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Petition: Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes


Empfohlene Beiträge

Wer daran interesse hat sollte einfach mitzeichnen

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

 

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.

Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

Immer auf der Pirsch

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Wer daran interesse hat sollte einfach mitzeichnen

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

 

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.

Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

 

 

Warum sollen denn Wettbewerbsverstöße u.a. im Internet anders behandelt werden, als in "normalen" Geschäftsleben? Insbesondere, wo gerade im Internet sich unheimlich viele gefälschte Produkte, einschließlich Medikamente, auf "Ameisenpfaden" von China und anderen Ländern nach Deutschland begeben. Man bekommt sie dann über diverse Internetauktionsplattformen, wo sich "Feierabendhändler" damit eine goldene Nase verdienen. Bei Markenartikeln der Mode ist das für den berechtigen Hersteller "nur" ärgerlich und geschäftsschädigend, in anderen Bereichen mitunter aber auch für Kunden gemeingefährlich.

 

Hatte mal so einen Fall der "anderen Seite", der uneheliche und ungeratene (kein kausaler Zusammenhang!) Sohn eines GF einer unserer Mandanten hatte Holzlaufräder-Plagiate über eine Internetauktionsplattform vertrieben. Sie sahen identisch einem Markenprodukt aus, waren aber, wie der Sohn selbst (!) sagte allenfalls als Brennholz zu gebrauchen (war wohl leicht, aber nur leicht übertrieben). Wir hatten das Vergnügen ihn bestmöglich rauszuhauen. Das Beispiel bringe ich nur deshalb, um zu zeigen, dass Produktfälschungen auch gefährlich sein können, denn wenn das Ding beim Gebrauch zersplittert, hätte sich ein Kind wirklich sehr gefährlich verletzen können. Ich persönlich sehe überhaupt nicht ein, weshalb solche Händer vor gegnerischen Kosten geschützt werden sollen. Und schon gar nicht die Kriminellen, die gefälschte Pharmazeutika vertreiben. Denn da kann man heilfroh sein, wenn die "nur" Zucker oder Stärke enthalten und keine dubiosen sonstigen Wirkstoffe.

 

Weiteres Problem: Eine ungerechtfertigte Abmahnung begründet für den Abgemahnten einen Schadensersatzgegenanspruch wegen eines "unerlaubten Eingriffs in den eingerichteten und ausgeübten Geschäftsbetrieb". Das sind zumindest die eigenen Anwaltskosten des Abgemahnten. Das soll dann der Abmahnende aber tragen, während er die eigenen (Anwalts-) Kosten bei einer gerechtfertigten Abmahnung schlucken soll? Ist also leider etwas komplizierter.

 

Mir ist klar, dass mit dem Vorstoß Anwälten der Wind aus den Segeln genommen werden soll, die sozusagen auf die Pirsch gehen und jeden kleinen Verstoß gegen Vorschriften z.B. bei HPs mit einer Abmahnung überziehen. Erstens gibt es da mitunter andere Wege, die auszuhebeln. Zweitens sollte man bei HPs, wie bei "normalen" Geschäftsläden auch, sich beraten lassen, damit die Vorschriften eingehalten werden. Und zwar individuell. Abschreiben von anderen bringt nichts, zumal sich da falsche Scheißhausparolen gerne verbreiten (z.B. dieser "keine Abmahnung ohne vorherigen Kontakt" Quatsch, der selbst abmahnfähig sein dürfte"). Bloss weil viele es meinen, ist 2 + 2 immer noch nicht 5.

 

Wichtig ist aber, dass Abmahnanwälte Mandanten vorschieben müssen, die im Wettbewerbsverhältnis stehen. Wichtig wäre also für Mandanten, die sich dafür hergeben (z.B. für einen Anteil des "erwirtschaftenen" Honorars), zu wissen, dass man sich im Leben oft mehrmals begegnet. Und ohne Mandanten können die Abmahnkünstler unter den Anwälten nichts tun. Den obigen Sohn konnte ich nur deshalb mit einem leicht blauen Auge heraushauen, weil der gegnerische Anwalt und ich uns schon öfter begegnet sind und wir beide oftmals "Gnade vor Recht" einander bzw. den jeweils angegriffenen Mandanten haben gelten lassen.

 

Wir legen unseren Mandanten (meist mittlere und große Firmen) nahe, Abmahnungen beispielsweise wegen Markenverletzungen usw. "freundlich" durchzuführen, i.e. die strafbewehrte Unterlassungserklärung einzufordern und dabei aber auch auf weitere Ansprüche, einschließlich Anwaltskostenerstattung, zu verzichten. Dadurch werden Kollisionsfälle oft sehr schnell erledigt, was für die Mandanten trotz des "Schluckens" der eigentlich erstattungsfähigen Kosten letztendlich kosteneffektiver ist, als sich mit der Sache länger herumzuschlagen.

 

Aber gerade kleinere Mandanten (auch und besonders die im Internet tätigen) legen sich da meist quer mit der Begründung "1. das was der andere macht ist eine riesen Schweinerei, 2. und dafür soll ich jetzt auch noch die eigenen Anwaltskosten schlucken". Also auch die Internetler sehen das seeeeehr "differenziert" je nach dem, ob sie auf der "guten" oder "bösen" Seite stehen.

 

Hoffe habe niemanden gelangweilt mit vielen Anschlägen.

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Moin!

Ich habe irgendwo von einem Herrn Wolf gelesen, der im Internet selbstgefertigtes Papier u.ä. vertrieb. Als Logo benutzte er den Abdruck einer Wolfspfote. Die Abmahnung von Jack Wolfskin wg. Verletzung des Markenzeichens - oder wie das heißt - war wohl berechtigt. Aber hätte ein erstes Schreiben mit einem Hinweis nicht ausgereicht? Er hätte sofort sein Logo geändert, sagte er. Jetzt zahlt er ein 3-Monats-Familien-Einkommen an den Anwalt.

Würde mir jemand einen Brief schreiben, in dem steht, daß ich seine Rechte verletze, dann würde ich das prüfen und ggf. schnell ändern. Ansonsten habe ich es nicht anders verdient.

In den meisten Fällen geht es aber nicht um die Sache, sondern um die Kosten, die für den Beklagten sehr schnell ruinös sein können. Denn Anwälten, die von Abmahnungen leben, geht es ja auch nicht um die Sache.

Welchem Heinrich hat Shakespeare das Anwalts-Zitat in den Mund gelegt?

herzlichen Gruß

Buck McQue

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Moin!

Ich habe irgendwo von einem Herrn Wolf gelesen, der im Internet selbstgefertigtes Papier u.ä. vertrieb. Als Logo benutzte er den Abdruck einer Wolfspfote. Die Abmahnung von Jack Wolfskin wg. Verletzung des Markenzeichens - oder wie das heißt - war wohl berechtigt. Aber hätte ein erstes Schreiben mit einem Hinweis nicht ausgereicht? Er hätte sofort sein Logo geändert, sagte er. Jetzt zahlt er ein 3-Monats-Familien-Einkommen an den Anwalt.

Würde mir jemand einen Brief schreiben, in dem steht, daß ich seine Rechte verletze, dann würde ich das prüfen und ggf. schnell ändern. Ansonsten habe ich es nicht anders verdient.

In den meisten Fällen geht es aber nicht um die Sache, sondern um die Kosten, die für den Beklagten sehr schnell ruinös sein können. Denn Anwälten, die von Abmahnungen leben, geht es ja auch nicht um die Sache.

Welchem Heinrich hat Shakespeare das Anwalts-Zitat in den Mund gelegt?

herzlichen Gruß

Buck McQue

 

 

Das Problem ist das Folgende. Wenn ein Rechteinhaber, hier eines Markenrechtes, einen Anwalt mit der Aufgabe betraut eine Verletzungshandlung zu unterbinden, wird der Anwalt das natürlich nicht umsonst tun. Es entstehen zunächst dem Rechteinhaber (Auftraggeber) also Kosten. Bei berechtigter Verwarnung hat logischerweise letztendlich derjenige die Kosten zu tragen, der unrechtmäßig gehandelt hat, also der Verletzer.

 

Zwar kann man einwenden, dass der Verletzer (wie es in Markensachen oft tatsächlich der Fall ist) ja keine bösen Absichten hatte und von den Markenrechten nichts wußte. Das entschuldigt jedoch den (nicht böswilligen) Verletzer nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht. Denn nach Auffassung des BGH muß jeder, der sich gewerblich betätigt, sich selbst darum kümmern, dass er fremde Rechte nicht verletzt ("Dummheit schützt vor Strafe nicht"). Das kann durchaus kritisiert werden, da vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen eine sogenannte Freedon to Operate (FTO) Analyse (Freiheit von Rechten Dritter) für jedes Produkt kaum zumutbar ist, weil extrem teuer. FTOs, die von großen Unternehmen für ein neues Produkt durchgeführt werden, kosten praktisch immer im 5-stelligen Bereich, im Pharma-Bereich nicht selten 6-stellig. Aber so ist halt die ständige Rechtsprechung und es wäre auch schwer sich etwas auszudenken, wie man den Verletzer ohne böse Absicht von dem mit böser Absicht (Produktpiraterie) unterscheiden sollte, zumal die Übergänge fließend sind (die sogenannten Schlauerle, die meist dann doch auf die Nase fallen).

