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Howard Chance

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Alle erstellten Inhalte von Howard Chance

  1. Prostitution 2020 - Lockdown-Fortsetzung und die Folgen Am Montag, dem 30.11.2020, endete der von der Regierung verordnete „Lockdown light“. Wer aber nun mit Lockerungen gerechnet hatte, wurde bereits in der vergangenen Woche eines besseren belehrt: der Lockdown wird nun ab morgen bis mindestens 20. Dezember 2020 verlängert und sogar in Bezug auf Kontakte deutlich verschärft, um die immer noch massiv hohen Neuinfektionszahlen wirksam zu bekämpfen. So hat es die „Bund-Länder-Runde“ beschlossen, wobei sich bereits wieder „Sonderwege“ abzeichnen, da einige „Landesfürsten“ in Teilbereichen ihre „Autonomie“ wahren möchten. Die Lage ist verwirrend und unübersichtlich! Besonders die angekündigte temporäre „Weihnachtsöffnung“, die in der Weihnachtswoche erfolgen soll, wird inzwischen von vielen Bürgern als „wenig sinnvoll“ betrachtet, da diese „Vergünstigung“ eine weitere „Welle“ im Januar auslösen kann, was sicher nicht sinnvoll ist und die Situation dann unnötigerweise weiter verschärfen würde! Wo bleibt hier die Logik? So fragt man sich gerade öfters. Es ist nun natürlich nicht meine Aufgabe, hier den gesamten Maßnahmen-Katalog zu listen. Ich habe mich mit meinem „Online-Lehrstuhl der Puffologie“ darauf spezialisiert die Folgen der neuen Verordnungen für das Berufsfeld der Bordellbetreiberinnen und -betreiber und der Sexarbeiter(innen) zu analysieren, liefere aber nachfolgend erst einmal die Links zu allen Landesverordnungen, die mir zum gegenwärtigen Zeitpunkt vorliegen und die ich bereits soweit möglich am Wochenende analysiert habe. Bei Besonderheiten, die etwas mit „körpernah“ zu tun haben, habe ich jeweils einen Kurzkommentar hinzugefügt, wobei aber völlig offen ist, was nach Ablauf der jetzt geltenden Verordnungen geschieht: werden die Verordnungen nach dem 20.12.2020 bezüglich „körpernah“ und „Prostitution“ verlängert oder nicht? Wird anhand der dann existenten Inzidenzwerte entschieden oder muss sich unsere Branche auf einen „langen Winter“ einstellen? – Wir wissen es leider nicht! Alle aktuellen Landesverordnungen mit Hinweisen finden sich unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/12/01/prostitution-2020-lockdown-light-fortsetzung-und-folgen/
  2. Man muss steuerlich "geführt" sein. Sonst gibt es ja auch keine Vergleichswerte. Wer nicht "im System" ist, dürfte nicht antragsberechtigt sein.
  3. Zukunft Rotlicht - Zoom-Konferenzen aktuell - Am Montag: Novemberhilfe für Sexworkerinnen Die Aktionsgemeinschaft "Zukunft Rotlicht" bietet seit Beginn der Corona-Krise wöchentliche "Zoom-Konferenzen" an, darunter ein freitägliches offenes Meeting, bei dem über Themen "aller Art" intensiv diskutiert wird. Darüber hinaus gibt es "Sonderveranstaltungen", bei denen die Themen festgeschrieben sind. So wird es am kommenden Montag, 23.11.2020, ein Sondermeeting geben, bei dem die "Novemberhilfen für Sexworkerinnen" im Mittelpunkt stehen. Seit dem 2. November 2020 ist Sexarbeit quasi nicht möglich, wenn man sich denn nicht in der "Grauzone" bewegen möchte. Wenn die Arbeit untersagt ist, besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit auch als Solo-Sexworkerin in den "Genuß" der "Hilfen" zu kommen. Dazu der Workshop am Montag. Weitere Infos und Zugang unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/11/18/zukunft_rotlicht_zoom_meetings/
  4. Seite ist clean ... ich habe die Info nochmals upgedatet: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/11/11/prostitution-2020-eilantraege-bei-oberverwaltungsgerichten-aktuelle-tendenz/
  5. Prostitution 2020 – Lockdown 2 – Situationsbericht – 16.11.2020 Montag, 16.11.2020 – 3. Woche des Lockdown 2 – Heute Konferenz Bundesregierung und Länder – Verschärfungen statt Lockerungen? – Klagewelle dürfte beendet sein! – Update Infektionsschutzgesetz noch diese Woche? – Fakten, Fakes und unnötige Diskussionen. In meinem aktuellen Artikel befasse ich mich mit der Lage heute und den Aussichten für die Woche: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/11/16/prostitution-2020-lockdown-2-situationsbericht-16-11-2020/
  6. Der "Lockdown light" befindet sich in der zweiten Woche und die "Prostitutions-Branche" ist nachhaltig betroffen. In einzelnen Bundesländern wird wieder auf Öffnung geklagt. Ich habe jetzt gestern eine Übersichtsseite gebaut, auf der ich aktuell eingehende Entscheidungen aus allen 16 Bundesländern liste und die Entscheidungen in den Kontext zu Prostitution / körpernahen Dienstleistungen bringe. So sind bereits jetzt erste Tendenzen erkennbar. Die Seite wird täglich upgedatet bzw. sobald neue Urteile eintreffen. Der Link: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/11/11/prostitution-2020-eilantraege-bei-oberverwaltungsgerichten-aktuelle-tendenz/
  7. Das war nicht die richtige Verordnung!!! In der aktuellen für HH steht: (2) Prostitutionsstätten im Sinne des § 2 Absatz 4 des Prostituiertenschutzgesetzes vom 21. Oktober 2016 (BGBl. I S. 2372), zuletzt geändert am 19. Juni 2020 (BGBl. I S. 1328, 1349), dürfen nicht für den Publikumsverkehr geöffnet werden. Die Prostitutionsvermittlung im Sinne des § 2 Absatz 7 des Prostituiertenschutzgesetzes und die Ausübung der Prostitution sind nicht gestattet. Prostitutionsveranstaltungen im Sinne des § 2 Absatz 6 des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht durchgeführt werden. Prostitutionsfahrzeuge im Sinne des § 2 Absatz 5 des Prostituiertenschutzgesetzes dürfen nicht bereitgestellt werden. Die Erbringung sexueller Dienstleistungen im Sinne des § 2 Absatz 1 Satz 1 des Prostituiertenschutzgesetzes ist untersagt https://www.hamburg.de/verordnung/14545780/2020-10-30-rechtsverordnung/
  8. Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker? Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen: Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen. In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen! Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“ Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp: „Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“ Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte! Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird. Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert? Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet: „75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“ Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden. Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen? Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren. In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden. Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran! Zum gesamten Artikel: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/29/prostitution-2020-der-lockdown-zum-2-11-gib-dem-affen-zucker/
