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Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?


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Prostitution 2020 – Der Lockdown zum 2.11. – Gib dem Affen Zucker?

Bundesregierung beschließt zweiten Lockdown – Prostitutionsstätten und ähnliches werden bis Ende des Monats geschlossen – Total unklares Lagebild -Erneuter Aufruf zur Besonnenheit – Situationsbeschreibung und erste Analysen

Man hat es vor 14 Tagen schon geahnt, wie es mit Corona weitergehen würde. Angela Merkel war unzufrieden, nachdem sie sich mit den Ministerpräsidenten beraten hatte. In einer Mammutsitzung wurden keine brauchbaren Ergebnisse erzielt und die „Prognose“ der Kanzlerin erwies sich „intern“ als richtig: die Infektionszahlen stiegen gewaltig, die Landkarte färbte sich „rot“ und so kam gestern das, was kommen musste! Der Lockdown „light“, wobei ich diese bewusste Verharmlosung nicht verstehe, da die beschlossenen Maßnahmen nicht weniger hart sind, als die im März 2020. Ich möchte mich an dieser Stelle nicht ausführlich mit „Corona-Mathematik“ befassen und auch nicht die „allgemeine Gefährlichkeit“ des Virus bewerten, aber dennoch einige kurze Gedanken wagen:

Die allgemeine Lage – Einsamkeit und Tristesse geradezu vorprogrammiert

Im Vergleich zu anderen Staaten in Europa befindet sich Deutschland noch in einer komfortablen Lage, die 7-Tage-Inzidenz-Werte sind vergleichsweise niedrig, reichen der Regierung aber völlig aus, um jetzt ganz massiv auf die Bremse zu treten und das gesellschaftliche Leben ab kommenden Montag, 2.12. (Allerseelen) weitreichend zum Erliegen zu bringen.

In öffentlichen Bereichen und auch zu Hause darf man sich nur noch mit 10 Menschen aus maximal 2 Hausständen treffen. Drei Freunde aus 3 Hausständen ist die Zusammenkunft untersagt und selbst Familienfeiern sind nicht mehr möglich, wenn die Familie mehr als 2 Meldeadressen hat. Die theoretischen „10 Personen“ bekommt man wohl nur bei Großfamilien zusammen und die bekannten „Zusammenkünfte“ diverser „Neubürger“ vor den Bahnhöfen der Metropolen sind ebenso unmöglich wie die „Kaffeekränzchen“ der Senioren im Café, wobei dieses ohnehin geschlossen hat. Auch Geburtstage kann man so zu Hause kaum feiern und Reisen sollen auch möglichst unterbleiben! Und wenn man reist, wird man mit dem Problem konfrontiert, dass die Hotels keine „Touris“ mehr aufnehmen dürfen!

Restaurants und Bars werden geschlossen! – Abholen von Essen ist zwar möglich, aber „Verweilen“ entfällt! – Kein Kaffee vor der Tür, Verzehr von Essen wieder erst ab 50 m Abstand von der Gaststätte erlaubt. Kennen wir schon, ist aber in der jetzt kommenden „kalten Zeit“ deutlich unangenehmer als im Frühjahr. Die Freizeitgestaltung wird komplett auf den „Home-Bereich“ verlagert und man will mit Nachdruck dafür sorgen, dass die Bürgerinnen und Bürger so wenig Kontakt wie möglich untereinander haben. Es wird für viele eine sehr einsame Zeit werden! 4 Wochen sind lang und gerade in der dunklen Novemberzeit wird vielen Mitbürgerinnen und Mitbürgern gewaltig die Decke auf den Kopf fallen! Depressionen sind geradezu vorprogrammiert! Aber Verordnung ist nun mal Verordnung, auch wenn uns das nicht gefällt! – Überblick über die Bund-Länder-Beschlüsse vom 28.10.20:https://www.bundesregierung.de/breg-de

Die Auswirkungen des neuerlichen Lockdowns auf die „Prostitutions-Branche“

Im Beschlusspapier der Bund-Länder-Konferenz vom gestrigen Mittwoch (28.10.) heißt es ganz kurz und knapp:

