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Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?


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Prostitution 2020 – Der 01.09. – Gesamtöffnung gescheitert! – Was nun?

Die einen lachen, die anderen weinen! – Der gelebte Föderalismus spaltet das Land! Corona zeigt im Bereich der Prostitution die Schwächen unseres Systems auf! – Wie lange geht das noch gut? – Was können die tun, die vom Staat benachteiligt werden?

Es ist kaum zu glauben: wir haben den 1. September 2020 und die Lage im Land ist auf den Bereich der Prostitution bezogen verwirrender denn je! In Bundesländern, wo wir nie damit gerechnet hätten, z.B. in Bayern und im Saarland, sind Prostitutionsstätten bereits wieder „irgendwie“ zulässig, obwohl in den aktuellen Landesverordnungen steht, dass „Bordellbetriebe geschlossen zu halten sind“. In Bundesländern, wo „Öffnungen“ von der Politik „versprochen“ wurden, so beispielsweise in Hamburg, wurden die Verordnungen verlängert ohne dem Prostitutionswesen eine zeitliche Perspektive zu geben.

Die Oberverwaltungsgerichte der Länder urteilen total gegensätzlich: einige sehen kein erhöhtes Infektionsrisiko und haben so, wie letztlich in Niedersachsen, die Prostitutionsstätten-Verbote außer Kraft gesetzt, andere Obergerichte urteilen, wie aktuell in Baden-Württemberg, als wenn es faktisch darum ginge die Prostitution als solches ganz abzuschaffen! – Der Laie staunt; der Fachmann wundert sich!

Wir stehen am Dienstag, dem 01.09.2020, bundesweit vor einem merkwürdigen wie unlogischem Flickenteppich, den man kaum noch überschauen und erst recht nicht begreifen kann!

Ist „Corona“ in den Bundesländern unterschiedlich gefährlich? – Wie kann es sein, dass man dort ein abstraktes erhöhtes Risiko unterstellt, wo es seit Wochen kaum noch Infektionen gibt? Eine Großstadt wie Berlin als Ballungszentrum stimmt Öffnungen zu, während im sehr dünn besiedelten Brandenburg Prostitutionsstätten verboten bleiben? – In Sachsen darf man jetzt „sexuelle Dienstleistungen ohne Geschlechtsverkehr“ erbringen, während aus großen FKK-Clubs in NRW jetzt temporär „Wellness-Massage-Stätten“ werden. Aus Sexdienstleisterinnen werden nun Massage-Fachkräfte, die natürlich bei der Massage die „erogenen Zonen“ nicht berühren? – Das kann wohl nur die „Sendung mit der Maus“ erklären!

Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

Nach „Hartz4“ jetzt demnächst „Lauterbach6“! – Olaf Scholz und Hubertus Heil werden sich freuen und die „schallenden Jubelgesänge“ der Sexarbeiterinnen werden bundesweit den Abendhimmel füllen!

Was für ein Schwachsinn! – Wäre es nicht an der Zeit Sex in den Zeiten von Corona generell zu verbieten? – Ach nein, Sex ist ja nur gefährlich, wenn es Geld dafür gibt und Aerosole werden auch nur aktiv, wenn sich der Geruch des Geldes mit ihnen verbindet! – Bestimmt findet sich hier ein viraler „Virologe“, der dazu ein treffliches Gutachten erstellt! Freiwillige vor!

Ich unke gerne, habe Spaß an provokanten Thesen, stelle mir aber gerade heute die Frage, wie es nun für diejenigen weitergehen kann, die eben nichts zu lachen haben, weil sie in einem Bundesland wohnen, wo die Behörden auf Ignoranz setzen und die Gerichte fast „gleichgeschaltet“ erscheinen!

Justizia ist eben nicht „blind“ sondern besteht aus Menschen, die doch „beeinflussbar“ sind und eben in einer von Corona geprägten Umwelt leben.