  9. Prostitution 2020 – Corona – Besonnenheit ist das Gebot der Stunde! Die Corona-Zahlen in Deutschland explodieren in den vergangenen Tagen geradezu! – Wir haben seit vergangenem Wochenende täglich über 4.000 Neuinfektionen zu verzeichnen und haben damit ähnlich hohe Zahlen wie bei der ersten Welle im März 2020. Während der schlagartig genesene US-Präsident Donald Trump gestern in den USA alle Besucherinnen und Besucher seiner Wahlkampf-Show „küssen möchte“, gibt es in unserem Nachbarland Frankreich Infektions-Zahlen die 5-mal höher sind als bei uns! In meiner Heimat Nordrhein-Westfalen sind momentan 12 Städte über dem Wert von 50 Neuinfektionen pro Woche, darunter z.B. Köln, Düsseldorf, Hagen, Hamm, Wuppertal, Gelsenkirchen und Duisburg. Berlin ist stark betroffen, in Hessen sind Frankfurt am Main und Offenbach Hotspots, die Landeshauptstadt Stuttgart und Esslingen sind es in Baden-Württemberg ebenso, um nur einige markante Beispiele zu nennen. Die Hotspots nehmen jedenfalls beständig zu und man erkennt inzwischen, dass es vornehmlich Großstädte und Ballungszentren sind, Orte, in denen sich täglich unglaublich viele Menschen begegnen. Ist ja auch logisch: je mehr Begegnung, desto mehr Risiko, wobei klar festzustellen ist, dass die Super-Infektionen der vergangenen Wochen vornehmlich von privaten Feiern und sonstigen Zusammenkünften ausgingen und es im so oft kritisierten Bereich der angeblich „so gefährlichen Prostitution“ zu keinem Ausbruch kam. Prostitution ist nicht der Verursacher, aber dass interessiert nicht wirklich! Das die Prostitution relativ „safe“ ist, hängt ja auch damit zusammen, dass hier „Zusammenkünfte im großen Stil“ nicht stattfinden! Schließlich spielt sich das Geschäft mit der käuflichen Erotik ja in bestimmt 80% der Fälle in Kleinbetrieben ab, wo zudem Hygieneregeln angewendet werden, die den 1:1-Kontakt gewährleisten. Die Disziplin in den Betrieben ist nach meiner Einschätzung deutlich höher, als es in gastronomischen Betrieben der Fall ist, wo nach Einsetzen der alkoholischen Gärung Hemmungen und Regeln fallen. Ausgesprochene Alkoholverbote sind die Folge, was die feierwütigen Mitbürger stört und den betroffenen Betrieben natürlich wieder massive Umsatzeinbrüche beschert! Erste „Prostitutionsverbote“ in Deutschland wegen „Hotspot-Status“ Doch auch wenn die Prostitution „objektiv“ wenig Gefahren birgt, haben bereits zwei Städte in sogenannten „Allgemeinverfügungen“ Prostitution erst einmal wieder „präventiv“ untersagt. In Solingen (NRW), wo es 4 Betriebe mit insgesamt etwa 15 Dienstleisterinnen gab, war die nicht vorhandene Not groß und auch in der Bischofsstadt Mainz, die natürlich eine gewissen Nähe zum gefährlichen Rhein-Main-Gebiet besitzt, hat die Stadt die Prostitution erst einmal verboten. Dort läuft jetzt eine Klage gegen die Stadt und es wird sicher spannend, wie die Richter bei „Hotspot-Alarm“ urteilen werden. Auch in der Stadt Stuttgart, wo man das städtische Prostitutionsverbot mit Wirkung zum 14.10.2020 wieder zähneknirschend aufheben musste, weil der VGH Mannheim geurteilt hatte, überlegt man, laut einer Mail, die ich heute morgen vom Rechtsdezernenten Dr. Stadler erhielt, wie man mit der durchs VGH verfügten Öffnung angesichts der Hotspot-Situation umgehen wird. Es riecht nach neuen Maßnahmen, die man eben nur noch schlüssig begründen muss, um nicht vor Gericht eine (erneute) Klatsche zu bekommen! Besonnenheit ist das Gebot der Stunde und gleichzeitig mein Appell an die Branche Die Branche „kann Hygiene“! – Das haben wir behauptet und dies müssen wir nun auch in der Praxis täglich beweisen! – Gerade die großen Betriebe, die bereits geöffnet haben oder gerade wieder öffnen, sind in einer besonderen Pflicht. Je mehr Kundenaufkommen vorhanden ist, desto wichtiger ist die Einhaltung der Regeln. Die Hände müssen desinfiziert werden, enge Kontakte einer Vielzahl von Personen sind unbedingt zu vermeiden und die Devise „alles rein, was rein passt“ ist gerade völlig falsch. Sollte es zu einem nachgewiesenen „Super-Spread-Event“ in einem Bordellbetrieb kommen, werden die Karten neu gemischt und alle Prostitutionsgegner(innen) werden jubeln und sofort „Maßnahmen“ fordern. Alle, die aktuell in einer angespannten Lage gegen Regeln verstoßen, gefährden das noch sehr fragile System! Egal ob dies fahrlässig oder gar absichtlich geschieht: die Gefahr erkämpfte Rechte wieder zu verlieren ist groß! Gesamter Artikel: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/13/prostitution-2020-corona-besonnenheit-ist-das-gebot-der-stunde/
  10. Konsolidierte Fassung BaWü - Verordnung - 12.10.2020: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/201009_coronavo_konsolidierte_fassung_ab_201012/?fbclid=IwAR0oO-jh3wr7Oxk3GTJEU5X76N0wvYZJyvUJMnahHI7fgszE1rTAqsT4B3Y
  11. https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/10/prostitution-2020-neue-verordnung-baden-wuerttemberg-umsetzbar/
  12. Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, man kommt als Berichterstatter und Berater momentan kaum zur Ruhe. Nachdem in der vergangenen Woche Rheinland-Pfalz überraschend geöffnet wurde, hat nun der Verwaltungsgerichthof Mannheim, die höchste verwaltungsrechtliche Instanz in Baden-Württemberg das totale Verbot von Prostitutionsstätten gekippt: Öffnung der Bordellbetriebe in Baden-Württemberg mit Vorlauf – Am 12. Oktober 2020 soll es wieder losgehen – Aber wie und in welcher Form? Wie immer gibt es Verwirrung, wenn Entscheidungen der Oberverwaltungsgerichte eingehen und diese dann in Form von Presse-Mitteilungen veröffentlicht werden. Am gestrigen Dienstag, 06.10.2020, wurde über die Klage eines Karlsruher Domina-Studios entschieden. 4 weitere anhängige Klagen von anderen Prostitutionsstätten wurden wohl parallel für „erledigt“ erklärt, da der Klagegrund entfallen sein dürfte. Obwohl die Klägerin „nur erotische Massage und SM“ anbieten möchte, hat der VGH befunden, dass das totale Verbot von Prostitutionsstätten nicht mehr rechtmäßig ist. Ich lese daraus und in Verbindung mit den weiteren „erledigten Verfahren“, die wohl nicht „erotische Massagen und BDSM“ zum Inhalt hatten , dass in Baden-Württemberg alle Formen der sexuellen Dienstleistungen ab dem 12.10.2020 wieder möglich sein werden. Alle 5 Klagen wurden im vorliegenden Fall von einer Karlsruher Anwaltskanzlei vertreten und diese Kanzlei hat inzwischen bestätigt, dass es das Urteil für „alle Prostitutionsstätten“ gilt! Die „Übergangszeit“ von 6 Tagen wurde dem Land gewährt, um Regeln zu definieren, zu beschließen und zu verkünden. Ohne Hygienekonzept wird es nicht gehen und dabei kann man „in etwa“ z.B. auf Rheinland-Pfalz zurückgreifen, wo das Land ebenfalls in der Pflicht war Vorgaben zu formulieren. Dies wird jetzt sicherlich geschehen und ich bleibe natürlich wie immer „am Ball“. https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/07/verbot-von-prostitutionsstaetten-in-bawue-gekippt-oeffnung-am-12-10-unter-auflagen/
