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bluesman

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Was hat das Prostitutionsgesetz überhaupt damit zu tun ? Ich zitiere aus Euren eigenen AGBs:

 

Die Honorare stellen eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der Begleitung, welche die Dame Ihnen zur Verfügung stellt, nicht für weitere Dienstleistungen dar

 

????

 

 

Ich bin ja nun kein Jurist, aber wo sagt denn die von Dir zitierte AGB aus, zwischen wem ein vertragsverhältnis besteht ?

 

Ich entnehme dem nur, dass nicht explizit eine sexuelle Dienstleistung für das Honorar angeboten wird. Dies gälte aber auch für Independents.

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Ja, was hat Escort jetzt mit Prostitution zu tun? :denke:

 

Aber um aufs Eigentliche zurück zu kommen. Eine Agentur kann einer Dame keine Vorschriften machen wie sie ihre Geschäftstätigkeit anlegt. Das geht von der Auswahl ihrer Geschäftspartner (einschließlich der Bedingungen) bis hin zu ihrem Honorar oder der Auswahl wo und wie sich die Dame vermarkten (lassen) will.

 

Zur Ergänzung für Moonbather: AGB´s würde ich von Anfang an lesen. Und der erste Satz in unseren lautet:

Topgirl-Escort stellt den Kontakt zwischen interessierten Kavalieren und Escort-Ladies her. Die Agentur ist dabei Auftragnehmer und Dienstleister der Escort Lady.

Bearbeitet von Topgirl-Escort
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Es ist nicht meine Meinung sondern geltendes Recht!

 

Und wenn Du wegen eines "vergammelten Hotels" klagen willst, verklagst Du den Reiseveranstalter und nicht das Reisebüro!

 

Leider brummt bei mir der Laden gerade, später dazu vielleicht mehr...

 

Und jegliche Zahlungen (auch CC) von Kunden an die Agentur werden von dieser treuhänderisch an die Dame in voller Höhe weitergeleitet.

Davon wiederum zahlt die Dame an die Agentur eine Provision gegen entsprechende Provisionsrechnung.

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Ich bin ja nun kein Jurist, aber wo sagt denn die von Dir zitierte AGB aus, zwischen wem ein vertragsverhältnis besteht ?

 

Ich entnehme dem nur, dass nicht explizit eine sexuelle Dienstleistung für das Honorar angeboten wird. Dies gälte aber auch für Independents.

 

Hier

 

Vertragsparner bei einer Begleitung ist ausschließlich die Escort-Lady.

 

Zwei Zeilen weiter unten.

 

---------- Post added at 15:22 ---------- Previous post was at 15:17 ----------

 

Es ist nicht meine Meinung sondern geltendes Recht!

 

Und wenn Du wegen eines "vergammelten Hotels" klagen willst, verklagst Du den Reiseveranstalter und nicht das Reisebüro!

 

Leider brummt bei mir der Laden gerade, später dazu vielleicht mehr...

 

Und jegliche Zahlungen (auch CC) von Kunden an die Agentur werden von dieser treuhänderisch an die Dame in voller Höhe weitergeleitet.

Davon wiederum zahlt die Dame an die Agentur eine Provision gegen entsprechende Provisionsrechnung.

 

OK, lass Dir nur Zeit, Katrin. Das Thema geht nicht weg und wäre einen eigenen Thread wert.

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*lach* Die schlauen Agenturen sind erfinderisch. Die schreiben in ihren AGB nicht nur dass sie eine Leistung lediglich vermitteln, sie schreiben auch dass nur die 'Zeit' vermittelt wird und sonst nichts. Damit wollen sie dem Verdacht der Zuhälterei entgehen, bleiben aber trotzdem haftender Geschäftspartner des Kunden.

 

Hier

 

Vertragsparner bei einer Begleitung ist ausschließlich die Escort-Lady.

 

Zwei Zeilen weiter unten.

