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Einige Escortbucher erwarten ungeschützten GV und/oder AV


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Mal anders herum:

 

Ich hatte vor ein paar Monaten ein negatives Escort-Erlebnis mit "riesigem Ärger":

 

Gebucht hatte ich ein 2Stunden-Hoteldate für 450 Euro. Nach sehr nettem Smalltalk bietet mir die wirklich sympathische Dame den Kondomverzicht für 100 Euro Aufpreis an - natürlich ohne dass ich nachgefragt hätte. Sehr irritiert lehne ich ab, und bitte die Dame mein Zimmer zu verlassen, weil ich das Date beenden wollte, da ich grundsätzlich nicht intim (und auch nicht MIT Schutz) mit einer Dame sein möchte, die dies anbietet.

 

Bezahlt hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts (mache ich nie sofort, und wurde genau dadurch wieder in meiner Auffassung bestätigt).

 

Totale Empörung, riesiges Theater und Geschreie als ich ihr ruhig erkläre, dass ich nicht bereit bin zu zahlen - auch nicht die Hälfte oder eine Entschädigung für den Reiseaufwand.

 

Natürlich total unangenehm, ein Abend verläuft genau gegenteilig, und ich hatte erst mal für mehrere Monate die Nase voll von Escort.

 

Liege ich falsch? Hätte ich das Date fortsetzen sollen/müssen (mit Schutz)? Hätte ich der Dame bei Abbruch anteilig etwas zahlen müssen, obwohl bis zu dieser Stelle nur Smalltalk gelaufen war?

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Meine persönliche Meinung ist das Du das Date nicht hättest fortsetzen müssen. Die Damen dürfen das Date ja auch abbrechen wenn ein Herr nach Sex ohne Kondom fragt und behalten ja auch ihr Geld für die Zeit die sie vor Ort waren. Nun weiß ich ja nicht wie lange Euer Smalltalk ging, Reisekosten hättest schon geben können, je nach dem was sie für eine Anreise hatte, gehe mal davon aus das es nicht in ihrer Homebase war ?

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Meine persönliche Meinung ist das Du das Date nicht hättest fortsetzen müssen. Die Damen dürfen das Date ja auch abbrechen wenn ein Herr nach Sex ohne Kondom fragt und behalten ja auch ihr Geld für die Zeit die sie vor Ort waren. Nun weiß ich ja nicht wie lange Euer Smalltalk ging, Reisekosten hättest schon geben können, je nach dem was sie für eine Anreise hatte, gehe mal davon aus das es nicht in ihrer Homebase war ?

 

Wenn sie den Grund für den Abbruch liefert, sind auch die Reisekosten perdu. Reisekosten bekommt sie, wenn ich das Date abbreche, weil sie mir zum Beispiel nicht zusagt oder die Fotos schon älter sind als die Eiswürfel in der Minibar. Wer im Paysex unaufgefordert Verkehr ohne Schutz anbietet hat Anspruch auf exakt gar nichts.

 

Und genau solchen Anbieterinnen haben wir das neue ProstG zu verdanken. Fertig.

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Liege ich falsch? Hätte ich das Date fortsetzen sollen/müssen (mit Schutz)? Hätte ich der Dame bei Abbruch anteilig etwas zahlen müssen, obwohl bis zu dieser Stelle nur Smalltalk gelaufen war?

 

In Deinem Fall natürlich schwierig ... Wenn ihr euch vorher schon eine Stunde unterhalten habt, dann wäre ich auch dafür, dass sie die Fahrtkosten bekommt. Verstehe es aber auch irgendwie, dass man als Kunde in diesem Moment nicht mehr bereit ist, zu bezahlen ...

 

Als ich in solch einer Situation war, habe ich das Treffen nach Anfrage auf AO abgebrochen und etwas weniger als meine bis DAHIN verbrachte Zeit berechnet ... Aus der Sichtweise vom Chigurh hätte ich dann mit dem ganzen Geld durchbrennen müssen?!

 

Wie sieht das rein rechtlich aus? Mal abgesehen davon, dass wir alle gegen ungeschützten Verkehr sind, aber ein Teil ihrer Dienstleistung wurde doch in Anspruch genommen? Weshalb soll sie auf die Vergütung ihrer bereits erbrachten Leistung (Smalltalk) verzichten? Ich finde das auch absolut daneben, aber mich interessiert das mal rein objektiv und rechtlich betrachtet ...

