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Chandler Bing

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Alle erstellten Inhalte von Chandler Bing

  1. @Philebos: Und nicht zu vergessen, dass der Ministerpräsident der Herzen seine Frau Karin mit "Muschi" anspricht. Der Sauhund (das ist in Bayern ein Kompliment). Schließlich weiß er nach eigener Aussage, was es heißt Mutter von drei Kindern zu sein. Dennoch möchte ich nicht noch mit Stoiberschen dirty talk Bekanntschaft machen müssen. Wenn es zwischen "Äähs" und "Ja gutä, zunächst einmal" dazu kommt. Wenn Sie meinen, was ich verstehe, meine sehrverehrtnDamundHerrn.
  2. Reden wir jetzt vom Elternhaus in Niederbayern oder einer preußischen Kaserne? Ich denke, es geht nicht um Unter- und Überordnung. Wenn das passiert, dann Helm ab zum Gebet! Hört sich nach: "Na warte, bis Papa heimkommt!" an. Es geht um die Übernahme von Verantwortung (soweit sie selbst noch nicht wahrgenommen werden kann) bei gleichzeitiger Wahrnehmung des Kindes als Person - nicht als Befehlsempfänger. Natürlich kann der Satz "Solange ich meine Füße unter Deinem Tische habe, solange hol' ich Dir Dein Bier." auch als Erziehungserfolg interpretiert werden. Ich muss mich auch von meinem Kind hinterfragen lassen dürfen und es besteht insoweit einige Zeit keine Augenhöhe, stimmt schon. Die Gefahr von Projektionen auf das Kind ist zweifellos größer als in umgekehrter Richtung und Kinder sind oft wehrlos. Der Göttervater hat das oben bereits schön zusammengefasst. Aber jemandem im Zweifel nur sein Alter "vorzuwerfen" (was sich in der Eltern-Kind-Beziehung nie ändern wird) oder daran gar Subordination festzumachen, halte ich für schwierig. Der Erziehungsauftrag liegt darin, das Kind zur Übernahme von Eigenverantwortung zu befähigen und entsprechend (auch) mit sozialer Kompetenz auszustatten. Da wird mein Aktionsradius eingeschränkt sobald der meiner Kinder wächst (ich red' als Vater erwachsener Kinder auch recht lockig-flockig daher). Und das muss man alles aushalten (das nennt man ja Pubertät: wenn die Eltern schwierig werden) - die Entscheidungen der Kinder eben auch. Genau wie im Zweifelsfalle die Kinder mit der Reaktion der Eltern fertigwerden müssen. Womit wir doch wieder irgendwie on topic wären.
  3. Wenn es eine Art Ranking geben sollte, würde ich Liebe - die fast immer idealisiert (das ist ja oft die Krux) - zweifellos höher ansiedeln. Es betrifft m.E. aber zwei grundverschiedene, nicht vergleichbare Ebenen bzw. Settings. Und: auch Freundschaften können enttäuscht werden und scheitern. Dazwischen gibt es vielleicht noch Freundschaft kombiniert mit Sex. Da wird's dann bekanntermaßen oft gleich noch komplizierter und die Gefahr eines Verlustes oft unkalkulierbar potenziert. Wie kommen wir zum Thema zurück? Keine Freundschaft gepaart mit Sex = Escort? Und wie ist es - Sex kombiniert mit Sex - mit Filmen im "Erwachsenen-Fortbildungsprogramm"? Wieder mal Fragen über Fragen ... Ach ja: und Elternliebe ist ja nunmal nochmal was ganz anderes.
  4. Das ist bestimmt gut gemeint, hat aber auch etwas Erdrückendes. Das ist jetzt zwar aus dem Zusammenhang gerissen, soll aber das Apodiktische herausstreichen: hat eben auch das Potential zur emotionalen Erpressung und zu einer Double-Bind-Botschaft. "Ganz egal was Du tust: das schaffst Du nicht. [double bind: Ich bin Dir über, dagegen bist Du machtlos.]" Das hast Du wahrscheinlich so nicht gemeint, ein solcher Satz ist dennoch zweischneidig. Schließlich soll/muss das Kind ja auch noch dankbar sein. Und nach meiner Erfahrung hat Liebe immer etwas mit Anspruch zu tun. Nicht Anspruch auf jemanden, aber Anspruch an jemanden (den Partner und sich selbst). Echte Freundschaft begehrt keine Änderung der Person, kann einen so stehen lassen wie man ist (und sollte gegenüber Liebe das Weniger darstellen; in Liebe ist auch das beinhaltet, sonst ist das ein mehr oder weniger schleichendes Gift). Das gilt im Idealfall auch in Eltern-Kind-Beziehungen. Aber zum Thema: gerade damit hat der dargestellte Mutter-Tochter-Konflikt - das erschien mir persönlich ambivalent: einerseits zu öffentlichkeitsheischend-soapig, andererseits eine vielleicht notwendige Darstellung - seine Grundlage. Es kann oder konnte eben nicht mit dem eigenen Wertesystem der Werdegang des Kindes abgeglichen, geschweige denn akzeptiert werden. Gruß, Chandler B*
  5. Deswegen ist der Münchener Flughafen ja auch der einzige Flughafen, der nur von der Luft aus zu erreichen ist. Ganz so, wie es sich der Namensgeber, der große Vorsitzende, als Flugnarr wahrscheinlich vorgestellt hat. Da muss man den großen Germanisten schon genau zitieren, um die Eleganz der Formulierung wirken zu lassen: "Wenn man ... am Münchener Hauptbahnhof ... mit zehn Minuten ... ohne dass Sie am Fluhgafen noch einchecken müssen ... dann starten Sie im Grunde genommen am Flughafen ... am am Hauptbahnhof in München starten Sie Ihren Flug." Solche Sternstunden brennen sich auf ewig ins Gedächtnis. Die Redenschreiber im Hintergrund haben, wie so oft bei Abweichungen vom Manuskript, Blut und Wasser geschwitzt. --------------------- Nachtrag: da warste jetzt schneller, Obelix. Was müh' ich mich eigentlich ab ...?