 

Was die Kosten angeht, so sind die anwaltlichen Gebühren gesetzlich in dem sogenannten RVG geregelt. Zunächst ist anzumerken, dass es den Anwälten grundsätzlich nicht erlaubt ist, Honorarvereinbarungen zu treffen, die unter den RVG Sätzen liegen (darüber geht schon). Die Anwaltsgebühr richtet sich dabei nach dem sogenannten Streitwert. Dieser richtet sich nicht nach einem tatsächlichen Schaden, sondern nach gerichtlicher Spruchpraxis. So hat allein schon der Unterlassungsanspruch (also dass der Verletzer mit den unerlaubten Handlungen aufhört) typischerweise einen Wert von 50.000,--. Hinzu kommen Werte für Auskunft, usw., weswegen Gerichte selten Streitwerte unter 100.000,-- für Markensachen akzeptieren. Dabei gilt das für unbekannte Marken, bei bekannten oder gar berühmten Marken werden selten weniger als 500.000,-- Streitwert, mitunter auch deutlich mehr, angesetzt. Das wird in dem vorstehen genannten Fall so gewesen sein. Bei 500.000,-- Streitwert ergeben sich dann Anwaltsgebühren nach RVG von ca. 5.400,-- nur für die Abmahnung. Diese Kosten werden vom Anwalt dem Rechteinhaber (=Auftraggeber) berechnet und der Rechteinhaber will das dann als Schadensersatz vom Verletzer zurück haben (alternativ ist die Rechnung gleich auf den Verletzer ausgestellt als sogenannte "Geschäftsbesorgung ohne Auftrag").

 

Das mag alles für den Verletzer unangenehm sein, aber man darf nicht vergessen, dass er eben fremde Rechte verletzt hat. Es würde auch niemand verlangen wollen, dass das versehentliche Umfahren eines Gartenzaunes sanktions- und letztlich kostenlos bliebe, nur weil es versehentlich erfolgte (natürlich ein krummer Vergleich, ich weis).

 

Und, ja, im gewerblichen Rechtsschutz leben Anwälte (auch!) von Abmahnungen. Sie leben überhaupt von Aufträgen von Mandanten, welch Überraschung! Wobei letztendlich meist derjenige zur Kasse gebeten wird, der was Unerlaubtes getan hat, was m.E. nur gerecht ist. Aber natürlich stimme ich der Kritik zu, dass nicht selten anwaltlicher Missbrauch betrieben wird, dazu hatte ich ja oben auch schon etwas gesagt. Aber pauschal Anwälte als Abzocker hinzustellen ist genauso, wie wenn man ... denkt Euch mal was Foren-spezifisches selbst aus.

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Auch meines Erachtens ist diese Gesetzgebung verbesserungswürdig,

Eine vorhergehende Abmahnung mit max. 100€ wäre noch ok.

Gesetze sollten nicht durch Lobbyisten, in diesem Fall Anwälte, beeinflusst werden.

Soweit ich weiß ist es auch nur in Deutschland so oder?

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Auch meines Erachtens ist diese Gesetzgebung verbesserungswürdig,

Eine vorhergehende Abmahnung mit max. 100€ wäre noch ok.

Gesetze sollten nicht durch Lobbyisten, in diesem Fall Anwälte, beeinflusst werden.

Soweit ich weiß ist es auch nur in Deutschland so oder?

 

Na ja, wenn zu uns ein Mandant käme und vortrüge, dass da ein Schweinehund seine Marke verletzt, wir dagegen vorgehen sollen, er uns aber nur 100,-- zahlen würde (weil mehr ja nicht erstattet werden soll), was sage ich da? Mal anders gedacht:

 

Wenn ich einer Independent-Escortdame vorschlagen würde sich mit mir mindestens 2 Stunden (wäre unser echter Mindestaufwand im Rahmen einer Verwarnung, mit Prüfung, ob tatsächlich eine Verletzung vorliegt, Schriftwechsel, usw, einschließlich 10-jähriger Aktenaufbewahrung, der Aufwand kann aber auch deutlich höher werden, das weis man nicht im voraus) im Bett herumzuwälzen, mit allen "Standard"-Services, ich jedoch nur zur Zahlung von 100,-- bereit wäre, würde eine unhöflich Dame mir wohl sagen, ich solle mir doch selbst einen runterholen.

 

So was würde ich dem Markeninhaber natürlich nicht sagen ....

 

P.S.: wie man sieht, Honorardiskussionen lassen sich überall losbrechen :zwinker::lach:

 

P.P.S.: in anderen Ländern, beispielsweise GB, kommen Rechsverletzungen im gewerblichen Rechtschutz den Verletzer ganz erheblich teuerer, Deutschland ist da mit eines der "billigsten" Länder.

Bearbeitet von nolensvolens
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Werter jacob, gäbe es Internetforen wie dieses, in denen sich die Mandanten über die Leistung der Anwälte austauschten und sogar Berichte schrieben, wäre es schon längst zur Lynchjustiz gegen Anwälte gekommen.

 

Man könnte doch ein Verfahren andenken wie beim Mahnbescheid. Ein Formular, das jeder im Internet herunterladen und ggf. auch ohne Anwalt zustellen kann. Es wird eine rechtlich verbindliche Frist gesetzt, in der ein behaupteter Wettbewerbsverstoss oder die Verletzung von Markenrechten zu unterlassen sind. Ist das nicht der Fall, kann Klage erhoben werden.

Bearbeitet von Julian Kaye
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Werter jacob, gäbe es Internetforen wie dieses, in denen sich die Mandanten über die Leistung der Anwälte austauschten und sogar Berichte schrieben, wäre es schon längst zur Lynchjustiz gegen Anwälte gekommen.

 

Man könnte doch ein Verfahren andenken wie beim Mahnbescheid. Ein Formular, das jeder im Internet herunterladen und ggf. auch ohne Anwalt zustellen kann. Es wird eine rechtliche verbindliche Frist gesetzt, in der ein behaupteter Wettbewerbsverstoss oder die Verletzung von Markenrechten zu unterlassen sind. Ist das nicht der Fall, kann Klage erhoben werden.

 

:lach:Zum ersten Teil, da kann ich zum Glück nichts beitragen, weil unsere Mandanten praktisch ausschließlich Firmen mit eigenen Rechtsabteilungen sind. Da die wissen was sie selbst tun und auch beurteilen können, was wir tun, gibts keinerlei Probleme, die zahlen sogar unsere Rechnung ohne jedes Mucken! Wenn mal gelegentlich ein "Kleinmandat" kommt, ist das meist extrem aufwändig und anstrengend, vor allem weil solche Personen 1) glauben es muss alles billig sein (s.o.), 2) alles selbst besser wissen (natürlich aus dem Internet, bevorzugt aus Foren) und 3) wenn der Anwalt (dummerweise) das Mandat annimmt und dann nicht gewinnt, "gelyncht" wird. Wenn mal ein Kleinmandant auftaucht und ich habe auch nur ansatzweise das Gefühl, dass das in eine solche Richtung geht, lehne ich das Mandat ab und verweise an eine andere Kanzlei, die ich nicht leiden mag.

 

Dein Vorschlag eines "Bescheides" hört sich gut an. Ist aber, entschuldige bitte, laienhaft vereinfachend. Denn bei einem gerichtlichen Mahnbescheid bekannter Art ist die Sachlage eigentlich fast immer auch für einen Laien glasklar (Rechnung da? Bezahlt?). Beim gewerblichen Rechtsschutz eher in 95% der Fälle dagegen nicht.

 

Man müßte daher eigentlich jedem, der den von Dir vorgeschlagen "Bescheid" wegen Wettbewerbsrechtverstoß oder Schutzrechtsverletzung erhält, dringend raten, immer Widerspruch einzulegen, wenn die Sache nicht wirklich glasklar ist. Und das ist es, s.o. in 95% der Fälle eben nicht. Beispielsweise, wenn Wolfskin eine Pfote als Bildmarke hat, ist es dann verboten jegliche Darstellung einer Wolfspfote für welche Waren auch immer zu benutzen? Das kann wirklich kein markenrechtlicher Laie prüfen.

 

Die Rechtsprechungskommentierung allein zu §1 UWG (Wettbewerbsrecht, Generalklausel bzw. Schweinehundklausel) umfasst um die Tausend Seiten, je nach Kommentar. Laienprüfbar?

 

Mit einem Widerspruch wäre das "Bescheidverfahren" beendet und es käme die reguläre Verwarnung mit üblichen Kosten + Kosten des "Bescheidverfahrens". Und Du schlägst ja sogar gleich die gerichtliche Auseinandesetzung vor

 

Alternativ kannst Du als Empfänger eines solchen Bescheides, sagen wir mal wegen einer Markensache, zu mir kommen und den prüfen lassen. Was tue ich dann ? 1) prüfe, ob die Marke überhaupt noch in Kraft ist, 2) prüfe, ob die Marke angreifbar ist (z.B. absolute Eintragungshindernisse), 3) wenn 1 "ja" und 2 "nein", dann prüfe ich, ob eine markenrechtliche Verwechselungsgefahr besteht (separate Prüfung von Ähnlichkeit der Marken selbst sowie der Waren und Dienstleistungen). Dann sage ich Dir Widerspruch ja oder nein. Und drücke Dir eine Rechnung in die Hand über mindestens 2 Stunden. Fändest Du besonders toll, wenn mein Ergebnis lautete, dass der "Bescheid" nicht gerechtfertigt ist.

