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Markenrecht im Escort Gewerbe


Empfohlene Beiträge

Ich habe mal meinen Sachbearbeiter im Finanzamt gefragt, wie ich mich in einem bestimmten Fall verhalten solle. Im Laufe des Verfahrens schrieb mir dann jemand in etwa: "Finanzbeamte geben Auskünfte nach bestem Wissen, aber nicht rechtsverbindlich." Warum sollte das bei anderen Behörden anders sein?

 

Ein Orakel dürfte noch die beste Variante sein.

 

Ich weiss nicht, was für eine Auskunft Du gebraucht hast. Meine Frage ist glasklar:

 

Darf man schon ab Anmeldung oder erst ab Registrierung das © in seiner Werbung benutzen ? Das ist keine Ermessensfrage, dafür gibt es verbindliche Richtlinien.

 

Aber Du kannst gerne weiter orakeln ;-)

Bearbeitet von moonbather
Typo
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möchte an dieser Stelle aus einem Nachbarforum zitieren, da es so gut passt:

 

 

"ich bin ja schon sehr lange im Internet und habe im Laufe der Zeit schon einige-spreche hier nicht von der Sexscene- ehemals gut-laufende Foren "sterben" sehen.

 

Oft ist dieses letztlich durch das "Oberlehrersyndrom" der Macher passiert, das lassen sich die meisten User auf Dauer nicht gefallen.

 

Ich möchte hier niemandem zunahe treten, trotzdem meine Empfehlung: Sofern keine Rechtsverletzungen oder Beleidigungen vorliegen, nicht päpstlicher sein als der Papst. Der Kölner würde sagen:" einfach mal loope loote!"

 

 

Zwischen Stammtisch-Brüllerei, Liebes- und Eifersuchtsgesäusel und Oberlehrer-Gestikulationen muß es doch irgendwo noch ein Forum im World Wide Web geben, wo die Akteure noch gesund sind.... ich suche weiter.:pc:

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Zwischen Stammtisch-Brüllerei, Liebes- und Eifersuchtsgesäusel und Oberlehrer-Gestikulationen muß es doch irgendwo noch ein Forum im World Wide Web geben, wo die Akteure noch gesund sind.... ich suche weiter.:pc:

 

Da gibts es verschiedene Möglichkeiten...

entweder hier anmelden oder gleich ein eigenes [ame=http://www.google.de/search?hl=de&q=kostenloses+forum&sourceid=navclient-ff&rlz=1B2GGGL_deDE203DE203&ie=UTF-8]kostenloses Forum[/ame] gründen :schreiben:

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Benutzung des r im Kreis ist erst nach Eintragung und Ablauf der Widerspruchsfrist

erlaubt und kann sonst Grund für eine wettbewerbsrechtliche Abmahnung sein.

 

Dies ist keine RECHTSBERATUNG sondern meine fundierte wildgewordene Vermutung...

 

Moonbathers Frage bezog sich auf das "C im Kreis", was etwas anderes ist und mit der Frage der Registrierug einer Marke nichts zu tun hat.

 

Bei dem "R im Kreis" verhält es sich etwas anders, als Du es dargelegt hast. Das "R im Kreis" darf ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung der Registrierung der Marke angebracht werden, und zwar unabhängig davon, ob ein Widerspruchsverfahren anhängig ist oder nicht. Findet ein Widerspruchsverfahren statt und endet dieses mit der Löschung der Marke, so muß das "R im Kreis" ab dem Zeitpunkt der Rechtskraft der Löschung wieder entfernt werden.

 

Das "R im Kreis" kann, muss aber nicht nach der Registrierung der Marke angebracht werden. Ein Verletzer der Marke kann sich in Deutschland nicht darauf berufen, dass er wegen Nichtkennzeichnung mit "R im Kreis" nichts vom Markenschutz gewusst habe. Auch ohne das "R im Kreis" können alle Ansprüche (Unterlassung, Auskunft über getätigte Umsätze, Lieferanten und Abnehmer, Schadensersatz, Vernichtung von Verletzungsgegenständen und Anwaltskostenerstattung) vom Markeninhaber gegen einen Verletzer geltend gemacht werden. In den USA sollte dagegen immer das "R im Kreis" (wenn dort eine Marke registriert ist) angebracht werden, da andernfalls jedenfalls die Durchsetzung von Schadensersatzansprüchen bei Verletzung zumindest schwierig wird.

