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  1. michael120

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Inhalte mit der höchsten Zu­stim­mungs­ra­te am 02.11.2019 in allen Bereichen

  1. Die Geschichte hört da natürlich nicht auf... ... er setzt sein schönstes Lächeln auf und will gerade ein paar liebe Worte zur Begrüßung sagen. Aber Wulff ist schneller und sagt: „ Kann ich erst einmal Deine Anmeldebestätigung sehen?!“
    11 Punkte
  2. In den Staaten wirst du kaum auf Begleitagenturen treffen. Stattdessen sind die Damen dort meist als Independent Companions mit eigener Website tätig. Finden kannst du diese meist über die dort bekannten Plattformen wie Slixa, Tryst und Eros. https://tryst.link/search?loc=25.77427%2C-80.19366%3AMiami%2C Florida%2C United States&within=100km&type[]=escort&type[]=bdsm&type[]=massage https://www.slixa.com/florida/miami/ Erfahrungen über Damen in den Staaten findest du am ehesten über TER: https://www.theeroticreview.com/main.asp Kleine Randnotiz: Die Damen benötigen fast alle für ein ''Screening'' ein Bild des Personalausweises, LinkedIn Profil oder sonstige Kontaktmöglichkeiten, die sie nachprüfen können. Das ist dort gang und gäbe und nicht zu vergleichen mit den Fake Namen, die hier in Deutschland angegeben werden können. Also nicht wundern, wenn danach gefragt wird. Wie das bei den Agenturen aussieht, weiß ich jedoch nicht.
    4 Punkte
  3. Bei mir klappt es oft - aber nicht immer... es hängt natürlich sehr an der Technik aber auch etwas an meiner eigenen tagesformabhängigen / hormonellen Verfassung. Und unter Druck geht da mal gar nichts ;) es ist also schwer zu garantieren. Ich habe dazu vor einigen Wochen einmal einen Blogbeitag geschrieben: https://luisa-escort-hamburg.de/squirting/ Vielleicht ist das ja ein interessanter Einblick ;) Küsschen ;* Luisa
    3 Punkte
  4. Man liest und sieht immer wieder diese typische Escort-Szene: SIE geht einen Hotelflur entlang, bleibt vor einer Tür stehen. Totale auf die Zimmernummer. Die Tür öffnet sich. Man erkennt ein Hosenbein, Anzug und sieht braune Business-Schuhe.... die Tür schließt sich, die Kamera zieht sich zurück. Der Rest ist Phantasie. Keine Frage: Dieser Moment ist immer wieder ganz Besonders. Aber für mich sind auch viele andere Momente ganz Besonders. Zum Beispiel der Weg zurück am nächsten Morgen. Im Aufzug mit den Businessherren, die auf dem Weg ins Seminar, den Vortrag, die Schulung sind. Man grüßt sich und grinst sich an.... Irgendwie weiß jeder Bescheid... und jeder freut sich ob dieser "Heimlichkeit". Das Highlight: Es steht noch eine Kollegin dieses Herrn daneben ;-))) Auch liebe ich die Fahrt... sowohl zum Hotel, als auch zurück. Ein schönes Einstimmen mit passender Musik sowie ein schönes, entspanntes Zurückkommen.... alles Zeiten und Momente, die ich ganz wunderbar finde und in denen mich selbst der obligatorische Stau auf der A 40 nicht mehr stört (auf dem Rückweg zumindest). Was sind Eure besonderen Momente rund um den "Entscheidenden", wenn die Tür aufgeht?
    2 Punkte
  5. Leider hast Du vergessen, die unklare Situation des Sugarbabe/Sugardaddy-Szenarios zu erwähnen, deren damit verbundene , wenn auch sehr unterschiedlich eingeschätzte Risiken bei einer Nichtanmeldung dann auch auch den Sugardaddy ausgeweitet würden. Zum zweiten teile ich Jakobs Meinung, deshalb ist es verwunderlich, dass Du nur Jakob alleine stehen hast und zum dritten hast Du in einem anderen Thread michael120 gebeten, in Zukunft Deinen Namen korrekt zu schreiben, bitte tue das Gleiche mit meinem. Danke Deinen angekündigten Brief ans Ministerium finde ich gut, darin kannst Du ja gleich auch das Sugarthema klären lassen. Ich wäre interessiert an der Antwort.