 

Schließlich, bei einem von Dir vorgeschlagenen "Bescheid" müßten wesentlich umfangreichere Angaben zu den geltend gemachten Ansprüchen erfolgen, als bei einer einfachen Geldforderung. Beispielsweise das Schutzrecht, der Verletzungsgegenstand, Beweismittel zu dem Zusammenhang des Verletzungsgegenstandes zum Angesprochenen, nur um die Essentials zu nennen. Denn nur mit all solchen Angaben kann der Angesprochene auch prüfen, ob die Ansprache auch zu Recht erfolgt. Sogar die meisten Anwälte, die nicht regelmäßig in dem Bereich arbeiten, kriegen keine hinreichend substantiierte Abmahnung hin. Das soll dann der Laie können? Beim Mahnbescheid ist ja einfach, mehr als die Rechnung brauchts nicht.

 

Die wenigen Kleinmandate, die ich in den letzten Jahren angenommen habe, waren meist Fälle, wo die Mandanten eine ungerechtfertigte Abmahnung erhalten haben, insbesondere auch Serienabmahnungen. Diese Sachen habe ich dann meist pro bono erledigt (damits wegen obigem Punkt 1 keine Diskussionen gibt) und auch nur aus dem Antrieb, Kollegen, meist auch noch Pfeifen, die sich mit angreifbaren Serienabmahnungen betätigen, einen ordentlichen Einlauf zu verpassen. Das ist, ich weis, absolut unprofessionell.

Bearbeitet von nolensvolens
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Wer daran interesse hat sollte einfach mitzeichnen

 

https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=8308

 

Text der Petition

 

Der Deutsche Bundestag möge beschließen, dass Abmahnungen im Internet einer kostenlose Vorstufe bedürfen.

Begründung

 

Abmahnungen im Internet sollen in Zukunft eine für den beklagten kostenlose Vorstufe bekommen.

Der Abmahner soll mit dem Beklagten in Kontakt treten und diesem seinen Abmahngrund mitteilen und diesem so eine Möglichkeit geben um diesen möglichen Verstoß innerhalb von einer Frist zu beseitigen.

 

lol . . .der witz isz gut

 

ich bin für ne petition dem abmahnwahn der anwälte einhalt zu genieten. die forderungen der meisten sind völlig unbegründet und eine reine beutelschneiderei. mittlerweile gibt es schon einige gerchtsurteile die bestimte wahnsinnigen abmananwälten verbeiten weiterhin in diesem feld tätig zu sein weil sie schlciht und ergreifend üble abzocker sind.

 

vor 500 jahren wären sie an den pranger gestellt worde oder hätten ihr papier fressen müssen. zu recht

 

ich erinnere nur an die spinner von jack wolfskin die gegen einige damen eines bastelforums vorgegangen sind weil sie "tierpfoten" in ihren arbeiten - stickereien verwendet hatten. jack wolfskin hatte dies mit einer copyrightverletzung begründet - da sie auf ALLE tierpfoten ein copyright hätten. da kann man sich nur an den kopf greifen.

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

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du meinst dies Dennis http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html

 

ja da hat sich Jack Wolfkin ein ganz schönes Eigentor geschossen. Kurze Zeit später haben sie die Klage zurückgezogen, Kunden haben sie deshalb trotzdem verloren. Bis zu 1.000 € wollten die von der Bastlerin. Meines Wissens haben die aber nicht nur die Frau H. verklagt, sondern (wollten) alle die Tatzen benutzen oder benutzt haben verklagen

Bearbeitet von Sina

 

 

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du meinst dies Dennis http://www.spiegel.de/netzwelt/netzpolitik/0,1518,655890,00.html

 

ja da hat sich Jack Wolfkin ein ganz schönes Eigentor geschossen. Kurze Zeit später haben sie die Klage zurückgezogen, Kunden haben sie deshalb trotzdem verloren. Bis zu 1.000 € wollten die von der Bastlerin. Meines Wissens haben die aber nicht nur die Frau H. verklagt, sondern (wollten) alle die Tatzen benutzen oder benutzt haben verklagen

 

Gnau . . vor allem die Bloggerscene hat mächtig Druck gemacht bzw es ging ein Sturm der Entrüstung durch den Cyberspace.

 

Wenn Du den Links in diesem Blog folgst dann weit Du was ich meine.

 

http://www.netzpolitik.org/?s=Jack+wolfskin

 

Markus Beckedahl ist da sehr rege und hell wach wie andere Blogger z.b. Stefan Niggemeier auch.

 

http://www.stefan-niggemeier.de/

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Moin,

 

das ist ja alles richtig. Trotzdem sollte der erste Brief an den Antragsgegner gehen und nicht an den Anwalt, vor allem wenn man sich eine eigene Rechtsabteilung hält. Man sollte erst mal miteinander reden, bevor man sich bedroht.

 

Es gibt auch noch andere denkbare Rechtssysteme:

So könnte im Unterliegensfall der Kläger zur von ihm gefroderten Strafe verdonnert werden. Wenn ich also jemanden um 1000 €uro verklage und unterliegen, muß ich nicht nur das Verfahren bezahlen, sondern auch die geforderten 1000 €uro. Bei Behörden tritt kein Anwalt sondern der jeweilige Sachbearbeiter auf.

Oder die streitenden Parteien, ggf deren Anwälte, werden so lange in einen Raum gesperrt, bis sie sich geeinigt haben. (Hatten wir schon, nennt sich Ehe.)

Oder der Stärkere hat recht. (Ist heute auch noch weit verbreitet.)

 

Für mich als "Kleinmandanten" ist unser Rechtssystem undruchschaubar. Nach meiner Erfahrung sind Empfehlungen von Anwälten auch nicht immer das Wahre. Bei Gericht gibts nur Urteile, keine Gerechtigkeit. Und mit meinem kleinen Mandat laufe ich so in einer Kanzlei mit, fühle mich eher ausgeliefert als beraten und vertreten.

 

Eine private Homepage überprüfen zu lassen ist nicht finanzierbar. Und das Ergebnis ist nicht rechtsverbindlich.

Da war dann noch der Mann, der die geerbte Modelleisenbahn Stück für Stück bei ebay verkaufte. Weil er so viele Teile anbot, wurde er als Händler eingestuft ...

 

Für mich ist eine Rechtsnorm, die mit 1000 Seiten kommentiert wird, einfach nur falsch. Ich meine, das Recht soll dem Menschen dienen und nicht der Mensch dem Recht. Ausnahmen, Auslegungen u.ä. sind m.E. Tricks, die mit normalem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen sind.

 

Es ist auch nicht immer möglich, alles von einem Anwalt prüfen zu lassen. Ich habe vor ein paar Wochen die nachgemessenen 48 cm auf dem Kassenstreifen durchgelesen, die ich bei Kartenzahlung im Baumarkt unterzeichnen sollte. Bevor ich fertig war, stand der Marktleiter vor mir und fragte, welches Problem ich denn habe. Keins, ich wollte nur lesen, was ich unterschreibe.

 

Ist es denn wirklich unvernunftig, zu fordern, erst mal mit einander zu reden, einen Brief zu schreiben, an Vernunft und Einsicht zu apellieren, bevor man gerichtsmassig wird?

 

herzlichen Gruß

Buck McQue

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vor 500 jahren wären sie an den pranger gestellt worde oder hätten ihr papier fressen müssen. zu recht

 

QUOTE]

 

Ja, zusammen mit Huren und Freiern (solange es keine Pfaffen waren):zwinker: Das "zu recht" bestätige ich aber ausdrücklich nicht!

 

Tja was soll ich sagen . . .DU haälsz ALLES was Anwälte tun für richtig? Es gibt keine scharzen Schafe die sich ausschließlich der dubiosen das Abmahnwahns verschrieben haben? Möchtest Du das ich Dir Urteile bringe - meine Behauptung mit Namen belege?

 

OK umsonst bekommst du von mir einen seriösen Link . .Allerdings mußt du ein wenig suchen.

 

http://www.wortfilter.de

http://t3n.de/search?q=abmahnungen

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2009/12/11/abmahnanwalte-berechnen-keine-millionen/

 

ups jetzt sind es doch 3 links geworden . . .na ja s is ja bald weihnachten . . .

Bearbeitet von Dennis

Jenseits von Gut und Böse . . .

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Das Problem ist das Folgende. Wenn ein Rechteinhaber, hier eines Markenrechtes, einen Anwalt mit der Aufgabe betraut eine Verletzungshandlung zu unterbinden, wird der Anwalt das natürlich nicht umsonst tun. Es entstehen zunächst dem Rechteinhaber (Auftraggeber) also Kosten. Bei berechtigter Verwarnung hat logischerweise letztendlich derjenige die Kosten zu tragen, der unrechtmäßig gehandelt hat, also der Verletzer.

 

Zwar kann man einwenden, dass der Verletzer (wie es in Markensachen oft tatsächlich der Fall ist) ja keine bösen Absichten hatte und von den Markenrechten nichts wußte. Das entschuldigt jedoch den (nicht böswilligen) Verletzer nach ständiger Rechtsprechung des BGH nicht. Denn nach Auffassung des BGH muß jeder, der sich gewerblich betätigt, sich selbst darum kümmern, dass er fremde Rechte nicht verletzt ("Dummheit schützt vor Strafe nicht"). Das kann durchaus kritisiert werden, da vor allem bei kleinen und mittleren Unternehmen eine sogenannte Freedon to Operate (FTO) Analyse (Freiheit von Rechten Dritter) für jedes Produkt kaum zumutbar ist, weil extrem teuer. FTOs, die von großen Unternehmen für ein neues Produkt durchgeführt werden, kosten praktisch immer im 5-stelligen Bereich, im Pharma-Bereich nicht selten 6-stellig. Aber so ist halt die ständige Rechtsprechung und es wäre auch schwer sich etwas auszudenken, wie man den Verletzer ohne böse Absicht von dem mit böser Absicht (Produktpiraterie) unterscheiden sollte, zumal die Übergänge fließend sind (die sogenannten Schlauerle, die meist dann doch auf die Nase fallen).

