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Finanzamt


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Eine Problematik könnte zusätzlich sein, dass grundsätzlich jede Rechnung den Aussteller und den Empfänger angeben muss. Vermutlich ist ein FA aber hier nur pingelig, soweit es um erhaltene Rechnungen (von Agentur, Werkstatt etc.) geht, weil damit ja die Vorsteuer, also eine Rückzahlung, geltend gemacht wird. Bei einer an einen Kunden ausgestellten Rechnung wird Inkorrektheit vom FA aber vermutlich eher nicht bemängelt, weil eine Nichtanerkennung einer solchen Rechnung ja in Konsequenz bedeuten würde, dass das FA die darin ausgewiesene Mehrwertsteuer nicht haben will (wohl ziemlich unwahrscheinlich).In der Tat verschmäht das Finanzamt die namenlosen Eingänge nicht! Ich kenne auch wenige Herren, die Wert auf eine "ordentliche" Rechnung mit Realnamen und Anschrift wert legen

 

Weitere Stichworte im Zusammenhang mit der Umsatzsteuer sind "Ist-Versteuerung" und "Soll-Versteuerung", was dann ggf. auch mit dem Steuerberater diskutiert werden sollte. "Ist-Versteuerung" kann Liquidität erhöhen und Zinsverluste reduzieren. Wird aber vermutlich im Escortbereich keine große Rolle spielen, weil auf Rechnungen sofort seitens des Kunden (meist bar, oder gar vorab) gezahlt wird.

Der Liquiditätsverlust kann bei umsatzstarken Agenturen, die sollversteuern oft sehr schnell zu Problemen führen, wenn die vermittelten Damen, was doch sehr häufig vorkommt, sagen wir mal zeitlich verzögert ihre Provisionsrechnungen zahlen.

 

 

Danke @Jakob, für diesen sehr fundierten Beitrag und die in einigen Fällen auf den Punkt getroffenen Probleme (=auch Chancen) die du hier aufzeigst.

Bearbeitet von alfder
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Wer mehr als gut 17.000,-- Umsatz pro Jahr macht, muss ohnehin Umsatzsteuer abführen, knapp 1.500,-- pro Monat sind vielleicht recht schnell erreicht.

 

Auf diesen Aspekt wollte ich auch schon hinweisen... gebe aber zu, dass ich mich mit dt. Steuerrecht nur bescheiden auskenne.

 

Bei einer "Einfrau-Firma", die mit Dienstleistung handelt, macht die USt. schon einen ganz erheblichen Betrag aus, da gerade im Fall der Prostitution die vorsteuerabzugsberechtigten Anschaffungen/Aufwendungen (mit ein paar Ausnahmen wie die z.B von dir genannte Domina mit Studio und sehr berufspezifischer Bekleidung und Instrumentarium) nicht gerade berauschend sind. Das hier so zahlreich vertretene Nebenerwerbsescort hat meist solche Aufwendungen nicht und geht zusaetzlich haeufig einem "normalen" Broterwerb nach und dementsprechenden ist das gesamt erzielte Einkommen steuerpflichtig! Da kommt schon was zusammen...

 

http://www.phoenix-beratung.de/uploads/tx_fhrelated/Steuerinfo.pdf

 

Wer meint, dass er auf Dauer unentdeckt "schwarz" als Escortdame in Deutschland arbeiten kann, irrt sich gewaltig. Leider stoßen gut gemeinte Ratschläge bei vielen Damen immer wieder auf taube Ohren.
Genau das, meinte ich gleich zu Beginn... Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Auf diesen Aspekt wollte ich auch schon hinweisen... gebe aber zu, dass ich mich mit dt. Steuerrecht nur bescheiden auskenne.

 

Bei einer "Einfrau-Firma", die mit Dienstleistung handelt, macht die USt. schon einen ganz erheblichen Betrag aus, da gerade im Fall der Prostitution die vorsteuerabzugsberechtigten Anschaffungen/Aufwendungen (mit ein paar Ausnahmen wie die z.B von dir genannte Domina mit Studio und sehr berufspezifischer Bekleidung und Instrumentarium) nicht gerade berauschend sind. Das hier so zahlreich vertretene Nebenerwerbsescort hat meist solche Aufwendungen nicht und geht zusaetzlich haeufig einem "normalen" Broterwerb nach und dementsprechenden ist das gesamt erzielte Einkommen steuerpflichtig! Da kommt schon was zusammen.