 

Dies ist eine verbindliche Auskunft.

 

@ moonbather

 

Du hattest keine allgemeine Frage gestellt, sondern im direkten Kontext zu VE. Mir ist nicht entgangen, dass einige hier VE gerne als "Punchingball" betrachten. Da dürfte meine Weigerung der Stellungnahme verständlich sein, da ich VE nicht kenne, nichts mit ihr zu tun habe und zu Fragen, ob Sie etwas Unerlaubtes tut, daher nichts beitragen will. Ich lasse mich nicht für Auseinandersetzungen instrumentalisieren, die mich nichts angehen. Das schien mir Deine Absicht zu sein und daher habe ich entsprechend repliziert. Ansonsten muss ich leider nochmals spitzfindig sein, ich habe nicht meine Dienste angeboten, sondern kostenlosen Ratschlag. Ein kleiner aber m.E. sehr feiner Unterschied. Aber wenn Du meine Dienste in Anspruch nehmen willst, so stehe ich auch hierfür gerne zur Verfügung (wenns in meinen Kompetenzbereich fällt) :zwinker:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:28 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:22 Uhr ----------

 

Zum "C im Kreis", ganz allgemein gesprochen: Dieses kann angebracht werden, wenn das damit Gekennzeichnete ein Werk im Sinne des Urheberrechtes ist. In konkreten Fällen muss daher geprüft werden, ob das Gekennzeichnete tatsächlich ein Werk ist. Ists kein Werk, ist die Kennzeichnung täuschend. Ists eines, ist die Kennzeichnung nicht zu bemängeln. Nochmals, mit einer Marke und deren Registrierung hat dies rein gar nichts zu tun.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 10:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 10:28 Uhr ----------

 

Ich weiss nicht, was für eine Auskunft Du gebraucht hast. Meine Frage ist glasklar:

 

Darf man schon ab Anmeldung oder erst ab Registrierung das © in seiner Werbung benutzen ? Das ist keine Ermessensfrage, dafür gibt es verbindliche Richtlinien.

 

Aber Du kannst gerne weiter orakeln ;-)

 

Um das vielleicht nochmals zu versuchen, deutlich zu machen. Deine "glasklare" Frage ist so als wenn man glasklar fragen würde: "Wenn ich einen Kaufvertrag für ein Auto unterschrieben habe, darf ich dann das Motorrad gleich mitnehmen?". Vielleicht kommts jetzt an.

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Es ist immer wieder interessant, wie selbst Anwälte die unterschiedlichsten

Auslegungen haben.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=290&Fachgebiet_id=188

 

Dieser hier meint z.B. erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

 

Am besten ist es man führt das R im Kreis nicht und verdient sich bisserl Geld mit

 

Abmahnen von Ahnungslosen Opfern, wie es häufig geschieht...

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möchte an dieser Stelle aus einem Nachbarforum zitieren, da es so gut passt:

 

 

"ich bin ja schon sehr lange im Internet und habe im Laufe der Zeit schon einige-spreche hier nicht von der Sexscene- ehemals gut-laufende Foren "sterben" sehen.

 

Oft ist dieses letztlich durch das "Oberlehrersyndrom" der Macher passiert, das lassen sich die meisten User auf Dauer nicht gefallen.

Seit über vier Jahren gibt es Leute welche dieses Forum tot reden wollen, es im Niedergang sehen oder wie du es sagst sterben sehen.

Meist sind diese weisen Auguren irgendwann weg, das Forum ist aber immer noch da.

MC Escort | Die Premium Escort Community

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Es ist immer wieder interessant, wie selbst Anwälte die unterschiedlichsten

Auslegungen haben.

http://www.anwaltzentrale.de/rechtsanwalt_fachartikel/fachartikel_detail.php?id=290&Fachgebiet_id=188

 

Dieser hier meint z.B. erst nach Ablauf der Widerspruchsfrist.