  6. Niemand etwas für sich "eingenommen" oder "zerredet" hat, mein junger Padawan. Mach frei Dich von Deinen negativen Gedanken. Es war ein Einhaken bei einem vorangegangen Statement (und btw als OT gekennzeichnet.) Deinen zweiten Teil kann man durchaus unterschreiben, er hätte aber auch genügt. Moderare heißt überprüfen. Gruß, Chandler B*
  7. Dann hast Du Dich wohl etwas undifferenziert ausgedrückt oder ich habe es einfach missverstanden - wie Deinen Hinweis auf Strafzahlungen (von wem an wen?). M.E. müssen dann jedoch weitere Gesichtspunkte dazukommen, z.B. im Rahmen der strafbewehrten Förderung von Prostitution (§180a StGB). Aber wer schreibt das schon in sein Impressum oder seinen Geschäftszweck? Dann würde sich das Ganze im Lichte eines gesetzlichen Verbots abspielen und deshalb (evtl.) nicht einklagbar sein. Ansonsten überzeugt mich Dein Hinweis nicht, Stichwort: Einheit der Rechtsordnung. Was auf der einen Seite nicht sittenwidrig ist, kann nicht ohne Weiteres andernorts so qualifiziert werden. Eine Durchsetzung wird also nicht am rechtlichen Rahmen, sondern an ganz anderen Aspekten scheitern (z.B. "Enttarnung" vor der Öffentlichkeit und ja: auch Druck und Ausnutzen der Situation). Das ist jedoch ein bedauerliches faktisches Manko, weniger ein systemisch-rechtliches wie dies die Verwendung des Rechtsbegriffes "Sittenwidrigkeit" nahelegt. Just my 2 cents, wahrscheinlich ohnehin OT. Gruß, Chandler B*
  8. Mit Verlaub: das ist ja schon mal totaler Quatsch. Das zeigt allein die Klarstellung der Einklagbarkeit der Vergütung in §1 des ProstG. Wenn das Prostitutionsgesetz eines gebracht hat (es ist beileibe nicht das Allheilmittel oder gar die Lösung aller Probleme im tatsächlichen Leben), dann die Klarstellung, dass diese rechtliche Wertung weit aus dem letzten Jahrtausend stammt. Wenigstens das ergibt sich sogar aus der Gesetzbegründung. Gruß Chandler B*
  9. Cunnilingus ist ein Zungenbrecher. Und männliche Wissensvermittlung ist - vgl. den Titel des Fadens - originär OT.
  10. "Im Auslegen seid froh und munter, legt Ihr's nicht aus, so legt was drunter." (J.W. v. G. , Dichterfürst und Nebenerbswerbsjurist) Nein: Es geht darum, ob der Friseur in Rente ist oder nicht und ob ihm die Gassenkinder ein "Du Friseur" hinterherrufen dürfen. Der Kunde muss sich auf keinen Fall beschimpfen lassen, auch wenn die kariert gefärbte Halbglatze von ihm gewünscht war ... In diesem Fall besteht die gesamtgesellschaftliche Aufgabe vor dem Friseur zu warnen. Die Verantwortung dafür übernimmt der Friseur. Dem Kunden steht es selbstredend frei in den Feuilleton-Beilagen überregionaler Tageszeitungen Elogen auf seine haarspalterischen Erlebnisse zu verbreiten. Und jetzt wirklich ab.
  11. Dann versuche ich es nochmal: Es geht gerade nicht um Sonderrechte, sondern um den gleichen Umfang von Rechten - also in dieser Richtung Gleichbehandlung. Diese scheint mir immer dann gefährdet, wenn in einer Argumentation mit "Aber sie hat sich doch dafür entschieden" begonnen und mit "Das Publikum hat aber ein Recht darauf" aufgehört wird. Aber ich bin jetzt raus, Kinder. Ich glaube, es ist von mir alles Wesentliche gesagt. Und: die Relevanz der Nobelpreis-würdigen Ergüsse - das also ist des P.K.! - der Berichteschreiber hatte ich natürlich nicht bedacht. Die Urheberrechte sind da sonnenklar.