 

Vorsicht vor einer Vermengung von Beginn der Umsatzsteuerpflicht (Grenze 17.500,-- Umsatz, nicht Gewinn) und der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, beides ist unabhängig voneinander und hat unterschiedliche "Schwellenwerte".

 

Bei der Einkommensteuer beträgt der Grundfreibetrag 7.834,-- (2009) pro Jahr, was noch schneller erreicht ist, wenn frau das Gewerbe nicht wirklich nur ganz nebenbei zur Finanzierung von Studium o.ä. betreibt. Wie Du richtig sagst, sind dabei ALLE Einkünfte zu berücksichtigen.

 

Eine gewisse Nonchalance könnte in Bezug auf Gewerbemeldung und Abgabe einer Einkommensteuererklärung beispielsweise nur dann sinnvoll sein, wenn eine hypothetische Studentin ohne sonstige Einahmen (außer vielleicht eine gewisse Unterstützung von Verwandten) anfängt zu escorten und nach sagen wir mal einem halben Jahr feststellt, dass die Einnahmen aus Escort deutlich unter 7834,-- pro Jahr liegen werden und eine Erhöhung auch gar nicht angestrebt wird. Dann wird ein Quercheck aus einer Agenturprüfung wohl eher nicht erfolgen, weil sich aus den Agenturangaben (Dates, Provisionsrechnung, Honorarordnung) direkt eine Geringfügigkeit ergibt und wohl andere Querchecks (bei umsatzstärkeren Damen) lohnender sind. Dann wäre es eine praktische Abwägung der Risiken und Umstände einer ordnungsgemäßen Meldung einerseits und der Risiken einer Entdeckung und Verfolgung der unerlaubten "Nonchalance" andererseits. Aus diversen Gründen würde ich persönlich (also wenn ich sowas für mich zu entscheiden hätte) hier eher zur Nonchalance neigen, u.a. z.B. weil die Risiken der Verfolgung eher gering sind und andererseits die Escorterei nicht aktenkundig wird, was ja später einmal stören könnte.

 

Aber auch in einem solchen hypothetischen Fall sollte die Studentin dennoch genau Buch führen und die Unterlagen aufbewahren, damit im Fall der Fälle die geringen Einnahmen aus Escort belegbar sind und erforderlichenfalls bewiesen werden kann, dass frau unter der Grenze liegt. Also auch in diesem Fall der Nonchalance sollte eine ordnungsgemäße Buchführung rein vorsorglich erfolgen. Außerdem empfiehlt sich eine Rücklage, falls die steuerliche Bewertung von sonstigen Zuwendungen, wie beispielsweise Unterstützung von Verwandten, zu einem Überschreiten der Grenze führt, wenn ein FA das tatsächlich mal genauer ansieht. Auch eine Ordnungsstrafe wegen nicht-Anmeldung des Gewerbes könnte im Falle der Entdeckung/Verfolgung drohen, wobei das Ordnungsgeld im Lichte der (belegbaren) Geringfügigkeit wohl recht niedrig ausfallen dürfte.

 

Sobald aber ersichtlich wird, dass die Einnahmen auch nur in die Nähe der 7.834,-- pro Jahr kommen, spätestens dann wird die Meldung des Gewerbes und damit auch eine Meldung beim Finanzamt unumgänglich werden, wenn langfristig Probleme vermieden werden sollen. Übrigens, bei einer Gewerbeanmeldung erfolgt automatisch durch das Ordnungsamt eine Mitteilung an andere Behörden, u.a. das Finanzamt, also mit der Gewerbemeldung sollte zugleich auch eine (eigene) Meldung beim FA erfolgen, sonst steht man gleich unter "Anfangsverdacht".

