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Howard Chance

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Alle erstellten Inhalte von Howard Chance

  1. Smile ... bei 12 Dozenten, einer Location mit 1.000 qm und Vollverpflegung ist der Tarif angemessen. Und was Konzessionen für "Prostitutionsbetriebe" anbelangt, so kann diese mehrere Tausend Euro kosten ... nur als Randnotiz. Zwinker
  2. Zukunft Rotlicht - Deutschlands 1. Rotlicht-Kongress 23.4.18 in Frankfurt/Main Am Montag, dem 23. April 2018, findet in Frankfurt/Main unter dem Motto "Zukunft Rotlicht" der erste bundesweite Rotlicht-Kongress statt, der sich an Betreiberinnen und Betreiber sowie Sexworkerinnen und Sexworker richtet und zu der eine Vielzahl von Fachreferenten verwartet werden. Vorträge - Seminare - Arbeitsgruppen - Verbände - Aussteller - Network-Party Weitere Infos unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/03/03/zukunft-rotlicht-deutschlands-1-rotlicht-kongress-frankfurt-am-main/
  3. Die kontrollierende Polizei hat den "Hurenausweis" natürlich eingezogen und diesen der ausstellenden Behörde "zugestellt"!
  4. Die Ämter können anhand der eindeutigen Nummer der Anmeldebescheinigung (ob nun Original oder Alias) spätestens in der Amtsstube prüfen, ob diese "echt" ist! Bei einer Kontrolle in einem Club oder Hotel besteht ja keine "Gefahr im Verzug" und die Person ist eindeutig indentifiziert, wenn zusätzlich der Personalausweis verlangt wird. Ich habe jetzt gehört, dass einzelne Behörden in NRW ohne Gesundheitsberatung und ohne Informationsgespräch auf dem Amt "einfach so" Anmeldescheinigungen an Sexworkerinnen ausgestellt haben, die "ausreisepflichtig" sind, also keinen gültigen "Aufenthaltstitel" haben! Wie geht so etwas? Sind die Beamtinnen und Beamten nicht geschult? So ist es ja nicht verwunderlich, dass einerseits völlig unsinnige Dinge gefordert werden und andererseits rechtwidrig "Registrierungen" vorgenommen werden! Hurra ... Schilda!
  5. Da gibt es in der Tat völlig unterschiedliche "Handhabungen" ... es lebe der gerühmte "Föderalismus"!
  6. Ich entnehme der Mitteilung des Bundesverfassungsgerichts lediglich, dass die Beschwerde gegen das Prostituiertenschutzgesetz bzw. gegen Teile davon auf der "Agenda" des Gerichtes steht. Dies bedeutet aber nicht, dass noch in 2018 darüber "entschieden" wird, aber wir haben damit einen Anhaltspunkt, dass die "Beschwerde" angenommen und bearbeitet wird ... immerhin ein Teilerfolg! ---------- Beiträge zusammengefügt um 11:59 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:31 Uhr ---------- Mein ausführlicher Kommentar dazu unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/02/24/prostitution-2018-verfassungsbeschwerde-prostschgesetz-auf-gerichts-agenda/
  7. Weiß man das? Geheimagenten sind ja solange "geheim", wie es nicht enthüllt wurde!
  8. In der Tat! Mein Kollege Christoph Rohr hat da ein professionelles Produkt entwickelt, dass ich immer gerne empfehle!
  9. Berlin - arm, sexy und ... hilflos? Provokant wie immer beleuchtet die Bild-Redaktion die Lage bei der Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes in der Hauptstadt aller "Deitschen". In Deutschlands größter Stadt hat man (mal wieder) mächtig gepennt und das Beispiel "Flughafen" scheint da eine gewisse "Üblichkeit" zu entwickeln? In Berlin wird es noch Monate oder länger dauern, bis sich die zuständigen Behörden zusammengerauft haben. Weder "Regulierung" des Gewerbes, noch "Schutz" funktioniert bislang. Wundert uns das? Infopage zum Artikel: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/18/prostitution-2018-bild-online-berliner-behoerden-haben-von-sex-keine-ahnung/
  10. Vielleicht sollte man "Botschaften" obskurer Staaten anfragen? Dann ist der Verkehr, selbst wenn er in Deutschland stattfindet "extorial"!
