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Ahndung der Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen


Ahndung der Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen  

9 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Ahndung der Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen

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Empfohlene Beiträge

Das so genannte  ProstSchG sollte neben der Regulierung auch dem Schutz der Sexarbeiter*innen dienen.
Sollen jetzt Freier als Hilfspolizisten dienen ... ernsthaft?

Alleine die Nachfrage eines Kunden nach dem Ausweis ist unverschämt, wenn nicht sogar übergriffig und ausserdem ein Stimmungskiller.

 

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor 4 Stunden schrieb Achim:

Ich bin selber noch unschlüssig ob ich diese Idee gut finde. Es gibt mir heute schon viel zu viele Vorschriften und Auflagen und ich verzichte gerne auf weitere.  

Diesen Vorbehalt kann ich nachvollziehen. Auf der anderen Seite werden im ProstSchG 16 !  Tatbestände genannt, die bei den Anbietern zu einem Bussgeld führen und ein einziger, der die Kunden betrifft (Kondompflicht). Auch vor diesem Hintergrund halte ich es für gerechtfertigt, wenn der Kunde beim Kauf einer sexuellen Dienstleistung etwas mehr in die Pflicht genommen wird, auch wenn man bedenkt, dass beim Nordischen Modell nur noch die Freier bestraft werden und die Inanspruchnahme gänzlich verboten wird.

Ich sehe auch kein grosses Problem, dem Kunden die Alias Bescheinigung zu zeigen....ein paar Minuten später zeigt die Sexarbeiterin schliesslich ihr Intimstes und öffnet sich zum Eindringen in den Körper. Da ist das Zeigen eines Stückes Papier nun wirklich kein grosser Akt. 

Es geht schlicht darum, ob die Kunden bereit sind, auch einen (geringen) Beitrag zu leisten, damit die legalen Anbieter gestärkt werden, damit dann auch der funktionierenden Regelung des Gewerbes Vorschub geleistet wird und das Nordische Modell obsolet wird.  

Aber vielleicht geht das ja auch so manchem am Arsch vorbei...der will einfach nur möglichst billig Sex kaufen, wobei ihm legal/illegal völlig egal ist, wohlwissend, dass illegale Anbieter auf den Schutz der Sexarbeiterinnen gemäss ProstSchG so gar keinen Wert legen.

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 4 Stunden schrieb Asfaloth:

Wenn persönliche Ansichten, an den Haaren herbeigezogene Prognosen und Ableitungen sowie konsequentes Ignorieren unangenehmer Nachfragen mit tatsächlichen Sachargumenten bunt vermischt werden und dann noch im einem dogmatisch-überheblichen Beckmesserischen Stil vorgebracht, darf man sich über negative Resonanz außerhalb des Fanclubs  bei einem nicht ganz unwichtigen Thema nicht wundern.

 

Dann hör‘ auf damit und beschränken deine Beiträge auf Sachargumente. Dann wären wir schon einen großen Schritt weiter.

Das Alf keine Sachargumente hat, daran habe ich mich inzwischen gewöhnt. Aber du kannst das besser.

vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

@Achim

Ein sehr gutes Beispiel für den negativen Ton .....

Da Du seine Argumentation unterstützt,  wird Dir Honig und Maul geschmiert, während denjenigen, die sich seiner Meinung nicht anschließen können, Unsachlichkeit und Überforderung untergeschoben wird.

Dass derlei Verhalten hier viele abhält, sich überhaupt zu beteiligen und aktivere User verärgert und frustriert, darf nicht wundern. 

Glaub‘ mir, es gehört zu meinem täglichen Geschäft, dass man mir alles Mögliche ums Maul schmiert. Das stört mich nicht. Ich bilde mir meine Meinung und die schreibe ich.

Und genau darum geht’s. Wulf trägt recht viel zu meiner Meinungsbildung bei, indem er sauber recherchiert, viele Quellen nennt und folgerichtig argumentiert. Der einzige der sonst noch auf diesem Niveau schreibt ist Jacob (Willkommen zurück). 

vor 2 Stunden schrieb Spring:

Das so genannte  ProstSchG sollte neben der Regulierung auch dem Schutz der Sexarbeiter*innen dienen.
Sollen jetzt Freier als Hilfspolizisten dienen ... ernsthaft?