  13. Prostitution 2020 – Bordellöffnung Rheinland-Pfalz unter strengsten Auflagen! Überraschende Öffnung der Bordellbetriebe in Rheinland-Pfalz zum 01. Oktober 2020 Die Nachrichten des gestrigen Tages haben sich wieder einmal überschlagen: zwar hatte sich schon in der vergangenen Woche das Gerücht gehalten, dass die Landesregierung Rheinland-Pfalz eine Öffnung zum 04.10.2020 auf der Agenda haben sollte, es gab dann aber keine offizielle Bestätigung und bezogen auf Rheinland-Pfalz gab es ja bereits zweimal Fehlalarm! Also haben wir uns erst einmal zurückgehalten und den Plan auch angezweifelt! Nun ist es soweit! Am vergangenen Donnerstag, dem 01.10.2020, durftenn Prostitutionsstätten endlich wieder öffnen, allerdings unter strengen Auflagen, die einigen Fällen sicher sehr schädlich für das Geschäft sein werden! Für die Wiederaufnahme des Betriebs wurden vom Land Rheinland-Pfalz zwei „Regelwerke“ erstellt, die, unbedingte Beachtung finden müssen. Dabei handelt es sich konkret um 1. die Vorschriften der aktuellen Änderungsverordnung zur 11. Corona-Schutz-Verordnung des Landes Rheinland-Pfalz vom 30.09.2020 und 2. um die expliziten Hygienevorschriften einhalten, die das Land Rheinland-Pfalz ergänzend definiert hat! Ich erspare mir an dieser Stelle den kompletten Katalog zu listen, sondern begnüge mich zunächst damit auf die wesentlichen Pflichten hinzuweisen, die für die Wiederaufnahme zwingend erforderlich sind. Details können dann nachgelesen oder im persönlichen Gespräch erfragt werden. Mir geht es hier erst einmal um die Erstellung einer Übersicht, mit deren Hilfe man sich auf eine baldige Öffnung vorbereiten kann. Da die Vorwarnzeit sehr kurz war, stehen viele Betreiberinnen und Betreiber unter Zugzwang. Hier die wichtigsten konkludierten Regeln für die Wiedereröffnung von Prostitutionsstätten und Prostitutionsvermittlungen in Rheinland-Pfalz: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/01/prostitution-2020-bordelloeffnung-rheinland-pfalz-unter-strengsten-auflagen/
  14. Prostitution 2020 – Zukunft Rotlicht versus Sexkaufverbot Während die Betreiberinnen und Betreiber in den vergangenen Wochen für die Öffnung ihrer Betriebe gekämpft haben und dabei einen enormen Stress erlebten, hat sich in Deutschland bereits seit Beginn der Pandemie eine neue breite Front von Prostitutionsgegnerinnen und – gegnern formiert, die nun nach dem Motto „die Gelegenheit ist günstig“ versuchen ihrer politischen Forderung nach einem „Sexkaufverbot“ in Deutschland nach dem „Nordischen Modell“ Nachdruck zu verleihen. Ein Angriff macht nach den Regeln der „Kriegskunst“ immer dann Sinn, wenn der Gegner angeschlagen oder abgelenkt ist, was ja in unserer Branche in den vergangenen 6 Monaten der Fall war. „Wenn die Puffs schon zu sind, können sie es doch auch bleiben! – Easy!“ Eine bessere Ausgangslage gab es nun mal nicht und die „Gegenseite“ bedauerte sehr, als Gerichte Schließungen für unverhältnismäßig erklärten. In 12 Bundesländern ist die unsinnige Hoffnung auf eine „dauerhafte Schließung“ vom Tisch! – Wie ärgerlich für die Agitatoren, deren „platte Strategie“ nicht erfolgsversprechend sein konnte. „Corona“ als Argument für ein „Sexkaufverbot“ zu missbrauchen, ist ziemlich peinlich und durchschaubar. Bündnistagung Nordisches Modell – Sexkaufgegner mit Herbstkonferenz in Bonn Am kommenden Wochenende, 26. und 27. September 2020, findet in Bonn eine Zusammenkunft der besonderen Art statt: Prostitutions-Gegnerinnen und -Gegner versammeln sich in der „Gustav-Stresemann-Akademie“ zu Bonn, um unter dem neuerlich platten Motto „Die Zeit für das Nordische Modell in Deutschland ist gekommen“. Die Konferenz will diesmal, so entnehme ich es zumindest der vorliegenden öffentlichen Veranstaltungsankündigung, keine „alten Klischees“ aufwärmen, sondern diesmal konkret „zur Sache“ kommen. Es geht um Vernetzung und um die Vorbereitung einer gemeinsamen Strategie. „Synergien“ sollen entstehen, um der Bundesregierung am 5. Oktober 2020 an einem „Internationalen Tag gegen Prostitution“ einen Forderungskatalog vorzulegen. Am 5. Oktober soll dazu in Berlin eine Pressekonferenz stattfinden und diesen Termin sollte sich unsere Branche vormerken, um selbst auch aktiv zu werden! Beim Betrachten der Tagungs-Agenda fällt auf, dass die „Workshop-Phasen“ zeitlich kaum ins Gewicht fallen: 195 Minuten Working und 2 Stunden Abendessen, eine „Brandrede“ und am Sonntag ein Kurzauftritt von Alice Schwarzer, die unter der Überschrift „Wir schaffen das!“ den bekannten Slogan von Angela Merkel „adoptiert“. Ideenloser geht es wohl kaum, liebe Alice. Die Agenda wirkt insgesamt etwas „blutarm“ und kommt weder „akademisch“ noch „zündend“ rüber. Dies mag aber an den Rudelführern liegen, die für mich einfach nicht „sympathisch“ oder „emphatisch“ sind und denen man auch thematisch auch nur schwer folgen kann. Wahrer Kampf sieht sicher anders auf und ich habe den Eindruck, dass der „Selbstzweck“ dominiert. Die auftretenden Politiker(innen) sind keine politischen „Alphatiere“, sondern sitzen eher in den hinteren Reihen des Parlaments. Wurde „Radi-Karl“ Lauterbach nicht eingeladen? – Oder: wollte er „wegen Corona“ nicht? Freies Land – Freie Bürger – Freie Meinungsäußerung Unser Staat garantiert uns Meinungsfreiheit, „Anders- und Querdenken“ muss akzeptiert werden, auch wenn es manchmal schwerfällt! – Diese Regel muss natürlich im vorliegenden Fall für beide Seiten gelten. Es ist allerdings sehr schwer eine Kampagne „Pro Sexarbeit“ als „Gegenstück“ zu etablieren. Der Bürger hört halt lieber die Geschichten von „genereller Zwangsprostitution“, von „Ausbeutung“, von „üblen Zuhältern“ und „Menschenhandel“, die den Staat zum „Handeln zwingen müssen“, als die Schilderungen von „freiwilliger Sexarbeit“ und „selbstbestimmtem Handeln“. Mit „Sex and Crime“ kommt man in die „Bild“; mit „Normalität“ eher nicht! Was macht die Branche nun, um dem Sexkaufverbot zu begegnen? Am Samstag wird es in Bonn Aktionen zweier Verbände geben. Wie diese aussehen werden, ist noch „geheim“. Ich selbst werde am Samstag auch vor Ort sein und mich im Rahmen meiner Möglichkeiten einbringen. Generell wird es notwendig sein die Themen „Sexkaufverbot“ und „Restriktionen in der Sexarbeit“ auf die gemeinsame Agenda zu heben. Diesbezüglich sollten auch wir ein „Treffen von Spitzenvertretern der Branche“ zeitnah organisieren und unsere „alternativen Thesen“ unbedingt auch in Berlin vorstellen … am 5. Oktober 2020? Für heute grüßt aus Düsseldorf Howard Chance https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/23/prostitution-2020-zukunft-rotlicht-versus-sexkaufverbot/