    2 Punkte
  6. https://de.wikipedia.org/wiki/Prostitution_in_den_Vereinigten_Staaten#Situation_nach_Bundesstaaten Denke hier liegt das "Problem" ;) Im Netz findet man trotzdem Angebote zb. https://www.myntmodels.com/miami-escorts Mehr wie einen Travel Companion wirst du vermutlich vorab nicht bestätigt bekommen, auf Grund der Gesetzeslage. Ob und was dann zwischen Euch stattfindet, darf dir also vorab nicht genau gesagt werden.
    2 Punkte
  7. Du musst Dich nicht lustig machen. Ich habe mich nun mal weder zu legal noch illegal geäußert. Mir ging es nur darum klar zustellen das die Damen nicht verpflichtet sind den Alias zu zeigen wenn es ein Bucher verlangt. Und dies ist nun mal Fakt wie Du weißt. Deswegen gehöre ich halt auch nicht in diese Auflistung rein :)
    1 Punkt
  8. Bevor die Administration auch dieses Thema schliesst , möchte ich es nicht versäumen, die wesentlichen Erkenntnisse aus der Diskussion zusammen zu fassen und mich bei allen Beteiligten zu bedanken. Mein Vorschlag die Käufer zu ahnden, die illegal angebotene sexuelle Dienstleistungen in Anspruch nehmen basierte darauf, die Ursachen zu bekämpfen, die Sexarbeiterinnen verletzlich machen. Besonders verletzlich sind die Anbieterinnen dann, wenn sie bei Betreibern arbeiten oder sich vermitteln lassen, die illegal, also ohne Betriebserlaubnis arbeiten. Die Schutzmassnahmen des ProstSchG wie z.B. regelmässige Beratungsgespräche, Gesundheitsberatungen, behördliche Kontrollen der Betreiber im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, persönliche Weisungen, finanzielle Abrechnungsmodalitäten, Kondompflicht etc. sind dort ausser Kraft gesetzt und unterliegen der Willkür des Betreibers. Da war die Frage nahe liegend, ob zusätzlich nicht auch die Kunden einen Beitrag leisten können und wollen, diese Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen zu bekämpfen? Diesen Beitrag sehe ich darin, dass Kunden das Angebot bei legalen Betreibern in Anspruch nehmen und auf der anderen Seite die Käufer von illegal angebotenen sexuellen Dienstleistungen geahndet werden. Diese Käufer von illegalen Angeboten leisten der Verletzlichkeit der Sexarbeiterinnen und einer Deregulierung des P6 Gewerbes Vorschub, was zusätzlich auch den Verfechtern einer Freierbestrafung gemäss Nordischem Modell voll in die Karten spielt. Im Wesentlichen gab es die folgenden Gegenargumente, auf die ich im Folgenden eingehen werde: Erkennbarkeit des illegalen Angebotes nicht gegeben; Vorlage der Anmeldebescheinigung problematisch. (xx2009; huber37; Wanninger; Asafloth; Caesar; Diary Lady) Vielleicht erkennt ja der ein oder andere den sachlogischen Zusammenhang zum Thema/Umfrage „Info legale Agenturen“?! Wenn eine deutlich sichtbare Information zur Betriebserlaubnis vorliegt, dann erkennt man die Legalen auf Anhieb und damit auch die Illegalen. Die grosse Mehrheit hat da ja auch zugestimmt. „Es ist nicht schwer auf das Vorhandensein dieser Merkmale zu achten und ggfs. eine andere Wahl zu treffen“ meinte Achim. Bei den Online Angeboten ist es zumindest im Impressum erkennbar und bei örtlichen Betreibern durch einen Aushang im Eingangsbereich. Liegt das vor, dann müssen keine weiteren Prüfungen bei den Damen vorgenommen werden. Verbleibt das Angebot der Independents, die sich mit ihrem Alias Schein als legale Anbieterin ausweisen können. Darin wird „kein unlösbares Problem“ gesehen, „weder die Betriebserlaubnis noch der Aliasschein sind vertrauliche Dokumente. Und natürlich kann ich als Kunde um Vorlage bitten oder Abstand von meinem Vorhaben nehmen….ein solcher Schritt würde den