  12. Respektlosigkeit gibt's nach meinem Dafürhalten zunächst nur in einer Form. Ich verhalte mich so oder eben nicht (für eine Bewertung ist auch die Einschätzung des Gegenübers maßgeblich). Dass sie strafbewehrt ist, macht sie nicht zu einer Respektlosigkeit 1. Klasse, die andere nicht tolerabler. Aber vielleicht bin ich da auch streng, ich denke ich vermische da nichts. Mit dem o.g. hast Du ja meinen viel zitierten zentralen Punkt (Güter-/Interessenabwägung) genannt. Es geht nicht in "vielen", sondern in diesem Bereich "immer" um Abwägung. Genau darauf weise ich die ganze Zeit hin. Ich tu' mich schwer, die meiner Ansicht nach unzulässige Gleichung "SDL = herabgesetzte Eingriffsschwelle" zu akzeptieren und so liest es sich zunächst für mich. Es verlangt nach Gleichbehandlung und da kann ich nicht erkennen, warum bei Berichten in P6-Foren die Anforderungen zur Einschränkung von Persönlichkeitsrechten niedriger sein soll. So scheint es mir jedenfalls. Nach dem Motto: selbst Schuld, wenn sie sich auf dieses Parkett begibt. DAS fördert in meinen Augen die Stigmatisierung. Und wenn angesichts der gegebenen Umstände das Sich-dagegen-Wehren als politisch unkorrekt angeprangert wird, wird m.E. ein Schuh daraus. Aber wir drehen uns wahrscheinlich im Kreis. Waren ja nur meine Gedanken dazu.
  13. Das ist doch Quatsch. Um es mal etwas provokativer zu formulieren: das hat das Potential, der Anbieterin in dem Augenblick, in dem sie ihre Dienstleistung anbietet, das Recht auf ihre hinter der Tätigkeit/Rolle stehende Person abzusprechen. Natürlich unter Verwendung eines Pseudonyms. Nochmal: als wenn damit die Preisgabe von Persönlichkeitsrechten verbunden wäre und das Publikum das verlangen dürfte. DAS halte ich für eine verwunderliche, wenn nicht überhebliche Einstellung. Es bedeutet und verlangt (Ver-)Fügbarkeit und das ist m.E. ein Zeichen dafür, dass in den Köpfen die Anerkennung von Prostitution noch lange nicht geschafft ist. Solange das so ist, muss es im Bedarfsfall auch Abwehrmechanismen geben. Ansonsten - jetzt mal von mir ein schiefer Vergleich - verlangt der Metzger vom Aufschnitt, in der Theke für ihn zu tanzen. Das finde ich seltsam.
  14. M.E. kommt es für eine Bewertung als ein (=1) Kriterium der Interessenabwägung auf die spezielle Tätigkeit an - und auf den Inhalt und die Qualität des Berichts. Zu Letzterem kann ich aus eigener Erfahrung (s. mein erstes Posting mit dem Hinweis auf meine anderweitig allgemeinen Betrachtungen) nichts sagen. Wenn die Anbeiterin noch weiter aktiv ist und nur die nachvollziehbare Reihe permanenter schlechter Berichte verschleiern oder durchbrechen möchte, ist das ein weiteres Kriterium der erforderlichen Abwägung. Vielleicht ist das Beispiel vom Lehrer an diesem Punkt gar nicht so weit entfernt, diese Fallkonstellation betrifft aber nur die weiterhin aktive Anbieterin und den weiterhin aktiven Lehrer. Ansonsten ist auch der Lehrer nach meinem Dafürhalten ein Obstvergleich; ich ging von einer beendeten Karriere aus. Ich wehre mich etwas gegen die mir indifferent erscheinende Gleichsetzung eines Schülerforums mit einem P6-Forum. Ziel und Inhalt der Informationen stellen nach meinem Dafürhalten ein sachliches Unterscheidungskriterium dar und hat andere Ausdwirkung für die Betroffenen. Eine mir merkantilistisch anmutende Betrachtung des Ganzen war aber noch nie mein Ding und wird es wohl auch nicht werden.
  15. Wir sind uns wohl einig darüber, dass von einem Großteil der Bevölkerung - wahrscheinlich in Übereinstimmung mit dem berühmten "Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden" - der Beruf des Fließenlegers nicht als Stigma angesehen wird. Insofern werden mit dem schmissig anmutenden Vergleich Äpfel und Birnen verwechselt. Es ist nicht ganz verkehrt, wenn als Maßstab für den Umgang untereinander und dessen rechtlicher Bewertung Repekt im Auge behalten wird. Oder bist Du etwa für die Abschaffung der Straftatbestände der Beleidigung, üblen Nachrede und Verleumdung? Hier geht es immer um Ehrabschneidung, Verletzung des Persönlichkeitsrechts und die Herabwürdigung des Einzelnen in der Öffentlichkeit. Solange z.B. ein verächtlich gezischtes "Du Nutte" strafbar ist, wird die Betroffene, wenn sie es will, die Spuren, die dazu führen können, verwischen dürfen. Ohne Wenn und Aber. "Du Fließenleger" kannst Du hingegen brüllen wie Du willst. Bei den Mohammed-Karikaturen können sehr wohl rechtliche Folgen daran geknüpft werden: Zum einen ist dies in unserem Gemeinswesen GsD z.B. von der Kunst- und Meinungsfreiheit gedeckt, zum anderen kann sich ein militanter Salafist wegen der von ihm (mit Stolz eingeräumten) begangenen Straftaten (s. den derzeit anhängigen Prozess vor dem Landgericht Bonn gegen Murat K.) nicht auf seine Religionsfreiheit berufen. Das heißt eben nicht, dass man den Islam nicht respektiert. Der Respekt ist eben nicht gleichzusetzen mit Straffreiheit aufgrund eines fanatisierten Irrglaubens. Das gilt i.Ü. auch für die mittelalterlichen christlichen Kreuzzüge.