 

Was die Kosten angeht, so sind die anwaltlichen Gebühren gesetzlich in dem sogenannten RVG geregelt. Zunächst ist anzumerken, dass es den Anwälten grundsätzlich nicht erlaubt ist, Honorarvereinbarungen zu treffen, die unter den RVG Sätzen liegen (darüber geht schon). Die Anwaltsgebühr richtet sich dabei nach dem sogenannten Streitwert. Dieser richtet sich nicht nach einem tatsächlichen Schaden, sondern nach gerichtlicher Spruchpraxis. So hat allein schon der Unterlassungsanspruch (also dass der Verletzer mit den unerlaubten Handlungen aufhört) typischerweise einen Wert von 50.000,--. Hinzu kommen Werte für Auskunft, usw., weswegen Gerichte selten Streitwerte unter 100.000,-- für Markensachen akzeptieren. Dabei gilt das für unbekannte Marken, bei bekannten oder gar berühmten Marken werden selten weniger als 500.000,-- Streitwert, mitunter auch deutlich mehr, angesetzt. Das wird in dem vorstehen genannten Fall so gewesen sein. Bei 500.000,-- Streitwert ergeben sich dann Anwaltsgebühren nach RVG von ca. 5.400,-- nur für die Abmahnung. Diese Kosten werden vom Anwalt dem Rechteinhaber (=Auftraggeber) berechnet und der Rechteinhaber will das dann als Schadensersatz vom Verletzer zurück haben (alternativ ist die Rechnung gleich auf den Verletzer ausgestellt als sogenannte "Geschäftsbesorgung ohne Auftrag").

 

Das mag alles für den Verletzer unangenehm sein, aber man darf nicht vergessen, dass er eben fremde Rechte verletzt hat. Es würde auch niemand verlangen wollen, dass das versehentliche Umfahren eines Gartenzaunes sanktions- und letztlich kostenlos bliebe, nur weil es versehentlich erfolgte (natürlich ein krummer Vergleich, ich weis).

 

Und, ja, im gewerblichen Rechtsschutz leben Anwälte (auch!) von Abmahnungen. Sie leben überhaupt von Aufträgen von Mandanten, welch Überraschung! Wobei letztendlich meist derjenige zur Kasse gebeten wird, der was Unerlaubtes getan hat, was m.E. nur gerecht ist. Aber natürlich stimme ich der Kritik zu, dass nicht selten anwaltlicher Missbrauch betrieben wird, dazu hatte ich ja oben auch schon etwas gesagt. Aber pauschal Anwälte als Abzocker hinzustellen ist genauso, wie wenn man ... denkt Euch mal was Foren-spezifisches selbst aus.

 

Sie lesen eine Belangsendung der Bundesrechtsanwaltskammer... :cool:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 20:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 20:25 Uhr ----------

 

Nach meiner Erfahrung sind Empfehlungen von Anwälten auch nicht immer das Wahre.

 

Da hast Recht! :grins:

 

Bei Gericht gibts nur Urteile, keine Gerechtigkeit.

 

Da hast ebenfalls recht nur was koennen die Rechtsanwaelte dafuer?

 

Für mich ist eine Rechtsnorm, die mit 1000 Seiten kommentiert wird, einfach nur falsch.

 

Da sind aber die gesetztgebenden Koerperschaften dafuer verantwortlich, weil der Grossteil der Gesetze im "Husch Pfusch" verfahren gemacht werden und das "Stimmvieh" im Parlament ueber etwas befindet, wovon es selten wirklich eine Ahnung hat..

 

Ich meine, das Recht soll dem Menschen dienen und nicht der Mensch dem Recht. Ausnahmen, Auslegungen u.ä. sind m.E. Tricks, die mit normalem Menschenverstand nicht nachzuvollziehen sind.

 

Die rechtliche Definition bzw. die Sinn- u. Inhaltsermittlung der Norm des natuerlichen bzw. normalen Menschenverstandes waere sicherlich ein aus vielen Seiten bestehendens Machwerk, an dem eine Heerschar von Juristen beteiligt waeren und nochmal so viele fuer die Abfassung einer Erlaeuterung.. :lach:

 

 

Ist es denn wirklich unvernunftig, zu fordern, erst mal mit einander zu reden, einen Brief zu schreiben, an Vernunft und Einsicht zu appellieren, bevor man gerichtsmassig wird?

 

herzlichen Gruß

Buck McQue

 

Nein, ich find das eher normal bzw. menschlich...

 

Ein alter Spruch lautet und an den halte ich mich recht gerne:

 

Durch's Reden kommen die Leut zsamm!

 

 

PS: btw. einer meiner besten Freunde ist Rechtsanwalt... :grins: privat sind da durchaus nette Burschen und "Burschinnen" dabei... aber wenige :lach:

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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@Dennis

 

Nein, es gibt viele Pfeifen und auch Abzocker, siehe auch MEIN folgendes Zitat

und auch nur aus dem Antrieb, Kollegen, meist auch noch Pfeifen, die sich mit angreifbaren Serienabmahnungen betätigen, einen ordentlichen Einlauf zu verpassen.

 

Hab nur etwas pointiert geantwortet, weil Dein Statement sich (bei meinem ersten und wenig gründlichen Lesen) so differenziert anhörte wie beispielsweise "alle Escorts sind Abzocker" (eine Auffassung, die ich bekanntlich nicht teile). Aber nach nochmaligem Lesen habe ich gesehen, dass Du Dich ja nur auf die Serienabmahner bezogst. Mann, jetzt hat auch mal mich das flüchtige Lesen erwischt, sorry.

 

Sehr gute Beispiele für Abzocker sind gerade aber auch solche Kanzleien, die ihre abgemahnten (Klein-) Mandanten trotz völliger Aussichtslosigkeit auch noch in teure Prozesse treiben (nach dem Motto, "ja das ist doch eine Riesenschweinerei, diese bösen Abmahner, da muss man sich doch wehren", Ach wie toll, wenn man solche engagierte Anwälte mit freiheitlichem Herz hat, die auch was gegen "Überregulierung" und "Abzocker" wirklich tun). Erinnere mich mit gewissen Vergnügen, aber auch Wut, an eine mündliche Verhandlung vor dem Kammergericht, wo der Vorsitzende dem gegnerischen Anwalt gleich zu Anfang der Verhandlung eröffnete, dass er dessen schriftsätzlichen Vortrag eventuell hinnehmen könnte, wenn es von einem kompletten markenrechtlichen Laien gekommen wäre, keinesfalls jedoch von einem Anwalt. Die Verhandlung war nach ca. 10 min. zuende. Aber die gegnerische Kanzlei hatte halt mit den beiden Instanzen das ca. 10-fache dessen verdient, was bei richtiger anfänglicher Beratung (nämlich Unterlassungserklärung sofort abgeben und wegen Gebührenerstattung höfllich um gut Wetter bitten) hätte verdient werden können. Wut deshalb, weil die Gegenseite durch die Prozesskosten an den Rand der Insolvenz gebracht worden war. Das wurde abgewendet durch eine langfristige Ratenvereinbarung. Später fragte der gegnerische GF mich, ob er seine Anwälte haftungsmäßig in Anspruch nehmen könne. Dabei erfuhr ich auch, dass die werten Kollegen erheblich mehr liquidiert hatten, als wir.:rot:

 

Warum machten die das so? Weil sie halt geschäftstüchtig sind und denen völlig klar war, dass ihr Mandant vielleicht einmal im Leben einen solchen Kollisionsfall hat und sie ihn danach höchstwahrscheinlich nie wiedersehen (ihre Gebühren bekommen sie ja so oder so, egal, wer verliert). Das ist bei uns genau anders, weil praktisch alle Mandate Dauermandate sind, die wir deshalb dauerhaft haben, weil sich Vertrauen gebildet hat und wir immer ganz klar sagen, wie es ist, auch und gerade wenn wir keine realistische Verteidigungschance sehen.

 

@Benno

 

Ein wenig Tatsacheninformationen haben noch nie einer Diskussion geschadet. Gebe zu, dass Sachverhalte sich mit weniger Eloquenz bis hin zu Polemik darstellen lassen und daher langweilig sind. Aber, weil 2+2=4 langweilig ist, wirds noch lange nicht 5.

 

@Jack Wolfskin Fall

 

1) Ich hatte ja schon angedeutet, dass man durchaus darüber streiten kann, ob jede Tatzen-Darstellung eine Verletzung der JW Marke darstellt.

2) Noch extremer ist übrigens Nike, die alles angreifen, was etwas ähnliches, wie den "Swoosh" irgendwo enthält (Nike-Haken), also nicht nur daraus besteht.

3) Harmsen Utescher ist eine renommierte Kanzlei und die sind definitiv keine Abzocker. Das sieht man gerade auch in diesem Fall daran, dass der Streitwert mit 20.000,-- angesetzt wurde, also erheblich unterhalb üblicher Streitwerte in Markensachen (s.o.). Dementsprechend war die Honorarforderung auch vergleichsweise sehr niedrig. Eine reguläre Abmahnung hätte einen Streitwert nicht unter 500.000,-- angenommen, weil es sich bei der Marke um eine bekannte, wenn nicht berühmte Marke handelt. Nebenbei bemerkt, Streitwerte werden in einem Prozess gerichtlich festgesetzt, sind also nicht im alleingen Gutdünken von Anwälten.

