ein rechtswirksamer Prostitutionsvertrag vorher abgeschlossen werden kann (der immer einseitig verpflichtend ist) ist bis heute immer noch nicht zweifelsfrei höchstrichterlich geklärt. Wenngleich die meisten Kommentare davon ausgehen, dass es nicht möglich sein kann, ein vorher sittenwidriges Geschäft nachträglich heilen zu können und mithin also auch vorher die Sittenwidrigkeit nicht gegeben ist.

 

Und jetzt davon auszugehen, dass in diesem hochsensiblen Bereich auch ohne die im ProstG genannte Vereinbarung (schriftlich oder mündlich) eine Willenserklärung durch schlüssiges oder konkludentes Handeln abgegeben werden kann, ist in meinen Augen geradezu abenteuerlich und völlig realitätsfremd im Hinblick auf Rechtsprechung.

 

Konkludentes Handeln wird z.B. vorausgesetzt beim Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels, das ist ein sehr typisches Beispiel....nur ist eine Prostituierte kein öffentliches Verkehrsmittel....:smile:

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Tja in solchen Momenten fehlt jakob ganz besonders..Ich bin kein Jurist und daher nicht berufen, das zu kommentieren.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Noch einmal abschliessend zum Einwand der Konkludenz.

 

Bis 2002 waren Vereinbarungen im P6 sittenwidrig - ein Vertrag konnte nicht geschlossen werden.

Mit dem ProstG hat der Gesetzgeber die Sittenwidrigkeit in einer expost Betrachtung aufgehoben, sodass Verträge nachträglich geheilt werden können und der Vertrag eine rechtswirksame Forderung begründet. Bei diesem Vertrag handelt es sich jedoch nur um einen einseitig verpflichtenden Vertrag. Hierzu müssen sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden sein.

Ob ein rechtswirksamer Prostitutionsvertrag vorher abgeschlossen werden kann (der immer einseitig verpflichtend ist) ist bis heute immer noch nicht zweifelsfrei höchstrichterlich geklärt. Wenngleich die meisten Kommentare davon ausgehen, dass es nicht möglich sein kann, ein vorher sittenwidriges Geschäft nachträglich heilen zu können und mithin also auch vorher die Sittenwidrigkeit nicht gegeben ist.

 

Und jetzt davon auszugehen, dass in diesem hochsensiblen Bereich auch ohne die im ProstG genannte Vereinbarung (schriftlich oder mündlich) eine Willenserklärung durch schlüssiges oder konkludentes Handeln abgegeben werden kann, ist in meinen Augen geradezu abenteuerlich und völlig realitätsfremd im Hinblick auf Rechtsprechung.

 

Konkludentes Handeln wird z.B. vorausgesetzt beim Besteigen eines öffentlichen Verkehrsmittels, das ist ein sehr typisches Beispiel....nur ist eine Prostituierte kein öffentliches Verkehrsmittel....:smile:

 

Ein Vertrag setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Und die können ausdrücklich oder explizit abgegeben werden. Das ProstG setzt nur voraus, dass dies vorher geschieht. Darin ist m.E. nichts Abenteuerliches.

 

Netter Versuch, mein Argument durch den Vergleich mit einem Verkehrsmittel lächerlich zu machen. Aber das führt nicht dazu, dass mein Argument falsch ist. Wenn ich ein Treffen mit einem Escort ausmache, muss ich nicht ausdrücklich davon sprechen, dass ich sexuelle Handlungen vornehmen, um doch vorab konkludent zu vereinbaren, dass gegen Entgelt (irgendwelche) sexuellen Handlungen vorgenommen werden.

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Da so ein Vertrag einseitig verpflichtend ist, eine Dienstleisterin also den Akt oder die vereinbarten Praktiken nicht ausführen muss, aber nach tatsächlichem Vollzug ein Entgelt einklagen kann, frage ich mich, ob eine Dienstleisterin umgekehrt verlangen kann, dass der Kunde sie vögelt und wenn nicht, für entgangenen Lustgewinn Schadenersatz verlangen kann?

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Ein Vertrag setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Und die können ausdrücklich oder explizit abgegeben werden. Das ProstG setzt nur voraus, dass dies vorher geschieht. Darin ist m.E. nichts Abenteuerliches.