Gesamtartikel unter:

https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/09/01/prostitution-2020-der-01-09-gesamtoeffnung-gescheitert-was-nun/tarot3.jpg

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Hallo, 

warum soll hier der Instanzenweg ausgeschöpft sein? 

Lediglich der einstweilige Rechtschutz ist ausgeschöpft. 

Nun kann man gegen die Ablehnung der Anträge theoretisch vorgehen, aber was man sich daraus erhofft, erschließt sich mir nicht. 

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Am 1.9.2020 um 18:19 schrieb Howard Chance:

Vielleicht sollte man auch „Aerosol-Armin“ oder „Panik-Karl“ fragen, wie es nun weitergeht. Der eine, Armin Laschet, faselt von den Aerosolen, die man nicht sieht, die aber bedrohlich durch Prostitutionsstätten ziehen „könnten“, während der andere, Karl Lauterbach, inzwischen einen staatlichen „Prostitutionsfond“ auflegen will, um die Sexarbeiterinnen damit zu „retten“ und im Nebeneffekt gleich die gesamte Prostitution abzuschaffen. Was ist „Corona“ doch ein tolles „Werkzeug“! –

Da ganze ist doch von vorne bis hinten verlogen. Warum es Lauterbach geht, ist bekannt. Bei Laschet ist der Name ohnehin Programm.

Gestern durfte ich mal wieder das System Deutsche Bahn erleben. Ein Unternehmen, das zu 100% der Bundesrepublik gehört und bei dem man eingreifen könnte.

Nicht nur, dass man die ICE-Dichte auf der Strecke Nürnberg-München gerade mal wieder deutlich reduziert hat. Wegen einer Baustelle, die ganz woanders ist. Aber man kann den Zug ja trotzdem in Nürnberg enden / beginnen lassen. Dann hatte man noch Verspätungen und andere Züge deshalb vorzeitig enden lassen. Also hat man am letzten Ferientag in Bayern die Ladung von 3-4 ICEs einfach mal so in einen weiteren gequetscht. Die Bahnhofsansage, die mit den Worten "wir bringen sie auch in Corona-Zeiten an ihr Ziel" kommentierte ein älterer Herr in meiner Umgebung mit: "an's Ziel bringen ja. Aber wie."

Ob es jemandem zu heiß ist, Prostituierte aufzusuchen, muss jeder selbst entscheiden. Wenn man sich die Publikationen des RKI anschaut, dann müsste man vorher aber erst einmal eine ganze Reihe andere Dinge verbieten. Es scheint sich nicht ein einziger Ausbruch auf Prostitution zurückzuführen lassen. Selbst wenn einer dabei sein sollte, den man nicht erkennt, dann spielt der bei den anderen, bekannten Ausbrüchen eine Nebenrolle.

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Ich habe mir einmal ein aktuelles Urteil des VGH Mannheim zum Verbot des Betriebes eines Domina Studios angeschaut und fasse hier wie folgt zusammen:

Die Domina trägt vor:

  • alle Domina Leistungen ohne GV
  • keine körperliche Nähe, weitestgehend kein Körperkontakt
  • Domina ist grundsätzlich unberührbar
  • Berührungen  nur beim Anlegen von BDSM Utensilien und als spielerische Abwehr des Kunden als Ausdruck der Unnahbarkeit mit Handschuhen
  • Mund – Nasen – Bedeckung fulltime, teilweise sogar Bestandteil des Programms
  • Nur telefonische Terminvereinbarung, keine Ansammlung mehrerer Personen
  • Kunden begegnen sich nicht wegen hoher Diskretionsanforderungen
  • Aufnahme der Kundenkontaktdaten
  • Hände der Kunden werden bei Eintritt desinfiziert
  • Arbeitsmittel werden gereinigt
  • Räume werden nach Kundenbesuch gereinigt und gelüftet
  • Insgesamt sind die Schutzmassnahmen gleich oder sogar besser als für andere körpernahe Dienstleistungen
  •  

Wenn man das so liest, kommt der „normale“ Mensch zu dem Schluss, dass das Urteil nur in eine Richtung gehen kann….

