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Howard Chance

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Alle erstellten Inhalte von Howard Chance

  1. Prostitution 2020 – Saarland, Berlin, Bayern and? – Hygiene entscheidet! Vorübergehendes Missverständnis im Saarland – Auf oder zu? – Nanu! Die am Samstag, dem 08. August 2020 veröffentlichte neue Corona-Verordnung für das Saarland, erhitzte die Gemüter und das bei Temperaturen, die bereits für Hitzewallungen sorgten. So wurden in der Verordnungen „Prostitutionsstätten“ erlaubt und gleichzeitig „Bordellbetriebe“ weiter verboten! Paradox, denn bis heute irritiert die Gestaltung der Verordnung, die jedoch zum Glück gestern von der Landesregierung des Saarlandes auf Anfrage präzisiert wurde: Unter den „verbotenenen Bordellbetrieben“ versteht der saarländische Verordnungsgeber Prostitutionsstätten, bei denen ein Zusammentreffen einer Vielzahl von Menschen räumlich bzw. organisatorisch nicht zu verhindern ist, also beispielsweise in großen Clubs, wo es gastronomische Angebote gibt und wo zwangsläufig eine größere Personenzahl aufeinander trifft. Gewährleistet man den 1:1-Kontakt und erstellt man ein überzeugendes Hygieneschutzkonzept, darf man im Saarland den Betrieb wieder öffnen. Diese Weisheit hat sich aber noch nicht zu allen „Amtsstuben“ durchgesprochen und daher gibt es immer noch „Erlaubnis-Probleme“, obwohl die Rechtslage eigentlich „klar“ ist und keine gesonderte Genehmigung zur Öffnung erteilt werden muss! Berlin macht Prostitutionsstätten zum 1. September 2020 wieder „komplett auf“! Die Entwicklung in Berlin habe ich ja bereits in einem früheren Beitrag gepostet. Seit dem 08. August 2020 sind eingeschränkte Dienstleistungen (erotische Massage ohne Geschlechtsverkehr und SM-Dienste ohne sexuelle Handlung) wieder erlaubt; ab dem 1. September 2020 sind dann alle Dienstleistungen wieder möglich, aber natürlich auch mit Hygienekonzepten. Bayern ist bereits „auf“ und bald wohl bis in die letzte Kommune Bayern war überraschenderweise der „Vorreiter“ und inzwischen wirkt der Prozess initiert aus Kempten und von RA Michael Karthal präzise geführt, wohl (fast) bis in die letzte Kommune. Die Medien berichteten verhalten und man macht nicht viel Federlesen beim „Vollzug“. Quasi als Alibi-Funktion steht das „Bordellverbot“ aber noch in der aktuellen bayerischen Coronaschutzverordnung. Wenns schee macht! Und sonst … in anderen 13 Bundesländern haben wir die Ruhe vor dem Sturm! Die „Ruhe vor dem Sturm“ war ein Ausruf von RA Oliver Meyer, der, ebenso wie RA Karthal und der stets sehr emsige Kollege Holger Rettig (UEGD), pausenlos an der Front ist, um Informationen zu prüfen, Rückfragen zu stellen und eben zu „klagen“! Die humoreske Frage an den Rechtsanwalt: „Wie geht es Dir?“ – Antwort: „Schlecht!“ „Ich kann nicht klagen!“, ist im Moment sicher nicht zutreffend, aber die ständige Foren-Diskussion über Klageinhalte und die Bewertung von den bestimmt 100 Hobby-Oberlandesrichtern, ist auf Dauer etwas „nervig“, zumal „Äpfel und Birnen“ in einem „Kompott“ landen, der im Geschmack zumindest den Laien deutlich überfordert! Lassen wir die Anwälte einfach ihre Arbeit tun! In den vergangenen Wochen waren die Erfolge beachtlich und wir hoffen natürlich jetzt auf einen klaren Trend, der die „Büchse der Pandora“ nachhaltig und dauerhaft öffnet! Hygiene ist alles – Kontaktverfolgung wichtig – Siehe Webinare und Aktivitäten! Hier gab es in den vergangenen Tagen viel zu schmunzeln, weil einige Betreiberinnen und Betreiber der Meinung waren, man kopiert einen Standardtext, schickt ihn ungeprüft ans Amt und die Bude ist auf! – Da muss man dann nicht zwischen Großbordellen und Einzimmer-Appartements unterscheiden? Vorsicht: das Hygienekonzept, dass unter Umständen sogar mit dem bereits genehmigten Betriebskonzept kollidiert, ist kein Spassdokument, sondern sollte zumindest bei größeren Betrieben im Rahmen eines Ortstermins mit einem fachkundigen Berater besprochen werden. Ich benötige, trotz einem Erfahrungsschatz von inzwischen über 20 individuell erstellten Hygienekonzepten, vor Ort mindestens 2 Stunden, um sämtliche Aspekte abzuklären und um dem Kunden zu erklären, warum welche Maßnahme notwendig ist und wie man Mieterinnen und Angestellte mit den neuen Anforderungen vertraut macht! Manchmal entdeckt man im Betrieb Probleme, manchmal haben auch die Betreiber Ideen, die man ins Konzept aufnehmen kann. Wichtig ist es immer beim Amt bereits im ersten Anlauf zu punkten, denn die Leute auf den Ordnungs- und Gesundheitsämtern haben gerade jetzt unter „Corona“ alle Hände und Köpfe voll zu tun! Bei der Frage nach meinem Beraterhonorar, liegt die Spanne je nach Aufwand zwischen 250 und 1000 €, wobei auch entscheidend ist, wie weit die Anreise eben ist. Ich finde: überschaubar und sicherlich keine Abzocke! – Vermutlich ist es sinnvoll Hygienekonzepte bereits „vorab“ im Ansatz zu erstellen, damit man im „Fall der Fälle“ gerüstet ist. Ich berate dazu und zu anderen Fragen stets gerne! (Visitenkarte siehe unten!) Conclusio by Howard am 11.08.2020 Die Aktivitäten und der hohe persönliche Einsatz der „Prostitutions-Fachanwälte“, der Verbände, der Portale, aber auch der vielen „Mitdenker“ in den „Gruppen“, sind zu loben und dies sage ich bewusst auch in Richtung der spärlichen „Konkurrenz“ im Bereich der Beratung: die Republik ist groß, die Anzahl der kompetenten Berater eher gering. Irgendwann werden sich auch der „Jägermeister“ und der „Brandstifter“ an einen Tisch setzen, um das „virtuelle Kriegsbeil“ zu begraben! Der Kuchen ist groß und es wird sicher niemand verhungern! In diesem Sinne grüßt Howard Chance https://prostitution2020.online
  2. Prostitution 2020 – Lagebericht – Öffnungen, Klagen, Aktionen and more Bayern ist „auf“! – Berlin erste Stufe „offen“ und am 1.9. „komplett offen“ – Prostitutionsverbot im Saarland aufgehoben – Stufenplan oder „Feuer frei?“ Die vergangene Woche inhaltlich zusammenzufassen, fällt dem Autor heute besonders schwer: zuviel Ereignisse, zuviel Input und dazu ein Haufen offener Fragen. Aufgrund der ständigen Nachfragen heute, ausnahmsweise am Wochenende Stand 08.08.2020 13.00 Uhr der aktuelle Statusbericht, der aber wie immer innerhalb von wenigen Stunden teilweise „überholt“ sein kann. Fangen wir mit der aktuell spannendsten Frage an: Öffnet das Saarland den Bereich Prostitution und Prostitutionsstätten „komplett“ oder „nur“ mit „eingeschränktem Service“? Wir warten seit Donnerstagabend auf die neue Corona-Verordnung des Saarlandes. Die alte Verordnung läuft am Sonntag, 09.08.2020, 23:59 Uhr ab und bislang wurde auf dem Landesserver des Saarlandes noch keine neue Version veröffentlicht. Eigentlich ein Unding, denn der Bereich „Prostitution“ muss nach dem Gerichtsurteil des Oberverwaltungsgerichts Saarlouis unbedingt angepasst werden. Das „Prostitutionsverbot“ ist am heutigen Samstag und morgigen Sonntag durch den Gerichtsbeschluss vom Donnerstag, der nicht „anfechtbar“ ist, aufgehoben und wie es mit der Prostitution weiter gehen soll, muss in der neuen Verordnung zwingend geregelt werden, es sei denn man beschließt keinerlei „neue“ Einschränkungen, was aber abwegig erscheint. Spätestens morgen Abend werden wir es wohl wissen. Alle saarländischen Kunden sind jetzt jedenfalls in Alarmbereitschaft und haben Vorbereitungen getroffen und beispielsweise Masken, Desinfektionsmittel und auch Fieberthermometer organisiert. Ob man dann am Montag mit „erotischen Massagen“ oder mit „Fullservice“ startet, liegt Stand jetzt noch in den Sternen! Berlin öffnet heute am 08.08.2020 mit „erotischen Massagen“ – Stufenplan! – Ab 01. September dann „Vollprogramm“ Tätä: Es ist soweit: am heutigen Samstag gehen in Berlin die Türen in vielen Prostitutionsstätten wieder auf! Hurra! Allerdings sind bis zum 01. September 2020 lediglich „erotische Massagen“ und „Popoklopfen“ erlaubt, also Praktiken, bei denen es nicht zum „Geschlechtsverkehr“ kommt. Ob „Blas-Massage“ erlaubt ist, kann man nicht genau sagen und ich will darüber auch nicht nachhaltig „unken“, weil das wieder nur zu „Missverständnissen“ führt! – Ab dem 01. September ist dann in Berlin wieder der „komplette Verkehr“ vorgesehen, wobei hierfür natürlich auch besondere „Hygieneregeln“ gelten werden, ab 01. Oktober 2020 werden dann auch die „Lovemobile“ wieder starten dürfen! – Berlin hat bis jetzt die einzige „offizielle Öffnung“ bundesweit. Warum das so ist, erfahrt Ihr im nächsten Absatz: Bayern ist „auf“, obwohl die Verordnung der Bayerischen Landesverordnung prinzipiell etwas anderes besagt! Seit 14 Tage sind Betriebe, die eine 1:1-Konstellation und Hygieneschutzkonzepte verwirklichen können, wieder in der Lage zu arbeiten. Einige Städte und Gemeinden sperren sich zwar noch immer, die erfolgte „Stellungnahme“, bzw. den Hinweis-Beschluss des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs zu akzeptieren, aber seit die Landeshauptstadt München weitreichend „grünes Licht“ für die Sonderregelung gegeben hat, haben viele Betriebe ihre Arbeit wieder aufgenommen. Interessanterweise hängt man dies medial und von Seiten der Politik nicht an die berühmte „große Glocke“, ganz im Gegenteil: man tut so, als wäre nichts passiert und man hat zu allem Überfluss das „generelle“ Verbot von Prostitutionsstätten in der Landesverordnung zeitgleich „verlängert“. Komische Welt? Allerdings! So kann niemand der Staatsregierung die Schuld geben! Passt! Keine Erklärungsnot für Herrn Söder, Kanzlerschaft nicht gefährdet und überhaupt … Den gesamten Artikel und Gedanken zu weiteren Klagen und Aktionen findet Ihr unter: https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/08/08/prostitution-2020-lagebericht-oeffnungen-klagen-aktionen-and-more/