Aber eines ist auch richtig, Harmsen Utescher wäre wesentlich geschickter gewesen, hätten die nach Kenntnis des sehr geringen Umfanges der Verletzungshandlungen ihren eigenen Mandanten, JW, empfohlen auf Kostenerstattung zu verzichten und das zusätzlich "schmackhaft" gemacht, indem sie dann JW nur die Hälfte der Gebühren berechnet hätten. Denn JW ist ja kein wirklich unbedeutendes Mandat, wo nur alle paar Jahre mal was anfällt. Aber nicht alle guten Anwälte sind zugleich auch gute Politiker/PR-Leute.

4) Warum wurde die Tatze auf den Produkten der "Bastelgruppe" angebracht? Warum kein selbst erdachtes Logo? Schlaumeierei? Dummheit? Ist hier irrelevant, wie sollte man auch Schlaumeierei von Dummheit gerichtlich unterscheiden lassen? Ist der gewerblichen Ebay-Kleinanbieter einer (chinesischen) "XYZ" Uhr im identischen GMT Design wirklich soooo naiv? Jaaaa! meist sogar sooooo unschuldig, dass er aus Unwissen noch nicht einmal auf die Idee käme, man könne das Ding mit einer echten XYZ verwechseln und deshalb auch nicht wenigestens "Replika" reinschreibt, sondern den Anschein erweckt, es sei eine echte (jedenfalls dem Anschein nicht entgegentritt).

5) Wer gewerblich handelt, muss sich den dafür geltenden Regeln unterwerfen, oder dort seine Geschäfte ansiedeln, wo ihm die gesetzlichen Rahmenbedingungen besser passen. Wer am Straßenverkehr teilnimmt, kann sich bei Verstößen ja auch nicht damit rausreden, er fahre ja nur einen Kleinwagen und deshalb müsse bei jedem Falschparken zuerst ein "Du, du" erfolgen und erst wenn der Wagen nach einem Tag immer noch dasteht, wäre ein Knöllchen gerechtfertigt.

6) Aus meiner beruflichen Praxis weis ich, dass "normale" direkte Anschreiben an kleinere Unternehmen in 90% der Fälle damit enden, dass der freundlich Angesprochene auch noch ausfällig wird, wenn überhaupt eine Reaktion erfolgt (ganz anders dagegen Grossunternehmen bzw. Unternehmen mit eigenen Rechtsabteilungen, da gibts praktisch immer eine sachliche Prüfung und Erledigung). Mangelnde Spontanaggressivität wird mitunter nicht nur in diesem Forum gründlich und mitunter fatal missverstanden. Gutes Beispiel ist ja der JW Fall, trotz der Grosszügigkeit (ja, ja, das wird hier jetzt bestimmt wieder polemisch kommentiert, es bleibt dennoch Großzügigkeit, auch wenn man das nicht wahrhaben will) eines extrem niedrigen Streitwertes als Gebührenberechnungsbasis gibts derbe Prügel, was lernt man dann daraus? Hab ich mich auch schon öfter gefragt Wenns ohnehin Prügel gibt, dann aber bitte auch die volle Kohle, oder????? Hätte den "Bastelkreis" bei Ausschöpfung der Abrechnungsmöglichkeiten allein für die Abmahnung rund 18.000,-- gekostet (1,5 Geschäftsgeb. für RA + PA, 1,5 Vergleichsgeb. für RA + PA, Gegenstandswert 500.000,--, alles nach RVG). Man vergleiche einmal mit den tatsächlich verlangten Gebühren unter 1.000,--!

 

 

P.S.: Vielleicht wird auch aus dem Vorstehenden deutlich, warum Kleinmandate wirtschaftlich uninteressant sind. Bei "großen" Fällen zwischen größeren Unternehmen meckert niemand über angenommene Gegenstands-/Streitwerte und Gebühren. Dabei sind die Fälle rechtlich oft auch nicht komplizierter als bei "Kleinmandaten". Zudem hat man mit größeren Mandanten in der Regel keine komplizierten Diskussionen, weil dort meist eigene rechtliche Kompetenz vorliegt und unschwer verstanden wird, was man vorträgt. Und weniger anstrengend sind sie auch.

 

Natürlich ist das zutiefst ungerecht, weil es den "kleinen Mann" ganz eklatant benachteiligt, allein weil seine (rechtlich komplexe) Sache wegen des nur geringen Streitwertes nicht gründlich bearbeitet wird. Aber eine Lösung habe ich auch nicht. Würde beispielsweise das Honorarwesen dahingehend umgestellt werden, dass Streitwerte maximal 20.000,-- sein dürfen ("Cap"), würde das bestimmt Volkes Zustimmungsgejohle erfahren, wie jeder Populismus. Das hätte bei mir aber zu Folge, dass ich überhaupt keinen Fall mit der nötigen Gründlichkeit bearbeiten könnte, mit der weiteren Folge das ich mir ein anderes Betätigungsfeld oder einen anderen Standort suchen würde. In der Praxis wärs aber wohl so, dass nach oben abweichende Honorarvereinbarungen mit unseren Mandanten abgeschlossen würden. Ergebnis: Zweiklassenrecht ähnlich wie im Gesundheitswesen.

Bearbeitet von nolensvolens
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Durch's Reden kommen die Leut zsamm!

 

So ist es. Gerade Inhaber kleinerer Firmen (damit meine ich ca. 1-10 Mio Umsatz) lassen sich jedoch davon oft nur sehr schwer überzeugen und verlangen gleich die Keule herauszuholen. Wie oft hab ich da schon gegen das eigene Geschäft argumentiert mit dem Ergebnis einer schnellen Erledigung. Mitunter sind sogar Kooperationen entstanden.

 

PS: btw. einer meiner besten Freunde ist Rechtsanwalt... :grins:

 

Den letzt zitierten Satz hast Du bestimmt nur als Beispiel für ein Statement gebracht, das manifestierte Vorteile offenbart, oder? :denke::zwinker::grins: Gut kommt auch in Antisemitismus Diskussionen der Satz "Sogar unter meinen Freunden ist ein Jude".

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Wie meistens sind Nazi-Vergleiche unpassend und geschmacklos.

 

Wie wäre es, wenn sich sich seriösen Anwälte und die Rechtsanwaltskammern von dubiosen Geschäftemachern ihrer Branche, wie RA Kornmeier, distanzieren? Wie es z.B. Ra Stadler in seinem Law-Blog macht? (Für die Kanzlei scheint sich das Geschäft zu lohnen, der Gegenstandswert für eine - erfolglos - geforderte Unterlassungserklärung wurde auf 250.000,-- € beziffert. Selbst Anwälte können von solchen Summen abgeschreckt und in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden).

 

Dort macht eine Vereinigung von Rechteverwertern (von bösen Zungen auch "Content-Mafia" genannt) Jagd auf File-Sharer (auch "Raub"kopierer genannt), die angeblichwn oder tatsächlichen Verletzungen von Verwertungsrechte ("geistiges Eigentum") eine für den Mandanten ("Content-Mafia") risikoloses Geschäft gemacht haben.

 

Einfach nur, weil Plattenfirmen die technische Entwicklung verpennt haben und mehr Geld mit der Rechteindustrie verdienen können als mit ehrlicher Arbeit - wie eine Abzockerin, die 200 € die Stunde nimmt und dem "Klienten" nur einen runterholt.

 

Übrigens: Um den Urheber geht es meist gar nicht - der sieht - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil der Kohle. Deshalb ist eine Grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen nötig - bei dieser Regierung aber kaum zu erwarten.

 

Ach ja: Ich kenne auch seriöse Anwälte, sogar mehr als einen.

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Wie meistens sind Nazi-Vergleiche unpassend und geschmacklos.

 

Wie wäre es, wenn sich sich seriösen Anwälte und die Rechtsanwaltskammern von dubiosen Geschäftemachern ihrer Branche, wie RA Kornmeier, distanzieren? Wie es z.B. Ra Stadler in seinem Law-Blog macht? (Für die Kanzlei scheint sich das Geschäft zu lohnen, der Gegenstandswert für eine - erfolglos - geforderte Unterlassungserklärung wurde auf 250.000,-- € beziffert. Selbst Anwälte können von solchen Summen abgeschreckt und in ihrer Meinungsfreiheit eingeschränkt werden).

 

Dort macht eine Vereinigung von Rechteverwertern (von bösen Zungen auch "Content-Mafia" genannt) Jagd auf File-Sharer (auch "Raub"kopierer genannt), die angeblichwn oder tatsächlichen Verletzungen von Verwertungsrechte ("geistiges Eigentum") eine für den Mandanten ("Content-Mafia") risikoloses Geschäft gemacht haben.

 

Einfach nur, weil Plattenfirmen die technische Entwicklung verpennt haben und mehr Geld mit der Rechteindustrie verdienen können als mit ehrlicher Arbeit - wie eine Abzockerin, die 200 € die Stunde nimmt und dem "Klienten" nur einen runterholt.

 

Übrigens: Um den Urheber geht es meist gar nicht - der sieht - wenn überhaupt - nur einen Bruchteil der Kohle. Deshalb ist eine Grundlegende Reform der gesetzlichen Grundlagen nötig - bei dieser Regierung aber kaum zu erwarten.

