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Sexworker Forum


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Am Rosenmontag sei dir die fehlende Ernsthaftigkeit mal verziehen. Aber spätestens am Aschermittwoch bitte ich doch diesem Thread wieder für die wichtigen Probleme der Menschheit und den Rufer in der Wüste frei zu machen.

 

das_________schnauf ____kann ich diiiiiier.... pfuuuuh gantzgtzgg - genau sagen.

 

dann sieht derfgtdrmz schnauf text ein bissl anders auuuuuuuuus schnauf..... und frag ohgottohgottohgottichkommglebelebelbb schauuuuf, hechel mich jetzt bloß nicht woher ich das wwwwwwwwwwwwwurgs... scheiße. jetzt isses rausger... :deepthroat:

 

 

egal. das wischen wir nachher weg. :blinken:

 

so. umdrehen mädel. nächste runde.... :betthupferl:

 

 

sorry - jetzt hab ich grad gar keine hand mehr frei. :titten:

 

bis später........ :kuss3:

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Aha. Na so ein Zufall, dann besteht ja absolut keine Verwechslungsgefahr.

 

Ich versuche mir gerade vorzustellen was passiert, wenn Euch mal eine Agentur wegen Rufschädigung oder sowas verklagen will (rein theoretisch natürlich). Die werden sicher im Kreis von Pontius zu Pilatus geschickt weil sie immer just beim Falschen landen :lach:

Rein theoretisch natürlich, solange kein Licht ins Dunkel kommt.

 

Da ich sämtliche Briefe/Mails und auch Telefonate mit meinem Realnamen unter Angabe meiner Wohnadresse führe, wird sich Jede/r an mich halten können.

 

christian knappik

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Ach Mooni, wenn Du mal wissen willst, wie bei (angeblich) das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigenden Posts in einem Internetforum vorzugehen ist (und gegen wen), dann lies einfach mal BGH VI ZR 93/10 vom 25.10.2011, ist recht aktuell und von grundsätzlicher Bedeutung ... :cool:

 

Na ja, bei Zwerg besteht das Risiko daneben zu liegen weniger, denn er tanzt ja auf allen Hochzeiten; Internet Forum, Verein Forum und als Privatperson.

Und gilt Dein BGH auch in Österreich ?

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Na ja, bei Zwerg besteht das Risiko daneben zu liegen weniger, denn er tanzt ja auf allen Hochzeiten; Internet Forum, Verein Forum und als Privatperson.

Und gilt Dein BGH auch in Österreich ?

 

Vielleicht reicht Dir erstmal die Beschäftigung mit unserem hiesigen Rechtsystem, bevor Du Versuche einer "Internationalisierung" machst. Denk mal über den Ort der unerlaubten Handlung und internationale Zuständigkeit nach, bei deutschem Gerichtstand gilt nunmal in aller Regel deutsches Recht .... :cool:

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Na ja, bei Zwerg besteht das Risiko daneben zu liegen weniger, denn er tanzt ja auf allen Hochzeiten; Internet Forum, Verein Forum und als Privatperson.

Und gilt Dein BGH auch in Österreich ?

 

Ich lade dich jetzt einfach zu der Hochzeit (MC Treffen) in Wien ein. Dein erstes Getränk geht auf mich. So könntest du deine Heimatstadt wiedersehen, wenn du kein Einreiseverbot hast und die angedachte Lokalität ist geeignet ein Strafgericht abzuhalten. Strafbock, Andreaskreuz... alles vorhanden :clown:

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Vielleicht reicht Dir erstmal die Beschäftigung mit unserem hiesigen Rechtsystem, bevor Du Versuche einer "Internationalisierung" machst. Denk mal über den Ort der unerlaubten Handlung und internationale Zuständigkeit nach, bei deutschem Gerichtstand gilt nunmal in aller Regel deutsches Recht .... :cool:

 

Ach Jakob, Rufschädigung (die theoretische natürlich), Internetauftritt und wahrscheinlich auch Serverstandort in Österreich. Was ist los mit Dir ?

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Im Rahmen der Büttenreden zum Thema laugh and order sollte sich unser Mann im Mond mal der Rufschädigung unseres Julchens im Nachbarthread widmen. Da wäre er lebenslänglich beschäftigt. :clown:

 

Wie wäre es mal mit einem MC Gericht? Täter, Verteidiger und Richter sind ja zur Genüge vorhanden und als bodenständiger Schöffe gibts ja noch den Sonnenstern, wo ist der eigentlich? Bei offener Porschetür erfroren?

Bearbeitet von alfder
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Na ja, der Hinweis auf besagte BGH Entscheidung war schon ein bissl fies und sozusagen ein Fliegenfänger. Denn die Entscheidung befasst sich (auch) maßgeblich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit bei einer im Ausland residierenden Platform (Absatz 11 der Entscheidung) :lach:

 

Fies, weil es entlarvt. Erstmal rumpupen und keinesfalls womöglich zuerst die Mühe einer qualifizierten Auseinandersetzung mit einer Materie machen. Selbst nach entsprechendem ausdrücklichem Hinweis :cool:

Bearbeitet von nolensvolens
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Na ja, der Hinweis auf besagte BGH Entscheidung war schon ein bissl fies und sozusagen ein Fliegenfänger. Denn die Entscheidung befasst sich (auch) maßgeblich mit der Frage der örtlichen Zuständigkeit bei einer im Ausland residierenden Platform (Absatz 11 der Entscheidung) :lach:

 

Fies, weil es entlarvt. Erstmal rumpupen und keinesfalls womöglich zuerst die Mühe einer qualifizierten Auseinandersetzung mit einer Materie machen. Selbst nach entsprechendem ausdrücklichem Hinweis :cool:

 

Jakob, Du kannst Spielchen machen so viele Du willst, egal ob Inland oder Ausland, auf jeden Fall muss man sicher sein sich an die verantwortliche Person, Firma oder Organisation zu richten.

 

Ich bin auf jeden Fall froh, dass ich diesen Thread eröffnet habe. Er hat mehr ans Tageslicht befördert als ich zunächst vermutet habe. Sogar der PR-Officer hat was dazu gelernt.:lach::

Danke !

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Jakob, Du kannst Spielchen machen so viele Du willst, egal ob Inland oder Ausland, auf jeden Fall muss man sicher sein sich an die verantwortliche Person, Firma oder Organisation zu richten.

 

Und wenn Du meine Posts aufmerksam verfolgt hast, dann wirst Du auch unlängst meinen Hinweis zur Zustellung einer Klage vor deutschem Gericht im Ausland bemerkt haben. Also, nicht die beglaubigte Übersetzung ins Österreichische vergessen :lach:

Bearbeitet von MC
Bitte keine Falschzitate, danke (entfernt)
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