 

 

:denke: und wie deckt sich jetzt dieses vorher gar nicht erwähnte AGB-Zitat mit Deiner Ansicht, haftender Geschäftspartner wäre die Agentur ????

 

Genau das (Vertragspartner des buchers ist die Dame, NICHT agentur) ist die Aussage von Topgirl und Jet, der Du widersprichst... Worauf willst Du jetzt genau hinaus ?

 

 

btw. hier mal den kompletten text, damit nicht ständig neue Zeilen zitiert werden:

 

Topgirl-Escort stellt den Kontakt zwischen interessierten Kavalieren und Escort-Ladies her. Die Agentur ist dabei Auftragnehmer und Dienstleister der Escort Lady.

Die Vermittlungsagentur Topgirl-Escort ist vom Model beauftragt, für deren Dienstleistung Kunden zu werben. Die Agentur haftet nicht für die Tätigkeit des Escort-Models, welches insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Escort Kunden handelt, und nicht als Erfüllungsgehilfe/Angestellte/Mitarbeiterin der Escortagentur handelt. Jede Lady nimmt ihr Honorar auf eigene Rechnung ein und versteuert ihre Einkünfte selbst. Die auf den einzelnen Sedcards ersichtlichen Honorare sind somit der jeweiligen Escort Lady persönlich zugehörig und nicht verhandelbar. Alle Ladys bestimmen selbst welche Honorare sie für sich ansetzen. Vertragsparner bei einer Begleitung ist ausschließlich die Escort-Lady. Die Vermittlung ist für den Kavalier kostenlos. Die Honorare stellen eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der Begleitung, welche die Dame Ihnen zur Verfügung stellt, nicht für weitere Dienstleistungen dar. Weitere Informationen die Ihnen die Escort Ladys hier auf der Webseite zugänglich macht stellen keine Angebote für Aktivitäten während eines Escorts dar, sondern dienen lediglich dazu einen Gesamteindruck der Person zu ermöglichen.

Alle Honorare verstehen sich exklusive weiterer Aufwendungen wie Hotelkosten, Eintrittsgelder, Reisekosten, Bahn-/Flug-/Schifftickets, Kilometerpauschalen sowie Spesen für Speisen/Getränke und anderer Nebenkosten während oder für die Begleitung.

Bearbeitet von Asfaloth
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:denke: und wie deckt sich jetzt dieses vorher gar nicht erwähnte AGB-Zitat mit Deiner Ansicht, haftender Geschäftspartner wäre die Agentur ????

 

Genau das (Vertragspartner des buchers ist die Dame, NICHT agentur) ist die Aussage von Topgirl und Jet, der Du widersprichst... Worauf willst Du jetzt genau hinaus ?

 

 

btw. hier mal den kompletten text, damit nicht ständig neue Zeilen zitiert werden:

 

Topgirl-Escort stellt den Kontakt zwischen interessierten Kavalieren und Escort-Ladies her. Die Agentur ist dabei Auftragnehmer und Dienstleister der Escort Lady.

Die Vermittlungsagentur Topgirl-Escort ist vom Model beauftragt, für deren Dienstleistung Kunden zu werben. Die Agentur haftet nicht für die Tätigkeit des Escort-Models, welches insoweit völlig eigenverantwortlich gegenüber dem Escort Kunden handelt, und nicht als Erfüllungsgehilfe/Angestellte/Mitarbeiterin der Escortagentur handelt. Jede Lady nimmt ihr Honorar auf eigene Rechnung ein und versteuert ihre Einkünfte selbst. Die auf den einzelnen Sedcards ersichtlichen Honorare sind somit der jeweiligen Escort Lady persönlich zugehörig und nicht verhandelbar. Alle Ladys bestimmen selbst welche Honorare sie für sich ansetzen. Vertragsparner bei einer Begleitung ist ausschließlich die Escort-Lady. Die Vermittlung ist für den Kavalier kostenlos. Die Honorare stellen eine Aufwandsentschädigung für die Zeit der Begleitung, welche die Dame Ihnen zur Verfügung stellt, nicht für weitere Dienstleistungen dar. Weitere Informationen die Ihnen die Escort Ladys hier auf der Webseite zugänglich macht stellen keine Angebote für Aktivitäten während eines Escorts dar, sondern dienen lediglich dazu einen Gesamteindruck der Person zu ermöglichen.