  15. Prostitution 2020 – Demo Frankfurt – Vortrag Howard Chance - „Denk ich an Deutschland in der Nacht … bin ich um den Schlaf gebracht!“ Prostitution Herbst 2020 in Deutschland: Irrungen und Wirrungen … Freude oder Leid, je nachdem wo man lebt und arbeitet … Was man in Düsseldorf darf, ist in Frankfurt leider verboten! – Sex wird erst dann gefährlich, wenn er „bezahlt“ wird! – Die Politik weigert sich nach wie vor Entscheidungen zu treffen und wälzt die Verantwortung auf die Gerichte ab! Die Pflicht verordnete Maßnahmen stetig auf ihre Relevanz zu überprüfen und dabei die Verhältnismäßigkeit zu wahren, wird bezogen auf den Bereich der Prostitution sträflich vernachlässigt! – Einige „Wenige“ (nämlich die sogenannten Corona-Kabinette der Landesregierungen) blockieren alles, was gerade nicht passt, die einfachen Parlamentarier werden gar nicht gefragt und ein kreativer Dialog mit den akut Betroffenen findet einfach nicht statt! – Was wollen die Schmuddelkinder? Wir haben „Corona“ - Basta! – Passt schon! Fieberkurve sinkend oder steigend? … Beliebigkeit! Das ganze Land und erst recht der Bereich der Prostitution befindet sich seit einem halben Jahr im „Corona-Fieber“ und man hat den Eindruck, das der Staat die Temperatur mal hoch hält, sie dann kurzfristig senkt, um dann mit Unterstützung von „passenden“ RKI-Zahlen neue Wellen zu erahnen oder gar herauf zu beschwören! – Wir haben es womöglich mit einem Virus zu tun, das unentdeckt die Gehirne von „Entscheidern“ eher blockiert und verwirrt, als in der Summe gesehen für ernste Erkrankungen mit klinischem Verlauf zu sorgen? Verstehen Sie mich bitte nicht falsch: ich bin ganz sicher kein Verschwörungs-Theoretiker, trage keine Aluhut, glaube nicht an eine geheime Weltregierung und betrachte Angela Merkel und Donald Trump nicht als Reptiloiden. Trotzdem habe ich momentan bezogen auf die allgemeine Lage und besonders bezogen auf die Situation im Bereich des „Rotlicht“ schlimme Befürchtungen und Visionen: „Something is wrong in the state …“ … wie einst der Hamlet sprach … „Etwas ist faul im Staat“, wenn man einem Virus seine Wirtschaftskraft opfert, unkalkulierbare Rezension in Kauf nimmt und die Bürgerinnen und Bürger zu einer „Opferbereitschaft“ zwingt, die in unserer Geschichte ihresgleichen sucht. Der Bundesfinanzminister hat scheinbar jetzt die uneingeschränkte Befugnis zum „Gelddrucken“ und zur damit verbundenen „Wertevernichtung“? – Zum Glück ist Geld ja nur Papier oder eben eine digitale Einheit, deren Wert variabel ist! Abgerechnet wird zum Schluss oder eben gar nicht! – Letztendlich ist es auch egal, ob ein Staat Schulden hat oder nicht … man kann Rückzahlungen ja auf spätere Generationen „verlagern“ oder irgendwann mal einen „Schuldenschnitt“ machen. Von der berühmten schwarzen Null ist momentan keine Rede mehr und „der Olaf“ und „der Peter“ haben sicher alles im Griff. Es wird finanziell „geholfen“ und „überbrückt“, wobei in unserer Branche der Zugang zu den Hilfsprogrammen schwierig sein kann oder konnte. Sexworkerinnen waren gezwungen trotz „Corona“ mehr oder weniger „illegal“ zu arbeiten, weil Hartz4, so man es überhaupt bekam, nicht ausreichte, um einen gewissen Lebensstandard zu halten. Mieterinnen und Mieter von Bordellbetrieben konnten über die 3.000 Euro Soforthilfe oft nur lächeln, bekamen aber mit der Überbrückungshilfe zumindest etwas mehr „Kohle in den Kamin“, wenn es denn passte. Eigentümerinnen und Eigentümer der Rotlicht-Immobilien waren mitunter aber „gekniffen“, da sich der Rettungsschirm für die „bösen Kapitalisten“ nicht eignete. Die „Lusthansa“ ist halt nicht die „Lufthansa“! – Gleiches Recht für alle? – Flöte gepfiffen! Mit zweierlei Maß zu messen ist „normal“ und dies hat in unserer „Nische“ auch dazu geführt, dass die Kluft zwischen Betreibern und Sexworkerinnen größer wurde. Das vormals gemeinsame Ziel, nämlich das gemeinsame Geldverdienen als Symbiose, geriet aus dem Blick! Unter dem ganz normalen und nicht zu verurteilenden Motto „jede und jeder ist sich selbst der Nächste“ musste man versuchen zu sehen, wo „man“ bleibt und so entstand schnell die „Entbehrlichkeit“ von „Prostitutionsstätten“. Da diese ja „geschlossen zu halten waren“, mussten Ersatzlösungen her, die man ja gerade hier in Frankfurt bewundern kann. Das Wasser sucht sich immer seinen Weg! Ungeschützte Straßen-Prostitution und Sex in Hotels, Pensionen, Autos, Toiletten und im Gebüsch, wo es mit absoluter Sicherheit keinen Schutz vor Corona gibt und wo natürlich auch keine Kontaktdaten-Nachverfolgung möglich ist. Wenn man diesen „Wildwuchs“ nicht unterbindet, haben es die Eroscenter, die nach den Regeln des ProstSchG betrieben werden, auch nach der Öffnung „schwer“ wieder zu normalen Verhältnissen zurück zu kehren. Die illegale Konkurrenz kann den „Preis“ unterbieten und „grinst“ sich eins, wenn die Stadt Frankfurt nicht ordnend die Notbremse zieht. Klar, die Landesregierung ist schuld, wird es aus dem „Römer“ tönen! – Parallel dazu schickt man die ohnehin überlastete Stadtpolizei dann mal ums Eck und schreibt einen Tag Land Bußgelder, deren Anzahl im Vergleich zu dem, was gerade im Sperrbezirk stattfindet, lächerlich erscheint. Das Konzept „Sex im Frankfurter Bahnhofsviertel“ fehlt und das natürlich auch, weil die, die ordnen könnten staatlich nicht opportun erscheinen. Alle Macht und Gewalt geht bekanntlich vom Staat aus … aber manchmal geht eben vom Staat gar nichts aus, weil der politische Wille gänzlich fehlt! Wirkt der Magistrat der Stadt Frankfurt überhaupt auf die Landesregierung ein? Oberbürgermeister Feldmann ist doch ein Mann der Tat und angeblich auch mit Immobilienbesitzern am Bahnhof gut vernetzt. Ihm kann nicht entgangen sein, dass es massive Probleme am Bahnhof gibt und dass diese Probleme erst weniger werden, wenn die absolut geeigneten Betriebe endlich wieder öffnen dürfen! Die Prostitutions-Metropole Frankfurt am Main hat Gewicht! Nirgendwo sonst in Deutschland, nicht einmal auf der Reeperbahn in Hamburg, wo eingeschränkter Sex bereits wieder möglich ist, gibt es eine so hohe „Prostitutionsdichte“ wie in Frankfurt und nirgendwo sonst ist das „Risiko“ größer, dass Dinge nachhaltig entgleiten! Die Vernunft muss endlich Sieger sein und darum wiederhole ich an dieser Stelle den Appell, den die Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ seit Monaten propagiert: „Öffnet die Bordelle jetzt! – Legal statt illegal!