 

Am besten ist es man führt das R im Kreis nicht und verdient sich bisserl Geld mit

 

Abmahnen von Ahnungslosen Opfern, wie es häufig geschieht...

 

Bei der von Dir zitierten Aussage handelt es um eine typische "defensive" Aussage. Denn damit ist nicht gesagt, dass die Anbringung mit der Veröffentlichung der Registrierung unzulässig sei. Das schließt Du nur daraus im Umkehrschluss (was durchaus verständlich ist).

 

Zudem ist der Begriff der Rechtskraft in dem Beitrag m.E. falsch angewandt. Die Rechtskraft einer Registrierung tritt ein, wenn der Anmelder nicht mehr Rechtsmittel einlegen kann (das ist beispielsweise dann gegeben, wenn die Marke, wie beantragt, eingetragen wurde, denn dann liegt kein "Beschwer" des Anmelders vor). Beispielsweise kann ab der Veröffentlichung der Registrierung gegen einen Verletzer gerichtlich vorgegangen werden, und zwar auch wenn ein Widerspruchsverfahren läuft! Denn sonst könnte ja durch völlig hirnige Widersprüche die Schutzwirkung um Jahre hinausgezögert werden. Das ist definitiv nicht der Fall. Würde es auf eine "Rechtskraft" im Sinne von "unangreifbar" ankommen, dann würde die Schutzwirkung auch nach Ablauf der Widerspruchsfrist nicht eintreten, denn auch nach (ereignislosem) Ablauf der Widerspruchsfrist können Inhaber älterer Rechte im Wege der Löschungsklage eigene Rechte geltend machen, und das, obwohl ja auch ein Widerspruch möglich gewesen wäre.

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Wenn Du ein Client/Attorney Verhältnis wünschst, kriegst Du von mir alle Antworten, zu denen ich mich kompetent fühle.Und wenn Du wünschst, poste ich sie auch hier

 

Jakob, ich habe diese Aussage so gedeutet, dass Du

1. Ein Rechtsanwalt bist oder ein zu Rechtsauskünften berechtigter anderer Jurist of some kind

2. Mir anbietest in einem Client/Attorney Verhältnis gegen Honorar für mich tätig zu werden

3. Und das in einem Escort Forum.

 

Ich kann es mir nicht verbeissen zu fragen, gehen die Geschäfte so schlecht ?

 

Ich hatte mich mit einem Fall zu beschäftigen, in dem zwei Reiseveranstalter vor Gericht darüber stritten, ob sie Busrundreisen entlang einer exakt gleichen Route anbieten dürfen oder nicht, mit den exakt gleichen Tagesetappen. Auch der Name der Busrundreise klang ähnlich. Daher mein Interesse auch an diesem Fall.

 

Deine anderen Behauptungen bezüglich Vanessa Eden sind reine Spekulation.

Bearbeitet von moonbather
Typo
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Ich kann es mir nicht verbeissen zu fragen, gehen die Geschäfte so schlecht ?

 

 

Shit, erwischt.

 

Und deshalb versuche ich, das Geschäft durch ein Angebot kostenloser Ratschläge, so benötigt, wieder aufzumöbeln. Zum Glück gehts den Mädels hier aber gut, so dass die nicht meinem (zugegebenermaßen betriebswirtschaftlich noch nicht so richtig ausgegorenem) Wachstumsförderungsmodell nachzueifern brauchen, nämlich durch Angebote kostenloser Dates ...

 

:clown:

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:45 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:41 Uhr ----------

 

 

Deine anderen Behauptungen bezüglich Vanessa Eden sind reine Spekulation.

 

, die Du nicht als unzutreffend zurückweist ...

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 12:51 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 12:45 Uhr ----------

 

Jakob, ich habe diese Aussage so gedeutet, dass Du

1. Ein Rechtsanwalt bist oder ein zu Rechtsauskünften berechtigter anderer Jurist of some kind

2. Mir anbietest in einem Client/Attorney Verhältnis gegen Honorar für mich tätig zu werden

3. Und das in einem Escort Forum.

 

 

Dreimal ja.