Bearbeitet von Livia
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Rein formal gibt es keinen Zahlungsanspruch, wenn es keine sexuellen Handlungen gab. Soweit hast du schon richtig gehandelt.

 

Praktisch gesehen, ist deine Position sehr schwach. Behauptet die Dame, es gab sexuelle Handlungen kann der Richter nur den Anschein beurteilen. Und der spricht stark gegen dich. In dieser Position wäre ein Kompromiss die bessere Wahl.

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Als ich in solch einer Situation war, habe ich das Treffen nach Anfrage auf AO abgebrochen und etwas weniger als meine bis DAHIN verbrachte Zeit berechnet ... Aus der Sichtweise vom Chigurh hätte ich dann mit dem ganzen Geld durchbrennen müssen?!

 

Sicher, was sonst? Dumme Menschen lernen nur durch Schmerzen. Der finanzielle Schmerz ist der wirksamste. Die wirksamste Strafe ist die, die auf dem Fuße folgt.

 

Rein formal gibt es keinen Zahlungsanspruch, wenn es keine sexuellen Handlungen gab. Soweit hast du schon richtig gehandelt.

 

Praktisch gesehen, ist deine Position sehr schwach. Behauptet die Dame, es gab sexuelle Handlungen kann der Richter nur den Anschein beurteilen. Und der spricht stark gegen dich. In dieser Position wäre ein Kompromiss die bessere Wahl.

 

Ein Richter, der nach dem Anschein urteilt, wird seines Amtes enthoben und sämtliche Pensionsansprüche gestrichen. Den Richter möchte ich sehen, der wegen so einer Lappalie auch nur ein Vorverfahren eröffnet. Stellt sich raus, daß die Dame GV ohne Kondom anbietet, hat sie am 2. July nächsten Jahres den ersten Scheinfreier vor der Tür.

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In Deinem Fall natürlich schwierig ... Wenn ihr euch vorher schon eine Stunde unterhalten habt, dann wäre ich auch dafür, dass sie die Fahrtkosten bekommt. Verstehe es aber auch irgendwie, dass man als Kunde in diesem Moment nicht mehr bereit ist, zu bezahlen ...

 

Als ich in solch einer Situation war, habe ich das Treffen nach Anfrage auf AO abgebrochen und etwas weniger als meine bis DAHIN verbrachte Zeit berechnet ... Aus der Sichtweise vom Chigurh hätte ich dann mit dem ganzen Geld durchbrennen müssen?!

 

Wie sieht das rein rechtlich aus? Mal abgesehen davon, dass wir alle gegen ungeschützten Verkehr sind, aber ein Teil ihrer Dienstleistung wurde doch in Anspruch genommen? Weshalb soll sie auf die Vergütung ihrer bereits erbrachten Leistung (Smalltalk) verzichten? Ich finde das auch absolut daneben, aber mich interessiert das mal rein objektiv und rechtlich betrachtet ...

 

Das sind zwei unterschiedliche Dinge

1. Die Bezahlung sexueller Leistungen ist im ProstGes eindeutig festgelegt.

Fanden sexuelle Handlungen statt, dann ist die gesamte, dafür vereinbarte Summe fällig. Eine Minderung ist ebenso ausgeschlossen wie die Forderungsübertragung. Die Dame (und nur die Dame) kann den gesamten, vereinbarten Betrag fordern. Das wird ein sehr kurzes Verfahren.

2. Die Bezahlung der Begleitzeit.

Das wird nicht durch das ProstGes gedeckt. Das ist eine ganz normale (zivilrechtliche) Forderung. Die könnte die Dame einfordern oder in ihrem Auftrag die Agenetur oder sie könnte diese Forderung einem Inkoassobüro verkaufen. Sie muss ihre Forderung beweisen und es würde wahrscheinlich auf eine Teilzahlung heraus laufen

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 13:50 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 13:43 Uhr ----------

 

Sicher, was sonst? Dumme Menschen lernen nur durch Schmerzen. Der finanzielle Schmerz ist der wirksamste. Die wirksamste Strafe ist die, die auf dem Fuße folgt.