Alle Honorare verstehen sich exklusive weiterer Aufwendungen wie Hotelkosten, Eintrittsgelder, Reisekosten, Bahn-/Flug-/Schifftickets, Kilometerpauschalen sowie Spesen für Speisen/Getränke und anderer Nebenkosten während oder für die Begleitung.

 

Ich bin zwirklich froh, dass - durch Zufall - gerade die AGBs von Topgirl Escort hier mal durchdiskutiert werden. Vorab: Ich kannte die Agentur vorher überhaupt nicht und habe absolut nichts gegen diese Agentur. Auch gehe ich davon aus, dass die AGBs nicht einfach irgendwo abgeschrieben wurden (was aber sehr häufig geschieht) sondern von einem Juristen erstellt, überprüft und genehmigt wurden.

 

In diesen AGBs sind einige 'Zuckerl' enthalten, die jedem Kunden (ach ja, die Agentur hat ja überhaupt keine Kunden ;-) also jedem dort Anrufenden freudiges Herzklopfen verusachen sollten

 

Wer bei der Agentur Anruft ist nicht Kunde dort, was ist er dann eigentlich ?

 

Die Agentur arbeitet für den Anrufer kostelos. Aha. Daher lehnt sie wohl auch jede Verantwortung ab ?

 

Der Anrufer schliesst also einen 'Vertrag' mit einer unbekannten Person, deren Identität dem Anrufer natürlich nie mitgeteilt werden wird. Oder doch ?

 

Das Geld wird 'treuhändlerisch' von der Agentur entgegen genommen. Aber es besteht kein Vertragsverhältnis mit der Agentur weil ich ja nichtmal dort Kunde bin ?

Nur mal hypothetisch angenommen, wenn die Agentur sich in Wohlgefallen auflösen sollte, bekomme ich vorher einen Brief mit den Personalien meiner 'Vertragspartnerin'' von der ich mir mein Geld zurückholen kann ?

 

Die Agentur haftet nicht für die Leistungen der 'Vertragspartnerin'. Aha. Also kann ich mich im Schadensfall nur an die Dame halten, deren Identität ich nicht kenne, nie erreichen kann, falls die nicht auftaucht, eine andere schickt, mir die Brieftasche klaut, ich auf nutzlos vertaner Zeit und Hotelkosten sitzen bleibe ?

 

Man muss kein Jurist sein und kein besonderes 'Käpsele' um zu begreifen, dass solche Rechtsgeschäfte - zumindest in Deutschland - auch geordnet sein müssen. So eine einseitige Risikoverlagerung kann es nicht geben und gibt es auch nicht.

 

Ein interessantes Thema.

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Ich bin zwirklich froh, dass - durch Zufall - gerade die AGBs von Topgirl Escort hier mal durchdiskutiert werden. .

 

 

Du hast meine Fragen leider noch nicht beantwortet. Vielleicht sollten wir das jetzt erst mal zu Ende bringen.

 

(Möglicherweise benötigst Du Bedenkzeit, nimm sie Dir, das Forum ist ja geduldig.)

Bearbeitet von Asfaloth
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:denke: ich kann mich irren, aber ich habe bei kay überhaupt keine AGB's gefunden oder ich bin blind (was möglich ist)

 

abgesehen davon:

wenn agb's nicht gelten (nicht durchsetzbar) ist ja bekannt, dass dann die gesetzliche regelung gilt

 

Nein, es ist ein den Vorschriften konformes Impressum vorhanden. Solche AGB's wie gerade diktutiert wird wirst Du dort vergeblich suchen.

 

Und ja.es gilt die Gesetzliche Regelung, ganz klar.