 

Die vorstehende und rein persönliche Meinung zur "Nonchalance" betrifft nur die genannte hypothetische Studentin oder andere unmittelbar vergleichbare Fälle. Bei einer Frau, die auch sonstiges Einkommen, beispielsweise aus Lohn oder Gehalt, hat, und/oder bei der die Einnahmen aus Escort deutlich über der Grenze des Grundfreibetrages liegen, wird die Meldung als Gewerbe und beim FA wohl kaum zu umgehen sein und von "Nonchalance" ist dringend abzuraten, weil wenn das dicke Ende mal kommt, dann aber richtig dicke.

 

Ein ganz anderes Thema: mir ist mitgeteilt worden, dass es Agenturen geben soll, die den Damen sagen, dass die Agentur die sogenannte Pauschalsteuer von 25,-- pro Diensttag abführt und damit für die Damen die Sache erledigt sei. Das ist mehrfach unzutreffend. Zum Ersten ist es keine Pauschalsteuer, sondern nichts anderes als eine Einkommensteuervorauszahlung. Das heißt, dass je nach tatsächlichem Gesamteinkommen mitunter sogar eine teilweise Rückzahlung (an die Dame, nicht die Agentur!) des vorausgezahlten Steuerbetrages in Frage kommt (oder auch eine Nachzahlung bei hohem persönlichen Steuersatz). Daher sollten sich Damen, deren Agentur diese "Pauschalsteuer" für sie abführt, hierzu die Belege geben lassen und diese Vorausszahlung bei der eigenen Steuererklärung ebenso aufführen, wie die eigenen Einnahmen aus Escort. Die Abführung der "Pauschalsteuer" durch eine Agentur befreit auch NICHT von Angabe der Einkünfte aus Escort in der eigenen Erklärung (Einkommensteuer und, falls die Umsatzsteuergrenze erreicht wird, auch Umsatzsteuererklärung) der betreffenden Damen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 09:47 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:19 Uhr ----------

 

Übrigens, ein recht interessanter Link ist http://www.bmfsfj.de/doku/prostitutionsgesetz/0303.html des Ministeriums für Familien, Senioren, Frauen und Jugend, wo auch praktische Erfahrungen und unterschiedliche Handhabungen verschiedener Finanzbehörden in verständlicher Weise diskutiert werden (auc h wenn der Bericht schon ein paar Jährchen auf dem Buckel hat). Generell ist die Tendenz abzusehen, dass der steuerrechtliche Umgang mit der Prostitution sich ganz "normalen" Regelungen immer mehr angleicht.

 

Nebenbemerkung: entgegen mancher anderslautender Meinungen hat das Prostitutionsgesetz keinen steuerrechtlichen Hintergrund (Erhebung zusätzlicher Steuern, wie manche meinen) gehabt, generelle Steuerpflicht bestand auch schon vor 2002!

Bearbeitet von nolensvolens
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Das gleiche Problem hat ja jeder Student, der in den Semesterferien Vollzeit arbeiten geht.

 

Man sollte sich durch einen Steuerberater absichern, so teuer ist das letztendlich nicht und eine Prüfung findet dann in den Räumen des Beraters statt.

Man selbst, muss dann "nur" noch die Buchungen und den Umsatz notieren, dass ist ja nicht so schwer.

 

Ein bisschen kreativ sollte man jedoch sein. In diesem Gewerbe ist es ähnlich wie bei Gastwirtschaften, dass einem ein prozentualer Umsatz "schwarz" unterstellt wird. Dieser wird dazu geschätzt (wenn man Pech hat).

 

Daran sind schon so manche Gastwirte Pleite gegangen.

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Vorsicht vor einer Vermengung von Beginn der Umsatzsteuerpflicht (Grenze 17.500,-- Umsatz, nicht Gewinn) und der Pflicht zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung, beides ist unabhängig voneinander und hat unterschiedliche "Schwellenwerte".

 

Da hast du vollkommen recht... koennte natuerlich missverstanden werden, weil ich es in einem Satz geschrieben habe...

