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Zeitungsartikel zur aktuellen Diskussion


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Das ist die Inkonsistenz reglementaristischer Prostitutionspolitik. Unstrittig muß Prostitution freiwillig sein. Weiter muß die Freiwilligkeit nicht nur grundsätzlich gegeben sein, sondern in jedem Einzelfall. Der Vertrag mit dem einzelnen Kunden läßt sich nicht durch einen Generalvertrag mit einem Arbeitgeber ersetzen. Damit ist ein abhängiges Beschäftigungsverhältnis ausgeschlossen. Zugleich aber will der Staat sicherstellen, daß die Prostituierte ihrer Tätigkeit freiwillig nachgeht. Also drängt er sie in Abhängigkeitsverhältnisse, in denen sich das kontrollieren läßt.

 

Das Problem ist unlösbar. Der Betreiber der betreibergeführten Prostitutionsstätte mit eingeschränktem Weisungsrecht und demnächst erweiterten Kontrollpflichten (und damit auch Kontrollbefugnissen) ist eine Mißgeburt, wie sie bei einer im Ansatz schiefen Prostitutionspolitik zwangsläufig herauskommt. Sauberer wäre es, wenn der Staat das Geschäft gleich ganz selbst in die Hand nimmt. Damit würde allerdings die Unhaltbarkeit des reglementaristischen Ansatzes offensichtlich.

 

Am Rande noch ein paar Fragen. Gibt es eigentlich außer der Prostitution noch Berufe, die sich nicht auch ebensogut in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis ausüben lassen? Falls nicht, wüßte man immerhin, warum und in welchem Sinne Prostitution kein Beruf wie (jeder) andere sein kann. Und wie kontrolliert der Staat eigentlich z.B. Kartenlegerinnen oder Psychoanalytiker? Guckt er regelmäßig vorbei, um sich zu vergewissern, daß das Blatt sich in einem ordnungsgemäßen Zustand befindet bzw. der Mann nicht selbst einen an der Waffel hat? Etwas anrüchig sind beide Tätigkeiten schließlich ebenfalls.

 

Sehr richtig, lieber Blosseinbesucher..."Freiwilligkeit in jedem Einzelfall" und das schliesst einen Flatrate-Puff aus!

 

Ich sehe eine Lösung in einer kombinierten Beschäftigung mit einem Fixum für die Anwesenheitszeit und einem variablen Teil für die "sexuelle Handlung, die jeweils einzeln vereinbart wird". Da wäre das Risiko auch besser verteilt zwischen Betreiber und Anbieterin.

Mal auf die Schnelle gedacht, ohne Anspruch auf Vollständigkeit.:smile:

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Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Du setzt voraus, dass unsere Interessen halbwegs gleich liegen. Tun sie aber nicht. Hier schreiben Leute mit, die offensichtlich ganz andere Interessen verfolgen als man in diesem Forum erwarten würde. Insofern sitzen hier nicht alle im selben Boot.

 

Was ist daran so verwunderlich, Bucher und Anbieterinnen können andere Interessen haben, selbst bei den SDls gibt es vom Fünf-Sterne-Escort bis zum Flatratepuff unterschiedliche Interessen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:46 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:38 Uhr ----------

 

Aktuelle Meinung eines Berliner Juristen:

"Wertfrei betrachtet ist Sex eine Ware, wie Schuhe"

 

Sicherlich eine harte, und für viele desillusionierende Aussage, aber trotzdem irgendwie stimmig... :blume2:

 

Es ist halt konsequent zu Ende gedacht.

 

Dr. Theben ist ein cooler Typ, er und seine Kanzlei sind für mich erste Wahl in escorttechnisch relevanten juristischen Belangen.

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Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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@Anubis, dein Einwand ist sicher berechtigt. Ich halte mich aber an dem, was MC auf der Startseite dieses Forum erläutert. Deswegen denke ich, dass Anbieter und Bucher ein gemeinsames Interesse daran habe, schöne Dates, also ein beidseitig befriedigendes Erlebnis, zu haben.

 

Diejenigen, welche andere Interessen / Ziele haben, sag ich mir, es ist halt so.

 

Gruß Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ich finde es hier bemerkenswert, wie einige hier ständig versuchen, bei den Äußerungen der politisch aktiven Damen das Haar in der Suppe zu suchen und diesen praktisch ans Bein zu pinkeln.