  3. Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen Die vergangenen Wochen waren im Rotlicht-Gewerbe sehr strapaziös! Es gab seit März 2020 bundesweit zahlreiche Klagen im Eilverfahren, mit denen die sofortige Öffnung der Bordell-Betriebe eingefordert wurde. Bis zum heutigen Tag hatte keins dieser Eilverfahren Erfolg, obwohl die Corona-Infektionszahlen immer weiter gefallen sind und wir in einigen Regionen des Landes sogar keine neuen Fälle mehr haben! Die Ausübung der Prostitution und hier muss man „drastisch formulieren“: die Ausübung der Prostitution in dafür vorgesehenen Räumen (Prostitutionsstätten) ist unerwünscht, während man die prostitutive Arbeit im Graubereich (Straße, Haus, Hotel) in mindestens 10 von 16 Bundesländern duldet oder sogar indirekt „fördert“ und damit nach meinem Empfinden das Infektionsrisiko erhöht, da Hygienemaßnahmen und Kontakt-Nachverfolgung in der Grauzone kaum möglich erscheinen. Selbst in den Bundesländern, wo es momentan eindeutige Prostitutionsverbote gibt, wird „gearbeitet“, weil es für Sexworker(innen) einfach dringend notwendig ist, Umsätze zu erzielen! Klar, es stehen mitunter Bußgelder im Raum, aber die wirtschaftliche Not zwingt zu „flexiblem Handeln“. Wenn man kein Geld zum Leben hat, wird man erfinderisch und geht dabei schon mal ein hohes persönliches Risiko ein! Weil? Ja, weil es nicht anders geht und schlimmer noch: der Staat verursacht dieses Risiko, da er die geprüften und überwachbaren Prostitutionsstätten geschlossen hält, dabei das Prostituiertenschutzgesetz quasi ad absurdum führt und zudem im Blick auf Corona völlig kontraproduktiv agiert! Wie lange soll das so weitergehen? Ich schütze die Bevölkerung vor Corona, indem ich Sexarbeiter(innen) einem deutlich erhöhten Risiko aussetze und die Betriebe der Branche in ihrer Existenz gefährde? Zutiefst unlogisch und womöglich gar nicht durch „Corona“ motiviert? Fazit: Ich treibe den Teufel durch Belzebub aus oder fördere das riskante Schwimmen im offenen Meer, weil geschützte Schwimmbäder mit Bademeister zu gefährlich sind? Grotesk! Die momentan vorliegenden „Corona-Verordnungen“ der 16 Bundesländer beinhalten nach wie vor bundesweit das Verbot zum Betreiben von Prostitutionsstätten, wobei die Verordnungen sehr unterschiedliche Laufzeiten haben und immer wieder „erneuert“ werden. Im Monat Juli erwarten wir in 7 Bundesländern „neue“ Verordnungen: Bremen (Ablauf alte Verordnung 10.7.), Niedersachsen und Saarland (12.7.), NRW und Thüringen (15.7.), Sachsen (17.7.) und Bayern (19.7.). Im August enden in weiteren 7 Bundesländern die Verordnungen und zwar in Schleswig-Holstein (9.8.), Meck-Pom (10.8.), Hessen und Brandenburg (16.8.) und in Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz und Hamburg (31.8.). Dass Schlusslicht machen Sachsen-Anhalt (Ablauf 16.9.) und Berlin, wo die Verordnung tatsächlich bis zum 24.10.2020 gilt! Prinzipiell soll in allen Bundesländern eine „ständige Evaluierung“ stattfinden, wobei Lockerungen und die schrittweise Rückkehr zum „Normalzustand“ das Ziel sein müssen, um der Bevölkerung die gewohnte Lebensqualität zurück zu geben. In vielen Bereichen erleben wir das bereits, nicht aber im Bereich der Sexarbeit. Bis jetzt! Wenn man bedenkt, dass sowohl die Bundesregierung als auch die Landesregierungen und natürlich auch die Parlamente jetzt in die parlamentarische Sommerpause gehen, dass die Gerichte bis September wegen „Gerichtsferien“ auch nur eingeschränkt arbeiten, so muss man kein Prophet sein, um zu erkennen, dass man sehr wahrscheinlich im Bereich der Prostitution noch Geduld brauchen wird, bis maßgebliche Änderungen eintreten werden! Zwar ist der Umgangston nicht mehr so rau, aber es fehlt an einem „Durchbruch“, der „Steine ins Rollen“ bringen würde. Sobald ein größeres Bundesland „Prostitutionsstätten“ wieder erlaubt, werden die anderen nachziehen müssen; sobald ein Oberverwaltungsgericht die „Verhältnismäßigkeit“ neu bewertet, würden wir uns in einer hoffnungsvolleren Position befinden! Kein Bundesland und kein Gericht will „Vorreiter“ sein! Klar zu erkennen, wenn man die vorliegenden Dokumente auswertet. Abwarten bis zum „Sankt-Nimmerleins-Tag“? Anwendung des „Prinzips Helmut Kohl“, wo „Aussitzen“ oft zum Erfolg führte? Nein! Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen! Den gesamten Artikel lesen unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/07/06/prostitution-aktuelle-lage-juli-2020-redlighton-und-weitere-aktionen/
  4. Die Aktionsgemeinschaft "Zukunft Rotlicht", die sich in einer Facebook-Gruppe "gesammelt" hat, plant eine große bundesweite Kampagne, die den Titel "RedlightON" trägt. Informationen zum Projekt sind unter folgendem Link zu finden (das Passwort lautet "angelamerkel"): https://prostitution2017.de/schutzgesetz/redlighton-kampagne-21-0-06-2020/
  5. Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise – Offener Brief – 15.06.2020 Offener Brief an die Mandatsträger des Deutschen Bundestages, die Abgeordneten der Landtage, an die Bundes- und Landesregierungen und an die Medienvertreterinnen und -vertreter der Bundesrepublik Deutschland Die gegenwärtige Situation der deutschen Prostitutionsbetriebe – Perspektivlos in die Grauzone? – Eine Branche kämpft akut um das Überleben – Gleichbehandlung und Dialog sind erforderlich! Sehr geehrte Damen und Herren, seit Mitte März 2020 sind die Prostitutionsstätten in der Bundesrepublik Deutschland aus Gründen der „Corona-Prävention“ geschlossen. Tausende von Betreiberinnen und Betreibern sind akut in ihrer Existenz bedroht und bei den offensichtlich stattfindenden Lockerungen wird die „Rotlicht-Branche“ fortwährend übergangen. Während Spassbäder wieder öffnen und sogar Kontaktsportarten wieder stattfinden dürfen, haben die Verordnungsgeber der Länder die Branche, die ich als spezialisierter Unternehmensberater seit vielen Jahren vertrete, leider nicht im Blick! So ist momentan eine sehr absurde Situation entstanden: die derzeit vorliegenden und geltenden Landesverordnungen unterscheiden sich bezogen auf den Bereich der Prostitution ganz erheblich. In einigen Bundesländern ist die Ausübung der Prostitution in jeglicher Form untersagt; in anderen ist lediglich der Betrieb von sogenannten „Prostitutionsstätten“ (Bordelle, Clubs) und oft auch die „Prostitutionsvermittlung“ verboten. Nach einer aktuellen Analyse, die ich in den vergangenen Tagen durchgeführt habe, kann in 10 von 16 Bundesländern inzwischen wieder der „privaten Prostitution“ nachgegangen werden. Wenn eine Sexarbeiterin Haus- und Hotel-Besuche anbietet oder aber unter Auslassung von Sperrbezirken tätig wird, stellt dies in 10 von 16 Bundesländern keine Ordnungswidrigkeit mehr da. Dass Sexarbeiterinnen, die sich in Geldnot befinden, derzeit auch in Bundesländern und Städten arbeiten, wo dies verboten ist, stellt kein Geheimnis da, sondern ist erlebte Realität. Diverse Kontaktportale liefern hier schnelle und unmissverständliche Suchergebnisse. Wenn man nun bedenkt, dass im Jahr 2017 in der Bundesrepublik Deutschland ein sogenanntes „Prostituiertenschutzgesetz“ (ProstSchG) eingeführt wurde, dass die Sexarbeiterinnen in Deutschland konkret wie nachhaltig „schützen“ soll, sind die jetzt durch Corona entstandenen Umstände das Gegenteil von „Schutz“: die konzessionierten Betriebe, die, ebenso wie deren Betreiberinnen und Betreiber, strengen Zuverlässigkeitsprüfungen unterworfen wurden und die schon vor der „Corona-Zeit“ explizite Hygienekonzepte vorlegen mussten, sind nun für die Ausübung der Prostitution ungeeignet, weil man von Seiten der Behörden und Gerichte einen Generalverdacht dahingehend formuliert, dass eine Kontaktverfolgung im „Milieu“ wohl nicht erfolgen wird. Bei der „klassischen Prostitution“ haben wir es grundsätzlich mit einer 1:1 Situation zu tun: 2 Personen treffen sich zum Vollzug sexueller Handlungen, die nach den Vorschriften des ProstSchG grundsätzlich durch Kondome geschützt stattfinden. Dass man ohnehin auf riskante Praktiken verzichtet und auch einen Mund-Nasen-Schutz trägt, erschließt sich von selbst! Dienstleisterinnen und Kunden wollen im Eigeninteresse gesund bleiben! Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten sind diejenigen, die hier aufklären und beraten können. Sie sind es auch, die für Hygienepläne verantwortlich sind, die Nachverfolgung gewährleisten können und die „saubere“ Arbeitsplätze schaffen können und wollen. Statt Arbeit in einem geschützten Bereich, findet die „Käufliche Lust“ nun in ungeschütztem Rahmen statt. Frauen stehen auf der Straße, vollziehen den Verkehr im Auto, schleichen sich durch Hintertüren in Hotelbetriebe oder besuchen und empfangen ihre Gäste in Privatwohnungen, ohne dass jemand davon weiß und notfalls zur Hilfe kommen kann. Kein Alarmknopf, kein Covering und in vielen Fällen wahrscheinlich auch ohne geeignete hygienische Rahmenbedingungen, die eine Corona-Weitergabe verhindern könnten. Wir dürfen nicht vergessen, dass die gegenwärtigen Verbote nicht moralisch bedingt sind, sondern mit Infektionsschutz begründet werden. Ist der illegale Wildwuchs wirklich besser, als die Arbeit in einem geschützten Rahmen? Sind die Prostitutionsstätten eine mögliche Gefährdung der Volksgesundheit oder eher die Dienstleisterinnen, die in Gesetzeslücken unterwegs sind und die weder von Behörden noch von Betreiberinnen und Betreibern geschützt werden können? Die Betreiberinnen und Betreiber, die sich in meiner Facebook-Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“ versammelt haben und sich dort regelmäßig austauschen, erwarten von der Politik verlässliche Aussagen, ab welchem Punkt der Pandemie wieder geöffnet werden kann. Leider gibt es hierzu noch in keinem Bundesland verlässliche Aussagen und die bereits ausgezahlten „Soforthilfen“ und die „Überbrückungsgelder“, wie sie jetzt verabschiedet wurden, reichen in den meisten Fällen nicht aus, um die Existenz weiter zu sichern. Eine Branche, die diversen Anfeindungen ausgesetzt ist, sich aber in der überwiegenden Zahl der Fälle gesetzeskonform verhält und der Politik auch immer wieder Vorschläge unterbreitet, sollte im momentan laufenden „Lockerungs-Prozess“ nicht übersehen oder gegängelt werden! Im Namen von unterstützenden Mitgliedern der Aktionsgemeinschaft „Zukunft Rotlicht“ bitte ich daher heute alle Mandats- und Entscheidungsträgerinnen und -träger um Gleichbehandlung, Respekt und Akzeptanz, wie es unser Grundgesetz vorschreibt und um einen konstruktiven Dialog mit der Branche. Die Medien, die diesen Offenen Brief ebenfalls erhalten, bitte ich um eine objektive Berichterstattung und um einen fairen Umgang mit Menschen, die sich aufrichtig bemühen und der verrufenen Branche dabei ein anderes zuverlässiges Gesicht zu verleihen. Wir alle sind zum Gespräch bereit und bedanken uns an dieser Stelle für Ihr Interesse und Ihr Verständnis für unser Anliegen. Möge ein konstruktiver Dialog entstehen, der Corona nicht aus dem Blick lässt, der aber eine „geschützte“ wie „sichere“ Sexarbeit bald wieder ermöglicht! Mit freundlichen Grüßen Marcus Heinbach – Unternehmensberater PS: In der Gruppe „Zukunft Rotlicht in der Corona-Krise“ sind derzeit über 500 Mitglieder vertreten: Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsbetrieben, Sexarbeiter(innen), Vertreterinnen und Vertreter von Verbänden sowie Bürgerinnen und Bürger mit Bezug zur Sexarbeit. Link zur Infopage: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/06/14/zukunft-rotlicht-in-der-corona-krise-offener-brief-15-06-2020/ offenerbrief-aktion-15062020.pdf
  6. Darum habe ich die Diskussion ja angestossen ... Klar muss man den Weg einhalten ...
  7. Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co. In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt. Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet? Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert! Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen. Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig! Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung! In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden. Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt! Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht“, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand! Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“: Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln! https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/27/prostitution-2020-nachgedacht-oeffnungsklagen-logik-und-co/
  8. Prostitution – Aktionspläne zur Wiederöffnung der Prostitutionsbetriebe Der gestrige Tag war geprägt vom „Sexkaufverbot“, mit dem eine kleine Gruppe von Bundestagsabgeordneten für „Furore“ sorgte. Frei nach dem Motto „wenn die sündigen Buden schon mal zu sind, kann man die Gunst der Stunde nutzen und dem Gewerbe mal fix den Garaus machen“. Sehr unsportlich, wenn man es sehr freundlich formulieren möchte. Der Brief der 16 Parlamentarier aus dem Deutschen Bundestag und dessen genauer Inhalt sind im Web bislang leider nicht zu finden, aber der Verteiler „DPA“ hat dafür gesorgt, dass in- und ausländische Medien umfangreich berichten. Die neuerliche Kampagne bietet wenig neue Inhalte, arbeitet mit wüsten Behauptungen und ist ein krasser Angriff auf die gerade stark gebeutelte Branche. Macht man so etwas? Ja! Macht man, weil der Zeitpunkt günstig erscheint und die „Gegenwehr“ eingeschränkt erscheint! Ein Trugschluss! Ein Verbot ist rechtlich kaum zu rechtfertigen und schon gar nicht mit „Corona“. Wir werden sehen, was passiert. Wahrscheinlich und hoffentlich wenig! Denn: das Bundesfamilienministerium und auch die CDU/CSU-Fraktion äußern sich kritisch, wie ein Pressebericht der Oldenburger Onlinezeitung verdeutlicht. Die Branche muss sich mit dem eigentlichen Problem befassen, nämlich mit der Notwendigkeit einer baldigen Öffnung! Über 2 Monate Shutdown haben der Branche schwerstens zugesetzt. Während die Kleinbetriebe mit den hoffentlich erhaltenen Soforthilfen womöglich ihre Kosten bis Mitte Juni 2020 noch decken können, hat es bei den Großbetrieben noch nicht mal für den ersten Monat gereicht. Ohne zeitliche Perspektive für eine Öffnung, sind Finanzierungsmodelle schwer darstellbar. Wo bekommt man für das Rotlicht einen Kredit, wenn in den Medien ein „Sexkaufverbot“ gefordert wird? Wohl dem, der frühzeitig KfW-Mittel beantragt und erhalten hat. Ob Anträge in dieser Richtung nun noch Sinn machen, ist eine berechtigte Frage. Je länger die Schließung andauert, desto leerer werden die „Kriegskassen“ und nicht wenige Betreiberinnen und Betreiber werden in den kommenden Wochen „die Flügel strecken“ (müssen). Es ist dramatisch und es hat nun über 8 Wochen gedauert, bis sich der Widerstand massiv formierte. Der UEGD, der BSD, der BesD, Dona Carmen und auch die großen Erotik-Werbeportale sind aktiv geworden! Neben der politischen Arbeit sind „Hygiene-Konzepte“ ein großes Thema. Man will in den verschiedenen Bundesländern mit den zuständigen Ministerien in Kontakt treten, diesen eigenentwickelte Hygiene-Konzepte für die Branche präsentieren und so verdeutlichen, wie man trotz „Corona“ sicher gewerblich „sexeln“ kann. Ich habe mich natürlich mit den unterschiedlichen Konzepten und Vorschlägen befasst und auch mit Kollegen, Portalen und Anwälten darüber intensiv diskutiert. Lobbyarbeit ist sehr wichtig, dauert aber in der gegenwärtigen Lage viel zu lang, um kurzfristig zum Erfolg zu führen. Große Hoffnung setze ich hingegen auf Klagen mit Eilantrag vor den Verwaltungsgerichten, bei denen es darum geht eine „Gleichbehandlung“ mit anderen zugelassenen „körpernahen Dienstleistungen“ zu erreichen. In den Klagen muss dargelegt werden, warum es bezogen auf mögliche Infektionen mit dem „Corona-Virus“ bei der „geschützten Sexarbeit“ keine Unterschiede zu Massage- oder Kosmetikbehandlungen gibt, die bereits wieder erlaubt sind. Im Fall eines Tattoo-Studios, das in Niedersachsen verboten war, war eine solche Klage in der vergangenen Woche erfolgreich und das Urteil „wirkt“ dabei für alle anderen Tattoo-Studios. Im Fall des „Obsiegens“ ist eine solche Klage übrigens kostenfrei, da der Antragsgegner die Kosten zu tragen hat. Vor den Verwaltungsgerichten ist man übrigens theoretisch auch ohne anwaltliche Vertretung als Privatperson oder Betreiber(in) klageberechtigt, aber ohne Einhalten der Formalien und ohne eine präzise Klageschrift sind die Erfolgsaussichten eher unterirdisch. Vor Gericht sind theoretisch alle gleich, Juristen aber in der Regel „gleicher“! Unser Ansatz: Regionale Klagepools gründen und dann Eilverfahren zügig einleiten! Hier ist zunächst einmal zu klären, ob Klagen vor den Verwaltungsgerichten in Form von Streitgenossenschaft möglich sind oder ob eine „Klagegemeinschaft“ einen „Präzedenz-Fall“ schafft, in dem Kläger mit dem exakt gleichem Begehren einen aus der „Gruppe“ klagen lassen und die Klage mitfinanzieren. Wenn die Situation eines Mitbewerbers „gleich“ ist, wirkt die möglich Aufhebung der Beschränkung auch für diesen. Ganzer Artikel unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/20/prostitution-aktionsplaene-zur-wiederoeffnung-der-prostitutionsbetriebe/