  16. Wo ist der Unterschied? Dürfen in diesem Fall Persönlichkeitsrechte vom Publikum eingeschränkt werden? Wird diesem das Recht eingeräumt, über die Rechte eines anderen zu disponieren - vulgo: Liefert sich die Anbieterin zu irgendeinem Zeitpunkt willenlos aus und will sich (fernab einer Rolle) im Kern ihrer Persönlichkeit zum Objekt machen? Hat das Publikum allen Ernstes einen Anspruch darauf? Ich denke, die Fragen beantworten sich von selbst. Es ist m.E. alles eine Frage des Respekts. Sind wir ehrlich: wir bewegen uns hier im Bereich der Sandkastenstrategie. Bei allem amusement über einen detektivischen Ansatz - eine gewisse Frustrationstoleranz auf Seiten des Publikums kann eine (ehemalige) Anbieterin schon erwarten. Solange nicht tatsächlich betrügerische Absichten dahinterstehen (und solche kann ich nicht erkennen), wird der Wunsch nach einem völligen Verschwinden oder der Wechsel der Camouflage ausgehalten werden müssen. Da schwingt mir, ehrlich gesagt, als Subtext oder Motiv einer Aufregung - als eine Möglichkeit - viel zu sehr verletzte Eitelkeit o.ä. mit. Gegen ein "Manche sind gleicher als andere" wehre ich mich immer: den Bucher möchte ich sehen, der von einer vormaligen Anbieterin in der Öffentlichkeit/im Netz/vor der Partnerin mit einem Kontakt in der Vergangenheit konfrontiert wird ... Warum soll Diskretion eigentlich eine Einbahnstraße sein? Die Entscheidung für einen öffentlichen Auftritt ist eine markttechnische Entscheidung der Person und/oder Unternehmers. Sie bedeutet keine Ewigkeitsgarantie zu Gunsten des Publikums. It's just - and it's simple. Mir leuchtet gar nicht ein, wie man das anders sehen kann. Aber ich bin ja auch von mäßigem Verstand.
  17. Wie ich da ins Spiel komme, kann ich im Augenblick nicht ganz nachvollziehen, ich hab' auch nicht den ganzen Thread gelesen. Zu meinen Aussagen hier und hier stehe ich aber immer noch. Aber um Deine Frage zu beantworten - klare Antwort: ja. Weil selbstverständlich das Persönlichkeitsrecht die autonome und alleinige Bestimmung darüber beinhaltet, ob und wie Informationen über die eigene Person behandelt werden. Nicht zu Unrecht ist das von der dazu berufenen Stelle in den Verfassungsrang erhoben worden (Stichwort des Bundesverfassungsgerichts: Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung), obwohl die verfassungsrechtliche Keule ja grds. nicht zwischen Privatleuten hervorgeholt werden soll. Grundrechte sind zunächst Abwehrrechte gegen den Staat, bestimmen aber die Auslegung allgemeiner Verhaltensregeln auf allen Ebenen mit. Das gilt für Datensammelwut, Datenmissbrauch, Ausspähen von Daten - aber auch schlichtweg für die Verwertung von Wissen gegen den Willen des Betroffenen. Den entgegenstehenden (oder wenigstens mutmaßlichen) Willen kann ich allein der Tatsache des Rückzuges entnehmen. Das Stichwort "G.M." macht es aber m.E. ganz deutlich: Wenn sich die Dame dafür entscheidet, Abschied vom Business zu nehmen, besteht a) zukünftig kein Informationsbedürfnis mehr und b) das Recht der Betroffenen schon deshalb darüber zu verfügen, weil es ggf. ihre Entscheidung ist, mit der früheren Tätigkeit nicht mehr konfrontiert zu werden. Das schließt Herrenwitze mit ein. Man mag das ggf. aus politischen Gründen anders sehen, es ist und bleibt jedoch eine persönliche Entscheidung. Schließlich ist der Sonderheit der Tätigkeit und der (immer noch) zweifelhaften gesellschaftlichen Akzeptanz Rechnung zu tragen. In jedem Fall ist - wieder so ein Zauberwort - die Entscheidung der Dame zu respektieren. Das Publikum bleibt, was es ist: Publikum ohne Anspruch auf eine Eintrittskarte ohne Vorstellung. Ein Recht, sich im Nachhinein an Berichten zu ergötzen, besteht für die Zaungäste m.E. nicht. Zumindest wird mir niemand deren höherstehendes Interesse gegenüber der vormaligen Anbieterin überzeugend darlegen können. So einfach. Das Netzt vergisst zwar nie, dies ist aber zunächst ein faktisch-technisches Problem. Mit der rechtlichen Ebene und der zunächst eindeutigen Beantwortung der Frage hat das m.E. wenig zu tun. Die Beantwortung muss man sich also nicht schwerer machen als sie ist. Gruß, Chandler B*