“ – Volksvertreter hört die Signale!“ Der Appell geht an den Magistrat der Stadt Frankfurt, aber natürlich auch an die hessische Landesregierung und an alle Bundesländer, die den Betrieb von Prostitutionsstätten nach wie vor aus vorgeschobenen Gründen verhindern … und deren stoisches Argument „Es ist halt Corona“ die absolute „Krönung der Frechheit“ ist. Der vorgegeben „Schutzgedanke“ ist meines Erachtens „Ignoranz und Versagen auf höchster politischer Ebene“! – Man muss agieren, sich austauschen und endlich handeln! – Wenn man nichts ändert, ändert sich nichts! Meine sehr geehrten Damen und Herren … liebe Kampfgenossinnen und Kampfgenossen in diesem Sinne heute … ein herzliches „Glück auf! … bleibt gesund und bleibt solidarisch! – Nach der Pandemie ist womöglich vor der Pandemie? Ihr / Euer Howard Chance https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/20/prostitution-2020-demo-frankfurt-vortrag-howard-chance/
  16. Auf nach Frankfurt! Vollständige Öffnung aller Bordelle – jetzt! Uneingeschränktes Recht auf sexuelle Dienstleistungen! Kundgebung & Demo: Samstag, 19. September 2020 / 12 Uhr / Opernplatz / Kommt zahlreich! Corona-Alarmismus, primitive Prostitutionsgegnerschaft und die unzulässige Einschränkung verfassungsmäßig garantierter Rechte sind maßgeblich für die anhaltende Schließung von Bordellen und Prostitutionsgewerben weit über den Punkt hinaus, der eine solche Schließung einst erforderlich erscheinen ließ. Wir sagen: Die Schließung von Bordellen muss ein Ende haben! Zur Eindämmung von Corona ist sie weder notwendig, noch verhältnismäßig, noch geeignet. Im Gegenteil. Eine weitere Aufrechterhaltung des Bordell-Lockdowns und absurde Hygienevorgaben, die geeignet sind, das Prostitutionsgewerbe zugrunde zu richten, bewirken eine gesundheitspolitisch kontraproduktive Abdrängung von Sexarbeiter/innen in informelle Strukturen. Das lehnen wir entschieden ab. Für fordern das Ende einer Politik, die die wirtschaftliche Existenzvernichtung von Menschen, die ihr Geld mit sexuellen Dienstleistungen verdienen, billigend in Kauf nimmt. Wir fordern die Verantwortlichen in Politik und Gesellschaft auf, dieses fahrlässige, wenn nicht mutwillige Spiel mit der Existenz von Menschen umgehend einzustellen. Dafür treten wir auf der Kundgebung in Frankfurt gemeinsam ein. Dort sprechen: Juanita Henning / Doña Carmen e. V Natalia, Sexarbeiterin, Rumänien / Deutschland Valentina, Aktivistin, Kolumbien / Deutschland Peter Zingler, Schriftsteller / Frankfurt N.N., Deutscher Gewerkschaftsbund (DGB Frankfurt) Tobias Weißert, Rhein-Main-Bündnis gegen Sozialabbau Nadine Maletzki, Betreiberin / Frankfurt Annette, Betreiberin, Main-Kinzig-Kreis / Hessen John Heer, Betreiber / Stuttgart (angefragt) Roland Schäfer, Datenschützer Rhein-Main e.V. Christine Nagl, Sexarbeits-Aktivistin, Salzburg / Österreich Yanki Pürsün, MdL, Sprecher für Sozialpolitik der FDP-Landtagsfraktion Hessen (Grußwort) Madam Kali, Sexarbeiterin / NRW Howard Chance, Publizist, Zukunft Rotlicht Fraences, Sexarbeiterin / Frankfurt Coco, Sexarbeiterin, Straßburg / Frankreich Wir bitten alle, denen das Schicksal der im Prostitutionsgewerbe tätigen Menschen nicht gleichgültig ist, an der Frankfurter Protestaktion teilzunehmen. Es sind Live-Streamings geplant ... Wer aus dem MC-Escort-Forum nimmt teil? ... Ich freue mich auf Kontakte!
  17. Prostitution 2020 – NRW-Plan – Demo Frankfurt – Aktivitäten Hygiene-Schutz-Konzepte NRW - Update16.09.2020 Ich habe in der vergangenen Woche eine ganze Reihe von "vorläufigen Hygiene-Schutz-Konzepten" erarbeitet, die es Betrieben ermöglicht haben unmittelbar, also sofort, zu öffnen. Nun liegt die neue "Zusatz-Verordnung NRW" vor, die den geordneten Betrieb ermöglicht! Sie finden diese Verordnung hier: NRW-Verordnung 15.09.2020 Wer Fragen hat oder Hilfe benötigt, kann mich gerne jederzeit kontaktieren! Call me or mail me. Demo-Wochenende Frankfurt am Main - 19. September 2020 Da die Arbeit in dieser Woche in NRW erheblich sein wird, reise ich erst am Samstag, dem 19. September, früh an. Vorbereitend wird es am Freitagabend, 18. September 2020, um 20.00 Uhr ein Zoom-Meeting geben mit dem üblichen Wochenbericht und einer Vorbereitung auf die Demonstration in Frankfurt und weitere dort stattfindende Aktionen, die momentan aus "bestimmten Gründen" noch nicht angekündigt werden können. Die Mitglieder der Aktionsgemeinschaft "Zukunft Rotlicht" treffen sich am Samstag, dem 19. September 2020, ab 10 Uhr im Uddin & Uddin Café, Am Hauptbahnhof 1, 60329 Frankfurt am Main. Dort gibt es einen großen Außenbereich und wir können von dort dann gemeinsam zum Opernplatz pilgern. Um 12 Uhr beginnt auf dem Opernplatz, also vor der "Alten Oper", die von Dona Carmen e.V. veranstaltete Demonstration "Grünes Licht fürs Rotlicht", bei der wir gemeinsam noch einmal "Alles" geben werden! - Mitmachen und dabei sein! Ich selbst werde ausnahmsweise dort auch sprechen und einige besondere Missstände ansprechen, die unser Staat zu verantworten hat und die nichts mit Corona zu tun haben. Wir werden versuchen das Event und die Reden weitreichend zu streamen! Im Anschluss an die Demonstration wird es im Bahnhofsviertel noch eine spontane wie hoffentlich aufsehenerregende Appell-Aktion geben, zu der es aus strategischen Gründen erst im Zoom-Meeting am Freitag konkrete Informationen geben wird. Am Abend ist dann auch sicher noch die Möglichkeit eines gemeinsamen Abendausklangs gegeben, wo wir dann spontan entscheiden, wo wir uns gemütlich zusammenrotten. Kompletter Artikel und weitere Infos unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/14/prostitution-2020-nrw-plan-demo-frankfurt-aktivitaeten/