 

Netter Versuch, mein Argument durch den Vergleich mit einem Verkehrsmittel lächerlich zu machen. Aber das führt nicht dazu, dass mein Argument falsch ist. Wenn ich ein Treffen mit einem Escort ausmache, muss ich nicht ausdrücklich davon sprechen, dass ich sexuelle Handlungen vornehmen, um doch vorab konkludent zu vereinbaren, dass gegen Entgelt (irgendwelche) sexuellen Handlungen vorgenommen werden.

 

Sorry, ich versteh´s nicht....

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:38 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:35 Uhr ----------

 

da so ein vertrag einseitig verpflichtend ist, eine dienstleisterin also den akt oder die vereinbarten praktiken nicht ausführen muss, aber nach tatsächlichem vollzug ein entgelt einklagen kann, frage ich mich, ob eine dienstleisterin umgekehrt verlangen kann, dass der kunde sie vögelt und wenn nicht, für entgangenen lustgewinn schadenersatz verlangen kann?

 

nein........

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Ein Vertrag setzt übereinstimmende Willenserklärungen voraus. Und die können ausdrücklich oder explizit abgegeben werden. Das ProstG setzt nur voraus, dass dies vorher geschieht. Darin ist m.E. nichts Abenteuerliches.

 

Netter Versuch, mein Argument durch den Vergleich mit einem Verkehrsmittel lächerlich zu machen. Aber das führt nicht dazu, dass mein Argument falsch ist. Wenn ich ein Treffen mit einem Escort ausmache, muss ich nicht ausdrücklich davon sprechen, dass ich sexuelle Handlungen vornehmen, um doch vorab konkludent zu vereinbaren, dass gegen Entgelt (irgendwelche) sexuellen Handlungen vorgenommen werden.

 

Ich möchte noch ergänzen.

Wir Nicht-Juristen werden das nicht abschliessend klären können.

Aber vielleicht hilft ja folgendes:

 

Wo das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt, reicht ein bloss schlüssiges Verhalten nicht aus.

 

Im ProstG § 1 wird ausdrücklich eine Vereinbarung vorab über sexuelle Handlungen gegen Entgelt verlangt.

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Ich möchte noch ergänzen.

Wir Nicht-Juristen werden das nicht abschliessend klären können.

Aber vielleicht hilft ja folgendes:

 

Wo das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt, reicht ein bloss schlüssiges Verhalten nicht aus.

 

Im ProstG § 1 wird ausdrücklich eine Vereinbarung vorab über sexuelle Handlungen gegen Entgelt verlangt.

 

Kann man unterschiedlich interpretieren:

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.

 

Das sagt nichts aus, was Prostitution ist und was nicht, sondern wie ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. In diesem Falle die Einklagbarkeit der Forderung

Bearbeitet von alfder
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Ich möchte noch ergänzen.

Wir Nicht-Juristen werden das nicht abschliessend klären können.

Aber vielleicht hilft ja folgendes:

 

Wo das Gesetz eine ausdrückliche Erklärung verlangt, reicht ein bloss schlüssiges Verhalten nicht aus.

 

Im ProstG § 1 wird ausdrücklich eine Vereinbarung vorab über sexuelle Handlungen gegen Entgelt verlangt.

 

Wenn "ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt wird" ist das aber leider schon wieder was anders als wenn "eine ausdrückliche Vereinbarung verlangt wird". Wenn ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt wird, kann dies auch eine schlüssige Vereinbarung sein. Wenn eine ausdrückliche Vereinbarung verlangt wird, nicht. Sprache ist genau oder sie ist nicht.

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Wenn "ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt wird" ist das aber leider schon wieder was anders als wenn "eine ausdrückliche Vereinbarung verlangt wird". Wenn ausdrücklich eine Vereinbarung verlangt wird, kann dies auch eine schlüssige Vereinbarung sein. Wenn eine ausdrückliche Vereinbarung verlangt wird, nicht. Sprache ist genau oder sie ist nicht.