  18. Rufmord per se ist schrecklich. Mein Mitleid hält sich aber mit denjenigen, die das Licht der Öffentlichkeit so sehr gesucht haben, um eine Art republikanischer Royals darzustellen, doch in Grenzen. Wer sich in Gefahr begibt, kommt darin um. Und der Gedanke, die „Guttenberg-Lücke“ - oder war es die Guttenberg-Lüge ? - zu füllen, war vordergründig vielleicht tricky, aber ob der bekannten Substanzlosigkeit zum Scheitern verurteilt. Nie ist man nur Täter oder Opfer und offenbar hat sich Christian Wulff, der sich mit dem Schafspelz des Lieblings-Schwiegersohnes tarnte, ausreichend Feinde gemacht. Und nun wird von Kriemhild das eigene und Siegfrieds Schicksal beweint. Ich mag auch nicht recht glauben, dass durch die Veröffentlichung eines Buches die Seele der Kinder gerettet werden soll, es sei denn man leidet nach allem an der Hybris anzunehmen, dass das eigene (späte) Wort einen Schlusspunkt zu setzen vermag. Wäre man bösartig, würde man in der jetzigen Abwehr einer Rufmord-Kampagne nur ein weiteres Mosaiksteinchen unter dem Label „Sex sells“ sehen wollen. Schließlich wurde das Manuskript nicht dem Beichtvater anvertraut, sondern einem Verlag, der damit vordergründig keine Waisenhäuser finanziert. Ein bisschen Gage werden sich auch die Autoren ausgerechnet und billigend in Kauf genommen haben. Die SZ hat es im Streiflicht am Wochenende – das satirische Ambiente ist auch der richtige Platz für die gesamte krude Story – folgendermaßen enden lassen: „Inzwischen hat sich Dieter Wedel in die Debatte eingeschaltet, um es einmal mit einer Fernsehmetapher auszudrücken. Wedel sagt, er halte den Zeitpunkt für eine Verfilmung des Lebens von Bettina Wulff für verfrüht. Vielleicht sagt er es ja nur, weil er selber einen Film über Bettina Wulff machen möchte, und hier könnte jetzt ein schönes Wortspiel mit Dieter Wedel und dem schönen Wohnort der Wulffs stehen, aber es gibt nun einmal Dinge, die einfach zu peinlich sind, als dass man sie aufschreiben sollte.“ Mit der Verfilmung wird man sich dennoch beeilen müssen: schließlich sehe ich in der Hauptrolle niemand anderen als Veronika Ferres – das passt dann auch wieder und es bleibt irgendwie en famille. Die Vroni, wie sie im Helikopter - „CW“-Wert optimiert, möchte man kreischen - über den Fernsehturm am Alex braust, um dem Aufstieg und Fall des Präsidentenpaares die nötige Dramatik zu verleihen. Muss ja ein Blockbuster auf RTL werden ... Und den Soundtrack dazu gibt’s auf Spiegel Online auch schon: Die Wulff-Story - Eine Affäre in Liedern Eine Kolumne von Silke Burmester Die Geschichte von Bettina und Christian Wulff scheint an ihrem Tiefpunkt angelangt. Wie konnte es überhaupt soweit kommen? Ein musikalischer Rückblick auf Aufstieg und Fall des einstigen Präsidentenpaares, von Heino bis Udo Jürgens. "Schöne Maid...hast du heut für mich Zeit? Hojahojaho!" , singt Tony Marshall stellvertretend für Christian Wulff, der Bettina Körner auf einer Reise kennenlernt und ihr seine Visitenkarte zusteckt. "Schöner fremder Mann", Connie Francis : Das Lied von 1961 bündelt alle Träume und Zweifel der jungen Bettina Körner, gehört doch der Mann mit Visitenkarte einer anderen. "Sexbomb", Tom Jones : Mit seiner Hommage an die Weiblichkeit singt der Tiger Christian Wulff aus der Hüfte. Und: Die Nachricht kommt an. "Was hat sie, was ich nicht habe?", Katja Ebstein : Diese Frage stellt sich Christiane Wulff, als ihr Mann Christian sie wegen der blonden PR-Frau verlässt. "Venus", Shocking Blue : "Ich bin deine Venus, dein Feuer, wie du es magst" - Bettina Körner hat die Antwort parat. "River Deep, Moutain High", Ike und Tina Turner : Christian Wulff ist im siebten Himmel. Er weiß, egal, was kommt, seine Liebe ist tief wie ein Fluss und hoch wie ein Berg. Immerhin gibt es in Niedersachsen die Leine und den Harz. "Hey Boss, ich brauch mehr Geld", Gunter Gabriel : Bettina kostet. Und die Diäten sind begrenzt. Aber der CDU-Schatzmeister winkt ab: Kein Extrageld für den Landespolitiker aus Hannover. Da muss sich Christian Wulff eben von Freunden einladen lassen. "König von Deutschland", Rio Reiser : Keine Vision, keine Idee, wie es mit dem Land vorangehen könnte - egal. Christian Wulff wird Bundespräsident, und Merkel hat einen Kanzlerkonkurrenten weniger. "Barbie Girl", Aqua : "I'm a Barbie Girl, in a Barbie World" - der Traum vom Traumleben geht in Erfüllung, als Bettina Wulff als First Lady in Berlin einzieht. "Was wollen wir trinken?", Bots : Das Leben der Wulffs in Berlin gleicht einer großen Sause. Tolle Leute, tolle Verpflegung - man macht sich wenig Sorgen und missdeutet das Grollen des Unheils als zu