 

Viele Ladies sind sehr erstaunt, dass sie bei Ueberschreitung des Grenzwertes von 17.500,- € UMSATZ USt. abfuehren muessen und da geht es um ein Geld... mehr wollte ich nicht ausdruecken. An einem Beispiel... Wenn ich ein durchschnittliches Entgelt fuer ein ON von € 1.200,- ansetze und einmal 20 bzw. 30 Dates p.a. rechne, was nicht uebetrieben viel ist... so waeren bei 20 Dates € 3.831,93 Ust und bei 30 Dates € 5.747,90 Ust abzufuehren, ohne Beruecksichtigung etwaiger Vorsteuerabzugsbetraege.

 

Bei der Einkommensteuer beträgt der Grundfreibetrag 7.834,-- (2009) pro Jahr, was noch schneller erreicht ist, wenn frau das Gewerbe nicht wirklich nur ganz nebenbei zur Finanzierung von Studium o.ä. betreibt. Wie Du richtig sagst, sind dabei ALLE Einkünfte zu berücksichtigen.

 

Das kann man nicht genug oft wiederholen. Speziell wenn z.B. eine Dame bereits eine Steuernummer besitzt auf Grund einer unselbststaendigen Beschaeftigung hat das FA genaues Wissen ueber das gemeldete Einkommen und wenn dann noch verschwiegene Zusatzeinkuenfte dazukommen, oft in nicht unerheblicher Groessenordnung, dann macht das "keinen schlanken Fuss" :zwinker:

 

 

Nur so als kleiner Tipp am Rande: Es empfiehlt sich ein wie ich es nenne "Finanzamtsparbuch" anzulegen, wo man die zu erwarteten Abgaben und vielleicht auch noch ein bisschen mehr, sollte es zu Nachzahlungen kommen, verwaltet, weil Geld auf einem Konto od. gar bar ist schnell ausgegeben... :zwinker:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:28 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:20 Uhr ----------

 

Das gleiche Problem hat ja jeder Student, der in den Semesterferien Vollzeit arbeiten geht.

 

Naja, ned wirklich... der bekommt meistens ueber den Jahresausgleich Geld wieder zurueck :lach: weil er zunaechst zu viel Lohnsteuer bezahlt hat.

 

Man sollte sich durch einen Steuerberater absichern, so teuer ist das letztendlich nicht und eine Prüfung findet dann in den Räumen des Beraters statt. Man selbst, muss dann "nur" noch die Buchungen und den Umsatz notieren, dass ist ja nicht so schwer.

 

Kann, muss aber nicht so sein... Bei einer Steuerpruefung z.B. des von Jacob genannten Dominastudios, da sehen sie sich solche Sachen schon sehr gerne Vorort an.

 

Daran sind schon so manche Gastwirte Pleite gegangen.

 

Vor allem die, die sich an die alte "Wirteregel" halten: UMSATZ=GEWINN :zwinker:

und diese Tendenz bemerke ich auch immer wieder im horizontalem Gewerbe...

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Ich habe noch nie eine Steuerprüfung im Hause gehabt. Nur bei der Umsatzsteuerprüfung wollten die wissen ob es den Betrieb überhaupt gibt udn haben mal nachgesehen ob ein Arbeitsplatz und Computer irgendwo rumsteht.

 

Bei einer anderen Firma nervt das Finanzamt ständig rum, weil nur ein Briefkasten rumhängt und Sie deshalb dies nicht als Betriebsstätte anerkennen. Der Steuerberater ist noch im Clinch mit dem FA.

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[...]Nur so als kleiner Tipp am Rande: Es empfiehlt sich ein wie ich es nenne "Finanzamtsparbuch" anzulegen, wo man die zu erwarteten Abgaben und vielleicht auch noch ein bisschen mehr, sollte es zu Nachzahlungen kommen, verwaltet, weil Geld auf einem Konto od. gar bar ist schnell ausgegeben... :zwinker:[...]

 

Diesen Tipp halte ich für besonders wichtig. Man stelle sich sonst mal die Situation vor, dass eine Dame nach einiger Zeit nicht mehr daten möchte. Nochmal etwas später gerät sie in eine Steuerprüfung und dabei wird eine größere Steuerschuld festgestellt, die nicht einmal bewusst sondern aus Unkenntnis entstanden sein kann und für die man keine Rücklagen gebildet hat. Auf einmal muss sie dann eventuell wieder daten, wenn sie keine anderen Möglichkeiten zur EInkommensverbesserung hat...