 

Aber erklär mir doch einmal was Du eigentlich mit "Und das in einem Escort Forum" meinst. Kann es sein, dass ich als normaler Langweiler weniger unterschwellige Vorbehalte gegen P6 und die darin involvierten Personen habe, als Du?

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Jakob, Du spekulierst ja so gerne, Du wirst meine Worte schon richtig deuten. Zur Not hilft vielleicht ein Orakel.

 

Ich finde es seltsam, wenn z.B. Vertreter einer allgemein angesehen Zunft sich hinter einem anonymen Nickname in Foren um Geschäft bemühen, garniert mit einem Mischmasch an vorab kostenlosen (richtigen oder nicht richtigen) Aussagen und vielen reinen Spekulationen. Ich persönlich, würde mir meinen Anwalt woanders suchen.

 

Wie ich schon sagte, ich bin nicht Dein Punching Ball und habe weder Lust noch Zeit mich weiter mit Dir zu unterhalten. Viel Spass und Erfolg weiterhin !

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Bei der von Dir zitierten Aussage handelt es um eine typische "defensive" Aussage. Denn damit ist nicht gesagt, dass die Anbringung mit der Veröffentlichung der Registrierung unzulässig sei. Das schließt Du nur daraus im Umkehrschluss (was durchaus verständlich ist).

 

 

Auf Grund dieser defensiven Haltung der meisten Anwälte, empfiehlt es sich meist auch

sich die "Kraft" der gegnerischen Anwälte zu nutzen zu machen und den eigenen zum Schweigen zu bringen.

 

Stimmt! Umkehrschlüsse sind oft fatal. erlaubt > nicht verboten, nicht schuldig > unschuldig etc.

 

Die Rechtsprechung wird eigentlich nur durch den stetigen Kampf der Richter und Anwälte gegen den gesunden Menschverstand und ein gewachsenes Rechtsempfinden so kompliziert!:popo:

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Da ich österreichische Vorfahren habe, erhebe ich schon mal Einspruch wegen Verwechslungsgefahr mit dem Autoaufkleber... :schuechtern:

 

Hast du auch den Anhang III der Wiener Strassenverkehrskonvention ausreichend juristisch gewuerdigt? :clown::lach:

 

 

 

Annex 3

DISTINGUISHING SIGN OF MOTOR VEHICLES AND TRAILERS

IN INTERNATIONAL TRAFFIC

1. The distinguishing sign referred to in Article 37 of this Convention shall

consist of one to three letters in capital Latin characters. The letters shall

have a height of at least 0.08 m and their strokes a width of at least 0.01 m.

The letters shall be painted in black on a white ground having the shape of an

ellipse with the major axis horizontal.

2. When the distinguishing sign consists of only one letter, the major axis of

the ellipse may be vertical.

3. The distinguishing sign shall not be incorporated in the registration

number, or be affixed in such a way that it could be confused with that number or

impair its legibility.

4. On motor cycles and their trailers, the dimensions of the axes of the

ellipse shall be at least 0.175 m and 0.115 m. On other motor vehicles and their

trailers, the dimensions of the axes of the ellipse shall be at least:

(a) 0.24 m and 0.145 m if the distinguishing sign comprises three letters;

(b) 0.175 m and 0.115m if the distinguishing sign comprises less than

three letters.

5. The provisions of Annex 2, paragraph 3, shall apply to the display of the

distinguishing sign on vehicles.

Bearbeitet von Benno

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Zwischen Stammtisch-Brüllerei, Liebes- und Eifersuchtsgesäusel und Oberlehrer-Gestikulationen muß es doch irgendwo noch ein Forum im World Wide Web geben, wo die Akteure noch gesund sind.... ich suche weiter.:pc:

 

:oben:

 

 

965101.jpg

:spitzenkl Keine Nacht den Drögen ! :spitzenkl

 

Moral ist immer die Zuflucht der Leute, die Schönheit nicht begreifen.

(Oscar Wilde)

 

Commit random kindness and senseless acts of beauty !

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Die Rechtsprechung wird eigentlich nur durch den stetigen Kampf der Richter und Anwälte gegen den gesunden Menschverstand und ein gewachsenes Rechtsempfinden so kompliziert!

