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Corona Vermittlungsverbote Sammelthema


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Mal ehrlich: Welche Aussagen erwartet man denn hier? Der Handlungsrahmen für Escortagenturen ist bekannt. Sie dürfen Dinnerdates vermitteln. Mehr nicht. Wenn jetzt jemand öffentlich sagt, dass sie nicht wissen, was die Damen wirklich tun, dann könnte man das durchaus als Eingeständnis auslegen, dass man ganz bewußt in Kauf nimmt, dass da mehr passiert als eigentlich sein dürfte.

 

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vor 8 Minuten schrieb Wanninger:

Wenn jetzt jemand öffentlich sagt, dass sie nicht wissen, was die Damen wirklich tun, dann könnte man das durchaus als Eingeständnis auslegen, dass man ganz bewußt in Kauf nimmt, dass da mehr passiert als eigentlich sein dürfte.

Genau....die könnten z.B. auch eine Bank ausrauben....das wäre sogar strafrechtlich relevant....:schiel: :lach:

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Wenn ein Ordnungsamt einer Agentur die mit erotischen Bildern wirbt reine Dinnerdates erlaubt, dann ist das doch ein augenzwinkerndes Angebot. Ich glaube nicht, dass Ordnungsämter so realitätsfern sind.
Mensch*innen genießt und schweigt ...

 

 

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Silvia schrieb ja, dass sie sich eine Klage aufgrund der jetzigen Situation nicht leisten kann. 

Wie wäre es denn, wenn man Silvia oder eine andere Agentur bei einer Normenkontrollklage finanziell unterstützen würde? 

@Jakob Könntest Du so etwas formulieren?

Bearbeitet von xx2009
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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Gerade eben schrieb Jakob:

Nein, Verwaltungsrecht ist nicht mein Gebiet, aber ich könnte einen hochqualifizierten Spezialisten empfehlen. Pro bono würde der das allerdings wohle eher nicht machen wollen.

Deswegen ja mein Hinweis auf finanzielle Unterstützung. Wenn hier 10 User jeder EUR 250 geben, sollte das wohl möglich sein oder? Die Gerichtskosten einer Normenkontrollklage sind ja marginal. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Über eine Crowdfunding Plattform wäre dies ja wohl am Einfachsten. Dazu müßte aber jemand auch festen Klagewillen haben und es dort anschieben.

Zu allererst müßte geprüft werden, ob und inwieweit in NRW untergesetzliche Normen des Landesrechts (beispielsweise Verordnungen) überhaupt prüfbar sind. Dies ist in den Ländern unterschiedlich. Auch müßte geprüft werden, ob eine Feststellung oder eine Normenverwerfung angestrebt werden sollte/kann. Erstere wirkt nur inter partes (also würde nur sie betreffen), letztere erga omnes (allgemein gültig)

Bearbeitet von Jakob
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Ich unterstütze ja gerne Bedürftige. Aber ich habe schon mehrfach darauf hingewiesen, dass sich doch die legalen Agenturen zusammenschliessen und gegen die Verordnungen vorgehen, und das sogar mit guten Erfolgsaussichten; leider ohne jegliche Resonanz. Diese mangelnde Solidarität unter den Agenturen jetzt von Kundenseite zu heilen und Geld bei den Kunden dafür einzusammeln halte ich dann doch für unangebracht. Kann aber ja jeder machen wie er will.....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Erst mal Danke xx2009, das ehrt mich gerade sehr. Aber erst mal lehne ich das Angebot ab. Aktuell bringt eine Klage wirklich nichts. Ich Informiere mich wirklich regelmäßig und NRW ist sehr streng.

Ich habe gestern eine Mail ans Land NRW geschrieben wo ich um Erlaubnis bitte in die Länder vermitteln zu dürfen wo Sexwork wieder erlaubt ist. Bin gespannt ob ich überhaupt eine Reaktion bekomme.

Was Agenturen zusammen tun betrifft, nun ja, manche fahren halt ihr eigenes Ding. Ich weiß aber das eine Agentur im Agentur Only Bereich was dazu geschrieben hatte, allerdings habe ich geschaut, diese Agentur hat den Sitz nicht in NRW. Bringt mir also nichts.

Zusätzlich ist es so, das jeder Betrieb selber Klagen muss. Man könnte also nur eine Agentur Klagen lassen und vereinbaren das sich die anderen an den Kosten beteiligen im Falle wenn man verliert. Wenn man gewinnt sind die Kosten Überschaubar. Hat die Agentur gewonnen, ist es sehr wahrscheinlich das die anderen auch gewinnen. Man muss natürlich den Agenturen alles an Dokumenten, Hygienekonzept u.s.w zu Verfügung stellen damit diese 1 zu 1 dasselbe einklagen.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Als juristischer Laie würde mich folgendes interessieren. Ist das tatsächlich rechtlich gedeckt, dass die Agentur dicht machen muss, wenn eine Dame nach dem genehmigten Dinnerdate Sex anbietet und bezahlen lässt.

Ich dachte Agenturen haben keine Weisungsbefugnis für die Escorts, die sie bewerben?

Damit hätte die Dame ja in der Hand jede missliebige Agentur zu Fall zu bringen. Sie lässt sich dort zum Dinnerdate vermitteln, lässt sich für Sex bezahlen und geht dann damit hausieren.

 

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vor 4 Minuten schrieb Preiselbär:

Als juristischer Laie würde mich folgendes interessieren. Ist das tatsächlich rechtlich gedeckt, dass die Agentur dicht machen muss, wenn eine Dame nach dem genehmigten Dinnerdate Sex anbietet und bezahlen lässt.