F CK

all I need is U

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Die 25,00-Euro/Tag-Vorabzahlung auf die Einkommensteuer gibt es nur in einigen wenigen Bundesländern. Bei dieser Form benötigt eine Agentur zwingend die Steuernummer der Dame, sonst kann sie die Steuer ja nicht abführen. Das heißt, dass die Dame dann bereits vorher beim zuständigen FA registriert sein muss.

Diese Regelung ist zudem bei Escortdamen eher unüblich, da diese ja meist nicht jeden Tag eine Buchung haben, anders als bei Damen, die in Clubs oder Terminwohnungen sitzen.

 

Und wie schon oben geschrieben von einem anderen User, dies ist immer nur eine VORAUSZAHLUNG und entbindet nicht von der Abgabe einer Einkommensteuererklärung!!!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 09:56 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 09:42 Uhr ----------

 

Ich habe noch nie eine Steuerprüfung im Hause gehabt. Nur bei der Umsatzsteuerprüfung wollten die wissen ob es den Betrieb überhaupt gibt udn haben mal nachgesehen ob ein Arbeitsplatz und Computer irgendwo rumsteht.

 

Bei einer anderen Firma nervt das Finanzamt ständig rum, weil nur ein Briefkasten rumhängt und Sie deshalb dies nicht als Betriebsstätte anerkennen. Der Steuerberater ist noch im Clinch mit dem FA.

 

Ich kenne so was (ganz normale Betriebsprüfung) und das ist wirklich nicht unbedingt lustig. Die FÄ nehmen sich in der Regel 3 bestimmte Jahre vor und prüfen dann wirklich alles. Du mußt Fragen beantworten, zu Dingen die teilweise schon 5 Jahre zurückliegen und meist kommt man um eine Nachzahlung nicht herum. Bei mir hat die Prüfung über ein Jahr gedauert, bedingt durch Überlastung der Münchner Finanzämter. Wenn Du dann nicht weißt, wie hoch genau die eventuelle Nachzahlung ist, bist Du erst mal etwas ausgebremst, was neue Investitionen betrifft.

 

In diesem Fall empfiehlt sich, eine gute Steuerkanzlei im Rücken zu haben, die die "Prüfungsbegleitung" übernimmt und die auch Räume zur Verfügung stellt, in denen der FA-Prüfer dann sich "ergötzen" kann.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Diesen Tipp halte ich für besonders wichtig. Man stelle sich sonst mal die Situation vor, dass eine Dame nach einiger Zeit nicht mehr daten möchte. Nochmal etwas später gerät sie in eine Steuerprüfung und dabei wird eine größere Steuerschuld festgestellt, die nicht einmal bewusst sondern aus Unkenntnis entstanden sein kann und für die man keine Rücklagen gebildet hat. Auf einmal muss sie dann eventuell wieder daten, wenn sie keine anderen Möglichkeiten zur Einkommensverbesserung hat...

 

Das betrifft jeden Unternehmer. Falls dies mal nicht beachtet worden ist, kann man mit dem Finanzamt auch Teilzahlung vereinbaren.

Es geht ja eher um den Überraschungseffekt mit dem man zuvor nicht gerechnet hat. Ob man es nun vorher angespart hat, oder nachträglich in raten abträgt bleibt unter dem Strich gleich. Aber man hat zumindest das gute Gefühl vorgesorgt zu haben.

 

Die Diskussion hier ist wirklich sehr erfrischend. Als ich ähnliches mal gefragt habe, wurde ich nur zusammengestutzt und mitgeteilt, dass es hier nichts zu beachten gäbe.

 

Finde ich toll, dass das Thema nun doch mal diskutiert wurde.

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Ein kleiner Tip am Rande: Bitte unbedingt die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen (hat im Regelfall auch keinen höheren Stundensatz als die Damen...) Der muss nicht unbedingt spezialisiert sein, dass ist wirklich das kleine Einmaleins.