 

Wann begreifen hier endlich alle, dass es um unsere Interessen geht, also um künftig auch unbeschwert ein Escortdate duchzuführen.

 

Gruß Jupiter

 

Jupiter, Du hast Recht. Es geht darum, dass wir Bucher auch zukünftig unbeschwert unsere Escort Dates genießen können. Und dass die Escort-Damen auch weiterhin stressfrei ihr Geld mit uns verdienen können. :streicheln1:

 

Blinder politischer Aktionismus, am Ende noch resultierend aus einem bloßen Verarbeiten eigener unbewältigter Lebensprobleme, sei es mit oder ohne Ursache im p6, kann aber ab einem bestimmten Punkt auch kontraproduktiv sein. :heul:

 

Insofern sind dazu auch kritische Rückfragen gestattet. Sie werden bestimmt irgendwann von irgendwem gestellt.

 

Aber wenn schon, dann lieber im Vorfeld aus den eigenen Reihen bevor es die politischen Gegner tun.

 

:au:

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Es ist halt konsequent zu Ende gedacht.

 

Dr. Theben ist ein cooler Typ, er und seine Kanzlei sind für mich erste Wahl in escorttechnisch relevanten juristischen Belangen.

 

Da bin ich gänzlich anderer Meinung.

Ich denke es ist erst einmal ein Fehler, Sex als "Ware" zu bezeichnen, denn Sex ist eine Dienstleistung, jedenfalls im Umfeld von P6. Und der Vergleich mit "Schuhen" hinkt daher natürlich gewaltig, die ein Produkt darstellen und eben keine Dienstleistung.

Mit diesem Vergleich sägt er sich aber gleichzeitig den Ast ab, auf dem er sitzt. Denn mit dem Vergleich "Schuhe" rückt er die sexuelle Dienstleistung direkt in die Nähe eines Produktes oder Objektes.

Und da sind wir wieder bei Art 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und oberster Wert des Grundgesetzes. Diese Würde wird verletzt, "wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zum blossen Mittel, zur vertretbaren Grösse herabgewürdigt wird".

 

Und hier scheut H. Theben eine eindeutige Stellungnahme zum Art 1 GG. Er weicht aus auf die allgemeinen Menschenrechte und sagt auch nur kurz: "Ich persönlich bin der Auffassung, dass freiwillige sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen noch nie gegen die Menschenrechte verstossen haben..."

 

Zur Sittenwidrigkeit nimmt er demgegenüber umfangreicher Stellung. Aber auch hier sieht er die Problematik nicht (oder will sie nicht sehen), dass der Prostitution im ProstG nur in der expost Betrachtung die Sittenwidrigkeit genommen wurde. Denn dort heisst es nur: "....sexuelle Handlungen...vorgenommen worden" und eben nicht: sollen vorgenommen werden und das ist ein grosser Unterschied, soweit ich das sehe.

 

Es gibt also noch viel zu tun für den Gesetzgeber...

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Da bin ich gänzlich anderer Meinung.

Ich denke es ist erst einmal ein Fehler, Sex als "Ware" zu bezeichnen, denn Sex ist eine Dienstleistung, jedenfalls im Umfeld von P6. Und der Vergleich mit "Schuhen" hinkt daher natürlich gewaltig, die ein Produkt darstellen und eben keine Dienstleistung.

Mit diesem Vergleich sägt er sich aber gleichzeitig den Ast ab, auf dem er sitzt. Denn mit dem Vergleich "Schuhe" rückt er die sexuelle Dienstleistung direkt in die Nähe eines Produktes oder Objektes.

Und da sind wir wieder bei Art 1 GG: "Die Würde des Menschen ist unantastbar" und oberster Wert des Grundgesetzes. Diese Würde wird verletzt, "wenn der konkrete Mensch zum Objekt, zum blossen Mittel, zur vertretbaren Grösse herabgewürdigt wird".

 

Und hier scheut H. Theben eine eindeutige Stellungnahme zum Art 1 GG. Er weicht aus auf die allgemeinen Menschenrechte und sagt auch nur kurz: "Ich persönlich bin der Auffassung, dass freiwillige sexuelle Handlungen zwischen zwei Menschen noch nie gegen die Menschenrechte verstossen haben..."