  9. Prostitutionsverbot versus Lichtblicke – Handeln dringend erforderlich! Kein Tag ohne neue „Horrormeldungen“! Immer wenn man sich einmal auf einen ruhigen Arbeitstag freut, sorgen „Meldungen der Nacht oder des Morgens“ für neue Verwunderung. Prostitutionsverbot? Heute staunte ich nicht schlecht, als über Bild.de und Spiegel.de Forderungen nach einem generellen Sexkaufverbot laut wurden: neben Leni Breymaier von der SPD, die sich schon seit Jahren für die „Säuberung“ einsetzt, sind jetzt wohl auch der ehemalige Gesundheitsminister Hermann Gröhe (CDU) und der stets medienpräsente Karl Lauterbach (SPD) Unterzeichner eines Dokuments, dass der DPA vorliegt, ansonsten aber wohl noch nicht veröffentlicht wurde. 16 Abgeordnete sollen die Initiative gestartet haben und nutzen dabei die „Gunst der Stunde“. Solange Prostitutionsbetriebe und in Deutschland wegen „Corona“ verboten sind, ist die Gelegenheit scheinbar günstig: was zu ist, muss doch nicht mehr aufgemacht werden … und überhaupt … Von „zerstörerischer und frauenfeindlicher Tätigkeit“ wird auf Prostitution bezogen gesprochen und man unterstellt dem Bereich „epidemoligische Super-Spreader“, die wahrscheinlich „Zombie-Charakter“ haben. Klingt ganz übel und bleibt bestimmt nicht ohne Effekt! „Endlich weg mit den Puff-Ferkeln! Jetzt!“ Diese Forderungen könnten in der gegenwärtigen Krise auf einen fruchtbaren Boden fallen und der Zeitpunkt ist geradezu perfekt gewählt. Während die Betreiberinnen und Betreiber auf Öffnung hoffen, starten Politiker ihre fragwürdige Offensive. Keine Solidarität mit den Menschen der Branche, sondern das krasse Gegenteil. Mahlzeit! Als wenn die Lage nicht schon so schwer genug wäre! Lichtblicke durch die „Zugeständnisse“ bei den körpernahen Dienstleistungen? Inzwischen gibt es zahlreiche Aktionen von Verbänden der Sexarbeit, um vom Staat bzw. den Bundesländern verbindliche Termine für eine mögliche Öffnung genannt zu bekommen. Selbst die Ordnungsämter vor Ort haben von den zuständigen Ministerien keine Auskünfte erhalten. Ein Prostitutionsministerium gibt es halt nicht und man tut sich schwer überhaupt Ansprechpartner auf „höherer Ebene“ zu finden. Bei Fragen zu „Kitas“ ist man sicher offen, aber zu „Prostitution“ will man sich eher nicht äußern! Solange Kitas zu sind, kann man den Puff nicht öffnen! Was ist nun konkret zu tun? Einige Verbände setzen auf Lobbyismus und Überzeugungsarbeit, also auf Dinge, die schon beim „Kampf“ gegen das „ProstSchG“ die Mittel der Wahl waren, an diesem aber nicht wirklich viel geändert haben. Für Lobbyarbeit fehlt m.E. die Zeit und es fehlen auch die Ansprechpartner! 16 Bundesländer zu überzeugen ist eine Mammutaufgabe, die sich über Monate ziehen würde und wo die Erfolgsaussichten „quod erat demonstrandum“ auch nicht allzu hoch erscheinen, selbst wenn man komplexe und brilliante Hygienekonzepte vorlegt. Bewegung über die Politik käme wohl erst, wenn alle pleite sind oder man „sowieso“ wieder öffnet. Gesamter Artikel unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/19/prostitutionsverbot-versus-lichtblicke-handeln-dringend-erforderlich/
  10. Das "verschwundene NRW-Dokument" von letzter Woche: Artikel dazu: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/12/corona-prostitution-bis-01-09-20-verboten/
  11. Corona: Prostitution bis 01.09.20 verboten? – Stufenpläne der Länder Die vorliegenden und „versteckten“ Stufenpläne der Bundesländer verdeutlichen einen Trend, der sich schon seit Wochen „zwischen den Zeilen“ erahnen ließ und der nun für die Branche traurige Wahrheit wird: Prostitution scheint in Deutschland bei oder mit „Corona“ momentan gänzlich unerwünscht zu sein! Doch einfach mal der Reihe nach: der Donnerstag vergangener Woche (07.05.2020) war von diversen Medien als „Tag der Entscheidungen“ oder „Tag der Wahrheit“ angekündigt worden. Es ging um „Lockerungen“ in der Corona-Krise, die bei einer neuerlichen „Bund-Länder-Video-Konferenz“ zwischen Bundeskanzlerin Merkel und den Ministerpräsidenten der Bundesländer verabredet und vereinbart werden sollten. Mehr „Freiheiten“ für das Volk, Öffnungen bislang untersagter Betriebe und vieles mehr. Eine genaue Auflistung wäre gerade zu endlos und daher konzentriere ich mich in meinem Aufsatz auf die Bereiche, die mit den Branchen zu tun haben, die ich im Rahmen meiner Unternehmensberatung betreue: Gastronomie im Allgemeinen sowie Prostitutionsbetriebe und damit artverwandte Bereiche. Die erwähnte Konferenz vom 08.05.2020 war in der Tat sehr aufschlussreich: nach vielen Stunden der Verhandlung wurde deutlich, dass der Föderalismus zukünftig beim Umgang mit Corona den Kurs bestimmen wird! Zuständig für die Umsetzungen der Vereinbarungen sind und waren nämlich immer die Bundesländer; die Bundesregierung hat eher eine beratende, empfehlende und steuernde Funktion. 17 Meinungen (Bundesregierung und 16 Bundesländer) unter einen Hut zu bringen, ist eine schwierige Aufgabe und Angela Merkel hat als „Dirigentin“ auch schon „merklich“ die Lust verloren ständig Vorstösse einzelner „Fürsten“ zu kommentieren und sich für Dinge verantworten zu müssen, die „auf einem anderen Mist“ gewachsen sind. Unerfreulich, aber eben der Tatsache geschuldet, dass es gerade beim Thema „Corona“ eine unglaubliche Meinungsvielfalt gibt, die natürlich auch daraus resultiert, dass es unterschiedliche Virologen gibt, die bei den verschiedenen Landesregierungen beratend tätig sind. Außerdem gibt es eben Regionen im Land, wo Corona brandgefährlich erscheint und andere Bezirke, wo es so gut wie keine „Fälle“ gibt. Die „Bedrohung“ ist also in den Bundesländern und zwischen Stadt und Land gibt es natürlich erhebliche Unterschiede. Doch lange Rede, kurzer Sinn! Dass die Chefinnen und Chefs der Bundesländer unterschiedliche Vorstellungen haben, ist ja nicht wirklich verwunderlich. Wenn die Restriktionen zu lange andauern, entsteht großer wirtschaftlicher und auch emotionaler Schaden. Öffnungen mussten sein, allerdings sind die Regelungen, die jetzt getroffen wurden zum Teil sehr befremdlich und nicht nachvollziehbar! Bei einem Thema scheinen sich die Länder aber einig zu sein: Prostitution soll „bis auf weiteres“ deutschlandweit nicht stattfinden! Den Gesamten Artikel lesen
  12. Prostitution 2020 – Betriebe für die Zeit nach Corona wieder fit machen? Ich habe in der vergangenen Woche die Zeitleiste für den Bereich der Prostitution ausführlich dargestellt, wiederhole es an dieser Stelle aber nochmals kurz und prägnant: Bis mindestens 3. Mai 2020 ist durch die geltende „Abstandsregelung“ von 1,5 m jegliche gewerbliche erotische Betätigung unmöglich und daher untersagt. Dass nach wie vor auf dem Straßenstrich, in privaten Wohnungen und auch in einigen „Betrieben“ erotisch gearbeitet wird, ist oft der persönlichen „Not“ geschuldet, aber bei entsprechender Risikobereitschaft und beim ignorieren staatlicher Vorschriften sogar sehr ertragreich! So schilderte mir gestern eine Düsseldorfer Escortdame, dass Hausbesuche momentan stark gefragt seien und dass die Tarife auch „höher“ seien als vor der Corona-Krise. Ziemlich unverantwortlich, finde ich! Im Portal Kaufmich, wo ich in der vergangenen Woche intensiv recherchiert habe, gibt es nach wie vor „Daterinnen“, aber auch eine Vielzahl von neuen Profilen, die zunächst nur Videos gegen Geld anbieten, dafür aber versprechen bei Videokauf demnächst die Käufer bei „Terminvergaben“ zu bevorzugen. Es gibt Unmengen neue Profile mit absolut identischen Texten und ob sich dahinter wirklich „später buchbare Damen“ befinden, möchte ich hier einmal deutlich anzweifeln! Doch zurück zu meiner Zeitleiste und meinen Gedanken für die Zukunft: bis 3. Mai geht im Bereich Prostitution und auch Gastronomie garantiert nicht und damit stehen 2 weitere Wochen des Stillstands fest und spätestens Anfang Mai werden die nächsten Mieten fällig. Interessanterweise sind ja die „Soforthilfen“ auf 3 Monate angelegt und dies wird einen „internen“ Sinn haben! Am 30. April 2020 soll die nächste Konferenz zwischen Bundesregierung und Landesregierungen stattfinden und dabei soll dann beschlossen werden, wie es nach dem 3. Mai 2020 weitergehen wird. Die Hotellerie- und Gastronomie-Branche macht bereits mächtig Druck. 223.000 Betriebe sind deutschlandweit betroffen und es wird von einem Umsatzausfall von 10 Milliarden Euro (Anfang März bis Ende April 2020) gesprochen. Die „Soforthilfen“ sind in diesem Bereich schnell verbraucht und eine komplette weitere „Quarantäne“ über den 3. Mai hinaus würde nach seriösen Prognosen wohl die Hälfte der Branche in Insolvenz bringen. Sollte die virale Situation stabil bleiben oder sich sogar verbessern, rechne ich damit, das Hotels und Restaurants nach dem 3. Mai 2020 unter Auflagen und Einschränkungen wieder eröffnen dürfen, um zumindest einige Teilumsätze erwirtschaften zu können. Sicher ist dies aber absolut nicht! Was die „körperlichen Dienstleistungen“ anbelangt, also Dienstleistungen, die direkt am Menschen vollzogen werden und wo ein Sicherheitsabstand von 1,5 m nicht zu realisieren ist, will man „Friseuren“ nach dem 3. Mai 2020 die Wideraufnahme der Tätigkeit erlauben. Dabei gilt es als sicher, dass sowohl Kunden wie Friseure Masken tragen müssen und die Friseure auch Handschuhe zu verwenden haben, um das Risiko zu minimieren. Die Ausnahmeregelung ist nur für Friseurbetriebe angedacht, nicht etwa für Wellness-Massagen oder erotische Dienstleistungen! Bundesgesundheitsminister Jens Spahn hat gestern (Sonntag, 19.04.2020) verkündet, dass die Abstandsregelungen noch „Monate“ andauern werden, was für alle „kontaktbedürftigen Gewerbe“, wozu auch die Prostitution gehört, keine gute Nachricht ist! Kontaktsperren und Masken, bis es einen Impfstoff gibt? Davon hat Angela Merkel ja bereits auch gesprochen! Wie würde Sex mit Schutzmaßnahmen überhaupt aussehen? ... Zum Gesamtartikel: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/04/20/prostitution-2020-betriebe-fuer-die-zeit-nach-corona-wieder-fit-machen/