  18. Prostitution 2020 – Öffnung NRW – Status – Irrungen – Wirrungen Einen schönen guten Tag und herzliche Grüße aus der Landeshauptstadt Düsseldorf! Heute mein Status-Update zur Wochenmitte, wobei weitere Überraschungen grundsätzlich nicht ausgeschlossen sind. Gerade am Freitag gibt es ja oft vor dem Wochenende noch Meldungen von Gerichten und Behörden und darum müssen wir auch diesmal wieder aufmerksam sein, da ja für morgen eine neue Landesverordnung für Rheinland-Pfalz angekündigt ist, die angeblich eine „frohe Kunde“ beinhalten soll. Offiziell bestätigt wurde dies aber (noch) nicht! NRW ist seit 2 Tagen auf … oder etwa nicht? Ja, seit Dienstag, 08.09.2020, können Prostitutionsstätten in Nordrhein-Westfalen wieder öffnen, die Ausübung der Prostitution darf wieder stattfinden da das OVG Münster den entsprechenden Passus in der Landesverordnung „gestrichen“ hat. Wenn es die Untersagung nicht mehr gibt, dann gibt es keine Untersagung! – So kann man es kurz und knapp zusammenfassen, aber das nützt wenig, wenn die Ordnungsämter vor Ort nicht informiert sind und sogar mit Gegenmaßnahmen drohen, falls „unerlaubt“ geöffnet wird. Die Formulierung ist ziemlich verwegen, wenn nicht gar „unverschämt“, da ja klar gegen geltendes Recht verstoßen wird. Doch viele Betreiberinnen und Betreiber scheuen natürlich den offenen Konflikt, um nicht später Dauerprobleme zu haben! An dieser Stelle jetzt explizit Ordnungsbehörden zu nennen, die destruktiv sind, verbietet sich, da ich die Einzelfälle ja auch nicht nachvollziehen und damit nicht bewerten kann. Als positives Beispiel möchte ich aber das Ordnungsamt der Stadt Düsseldorf erwähnen, dass, natürlich vorbehaltlich möglicher zukünftiger Anordnungen der Landesregierung, die der Gerüchteküche nach für kommenden Dienstag, 15.09.2020, angekündigt sind, den Betrieb der Prostitutionsstätten zulässt, wenn die Hygieneregeln für körpernahe Dienstleistungen NRW eingehalten werden. Auch bei den nun oft abgelaufenen sogenannten „Huren-Pässen“ und „Gesundheitsbescheinigungen“ ist man kompromissbereit, solange Verlängerungen aus organisatorischen Gründen nicht möglich sind! Das Vorgehen ist vorbildhaft und kooperativ und die „Verantwortung“ trägt, so formulierte es auch der NRW-Gesundheitsminister Laumann, „das Gericht“, dass das Verbot kippte! Welche „Auflagen“ kommen werden, ist bislang völlig unklar! Trifft man womöglich eine Anordnung wie in Bayern oder dem Saarland, wo „Bordell“ dann nicht mehr „Bordell“ ist, erlässt man Beschränkungen des zahlenmäßigen Zugangs oder kommt es zur Pflicht von Terminvereinbarungen? – Wir werden es vermutlich erst nächste Woche wissen und solange entwickle ich seit Tagen individuelle Hygiene-Konzepte für Betriebe in NRW, bei denen ich für den jeweiligen Betrieb erst einmal gewährleiste, dass die vorgeschriebenen „Basics“ eingehalten werden. Dabei steht fest, dass man diese Konzepte möglicherweise noch einmal anpassen oder erweitern muss, je nachdem was der Verordnungsgeber „nächste Woche“ fordern wird. Lustigerweise haben einige Betreiber in NRW Hygiene-Konzepte nach „bayerischem Muster“ eingereicht, bei denen sie sich „freiwillig“ Beschränkungen unterwerfen, die es in NRW momentan gar nicht gibt! – Da war das blinde oder einäugige Abschreiben schon jetzt kontraproduktiv! – Im ganzen Chaos mit „auf“ und „zu“ wurde nämlich etwas ganz wesentliches übersehen: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/10/prostitution-2020-oeffnung-nrw-status-irrungen-wirrungen/
  19. Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun? Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden? Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben. Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich! Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann! Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg Prostitutionsstätten verboten bleiben? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären! Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! – Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen! Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor! Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen! Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben. Gesamtartikel unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/01/prostitution-2020-der-01-09-gesamtoeffnung-gescheitert-was-nun/
  20. https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/08/28/die-sensation-prostitutionsstaetten-in-niedersachsen-duerfen-sofort-oeffnen/
  21. Gericht/Institution: OVG Lüneburg Erscheinungsdatum: 28.08.2020 Entscheidungsdatum: 28.08.2020 Aktenzeichen: 13 MN 299/20, 13 MN 307/20 Quelle: juris Logo Normen: § 2 ProstSchG, Art 3 GG, Art 12 GG Coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten vorläufig außer Vollzug gesetzt Das OVG Lüneburg hat entschieden, dass die vollständige Schließung von Prostitutionsstätten unverhältnismäßig ist und hat daher die coronabedingte Schließung von Prostitutionsstätten vorläufig außer Vollzug gesetzt. Das OVG Lüneburg hat über Normenkontrolleilanträge entschieden, die sich gegen die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der (6.) Niedersächsischen Verordnung zur Neuordnung der Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 vom 10.07.2020 (im Folgenden: Corona-VO) angeordnete Schließung von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen sowie der Straßenprostitution richteten. In einem Verfahren hatte sich ein Vermieter von Prostitutionsfahrzeugen (sog. Lovemobilen) gegen die Schließung gewandt (13 MN 299/20). Das OVG Lüneburg hat in diesem Verfahren festgestellt, dass Lovemobile begrifflich nicht unter § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Corona-VO fallen, und diesen Antrag daher mangels Antragsbefugnis des Antragstellers verworfen. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts hätte der Verordnungsgeber, wenn er die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen verbieten wollte, den entsprechenden Rechtsbegriff aus § 2 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) verwenden müssen, der unter dem Oberbegriff "Prostitutionsgewerbe" Prostitutionsstätten, Prostitutionsfahrzeuge, Prostitutionsveranstaltungen und Prostitutionsvermittlung regele. Der Antragsteller des zweiten Verfahrens betreibt in Braunschweig eine derzeit geschlossene Prostitutionsstätte (13 MN 307/20). Er hat seinen Antrag im Wesentlichen damit begründet, dass das vollständige und ausnahmslose Verbot, Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen sowie die Straßenprostitution für den Publikumsverkehr und Besuche zu öffnen, eine nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung gegenüber den seit längerem unter Schutz- und Hygieneauflagen zugelassenen sog. körpernahen Dienstleistungen darstelle und daher gegen das Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 Abs. 1 GG) verstoße. Das OVG Lüneburg hat dem Antrag stattgegeben und hat die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Corona-VO enthaltene Regelung vorläufig und mit allgemeinverbindlicher Wirkung außer Vollzug gesetzt. Nach Auffassung des Oberverwaltungsgerichts sind die gesetzlichen Voraussetzungen für ein staatliches Handeln auch angesichts des aktuellen Infektionsgeschehens weiterhin erfüllt. Die zuständigen Infektionsschutzbehörden seien allerdings verpflichtet, die