 

Na...dann sind wir uns ja endlich einig, dass konkludentes Handeln im Bereich der Prostitution nicht ausreicht. :smile:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:29 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:27 Uhr ----------

 

Kann man unterschiedlich interpretieren:

 

Das sagt nichts aus, was Prostitution ist und was nicht, sondern wie ein rechtswirksamer Vertrag zustande kommt. In diesem Falle die Einklagbarkeit der Forderung

 

Sehr gut kombiniert, alfder...aber darum gings hier nicht.

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Na...dann sind wir uns ja endlich einig, dass konkludentes Handeln im Bereich der Prostitution nicht ausreicht. :smile:

 

Selbst mit sehr viel gutem Willen verstehe ich jetzt nicht, wie Du dieses Ergebnis aus meinem Beitrag rausliest. Vielmehr habe ich gerade angemerkt, dass Deine Aussage, "konkludentes Handeln reiche im Bereich der Prostitution nicht aus", nicht mit dem von Dir zitierten Sitz "das ProstG verlangt ausdrücklich eine Vereinbarung" begründen kannst.

 

Eine Begründung wäre dieser Satz für Deine Position nur, wenn das "ausdrücklich" an einer anderen Stelle im Satz stehen würde.

 

Wenn Du so willst: ich habe überhaupt keine Meinung. Ich bin nur dafür, Argumente und Begründungen sauber zu liefern. Mein einziger Beitrag zu diesem Thema ist der folgende:

 

"Aus den von Dir angeführten Sätzen lassen sich die von Dir gemachten Aussagen nicht schließen". Jedenfalls nicht mit einer der mir bekannten klassischen Logiken. Daher sind die von Dir angeführten Sätze keine Begründung für die von Dir gemachten Aussagen.

 

Und mit diesem Beitrag sage ich weder, dass ich die Sätze inhaltlich für richtig halte, noch dass ich Deine Aussage inhaltlich für richtig oder falsch halte. Alleine: es ist kein logisch gültiger Schluss.

 

Man könnte das jetzt noch mit allerlei Syllogismen oder auch mit mathematischen Zeichen verdeutlichen, aber nur für diejenigen, die mit sowas etwas anfangen können. Und Logiktheorie find ich nach einer Runde Sex viel besser als so zwischendurch.

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Als juristischer Volltrottel würde ich das mal so sagen: ich vereinbare immer konkludent die Vornahme irgendwelcher sexuellen Handlungen, wenn ich Escort buche. Immer noch als Volltrottel: ausdrücklich oder konkludent sind dem Juristen einerlei. Und wer das anders sieht, ist wahrscheinlich eine Geistesgröße des Zivilrechts, den diese zeichnen sich ja bekannterweise dadurch aus, dass sie "Mindermeinungen" vertreten, denen nie ein Gericht folgt.

Und als persönliches Bekenntnis, und nur dazu habe ich mich an der Umfrage beteiligt: ich vereinbare nie explizit die sexuellen Handlungen, die dann während des Treffens genau vorgenommen werden. Weil das schlechter Stil und schlechter Geschmack wäre.

 

Das ist, mit Verlaub, juristisch völliger Blödsinn.

 

Selbst mit sehr viel gutem Willen verstehe ich jetzt nicht, wie Du dieses Ergebnis aus meinem Beitrag rausliest. Vielmehr habe ich gerade angemerkt, dass Deine Aussage, "konkludentes Handeln reiche im Bereich der Prostitution nicht aus", nicht mit dem von Dir zitierten Sitz "das ProstG verlangt ausdrücklich eine Vereinbarung" begründen kannst.

 

Eine Begründung wäre dieser Satz für Deine Position nur, wenn das "ausdrücklich" an einer anderen Stelle im Satz stehen würde.

 

Wenn Du so willst: ich habe überhaupt keine Meinung. Ich bin nur dafür, Argumente und Begründungen sauber zu liefern. Mein einziger Beitrag zu diesem Thema ist der folgende:

 

"Aus den von Dir angeführten Sätzen lassen sich die von Dir gemachten Aussagen nicht schließen". Jedenfalls nicht mit einer der mir bekannten klassischen Logiken. Daher sind die von Dir angeführten Sätze keine Begründung für die von Dir gemachten Aussagen.