 

 

 

Ein Richter, der nach dem Anschein urteilt, wird seines Amtes enthoben und sämtliche Pensionsansprüche gestrichen. Den Richter möchte ich sehen, der wegen so einer Lappalie auch nur ein Vorverfahren eröffnet. Stellt sich raus, daß die Dame GV ohne Kondom anbietet, hat sie am 2. July nächsten Jahres den ersten Scheinfreier vor der Tür.

 

Quatsch. Richter sind keine Hellseher, sie wissen die Wahrheit genauso wenig wie die Prozessbeteiligten. Spricht der Anschein gegen den Beschuldigten, tritt in manchen Fällen sogar eine Beweislastumkehr ein und der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.

 

In der Praxis ist das meist harmloser. Der Richter erklärt den Beteiligten das Risiko wenn sie das Verfahren fortsetzen und schlägt einen Vergeicht vor.So endet eine Vielzahl der Verfahren in den unteren Instanzen mit Vergleich.

 

PS: Wenn du einen solchen Richter gerne kennen lernen möchtest, dann prell doch mal die Zeche und lass dich verklagen.

Bearbeitet von Achim
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Rein formal gibt es keinen Zahlungsanspruch, wenn es keine sexuellen Handlungen gab. Soweit hast du schon richtig gehandelt.

 

Praktisch gesehen, ist deine Position sehr schwach. Behauptet die Dame, es gab sexuelle Handlungen kann der Richter nur den Anschein beurteilen. Und der spricht stark gegen dich. In dieser Position wäre ein Kompromiss die bessere Wahl.

 

Ganz abgesehen davon, dass die gemeinsam verbrachte Zeit zu vergüten ist, unabhängig der Frage, ob man in dieser Zeit geredet oder gevögelt hat.

 

Deshalb sind reine Dinner-Dates zu vergüten und ich hatte bei meinem letzten Date überhaupt kein Problem damit, die "verquatschte" Zeit plus Verlängerung in vollem Umfang zu bezahlen.

 

Im Club ist das noch einfacher zu sehen. Da zählt die angebrochene (!) halbe Stunde, die Du mit der SDL im Zimmer verbringst. Egal, was Ihr dort macht.

 

Ansonsten: Diskussion mit der Hausdame oder dem Türsteher. Das dauert dann meistens nicht lange.

 

Die komplette Vergütung aus "Rache" oder als Strafe für ein nicht genehmes Angebot einzubehalten, ist zwar emotional nachvollziehbar aber rein sachlich betrachtet nicht ganz fair. Ein gemachtes Angebot kann man gerne ablehnen oder sogar verwerflich finden. Den Anbieter aber für die Abgabe des Angebots aus moralischen Gründen zu bestrafen halte ich für fraglich.

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Natürlich ist es ihr verschulden das er das Date abgebrochen hat, denoch je nach dem wie lange sie da war hätte er Reisekosten geben können, aber nicht müssen. PUNKT !

 

Das muss jeder selber entscheiden. Als bei uns eine Dame Date mal abgebrochen hatte aufgrund AO frage des Herren war diese so kulant ihm nur die Zeit zu berechnen die sie vor Ort war und ne ordentliche Standpauke hatte er noch gratis dazu bekommen. Die Dame hätte auch das recht gehabt mit vollem Umschlag zu gehen.

 

Also, dies muss jeder für sich selbst entscheiden. Ich verstehe natürlich worauf Du hinaus möchtest Chigurh. Es soll der jenigen eine Lehre sein, vll so abschrecken das sie sorge bekommt das der nächste dem sie das anbietet genauso reagiert und sie wieder ohne Honorar weg geschickt wird.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 14:44 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 14:18 Uhr ----------

 

Ich denke mal das Cajal die frage hier gestellt hat, weil er im nachhinein selbst am zweifeln ist ob er ihr nicht wenigstens Reisekosten hätte geben sollen. Honorar Anteil bin ich der Meinung NEIN. Hab Dein Posting aber nochmal überflogen, da sie anscheinend ja mega radau gemacht hat, hast alles richtig gemacht. Hätte sie vernünftig reagiert, Dich nett gebeten ihr wenigstens die entstanden Reisekosten zu zahlen hättest Du dies eventuell in erwägung gezogen !?

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Quatsch. Richter sind keine Hellseher, sie wissen die Wahrheit genauso wenig wie die Prozessbeteiligten. Spricht der Anschein gegen den Beschuldigten, tritt in manchen Fällen sogar eine Beweislastumkehr ein und der Beschuldigte muss seine Unschuld beweisen.