Wettbewerbsdruck von legal arbeitenden Agenturen und Damen zu ihren illegal arbeitenden Kollegen verschieben“ (Achim). Nicht Aufgabe der Kunden, sondern ureigenste des Staates (huber37; Caesar; Wanninger) Der Staat würde ja dann tätig durch Aufnahme der Regelung incl. Bussgeld in das ProstSchG. Und auch die Kontrolle der Verstösse gegen diese Regelung verbleibt beim Staat, ähnlich wie bei der Kondompflicht mit bis zu 50.000 € Bussgeld, wobei diese neue Regelung wesentlich besser zu kontrollieren wäre als die Kondompflicht. Untaugliches Instrument wegen fehlender Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit des Verstosses (Jakob) Die Ermittelbarkeit/Verfolgbarkeit konnte anhand verschiedener Beispiele, vor allem aus dem Online Angebot aufgezeigt werden. Bei illegalen Sexclubs werden die Kunden zusätzlich zu möglichen behördlichen Schriftwechseln auch noch mit einem Bussgeld geahndet (gerne 4-stellig). Ich sehe insgesamt auch eine Analogie zum illegalen Glücksspiel. Da werden nicht nur die Veranstalter/Betreiber bestraft (StGB § 284) sondern auch die Teilnehmer (StGB § 285) mit Freiheitsstrafe bis zu 6 Monaten oder bis zu 180 Tagessätzen (ist natürlich für die o.a. neue Regelung zu hoch und sollte als Ordnungswidrigkeit mit einem Bussgeld geahndet werden). Würde man die Bestimmungen zum illegalen Glücksspiel auf die Prostitution (ProstSchG) übertragen, dann wäre auch die Inanspruchnahme in D von im Ausland angebotenen sexuellen Dienstleistungen strafbar. Dem Abzug von illegalen Agenturen ins Ausland wäre damit ein Riegel vorgeschoben – zum Vorteil und zur Stärkung des in D legal arbeitenden Angebotes. Es gibt schon genug Gesetze und Vorschriften (Achim) Es handelt sich ja nicht um ein umfangreiches neues Gesetz, sondern nur um eine (kleine) Ergänzung zum bestehenden ProstSchG. Nach den vielen neuen Regelungen/Auflagen für die Anbieterseite, sehe ich es als gerechtfertigt an, auch die Kunden zusätzlich zur Kondompflicht in die Pflicht zu nehmen, zum Wohle aller legal Beteiligten. Und die persönliche Freiheit wird ja wie du selbst schreibst, nicht eingeschränkt. Ich halte den Vorschlag für so gut, dass ich wohl einen Brief an das Familienministerium schreiben werde….schaun wir mal….
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  9. Sorry Achim, aber die Damen müssen ihn nicht zeigen. Es gibt einige Damen die sich nicht mal den Alias haben ausstellen lassen, sondern nur den mit ihren real Daten besitzen.
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  10. Ich habe schon in anderen Themen bestimmt 2 bis 3 mal geschrieben das außer die Behörden, dazu zählt auch die Polizei und wir Agenturen, niemand das recht hat von der Dame zu Verlangen das sie den Alias Schein zeigt. Also Nein, Du darfst es nicht Verlangen, und wenn Du es tust darf die Dame dies Verweigern. Eine Agentur die ihre Erlaubnis hat, wäre schön doof, Damen ohne Registrierung zu listen. Eine Agentur, die auf der Homepage angibt die Erlaubnis zum führen der Agentur zu haben, dies aber gar nicht stimmt, wäre auch dumm...denn es wird immer welche geben die bei der Behörde nachfragen ob man wirklich die Erlaubnis hat. Ich gehe davon aus das die Behörde keine Antwort darauf geben wird, allerdings wird die Behörde sich sicher die Agentur anschauen (außer sie weiß auch so das die Erlaubnis echt ist)...tja...und hat die Agentur diese nicht....tschööö mit ö. Und bevor jetzt die frage kommt, was wenn Agenturen nichts auf der Homepage vermerkt haben...ich schreibe hier nur von denen die es vermerkt haben!
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