  11. Aber unbedingt ... ich habe 2 Stunden mit der Dame gesprochen! Sie war sehr verärgert ...
  12. Ich war gestern mit einem Mandanten beim Kreis Wesel - Dienststelle Moers - wo ein engagiertes und kompetentes Team die Sexworkerinnen-Anmeldung für den gesamten Kreis Wesel übernommen hat. Hier steht der "Schutz der Damen" im Vordergrund und der Leiter der Dienststelle legt großen Wert auf den "Datenschutz"! Pauschale Weitergaben von Daten an Finanzamt und Polizei finden nicht statt. Der Kreis versteht sich hier als "Anwalt der Sexworkerinnen". Auch "Gewerbetreibende" im erotischen Bereich sind hier gut aufgehoben. ***** von ***** Sternen für das Team! Findet Howard Info zur Behörde in Moers: https://www.kreis-wesel.de/de/dienstleistungen/erlaubnis-zum-betrieb-eines-prostitutionsgewerbes-prostituiertenschutzgesetz/#ansprechpartner
  13. Prostitution 2018 – Herr Dr. Geil vom Amt – Anmassung und Verfehlung Es ist mitunter sehr erstaunlich, was sich "Behördenvertreter" so erlauben, wenn man ihnen freie Hand lässt! Ein Dr. Geil (Namen redaktionell geändert) treibt es momentan in einer deutschen Großstadt besonders emsig, wie mir die Protagonistin eines persönlich geführten Interviews kürzlich berichtete. "Tiefes Eintauchen" in die schwierige Materie, "private Zusammenkünfte" und die versteckte Offenbarung von "Interessen" besonderer Art bei der Gesundheitsberatung für Sexworkerinnen? Ein Unding ... Amtsleiter, die sich "privat" mit Damen verabreden und Selfies im schaumig gerührten Whirlpool machen, kenne ich auch schon ... aber das wird eine der nächsten Geschichten. Fazit: So mancher Schimmel hat nen Pimmel! Es grüßt Howard Das "Beratungsprotokoll" ist nachzulesen unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/15/prostitution-2018-herr-dr-geil-vom-amt-anmassung-und-verfehlung/
  14. 007 - Ungarns Kampf gegen Prostitution und Prostituierte Es gibt Geschichten, die kaum zu toppen sind! Ungarische Behörden ermitteln "undercover" und ohne Zustimmung der bundesdeutschen Behörden gegen ungarische Bürgerinnen und Bürger, die im Bereich "Prostitution" tätig sind! Denn: in Ungarn gibt es den Straftatbestand der "Kuppelei" und dabei ist es egal, ob die Straftat im In- oder Ausland begangen wird. Simpel zusammengefasst, kann man sich als ungarische Sexworkerin im Heimatland strafbar machen, wenn man sich "prostituiert" ... und man tut es ganz sicher, wenn man z.B. Hostessenappartements vermietet oder "Prostitution" steuert / lenkt! Den Artikel finden SIe unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2018/01/04/prostitution-2018-hohe-wellen-in-bremerhaven-ungarische-geheimagenten/
  15. Viele Leserinnen und Leser meines Blogs interessieren sich für den genauen Wortlaut der von Dona Carmen e.V. initiierten und inzwischen eingereichten Verfassungsbeschwerde. Eine Woche vor Inkrafttreten des neuen ProstSchG, ist das von Rechtsanwalt Starostik (Berlin) gefertigte Dokument in Karlsruhe eingegangen und umfasst inklusiv Anschreiben 62 DIN A4! Der Schriftsatz ist juristisch gründlich gearbeitet, wie es beim erfahrenen Herrn Starostik nicht anders zu erwarten war. Ich habe für die geneigte Lektüre fast 2 Stunden benötigt, da die Darstellungen und Bewertungen doch recht kompliziert sind und man doch über einige Ansätze intensiv nachdenken muss. Nun wäre es vermessen, die Beschwerdegründe an dieser Stelle journalistisch oder gar rechtlich zu bewerten. Ich habe zwar zu den einzelnen Punkten durchaus eine recht klare persönliche Meinung, will mich hier aber nicht als selbsternannten Verfassungsrechtler profilieren oder aber frech „richten“. Dies können die Karlsruher Richter 1000 mal besser, zumal es ja im Kern ausschließlich darum