laute Bässe aus der neuen, tollen Anlage. "Apocalypse Now" : Der Soundtrack u.a. mit dem schönen Titel "The End" von den Doors begleitet die Wochen des Showdowns dessen, was die Boulevardpresse als "Glamour-Paar" verstanden haben wollte. "Stand by Your Man", Tammy Wynette : Ja, Bettina Wulff steht neben ihrem Mann, als dessen schwerste Stunde schlägt. Allerdings mit bewusst eingenommenem Abstand. "Yesterday", Beatles : Von einem Tag auf den anderen bleiben den Wulffs nur noch die Erinnerungen an die Tage, als der Ärger so weit entfernt schien. Behutsam führt der Song ins Heute, wo es so aussieht, als würden die Unannehmlichkeiten gar nicht mehr verschwinden wollen. "I am Bored", Iggy Pop : Die Regale in Großburgwedel sind abgestaubt, die Galakleider in den Schrank gequetscht, die Eltern informiert, dass man wieder da ist. Das Aus-dem-Fenster-Gucken nutzt nix, hier ist der Hund begraben. Bettina ist gelangweilt. "Auferstanden aus Ruinen", DDR-Hymne : Bettina hat eine Idee! Ein Buch wird sie zurück in die Öffentlichkeit bringen. Wie Phoenix aus der Asche wird sie aus dem Schotterberg hervorsteigen, unter dem ihr Mann begraben ist. Im Rampenlicht der Aufmerksamkeit will sie sich ein neues Leben aufbauen. "Bettina, zieh dir bitte etwas an!", Fettes Brot :*Doch die Sache läuft nicht gut. Irgendetwas geht schief. Aus irgendeinem Grund wollen die Bürger nicht hören, welche Leiden Bettina Wulff als Präsidentengattin erduldet hat und wie schlimm das alles war. Man möchte schlicht, dass sie den Mund hält. Fettes Brot scheint dem Volk aus der Seele zu sprechen: "Bettina, pack deine Brüste ein! Bettina, zieh dir bitte etwas an!" "Lucille", Kenny Rogers : Christian Wulff hört seine Frau in Interviews sagen, sie wolle jetzt an sich und die Kinder denken und*sich ein eigenständiges Leben aufbauen. Seine Angst, Bettina könnte gehen, findet ihren Widerhall in den Zeilen: "Du hast eine prima Zeit gewählt, mich zu verlassen, Lucille, die Kinder sind krank und die Schulden so viel." "Help", Beatles : Dieser Song erinnert Bettina Wulff an die Zeit, als sie jünger war und nie Hilfe in Anspruch nehmen musste. Doch jetzt muss sie erkennen, dass dieses Leben der Vergangenheit angehört und dass sie an Selbstsicherheit eingebüßt hat. Sie sehnt Hilfe herbei, denn sie fühlt sich down und würde es sehr gutheißen, jemanden an ihrer Seite zu haben. "It's Over", Electric Light Orchestra : Die Fernsehauftritte sind abgesagt, die Signierstunden und Lesungen auch*. Christian redet nur noch mit seiner Frau, um ihr Vorhaltungen zu machen, die Kinder sind bei den Großeltern. Bettina Wulff hat sich ins Handarbeitszimmer zurückgezogen und hat nur die alles umfassende Zeile im Kopf: Es ist vorbei. Alles ist vorbei. Sie sitzt vor den Scherben ihres Lebens. "Immer wieder geht die Sonne auf", Udo Jürgens : Sie wühlt in ihrer Plattensammlung aus Jugendtagen, und wenn irgendetwas einen Funken Hoffnung in die aktuelle Dunkelheit bringen kann, dann sind es diese Zeilen: "Wenn ein Traum, irgendein Traum sich nicht erfüllt, wenn die Liebe zu Ende geht, wenn selbst die Hoffnung nicht mehr besteht, nur Einsamkeit. Wenn ein Blatt irgendein Blatt vom Baume fällt, weil der Herbstwind es so bestimmt, wenn das Schicksal uns etwas nimmt, vertraue der Zeit. Denn: Immer immer wieder geht die Sonne auf, und wieder bringt ein Tag für uns ein Licht. Ja immer, immer wieder geht die Sonne auf, denn Dunkelheit für immer gibt es nicht. Die gibt es nicht." Gruß Chandler B*
  19. "Mein Wort ist Gesetz - Gebt mir eine Legion und es wird Recht" (Cäsar, sehr frei zitiert) Vielleicht hilft das hier weiter: Der BGH ist ja schon recht höchstrichterlich (nur noch übertroffen vom "Obersten Amtsgericht", wie der BGH das BVerfG oft spöttisch tituliert), daher hier der Hinweis auf eine Entscheidung vom BGH vom 05.07.2011 (Az. 3 StR 87/11), also vergleichsweise druckfrisch, die zwar originär eine ausländerrechtliche Entscheidung ist, aber in den Entscheidungsgründen etwas zur "Beharrlichkeit" sagt: "cc) Systematische Erwägungen sprechen ebenfalls gegen das Erfordernis einer staatlichen Reaktion auf den Erstverstoß. Mehrere Strafvorschriften, welche die Strafbarkeit ähnlich wie § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG von einem mehrfachen Tätigwerden abhängig machen - e twa die Ausübung der verbotenen Prostitution (§ 184e StGB) , die Nachstellung (§ 238 