„Prostitutionsstätten, Bordelle und ähnliche Einrichtungen werden geschlossen!“

Dies muss nun 16 mal in Landesrecht „übersetzt“ und „verordnet“ werden und ich vermute, dass sich die Verordnungen mal wieder unterscheiden werden. Im Beschlusspapier ist mal wieder von „Gebäuden“ die Rede, die Ausübung der Prostitution wäre danach nicht untersagt? – Die Prostitutionsvermittlung ebenfalls nicht? – Wenn man bedenkt, dass von den prostitutiven Gebäuden selbst keine Corona-Gefahr ausgehen kann, ist die Formulierung einfach nur „schwammig“ und nicht greifbar! – Eigentlich will man doch die Prostitution für einen bestimmten Zeitraum verbieten? – So wie es jetzt im Papier steht, wird schon wieder die Verlagerung in den Graubereich „forciert“, was die Betreiberinnen und Betreiber neuerlich auf die Palme bringen dürfte!

Was geschieht mit den Sexarbeiterinnen, die jetzt deutschlandweit in den Bordellen sitzen und am Sonntagabend um 23.59 Uhr schlagartig ihre Dienste dort einstellen müssen? -Am Wochenende noch mal richtig Gas geben und dann am Montag auf Knopfdruck in der Versenkung verschwinden? – Rückreise von einem Risikogebiet in die Heimat oder nach „neuen Möglichkeiten“ suchen, wie man im grauen Bereich weiter Geld verdienen kann? Wir reden an dieser Stelle ja nicht von einer Handvoll von Personen, sondern von mehreren Tausend Damen, die zum einen offiziell für mindestens 4 Wochen nichts verdienen werden und die vermutlich in vielen Fällen auch nicht „beherbergt“ werden dürfen! Auch hier wird es sicher lokal zu Schwierigkeiten kommen, wenn nämlich die Behörden eine Beherbergung nicht dulden, sondern untersagen! Man braucht nicht viel Fantasie um erkennen, dass es wieder „chaotisch“ werden wird.

Gib dem Affen Zucker? – Der Staat öffnet neuerlich den „Topf“ – 75% Umsatzausfall werden kompensiert?

Bei der Ankündigung von staatlichen Hilfen gibt sich die Bundesregierung immer sehr vollmundig. Bereits während der Online-Konferenz zwischen Bund und Ländern, wurde der Plan von Bundesfinanzminister Olaf Scholz über die Medien verbreitet:

„75% Umsatzausfall soll für den Lockdown-Monat vom Staat unbürokratisch übernommen werden!“

Ja, eine interessante Idee, die einigen Betreibern sofort „schmeckte“. Bekanntermaßen sind die Umsätze in der Branche momentan sehr mäßig und für die Berechnung besagter 75% soll der Wert des Vorjahresmonats 2019 herangezogen werden, wo ja die Geschäfte noch reibungslos liefen! Aber es wird natürlich nur nach den offiziellen Zahlen in den BWAs geschaut. Sind die hoch, können die 75% vermutlich ein wenig Freude bereiten. Aber was die Regierung genau meint, steht gegenwärtig noch in den Sternen und unangenehme Überraschungen waren ja im vergangenen halben Jahr die Regel. Einen „Big Deal“ macht man vermutlich nicht und es wird ja auch zu klären sein, ob es dieses Geld auch in Verbindung mit den „Überbrückungshilfen“ gibt. Fest steht: den Betrieb möglicherweise im Dezember wieder „hochzufahren“ bedeutet auch wieder neue Mieterinnen finden zu müssen und darauf hoffen, dass sich die verängstigten Gäste dann wieder einfinden.

Rechtsfragen – Kurz angedacht – Klagen?

Die Frage nach „neuen Klagen“ stellt sich bei Lockdown quasi wie von selbst! Man muss an dieser Stelle erst einmal feststellen, dass die bisherigen und noch laufenden Klagen im Eilverfahren mit Eintritt der neuen Situation und mit neuen Verordnungen, die „anders“ begründet sein werden, größtenteils hinfällig sein werden! Schon im Sommer mussten Klagen immer wieder angepasst werden, weil die Verordnungen, gegen die man klagte, abgelaufen waren.

