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  1. inaktiv20

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 27.05.2020 in allen Bereichen

  1. Lieber Julian Gast , eventuell klappt es mit den Antworten besser , wenn Du dich mal anmeldest und kurz vorstellst`??? Würde mir persönlich positiv auffallen grüße Maxine
    5 Punkte
  2. Nachdenken ist immer gut, dabei sollte das Gedächtnis aber auch ein bissl zurück reichen. Nachdenken könnte man über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde. Erinnern könnte man sich, warum eine andere Verfassungsbeschwerde kläglich gescheitert ist. An Zulässigkeitsvoraussetzungen. Große Reden schwingen können viele Protagonist_innen. Selten allerdings wird dabei nachgedacht, leider. Warum nicht gleich direkt der EGMR
    3 Punkte
  3. In dem Fall könnte das Licht am Ende des Tunnels der entgegenfahrende Zug sein...
    3 Punkte
  4. Wird jetzt langsam sehr off topic, aber aus meiner Erfahrung mit beiden Firmen gibt es kein Projekt das klein genug ist damit die es nicht verhauen können.
    2 Punkte
  5. In Berlin* gibt es Scheinbuchungen mit Kontrolleuren, die Kolleginnen schon erwischt haben, die würden bei einer eingeschränkten Erlaubnis auf reine Dinner Dates vielleicht intensiviert werde. Die Behörden sind ja nicht blöd, die wissen, dass jeder ein Schlupfloch sucht. Wenn da mitbekommen wird, dass Dinner Dates nicht alles sind, was abläuft, ist man ganz schön gefickt. Und zwar nicht im guten Sinne des Wortes. (Ist übrigens auch ein Grund dafür, dass die Kommunikation mit Escorts per Mail o. Whatsapp gerade sehr vorsichtig abläuft und keine von uns sich irgendwie schriftlich ein Risiko eingehen möchte, selbst wenn es um Dates in der Zukunft geht. Seht es uns da bitte nach, die wenigsten von uns haben Lust 5000€ Strafe zu zahlen.) *und jetzt auch bekannte Fälle in NRW
    2 Punkte
  6. Wenn die Entwicklung der App so schnell vorangeht wie alle IT-Projekte des Bundes, werden wir bis dahin Covid 30 haben. Für diese Pandemie, wird das nichts.
    2 Punkte
  7. Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co. In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt. Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet? Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert! Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen. Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig! Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung! In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt! Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht“, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand! Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“: Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln! https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/27/prostitution-2020-nachgedacht-oeffnungsklagen-logik-und-co/
    1 Punkt
  8. Ich bin schon am Handeln, und werde alles versuchen das auch wir zu unserem Recht kommen. Ich habe lange genug die Füße still gehalten. Allerdings möchte ich den Mitarbeitern der Behörde nichts böses, die haben ihre Anweisungen und können nichts dafür. Die für uns zuständigen sind immer nett und freundlich.
    1 Punkt
  9. Habe schriftlich nachgefragt, mit erklärung wie wir das umsetzen würden. Darauf noch mal ein telefonat gehabt. Paar Tage später, also gestern dann per telefon das Nein samt erklärung erhalten.
    1 Punkt
  10. Eigentlich wollte ich mich dazu nicht äußern, aber da es jetzt erwähnt wurde Antworte ich auch dazu. xx2009 hat recht. Allerdings gilt das nicht für uns alle. Das entscheidet leider jede Stadt anders. Düsseldorf darf es nicht, jedenfalls nicht über die aktuelle Agentur Seite. Wenn ich es richtig vertsanden müssten wir eine neue Agentur Seite aufbauen, diese natürlich auf reine Begleitung, ein zweites Gewerbe wo drin steht reine Begleitagentur ohne Erotik. Wieso ich das weiß, da ich nachgefragt habe und gestern Telefonisch das NEIN erhalten habe.
    1 Punkt
  11. Es scheint ein Licht am Ende des Tunnels für Thüringen zu geben: "Auch dürften ab dem 6. Juni wohl Konzerthäuser, Schwimmbäder, Kinos, Messen, Diskos oder Bordelle wieder für den Publikumsverkehr öffnen dürfen. Großveranstaltungen bleiben allerdings noch bis zum 31. August landesweit verboten." Quelle: https://taz.de/Corona-Lockerungen-in-Thueringen/!5688422/?goMobile2=1588896000000
    1 Punkt

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