 

Da muss ich Dir widersprechen, das wird Dich nicht überraschen.

 

In den Medien werden (natürlich) nur solche Entscheidungen behandelt, die seltsam erscheinen mögen, zudem oft mit mangelnder Sachkenntnis und vor allem mangelnder Kenntnis des zu Grunde liegenden Sachverhaltes. "Gerechte" Entscheidungen, darüber wird nichts geschrieben, denn da müßten täglich mindestens hunderte Entscheidungen berichtet werden.

 

In der ganz überwiegenden Anzahl der entschiedenen Fälle (jedenfalls in dem Bereich in dem ich mich bewege) kommen Ergebnisse heraus, die auch dem "normalen" = laienhaften Rechtsempfinden entsprechen. Einzelne Kuriositäten erlauben nicht den Rückschluss auf das System insgesamt. Es ist sogar mitunter so, selbst bei höchstrichterlichen Entscheidungen, dass es sich um sogenannte "Schweinehund-Entscheidungen" handelt. D.h. das Gericht schaut sich die Parteien an, gewinnt einen Eindruck, wer der Schweinehund ist, der kriegt einen drüber und das Gericht bastelt sich zu diesem Ergebnis eine rechtliche Begründung. Am ehesten ist m.E. gerade eine solche Vorgehensweise, auch wenn dadurch der "Schweinehund" zutreffenderweise einen drüber kriegt, der Kritik offen, weil es in dogmatischer Strenge den Grundsätzen eines Rechtsstaates widerspricht.

 

All das schließt nicht aus, dass einzelne Personen, die "einen drüber gekriegt" haben, dies persönlich als ungerecht empfinden. Oft (nicht immer) ist das aber eine Reaktion mit einer Mischung aus Ärger, dass man mit dem, was man getan hat, nicht durchgekommen ist, gepaart mit einer Art psychologischem Selbstschutzmechanimus, denn die wenigsten Menschen können für sich akzeptieren, dass sie etwas Unrechtes getan haben sollen, selbst wenns tatsächlich so war.

 

Das gilt insbesondere auch für Fälle, die dann nach dem Motto "die Kleinen nagelt man an die Wand und die Großen läßt man laufen" diskutiert werden. Während das mit den Großen mitunter durchaus zutreffende Kritik sein mag, kann doch daraus nicht folgen, dass jeder machen kann was er will.

 

So aus Jux haben wir hier einmal beim Mittagessen diskutiert, dass man mal zum 01.04. eine Petition einreichen sollte, die die Aufnahme eines Grundrechts auf Kleinkriminalität in das Grundgesetz fordert. Beispielsweise könnte dann einem "Bastelkreis" ein Recht auf Markenverletzung zugebilligt werden. Und warum wird der Ladendieb verurteilt, wo die Konzerne doch den Diebstahlverlust schon einpreisen. Den Begriff der "Kleinkriminalität" könnte man durch Freibeträge definieren, beispielsweise doppelter Hartz IV Satz, ohne Anrechnung. Der Bastelkreis wäre aus dem Schneider, der kleine Ladendieb auch. Die Ebay-"Ameisen"-Händler (die natürlich nur privat handeln) auch. Und die Wirtschaft würde angekurbelt, weil gerade die "Kleinen" das Ergaunerte ja sofort wieder durch Konsum ausgeben. Und wenn man einer "einfachen" Prostituierten das 50,-- Honorar verweigert, dann ists ja nicht so schlimm, wie wenn man das bei einer Escort Dame mit einem 1000,-- Honorar tut (da haben wir ja wieder einschönes Abgrenzungskriterium :clown:) Schwierig wirds nur in nicht-wirtschaftlichen Bereichen. Einen auf die Nase erlauben, wenns ohne Niederschlag ausgeht? Unterschiedlich zwischen erlaubter einfacher Beleidigung und verbotener schwerer Beleidigung? Da denken wir noch ...

 

P.S. und die Entlastung der Gerichte! Auch würden viele der verhaßten Anwälte endlich arbeitslos und müßten sich anders durchschlagen (z.B. mit Kleinkriminalität)

Bearbeitet von nolensvolens
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Interessanter gedanke..