 

Ach ja: Ich kenne auch seriöse Anwälte, sogar mehr als einen.

 

Einen Nazi Vergleich wollte ich sicher nicht ziehen (falls das so aufzufassen war, meine ehrliche Entschuldigung hierfür an Benno), aber Du wirst einen weit verbreiteten latenten Antisemitismus nicht verleugnen können. Das von mir genannte Statement habe ich schon öfter auch und gerade in der sogenannten besseren Gesellschaft gehört, also heutzutage, es ist Realität. Und mich stört halt die generelle Herabwürdigung, bis hin zur Beschimpfung, (m)eines Berufsstandes oder einer Bevölkerungsgruppe genauso, wie subtil antisemitische Statements der von mir zitierten Art, oder eine generelle Herabwürdigung des Prostituiertenberufs, um nur zwei andere Beispiele zu nennen.

 

Was ich meine ist, warum sagt man "Ich kenne auch seriöse Anwälte" auch noch ergänzt ducrh "sogar mehr als einen"? Ist das nicht subtil diskriminierend gegenüber der Berufsgruppe? Wäre das nicht, wie wenn ich sagen würde "ich kenne auch Prostituierte, die ganz in Ordung sind, sogar mehr als eine". Ich bevorzuge so etwas anders auszudrücken, nämlich beispielsweise "Also, die wenigen Prostituierten, die ich persönlich näher kenne, sind wirklich liebe Menschen". Das ist übrigens auch so!

 

Ansonsten, ich habe keine Veranlassung mich von Anwälten, die Serienabmahnungen mit zumindest zweifelhaften Rechtsgrundlagen ausfertigen, zu "distanzieren". Ich versuche sie vielmehr ordentlich platt zu machen mit Gegenabmahnungen, die erforderlichenfalls auch pro bono durchgezogen werden. Diese Art der "Distanzierung" ist am effektivsten (wenn auch nicht so öffentlichkeitswirksam).

 

Und was die Deinerseits angesprochene Urheberrechts-"Mafia" angeht, kann das m.E. nicht so stehen gelassen werden. Das bestehende Urheberrecht verbietet u.a. das unerlaubte "Vervielfältigen". Beim "Filesharing", das Du zutreffenderweise auch mit dem nicht so schönsprechenden Wort "Raubkopieren" gleichsetzt, handelt es sich um nichts anderes als Vervielfältigen. Das hat nichts mit neuen Technologien zu tun. Dafür kann jeder eine Lizenzen erhalten und dann wäre es legal (aber halt nicht umsonst, "Geiz ist geil"). Natürlich bekommen die Künstler die Lizenzeinnahmen nicht zu 100%. Denn alle sonstigen Beteiligten (vom Toningenieur, Beleuchter, über Werbemenschen, Mitarbeiter von Presswerken, bis hin zum Produzenzen selbst) wollen schließlich ebenso wie Du für ihre Arbeit etwas haben.

 

Ein wenig erinnert mich die derzeitige Diskussion zu "Filesharing" an Diskussionen meiner Jugend zum Thema "Bootleg" (weis jemand noch was das ist?). Das war damals jedoch noch etwas aufwändiger und riskanter (siehe den Kultfilm "Diva", der auch die wunderbare Sopranistin Wilhelmenia Fernandez ebenso wie die Schweizer Firma Nagra bekannt machte). Auch Bootlegs waren und sind halt nicht legal, auch wenn dafür gerne irgendwelche Rechtfertigungsgründe (nämlich besonders von denen, die davon PROFITIERT im wahrsten Sinne des Wortes haben) geltend gemacht wurden.

 

Das generelle Problem der neuen Technologien ist, dass auch der "kleine Mann" ohne besondere technische Mittel in die Lage versetzt wird, illegale Handlungen durchzuführen, die er vorher nicht durchführen konnte. Einen File vervielfältigen und an "Bekannte" vertreiben, das kann jeder, das Kopieren von Tonträgern konnte eben früher nicht jeder, weil dazu aufwändiges technisches Equipement angeschafft und betrieben werden mußte. Zwar kann ich persönlich nachvollziehen, wenn ein Hartz IV ler versucht illegal ein paar Euro dazu zu verdienen, zu rechtfertigen ist es jedoch deshalb noch lange nicht. Das Internet hat letztendlich zu einer "Fragmentierung" illegaler Aktivitäten auf die Ebene des "kleinen Manns" geführt, den ja niemand wirklich übel nehmen will, dass er auch die gebotenen Möglichkeiten nutzt. Doch es bleibt dabei, beispielsweise ein illegaler Musik-Download ist nichts anderes, wie ein Diebstahl einer CD in einem Laden.

 

Wenn wir bei dem Vergleich bleiben, dann könnte man natürlich diskutieren, ob die Rechtsprechung oder auch Gesetzgebung bei illegalen privaten Downloads nicht dem Ladendiebstahl analoge (in der Höhe) Sanktionen entwickeln sollte. Aber die Anbieter von illegalen Downloads sollten m.E. konsequenterweise dann auch wegen Hehlerei sanktioniert werden. Und das würde übrigens auch so manchen "kleinen Mann" dann sehr empfindlich treffen. Aber ein weiteres Problem kommt hier noch hinzu. Die illegalen (professionellen) Anbieter sitzen meist dort, wo Sanktionen schwer oder gar nicht durchzusetzen sind. Und wenn der Anbieterseite nicht "die Tür zugemacht" werden kann, bleibt doch nur die Abnehmerseite, wenn man dem Treiben einen Einhalt gebieten will oder soll.

 

Alternativ wäre die Diskussion zu führen, ob das Urheberrecht nicht ersatzlos abgeschafft werden soll. Dann bräuchte man auch nicht mehr auf den Reichtum von Superstars neidisch zu werden, die gäbs halt so nicht mehr ;-). Hätte vielleicht den durchaus nicht unangenehmen und sogar der Qualität förderlichen Effekt, dass künstlerische Aufführungen nur noch live als Konzerte und dergleichen dargeboten würden, da nur so seitens der Künstler Geld verdient würde. Aber dann würde wohl auch die Bootleg-Diskussion wieder heftig aufleben.

 

Das ganze mit den "neuen Technologien" hat m.E. gar nichts mit "Freiheit" oder gar "Profitlosigkeit" des Internets zu tun. Das wird oft gerade von Profiteuren sogar als Schutzbehauptung vorgeschoben (ich weis, es gibt auch viele, die an die Wichtigkeit des Internets als anarchische, im besten Sinne von "ohne Ordnung", Plattform glauben, ich übrigens auch in gewissen Grenzen). Beispielsweise ist das gesamte Konzept jedes "web 2.0" Auftritts, nichts anderes, als eine Gelddruckmaschine, bei der die ach so freien und unabhängigen User FREIWILLIG und KOSTENLOS zum Profitmachen (anderer) beitragen.

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Ich glaube, die wenigsten haben etwas gegen Anwälte an sich. Aber für mich ist das Rechtssystem undurchsschaubar und daher empfinde ich es als gefährlich. Daß ich mich auf niemanden verlassen kann, macht mir Angst. Diese negativen Gefühle werden auf Personen übertragen, "die Anwälte". Ich kenne einen sehr unsymphatischen Anwalt, aber den mögen auch seine Kollegen nicht. Wenn das etwas über die Berufsgruppe aussagt, dann nur, daß sie genau so normal ist, wie alle anderen auch. Aber wenn ein Techniker etwas erklärt, und ich verstehe es nicht, dann ist das halt technisches Zeug und Punkt. Verstehe ich aber nicht, was ein Anwalt sagt, dann fühle ich mich betroffen, weil ich das Gefühl habe, es sei wichtig für mich, es zu verstehen. Und daran ist dann selbverständlich der Anwalt schuld, denn der Rechtsnorm kann ich keinen Tritt verpassen. Ich kenne persönlich wenige Anwälte. Eine ist besonders hübsch, zum Anbeißen. Einen anderen hielt ich bis vor kurzem für einen Fußballtrainer. Ich mag sie alle, als einzelne Persönlichkeiten. In ihrer beruflichen Funktion sind sie mir suspekt wie Psychiater und Proktologen.

 

Seit Amazon eine Vorhörfunktion bietet, lade ich fast keine Musik mehr herunter. Die meisten Songs habe ich gleich wieder weg geworfen, da ich sie nicht mochte. Einiges an Musik habe ich mir nach dem Download in bester Qualität gekauft. OK, es gibt da auch noch die Songs, die ich nie kaufen würde, aber die man ja mal behalten kann. Wozu weiß ich auch nicht.

Meist höre ich Radio. Angefangen von Surfmusik.de gibt es einige Portale, über die man tausende von Radiosendern finden kann. Da läuft immer etwas Interessantes.

Neben den Gründen, daß im Net alles umsonst zu sein scheint, es alle machen und im Gegensatz zu einer CD eine Datei nicht wirklich greifbar ist, sehe ich die Hauptgründe darin, daß es sehr einfach und relativ risikofrei ist, Musik, Filme u.ä. zu stehlen. Wer erwischt wird, wird bestraft, denn die Illegalität dürfte inzwischen jedem bekannt sein. Allerdings sollte das m.E. Sache der Strafgerichtsbarkeit und nicht des Zivilrechtes sein.