  13. Sexarbeit, Bordelle und Corona – Informationsupdate 16.04.2020 Mein persönlicher Prolog Der oder das Virus hat unsere Gesellschaft nach wie vor fest im Griff! Unsere „Mutti“ Merkel vermeldet erste Erfolge, diverse Ministerpräsidenten nutzen den Virus als „Chance“, um sich selbst ins rechte Licht zu setzen oder um in der mehr als schwierigen Zeit die deutsche Streitkultur nicht zu kurz kommen zu lassen. Eine Heidelberger Rechtsanwältin ruft zur „Revolution“ auf, berichtet von „Killern“ vor ihrer Haustür und berichtet von einer „Misshandlung“ durch Polizisten, die sich später als alkoholisierter Sturz vom Fahrrad herausstellt. Baumarkt-Gottesdienste in Form von kollektivem Einkauf sind erlaubt, während in Kirchen und Moscheen das Licht ausbleiben muss. Eisdielen werden zu Wallfahrtsorten, während die kleinen Eckkneipen vernagelt sind. Themen der Zeit sind Klopapier und beschlagnahmte Masken, öffentlicher Ramadan fällt nun aus und „Corona-Bier“ ist pleite, während es dem amerikanischen Präsidenten Trump wichtig ist zu betonen, dass er bei Corona gottgleich grundsätzlich alles richtig macht, obwohl die Leichenberge in New York ihre eigene Sprache sprechen. Bänkelsänger stimmen „Da simmer dabei, dat ist prima. Viva Coronia!“ an und die sozialen Medien sind voll mit „Virologen“, deren Botschaften entweder ermutigen, verwirren oder Panik auslösen. Einfache Bürger befassen sich mit „Genomen“ und dem Helix-Aufbau von Chromosomen, derweil andere schlaue Zeitgenossen das Ende der Zeiten, die Unterwanderung durch eine geheime Weltregierung oder aber die „Bill-Gates-Rockefeller-Verschwörung“ auf dem Schirm haben und „glaubhaft“ davon berichten, dass Angela Merkel bald in ihr vorbereitetes Exil nach Südamerika abhauen wird, wo die Nachfahren von Erich Honecker bereits sehnsüchtig auf sie warten. Auferstanden aus Ruinen? Mutieren oder gegen die Krise nach Anleitung onanieren? Der Trend geht zum persönlichen „Corona-Tagebuch“ bei Facebook, wo man seine Umwelt am eigenen „Leid“ teilhaben lässt, was in vielen Fällen aus absoluten „Banalitäten“ besteht. Hochkonjunktur für psychische Verwirrung und narzisstische Bestrebungen. Mein Fazit: gestern standen wir vor dem Abgrund! Heute sind wir bereits einen deutlichen Schritt weiter! Hurra! Die harten Fakten Als Berater der Erotikbranche habe ich es mir zur Aufgabe gemacht, die „Corona-Entwicklungen“ zu analysieren und die Auswirkungen für Sexarbeit, Bordellbetriebe und Co. möglichst transparent darzustellen. Ein Großteil meines Arbeitstags wird durch die Auswertung von Informationen bestimmt, die ich öffentlich oder aber auch auf „internem Weg“ erhalte. Heute nun das daraus resultierende „Update“, zu dem ich auch weiteres downloadbares Informationsmaterial liefere. Die beherrschende Frage in Mail und am Telefon lautet momentan: Wann darf in Deutschland wieder Prostitution betrieben werden? Wann darf ich meinen erotischen Betrieb wieder öffnen? Nach einem Monat Stillstand sind diese Fragen mehr als berechtigt, aber eine „positive Antwort“, also die Benennung eines Zeitpunkts, wann es weitergeht, ist nicht möglich! Denn: die Bundesregierung und die Bundesländer haben sich zwar gestern (15.04.2020) auf schrittweise Lockerungen geeinigt, aber auf „unsere spezielle Branche“ bezogen, gibt es mangels öffentlichen Interesses keine direkt verwertbaren Informationen! So muss man zwischen den Zeilen lesen und daraus seine Schlüsse ziehen. Ein Exzerpt für unsere Branche mit Punkten, die uns betreffen unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/04/16/sexarbeit-bordelle-und-corona-informationsupdate-16-04-2020/
  14. Soforthilfen – Diskrepanz – Wofür dürfen die Mittel verwendet werden? Als Unternehmensberater beobachte ich im Auftrag der Kundschaft die aktuellen Hilfsprogramm von Land und Bund sehr intensiv. Ich hatte in der vergangenen Woche über 100 Telefonate mit Leuten aus meiner Branche, die sich nach Möglichkeiten der Soforthilfe für Unternehmen und Solo-Selbständige erkundigt haben oder die mit mir über wichtige Aspekte dieser Programme diskutieren wollten. Beratungsbedarf, Gesprächsbedarf und viele „Fallstricke“ in der Praxis! Wie ich schon in meinem letzten umfangreichen Artikel beschrieben habe, sollen die Soforthilfen genutzt werden, um Kleinbetriebe zu „retten“, die durch die „Corona-Krise“ in „Liquiditätsprobleme“ geraten sind! Nach den mir vorliegenden „Bewilligungsbescheiden“ von Kunden aus NRW, dürfen die zugesagten Gelder, die für einen Zeitraum von 3 Monaten gewilligt werden und als Einmalzahlung „ausgekehrt“ werden, „zweckgebunden“ verwendet werden: 2. Zweckbindung Die Soforthilfe erfolgt ausschließlich zur Milderung der finanziellen Notlagen des betroffenen Unternehmens bzw. des Selbstständigen im Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie als Einmalzahlung für einen Bewilligungszeitraum von drei Monaten ab Antragstellung. Die Soforthilfe dient insbesondere zur Überbrückung von Liquiditätsengpässen, die seit dem 1. März 2020 in Zusammenhang mit der COVID-19-Pandemie entstanden sind. Nicht umfasst sind vor dem 1. März 2020 entstandene wirtschaftliche Schwierigkeiten bzw. Liquiditätsengpässe. Die aufmerksame Leserin / der aufmerksame Leser wird vielleicht wie ich am Wort „insbesondere“ hängenbleiben, was ja als „Relativierung“ zu verstehen ist: wenn die Soforthilfe „insbesondere“ der Überbrückung von Liquiditätsengpässen „dient“, wobei „dienen soll“ die korrektere Formulierung wäre, muss es nach den Gesetzen der Logik mindestens einen weiteren möglichen „Zweck der Dienung“ geben! Das Prinzip der „Milderung“ wiederum bedeutet, dass durch die Subvention, was es ja ist, keine „Überkompensation“ entstehen darf: man darf also durch die erlangte Subvention keinen „Vorteil“ erlagen, also durch diese keinen „finanziellen Vorteil“ haben. Mildern heißt lediglich Schaden verringern! Eine „Kompensation“ bedeutet simpel formuliert „plus/minus 0“. Warum so kompliziert? Warum diese Haarspalterei? In meinen Telefonaten bin ich zu dem Eindruck gelangt, dass viele Antragstellerinnen und Antragsteller der Meinung sind, dass die Soforthilfen neben der Deckung von Betriebsausgaben auch für die „persönliche Lebensführung“ verwendet werden können, in dem man sich aus der Soforthilfe nach eigenem „Gutdünken“ ein „Gehalt“ zahlen kann! Dem Wirtschaftsminister von NRW, Professor Andreas Pinkwart (FDP), wurde diesbezüglich im gestrigen Briefing der NRW-Landesregierung die Frage stellt, ob mit der Soforthilfe NRW auch die Deckung von „privaten Kosten“ erlaubt sei. Minister Pinkwart erklärte, dass dies nicht der Fall sei, sondern das hierfür andere Hilfen, nämlich ALG2 (genannt Hartz4) das geeignete Mittel sind! Im Klartext: mit der Soforthilfe werden betriebliche Kosten gedeckt, wer „Privates“ bezahlen will, muss einen weiteren „Topf“ anzapfen? Real habe ich dann z.B. als Solo-Selbständiger 9.000 € auf dem Geschäftskonto, darf dieses Geld aber „privat“ nicht anrühren, sondern auf eine „Hartz-Zahlung“ warten, die dann auf meinem privaten Konto eingeht. Hier entsteht dann automatisch eine Diskrepanz zu den Hartz-4-Vorschriften nach dem Sozialgesetzbuch, da ich ja faktisch über „Mittel“ verfüge, diese aber nicht „privat“ einsetzen darf! Ein Konstrukt, wo viel Erklärungsbedarf besteht und wo man, wenn man nicht aufpasst, rechtliche Schwierigkeiten bekommen kann! Bei der Analyse der Umstände stieß ich dann gestern auf die FAQ-Seite der Landesregierung NRW: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/04/03/soforthilfen-diskrepanz-wofuer-duerfen-die-mittel-verwendet-werden/