StGB), die Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang (§ 11 Abs. 1 Nr. 2 SchwarzArbG) sowie die Vergehen nach § 27 Abs. 2 Nr. 2 JuSchG, § 148 Nr. 1 GewO und § 20 GPSG -, erfordern ein beharrliches Handeln des Täters. Dieses setzt voraus, dass das entsprechende Verbot aus Missachtung oder Gleichgültigkeit immer wieder übertreten wird. Erforderlich ist demnach in objektiver Hinsicht stets - insoweit entsprechend dem wiederholten Zuwiderhandeln nach § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG - zumindest ein vorangegangener Verstoß . Hinzukommen muss allerdings als subjektives Element eine besondere Gesinnung . Zu deren Beurteilung ist eine Gesamtwürdigung der verschiedenen Handlungen erforderlich. Dabei stehen die einzelnen in Betracht kommenden Elemente nicht isoliert nebeneinander; vielmehr bestehen Wechselwirkungen, die jeweils Rückschlüsse auf das Vorliegen der anderen Kriterien erlauben (vgl. im Einzelnen BGH, Beschluss vom 19. November 2009 - 3 StR 244/09, BGHSt 54, 189, 196, 198; Fischer, StGB, 58. Aufl., § 184e Rn. 5). Hieraus folgt, dass eine Ahndung der Vortat zwar als für die subjektive Komponente der Beharrlichkeit sprechendes Indiz im Rahmen der erforderlichen Gesamtwürdigung Bedeutung gewinnen kann; eine Reaktion auf den Erstverstoß ist indessen nicht unbedingt erforderlich und damit keine konstitutive Voraussetzung beharrlichen Handelns (vgl. SIS-Perron/Eisele, StGB, 28. Aufl., § 184e Rn. 5; noch offen gelassen in BGH, Urteil vom 25. Februar 1992 - 5 StR 528/91, NStZ 1992, 594, 595). Mit diesen Grundsätzen wäre es nicht zu vereinbaren, wollte man zur Erfüllung des Tatbestands des § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG, der ein wiederholtes Handeln genügen lässt und auf eine zusätzliche subjektive Komponente verzichtet, eine Reaktion auf den Erstverstoß verlangen. Dies gilt selbst auf der Grundlage der Ansicht, dass beharrliches Handeln nur vorliegt, wenn zuvor ein Erstverstoß geahndet worden ist (vgl. SK-StGB/Wolters, § 184e Rn. 3 [stand: November 2008]; MünchKommStGB/Hörnle, § 184d Rn. 5; Erbs/Kohlhaas/Liesching, Strafrechtliche Nebengesetze, § 27 JuSchG Rn. 11 [stand: Februar 2004]; Marcks, Makler- und Bauträgerverordnung, 8. Aufl., § 148 GewO Rn. 1); denn auch nach dieser Auffassung ist die Reaktion auf den Erstverstoß lediglich zur Begründung der subjektiven Komponente der Beharrlichkeit von Belang. Auf diese kommt es bei § 95 Abs. 1 Nr. 7 AufenthG indes gerade nicht an." Meine Hervorhebungen sollten hilfreich sein, aber - mit welchem Zeug man sich herumschlagen muss - es mag sich das werte Publikum seinen rhyme darauf machen. Und wenn jemand "Häääh - unnu ???" seufzt, hat er mein Verständnis. Abstrahierungsvermögen, deduktives Denken, jedenfalls Standhaftigkeit vor Bandwurmsätzen und Wortungetümen ("Keine Angst, die wollen nur spielen" ), sind hilfreich. Etwas konkreter erscheint da die Entscheidung des BGH vom 19.11. 2009 - 3 StR 244/09 - (NJW 2010, 1680) mit folgendem Leitsatz: "1. Beharrliches Handeln i.S. des § 238 setzt wiederholtes Tätigwerden voraus. Darüber hinaus ist erforderlich, dass der Täter aus Missachtung des entgegenstehenden Willens oder aus Gleichgültigkeit gegenüber den Wünschen des Opfers in der Absicht handelt, sich auch in Zukunft entsprechend zu verhalten. Eine in jedem Einzelfall Gültigkeit beanspruchende, zur Begründung der Beharrlichkeit erforderliche (Mindest-)Anzahl von Angriffen des Täters kann nicht festgelegt werden ." Ist zwar eine Entscheidung zu §238 StGB (Nachstellung, vulgo: Stalking), i.R.d. §184e StGB wird aber nichts anderes gelten können. Also: Einzelfallprüfung. Und alle Fragen offen ... Et kütt wie et kütt, und "es kommt darauf an". Das juristische Sésame, ouvre-toi! und eine Arbeitsbeschaffungsmaßnahme zugleich. Sorry, mehr ist mir auf die Schnelle weder auf- noch eingefallen. Gruß, Chandler B*
  20. @Tyler: Da haben wir ja mal eines der unterscheidenden Kriterien: Mein Anspruch ist sehr hoch. Deshalb gebe ich viel auf das schriftliche Angebot (die Texte), weil sie Ausdruck der Persönlichkeit sind. Den bekommt man natürlich stärker im direkten Kontakt, im persönlichen Gespräch, in der individuellen Beratung. Da ich auf beides Wert lege, war das Gefühl umso schöner, wenn sich beide Ebenen abgleichen ließen. So ähnlich habe ich das anderswo schon beschrieben: Und dann kommt vielleicht irgendwann der Punkt, bei dem es ernst wird: "Shut up and ..." - The Rest is silence. Gruß, Chandler B*