Alleine die Nachfrage eines Kunden nach dem Ausweis ist unverschämt, wenn nicht sogar übergriffig und ausserdem ein Stimmungskiller.

 

Mich würde interessieren wie du zu dieser Behauptung kommst.

Ich würde eigentlich erwarten, dass der Kunde gar nicht nachfragen muss und die Dame ein eigenes Interesse daran hat legal und illegal zu trennen, denn diese Entscheidung hat sie mit ihrer Anmeldung bereits getroffen.

Die ganze Geschichte mit Hilfspolizist glaubst du doch selber nicht.

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vor 2 Stunden schrieb Achim:

Dann hör‘ auf damit und beschränken deine Beiträge auf Sachargumente. Dann wären wir schon einen großen Schritt weiter.

Das Alf keine Sachargumente hat, daran habe ich mich inzwischen gewöhnt. Aber du kannst das besser.

Danke für den Honig !

Glaub‘ mir, es gehört zu meinem täglichen Geschäft, dass man mir alles Mögliche ums Maul schmiert. Das stört mich nicht. Ich bilde mir meine Meinung und die schreibe ich.

Und genau darum geht’s. Wulf trägt recht viel zu meiner Meinungsbildung bei, indem er sauber recherchiert, viele Quellen nennt und folgerichtig argumentiert. Der einzige der sonst noch auf diesem Niveau schreibt ist Jacob (Willkommen zurück). 

 

Mit was genau soll ich aufhören ? meiner Meinung Ausdruck zu geben ?

Das fettgedruckte stelle ich eben in Frage....  wobei ich nicht sage, dass alle seine Schlussfolgerungen und Argumente falsch oder nicht zielführend wären, aber eben nur die, die sein vorgefertigtes Gedankengebäude stützen.

Auch das ist nicht das Problem, wenn eigene Meinungen offensiv vertreten werden. Aber zum ersten macht der Ton die Musik und zum zweiten kommen wir nicht weiter, wenn andere Meinungen grundsätzlich gar nicht in Korrelation zu den eigenen gebracht werden, sondern nur allein als zu widerlegender Punkt. Und wenn gar nichts hilft, werden alte Kamellen herausgeholt oder es werden vage Andeutungen und Unterstellungen bezüglich unschöner Interessenlagen der ungeliebten Mitdiskutierenden in den Raum geworfen.

Ganz aktuell:

(Zitat: " Aber vielleicht geht das ja auch so manchem am Arsch vorbei...der will einfach nur möglichst billig Sex kaufen, wobei ihm legal/illegal völlig egal ist, wohlwissend, dass illegale Anbieter auf den Schutz der Sexarbeiterinnen gemäss ProstSchG so gar keinen Wert legen. )

Aber Act One hat auch recht, es besteht einfach auch die Möglichkeit, gar nicht darauf einzugehen, sich stattdessen mit anderen Beteiligten auseinandersetzen und auch mal einen Disens auszuhalten.

Interessanterweise sehe ich in der Situation sehr viele Parallelen zu einer anderen Gesetzesänderung bezüglich der aktuell angestrebten Verschärfung des waffenrechts. Auch hier wird vom gesetzgeber wieder mal das Kind mit dem Bade ausgeschüttet. Der Fehler liegt offensichtlich im system.

 

Bearbeitet von Asfaloth
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vor einer Stunde schrieb Asfaloth:

Mit was genau soll ich aufhören ? meiner Meinung Ausdruck zu geben ?

Ich habe gerade mal nachgeschaut, Asfaloth. Du hast 11 ! Beiträge geschrieben, macht 20% aller Beiträge. Davon 2 Beiträge zum Thema/Sachverhalt, wobei du dich in einem nur Jakobs Meinung anschliesst, also netto 1 eigener Beitrag von dir zum Thema/Sachverhalt. 