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ja genau - zahlen und nicht fragen

 

oder einfach - zahlen und :ficken:..ist geiler als sich auf AGBs einen runterzuholen..:grins:

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Asfa, was waren Deine (unbeantworteten) Fragen nochmal ?

 

:denke: und wie deckt sich jetzt dieses vorher gar nicht erwähnte AGB-Zitat mit Deiner Ansicht, haftender Geschäftspartner wäre die Agentur ????

 

Genau das (Vertragspartner des buchers ist die Dame, NICHT agentur) ist die Aussage von Topgirl und Jet, der Du widersprichst... Worauf willst Du jetzt genau hinaus ?

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:denke: und wie deckt sich jetzt dieses vorher gar nicht erwähnte AGB-Zitat mit Deiner Ansicht, haftender Geschäftspartner wäre die Agentur ????

 

Genau das (Vertragspartner des buchers ist die Dame, NICHT agentur) ist die Aussage von Topgirl und Jet, der Du widersprichst... Worauf willst Du jetzt genau hinaus ?

 

Es deckt sich nicht, es steht im Widerspruch dazu.

 

Wie kann ich Vertragspartner einer unbekannten Person sein, deren Identität verschleiert und nicht preisgegeben wird ?

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Ware oder Dienstleistung, das macht - zumindest nach meinem Dafürhalten - durchaus einen großen Unterschied wenn man über sog. "Schnäppchenpreise" diskutiert. Nehmen wir mal an, ich gehe beispielsweise zum Promi-Frisör in NYC und blättere dort dort einige hundert Dollar für eine "total exklusive" Frisur hin. Zwei Tage später sehe ich dann aber denselben Frisör in einem gewöhnlichen Frisörsaloon in Brooklin, wo er denselben Service für 15 Dollar anbietet. Ich käme wir da schon ziemlich verarscht vor.

Ich nicht. Ich würde ihn fragen wann er in dem Laden in Brooklyn ist, und ihn künftig eben dort aufsuchen. Fertig. Ich bin nämlich am Friseur interessiert und nicht an dem Laden in dem er die Haare schneidet. Und genauso würd ich das mit der Escort halten. Ich würd mich freuen, dass ich sie künftig anderswo günstiger buchen kann und das im weiteren auch tun.

 

Liegt natürlich nicht im Interesse der Agentur, aber deren Sorgen muss ich mir nicht zu eigen machen. Ist mir allerdings unbegreiflich, wie man sich als Bucher über sowas ärgern kann. Die Dame ist doch die gleiche geblieben. Wenn ich mit ihr zufrieden war bin ich das doch auch künftig zu einem günstigeren Preis!

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Es deckt sich nicht, es steht im Widerspruch dazu.

 

Wie kann ich Vertragspartner einer unbekannten Person sein, deren Identität verschleiert und nicht preisgegeben wird ?

 

 

Wenn Du konstatierst, dass Verträge nur legitim sind, wenn beide Partner ihre Identität kennen, bedeutet das ja faktisch, dass Du als bucher Dich nicht an die Honorarvereinbarung bei einer Independent-dame gebunden fühlst, da sie ja auch kein Interesse hat, Dir ihre wahre Identität preiszugeben.

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Ich nicht.

 

Mag ja sein. Aber damit bist du wohl eher die Ausnahme. Denn gerade im Hochpreissegment wird der Preis eines Artikels oder einer Dienstleistung nicht mehr unmittelbar durch die Qualität gerechtfertigt, sondern über die Exklusivität. Und um das Beispiel des Promi-Frisörs nochmal zu bemühen: Wenn der Promi-Frisör die Haare von Madonna schneidet, dann kann er allein deswegen von allen anderen Kunden das dreifache verlangen...und viele Kunden werden gerne lange Wartezeiten auf sich nehmen um das bezahlen zu dürfen. Wenn sich die Frisur von Meister XY aber jeder problemlos leisten kann, dann ist der "exklusive" Anstrich verloren und die Kunden im Manhattan-Salon fühlen sich betrogen.