geht, was wirklich gegen das Grundgesetz verstoßen könnte oder verstößt. Diese Beurteilung ist schwierig und nichts für den Laien, der Rechtsprechung bei Barbara Salesch und Alexander Hold kennen lernte. Ich danke an dieser Stelle ausdrücklich den Kolleginnen und Kollegen vom BesD e.V. für die Veröffentlichung des Gesamttextes. So entsteht erstmals Transparenz, die sich ja viele gewünscht haben. Merci dafür! Nun wissen „wir“ endlich, welche Beschwerdegründe vorgebracht werden und können nachlesen, welche Standpunkte vertreten werden. Das hilft, unabhängig davon, was am Ende dabei herauskommt, beim Denken und Nachdenken. Den gesamten Artikel und den Link zum PDF finden Sie hier: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/07/01/text-verfassungsbeschwerde-prostitution/
  16. Die Frankfurter Aktivistinnen mit Juanita Henning an der Spitze, werden am kommenden Mittwoch, dem 21. Juni 2017, die von Rechtsanwalt Meinhard Starostik (Berlin) gefertigte Verfassungsbeschwerde persönlich beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einreichen und dabei (laut Ankündigung) auch ein „Statement für die Rechte von Sexarbeiter/innen“ abgeben. Ob dies symbolträchtig direkt vor dem Hauptgebäude des Verfassungsgerichts erfolgen kann ist fraglich, da es ein „befriedeter Bezirk“ ist, in dem Demonstrationen und ähnliches nur ausnahmsweise möglich sind. Außerdem findet just am 21. Juni 2017 „zufällig“ der Antrittsbesuch von Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier beim Bundesverfassungsgericht statt, was sicher zu umfangreichen Sicherheitsmaßnahmen führt, um den ersten Mann im Staat zu schützen. Ob der Einreichungstermin wegen der Steinmeier-Visite bewußt gewählt wurde, entzieht sich meiner Kenntnis, ist aber „taktisch“ durchaus denkbar! Wie auch immer, die Schar der Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter, die Betreiberinnen und Betreiber sowie die Aktivisten, trifft sich am Mittwoch, dem 21. Juni 2017 um 11.30 Uhr am Briefkasten vor dem Hauptportal des Bundesverfassungsgerichts, Schloßbezirk 3, in 76131 Karlsruhe, um die Unterlagen dann gemeinsam in den Briefkasten zu werfen? Alternativ könnte man den Umschlag wohl auch bei der Geschäftsstelle abgeben. Dass der Präsident des Gerichts, Prof. Dr. Andreas Voßkuhle, den Akt mit seiner Anwesenheit krönt, und dass Frank-Walter Steinmeier ein Grußwort spricht, gilt derzeit als sehr unwahrscheinlich! Aber der Briefkasten ist ja für die ordnungsgemäße Zustellung auch völlig ausreichend! Kompletter Artikel: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/15/briefkasten-steinmeier/
  17. Nach Berichten der Bild-Zeitung und weiterer lokaler Medien, wurde am gestrigen Samstag, dem 10. Juni 2017, in Nürnberg ein Tatverdächtiger festgenommen, dem die Tötung von zwei Sexworkerinnen zur Last gelegt wird. Die Polizei hatte mit Hochdruck ermittelt, in fast allen Nürnberger Prostitutionsbetrieben Handzettel verteilt und umfangreichste Nachforschungen angestellt, die nun scheinbar zum Erfolg geführt haben. Aus ermittlungstaktischen Gründen, gab es von Seiten der Polizei und der Staatsanwaltschaft keine detailierten Informationen. Für Montag, den 12. Juni 2017, ist eine Pressekonferenz angekündigt, bei der dann die Ermittlungsergebnisse präsentiert werden sollen. Auch zur Nationalität des vermeintlichen Täters, wurden keine Angaben gemacht. Da ich gestern zufällig in Nürnberg unterwegs war, erfuhr ich im Taxi von der seit einer Woche brodelnden Gerüchteküche: natürlich hat man in Kneipengesprächen die Asylanten im Blick, die in Nürnberg stark vertreten sind und das Stadtbild beispielsweise am „Plärrer“ durchaus prägen. Allerdings scheint mir dies recht unsinnig