9 ! Beiträge beschäftigen sich mit allen möglichen Dingen wie Sugarbabe, Mut'a Ehe, öffentliche Abstimmung und weitere OT.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Bevor die Administration auch dieses Thema schliesst :heul:, möchte ich es nicht versäumen, die wesentlichen Erkenntnisse aus der Diskussion zusammen zu fassen und mich bei allen Beteiligten zu bedanken. :blumenkuss:

Mein Vorschlag die Käufer zu ahnden, die illegal angebotene sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen basierte darauf, die Ursachen zu bekämpfen, die Sexarbeiterinnen verletzlich machen. Besonders verletzlich sind die Anbieterinnen dann, wenn sie bei Betreibern arbeiten oder sich vermitteln lassen, die illegal, also ohne Betriebserlaubnis arbeiten. Die Schutzmassnahmen des ProstSchG wie z.B. regelmässige Beratungsgespräche, Gesundheitsberatungen, behördliche Kontrollen der Betreiber im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, persönliche Weisungen, finanzielle Abrechnungsmodalitäten, Kondompflicht etc. sind dort ausser Kraft gesetzt und unterliegen der Willkür des Betreibers.

Da war die Frage nahe liegend, ob zusätzlich nicht auch die Kunden einen Beitrag leisten können und wollen, diese Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen zu bekämpfen? Diesen Beitrag sehe ich darin, dass Kunden das Angebot bei legalen Betreibern in Anspruch nehmen und auf der anderen Seite die Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen geahndet werden. Diese Käufer von illegalen Angeboten leisten der Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen und einer Deregulierung des P6 Gewerbes Vorschub, was zusätzlich auch den Verfechtern einer Freierbestrafung gemäss Nordischem Modell voll in die Karten spielt.

Im Wesentlichen gab es die folgenden Gegenargumente, auf die ich im Folgenden eingehen werde:

Erkennbarkeit des illegalen Angebotes nicht gegeben; Vorlage der Anmeldebescheinigung problematisch. (xx2009; huber37; Wanninger; Asafloth; Caesar; Diary Lady)

Vielleicht erkennt ja der ein oder andere den sachlogischen Zusammenhang zum Thema/Umfrage „Info legale Agenturen“?! Wenn eine deutlich sichtbare Information zur Betriebserlaubnis vorliegt, dann erkennt man die Legalen auf Anhieb und damit auch die Illegalen. Die grosse Mehrheit hat da ja auch zugestimmt.

„Es ist nicht schwer auf das Vorhandensein dieser Merkmale zu achten und ggfs. eine andere Wahl zu treffen“ meinte Achim. Bei den Online Angeboten ist es zumindest im Impressum erkennbar und bei örtlichen Betreibern durch einen Aushang im Eingangsbereich. Liegt das vor, dann müssen keine weiteren Prüfungen bei den Damen vorgenommen werden. Verbleibt das Angebot der Independents, die sich mit ihrem Alias Schein als legale Anbieterin ausweisen können. Darin wird „kein unlösbares Problem“ gesehen, „weder die Betriebserlaubnis noch der Aliasschein sind vertrauliche Dokumente. Und natürlich kann ich als Kunde um Vorlage bitten oder Abstand von meinem Vorhaben nehmen….ein solcher Schritt würde den Wettbewerbsdruck von legal arbeitenden Agenturen und Damen zu ihren illegal arbeitenden Kollegen verschieben“ (Achim).  

 

Nicht Aufgabe der Kunden, sondern ureigenste des Staates (huber37; Caesar; Wanninger)

Der Staat würde ja dann tätig durch Aufnahme der Regelung incl. Bussgeld in das ProstSchG. Und auch die Kontrolle der Verstösse gegen diese Regelung verbleibt beim Staat, ähnlich wie bei der Kondompflicht mit bis zu 50.000 € Bussgeld, wobei diese neue Regelung wesentlich besser zu kontrollieren wäre als die Kondompflicht.