 

Ich will nicht sagen, dass das alles besonders logisch und sinnvoll ist. Aber so ist es halt....

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Geh mal ins Laufhaus und frag die Monika.

 

Klasse! Einsame Spitze!!! :tanzen:

 

Hab zwar gar keine Zeit... aber jetzt mußte ich echt ganz laut lachen!

 

Später habe ich vielleicht noch Zeit, mich dazu sachlich zu äußern...

 

(Mooni, sei Dir sicher, dass eine "richtige" Agentur alle Realnamen ihrer Damen kennt inkl. Passkopien, Geburtsdaten, Wohnort usw..) Aber später dazu mehr...

Herzliche Grüße

 

Katrin ;-)

"Ex-Agentur-Inhaberin"

 

:mache-urlaub:

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Was ich mich frage ist, ob eine Dame, die sich bei mehreren Agenturen vertreten läßt wirklich öfter gebucht wird ?

 

Wenn sie bei Agenturen verschiedener Preiskategorien ist, erweitert sie das Bucherspektrum und wird sicherlich öfter gebucht, kann aber wie gerade gesehen auch nach hinten losgehen.

 

Ist das auch so, wenn sie bei verschiedenen Agenturen oder als Indi die gleichen Honorare verlangt ?

 

Durch Mehrfachlistung erhöht sich ja die Anzahl der Bucher nicht, die auf diesen Typ Escort / angebotene Leistung stehen und dann auch buchen.

 

Angenommen es gibt 25 Bucher, die je 1x im Monat buchen und 5 Agenturen mit je 5 Damen, dann würde wenn alles statistisch gleich verteilt ist jede Dame 1x im Monat ein Date haben. Würden sich jetzt alle Damen bei allen 5 Agenturen vertreten lassen, dann hätte der Bucher die Auswahl von 5 x 25 Damen, würde aber trotzdem nur 1x im Monat buchen. ==> bei gleicher statistischer Verteilung wieder nur ein Date pro Dame im Monat.

 

Kann eine Dame ihre Anzahl der Dates nicht eher durch die Wahl einer guten Agentur, überdurchschittliche Dienstleistung ( es sind nicht die Praktiken gemeint, sondern Leistungen in dem Bereich, den die Dame anbietet) und damit guter Berichterstattung und Mundpropagande erhöhen ?

 

Natürlich ist mir klar, daß sich nicht alle Damen mehrfach listen lassen und somit schon die Wahrscheinlichkeit der Anzahl an Buchungen etwas steigt, aber vielleicht nicht wie von der Dame gewünscht.

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Wenn Du konstatierst, dass Verträge nur legitim sind, wenn beide Partner ihre Identität kennen, bedeutet das ja faktisch, dass Du als bucher Dich nicht an die Honorarvereinbarung bei einer Independent-dame gebunden fühlst, da sie ja auch kein Interesse hat, Dir ihre wahre Identität preiszugeben.

 

Entweder hat die Independent eine Homepage mit einem Impressum, dann ist da zumindest eine Adresse angegeben, die man als Agentur ansehen kann. Wenn allerdings auf der Homepage auch stehen sollte, dass die Dame nur vermittelt und der Vertrag mit dem Geist von Timbuktu zustande kommt, dann gute Nacht !

Und wenn im Impressum als ladefähige Adresse eine Südseeinsel angegeben ist, lässt man lieber gleich die Finger von. Oder man weiß, dass man ein Risiko eingeht und geht es halt ein.

 

---------- Post added at 18:54 ---------- Previous post was at 18:51 ----------

 

Geh mal ins Laufhaus und frag die Monika.

 

Witzig. Ich habe mich bisher noch nicht mit Laufhäusern beschäftigt aber bin davon überzeugt, dass auch die kein rechtsfreier Raum sind. Möglicherweise greifen da gesetzliche Regelungen die 'unmittelbar', 'direkt' und 'geringfügig' als Merkmal haben. Solche Regelungen gibt es ja.

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