 

wie wärs mit der Einrichtung einer "Diebes-Gilde", die Diebstähle nur mit Lizenz und mit den Versicherungen abgestimmter Vorgehensweise durchführt ?

 

Der Hehlererlös könnte dann sogar versteuert werden...

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:48 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:46 Uhr ----------

 

Was ist denn ein gerechtes Urteil? Wenn ich verliere, ist es immer ungerecht :-)

 

 

"Wie ? Sie verlangen Gerechtigkeit ? Sind Sie doch froh, wenn Sie überhaupt ein Urteil bekommen !"

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Interessanter gedanke..

 

wie wärs mit der Einrichtung einer "Diebes-Gilde", die Diebstähle nur mit Lizenz und mit den Versicherungen abgestimmter Vorgehensweise durchführt ?

 

Der Hehlererlös könnte dann sogar versteuert werden...

 

Ich glaube, heute würde man eher eine Bundeskleinkriminalitätsagentur (kurz BKA, ach nein, das ist ja was anderes, dann BKKA) einrichten.

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Da muss ich Dir widersprechen, das wird Dich nicht überraschen.

 

....[ ] ....

 

Teile deiner Ausfuehrungen sind ja bereits taegliche Realitaet... was zumindest Eigentumsdelikte durch in Banden organisierte Jugendliche betrifft usw.

 

Nichtsdestotrotz bin ich davon ueberzeugt, dass unser "Rechtssystem" incl. aller dazugehoerigen Beteiligten derart ausgelegt ist , dass es "autokatalytisch" ist. :zwinker:

Nebst einigen anderen Behoerden, ist das Zivilgericht so eine Institution :lach:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Nichtsdestotrotz bin ich davon ueberzeugt, dass unser "Rechtssystem" incl. aller dazugehoerigen Beteiligten derart ausgelegt ist , dass es "autokatalytisch" ist. :zwinker:

Nebst einigen anderen Behoerden, ist das Zivilgericht so eine Institution :lach:

 

Zum einen, Gerichte, insbesondere Zivilgerichte, werden nur tätig, wenn Bürger oder Firmen sie mit etwas befassen. Also nicht autokatalytisch, sondern heterokatalytisch!

 

Zum anderen, ein Rechtssystem, bei welchem anstatt durch detaillierte Gesetzgebung die Rechtslage durch verbindliche Rechtsprechung gebildet wird (z.B. USA) führt zu noch mehr Bedarf an Anwälten sowie meist zu noch mehr Rechtsunsicherheit für einen Rechtssuchenden.

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Was ist denn ein gerechtes Urteil?

 

Das frag ich mich auch... die der Juristerei maechtigen Personen stellen es immer gerne als Hendiadyoin dar... nur hat das eine mit dem anderen nicht das geringste zu tun! :zwinker:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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Das frag ich mich auch... die der Juristerei maechtigen Personen stellen es immer gerne als Hendiadyoin dar... nur hat das eine mit dem anderen nicht das geringste zu tun! :zwinker:

 

Doch, es bildet ein Ganzes.

 

"beim Hendiadyoin (bilden) die beiden Wortbestandteile zusammen erst die eigentliche Bedeutung des Ausdrucks (beispielsweise „Hab und Gut“ für „Besitz“)"

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Zum einen, Gerichte, insbesondere Zivilgerichte, werden nur tätig, wenn Bürger oder Firmen sie mit etwas befassen. Also nicht autokatalytisch, sondern heterokatalytisch!

 

Es bedarf aber nur der "Initialzuedung" (woran Juristen nicht ganz unbeteiligt sind.. :zwinker:) und danach entwickelt es sich zum systemischen Selbstlaeufer. So lange bis die Kohle gar ist! :grins:

 

 

Doch, es bildet ein Ganzes.

 

"beim Hendiadyoin (bilden) die beiden Wortbestandteile zusammen erst die eigentliche Bedeutung des Ausdrucks (beispielsweise „Hab und Gut“ für „Besitz“)"

 

Ein Urteil sollte so weit wie moeglich dem Recht entsprechen.. :cool:

was aber nicht zwingend mit Gerechtigkeit konform gehen muss!

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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