In den theoretisch gerade noch anhängigen Verfahren wurde hauptsächlich auf Gleichbehandlung geklagt. So wurden oft andere körpernahe Dienstleistungen angeführt; der darstellbare 1:1-Kontakt mit Hygienekonzept war zentraler Punkt und zudem wurden deutlich gesunkene Inzidenz-Werte angeführt. Nun sind nahezu alle körpernahen Dienstleistungen zeitlich begrenzt untersagt und da die Regierung gestern tatsächlich angibt, dass bei 80 % der Infektionen der Ursprung nicht ermittelt werden kann, wird es vor den Gerichten sehr schwer werden.

Der „unsichtbare“ und nicht lokalisierbare „Feind“, nämlich das „Virus“, zwingt den Staat nahezu alle Kontakte zu unterbinden und dabei ist „Körpernähe“ rein logisch betrachtet „infektiöser“ als bloßer Kontakt. Alles was nicht „lebensnotwendig“ ist, soll vorübergehend eingestellt werden. Wenn Oma und Opa nicht mehr mit ihren Freundinnen und Freunden bei der Kaffeetafel sitzen dürfen, wird man sich mit einer Klage „Pro Prostitution“ sehr schwertun! Zudem werden die Gerichte sicher in diesem Moment mit einer Klageflut konfrontiert, die ihres gleichen suchen wird. Womöglich wird nun auch der Bundesverfassungsgericht angerufen werden, um den gesamten Lockdown verfassungsrechtlich prüfen zu lassen. Alles Vorgänge, die Zeit kosten und die womöglich nicht im Verhältnis zu dem Zeitraum der Schließung stehen werden. Die Lage ist komplex und bedarf der Analyse durch Spezialisten! – Bevor die Verordnungen vorliegen, ist sowieso vieles Theorie! Natürlich bleiben wir am Thema dran!

Zum gesamten Artikel:

https://prostitution2020.online/schutzgesetz/2020/10/29/prostitution-2020-der-lockdown-zum-2-11-gib-dem-affen-zucker/lockdown.jpg

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Ich vermute, dass selbstständig tätige Frauen im Gewerbe (also praktisch Alle) Anspruch auf die 70% der Umsätze 2019 haben dürften.

Was natürlich voraussetzt, dass sie Nov. 2019 registriert waren und die 2019er Umsätze nach Monaten aufgeschlüsselt vorlegbar sind.

Ansonsten und allgemein gesprochen, die wenigsten Betriebe und Selbstständigen haben bereits für 2019 eine Steuererklärung abgegeben. Und selbst wenn, geht daraus nicht unmittelbar hervor, welche Umsätze im Nov. 2019 getätigt wurden. Dies ist erst im Rahmen einer Betriebsprüfung prüfbar. Ich vermute, dass schon jetzt heftige Betriebsamkeit in allerlei Betrieben und bei allerlei Einzelunternehmern herrscht in Hinblick auf "Verschiebung" von Umsätzen in 2019 insgesamt in den November 2019.

Bearbeitet von Jakob
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vor 30 Minuten schrieb Jakob:

Ich vermute, dass selbstständig tätige Frauen im Gewerbe (also praktisch Alle) Anspruch auf die 70% der Umsätze 2019 haben dürften.

Was natürlich voraussetzt, dass sie Nov. 2019 registriert waren und die 2019er Umsätze nach Monaten aufgeschlüsselt vorlegbar sind.

Ansonsten und allgemein gesprochen, die wenigsten Betriebe und Selbstständigen haben bereits für 2019 eine Steuererklärung abgegeben. Und selbst wenn, geht daraus nicht unmittelbar hervor, welche Umsätze im Nov. 2019 getätigt wurden. Dies ist erst im Rahmen einer Betriebsprüfung prüfbar. Ich vermute, dass schon jetzt heftige Betriebsamkeit in allerlei Betrieben und bei allerlei Einzelunternehmern herrscht in Hinblick auf "Verschiebung" von Umsätzen in 2019 insgesamt in den November 2019.

Ich meine gestern vernommen zu haben, es wären 75 %

act-one-escortservice.jpg

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Auf der Grundlage des Umsatzes kann es - branchenabhängig - wiederum recht üppig sein. Beispielsweise ein Restaurant schickt ja alle Mitarbeiter (Küche, Service, Reinigung, Hilfskräfte) in Kurzarbeit 100%. Und hat daher keinerlei Personalkosten im Nov. Auch der Wareneinkauf ist null. Bleiben als Fixkosten im Wesentlichen nur Miete .