 

Achtung: Die in diesem Thread erfolgte Ratgebung ist unvollständig, teilweise falsch und missverständlich oder zumindestens irreführend.

 

Jedenfalls sollte das Risiko der Nichtabgabe von Steuererklärungen und damit verbunden möglicherweise die Nichtabführung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer keinesfalls unterschätzt werden.

 

Auch in Foren wie diesen lesen Finanzbeamte mit und könnten es möglicherweise spannender finden, sich mit dem Escortgewerbe zu beschäftigen als mit anderen potentiellen Steuerverkürzern...

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Bei der ratenweisen Nachzahlung bekommst Du aber auch noch Zinsen aufgebrummt. Das wird dann noch mehr kosten. Daher kann man nur empfehlen, sich einen Teil des erwirtschafteten Geldes (am besten 1/3 davon) zur Seite zu legen.

 

Irgend jemand hat doch mal gesagt: "Sicher im Leben ist nur der Tod und das Finanzamt!"

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Achtung: Die in diesem Thread erfolgte Ratgebung ist unvollständig, teilweise falsch und missverständlich oder zumindestens irreführend.

 

Unvollständig, ja, zwangsläufig. Falsch, irreführend? Bitte konkreter, einschließlich Richtigstellung.

 

Jedenfalls sollte das Risiko der Nichtabgabe von Steuererklärungen und damit verbunden möglicherweise die Nichtabführung von Einkommen-, Gewerbe- und Umsatzsteuer keinesfalls unterschätzt werden.

 

Das ist hier ja immer wieder betont worden, auch und gerade unter dem Hinweis auf anzulegende Rücklagen im Fall der Fälle. Die Gründe einer Nichtanmeldung können sehr verschieden sein. Beispielsweise bei einer Dame, die nur sehr gelegentlich escortet, und womöglich ansonsten eine "normale" berufliche Karriere abstrebt und/oder in einer Beziehung lebt, ist das oft eine natürlich nicht einfache Abwägung verschiedenster Risiken. Bei Vollprofis oder Agenturen hat hier, glaube ich, niemand auch nur andeutungsweise anderes als ordnungsgemäßes Vorgehen empfohlen.

 

Auch in Foren wie diesen lesen Finanzbeamte mit und könnten es möglicherweise spannender finden, sich mit dem Escortgewerbe zu beschäftigen als mit anderen potentiellen Steuerverkürzern...

 

Als ob Finanzbeamte vor diesem Thread noch nie etwas von Prostitution und damit verbundenen Steuersachen gehört hätten .....

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Jakob, meine Empfehlung: Steuerberater!

 

Nur ein Bespiel: Die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz besagt, dass wenn der Umsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer im VORANGEGANGENEN Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, die Umsatzsteuer nicht erhoben wird (abdingbar).

 

u.v.a.

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Jakob, meine Empfehlung: Steuerberater!

 

Nur ein Bespiel: Die Kleinunternehmerregelung im Umsatzsteuergesetz besagt, dass wenn der Umsatz ZUZÜGLICH der darauf entfallenden Steuer im VORANGEGANGENEN Kalenderjahr 17.500 Euro nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro voraussichtlich nicht übersteigen wird, die Umsatzsteuer nicht erhoben wird (abdingbar).

 

u.v.a.

 

Ja. Diskutiert wurde die Umsatzsteuerproblematik anhand eines Beginns eines Gewerbes. Dann gibt es kein Vorjahr und die 17.500,-- Grenze findet Anwendung für das betreffende Jahr des Geschäftsbeginns (ggf. anteilig hochgerechnet). Wenn in einem solchen Jahr die 17.500,-- überschritten werden, kommt es bei dem anschließenden Jahr auf die 50.000,- Grenze nicht an, da §19 UStG da eine "und"-Verknüpfung vorsieht. Deine Anmerkung ist nur relevant für den Sonderfall, dass in einem aktuellen Geschäftsjahr weniger als 50.000,-- erzielt wurden UND im Vorjahr die 17.500,-- nicht überschritten wurden. Daher verstehe ich Deine "Richtigstellung" bzw. deren Sinn im diskutierten Kontext nicht so ganz.