 

Ministerium trägt vor:

  • Ziel ist die sexuelle Erregung  des Kunden
  • Dadurch erhöhter Aerosolausstoss
  • Belüftung zweifelhaft
  • Aktuelles verstärktes Infektionsgeschehen muss eingedämmt werden

 

Der VGH Mannheim lehnt die Öffnung des Domina Studios ab mit folgender Begründung:

  • Hohe Atemaktivität birgt hohes Infektionsrisiko durch verstärkten Ausstoss von Aerosolen
  • Behandlung findet in geschlossenen Räumen statt, deshalb grundsätzlich hohes Infektionsrisiko
  • Sachgerechte Handhabung der Mund – Nasen- Bedeckung nicht überprüfbar und kein absoluter Schutz
  • Täglich mehrfach wechselnde Kunden erhöhen das Infektionsrisiko
  • Rückverfolgung Infektionsketten vorgesehen, aber aufgrund der Diskretion lebensfremd

Das Urteil ist unanfechtbar.

Zusammenfassend sage ich mal ganz neutral….auch ein Richter hat wohl Vorurteile und ein sogenanntes Vorverständnis….

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Das hat niemand behauptet. Es ging darum, dass wohl bis Ende des Jahres klar sein wird, ob die Prostitution gemäss ProstSchG von der Politik weiter verfolgt wird (meine Meinung) oder ob das Nordische Modell (Prostitutionsverbot) verfolgt wird (deine Meinung). :zwinker:

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 26 Minuten schrieb Preiselbär:

Oder ob Prostitution ohne direktes Verbot so lange eingeschränkt bleibt, bis sich das Thema auch ohne direktes Verbot selbst erledigt.

Du wurdest jetzt gerade für NRW, Hamburg, Bremen, SH widerlegt..... :classic_biggrin:

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Interessant in dem Zusammenhang wäre meines Erachtens, etwas über die damit zusammenhängenden Hygieneschutz Maßnahmen zu erfahren.

Da eine Agentur ja nur vermittelt kann sie ja eigentlich nicht dafür verantwortlich sein, sondern die vermittelte Dame ist gefragt. Und natürlich auch der Bucher, der diese Konzepte und Maßnahmen mittragen muss.

Gibt es hierzu etwas detailliertere Informationen?

Ich nehme an, eine gute Agentur berät im Zweifel die von ihnen vermittelten Damen hierzu, aber wo kann man als Bucher hierzu etwas im Vorfeld erfahren ?

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vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

Interessant in dem Zusammenhang wäre meines Erachtens, etwas über die damit zusammenhängenden Hygieneschutz Maßnahmen zu erfahren.

Da eine Agentur ja nur vermittelt kann sie ja eigentlich nicht dafür verantwortlich sein, sondern die vermittelte Dame ist gefragt. Und natürlich auch der Bucher, der diese Konzepte und Maßnahmen mittragen muss.

Gibt es hierzu etwas detailliertere Informationen?

Ich nehme an, eine gute Agentur berät im Zweifel die von ihnen vermittelten Damen hierzu, aber wo kann man als Bucher hierzu etwas im Vorfeld erfahren ?

Das ist für dich doch überhaupt nicht von Interesse, da du nur Independents buchst.

Die kannst du dann gerne befragen.

act-one-escortservice.jpg

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So wie es aussieht, muss wie bei den Bordellen ein Hygienekonzept vorliegen und die  Nachverfolgung muss plausibeln dargestellt sein. 
Es gibt  kein allgemeines Konzept, sondern individuell angepasste.
Ich bin mir sicher, dass die Damen die Notwendigkeiten charmant kommunizieren.
In schriftlicher Form dürfte so ein mehrseitiges Konzept nicht gerade der Antörner sein, außer man steht auf Behörden Deutsch und oder eine Excell Tabelle über die genaue Ablaufreihenfolge vom Vorspiel bis zur Penetration und danach unmittelbar die großflächige Desinfektion und unfallfreies Lüften.