 

Untaugliches Instrument wegen fehlender Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit des Verstosses (Jakob)

Die Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit konnte anhand verschiedener Beispiele, vor allem aus dem Online Angebot aufgezeigt werden. Bei illegalen Sexclubs werden die Kunden zusätzlich zu möglichen behördlichen Schriftwechseln auch noch mit einem Bussgeld geahndet (gerne 4-stellig).

Ich sehe insgesamt auch eine Analogie zum illegalen Glücksspiel. Da werden nicht nur die Veranstalter/Betreiber bestraft (StGB § 284) sondern auch die Teilnehmer (StGB § 285) mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen (ist natürlich für die o.a. neue Regelung zu hoch und sollte als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet werden).

Würde man die Bestimmungen zum illegalen Glücksspiel auf die Prostitution (ProstSchG) übertragen, dann wäre auch die Inanspruchnahme in D von im Ausland angebotenen sexuellen Dienstleistungen strafbar. Dem Abzug von illegalen Agenturen ins Ausland wäre damit ein Riegel vorgeschoben – zum Vorteil und zur Stärkung des in D legal arbeitenden Angebotes.

 

Es gibt schon genug Gesetze und Vorschriften (Achim)

Es handelt sich ja nicht um ein umfangreiches neues Gesetz, sondern nur um eine (kleine) Ergänzung zum bestehenden ProstSchG. Nach den vielen neuen Regelungen/Auflagen für die Anbieterseite, sehe ich es als gerechtfertigt an, auch die Kunden zusätzlich zur Kondompflicht in die Pflicht zu nehmen, zum Wohle aller legal Beteiligten. Und die persönliche Freiheit wird ja wie du selbst schreibst, nicht eingeschränkt.

 

Ich halte den Vorschlag für so gut, dass ich wohl einen Brief an das Familienministerium schreiben werde….schaun wir mal….

 

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

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Leider kann ich das selbst nicht mehr ändern, habe aber MC darum gebeten.

Es tut mir leid, dass ich es dir zugemutet habe, in der Zusammenfassung genannt zu werden - ein unverzeihlicher Fehler von mir, der ganz bestimmt nicht mehr vorkommt.

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Du musst Dich nicht lustig machen. Ich habe mich nun mal weder zu legal noch illegal geäußert. Mir ging es nur darum klar zustellen das die Damen nicht verpflichtet sind den Alias zu zeigen wenn es ein Bucher verlangt. Und dies ist nun mal Fakt wie Du weißt. 

Deswegen gehöre ich halt auch nicht in diese Auflistung rein :) 

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 3 Stunden schrieb Wulf:

Bevor die Administration auch dieses Thema schliesst :heul:, möchte ich es nicht versäumen, die wesentlichen Erkenntnisse aus der Diskussion zusammen zu fassen und mich bei allen Beteiligten zu bedanken. :blumenkuss:

Mein Vorschlag die Käufer zu ahnden, die illegal angebotene sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen basierte darauf, die Ursachen zu bekämpfen, die Sexarbeiterinnen verletzlich machen. Besonders verletzlich sind die Anbieterinnen dann, wenn sie bei Betreibern arbeiten oder sich vermitteln lassen, die illegal, also ohne Betriebserlaubnis arbeiten. Die Schutzmassnahmen des ProstSchG wie z.B. regelmässige Beratungsgespräche, Gesundheitsberatungen, behördliche Kontrollen der Betreiber im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, persönliche Weisungen, finanzielle Abrechnungsmodalitäten, Kondompflicht etc. sind dort ausser Kraft gesetzt und unterliegen der Willkür des Betreibers.

Da war die Frage nahe liegend, ob zusätzlich nicht auch die Kunden einen Beitrag leisten können und wollen, diese Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen zu bekämpfen? Diesen Beitrag sehe ich darin, dass Kunden das Angebot bei legalen Betreibern in Anspruch nehmen und auf der anderen Seite die Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen geahndet werden. Diese Käufer von illegalen Angeboten leisten der Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen und einer Deregulierung des P6 Gewerbes Vorschub, was zusätzlich auch den Verfechtern einer Freierbestrafung gemäss Nordischem Modell voll in die Karten spielt.