  15. Prostitution 2020 – Corona – Soforthilfen – Aktuelle Lage Guten Morgen aus Düsseldorf. Meine Arbeitswoche stand ganz im Zeichen von „Corona“ und den damit verbundenen Problemen in der Wirtschaft. Ich arbeite ja nicht nur für das „Rotlicht“, sondern auch für andere Wirtschaftszweige, die ebenfalls „schlagartig“ in Not geraten sind. Gastronomen, Dienstleister und Händler, die ihre Geschäfte momentan nicht öffnen können oder dürfen. Viele Einzelschicksale und der gemeinsame Ruf nach staatlichen Hilfen, um die Situation irgendwie zu „überbrücken“. Wie lange die „Brücke“ halten muss, ist dabei allerdings noch völlig unbekannt. Die Situation in der „Rotlicht-Branche“ … Betrachtet von groß bis klein Großbordelle, Laufhäuser und Saunaclubs haben bekanntermaßen sehr hohe Fixkosten und durch das staatliche Verbot von „Prostitutionsstätten“ sind Umsätze nun nicht mehr vorhanden! Ich kenne große Betriebe, die zwischen 30.000 und 100.000 € monatliche Miete zu zahlen haben und die zudem Mitarbeiter beschäftigen, die momentan natürlich nicht benötigt werden. Selbst betuchte Rotlicht-Unternehmer können vorhandene Fixkosten in dieser Höhe nicht schultern. Ein bis zwei Monate können womöglich hier und da noch überbrückt werden und für die Mitarbeiter gibt es ja das „Kurzarbeiter-Geld“ des Staates. Parallel gibt es ja durch eine neue gesetzliche Regelung, die am gestrigen Freitag auf den Weg gebracht wurde, die Möglichkeit Mieten vorübergehend „auszusetzen“, ohne dafür eine Kündigung zu riskieren. Was „Adidas“ kann, kann der Rotlicht-Unternehmer auch! Dies gilt natürlich auch für Terminwohnungen und kleinere Betriebe, die ja in unserem Gewerbe überwiegend vertreten sind. Auch hier gibt es momentan keine Anmietungen von Dienstleisterinnen, mit Ausnahme einiger Orte, wo die Ordnungsbehörden dem vorübergehenden „Wohnen“ ohne „Gewerbeausübung“ zugestimmt haben, damit die Damen nicht auf der Strasse stehen. Allerdings bringt das „Wohnen“ für die Vermieter meist keinen Ertrag, da die Dienstleisterinnen in der Regel nicht mehr zahlungsfähig sind. Außerdem birgt diese Art der Unterbringung die Gefahr, dass heimlich doch gearbeitet werden könnte und dass man dem „Betreiber“ hier eine Duldung oder gar Mitwirkung unterstellen könnte. Eine gefährliche Sache, die zu Lasten der „Zuverlässigkeit“ gehen kann und sich auch in Bußgeldern niederschlagen kann! Obacht! Auch „niedergelassene Damen“, die von der eigenen Wohnung aus „werkeln“, sind vor amtlichem Zorn nicht gefeiht! Stammkunde Horst und Lieblingsfreier Werner werden schon kein Corona haben? Man schaltet die Werbung ab, hat aber die „Liebsten“ ohnehin in WhatsApp oder sonstigen Messenger-Diensten. Wenn die Ordnungsämter davon, wie auch immer, Wind bekommen, kann es zu heftigen Bußgeldern kommen, wie unlängst aus Bonn berichtet wurde. Ob das Bußgeld am Ende rechtens ist, da ja in NRW Prostitution nicht generell verboten ist, bleibt abzuwarten. In der Corona-Krise als „Anordnungs-Brecher“ erkannt zu werden, ist, mit Verlaub, zumindest uncharmant. Escort-Agenturen stehen vor dem Problem, dass es durchaus noch einige (verantwortungslose) Kunden gibt, die gerne buchen möchten und dass einige Landesanordnungen zwar den Betrieb von Prostitutionsstätten verbieten, aber nicht explizit die Prostitution als solches. Vermittlung ist nicht „Stätte“, aber die meisten über Agentur vermittelten Escort-Damen stehen ohnehin nicht zur Verfügung, da Corona und direkter Körperkontakt nicht in Einklang zu bringen sind! Hier stellt sich dann natürlich auch die Frage der Moral. Sucht man die gesetzliche Lücke oder lässt man den Vermittlungsbetrieb lieber ruhen? Kommen wir nun zum schwächsten Glied in der Kette, nämlich zu den Damen, die es ja nun einmal von „Luxus“ bis „Armut“ gibt. Gefragten Escort-Damen, die Overnights ab 1.000 € im Programm haben bzw. hatten, kann man eine gewisse vorhandene „Reserve“ unterstellen. Ladies vom Straßenstrich, die womöglich noch einen „Manager“ im Hintergrund unterhalten, sind oft „dauerpleite“ und hangeln sich schon in normalen Zeiten von Tag zu Tag. Am Ende der Woche ist genauso viel Geld in der Tasche wie am Wochenanfang. Die Existenz ist ständig gefährdet und nun in der „Corona-Krise“ schlagartig vernichtet. Im Überlebenskampf wird wahrscheinlich die Angst vor Corona von der Notwendigkeit Geld zu verdienen übertroffen. Es geht nicht ans „Eingemachte“, es geht deutlich darüber hinaus. Staatliche Hilfen – Existenzsicherung und Co. – Probleme divers Gut, dass es „Mutti Merkel“ und den deutschen Staat gibt! Die Medien waren voll mit den Zusicherungen von Milliarden für die Wirtschaft. Kleine und große Unternehmen sollen gerettet werden! Niemand soll Pleite gehen! Der Staat sorgt für Euch, der Staat sorgt für uns! Alles gut … zumindest in der Theorie! Es ist bisweilen der Eindruck entstanden, dass es jetzt „Geschenke“ für alle gibt! Doch man beachte bitte unbedingt das „Kleingedruckte“: Die Soforthilfen für die Wirtschaft sollen verhindern, dass Unternehmen zahlungsunfähig werden und das damit selbständige Existenzen verloren gehen. Wenn man verursacht durch „Corona“ seinen Betrieb wegen staatlicher Vorgaben schließen musste, wie es ja bei Prostitutionsstätten der Fall war, wenn man in der Gastronomie tätig ist und nicht mehr öffnen darf, ist die Ursache klar! Aber wenn geöffnete Autowerkstätten und Kioske, deren Geschäft kaum beeinträchtigt ist, „vorsorglich“ Hilfen beantragen, ist der „Subventionsbetrug“ nicht weit! Aber wer liest schon die Bedingungen für die Staatshilfen, wenn die Taler locken? Erst mal her mit dem Zaster, alles andere kann man später „richten“? Immer wieder wird mir in den vergangenen Tagen die Frage gestellt, ob die „Mädels“ der Branche in den Genuss staatlicher Soforthilfen kommen können. Ich habe, wie immer, dazu systematisch nachgedacht: Sexarbeiter(innen) werden vom Finanzamt wie Gewerbetreibende behandelt und entsprechend steuerlich erfasst und veranlagt; im Sinne der Gewerbeordnung ist „Prostitution“ aber nach wie vor kein Gewerbe! Sind Sexarbeiterinnen nun Unternehmer, Freiberufler oder eine spezifische Sonderform? Die Berechtigung zur Antragstellung kann man m.E. aus der fiskalischen Behandlung ableiten und ich halte das Stellen von Anträgen daher für „statthaft“. Auch die regelmäßige Zahlung von pauschalen Vorauszahlungen auf eine eventuell entstehende Steuer (Düsseldorfer Verfahren) ist ein starkes Indiz „gewerblich“ tätig zu sein! Doch „wo“ stellt man als Dienstleisterin den Antrag? Den „Sitz des Gewerbes“ gibt es meistens nicht, weil es eben kein Gewerbe und keinen deutschen Wohnsitz gibt. Hier könnte dann der Sitz des Finanzamtes, das mir eine Steuernummer zugeteilt hat oder meine Zustelladresse ein Hinweis sein, um bei einer Antragsstellung die richtige Stelle zu wählen. Spekulation. Und da haben wir dann auch noch das Problem der deutschen „Steuer-ID“, die in den Antragsformularen abgefragt wird. Welche ausländische Dame hat eine solche?Im standardisierten Online-Verfahren wird es sehr schwierig werden an staatliche Förderung zu kommen! Wenn nichts mehr geht … gibt es doch ALGII genannt „Hartz4“? Im Gesetz lesen wird, dass „Personen zwischen 15 Jahren und dem Renteneintrittsalter, die erwerbsfähig, hilfebedürftig und in Deutschland ansässig sind, Anspruch auf Hartz 4 haben“. Dies gilt auch für EU-Ausländer, die ja durch Ausübung der Prostitution einer „selbständigen Erwerbstätigkeit“ nachgehen. Ohne dies hier weiter ausführen zu wollen, kann ein Antrag durchaus Erfolg haben, wenn eben diverse Parameter passen und beispielsweise der „regelmäßige Aufenthalt in der Bundesrepublik“ nachgewiesen werden kann. Gesamter Artikel unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/03/30/prostitution-2020-corona-soforthilfen-aktuelle-lage/
  16. Prostitution 2020 – Corona – Prostitutionsverbote – Staatliche Hilfen Mehr als unruhige Zeiten in der Branche. Das Update am 24.03.2020 mit allen Informationen, die mir momentan zur Verfügung stehen: Inzwischen, Stand 24.03.2020, haben alle Bundesländer im Bereich der Prostitution Anordnungen erlassen, die den Betrieb von Prostitutionsstätten untersagen. Diese Anordnungen der Bundesländer resultieren aus mehreren gemeinsamen Verabredungen mit der Bundesregierung, allerdings sind in vielen Landesverfügungen einige Details verändert worden, was aufgrund des Föderalismus zulässig ist. Die Hoheit über die jeweilige Anordnung haben die Bundesländer und strenggenommen können die Städte und Gemeinde sowie die Landkreise innerhalb der Bundesländer auch abweichende und ergänzende Regeln erlassen. Diese Regelung tritt nur außer Kraft, wenn, wie in Bayern der Katastrophenfall ausgerufen wird und damit die Anordnungsbefugnis bei der Landesregierung zentralisiert wird. In allen Bundesländern, außer Bayern, liegt momentan die Anordnungsbefugnis noch auf der „unteren Ebene“, also bei den jeweiligen Gesundheits- und Ordnungsbehörden der Städte, Kommunen und Landkreise und es gibt hier eine Reihe von Beispielen für unterschiedliche Handhabungen: die Stadt Stuttgart hat ein generelles Prostitutionsverbot für die Landeshauptstadt erlassen, während die Landesregierung erst einige Tage später aktiv wurde und eine „harmlosere“ Verfügung erließ, die aber die Verfügung der Stadt nicht aufhebt oder relativiert! Die Behauptung, dass eine getroffene Landesverfügung „über der kommunalen Verfügung“ steht, ist falsch! Die kleine Einheit (im vorliegenden Fall die Stadt Stuttgart) kann selbst entscheiden, wie weit sie Maßnahmen für erforderlich hält! Deswegen war und ist es für Betreiberinnen und Betreiber wichtig zu prüfen, was „lokal“ gilt! Nur so lassen sich Missverständnisse und mögliche Bußgelder vermeiden! In der Beratung wird mir in den vergangenen Tagen immer wieder die Frage gestellt, ob man etwas „Schriftliches“ erhalten muss, um schließen zu müssen! Klares „Nein“! Mit der Veröffentlichung über Homepage und Medien haben die Städte und Gemeinden ihre Pflicht getan! Die „Mein-Name-ist-Hase-Nummer“ zieht sicher nicht, zumal die Medien sehr umfangreich informieren. In Großstädten ist die persönliche Zustellung kaum möglich. Hier wurden oftmals Telefonate geführt! Es ist aber in den kommenden Tagen davon auszugehen, dass es gezielte Kontrollen geben wird, zumal die großen erotischen Werbeportale immer noch Tausende von Anzeigen listen und damit der Eindruck entsteht, dass im Gewerbe noch „gewerkelt“ wird. Warum die Anzeigen noch online sind, ist mir ein Rätsel! Immer wieder taucht auch die durchaus interessante Frage auf, was mit „Escort“ und „privater Wohnungsprostitution“ ist und ob diese Tätigkeiten momentan ebenfalls verboten sind. In einigen Verordnungen ist lediglich von Prostitutionsstätten und „ähnlichem“ die Rede; andere Verordnungen schließen inzwischen die „Prostitutionsvermittlung“ ein. Telefonische Nachfragen bei einigen Landesbehörden ergaben, dass man „Escort“ nicht untersagt habe; das Ordnungsamt Düsseldorf teilte wiederum mit, dass „Escort“ unter die Verfügung falle und eben mit der Ergänzung „und ähnlichem“ abgedeckt sei. Ein schwieriges Feld! Wer sicher sein möchte, möge die lokal zuständigen Behörden kontaktieren und sich im Zweifelsfall eine schriftliche Bestätigung geben lassen, dass die Vermittlung erlaubt ist! Was die privaten Damen angelangt, die unter Umständen „Stammkunden“ trotz Corona-Gefahr empfangen möchten, bewegen wir uns in einer bekannte „Grauzone“, die mal wieder auf die beliebte Floskel „wo kein Kläger, da kein Richter“ hinausläuft. Wenn man keine „Prostitutionsstätte“ ist und Prostitution in der Verfügung nicht generell verboten ist, ist auf den ersten Blick keine „Ordnungswidrigkeit“ erkennbar! Aber auch hier können Behörden „einstweilig“ vorgehen, wenn es die allgemeine Lage erfordern sollte! Corona ist kein Spaß und die Anordnungsmöglichkeiten sind grundsätzlich vielfältig! Allen Betreiberinnen und Betreibern kann ich nur raten die Prostitution in offiziellen Prostitutionsstätten wirksam zu unterbinden! Wenn man Damen in den Betrieben „wohnen“ lässt, was vielerorts ebenfalls behördlich untersagt wurde, ist immer die Gefahr gegeben, dass Gäste „durch die Hintertür“ empfangen werden, weil die Damen natürlich Einnahmen benötigen! Entdeckt die Behörde solche „Umgehungen“, sind Bußgelder fällig und unter Umständen kann sogar die „Konzession“ widerrufen werden, weil man dann „unzuverlässig“ ist und dass womöglich ohne eigenes Verschulden! Gesamter Artikel unter: https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/03/24/prostitution-2020-corona-prostitutionsverbote-staatliche-hilfen/
  17. „Vom Wesen der käuflichen Liebe und Lust“ – Prostitution: Lebenseinstellung oder Geschäft? Howard Chance referiert am 4. Dezember 2019 an der Technischen Universität München (TUM) am Lehrstuhl von Professor Hugo Kehr innerhalb der Seminarreihe „Sex and gender in the office“ (Sex und Geschlecht am Arbeitsplatz). Was ist die teuerste Form der Prostitution? – Die Ehe! – Wie süss sind Suggardaddys wirklich? – Wer die Muschi hat, hat die Macht? – Wer prostituiert sich wie und warum? – Sex am Arbeitsplatz als zweckorientierte Prostitution ohne Huren-Ausweis? – Irrungen und Wirrungen durch verankerte Triebe? Howards provokante These: „Prostitution ist nicht nur das älteste Gewerbe der Welt, sondern ein Manipulations- und Marketing-Instrument, das sowohl „privat“ wie auch im Geschäftsleben täglich Anwendung findet. Sex wird bewusst eingesetzt, um Ziele zu erreichen und Zustände zu manifestieren!“ 25 Jahre intensive Arbeit in der Erotikbranche prägen nachhaltig und vermitteln dabei tiefe Einblicke in die Abgründe der menschlichen Seele. Sexualität als besondere Ebene der Kommunikation hat eine besondere Tiefenwirkung und schafft dabei Abhängigkeiten, die Entscheidungsprozesse beeinflussen und den persönlichen Status verändern oder zerstören. Ficken oder gefickt werden: Geben und empfangen als Demonstration von Macht und Ohnmacht? – Rollenbilder auf dem Prüfstand. „Shades of Grey“ is everywhere? – Ist der oder die „Gefickte“ Täter oder Opfer? – Wer ist wirklich „devot“ und wer ist wirklich dominant? – Sodom und Gomorrha und der Staat mit seinem Prostituiertenschutzgesetz als „Regulierer“ von Befindlichkeiten? Die Möglichkeit, vor Studierenden zu sprechen, ist für Howard als Unternehmensberater und Publizist eine besondere Herausforderung. Er berät täglich Unternehmen bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes. Diese Tätigkeit ist sehr anspruchsvoll und dabei eigentlich aber total „unsexy“, Paragraphen statt Erotik. Traumjob, weil es viel nacktes Fleisch zu sehen gibt und man als Berater überall einen „wegstecken“ kann? Pfui Teufel! Wo bleibt die Romantik? Zum Artikel: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/11/18/vom-wesen-der-kaeuflichen-liebe-und-lust-prostitution-lebenseinstellung-oder-geschaeft/?fbclid=IwAR3-I7PCY1L7pDoH9v7KxL1l69kSBTMxov5s7Mqim0883YuyIPCya8af3U0
  18. Rückblick – Der Kongress Zukunft Rotlicht in Frankfurt am Main Howard Chance berichtet – Veranstaltung 28. Oktober 2019 – Saalbau Griesheim „Er hat es wieder getan!“ Nach der erfolgreichen Veranstaltung im Vorjahr, ließ es sich Christoph Rohr von der Rotlicht-Akademie nicht nehmen die 1. Ausgabe noch einmal deutlich zu „toppen“. Der Saalbau Griesheim war die ideale Location für die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“. Über 200 Teilnehmerinnen und Teilnehmer folgten der Einladung und nahmen an einer bundesweit einmaligen Veranstaltung teil, bei der sich Betreiberinnen und Betreiber von Rotlicht-Betrieben, aber auch zahlreiche Behörden-Vertreter aus der ganzen Republik einfanden, um über die aktuellen Entwicklungen bei der schwierigen Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) zu diskutieren und um regen Austausch zu pflegen. Zum Bericht: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/11/05/rueckblick-der-kongress-zukunft-rotlicht-in-frankfurt-am-main/
  19. Howard Chance – ProstSchG – Handbuch für die betriebliche Praxis Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes Die Erstellung eines Betriebskonzepts nach dem ProstSchG ist die eine Sache; das „Leben“ dieses Konzeptes und die korrekte Umsetzung der amtlichen Vorschriften oft eine ganz andere. Viele Betreiber denken, dass der einmalige amtliche Stempel ausreist, um zukünftig in Frieden mit dem Amt zu leben. Dann werden die gesetzlich eindeutig vorgeschriebenen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten gerne (wieder) vergessen und manchmal stellt man sogar das eingereichte Konzept „intern“ wieder um, ohne das Amt davon zu informieren! Wenn man einfach so handelt, so handelt man grundsätzlich „ordnungswidrig“ und gefährdet im schlimmsten Fall sogar die bereits erlangte Erlaubnis oder aber die Erlaubnis, auf die man noch wartet! Dokumentiere ich die Anmietungen in meinem Betrieb umfassend und gesetzeskonform? Habe ich ein stetiges Augenmerk auf die Existenz und die Gültigkeit von Registrierungsbestätigungen und Gesundheitsbescheinigungen? Gebe ich ordnungsgemäße Quittungen aus und erhalten meine Mieterinnen bzw. Subunternehmerinnen Duplikate aller Dokumente? Wie stelle ich den Datenschutz und die ordnungsgemäße Aufbewahrung aller Unterlagen sicher? Darf ich Weisungen erteilen oder lasse ich dies besser bleiben? Agiere ich im Auftrag der Mieterin oder erbringe ich Zusatzleistungen, die ein Anstellungsverhältnis begründen könnten? Wie steht es um die Zuverlässigkeit meiner Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter? Wurde diese überprüft oder ist diese nicht notwendig? Wie ist die Lage beim Jugendschutz, bei Hygieneplan, Meldepflichten und beim Sicherheitskonzept? Nehme ich die notwendigen Kennzeichnungen im Betrieb vor und informiere ich die Mieterinnen nachweislich über die gesetzlichen Fristen? Mache ich „Deals“ mit dem Finanzamt oder übernehme ich die Werbung für (angeblich) selbständige Damen? Es gibt unzählige weitere Detailfragen, die regelmäßig im Rahmen meiner Unternehmensberatung auftauchen und die manchmal gar nicht so einfach zu beantworten sind. Der Teufel steckt bekanntlich im Detail! Ich habe mich daher entschlossen ein Handbuch für die betriebliche Praxis zu veröffentlichen, um damit durch das Aufzeigen entstandener Probleme konkrete Hilfestellungen zu geben. In manchen Regionen sind die Behörden lasch, in anderen jedoch gründlich und sogar über das Ziel hinausschießend! Den September über werde ich die Publikation erstellen und als Erscheinungsdatum ist der 28. Oktober 2019 geplant und zwar zum Kongress „Zukunft Rotlicht“ in Frankfurt am Main, wo ich ja auch als Referent vertreten sein werde.