 

Welcher Anschein denn? In diesem Falle gibt es nur 2 Personen und keine Zeugen. Wer lügt, kann kein Richter der Welt beurteilen, es sei denn eine der beiden Personen ist ein Polizist oder ein anderer Staatsbeamter, der Kraft seines Berufsverhältnisses zu Wahrheit verpflichtet ist. Wenn ich Dir einen in die Fresse haue und Du drei Zähne verlierst, passiert ohne Zeugen....gar nichts. Punkt. Und die Krankenkasse zahlt Dir noch nicht mal den Zahnersatz. Schon mal was vonin dubio pro reo gehört?

 

In der Praxis ist das meist harmloser. Der Richter erklärt den Beteiligten das Risiko wenn sie das Verfahren fortsetzen und schlägt einen Vergeicht vor.So endet eine Vielzahl der Verfahren in den unteren Instanzen mit Vergleich.

 

PS: Wenn du einen solchen Richter gerne kennen lernen möchtest, dann prell doch mal die Zeche und lass dich verklagen.

 

Dann gibt es mindestens mehrere Zeugen wie Kellner und andere Gäste.

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Welcher Anschein? Meinst du denn, die beiden sind aus dem Nichts heraus im Hotelzimmer erschienen und habe sich danach in Luft aufgelöst? Da gibt es mit Sicherheit Korrespodenz, Telefonprotokolle und wahrscheinlich auch Zeugen. Es dürfte sehr leicht nachzuweisen sein, dass sich beide zu einem bezahlten Date im Hotel verabredet und dort auch erschienen sind.

 

Der Anschein ist damit klar.

 

Sie muss nur noch ein kleines intimes Detail nennen und es gibt für den Richter gar kein dubio mehr.

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@Iceman: bist du korporiert. Ich bins

 

Burschenschaften sind das eine

 

Aber ist schon mal ein kammerad neben dir gestorben?????

 

Hattest du nicht genug Finger um die Löcher in seinem Körper zu stopfen????

Das Leben ist wie eine 1/4 Meile

 

Ich habe noch nie ein wildes Tier gesehen das Selbstmitleid empfunden hat

 

Wenn Sie nah genug sind um uns zu töten, sind wir auch nah genug um Sie zu töten

( Lt Colonel Moore)

 

la vida varia de dia en dia

 

der einzige leichte Tag war gestern

 

Der Anschiss wartet überall

(Mario Kotaska)

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Welcher Anschein? Meinst du denn, die beiden sind aus dem Nichts heraus im Hotelzimmer erschienen und habe sich danach in Luft aufgelöst? Da gibt es mit Sicherheit Korrespodenz, Telefonprotokolle und wahrscheinlich auch Zeugen. Es dürfte sehr leicht nachzuweisen sein, dass sich beide zu einem bezahlten Date im Hotel verabredet und dort auch erschienen sind.

 

Telefonprotokolle? Zuviel Tatort? Es geht hier nicht darum, ob sich die beiden getroffen haben, sondern, ob es zum sexuellen Kontakt kam. Cajal hat das Date nach kurzem Smalltalk abgebrochen, darum geht es. Das Gegenteil zu beweisen ist für die Dame schlicht unmöglich. Du kannst hier aber gerne ein Aktenzeichen posten, dann schau ich mir das noch mal an.

 

Denksportaufgabe für Dich: Was glaubst Du eigentlich, warum im Paysex seit Jahrhunderten Vorkasse - was immer frau im einzelnen darunter versteht - quasi obliagtorisch ist? Nah?

 

Neuerdings darf es auch gerne ein paar Tage im Voraus sein, warum, glaubst Du wohl, ist das so?

 

Der Anschein ist damit klar.

 

Nö, nur in Deiner Welt.

 

Sie muss nur noch ein kleines intimes Detail nennen und es gibt für den Richter gar kein dubio mehr.

 

Aus Cajals Posts kann man entnehmen, daß kein Intimkontakt statt gefunden hat, also auch keine intimen Details.

 

Die Art der Diskussionensführung, einfach immer wieder neue Nebenbedingungen einzuführen, die gar nichts mehr mit der Ausgangssituation zu tun haben, nur, um Recht zu haben, ist enervierend und nervtötend. Kann man machen, gibt ja hier neuerdings wieder Spezialisten dafür. Nur zu, in 3 Jahren nennt man das die gute, alte Zeit im Forum, als noch was los war. Ich nicht.