Da ist dann die Marge schon deutlich aufpoliert, verglichen mit 2019. In 2019 waren Gewinn + Miete sicherlich nicht 75% vom Umsatz, da würden die meisten Gastronomen von träumen ...

Bearbeitet von Jakob
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Am 29.10.2020 um 16:17 schrieb Jakob:

Auf der Grundlage des Umsatzes kann es - branchenabhängig - wiederum recht üppig sein. Beispielsweise ein Restaurant schickt ja alle Mitarbeiter (Küche, Service, Reinigung, Hilfskräfte) in Kurzarbeit 100%. Und hat daher keinerlei Personalkosten im Nov. Auch der Wareneinkauf ist null. Bleiben als Fixkosten im Wesentlichen nur Miete .

Da ist dann die Marge schon deutlich aufpoliert, verglichen mit 2019. In 2019 waren Gewinn + Miete sicherlich nicht 75% vom Umsatz, da würden die meisten Gastronomen von träumen ...

Es wird aber die Überbrückungshilfe II sowie der erzielte Umsatz (außer Haus) abgezogen. Genauere Infos liegen noch nicht vor, aber da von Gegenrechnung aller Beihilfen gesprochen wird, könnte sogar noch KuG darunter fallen. Morgen soll es mehr dazu geben.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Schöne Aktion von Hetaera. 10% an den Nothilfefond vom BesD
https://hetaera.de/escort-dates-im-shutdown/

Der BesD hat über 140.000€ bisher an bedürftige Sexarbeiter:innen ausgezahlt. Der Spendentopf ist leer aber in vielen Fällen die Not groß, denn viele Sexarbeiter:innen fallen aus jedem Raster der staatlichen Hilfen.
Auch deine Spende hilft weiter.
https://berufsverband-sexarbeit.de/index.php/wissen/besdnotfallfonds/

  • Danke 1
  • Informativ 1

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor 3 Stunden schrieb Preiselbär:

Der dicke Helge vom Kanzleramt hat gestern im Gespräch mit Till Brönner gemeint, dass nicht nur ein Umsatzmonat genommen werden soll, sondern ein Mittelwert aus einem Jahr

Das soll für Soloselbständige gelten oder für Unternehmen, die im November 2019 nicht bestanden haben. 

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Joseph Pulitzer

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vor einer Stunde schrieb xx2009:

Das soll für Soloselbständige gelten oder für Unternehmen, die im November 2019 nicht bestanden haben. 

Soloselbständige haben wohl eine Wahlmöglichkeit:

"Finanz-Staatssekretär Wolfgang Schmidt schrieb auf Twitter zu Schneiders Vorschlag: "So machen wir es. Soloselbstständige können wählen: entweder Vorjahresmonatsumsatz (welch Wort) November 2019 oder Durchschnitt des Jahresumsatzes 2019. Davon dann 75 Prozent als Zuschuss. Für die fixen Kosten. Alles Gute!"" 

 

https://www.stern.de/wirtschaft/news/helge-schneider-weist-finanzminister-auf--fehler--bei-corona-hilfen-hin---mit-erfolg-9473104.html

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vor 2 Stunden schrieb Preiselbär:

Reset heißt das Stichwort, denn irgendwann ist Schicht im Schacht, auch wenn man sich noch eine Weile mit Gelddrucken behelfen wird.

Die Gastronomie wird sich mit den Umsatzhilfen vielleicht noch ins neue Jahr schleppen können. Aber danach haben die Deppen in Berlin auch keinen Plan. Wenn es dann im ersten Quartal nochmals geschlossen wird, sind mehr als 80% der Gastronomiebetriebe pleite, sowie viel Hoteliers. Der Rattenschwanz trifft dann auch die Banken, die Darlehen und Kontokorrente gewährt haben.

Einige Gastronomen haben schon einen guten Rutsch gewünscht, weil bei Ihnen 90% der Weihnachtsfeiern im Dezember abgesagt wurden und eine Eröffnung im Dezember nicht lohnt, insbesondere weil viel Leute dank Nostradamus Lauterbach und dem Hütchenspieler Drosten Panik schieben. 

Wenn die Peterchen und Klein-Helge ihre Mutti nicht bald zu Vernunft rufen, wird es in Deutschland ganz schnell dunkel.