 

Zur Sittenwidrigkeit nimmt er demgegenüber umfangreicher Stellung. Aber auch hier sieht er die Problematik nicht (oder will sie nicht sehen), dass der Prostitution im ProstG nur in der expost Betrachtung die Sittenwidrigkeit genommen wurde. Denn dort heisst es nur: "....sexuelle Handlungen...vorgenommen worden" und eben nicht: sollen vorgenommen werden und das ist ein grosser Unterschied, soweit ich das sehe.

 

Es gibt also noch viel zu tun für den Gesetzgeber...

 

Die eingangs formulierte Anmerkung von Dir würde ich nicht so eng sehen, wenn "Sex" gekauft werden kann, hat er in gewisser Weise Warencharakter, naürlich ist in concreto der gekaufte Sex eine Dienstleistung, keine Frage. Den Vergleich mit den Schuhen führt der Redakteur ein, entscheidend in dem Zusammenhang ist ja nicht der Unterschied zwischen Diensleistung und Produkt sondern der Aspekt des Angebots und der Nachfrage.

 

Deinem Hinweis auf Art. 1 GG würde ich entgegen halten, dass dann konsequenterweise Prostitution gänzlich verboten werden müsste. Denn die Sexdienstleisterin ist in gewisser Weise Objekt, nämlich Sex-Objekt, mehr als jeder andere Dienstleister Objekt wird, wie z. B. ein KfZ-Mechaniker, von bestimmten therapeutischen Situationen abgesehen, in denen der Therapeut für den Patienten Objekt-Charakter annimmt. Welche Stellungnahme hättest Du denn von Theben erwartet zum Art. 1?

 

Dass der Prostitution nur in der Ex post-Betrachtung die Sittenwidrigkeit genommen wird glaube ich nicht, wenn man der juristischen Auffassung folgt, dass sittenwidrige Handlungen diejenigen sind, die gegen das Anstandsgefühl der billig und gerecht Denkenden verstoßen.

 

§1 Abs.1 im ProstG lautet vollständig: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung"

 

Die Vergangenheit im ersten Teilsatz bezieht sich nur auf die daraus folgende rechtswirksame Forderung und hat keinen Bezug zur Sittenwidrigkeit, meine ich, aber ich bin auch kein Jurist.

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Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Das kommt davon, wenn man das eh schon knappe Prost.Ges. verkürzt zitiert und etwas hineininterpretiert.

Dieser Absatz sichert, wie Bulli richtig bemerkt die Einklagbarkeit von Forderungen aus erbrachten sexuellen Dienstleistungen. Wichtig zum Schutz der DL aber auch, dass sexuelle Dienstleistungen vom Kunden nicht einklagbar sind.

 

§ 1: „Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.“

 

§ 2: „Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.“

 

§ 3: „Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechtes nicht entgegen.“

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Die eingangs formulierte Anmerkung von Dir würde ich nicht so eng sehen, wenn "Sex" gekauft werden kann, hat er in gewisser Weise Warencharakter, naürlich ist in concreto der gekaufte Sex eine Dienstleistung, keine Frage. Den Vergleich mit den Schuhen führt der Redakteur ein, entscheidend in dem Zusammenhang ist ja nicht der Unterschied zwischen Diensleistung und Produkt sondern der Aspekt des Angebots und der Nachfrage.

 

Deinem Hinweis auf Art. 1 GG würde ich entgegen halten, dass dann konsequenterweise Prostitution gänzlich verboten werden müsste. Denn die Sexdienstleisterin ist in gewisser Weise Objekt, nämlich Sex-Objekt, mehr als jeder andere Dienstleister Objekt wird, wie z. B. ein KfZ-Mechaniker, von bestimmten therapeutischen Situationen abgesehen, in denen der Therapeut für den Patienten Objekt-Charakter annimmt. Welche Stellungnahme hättest Du denn von Theben erwartet zum Art. 1?

 

Dass der Prostitution nur in der Ex post-Betrachtung die Sittenwidrigkeit genommen wird glaube ich nicht, wenn man der juristischen Auffassung folgt, dass sittenwidrige Handlungen diejenigen sind, die gegen das Anstandsgefühl der billig und gerecht Denkenden verstoßen.

 

§1 Abs.1 im ProstG lautet vollständig: "Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung"

 

Die Vergangenheit im ersten Teilsatz bezieht sich nur auf die daraus folgende rechtswirksame Forderung und hat keinen Bezug zur Sittenwidrigkeit, meine ich, aber ich bin auch kein Jurist.