zu sein, da das Vorgehen des Täters auf Detailkenntnisse der Szene schließen lässt, die für einen Asylanten sehr ungewöhnlich wären. Ich persönlich gehe von einem Triebtäter aus, der eher keinen direkten Migrations-Hintergrund hat, sondern in irgend einer Art und Weise schon länger in der Nürnberger Wohnungsprostitutions-Szene unterwegs ist. Er hat nämlich Wohnungen ausgewählt, in denen Frauen alleine arbeiten und in denen es dementsprechend wenig Schutzfunktionen gibt. So etwas weiß man nur, wenn man Wohnungen regelmäßig besucht und um die Hintergründe weiß! Den gesamten Artikel finden Sie unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/11/sexworker-mord-nuernberg-3/
  18. Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Berlin eine Pressekonferenz zum Thema „Sexarbeit ist Arbeit! Respekt!“ statt, zu der eine engagierte Aktionsgruppe rund um die bekannte Berliner Aktivistin Stephanie Klee anlässlich des „Internationalen Hurentags“ eingeladen hatte. Das Thema Sexarbeit ist momentan von der anstehende Einführung des neuen Prostitutionsgesetzes zum 1. Juli 2017 geprägt, ein Datum, das für die Erotikbranche und vor allem für die Sexworkerinnen und Sexworker ein „Schlag ins Gesicht“ ist, da Grundrechte eingeschränkt oder sogar ganz aufgehoben werden! Ein „Prostitutiertenschutzgesetz“, das nicht schützt, sondern im Gegenteil bevormundet und jeglichen Respekt vermissen lässt! Der vermeintliche Schutz wird als blanker Hohn betrachtet und für die Gruppe der Aktivistinnen ist es an der Zeit (weiter) zu handeln, um die Öffentlichkeit zu sensibilisieren und einen „Zusammenschlus“ zu organisieren. Generelle Ziel der Kampagne ist es, eine Rücknahme des neuen Gesetzes zu erreichen und den politischen Druck zu erhöhen: Informieren und aufklären! Aktiv werden! Dies soll u.a. mit einer Wanderausstellung, einem Filmfest und mit vielfältigen politischen Aktionen realisiert werden! Mein Bericht dazu unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/06/sexarbeit-ist-arbeit/
  19. Am vergangenen Freitag, dem 2. Juni 2017, fand in Frankfurt am Main ein neuerliches Koordinierungstreffen zur Verfassungsbeschwerde beim Verein Dona Carmen e.V. statt. Inzwischen wurde wohl das selbstauferlegte Presse-Schweigegelübde aufgehoben, denn verschiedene Medien berichten jetzt über die Inhalte des geplanten Projekts. Die Frankfurter Rundschau berichtet, dass die Verfassungsbeschwerde noch in diesem Monat in Karlsruhe eingereicht werden soll, wobei dies mit meiner rechtlichen Wahrnehmung kollidiert, da ein Gesetz grundsätzlich erst gelten muss, bevor man dagegen vorgehen kann. Anders wäre es bei einem „Eilverfahren“, was man aber sinnvollerweise viel früher hätte anschieben können bzw. müssen, wenn man einen „Stopp“ hätte erreichen wollen. Aber vielleicht ist die Info einfach schwammig oder die Unterlagen bleiben eben bis zum 1. Juli 2017 in der Geschäftsstelle liegen. Egal, spielt auch keine wirkliche Rolle. Inhaltlich soll, laut der Frankfurter Rundschau, die sich auf Aussagen von Rechtsanwalt Starostik beruft, gegen 3 Punkte des Prostitutionsgesetzes vorgegangen werden und zwar 1. gegen die enge Überwachung bei der Anmelde- und Beratungspflicht, 2. gegen die Kondompflicht, die unzulässig in den intimen Persönlichkeitsbereich eingreift und 3. gegen die Kontrollpflicht, die Betreibern und Vermietern auferlegt wird. Von den vielen Punkten, die noch im Winter 2016 angeführt wurden, sind objektiv nicht mehr viele übrig geblieben, was den Betrachter, also mich, etwas verwirrt. Denn haben diese 3 Punkte das Potenzial das Gesetz irgendwann einmal zu stoppen oder maßgeblich zu verändern? Den ganzen Artikel und die Frage nach dem versteckten Kaninchen lesen Sie unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/06/06/prostituierte-klagen-in-karlsruhe-frankfurter-rundschau/