 

Und mit diesem Beitrag sage ich weder, dass ich die Sätze inhaltlich für richtig halte, noch dass ich Deine Aussage inhaltlich für richtig oder falsch halte. Alleine: es ist kein logisch gültiger Schluss.

 

Man könnte das jetzt noch mit allerlei Syllogismen oder auch mit mathematischen Zeichen verdeutlichen, aber nur für diejenigen, die mit sowas etwas anfangen können. Und Logiktheorie find ich nach einer Runde Sex viel besser als so zwischendurch.

 

Ich danke Dir sehr, dass Du mir aufzeigen konntest, dass ich dilettantischer Logiker nicht den Gesetzen der Logik gefolgt bin.

Entscheidend ist aber doch das Ergebnis, das auch bei nicht sauberer Logik der Findung, richtig sein kann. Und da freue ich mich, dass ich Dir "juristischem Volltrottel" helfen konnte. :smile:

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Ich danke Dir sehr, dass Du mir aufzeigen konntest, dass ich dilettantischer Logiker nicht den Gesetzen der Logik gefolgt bin.

Entscheidend ist aber doch das Ergebnis, das auch bei nicht sauberer Logik der Findung, richtig sein kann. Und da freue ich mich, dass ich Dir "juristischem Volltrottel" helfen konnte. :smile:

 

Wie konntest Du mir helfen? Mit der Aussage, dass ein unbewiesener Satz richtig sein kann?

 

Das hat Gödel schon vor Dir getan. Nennt sich Unvollständigkeitssatz, hat einen super-eleganten (und auch formal richtigen) Beweis und hat so manchen schon in den Wahnsinn getrieben.

 

Ich hab aber nicht gesagt, dass der Satz richtig sein kann. Ich habe nur gesagt, dass die Fehlerhaftigkeit des Schlusses nichts über die Richtigkeit der Behauptung sagt. Aber das ist wahrscheinlich zu spitzfinding.

Bearbeitet von Exitus
Fragezeichen richtig gesetzt.
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  • 3 Wochen später...
Das ist nett umschrieben, IMHO aber frommes Wunschdenken...

 

Ich kann mir nur sehr schwer vorstellen, dass die Mehrzahl der Bucher einer Dame mehrere tausend Euro ins Täschchen steckt und es ihr überlässt, ob sie es bei einem Lächeln, einem Kuesschen oder einer zarten Berührung belässt oder ihm das Hirn aus dem Leib Vögelt ...

 

Jetzt nach einem Monat und immerhin 50 Teilnehmern zeigt sich deutlich, dass mein "frommes Wunschdenken" zu 50% Realität ist und Asfaloth sein "Vorstellungsvermögen" überprüfen sollte.

 

Das gleiche Ergebnis zeigt sich auch bei der von alfder eingestellten Umfrage "Habt ihr das schon erlebt oder könnt ihr euch das vorstellen" die er nach einem Posting von mir eingestellt hatte:

 

...und wenn sie nicht gestorben sind, dann vögeln sie noch heute :lach:

 

Ja zu 99% finden Dates so wie der letzte Fall statt.:streicheln1:

 

Die Bestätigung für diese Theorie gibts gleich hier

 

Wobei...alfder sprach ja von 99 %....:streicheln1:

 

Fazit: Da kann man mal sehen, wie sehr man sich täuschen kann.....

 

Jedenfalls Dank an alle, die sich beteiligt haben :blume3:

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Jetzt nach einem Monat und immerhin 50 Teilnehmern zeigt sich deutlich, dass mein "frommes Wunschdenken" zu 50% Realität ist und Asfaloth sein "Vorstellungsvermögen" überprüfen sollte.

 

Das gleiche Ergebnis zeigt sich auch bei der von alfder eingestellten Umfrage "Habt ihr das schon erlebt oder könnt ihr euch das vorstellen" die er nach einem Posting von mir eingestellt hatte:

 

 

 

Wobei...alfder sprach ja von 99 %....:streicheln1:

 

Fazit: Da kann man mal sehen, wie sehr man sich täuschen kann.....

 

Jedenfalls Dank an alle, die sich beteiligt haben :blume3:

 

Extra für Dich: Ich füge noch den :clown: ein.