 

Nun, ich hätte zumindest erwartet, dass Theben die Problematik "Menschenwürde" thematisiert. Wie ich bereits schon einmal ausgeführt habe, sehe ich nicht grundsätzlich die Prostitution als Verletzung der Menschenwürde, denn in den verschiedenen Bereichen des P6 wird die Dienstleisterin auch unterschiedlich zum Objekt, zum blossen Mittel gemacht. Eine Escort Dame z.B. ist hier gänzlich anders zu sehen, als eine Dame, die nur 15 Minuten GV in einem Laufhaus anbietet oder gar eine Dame in einem Flatrate Puff.

 

Es wird doch überall geschrieben, dass mit dem ProstG die Sittenwidrigkeit generell aufgehoben sein soll, was eben nicht richtig ist; wird unter Juristen auch so gesehen.

Früher war der Prostitutionsvertrag nichtig, da grundsätzlich sittenwidrig. Die Prostituierte hatte keine rechtmässige Forderung des Hurenlohns. Mit § 1 wurde die rechtmässige Begründung der Forderung gegeben, aber eben nur, wenn die sexuelle Handlung bereits vollzogen wurde gegen ein vorher vereinbartes Entgelt.

Rechtswirksame Forderung und Sittenwidrigkeit hängen also direkt zusammen.

Meiner Meinung nach war der Gesetzgeber feige, er hätte ja auch schreiben können: Sollen sexuelle Handlungen gegen Entgelt vollzogen werden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung...hat er aber aus gutem Grund nicht, denn dann wäre die vollständige Legalität der Prostitution gegeben. So kann der Gesetzgeber sagen, dass er nicht die Prostitution unterstützt und fördert, aber wenn sie denn passiert, dann soll die Prostituierte auch zu ihrem Geld kommen.

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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Eine Escort Dame z.B. ist hier gänzlich anders zu sehen, als eine Dame, die nur 15 Minuten GV in einem Laufhaus anbietet oder gar eine Dame in einem Flatrate Puff.

 

Inwiefern ist das gänzlich anders zu sehen, in allen Fällen werden sexuelle Dienstleistungen gekauft, das ist schon einmal gemeinsam

 

 

Es wird doch überall geschrieben, dass mit dem ProstG die Sittenwidrigkeit generell aufgehoben sein soll, was eben nicht richtig ist; wird unter Juristen auch so gesehen.

Früher war der Prostitutionsvertrag nichtig, da grundsätzlich sittenwidrig. Die Prostituierte hatte keine rechtmässige Forderung des Hurenlohns. Mit § 1 wurde die rechtmässige Begründung der Forderung gegeben, aber eben nur, wenn die sexuelle Handlung bereits vollzogen wurde gegen ein vorher vereinbartes Entgelt.

Rechtswirksame Forderung und Sittenwidrigkeit hängen also direkt zusammen.

Meiner Meinung nach war der Gesetzgeber feige, er hätte ja auch schreiben können: Sollen sexuelle Handlungen gegen Entgelt vollzogen werden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung...hat er aber aus gutem Grund nicht, denn dann wäre die vollständige Legalität der Prostitution gegeben. So kann der Gesetzgeber sagen, dass er nicht die Prostitution unterstützt und fördert, aber wenn sie denn passiert, dann soll die Prostituierte auch zu ihrem Geld kommen.

 

Okay, jetzt verstehe ich Deinen Einwand besser, aber den Begriff der "vollständigen Legalität" kann ich nicht nachvollziehen, ist Prostitution nicht vollständig legal?...Rechtswirksame Forderung und Sittenwidrigkeit hängen zusammen, das ist richtig...Logisch ist das Gesetz trotzdem nicht, sonst müsste der Freier ja auch grundsätzlich sexuelle Handlungen für sein Honorar einklagen können, kann er aber nicht, wie Alf ja auch richtig schreibt.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Logisch ist das Gesetz trotzdem nicht, sonst müsste der Freier ja auch grundsätzlich sexuelle Handlungen für sein Honorar einklagen können, kann er aber nicht, wie Alf ja auch richtig schreibt.

 

...steht doch in § 2: Gegen eine Forderung...."kann nur die vollständige....Nichterfüllung... eingewendet werden".

 

Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass es zu Streitigkeiten über den Umfang/Qualität der Dienstleistung kommt.

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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...steht doch in § 2: Gegen eine Forderung...."kann nur die vollständige....Nichterfüllung... eingewendet werden".