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Verstehe ich aber nicht, was ein Anwalt sagt, dann fühle ich mich betroffen, weil ich das Gefühl habe, es sei wichtig für mich, es zu verstehen. Und daran ist dann selbverständlich der Anwalt schuld, denn der Rechtsnorm kann ich keinen Tritt verpassen. Ich kenne persönlich wenige Anwälte. Eine ist besonders hübsch, zum Anbeißen. Einen anderen hielt ich bis vor kurzem für einen Fußballtrainer. Ich mag sie alle, als einzelne Persönlichkeiten. In ihrer beruflichen Funktion sind sie mir suspekt wie Psychiater und Proktologen.

 

Das ist der Punkt. Wenn ein Anwalt nicht in der Lage oder nicht Willens ist, etwas solange und in einer Weise zu erklären, dass der Mandant es versteht, ist das nicht in Ordnung. Denn es ist essentiell, auch für das Rechtsstaatssystem, dass eine betroffene Person tatsächlich versteht, worum es geht.

 

Ansonsten, Klistiere gehören nicht zu den berufstypischen Werkzeugen und werden allenfalls in Erwägung gezogen bei säumigen Mandanten ;-). Pychologische Elemente dagegen gehören mitunter durchaus zum Handwerkszeug.

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Das ist der Punkt. Wenn ein Anwalt nicht in der Lage oder nicht Willens ist, etwas solange und in einer Weise zu erklären, dass der Mandant es versteht, ist das nicht in Ordnung. Denn es ist essentiell, auch für das Rechtsstaatssystem, dass eine betroffene Person tatsächlich versteht, worum es geht.

 

Ansonsten, Klistiere gehören nicht zu den berufstypischen Werkzeugen und werden allenfalls in Erwägung gezogen bei säumigen Mandanten ;-). Pychologische Elemente dagegen gehören mitunter durchaus zum Handwerkszeug.

Der Punkt ist doch, dass das Rechtssystem schon so verdreht ist, dass man sich auch nie auf etwas verlassen kann, was ein Anwalt sagt. Das gilt schon für solche Trivialitäten wie das Impressum auf Homepages. Eine wirklich hieb und stichfeste Version davon kann mir kein Rechtsanwalt produzieren. Der Beweis? Schon mal einen Rechtsanwalt getroffen, der für seine Arbeit/Auskunft garantiert und ggf. für Folgen einsteht, falls sich die Auskunft doch als unrichtig erweist? Oder der in dem Fall wenigstens auf sein Honorar verzichtet?

 

Und dass diese Unsicherheit auf die Anwälte als ganzes zurückfällt ist doch klar. Schliesslich sind die die einzigen, die von diesem Misstand profitieren. Wenn man schlechte Nachrichten bekommt, dann haben damit auch immer Anwälte ursächlich zu tun. Viele positive Erfahrungen macht man mit diesem Berufsstand normalerweise nicht. Im günstigsten Fall sind sie ein notwendiges (und teures) Übel.

Bearbeitet von Anubis
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Der Punkt ist doch, dass das Rechtssystem schon so verdreht ist, dass man sich auch nie auf etwas verlassen kann, was ein Anwalt sagt. Das gilt schon für solche Trivialitäten wie das Impressum auf Homepages. Eine wirklich hieb und stichfeste Version davon kann mir kein Rechtsanwalt produzieren. Der Beweis? Schon mal einen Rechtsanwalt getroffen, der für seine Arbeit/Auskunft garantiert und ggf. für Folgen einsteht, falls sich die Auskunft doch als unrichtig erweist? Oder der in dem Fall wenigstens auf sein Honorar verzichtet?

 

Und dass diese Unsicherheit auf die Anwälte als ganzes zurückfällt ist doch klar. Schliesslich sind die die einzigen, die von diesem Misstand profitieren. Wenn man schlechte Nachrichten bekommt, dann haben damit auch immer Anwälte ursächlich zu tun. Viele positive Erfahrungen macht man mit diesem Berufsstand normalerweise nicht. Im günstigsten Fall sind sie ein notwendiges (und teures) Übel.

 

Das Rechtssystem an sich ist gar nicht so verdreht. Wenn man sich wirklich damit auseinandersetzt, ist es (überwiegend) sogar sehr strukturiert und konsistent. Das was Du ansprichst ist, dass das Rechtssystem nicht nur aus den Gesetzen, sondern auch aus der Rechtsprechung besteht. Das ist auch wichtig, weil die Gesetze nicht alle Entwicklungen des realen Lebens vorhersehen können. Hier versucht die Rechtsprechung (nicht immer überzeugend, ich weis) eine dynamische Anpassung an die immer dynamischer werdenden Entwicklungen des realen Lebens zu erreichen.

 

Daraus resultiert aber auch, dass sichere Aussagen oft nicht gemacht werden können. Denn allein schon eine Rechtsauskunft, die heute in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung steht, kann in 3 Jahren durch zwischenzeilich geänderte Rechtsprechung nicht mehr zutreffend sein. Und 3 Jahre ist durchaus ein Zeitraum, der für 2 Prozessinstanzen benötigt werden kann. Also war dann ein Rat zu Beginn des Prozesses zutreffend, am Ende kann jedoch ein unerwartetes Ergebnis stehen.

 

Aber diese Problematik betrifft in der Regel nur einen kleinen Bereich, nämlich wo man sich im Grenzbereich oder "Schlawiner"-Bereich befindet. Im Regelfall sollte jeder Anwalt nach gründlicher Analyse ein Statement machen können in dem Sinne "wäre ich in Ihrer Haut und mit meinen Rechtskenntnissen ausgestattet, würde ich so und so verfahren". Ein guter Anwalt liegt dann bei mindestens 95% solcher Ratschläge auch richtig, sollte es zu einer gerichtlichen Auseinandersetzung kommen.

 

Ein guter Anwalt wird aber auch nicht nur Anspruchsdenken (im juristischen Sinne), sondern auch Interessendenken berücksichtigen. Denn in einem Streitfall können zwar Ansprüche kollidieren, bei genauerer Betrachtung die Interessen beider Seiten jedoch zu Lösungen führen, die von rein rechtlichen Ansprüchen losgelöst sind. Das ist gerade im Wirtschaftsbereich der Schlüssel zum Erfolg, sollte m.E. aber auch stets in "kleinen" Fällen beachtet werden. Leider ist es jedoch so, das beispielsweise für einen Prozess in 2 Instanzen wesentlich mehr liquidiert werden kann, als für einen gleich geschlossenen Vergleich, so dass bei vielen Anwälten, vor allem solchen mit vergleichsweise geringen Umsätzen, dann doch auch das Geld lockt. Aber auch viele Mandanten, vor allem solche mit eher gefühlbetontem Ansatz, lassen keinen Raum für solche Erwägungen, weil sie meinen ihr Recht unbedingt und ohne jede Kompromisse durchsetzen zu müssen. Ein Anwalt wird bei einem solchen Mandanten nicht sich das eigene Geschäft versauen und zu einem Vergleich raten, da der Mandant dann seinen eigenen Anwalt für ein Weichei und unfähig hält. Dann wird vom Anwalt halt durchgezogen mit dem ja auch positiven Nebeneffekt höherer Umsätze in dem konkreten Fall.

 

Was Du ansonsten ansprichst, scheint nachvollziehbar, ist jedoch mitunter problematisch. Eine "Garantie" kann es aus den oben genannten Gründen zur Rechtsprechungsentwicklung nicht geben. Aber beispielsweise ein hieb- und stichfestes Impressum sollte Dir jeder fähige Anwalt hinstellen können. Allerdings nicht für 50,--. Und was Du dann nicht vergessen darfst, ist das Impressum zumindest einmal im Jahr überprüfen zu lassen, damit eventuelle Rechtsprechungsänderungen durch Anpassungen oder Änderungen berücksichtigt werden können. Denn nur dann bleibt das Impressum auch hieb- und stichfest. Aber auch das kostet halt. Es geht halt nicht, sich ein Impressum machen zu lassen, und wenn dann 5 Jahre später daran etwas auszusetzen ist, weil 3 Jahre später der BGH irgendetwas als notwendigen Bestandteil erachtet hat, den Anwalt, der ja auch keine Kristallkugel hat, dafür verantwortlich machen zu wollen.

 

Aber wenn tatsächlich falsch beraten wurde, haftet ein Anwalt mit seinem gesamten Privatvermögen (anders als beispielsweise ein Angestellter in einer Firma, wenn er/sie Mist macht). Damit ein Mandant hinreichend für einen Haftungsfall gegen einen "Pleiteanwalt" abgesichert ist, müssen Anwälte Berufshaftpflichtversicherungen abschließen. Bei uns, auf Grund der sehr hohen Risikosummen, treibt mir jedes Jahresende die Prämie dafür die Tränen in die Augen, zumal bislang noch nie ein Mandant irgendwelche Haftungsansprüche an uns herangetragen hat. Nur, ein Mandat, der falsch beraten wurde, muß dann halt auch Haftungsansprüche tatsächlich geltend machen. Und das kommt übrigens gar nicht so selten vor.

 

Was aber m.E. nicht geht, ist ein Erfolgshonorar, wenn Du das mit dem Verzicht auf Honorar meinst. Denn in einem zweiseitigen Prozess wird es immer eine unterlegene Seite geben müssen. Die Anwälte dieser Seite sollten dann nichts bekommen? Das würde dazu führen, dass Mandate abgelehnt würden, deren Siegchancen nicht bei mindestens 70% lägen. Gerade der "kleine Mann" würde dann praktisch keine Möglichkeit mehr haben, sich angemessen zu verteidigen.