 

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Joseph Pulitzer

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vor 5 Stunden schrieb Achim:

70% vom Umsatz bei runter gefahrenen Kosten, verspricht eine Traumbilanz. Ein bisschen mehr Verstand hätte man schon aufbringen können.

Wäre ich Gastronom, dann würde ich jetzt gemütlich die Füße hoch legen und von einem endlosen Lock Down träumen.

Wer daran stirb, ist bestenfalls vom Stuhl gefallen.

Zieh mal von den 70% die Überbrückungshilfe und KuG ab so wie es vorgesehen ist, da bleibt nicht viel. Einige haben dann kaum Anspruch. In der Gastro hast Du ca. 30% Personalkosten und gut 20% Fixkosten. Je nachdem wie man diese jetzt gegenrechnen muss, sieht man, dass es nur Baldrian war. Auch dass es noch keine konkreten Richtlinien gibt und auf Mitte / Ende des Monats verwiesen wird, deutet darauf hin, dass es eine absolute Luftnummer wird und man nur Klagen vermeiden wollte. 

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Joseph Pulitzer

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Ist KuG in der Überbrückungshilfe inkludiert? Das habe ich nicht gelesen.

Wenn dem so ist, reduzieren sich die Personalkosten auf ca. 20%, bei den Fixkosten sind maximal 5% drin, die Verbrauchkosten reduzieren sich weitgehend auf 0% und November ist üblicherweise ein recht guter Monat der Gastronomie. Für mich hört sich das nicht nach Hunger und Not an.

Für mich hört sich diese Sache auch etwas übereilt an. Finde ich aber nicht schlimm, weil man nicht für jede Idee einen Plan haben kann und es gibt in der Politik auch noch eine ganze Menge wichtigere Themen, als auf jedes Wehwehchen ein Pflaster zu kleben.

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Am 2.11.2020 um 17:42 schrieb xx2009:

Die Gastronomie wird sich mit den Umsatzhilfen vielleicht noch ins neue Jahr schleppen können. Aber danach haben die Deppen in Berlin auch keinen Plan.

Die Deppen hatten noch nie einen Plan. Merkel wurschtelt sich schon seit 15 Jahren damit durch. Mir ist ja auch rätselhaft, wieso einige Merkel immer noch als die Heilsbringerin ansehen. Liegt aber wahrscheinlich daran, dass jemand, der nichts macht, auch nie Fehler macht.

Wenigstens konnte man uns ein halbes Jahr lang erklären, wie toll man alles in Deutschland macht und was für Deppen doch all die anderen sind. 
 

Und nun stellt man fest, dass man keinen Deut besser dasteht als all die Deppen, die doch so viele Fehler gemacht haben.

Auch so permanente Großmäuler wie der Söder scheinen aktuell verstummt zu sein.

@Howard Chance

Ich habe mir deinen langen Post erst zweimal durchlesen müssen. Der Aufruf zur Besonnheit ist schön und gut. Nur: was nützt er? So lange Probleme nicht angesprochen werden, so lange wird man sie nicht lösen. Wie ich letzten gelesen habe, halten sich um die 90% der Bevölkerung die Regeln und das seinen mehr, als wovon man ausgegangen ist. Da hat man nämlich mit nur 80% gerechnet. Trotzdem ist die Lage ähnlich beschissen wie in den vielgescholtenen Nachbarländern, für die den ganzen Sommer über Corona angeblich kein Thema war. Ganz im Gegensatz zum Primus Deutschland, wo man schon immer warnen und Maßregeln konnte. Wenn ich meine Eltern anschaue, dann frage ich mich auch, mit welchem Recht man ihnen ihre verbliebenen spärlichen sozialen Kontakte auch noch verbieten sollte. Den Mist haben andere angerichtet.

Ich gehe auch davon aus, dass mit dem Spuk am 1. Dezember nicht Schluss sein wird. Das gibt man nur noch nicht zu. Man schafft erst einmal Fakten. Schon am Wochenende wurde man auf eine lange, harte Zeit bis mindestens Ende Februar eingestimmt. Die ersten haben schon am Montag davon geredet, dass die Kurve ja nicht abflacht und damit schärfere und längere Maßnahmen notwendig werden. Nur, wie sollte die Kurve am Montag abflachen?

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