 

Damit wollte der Gesetzgeber verhindern, dass es zu Streitigkeiten über den Umfang/Qualität der Dienstleistung kommt.

 

Ja, die Hintergründe hinsichtlich der Praktikabilität sind mir schon bewusst, trotzdem ist eine gewisse Asymmetrie nicht zu leugnen, finde ich

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Ja, die Hintergründe hinsichtlich der Praktikabilität sind mir schon bewusst, trotzdem ist eine gewisse Asymmetrie nicht zu leugnen, finde ich

 

Genau diese Asymetrie zeigt deutlich, dass Prostitution für den Gesetzgeber etwas ganz Besonderes ist und keinesfalls vergleichbar ist mit anderen Dienstleistungen oder Vertragsverhältnissen.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:22 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 16:34 Uhr ----------

 

Das kommt davon, wenn man das eh schon knappe Prost.Ges. verkürzt zitiert und etwas hineininterpretiert.

Dieser Absatz sichert, wie Bulli richtig bemerkt die Einklagbarkeit von Forderungen aus erbrachten sexuellen Dienstleistungen. Wichtig zum Schutz der DL aber auch, dass sexuelle Dienstleistungen vom Kunden nicht einklagbar sind.

 

...und das kommt davon, wenn man weiss wo etwas steht, es aber dann nicht versteht...:zwinker:

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"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ach Alf, etwas mehr Hintergrund hättest du wohl dazu schreiben können.

 

Oder gehst du davon aus, dass dies hier niemand interessieren könnte.

 

Gruß Jupiter

 

War einfach ein Hinweis für die Interessierten... wollte keine weitere Diskussion auslösen.

Derzeit sind manche "Diskussionen" leider fruchtlos... wahrscheinlich auch ein Grund warum einige nicht mehr schreiben.

 

P.s..

Noch ein Nachtrag.

Alice Schwarzers Kampf gegen Amnesty International

http://www.emma.de/artikel/amnesty-international-fuer-frauenhaendler-313395

Bearbeitet von alfder
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Derzeit sind manche "Diskussionen" leider fruchtlos... wahrscheinlich auch ein Grund warum einige nicht mehr schreiben.

 

 

kommt drauf an, was man als "Frucht" erwartet..Wenn es die Übernahme der eigenen Meinung durch andere ist, kann man das so sehen.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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30 Organisationen gegen Freierbestrafung in der EU

 

An den Ausschuss für die Rechte der Frau

und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments

 

25. Januar 2014 / ICRSE

(International Committee on the Rights of Sex Workers in Europe)

übersetzt aus dem Englischen

für den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

 

Das ICRSE verurteilt die Entscheidung des FEMM (Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter / Women’s Rights and Gender Equality Committee), die Kriminalisierung von Kunden sexueller Dienstleistungen zu unterstützen.

 

Englische Originalfassung hier -> http://www.sexworkeurope.org/node/483

 

http://sexwork-deutschland.de/alles/brief-an-das-eu-parlament-gegen-den-antrag-auf-freierbestrafung/

 

Die Vernetzung klappt immer besser...

Bearbeitet von alfder
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30 Organisationen gegen Freierbestrafung in der EU

 

An den Ausschuss für die Rechte der Frau

und die Gleichstellung der Geschlechter des Europäischen Parlaments

 

25. Januar 2014 / ICRSE

(International Committee on the Rights of Sex Workers in Europe)

übersetzt aus dem Englischen

für den Berufsverband erotische und sexuelle Dienstleistungen e.V.

 

Das ICRSE verurteilt die Entscheidung des FEMM (Ausschuss des Europäischen Parlaments für die Rechte der Frau und die Gleichstellung der Geschlechter / Women’s Rights and Gender Equality Committee), die Kriminalisierung von Kunden sexueller Dienstleistungen zu unterstützen.

 

Englische Originalfassung hier -> http://www.sexworkeurope.org/node/483

 

http://sexwork-deutschland.de/alles/brief-an-das-eu-parlament-gegen-den-antrag-auf-freierbestrafung/

 

Die Vernetzung klappt immer besser...

 

Der Begriff "reaktionär", der ja eher in Richtung der politischen Rechten zielt, ist in der deutschen Übersetzung eher irreführend.