 

Und wenn Du von Anwälten überwiegend schlechte Nachrichten erhältst, kann es dafür nur 2 Gründe geben: i) Dein Anwalt ist eine Pfeife und/oder ii) Du drehst zu oft krumme Dinger und läßt Dich dabei auch noch erwischen ;-).

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Was Du ansonsten ansprichst, scheint nachvollziehbar, ist jedoch mitunter problematisch. Eine "Garantie" kann es aus den oben genannten Gründen zur Rechtsprechungsentwicklung nicht geben. Aber beispielsweise ein hieb- und stichfestes Impressum sollte Dir jeder fähige Anwalt hinstellen können. Allerdings nicht für 50,--. Und was Du dann nicht vergessen darfst, ist das Impressum zumindest einmal im Jahr überprüfen zu lassen, damit eventuelle Rechtsprechungsänderungen durch Anpassungen oder Änderungen berücksichtigt werden können. Denn nur dann bleibt das Impressum auch hieb- und stichfest. Aber auch das kostet halt. Es geht halt nicht, sich ein Impressum machen zu lassen, und wenn dann 5 Jahre später daran etwas auszusetzen ist, weil 3 Jahre später der BGH irgendetwas als notwendigen Bestandteil erachtet hat, den Anwalt, der ja auch keine Kristallkugel hat, dafür verantwortlich machen zu wollen.

Das meinte ich ja. Das Recht ist nicht verlässlich, wenn schon bei solchen Trivialitäten wie einem Impressum morgen evtl. nicht mehr gilt was heute noch richtig war. Das ist m.E. reine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für notleidende Anwälte. Selbstzweck eben. Aber man kann dem nicht entgehen. Und von wem wird das Recht gemacht? Von Anwälten.

 

Und wenn Du von Anwälten überwiegend schlechte Nachrichten erhältst, kann es dafür nur 2 Gründe geben: i) Dein Anwalt ist eine Pfeife und/oder ii) Du drehst zu oft krumme Dinger und läßt Dich dabei auch noch erwischen ;-).

Ich habe keinen Anwalt. Aber auch ich habe schon ungerechtfertigte Forderungen von Inkasso-Anwälten bekommen. Dazu muss man keine krummen Dinger drehen. Konnte mich allerdings ohne anwaltliche Hilfe dagegen wehren.

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Das meinte ich ja. Das Recht ist nicht verlässlich, wenn schon bei solchen Trivialitäten wie einem Impressum morgen evtl. nicht mehr gilt was heute noch richtig war. Das ist m.E. reine Arbeitsbeschaffungsmassnahme für notleidende Anwälte. Selbstzweck eben. Aber man kann dem nicht entgehen. Und von wem wird das Recht gemacht? Von Anwälten.

 

 

Ich habe keinen Anwalt. Aber auch ich habe schon ungerechtfertigte Forderungen von Inkasso-Anwälten bekommen. Dazu muss man keine krummen Dinger drehen. Konnte mich allerdings ohne anwaltliche Hilfe dagegen wehren.

 

Wenn Du "verlässlich" mit "unveränderlich" gleich setzt, hast Du Recht. Aber ein "verlässliches" Recht in Deinem Sinne würde doch erfordern, dass auch das Leben bzw. die Gesellschaft unveränderlich ist. Das ist aber nicht der Fall. Vielmehr ist heute eher zu beknlagen, dass das Recht bzw. die Rechtsprechung den sich verändernden Realitäten gar nicht mehr vernünftig hinterher kommt. Beispielsweise das Urheberrecht konnte doch bei der Gestaltung des Gesetzestextes nicht vorhersehen, welche Möglichkeiten das Internet bietet. Es mußte daher zusammen mit der Rechtsprechung angepasst, also verändert werden. Und im Wettbewerbsrecht gibt es so viel und sich ständig erweiternde Rechtsprechung, weil es gar nicht vorhersehbar ist, auf welche "Kniffe", um es einmal wertneutral zu formulieren, mancher Geschäftstätige kommt. Oder im Bereich der Gentechologie oder der Stammzellforschung, wer konnte denn vorhersehen, welche Möglichkeiten sich da bieten. Dazu mußte dann natürlich beispielsweise das bisherige Patentrecht geändert werden, und mussten auch ganz neue Gesetze, wie das Embryonenschutzgesetz geschaffen werden. Nach altem Recht war die Nutzung von embryonalen Stammzellen nicht verboten, also kann/soll sich derjenige, der das machen will, jetzt über die mangelnde Verläßlichkeit des Rechts beschweren, wenn es im gesellschaftlichen Konsens für unethisch erachtet wird?

 

Oder bis 2001 (glaube ich) konnte eine Prostituierte das Honorar nicht einklagen. Und heute, um mal bei was forenspezifischem zu bleiben, soll sich der Freier jetzt wegen mangelnder "Verlässlichkeit" des Rechts beschweren können, weil er nun am Kanthaken geholt wird, wenn er sich vor der Zahlung drücken will? Oder wäre Dir da ein statisches, also unveränderliches und somit "verlässliches" Recht lieber?

 

Das "Recht", wenn Du damit die Gesetze meinst, wird vom Parlament gemacht, also von den von Dir gewählten Vertretern. Die Rechtsprechung wird auch nicht von Anwälten, sondern von Richtern gemacht. Das erkennst Du schon daran, dass bei einer BGH Entscheidung meist zwei Parteien beteiligt sind, die naturgemäß gegensätzliche (anwaltliche) Auffassungen vertreten müssen.

 

Dass viele Rechtsanwälte mehr oder weniger notleidend sind stimmt tatsächlich. Das liegt aber auch daran, dass es einfach zu viele gibt. Aber wer soll das sein, der hier eine "Arbeitsbeschaffung" bewirkt? Ist es nicht vielmehr so, dass die "Rechtssuchenden", also insbesondere auch Otto-Normalverbraucher, die "Arbeit beschaffen", nämlich dadurch, dass jeder Mist überflüssigerweise vor Gericht getragen wird, weil man hat ja eine Rechtsschutzversicherung und die will man ja auch weidlich ausnutzen, wenn man schon Prämien zahlt. Das fängt doch schon bei meist völlig überflüssigen Nachbarschaftsstreitigkeiten an. Anstatt dass mal miteinander vernünftig geredet wird, wie es, glaube ich, Benno absolut zutreffend vorschlug.

 

Jedes Zusammenleben von Menschen erfordert Kompromisse. Erst das abstrichlose Durchsetzenwollen dessen, was man für das eigene "Recht" hält, das ist m.E. die Krux. Wenn mangelnde Gesprächsbereitschaft sich mit schierem Egoismus paart, kommt es im "menschlichen" Bereich der Kollisionen zu gerichtlichen Auseinandersetzungen. Und das ist der überwiegende Teil.

 

Und wenn wir bei den Abmahnungen bleiben, auch hier ist das Recht nicht statisch geblieben. Früher konnten Rechtsanwälte ohne Dritten Auftraggeber Verstöße abmahnen (sogenannte "Geschäftsbesorgung ohne Auftrag"). Das geht mittlerweile nicht mehr ohne Weiteres, vielmehr muss ein Dritter Auftraggeber vorliegen. Wenns den einfach nicht gäbe, oder der selbst mal einfach den Wettbewerber direkt ansprechen würde, wenn ein die eigenen Interessen störender Verstoß vermutet wird, dann wäre der überflüssigen Abmahnerei ein Riegel vorgeschoben. Also kann auch hier m.E. nicht generell den Anwälten ein Vorwurf gemacht werden.

 

Und was Inkasso angeht, da hast Du recht, dass sich hier viele in m.E. unlauterer Weise verhalten. Dagegen kann man sich übrigens nicht nur einfach wehren, nämlich fristgerecht Widerspruch gegen einen gerichtlichen Mahnbescheid einlegen und es dann einfach auf eine (meist nicht erfolgende) Zahlungsklage ankommen lassen. Sondern denen auch das Handwerk legen, denn ein Inkasso-Unternehmen und ein Inkasso-Anwalt ist zur eigenen Prüfung der Rechtmäßigkeit einer Forderung verpflichtet. Tätigwerden ohne eine solche Prüfung oder gar bei ersichtlicher Unrechtmäßigkeit kann für einen Anwalt zum Verlust der Zulassung führen. Wenn es denn auch gerügt und dagegen vorgegangen wird.

 

Und beim Stichwort Inkasso haben wir auch ein schönes Thema zur Frage der "Verlässlichkeit" des Rechts. Denn noch vor einem Jahrzehnt hat sich niemand vorstellen können, dass es ein Geschäft sein könnte, im Internet etwas scheinbar kostenlos anzubieten und dann durch "Knopfdruck" das Zustandekommen eines kostenpflichtigen Abos oder dergleichen zu schaffen. In schöner Regelmäßigkeit haben wir hier bei Angestellten das Thema, dass ein Kind (darunter auch schon volljährige) auf so etwas hereinfällt und dann Inkasso betrieben werden soll. Nur durch die sich entwickelnde Rechtsprechung ist es möglich, dass man soetwas ganz gelassen abwettern kann. Wäre Dir auch hier statische "Verlässlichkeit" lieber?

 

P.S.: Und zum Stichwort "was heute gilt, gilt morgen nicht mehr", was ist denn beispielsweise mit den Eheversprechen? Da verdienen die Anwälte gerade daran, dass die Menschen selbst sich nicht an die von Dir gewünschte "Verlässlichkeit" halten wollen....

Bearbeitet von nolensvolens
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