 

Dass es sich um Bruttoumsätze handelt versteht sich. Weil aber eben KEINE USt abgeführt wird, wenn man unter den §19 USt fällt, ist hier ausnahmsweise mal Brutto = Netto und das macht ja gerade den Reiz dieser Regelungen aus, weil der Kleinunternehmer dadurch (gegenüber Endverbrauchern) insgesamt wettbewerbsfähiger kalkulieren und Preise gestalten kann (im Vergleich zu USt-pflichtigen Wettbewerbern). Zu diskutieren war aber auch, dass es u.U. auch vorteilhaft sein kann, auf das Privileg des §19 UStG zu verzichten (geht weil abdingbar, wie Du zutreffend sagst), was vom Einzelfall abhängt.

 

Und, Steuerberater, grundsätzlich hast Du da Recht. Aber es empfiehlt sich, sich dennoch vorher selbst einmal mit den verschiedenen Aspekten zu beschäftigen und zumindest schon mal von den diversen Steuern, Grenzen, Arten der Versteuerung und der Terminologie gehört zu haben. Nur dann kann man auch qualifiziert fragen und dem Berater die richtigen Hinweise geben. Beispielsweise die Ist-/Soll-Versteuerung war jedenfalls vor Jahren vielen Steuerberatern nicht so richtig geläufig bzw. wurde gerne ignoriert, weil die Buchhaltungssoftware generell auf die für den Steuerzahler ungünstige Soll-Versteuerung abgestellt ist. Als wir vor rund 10 Jahren eine Kanzlei dazu gekauft haben, hat die vorherige due diligence ergeben, dass das Steuerbüro der Kanzlei bilanziert hat und Soll-Versteuerung anwandte, obwohl für die betreffende Berufsgruppe Ausnahmen von den generellen Obergrenzen (nämlich keine Grenzen) für die Ist-Versteuerung bestanden. Eine Rechnung ergab, dass diese falsche bzw. für den Steuermandanten ungünstige Vorgehensweise allein an Zinsverlusten mindestens 20.000,--€ p.a. verursachte, die Verkaufer der Kanzlei waren davon ziemlich überascht, als ich es erläuterte....

 

Wenn also beispielsweise eine Dame, die eine Agentur aufmacht, zu einem Steuerberater geht und dieser ohne z.B. Soll-/Ist-Versteuerung von sich aus zu diskutieren die Soll-Versteuerung angedeihen lassen will, weis die Dame, weil Sie schon mal von der Ist-Versteuerung und deren Vorteile gehört hat (z.B. hier), dass der Berater vielleicht einen Pfeife ist (gibts ja in allen Berufsgrppen).

Bearbeitet von nolensvolens
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Auch in Foren wie diesen lesen Finanzbeamte mit und könnten es möglicherweise spannender finden, sich mit dem Escortgewerbe zu beschäftigen als mit anderen potentiellen Steuerverkürzern...

 

Als ob Finanzbeamte vor diesem Thread noch nie etwas von Prostitution und damit verbundenen Steuersachen gehört hätten .....

 

Schön das endlich einmal jemand darauf aufmerksam macht !

Sicher wissen Finanzämter über Prostitution Bescheid, aber hier wird durch offen gelegte Daten der Damen, die Opfersuche so schön vereinfacht. . . . . . .

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Schön das endlich einmal jemand darauf aufmerksam macht !

Sicher wissen Finanzämter über Prostitution Bescheid, aber hier wird durch offen gelegte Daten der Damen, die Opfersuche so schön vereinfacht. . . . . . .

 

Och, durch die recht freimütigen Äußerungen, wie sich die Krise auf den Job auswirkt (nämlich gar nicht), geben manche Damen eventuell mitlesenden Steuerprüfern ja freiwillig schon eine Auskunft darüber, was sie in der nächsten Steuererklärung erwarten können: Keinen Rückgang der Einnahmen...

F CK

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Angebote hier, Angebote da.