  21. Es wird jedenfalls ein spannendes Spiel und selten waren die Voraussetzungen so gut, die Aneinanderreihung von (oft unverständlichen und daher umso schmerzhafteren) Demütigungen durch die Squadra Azzurra zu tilgen wie jetzt. 1.) weil die Squadra del Cuore in schwarz-weiß auftritt und 2.) weil die Italiener inzwischen auch fußballspielen gelernt haben (anstatt die Arie vom wehleidigen Maurer-Meister zu singen). Achja, fast fehlt der Ärger über puren Effektiv-Catenaccio, der nicht selten eigentlich unansehlich war und zu unverdienten Siegen geführt hat. Galt halt, ehrlcherweise, auch für den nicht minder effizienten Rumpelfußball deutscher Prägung aus früheren Zeiten. Da fand man es – diesseits des Brenners – selbstredend toll. War aber wenigstens offensiver, wenn auch nicht virtuos. Insofern leben wir in einem moderneren, gefälligeren, sogar ästhetischeren Zeitalter, in dem sich die Freiheit des Geistes Bahn bricht. Was natürlich auch mit dem wassermännischen Bundestrainer zu tun hat. War das was? - Fußball und Sternzeichen? - Ballkontakt beim Sex? - Frühstück mit Yoni? À propos OT: Zu den früheren Trainingsmethoden bei den Italienern (mit Schrecken erinnert man sich – pars pro toto - an den Haudrauf Gattuso: hinterfotzig im Austeilen, wehleidig im Einstecken) gibt es was Nettes. Da kommt schon fast Wehmut auf: [ame= ] [/ame] Aber die Italiener haben m.E. bisher gute und beachtenswerte Spiele gemacht (Spanien hat gestern deutlich an Glanz verloren. Die sollen aber im Endspiel nur kommen! ) Und wenn alles nix mehr hilft, besinnt man sich auf die Taktik eines anderen ehemaligen Erbfeindes. Die gallischen Nachbarn haben schon vor Jahren zu einer Taktik gegriffen, die fußballerisch in Extremsituationen als Manöver des letzten Augenblicks gelten darf und durch den Protagonisten en bleu geadelt wurde: http://www.spin.de/zidane Viel Spaß und – Gutmenschen nach vorne - möge der Bessere gewinnen. OK. Fürs Protokoll - Natürlich unsere Jungs. Nur eine Bitte: kein Elfmeterschießen. Für sowas werde ich langsam zu alt. Gruß Chandler B*
  22. Jetzt fällt mir - seltsamerweise, gebe ich zu - zum Stichwort "Nichtangriffspakt" die WM-Parodie von Stermann & Grissemann. Da war unter dem Label "Feind-Propaganda" die Lösung einfach. Auch: ein Beitrag zur Geschichtsklitterung und zur Bewertung von Rumpelfußball. [ame= ] [/ame]
  23. @Tyler: Völlig d'accord mit dieser Einschätzung (auch zu Boateng und Badstuber). Aber ein wirklich "nettes" Bild habe ich hier gefunden: [EDIT] @Melanie: Wow. Duplizität (ich war gerade am Schreiben) schadet hier nicht. Aber der Punkt geht an Dich!
  24. Den Thread-Titel habe ich jetzt einige Male gedreht und gewendet ... Aber wann ist man denn im hiesigen Forum in einem OT-Thread eigentlich OT? Tricky gewählt. Selten habe ich jedoch eine Diskussion über elf Seiten so on topic erlebt. Aber was anderes: in 24 Stunden wird's ernst. Also für die anderen. (Jaaa, für die Skeptiker: positive Affirmation oder Autosuggestion ist nicht nur erlaubt, sondern vorgeschrieben). Ist ja für den Nachbarn schon sowas wie ein Endspiel. Und in der Vorbereitung, daran darf man sich und die deutsche Mannschaft erinnern, wurde gegen NED m.E. eines der besten und überzeugendsten Spiele absolviert, das man von der jungen deutschen Mannschaft sehen durfte. Wird - aber das ist ja kein Geheimnis - also spannend. Auch wenn der frühere Hass GsD vorbei ist, es ist Zeit mal an ein bisschen Salz an die Suppe zu bringen. Auf ein rotziges "Rijkaard macht die Haare völler" legt man ein vergleichsweise cooles vor.
  25. Du siehst, TD: da haben sich gleich zwei Leute zeitgleich um Dich gekümmert. Bin dafür, Rooneys erstes Tor zählt deshalb doppelt. Aber nochmal zu seiner Frisur: gibt's dafür 'ne Erlaubnis von The Police oder war er zu Lizzy's Thronjubiläum geladen und es war nicht erlaubt, die Fleischkappe zu tragen ? Und bedenke: hope dies last. ---------- Beiträge zusammengefügt um 17:08 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:56 Uhr ---------- Ich meine schon - sowohl als auch gemeint: kleine Veränderung und Luxus. Ist halt ein Feingeist und ... Er sollte die Therapie nur nicht übertreiben. 3kg auf einen Happs ist vielleicht ein bisschen zuviel. Macht durstig.

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