Ich dachte Agenturen haben keine Weisungsbefugnis für die Escorts, die sie bewerben?

Damit hätte die Dame ja in der Hand jede missliebige Agentur zu Fall zu bringen. Sie lässt sich dort zum Dinnerdate vermitteln, lässt sich für Sex bezahlen und geht dann damit hausieren.

 

Sehe ich auch so.
Wenn die Dame und der Herr nach dem Essen eine Bank überfallen ist das ja auch nicht in der Verantwortung der Agentur.

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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich weiß nicht wie andere Städte das sehen. Von Düsseldorf habe ich es schriftlich. Ich glaube zwar auch das wir in so einem Fall Gerichtlich dagegen vorgehen können und sogar gewinnen können. Aber will ich die Kosten und den Streß, nein.

Wir hatten bisher 5 Dinner Dates und da weiß ich das sich alle daran gehalten haben. Wir sind aktuell ein kleines Team und bei den Damen weiß ich das die es nicht riskieren würden das die Agentur dicht gemacht wird.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Ich habe es nicht weiter hinterfragt weil ich weiß das es nichts gebracht hätte.

Ich habe aber sicherheitshalber trotzdem allen Damen eine Mail gesendet mit dem Hinweis nur Begleitung und keine Erotik, und alle mussten mir Antworten das sie die Mail zur kenntnis genommen haben.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor einer Stunde schrieb Spring:

Sehe ich auch so.
Wenn die Dame und der Herr nach dem Essen eine Bank überfallen ist das ja auch nicht in der Verantwortung der Agentur.

Leider sind alle hier anwesenden Rechtsexperten weder erlassende Behörde noch entscheidende Richter.

Wem eine behördliche Anordnung nicht passt, beispielsweise weil sie grob rechtswidrig ist, muss sich denoch daran halten, bis er/sie die Anordnung oder Verordnung erfolgreich auf dem Rechtswege angefochten hat. Weil sie bis dahin durchsetzbar ist, ggf. sanktioniert. Auch ein gerichtliches Vorgehen hat keine "aufhebende" oder auch nur "aufschiebende" Wirkung, bis zur Rechtskraft einer abweichenden Entscheidung.

Oder anders gesagt, bloß weil hier Einige dies oder das "wegdiskutieren" wollen bzw. meinen das zu können, ändert sich dadurch an der Lage rein gar nichts. So schwer das zu ertragen sein mag.

 

Bearbeitet von Jakob
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Ich habe nun mal die Agentur kontaktiert, auch wenn nicht selbes Bundesland. Ich denke das man sich trotzdem gegenseitig Unterstützen kann und eventuell dinge die ein Bundesland erreicht hat, dann mit Tips auch für das eigene Bundesland versuchen kann durch zu bekommen.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 1 Stunde schrieb Jakob:

Leider sind alle hier anwesenden Rechtsexperten weder erlassende Behörde noch entscheidende Richter.

Wem eine behördliche Anordnung nicht passt, beispielsweise weil sie grob rechtswidrig ist, muss sich denoch daran halten, bis er/sie die Anordnung oder Verordnung erfolgreich auf dem Rechtswege angefochten hat. Weil sie bis dahin durchsetzbar ist, ggf. sanktioniert. Auch ein gerichtliches Vorgehen hat keine "aufhebende" oder auch nur "aufschiebende" Wirkung, bis zur Rechtskraft einer abweichenden Entscheidung.

Oder anders gesagt, bloß weil hier Einige dies oder das "wegdiskutieren" wollen bzw. meinen das zu können, ändert sich dadurch an der Lage rein gar nichts. So schwer das zu ertragen sein mag.

 

Das heißt also für mich als Laien, dass ich an einer roten Ampel so lange stehen bleiben muss bis diese auf Grün schaltet oder ausgeschaltet wird, auch wenn die Ampel defekt ist. Gut dass ich immer eine Brotzeit dabei habe.

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Mir ist nicht bekannt, dass Verordnungen oder behördliche Anorndungen zu Corona das Ergebnis von offensichtlichen technischen Defekten sind :au:.

Übrigens, auch wenn eine Ampel durch einen Defekt permanent rot zeigt und man fährt nach "außerreichender" Wartezeit dennoch in die Kreuzung ein, dann ist man ungeachtet des Defekts dran, falls es zu einem Unfall kommt.

Abgesehen davon, dass in der StVO scheinbar schon lange geregelt sein muss, dass rote Ampeln lediglich unverbindliche Empfehlungen sind, Du Dino :classic_biggrin:

Bearbeitet von Jakob
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Es handelt sich um eine behördliche Auslegung zur Reichweite eines Verbots aufgrund einer Verordnung.

Wenn eine Frau ausschließlich reine Dinnerdates (also ohne jegliche sexuelle Komponente) anbietet und durchführt, ist der "Hurenpass" höchstwahrscheinlich nicht erforderlich.

Wenn eine Agentur ausschließlich solche "nicht-erotischen" Dinnerdates vermittelt (wie beispielsweise Funkysoft seit Jahrzehnten, schon immer wird dort explizit darauf hingewiesen, dass es sich um reine Begleitung in der Öffentlichkeit handelt), dann denke ich, dass unter den derzeitigen Bedingungen eine solche Vermittlung unproblematisch sein wird. Der beispielsweise in Brandenburg auch hierfür nach wie vor geltende Mindestabstand dürfte nämlich problemlos einzuhalten sein. Und "Hochfrequenzdaten" dürfte schon aus figürlichen Gründen für die Frauen eher nicht in Frage kommen (einmal Spaghetti Carbonara in der Woche wird die Grenze sein) :classic_biggrin:.

Bearbeitet von Jakob
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