Im Wesentlichen gab es die folgenden Gegenargumente, auf die ich im Folgenden eingehen werde:

Erkennbarkeit des illegalen Angebotes nicht gegeben; Vorlage der Anmeldebescheinigung problematisch. (xx2009; huber37; Wanninger; Asafloth; Caesar; Diary Lady)

Vielleicht erkennt ja der ein oder andere den sachlogischen Zusammenhang zum Thema/Umfrage „Info legale Agenturen“?! Wenn eine deutlich sichtbare Information zur Betriebserlaubnis vorliegt, dann erkennt man die Legalen auf Anhieb und damit auch die Illegalen. Die grosse Mehrheit hat da ja auch zugestimmt.

„Es ist nicht schwer auf das Vorhandensein dieser Merkmale zu achten und ggfs. eine andere Wahl zu treffen“ meinte Achim. Bei den Online Angeboten ist es zumindest im Impressum erkennbar und bei örtlichen Betreibern durch einen Aushang im Eingangsbereich. Liegt das vor, dann müssen keine weiteren Prüfungen bei den Damen vorgenommen werden. Verbleibt das Angebot der Independents, die sich mit ihrem Alias Schein als legale Anbieterin ausweisen können. Darin wird „kein unlösbares Problem“ gesehen, „weder die Betriebserlaubnis noch der Aliasschein sind vertrauliche Dokumente. Und natürlich kann ich als Kunde um Vorlage bitten oder Abstand von meinem Vorhaben nehmen….ein solcher Schritt würde den Wettbewerbsdruck von legal arbeitenden Agenturen und Damen zu ihren illegal arbeitenden Kollegen verschieben“ (Achim).  

 

Nicht Aufgabe der Kunden, sondern ureigenste des Staates (huber37; Caesar; Wanninger)

Der Staat würde ja dann tätig durch Aufnahme der Regelung incl. Bussgeld in das ProstSchG. Und auch die Kontrolle der Verstösse gegen diese Regelung verbleibt beim Staat, ähnlich wie bei der Kondompflicht mit bis zu 50.000 € Bussgeld, wobei diese neue Regelung wesentlich besser zu kontrollieren wäre als die Kondompflicht.

 

Untaugliches Instrument wegen fehlender Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit des Verstosses (Jakob)

Die Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit konnte anhand verschiedener Beispiele, vor allem aus dem Online Angebot aufgezeigt werden. Bei illegalen Sexclubs werden die Kunden zusätzlich zu möglichen behördlichen Schriftwechseln auch noch mit einem Bussgeld geahndet (gerne 4-stellig).

Ich sehe insgesamt auch eine Analogie zum illegalen Glücksspiel. Da werden nicht nur die Veranstalter/Betreiber bestraft (StGB § 284) sondern auch die Teilnehmer (StGB § 285) mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen (ist natürlich für die o.a. neue Regelung zu hoch und sollte als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet werden).

Würde man die Bestimmungen zum illegalen Glücksspiel auf die Prostitution (ProstSchG) übertragen, dann wäre auch die Inanspruchnahme in D von im Ausland angebotenen sexuellen Dienstleistungen strafbar. Dem Abzug von illegalen Agenturen ins Ausland wäre damit ein Riegel vorgeschoben – zum Vorteil und zur Stärkung des in D legal arbeitenden Angebotes.

 

Es gibt schon genug Gesetze und Vorschriften (Achim)

Es handelt sich ja nicht um ein umfangreiches neues Gesetz, sondern nur um eine (kleine) Ergänzung zum bestehenden ProstSchG. Nach den vielen neuen Regelungen/Auflagen für die Anbieterseite, sehe ich es als gerechtfertigt an, auch die Kunden zusätzlich zur Kondompflicht in die Pflicht zu nehmen, zum Wohle aller legal Beteiligten. Und die persönliche Freiheit wird ja wie du selbst schreibst, nicht eingeschränkt.