  20. Die Frankfurter Aktivisten von Dona Carmen e.V. sind immer wieder für markante Überraschungen gut und dabei bleibt manchmal der gute Geschmack auf der Strecke. In einem "Aufruf" an alle Sexarbeiterinnen und Sexarbeiter wird nun die Alias-Hure "Alice Schwarzer" propagiert ... das kann man witzig finden, wenn man ziemlich schräg drauf ist ... ich selbst finde es völlig geschmacklos und was die reale "Alice" dazu sagen wird, ist ziemlich klar. oder? Meinen Artikel dazu, finden Sie unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/31/alice-schwarzer/ Einen schönen Tag wünscht Howard
  21. Ein mysteriöser Mord an einer 22-jährigen Sexworkerin aus Rumänien, beschäftigt momentan die Nürnberger Kriminalpolizei, die eine Mordkommision eingerichtet hat und auf Zeugensuche ist: Am Mittwoch, dem 24. Mai 2017, wurde die Feuerwehr Nürnberg gegen 19.30 Uhr zu einem Brand in einem Mehrfamilienhaus in der Nürnberger Innenstadt gerufen, wo dann in einer Wohnung im 6. Stock eine leblose Person aufgefunden wurde, die aber nicht etwas dem Feuer zum Opfer gefallen war, sondern bereits vorher durch massive Gewalteinwirkung zu Tode gekommen war. Der Brand wurde wahrscheinlich gelegt, um Spuren zu beseitigen! Die junge rumämische Sexworkerin, die im Internet unter „Yenna“ inserierte, war der Nürnberger Kundschaft ebenso bekannt, wie die Adresse als solches, bei der es sich um eine Hostessen-Wohnung handelt, die für „preiswerten Sex“ bekannt ist. Zur Klärung der Umstände sucht die Polizei nun Zeugen, die möglicherweise etwas zur Tat berichten können oder diesbezüglich Beobachtungen gemacht haben. Recht bizarr sind die Anmerkungen des Portals reporter-24.com zum Mordfall, bei dem Berichte über „Yenna“ aus einem einschlägig bekannten AO-Forum zitiert und abgebildet werden: offensichtlich hatte die Dienstleisterin u.a. Absprachen zum Sex ohne Gummi nicht eingehalten und hatte für zu wenig sexuelle Leistung zuviel Geld genommen. Auch mit den Betreibern anderer Nürnberger Bordellbetriebe, soll es Streitigkeiten gegeben haben. Den kompletten Artikel gibt es unter: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/27/sexworker-mord-nuernberg/
  22. Eine Geschichte, die ich zunächst für eine "Ente" hielt, bis bei einem großen deutschen Erotikportal die "gewerbliche Anzeige" veröffentlicht wurde: In Dortmund gibt es jetzt ein Sexpuppen-Bordell, wobei ich mich wirklich frage, ob da Kunden aufschlagen? Den Escort-Service übernimmt dann DHL? Zumindest kann man darüber schmunzeln ... http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/05/07/sex-doll-sex-bordell-dortmund/ Es winkt ... Howard
  23. Vor einigen Tagen hat vor dem Landgericht Augsburg der Prozess gegen Hermann "Pascha" Müller begonnen, bei dem es primär um die Frage geht, ob Sexworker in einem Müllerschen Bordell selbständig auf eigene Rechnung oder aber als weisungsgebundene "Angestellte" gearbeitet haben. Kann zweiteres von der Staatsanwaltschaft bewiesen werden kann, droht Müller eine Verurteilung wegen Steuerhinterziehung. Der Prozess hat meines Erachtens grundsätzliche Bedeutung für die Branche, da Müllers Geschäftsmodell deutschlandweit in ähnlicher Form praktiziert wird. Artikel zum Fall Müller: http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/23/prozess-hermann-pascha-mueller/
  24. Mein Bericht zur gestrigen Veranstaltung in Berlin: Rotlicht traf Blaulicht - 04. März 2017 - Berlin http://prostitution2017.de/schutzgesetz/2017/03/05/rotlicht-trifft-blaulich-seminar-berlin-intim/

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