Schutzmaßnahmen fortlaufend zu überprüfen und zu hinterfragen, ob es angesichts neuer Erkenntnisse etwa zu den Verbreitungswegen des Virus oder zur Gefahr einer Überlastung des Gesundheitssystems verantwortet werden könne, die Schließung unter – gegebenenfalls strengen – Auflagen weiter zu lockern. In Bezug auf die in § 5 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der Corona-VO enthaltene vollständige und ausnahmslose Schließungsanordnung spreche Überwiegendes dafür, dass diese Anordnung jedenfalls nicht mehr erforderlich sei, weil den Betreibern derartiger Einrichtungen mildere Beschränkungen auferlegt werden könnten, die den Gesundheitsschutz gleichermaßen fördern könnten. Zu berücksichtigen sei zunächst, dass sich die Schließungsanordnung nur auf bestimmte Einrichtungen und auf die Anbahnung und Erbringung sexueller Dienstleistungen auf den und im Umfeld der öffentlichen Straßen und Anlagen (Straßenprostitution) beziehe, während die Ausübung der Prostitution z.B. in Privatwohnungen oder Hotelzimmern ebenso wenig verboten sei wie die Bereitstellung von Prostitutionsfahrzeugen. Vor diesem Hintergrund könne es nur um eine Minimierung, nicht um einen völligen Ausschuss einer Infektionsgefahr im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen gehen. Dieser Zweck könne auch durch spezielle Hygienekonzepte sowie der Erhebung der Kontaktdaten erreicht werden. Den von dem Antragsgegner vorgetragenen Bedenken, wonach von vornherein wegen des im Zusammenhang mit der Inanspruchnahme sexueller Dienstleistungen vorstellbaren erhöhten Bedürfnisses der Kunden nach Diskretion eine Einhaltung derartiger Vorgaben nicht kontrollierbar sei, ist das Oberverwaltungsgericht mit eingehender Begründung nicht gefolgt. Die vollständige Schließung von Prostitutionsstätten sei daher unverhältnismäßig und verletze den Antragsteller in seinem Grundrecht auf Berufsfreiheit (Art. 12 Abs. 1 GG). Ob zugleich ein Verstoß gegen den Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG) vorliege, könne daher offen gelassen werden. Die vorläufige Außervollzugsetzung habe zur Folge, dass bis zu einer möglichen Neuregelung durch den Verordnungsgeber für sexuelle Dienstleistungen auch die in § 8 Abs. 1 der Corona-VO enthaltenen allgemeinen Regelungen für körpernahe Dienstleistungen (Erstellung eines Hygienekonzepts, Einhaltung von Abstand zwischen den Kunden, Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung, Desinfektion nach jedem Kunden, Dokumentation der Kontaktdaten) Anwendung fänden. Die Beschlüsse sind unanfechtbar.
  22. Wer "erscheint" denn nun aus der Escort-Branche am Donnerstag in Düsseldorf? - Es ist wichtig, dass es viele Leute werden! - Sonst sieht der Protest am Ende mickrig aus ... das will niemand! Mutige vorran!
  23. Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt! Sexarbeit bundesweit wieder unter sicheren Bedingungen gewährleisten! NRW – Sexarbeit in der Grauzone statt in geschütztem und kontrolliertem Umfeld! – Das Prostitutionsverbot in Nordrhein-Westfalen setzt die Sexarbeiterinnen einem hohen Risiko aus, konterkariert das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) und schützt die Bevölkerung dabei mitnichten vor „Corona“! – Herr Laschet, Herr Laumann: ermöglichen Sie umgehend die „saubere“ Sexarbeit in NRW und stimmen Sie endlich einer Öffnung der Bordelle zu! Sehr geehrte Damen und Herren, Mitte März 2020 wurden die „Prostitutionsstätten“ in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der „Corona-Prävention“ geschlossen. Tausende von Betreiberinnen und Betreibern sind nach wie vor in ihrer Existenz bedroht, zahllose Sexarbeiterinnen arbeiten unter hygienewidrigen Umständen und oftmals illegal, weil Ihnen staatliche Hilfen nicht zustehen und Ihnen trotz des Verbots nichts anderes übrigbleibt, als gesetzwidrig zu handeln, um zu überleben. Ich bin mit meinem Beratungsunternehmen für die Rotlicht-Branche seit 2019 in Düsseldorf ansässig, wohne dort in der Nähe des Worringer Platzes und kann täglich beobachten, wie sich das Verbot der Prostitution in der Landeshauptstadt auswirkt: die bekannten Prostitutionsstätten, wie beispielsweise das große Laufhaus „Am Bahndamm“ sind durch die Landesverordnung geschlossen zu halten und auch in den vielen kleinen Betrieben und Terminwohnungen ist das rote Licht aus! Dafür hat sich die Straßenprostitution im Sperrgebiet rund um den Bahnhof deutlich ausgeweitet. Sobald es dunkel wird, wird man als männlicher Passant alle 100 m von Damen angesprochen, die einen „Quicky“ im Auto oder in einer „Pension“ anbieten. Auch „tabulose Hotelbesuche“ sind jederzeit möglich. Entsprechende Angebote findet man in speziellen Foren und ich sehe die Damen sogar täglich in meiner Wohnanlage „einkehren“ und dies natürlich in „Begleitung“! Bei all diesen geschilderten „erotischen Terminen“, die so oder so ähnlich sicher in ganz NRW stattfinden werden, werden wahrscheinlich keine Schutzmasken verwendet, es gibt keine Möglichkeit der Kontaktdaten-Nachverfolgung und die Ordnungsbehörden sind nicht in der Lage dem Wildwuchs auch nur ansatzweise zu begegnen! Es ist ja schon genug zu tun bezogen auf die bekannten „Partymeilen“ und sonstige öffentliche Auswüchse, von denen wir täglich in den Medien lesen. Es ist inzwischen in diversen Bundesländern von mehreren Oberverwaltungsgerichten befunden worden, dass von der Sexarbeit als solches im Vergleich zu anderen körpernahen Dienstleistungen, die bereits Mitte Mai 2020 wieder erlaubt wurden, kein höheres Infektionsrisiko ausgeht, wenn strenge Hygieneregeln eingehalten werden. Auch das Robert-Koch-Institut (RKI), der oberste Hüter der „viralen Wahrheit“, hat die These von den „Super-Spreadern“ aus dem Bereich der Sexarbeit nicht bestätigt. Aus anderen Ländern (Schweiz, Österreich, Niederlande), wo Sexarbeit bereits länger wieder erlaubt ist, gibt es bislang keinerlei Hinweise auf Infektionen in und aus sexuellen Dienstleistungen. Aufgrund von Normenkontrollklagen im Eilverfahren, haben der Freistaat Bayern, das Land Berlin, das Saarland und auch Thüringen Prostitutionsstätten bereits wieder zugelassen und zwar jeweils unter der Bedingung, das wirksame Hygienekonzepte erstellt werden, dass lediglich geschützter 1:1-Kontakt zwischen der Dienstleisterin und dem Gast stattfindet, dass Menschenansammlungen unbedingt vermieden werden und das eine Kontaktdaten-Nachverfolgung gewährleistet ist. Ich selbst war als Berater in Bayern und im Saarland an der Entwicklung von Hygieneplänen beteiligt, die in Absprache mit den örtlichen Behörden entwickelt und umgesetzt wurden. Die Betreiberinnen und Betreiber, die oftmals kurz vor dem „Aus“ waren, waren alle kooperativ und einsichtig, was den momentan „eingeschränkten Service“ anbelangt. Dies ist auch In NRW jederzeit darstellbar, zumal die Landesregierung NRW die einzige Administration war, die bereits im Mai 2020 einen Hygieneplan für den Bereich der körpernahen Dienstleistungen vorlegte. Wenn gerade der Freistaat Bayern, der nun einmal als sehr konservativ bekannt ist und der den Bereich der Prostitution schon vor Inkrafttreten des Prostituiertenschutzgesetzes deutlich „reglementierte“ und überwachte, in einer Gerichtsverhandlung vor dem Verwaltungsgerichtshof, wie geschehen, bestätigt, dass unter bestimmten Umständen, nämlich bei der Einhaltung von Hygieneregeln, die Ausübung der Sexarbeit nicht gefährlicher ist als andere körpernahe Arbeit, stellt sich die Frage, warum sich die Landesregierung NRW diesen Argumenten weiterhin verschließt? Es entsteht täglich unwiederbringlicher Schaden, für den womöglich wegen der unbegründeten Ungleichbehandlung über Monate Schadenersatz eingefordert werden kann. Hier ist auch zu erwähnen, dass momentan eine ganze Reihe von Klagen im Eilverfahren vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster anhängig sind, die eine Öffnung und die Gleichstellung verlangen. Sehr schnell könnte das Land NRW hier in Zugzwang geraten, wenn das Gericht erkennen sollte, dass Normen verletzt oder Rechte zu Unrecht eingeschränkt werden. In der Sexarbeit haben wir keine „Urlaubsrückkehrer“ aus Brennpunkten wie Mallorca und es gibt auch keine Schnittmenge mit Schlachthof-Arbeitern oder Monteuren in Massenunterkünften, die in den vergangenen Wochen im „Gerede“ waren. Recht muss Recht bleiben! Auch wenn man mit der Prostitution ein moralisches Problem haben sollte, müssen wir feststellen, dass die Maßnahmen der Landesregierung ausschließlich auf „Corona“ abzielen sollten und dass man diese Maßnahmen nicht willkürlich dazu verwenden darf, um eine ganze Branche zu ruinieren! Der Staat hat eine Fürsorgepflicht für jede seiner Bürgerinnen und jeden seiner Bürger und sollte sich bei unangenehmen Fragen und Forderungen nicht verstecken. Wo ist der Dialog in NRW? – Wer spricht mit der Branche? Es ist der Eindruck entstanden, dass man mit „Schmuddelkindern“ nicht sprechen möchte und dass man diese sich selbst überlässt! Darin erkenne ich, mit Verlaub, eine gewisse „Unanständigkeit“. Gleiche Rechte, gleiche Pflichten! Hier muss dringend gehandelt werden! Eine Neubewertung der Lage in infektionstechnischer Sicht, wie sie eigentlich stetig stattfinden sollte, hat in NRW scheinbar bezogen auf den Bereich der Prostitution seit Mai nicht wirklich stattgefunden zu haben. Die Verfügungen wurden einfach „fortgeschrieben“ und das Resultat scheint egal zu sein. Spätestens seit Mai 2020, wo die Prostitution in NRW gänzlich verboten wurde, sind Tausende Sexarbeiterinnen in die Illegalität gedrängt worden und müssen sich quasi als „Straftäterinnen“ fühlen, wenn sie ihr täglich Brot „grenzwertig“ und „ungeschützt“ verdienen! Ein untragbarer und unnötiger Zustand, den man jetzt dringend beenden muss! Die Branche will nachhaltig und zielorientiert ins Gespräch kommen und lädt daher für kommenden Donnerstag zu einer Sexworker-Demonstration in die Landeshauptstadt Düsseldorf ein. Ich lade Sie heute herzlich für kommenden Donnerstag zu einer Demonstrationsveranstaltung ein: Die große Sexworker-Demonstration in der Landeshauptstadt Düsseldorf- „Öffnet die Bordelle in NRW! – Erlaubt Sexarbeit! – Jetzt!“ Landtagswiese Düsseldorf, am Donnerstag, dem 27.08.20, von 11.00 – 18.00 Uhr, Zusammenkunft ab 11 Uhr – Pressekonferenz um 11:30 Uhr Redebeiträge von: Stephanie Klee (BSD e.V.), Nicole Schulze, Straßen-Sexarbeiterin (BesD e.V.), Harriet Langanke (GSSG Stiftung, Fachjournalistin sexuelle Gesundheit/ Sexualwissenschaften) u.a. Kulturelle Beiträge von: Bibbi Drall, reisende Rubens-Sexarbeiterin (14:00 & 15:45 Uhr), Mechthild Hexengeige alias MadameKALI (15:00 Uhr) uvm. Beteiligt sind u.a. Mitglieder des BSD e.V., des BesD e.V., Betreiberinnen und Betreiber aus der ganzen Republik und Mitglieder der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“. Es handelt sich bei der Veranstaltung um eine polizeilich angemeldete Demonstration nach dem Versammlungsgesetz (VersG). Weitere stets aktualisierte Infos finden Sie unter: https://www.prostitution2020.online Alle an der Versammlung beteiligten Institutionen und Personen sind gerne zum Gespräch bereit und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihr Verständnis für unser Anliegen. Möge ein konstruktiver Dialog entstehen, der Corona nicht aus dem Blick lässt, der aber eine „geschützte“ wie „sichere“ Sexarbeit bald wieder ermöglicht! Mit freundlichen Grüßen Marcus Heinbach – Unternehmensberater – Koordinator Aktionsgemeinschaft Zukunft Rotlicht ddorfbriefbrief.pdf
  24. Düsseldorf – 27.08.2020 – Sexwork-Demo – Öffnet die Bordelle! Am kommenden Donnerstag, dem 27. August 2020, ist es soweit: ein breit aufgestelltes Aktionsbündnis der Sexarbeit demonstriert vor dem Düsseldorfer Landtag für eine sofortige Öffnung der Bordellbetriebe in NRW und bundesweit und für eine umgehende Aufhebung der staatlichen Restriktionen gegen Sexarbeiter und deren Gäste! Man muss sich bewegen, damit sich etwas bewegt! – Nachdem es in einigen wenigen Bundesländern (Bayern, Berlin, Saarland, Thüringen) zu positiven Entwicklungen kam, sind 12 Bundesländer noch „dicht“ und es ist bei den momentan steigenden Corona-Zahlen alles andere als sicher, dass der 1. September 2020 der „Stichtag“ für eventuelle offizielle Bordell-Öffnungen ist! Aufruf und alle weiteren Infos unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/08/22/duesseldorf-27-08-2020-sexwork-demo-oeffnet-die-bordelle/
  25. Eilmeldung der Bild-Zeitung: Arbeitsgruppe Prostitutionsstätten der Länder berichtet von umgehenden Öffnungen unter strengen Auflagen 1. Sex ohne GV soll "ab sofort" unter 2 Personen wieder möglich sein. 2. Ab 01.09. Sex mit GV unter 2 Personen, dabei Mindestabstand von 1,5 m außer bei der "Handlung", Händeschütteln/Umarmungen sind zu vermeiden. 3. Sexdienstleisterinnen sollen DIN EN 1468 Maske tragen! 4. Die Kommunikation soll beschränkt stattfinden! 5. Sex-Räume sind zu desinfizieren und 15-30 min zu lüften! 6. Hygienekonzept soll vorgelegt werden. Einzelfallprüfung! 7. Sex nur auf Termin! Keine Ansammlungen! 8. Personalausweis muss vorgelegt werden und Daten sind zu erheben! https://www.bild.de/bild-plus/geld/wirtschaft/wirtschaft/bordelle-duerfen-oeffnen-hammer-sex-regeln-fuer-freier-und-prostituierte-72383736,view=conversionToLogin.bild.html

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