 

Ich halte den Vorschlag für so gut, dass ich wohl einen Brief an das Familienministerium schreiben werde….schaun wir mal….

 

Leider hast Du vergessen, die unklare Situation des Sugarbabe/Sugardaddy-Szenarios zu erwähnen, deren damit verbundene , wenn auch sehr unterschiedlich eingeschätzte Risiken bei einer Nichtanmeldung  dann auch auch den Sugardaddy ausgeweitet würden.

Zum zweiten teile ich Jakobs Meinung, deshalb ist es verwunderlich, dass Du nur Jakob alleine stehen hast und zum dritten hast Du in einem anderen Thread michael120 gebeten, in Zukunft Deinen Namen korrekt zu schreiben, bitte tue das Gleiche mit meinem. Danke

Deinen angekündigten Brief ans Ministerium finde ich gut, darin kannst Du ja gleich auch das Sugarthema klären lassen. Ich wäre interessiert an der Antwort.

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 21 Stunden schrieb Diary Lady Escort:

Du musst Dich nicht lustig machen. Ich habe mich nun mal weder zu legal noch illegal geäußert. Mir ging es nur darum klar zustellen das die Damen nicht verpflichtet sind den Alias zu zeigen wenn es ein Bucher verlangt. Und dies ist nun mal Fakt wie Du weißt. 

Deswegen gehöre ich halt auch nicht in diese Auflistung rein :) 

Ich mache mich nicht lustig, liebe Silvia...ich hatte das eher ärgerlich geschrieben. Anscheinend ist auch MC nicht in der Lage, dich aus dem Text zu entfernen. Aber es ging auch nicht um legal/illegal, sondern darum, die Verletzlichkeit von Sexarbeiterinnen ursächlich zu bekämpfen. Und da ist es vielleicht nicht ganz so schlimm, wenn du dort aufgeführt bleibst?

vor 20 Stunden schrieb Asfaloth:

Leider hast Du vergessen, die unklare Situation des Sugarbabe/Sugardaddy-Szenarios zu erwähnen, deren damit verbundene , wenn auch sehr unterschiedlich eingeschätzte Risiken bei einer Nichtanmeldung  dann auch auch den Sugardaddy ausgeweitet würden.

SD/SB ist hier im Thread kein Thema. Aber wenn du Fragen hast, dann kannst du die gerne im sachlich richtigen Thread stellen:

 

vor 20 Stunden schrieb Asfaloth:

Zum zweiten teile ich Jakobs Meinung, deshalb ist es verwunderlich, dass Du nur Jakob alleine stehen hast

Diary Lady will raus....Asfaloth will unbedingt rein... hier ist was los...

Ich kann das nicht mehr ändern, habe aber die Auflistung sorgsam erstellt und da war ich der Meinung, dass "Mitläufer", die nur mit "teile ich auch" und keinem weiteren Wort dazu vertreten sind, nicht aufgeführt werden. Zumal du auch nicht wie Jakob abgestimmt hast.

vor 20 Stunden schrieb Asfaloth:

in Zukunft Deinen Namen korrekt zu schreiben, bitte tue das Gleiche mit meinem. Danke

Da ist mir wohl jetzt in 10 Jahren das erste Mal ein Buchstabendreher bei deinem Nick passiert, sorry. Wobei ich mich im Nachhinein darüber schlapp gelacht habe ... da war wohl auch Freud im Spiel.... 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 21 Stunden schrieb Asfaloth:

Leider hast Du vergessen, die unklare Situation des Sugarbabe/Sugardaddy-Szenarios zu erwähnen, deren damit verbundene , wenn auch sehr unterschiedlich eingeschätzte Risiken bei einer Nichtanmeldung  dann auch auch den Sugardaddy ausgeweitet würden.

 

Das Thema ist doch gegessen. Geld oder geldgleiche Sachleistungen gegen SEX ist nun mal Prostitution, da hilft auch die rosarote Doppelmoral Brille nix.

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