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Chigurh, ich habe keine Ahnung was dich so in Rage versetzt, aber mir erscheint es ungesund.

 

Wovon ich spreche ist der Anscheinsbeweis. Dazu muss zunächst einmal klar sein, dass das Treffen stattgefunden hat. Das lässt sich leicht durch die Hotelbuchung und ggf. Aufzeichnung der Verbindungsdaten (entschuldige, das habe ich als Telefonprotokolle abgekürzt) bewerkstelligen.

 

Danach wird es schwieriger. Was im Hotelzimmer tatsächlich vorgegangen ist zu beweisen, ist ohne Zeugen schlicht unmöglich. Aber ich denke du stimmst mir zu, dass es in der überwiegenden Zahl der Dates, in denen sich Erwachsene freiwillig zum bezahlten Sex im Hotelzimmer treffen, es zum bezahlten Sex kommt. Oder?

 

Aber wie beweisen?

- ein klarer Beweis wäre, wenn der Bshuldigte es aussagt. Wird er aber nicht.

- ein Indizienbeweis wäre es, wenn die Dame DNA-Spuren in ihrem Körper vorweisen könnte. Hat sie aber nicht.

- Ein Ansheinsbeweis wäre es, wenn sie durch andere Fakten, den Anschein hinreichend glaubhaft machen kann.

 

Wie glaubst du werden Vergewaltigungsprozesse entschieden, in denen der Verkehr ohne physische Gewalteinwirkung und körperliche Verletzungen erzwungen wurde?

 

Der Anscheinsbeweis ist umstritten und offensichtlich bist du ein Gegner davon. Er wird aber angewandt und zwar deshalb, weil es andernfalls in zu vielen Fällen unmöglich wäre, offensichtliches Unrecht zu ahnden.

 

Ach ja, deine Denksportaufgabe:

Seit Jahrhunderten wird im Voraus bezahlt, weil es das ProstGes erst seit ca. 15 Jahren gibt. Und auch heute empfiehlt sich diese Praxis, weil es immer noch zu viele Freier gibt, die so schlecht informiert sind wie du.

Bearbeitet von Achim
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Mal anders herum:

 

Ich hatte vor ein paar Monaten ein negatives Escort-Erlebnis mit "riesigem Ärger":

 

Gebucht hatte ich ein 2Stunden-Hoteldate für 450 Euro. Nach sehr nettem Smalltalk bietet mir die wirklich sympathische Dame den Kondomverzicht für 100 Euro Aufpreis an - natürlich ohne dass ich nachgefragt hätte. Sehr irritiert lehne ich ab, und bitte die Dame mein Zimmer zu verlassen, weil ich das Date beenden wollte, da ich grundsätzlich nicht intim (und auch nicht MIT Schutz) mit einer Dame sein möchte, die dies anbietet.

 

Bezahlt hatte ich zu diesem Zeitpunkt noch nichts (mache ich nie sofort, und wurde genau dadurch wieder in meiner Auffassung bestätigt).

 

Totale Empörung, riesiges Theater und Geschreie als ich ihr ruhig erkläre, dass ich nicht bereit bin zu zahlen - auch nicht die Hälfte oder eine Entschädigung für den Reiseaufwand.

 

Natürlich total unangenehm, ein Abend verläuft genau gegenteilig, und ich hatte erst mal für mehrere Monate die Nase voll von Escort.

 

Liege ich falsch? Hätte ich das Date fortsetzen sollen/müssen (mit Schutz)? Hätte ich der Dame bei Abbruch anteilig etwas zahlen müssen, obwohl bis zu dieser Stelle nur Smalltalk gelaufen war?

 

Alles richtig gemacht. Die Dame ist selber Schuld hat damit auch keinen Cent verdient.

 

Solche Damen sind der Grund, warum überhaupt immer wieder versucht wird AO zu bekommen.

 

Kisses

Katrina

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Chigurh, ich habe keine Ahnung was dich so in Rage versetzt, aber mir erscheint es ungesund.

 

Dummes Geschwätz. Und es ist ungesund, ja.