P.S.:
Bei den Hotelbewertungen müsste man noch erwähnen ob man die Fenster öffnen kann oder auf den Flur entlüften muss. ;-)


 

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Der letztgenannte Punkt ist zwar lustig, aber möglicherweise enthalten Hygienepläne von Hotels auch Einzelheiten zur Beherrbergung von P6 Gästen? Ich würde mich nicht allzusehr wundern, wenn dem so wäre. Dann könnte es wichtig werden, nicht allzu "auffällig" zu agieren, beispielsweise einfach gemeinsam einzuchecken. Was ja kein Problem sein sollte, weil die Frau ja ohnehin die Kontaktdaten (echte) des Kunden bekommen müßte.

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Bei den Kontaktdaten würde ich auch den einzig relevanten Knackpunkt sehen, aber das Für und Wieder würde hier ja schon diskutiert. Manche haben ein Problem damit, andere nicht.

Ob dagegen die Dame einen Mundschutz zusammen mit den Dessous an-oder ablegt...WHO Cares ?

Wobei mir da sogar der Gedanke an eine Marktlücke kommt.... Den Mundschutz von z. B. Agent Provocateur aus Satin mit Spitze gesäumt, farblich und bezüglich material abgestimmt auf den edlen Slip und BH.  :zwinker:

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vor 57 Minuten schrieb Jakob:

Der letztgenannte Punkt ist zwar lustig, aber möglicherweise enthalten Hygienepläne von Hotels auch Einzelheiten zur Beherrbergung von P6 Gästen?

Letztlich ist dem Hotel egal, was man im Zimmer macht, so lange das Zimmer hinterher noch genauso benutzbar ist und man kein Aufsehen erregt.

vor 57 Minuten schrieb Jakob:

Dann könnte es wichtig werden, nicht allzu "auffällig" zu agieren, beispielsweise einfach gemeinsam einzuchecken.

Checkt ihr die Dame separat ein? Wenn ich ein Zimmer für zwei Personen buche, gehe ich trotzdem oft alleine zu Rezeption. Auch wenn ich nicht im Escortdate unterwegs bin.

vor 42 Minuten schrieb Asfaloth:

Ob dagegen die Dame einen Mundschutz zusammen mit den Dessous an-oder ablegt...WHO Cares ?

So lange nichts passiert, wahrscheinlich keiner. Sobald einer unter Quarantäne gestellt wird, kannst du davon ausgehen, dass die Vögelchen sehr schnell mit zwitschern anfangen.

Bearbeitet von Wanninger
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Im Gegensatz zum Restaurant spielt sich der essentielle Teil ja nicht öffentlich ab. Selbst das  neugierigste Vögelchen kann nicht durch Wände gucken.


Die Frage ist aber, wie man(n) den Quarantäneanlass "Zuhaus" erklärt.

vor 3 Stunden schrieb Jakob:

Gibt es doch schon seit ein paar Jahren, ein Mund-/Nasenschutz aus einem BH Körbchen hergestellt. :classic_biggrin:

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Ein Exponat Deiner Sammlung ?

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Auch die, die nicht geklagt haben dürfen wieder vermitteln. Die Auflagen sind einzuhalten!
Bis auf das Saarland, wo die Definitionen rätselhaft sind gilt die linke Spalte für Agenturen und die rechte Spalte für Independents.
Am besten individuell anfragen, denn es gibt auch Städte, die eigene Vorschriften haben.
Noch besser bei W. nachfragen, der diese Tabellen ohne genauer darauf einzugehen für falsch erklärt. 

lage1009.jpg

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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