 

Was waren das Zeiten, als man Texte noch ohne smileys verstanden hat.

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Extra für Dich: Ich füge noch den :clown: ein.

 

Was waren das Zeiten, als man Texte noch ohne smileys verstanden hat.

 

Ich hab das schon sehr wohl verstanden...:smile:

 

Du wolltest mit der Umfrage aufzeigen, dass meine Story vollkommen Hanebüchen ist und bist dann eiskalt erwischt worden....:zwinker:

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lolo, warum machst du nicht eine Umfrage in der die Frage nicht mit Absicht so gestellt ist, dass sie möglichst viel Freiraum für deine Interpretationen lässt?

 

Wenn du wirklich eine ehrliche und aussagekräftige Umfrage zu dem Thema willst, warum fragst du nicht explizit etwas in der Art

 

"Würdest du auch Escort-Dates zu den marktüblichen Honoraren bei einer Dame/Agentur buchen, wenn diese bereits im Vorfeld explizit sexuellen Kontakt während des Dates explizit ausschließt?

 

- Ja, mache ich regelmäßig.

- Ja, aber selten.

- Ja, aber nur im Rahmen eines Dinner-Dates zu reduzierten Honoraren, d.h., ich möchte mir die Option auf Verlängerung bzw. eine spätere Buchung MIT sexuellem Kontakt offenhalten.

- Nein, aber bei der richtigen Frau kann ich mir das durchaus vorstellen.

- Nein, ich kann mir das auch nicht vorstellen.

"

 

Oder alternativ

 

"Eine Escort-Dame wirbt auf einer einschlägigen Escort-Homepage mit erotischen Fotos. Ihre Werbung/Sedcard enthält Details über sexuelle Vorlieben, die Preise bewegen sich im Escort-typischen Rahmen (d.h. über 1000 Euro / 12 h). Allerdings enthält die Homepage einen Hinweis der Art "Das Honorar versteht sich als Vergütung für die Zeit, die die Dame mit Ihnen verbringt, es ist keine Vergütung für bestimmte Dienstleitungen."

Gehst du trotz dieses Hinweises davon aus, dass es während des Dates zu einem sexuellen Kontakt kommt?

 

- Ja, selbstverständlich, wenn nicht breche ich das Date ab.

- Ja, ich gehe davon aus. Wenn es zu keinem Kontakt kommt bin ich enttäuscht, ziehe das Date aber dennoch durch.

- Ja, ich gehe davon aus, bin aber auch nicht enttäuscht wenn es nicht zu sexuellen Handlungen kommt.

- Nein, ich gehe nicht davon aus. Das weckt allerdings meinen Jagdtrieb und macht das Date für mich ganz besonders spannend. Wenn es dann trotzdem zu sexuellen Handlungen kommt liegt das ausschließlich daran, dass die Dame meinem unwiderstehtlichen Charme erliegt.

- Nein, ich gehe fest davon aus, dass es nicht zu sexuellen Handlungen kommt.

"

 

Ach ja: Und dann stelle die Umfrage(n) bitte so ein, dass man sehen kann wer wie abgestimmt hat. :zwinker:

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Jetzt nach einem Monat und immerhin 50 Teilnehmern zeigt sich deutlich, dass mein "frommes Wunschdenken" zu 50% Realität ist und Asfaloth sein "Vorstellungsvermögen" überprüfen sollte.

 

Das gleiche Ergebnis zeigt sich auch bei der von alfder eingestellten Umfrage "Habt ihr das schon erlebt oder könnt ihr euch das vorstellen" die er nach einem Posting von mir eingestellt hatte:

 

 

 

Wobei...alfder sprach ja von 99 %....:streicheln1:

 

Fazit: Da kann man mal sehen, wie sehr man sich täuschen kann.....

 

Jedenfalls Dank an alle, die sich beteiligt haben :blume3:

 

Hmm...wenn Architekten und Statiker so bauen würden, wie Du aus einer anonymen Umfrage, an der gefühlte 0,000001 % der Zielgruppe teilgenommen haben Kausalitäten konstruierst,, könnte ein Specht ganze Städte dem Erdboden gleich machen.