 

Wovon ich spreche ist der Anscheinsbeweis. Dazu muss zunächst einmal klar sein, dass das Treffen stattgefunden hat. Das lässt sich leicht durch die Hotelbuchung und ggf. Aufzeichnung der Verbindungsdaten (entschuldige, das habe ich als Telefonprotokolle abgekürzt) bewerkstelligen.

 

Danach wird es schwieriger. Was im Hotelzimmer tatsächlich vorgegangen ist zu beweisen, ist ohne Zeugen schlicht unmöglich. Aber ich denke du stimmst mir zu, dass es in der überwiegenden Zahl der Dates, in denen sich Erwachsene freiwillig zum bezahlten Sex im Hotelzimmer treffen, es zum bezahlten Sex kommt. Oder?

 

Überwiegend, heißt nicht "immer". Du hast hier in diesem Forum einige Beispiel für vorzeitigen Dateabbruch. Der Forumsarchivar hilft Dir.

 

Aber wie beweisen?

- ein klarer Beweis wäre, wenn der Bshuldigte es aussagt. Wird er aber nicht.

- ein Indizienbeweis wäre es, wenn die Dame DNA-Spuren in ihrem Körper vorweisen könnte. Hat sie aber nicht.

- Ein Anscheinsbeweis wäre es, wenn sie durch andere Fakten, den Anschein hinreichend glaubhaft machen kann.

 

Die Dame kommt um 20h und geht um 20.15h. Zeugen: Rezeption, Taxifahrer, der Zeitstempel auf dem Nahverkehrsticket. Was sagt da der Anschein? In so einem Fall begleite ich die Dame noch aus Höflichkeit zum Hotelausgang.

 

Und schreibe mir die Nummer des Taxis auf.

 

Wie glaubst du werden Vergewaltigungsprozesse entschieden, in denen der Verkehr ohne physische Gewalteinwirkung und körperliche Verletzungen erzwungen wurde?

 

Zum Thema Anscheinsbeweis in Strafprozessem empfehle ich "Richter für Dummies", Band 1, Kapitel 1.

 

Der Anscheinsbeweis ist umstritten und offensichtlich bist du ein Gegner davon. Er wird aber angewandt und zwar deshalb, weil es andernfalls in zu vielen Fällen unmöglich wäre, offensichtliches Unrecht zu ahnden.

 

Er wird angewandt. In Zivilprozessen.

 

Ach ja, deine Denksportaufgabe:

Seit Jahrhunderten wird im Voraus bezahlt, weil es das ProstGes erst seit ca. 15 Jahren gibt. Und auch heute empfiehlt sich diese Praxis, weil es immer noch zu viele Freier gibt, die so schlecht informiert sind wie du.

 

Und wie viele haben seit den 15 Jahren erfolgreich den Liebeslohn bei Dateabbruch eingeklagt?

 

Eben.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:04 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:03 Uhr ----------

 

Alles richtig gemacht. Die Dame ist selber Schuld hat damit auch keinen Cent verdient.

 

Solche Damen sind der Grund, warum überhaupt immer wieder versucht wird AO zu bekommen.

 

Kisses

Katrina

 

Mehr gibt es dazu auch nicht zu sagen. Alles andere kann Mann sich hier schenken.

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Das ist doch bloß eine Frage der grundsätzlichen Einstellung.

 

Ich bumse selbst mit meinen SD nur mit Kondom. Nach ohne hat interessanterweise nie wer gefragt.

 

Dazu muss ich erklären, dass ich alle neuen zuerst mit in den Swinger abschleppe. Dann wissen die schlagartig, warum nur "mit" gemacht wird. Man nimmt sich da öfter ja was mit für Sex.

 

Damit ist das AO automatisch beendet. Selbst zwischen vorne und hinten wird getauscht.

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Das ist doch bloß eine Frage der grundsätzlichen Einstellung.

 

Ich bumse selbst mit meinen SD nur mit Kondom. Nach ohne hat interessanterweise nie wer gefragt.

 

Dazu muss ich erklären, dass ich alle neuen zuerst mit in den Swinger abschleppe. Dann wissen die schlagartig, warum nur "mit" gemacht wird. Man nimmt sich da öfter ja was mit für Sex.

 

Damit ist das AO automatisch beendet. Selbst zwischen vorne und hinten wird getauscht.

 

Du scheinst ein fröhliches Blumenkind zu sein....:blume3:

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