  20. Tickets zum Vorzugspreis – Kongress Zukunft Rotlicht – Frankfurt/Main Mit dem Rabattcode „Howard“ bis zum 10.08.2019 Geld sparen Am Montag, dem 28. Oktober 2019, findet wie bereits angekündigt in Frankfurt am Main die zweite Ausgabe von „Zukunft Rotlicht“ statt. Der bundesweite Fachkongress, der von der Rotlicht-Akademie veranstaltet wird, ist der Treffpunkt für Betreiberinnen und Betreiber und auch in diesem Jahr mit einer sehr interessanten Auswahl von Dozenten besetzt. Durch die mehrwöchigen Serverprobleme von prostitution2017.de habe ich die Veröffentlichung der laufenden Rabattaktion leider nicht zeitnah veröffentlichen können. In Absprache mit dem Veranstalter können Kunden und Freunde von Howard Chance / MH-Consulting bis zum 10.08.2019 noch vergünstigte Karten erhalten: statt 174 € zahlen Sie nur 124 €, wenn Sie bei der Buchung den Rabattcode „Howard“ eingeben. Zur Buchungsseite gelangen Sie direkt über nachfolgenden Link: https://zukunft-rotlicht.de/buchen/
  21. Am Montag, dem 28. Oktober 2019, findet in Frankfurt am Main die 2. Ausgabe des bundesweiten Kongresses "Zukunft Rotlicht" statt. Betreiberinnen und Betreiber, Sexworkerinnen und Sexworker kommen zu Seminaren, Workshops und Diskussionsrunden zusammen. Dazu treten wieder hochkarätige Dozenten auf. Informationen unter: https://prostitution2017.de/schutzge...in-28-10-2019/
  22. Das Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) bescherte und beschert den deutschen Finanzbehörden umfangreiche neue Aufgaben: sobald sich eine Sexarbeiterin bei einer Ordnungsbehörde registriert, erhält das „zuständige“ Finanzamt eine Mitteilung über die erfolgte Anmeldung. Hat die Sexarbeiterin eine deutsche Meldeadresse, ist die Zuständigkeitsfrage schnell geklärt: laut Abgabenordnung ist das Wohnsitz-Finanzamt zuständig und dieses versendet dann in der Regel einen sogenannten Erfassungsbogen, mit dem der steuerliche Status dann geklärt werden soll. Doch falls die neu registrierte Sexworkerin keinen Wohnsitz in Deutschland hat, wird die Sache sehr kompliziert. Mangels Wohnsitzes gibt es nämlich kein zuständiges Finanzamt und es werden u.U. an mehreren Orten neue Finanzamts-Akten aufgemacht, wenn eine Sexarbeiterin ihren Aufenthaltsort wechselt und in diverse Kontrollen der Finanzbehörden gerät! Es ist im ProstSchG vorgeschrieben, dass bei jeder Registrierung eine Meldeanschrift oder in Ermangelung einer solchen eine sogenannte „Zustellanschrift“ anzugeben ist, unter der eine Sexarbeiterin behördliche Post empfangen kann. Der Begriff der „Zustellanschrift“ ist dabei ein völlig neuer Begriff, der im ProstSchG aber nicht genau definiert ist. Eine Zustellanschrift ist, vereinfacht gesagt, eine postalische Anschrift, an der eine Person Post erhalten kann, ohne unter dieser Anschrift zu wohnen und/oder gemeldet zu sein. Das „Post erhalten können“ setzt aber voraus, dass die Person, die eine solche Anschrift beim Amt angibt, auch über den Eingang von Post informiert wird, wenn solche eingeht. Wird die Anschrift eines Clubs oder die eines Bekannten verwendet, muss sich die Sexarbeiterin darauf verlassen können, dass der Club oder der Bekannte sie bei Abwesenheit über Posteingänge informiert. Ist die Sympathie untereinander gestört, so landet die wichtige Post möglicherweise ungeöffnet im Altpapier. Außerdem entsteht bei solcher Vorgehensweise auch schnell eine Abhängigkeit, möglicherweise ein Verlangen nach Gegenleistungen und notwendige Vollmachten zur Brieföffnung etc. liegen zudem selten vor! Viel sicherer ist es, wenn man einen seriösen Dienstleister wie ZustellAnschrift.de bevollmächtigt, der eingehende Post zu fairen Konditionen digitalisiert, per SMS und E-Mail über neue Post benachrichtigt und dazu noch einen Büroservice zur Verfügung stellt. Weder die vorhandenen Registrierungsstellen der Ordnungsbehörden noch die Erfassungsstellen der Finanzämter unterscheiden zwischen einer Wohnanschrift und einer Zustellanschrift, obwohl dies dringend notwendig wäre, um den weiteren Prozess sinnvoll zu gestalten. Die Finanzbehörden versenden den steuerlichen Erfassungsbogen so auch an Adressen, an denen der Adressat überhaupt nicht mehr verweilt und wo er wichtige behördliche Post im Zweifelsfall überhaupt nicht erhält. Mangels vorgenommener Unterscheidung bzw. Prüfung betrachten die Finanzbehörden auch „private“ Zustellanschriften automatisch als Wohnsitz im Sinne der Abgabenordnung! Damit wird eine uneingeschränkte Steuerpflicht unterstellt, die womöglich gar nicht vorliegt. Wenn ich meinen dauerhaften Aufenthalt nämlich nicht in Deutschland habe, sondern mich beispielsweise einen Großteil des Jahres in meinem Heimatland außerhalb Deutschlands aufhalte, zahle ich nämlich meine Einkommensteuer, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen vorliegt, was z.B. EU-weit der Fall ist, im Heimatland.... Gesamten Artikel lesen unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2019/05/22/die-besteuerung-von-sexarbeit-ist-trotz-prostschg-und-amtlicher-registrierung-ineffizient-und-fuehrt-bisweilen-ins-chaos/
  23. Prostitution 2018 – Howard Chance im Interview bei Frontal 21 Venus Berlin 2018 – Zukunft Rotlicht – Das ZDF zu Besuch an unserem Stand Schöne Fernsehwelt? Oje! Wer rechnet als Interviewpartner damit mit „rumänischer Zwangsprostitution“ indirekt in Verbindung gebracht zu werden? Ein Reporterteam des ZDF hatte unseren Stand auf der Venus aufgesucht und mich spontan um ein Interview zum Thema „Prostitution“ gebeten. Was haben Pornodarsteller und Prostituierte gemeinsam? Ist Porno eine Form der Prostitution oder etwas ganz anderes? Was hat es mit dem neuen Prostituiertenschutzgesetz auf sich? Wie arbeiten Rotlicht-Berater? Warum ist eine Unternehmensberatung für Prostitution auf der Messe? Wie ist die Situation in der Branche momentan? So lauteten die Fragen, die ich gerne und ausführlich beantwortete. Geschätzte 10 Minuten lief die Kamera! Wann der „Report“ ausgestrahlt wird? Konnte man noch nicht sagen! Auch das „Format“ wurde nicht genannt! Der Kollege Christoph Rohr runzelte die Stirn und er hatte so seine Befürchtungen, die er dem Team auch mitteilte! Hoffentlich kein Film mit fragwürdigem Titel und Zuordnung zum „Goldkettchen-AMG-Klischee“? OK … der Kontext war „Zwangsprostitution Rumänien“ und der „Venus-Report“ wurde als Einstieg ins „Thema“ gewählt. Wir, bzw. ich, kam glimpflich weg, wobei die traurigen Bilder im „Nachspann“ natürlich wirkten. Dass wir in unserer täglichen Arbeit mit dem Thema überhaupt nichts zu tun haben und nichts zu tun haben wollen, kam nicht zum Ausdruck und daher ist der Kontext natürlich unglücklich. Das Fernsehteam wusste genau wie die Reportage „titeln“ würde und dass wir unter diesem „Motto“ nicht mitwirken würden! Also sprach man wertneutral von dem Gesetz und der Venus, um Beitragsschnipsel zu bekommen, die man dann „anderweitig“ verwenden kann. Nicht nett, aber branchenüblich! Sei es drum: ich wurde nicht verunglimpft, bekam keinen fragwürdigen Untertitel und nur ein wenige Sekunden „Sendezeit“ als Experte, der Zahlen und Fakten nannte. Dass tat nicht weh, war und ist aber dennoch sehr fragwürdig. Klar, die Klickzahlen auf meiner Präsenz stiegen und es riefen alle mögliche Leute an, die mich bei „Frontal 21“ und im „Morgenmagazin“ erspäht hatten. Winki-Winki und weiter mit dem Tageswerk! Beim nächsten „Report“ werden wir vorsichtiger sein und uns nicht wieder täuschen lassen! Zu den Videos in kurz und lang bei Howard: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/10/24/prostitution-2018-howard-chance-im-interview-bei-frontal-21/

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