 

Gar nichts muss ich überprüfen ...höchstens weshalb ich mehr als notwendig auf Deinen Sermon eingehe.

Noch nicht mal ignorieren ist möglich, nachdem ja auch vor offenen Lügen nicht zurückgeschreckt wird, wenns der rhetorischen Kriegsführung dient.

 

Freundlicher Gruss in den Brunnenschacht

Bearbeitet von Asfaloth
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Hmm...wenn Architekten und Statiker so bauen würden, wie Du aus einer anonymen Umfrage, an der gefühlte 0,000001 % der Zielgruppe teilgenommen haben Kausalitäten konstruierst,, könnte ein Specht ganze Städte dem Erdboden gleich machen.

 

Gar nichts muss ich überprüfen ...höchstens weshalb ich mehr als notwendig auf Deinen Sermon eingehe.

Noch nicht mal ignorieren ist möglich, nachdem ja auch vor offenen Lügen nicht zurückgeschreckt wird, wenns der rhetorischen Kriegsführung dient.

 

Freundlicher Gruss in den Brunnenschacht

 

Mensch Asfa...ich hatte dich doch nur gebeten, dein Vorstellungsvermögen zu überprüfen...dass du dich jetzt auch noch der "offenen Lüge" bezichtigst, das hatte ich nicht verlangt und das läge mir auch fern...:zwitsch:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:27 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:23 Uhr ----------

 

lolo, warum machst du nicht eine Umfrage in der die Frage nicht mit Absicht so gestellt ist, dass sie möglichst viel Freiraum für deine Interpretationen lässt?

 

Wenn du wirklich eine ehrliche und aussagekräftige Umfrage zu dem Thema willst, warum fragst du nicht explizit etwas in der Art

 

"Würdest du auch Escort-Dates zu den marktüblichen Honoraren bei einer Dame/Agentur buchen, wenn diese bereits im Vorfeld explizit sexuellen Kontakt während des Dates explizit ausschließt?

 

- Ja, mache ich regelmäßig.

- Ja, aber selten.

- Ja, aber nur im Rahmen eines Dinner-Dates zu reduzierten Honoraren, d.h., ich möchte mir die Option auf Verlängerung bzw. eine spätere Buchung MIT sexuellem Kontakt offenhalten.

- Nein, aber bei der richtigen Frau kann ich mir das durchaus vorstellen.

- Nein, ich kann mir das auch nicht vorstellen.

"

 

Oder alternativ

 

"Eine Escort-Dame wirbt auf einer einschlägigen Escort-Homepage mit erotischen Fotos. Ihre Werbung/Sedcard enthält Details über sexuelle Vorlieben, die Preise bewegen sich im Escort-typischen Rahmen (d.h. über 1000 Euro / 12 h). Allerdings enthält die Homepage einen Hinweis der Art "Das Honorar versteht sich als Vergütung für die Zeit, die die Dame mit Ihnen verbringt, es ist keine Vergütung für bestimmte Dienstleitungen."

Gehst du trotz dieses Hinweises davon aus, dass es während des Dates zu einem sexuellen Kontakt kommt?

 

- Ja, selbstverständlich, wenn nicht breche ich das Date ab.

- Ja, ich gehe davon aus. Wenn es zu keinem Kontakt kommt bin ich enttäuscht, ziehe das Date aber dennoch durch.

- Ja, ich gehe davon aus, bin aber auch nicht enttäuscht wenn es nicht zu sexuellen Handlungen kommt.

- Nein, ich gehe nicht davon aus. Das weckt allerdings meinen Jagdtrieb und macht das Date für mich ganz besonders spannend. Wenn es dann trotzdem zu sexuellen Handlungen kommt liegt das ausschließlich daran, dass die Dame meinem unwiderstehtlichen Charme erliegt.

- Nein, ich gehe fest davon aus, dass es nicht zu sexuellen Handlungen kommt.

"

 

Ach ja: Und dann stelle die Umfrage(n) bitte so ein, dass man sehen kann wer wie abgestimmt hat. :zwinker:

 

Ja da hast du absolut recht, das wäre besser gewesen...

 

Allerdings hätte auch dann Asfa´s Specht alles zum Einsturz gebracht...:smile:

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