Vertrauen hin, Vertrauen her.

Tipps hier, Tipps da.

 

Es bleibt ein Forum im virtuellen Raum und es handelt sich um ein sehr intimes Thema.

Möge sich jeder selber seine Gedanken machen. . . . . . . . .

 

Nun, ich würde es nicht auf die leichte Schulter nehmen. Mein o.g. erneut eingestelltes Zitat ist schon älter.

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Ich habe den Thread extra nochmals von ganz vorne durchgesehen, Daten im Zusammenhang mit Damen habe ich beim besten Willen nicht entdecken können. Zahlen waren entweder zu verschiedenen gesetzlichen Grenzen in allgemeinem Kontext oder rein hypothetische Zahlenbeispiele, die von männlichen Usern genannt wurden.

 

Aus Beiträgen von Damen können mitlesende Finanzbeamte allenfalls entnehmen, dass jedenfalls die Beitragenden sehr gut informiert sind, selbst ordnungsgemäß arbeiten und ansonsten Kolleginnen auch raten, ordnungsgemäß zu arbeiten. Als mitlesender Finanzbeamter würde ich die betreffenden Damen daher allenfalls von einer hypothetischen Prüfliste wieder streichen.

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Ich habe den Thread extra nochmals von ganz vorne durchgesehen, Daten im Zusammenhang mit Damen habe ich beim besten Willen nicht entdecken können.

 

 

Es gibt hier doch unzählige Agenturen, Independents und einzelne Damen. Es geht mir demnach nicht um Angaben in dem Thread, sondern um die evtl. Rückverfolgung einzelner, wenn denn ein Beamter darauf kommen würde.

 

Sicher gibt es regionale Unterschiede, aber eine am Haken kann ja auch schon ausreichen.

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Ein kleiner Tip am Rande: Bitte unbedingt die Beratung eines Steuerberaters in Anspruch nehmen (hat im Regelfall auch keinen höheren Stundensatz als die Damen...) Der muss nicht unbedingt spezialisiert sein, dass ist wirklich das kleine Einmaleins.

 

Ich mache meine Steuererklärungen schon seit Jahren ohne Steuerberater, so schwierig ist das wirklich nicht. Ich habe mir einfach etliche Fachbücher gekauft (die kann man übrigens auch von der Steuer absetzen :-)) ), diese alle aufmerksam durchgelesen und damit klappt das sehr gut.

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Ich habe den Thread extra nochmals von ganz vorne durchgesehen, Daten im Zusammenhang mit Damen habe ich beim besten Willen nicht entdecken können. Zahlen waren entweder zu verschiedenen gesetzlichen Grenzen in allgemeinem Kontext oder rein hypothetische Zahlenbeispiele, die von männlichen Usern genannt wurden.

 

Aus Beiträgen von Damen können mitlesende Finanzbeamte allenfalls entnehmen, dass jedenfalls die Beitragenden sehr gut informiert sind, selbst ordnungsgemäß arbeiten und ansonsten Kolleginnen auch raten, ordnungsgemäß zu arbeiten. Als mitlesender Finanzbeamter würde ich die betreffenden Damen daher allenfalls von einer hypothetischen Prüfliste wieder streichen.

 

Die Anzahl oder Häufigkeit von Dates bzw. deren Veränderung wird hier an anderer Stelle immer wieder diskutiert... :zwinker:

F CK

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Die Anzahl oder Häufigkeit von Dates bzw. deren Veränderung wird hier an anderer Stelle immer wieder diskutiert... :zwinker:

 

Ach, DESWEGEN wird das dann immer so heftig diskutiert und in Frage gestellt, um die mitlesenden Finanzbeamten in totale Verwirrung zu stürzen. Aber welche Aufklärung hat dann dieser Thread gebracht (für den Finanzbeamten)?:denke::zwinker:

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Ich habe mir einfach etliche Fachbücher gekauft (die kann man übrigens auch von der Steuer absetzen :-)) ), diese alle aufmerksam durchgelesen und damit klappt das sehr gut.

 

Das vielleicht:

 

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:lach:

 

LG vom Raini :zeig:

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