 

Die skandinavischen Prostitutionsverbote sind einem sozialistischen Menschenbild geschuldet, dem das Individuum in seinen unterschiedlichen Ausprägungen ein Greuel ist und das davon ausgeht, dass der Mensch vom Staat bevormundet und gelenkt werden muss.

 

Die angesprochene MdEP Mary Honeyball gehört nicht von ungefähr der Labour Party an

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Reaktionär heisst eigentlich dem "Fortschritt feindlich gegenüberstehend"

kann man meiner bescheidenen Meinung nach durchaus den Linken und den Rechten zuordnen, aber auch anderen Richtungen.

 

Wird natürlich häufig für die ewig Gestrigen des rechten Flügels verwendet.

Bearbeitet von alfder
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  • 2 Wochen später...

Ist zwar kein Zeitungsartikel, aber gehört definitiv zur Diskussion

 

http://www.europarl.europa.eu/sides/getDoc.do?pubRef=-%2F%2FEP%2F%2FNONSGML%2BREPORT%2BA7-2014-0071%2B0%2BDOC%2BPDF%2BV0%2F%2FDE

 

Damit wird aktuell versucht, das europäische Parlament davon zu überzeugen, das europaweit die Freierbestrafung eingeführt werden muss.

 

Die Abstimmung dazu findet bereits in 11 Tagen, am 27. Februar statt...

 

Weitere Infos:

http://www.sexworkeurope.org/campaigns/tell-european-parliament-vote-against-criminalisation-clients

 

Background:

 

On the 27th of February 2014, the European Parliament will vote in favour or against a report "on prostitution and sexual exploitation and its impact on gender equality". This report conflates sex worker and trafficking and denies our agency. Though the report mentions our vulnerability to HIV and STDs, it ignores all recommendations from the World Health Organisation or UNAIDS. Unsurprisngly, the main recommendation of this report is the criminalisation of the purchase of sex.

 

Many organisations in Europe have already signed our statement denouncing this repressive and inneffective measure.

 

We are asking you to take action and tell your Member of European Parliament (MEP) to vote against this report and against the criminalisation of our clients.

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Ich finde dies Thema viel zu ernst, um wieder herumzublödeln.

 

es zeigt sich, dass ein Ausschuss des EU-Parlaments hier mit allem Nachdruck die Kommision aufforderdt, alles zur Einführung des "Nordischen Modells" bei den Mitgliedsstaaten zu unternehmen. Prostition, Menschenhandel, Zwangsprostition besonders mit Kindern wird alles zusammengemischt unter dem Titel "Ausbeutung der Frau". Dabei wird noch unterstellt, dass in Deutschland alles durch Zuhälter organisiert ist.

Wenigstens gibt es einige Minderheitenmeinungen, welches dies alles differenzierter sehen. Aber die Abstimmungsergebnisse sprechen eine nur zu deutliche Sprache.

 

Das sind ganz dunkele Wolken

 

Gruß Jupiter

  • Danke 7

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Ich finde dies Thema viel zu ernst, um wieder herumzublödeln.

 

 

Das sind ganz dunkele Wolken

 

Gruß Jupiter

 

Gut.

 

Letztens wurde ich geschimpft, ich wäre zu lieb zu allen und sollte vielleicht manchmal etwas böser sein. :teufel:

 

Dann mach ich das mal und sage das frei heraus:

 

Jupiter, bloß weil Du den Sprachstil der Satiere offensichtlich nicht begreifen kannst, ist mein Statement mitnichten "Blödelei". Damit machste es Dir zu einfach, wenn Du alles was Du in seiner von mir durchaus ernstgemeinten Botschaft nicht verstehst (verstehen willst??) als "blöd" abtust. Ich habe vor Deinen Beiträgen auch mehr Respekt.

 

Und damit simmer beim nächsten Punkt: Auch wenn ich Respekt vor Dir und Deinen Beiträgen habe, diese ständige "dunkle Wolken" Droherei mit ausgeprägtem Nostradamus-Flair, bei dem es im Grunde immer bloß heißt: "Alles wird schlimmer, Ihr werdet schon sehen was Ihr von Euerem sorglosen Rumgeficke habt" ist mir schlicht zu pessimistisch - um nicht zu sagen, diese Weltsicht geht mir gewaltig auf den Sack. :buttkick:

 

Manchmal hat man fast den Eindruck, ein paar von Euch wünschen sich fast sogar, dass alles schlimmer und schlechter wird in der gesellschaftlichen Akzeptanz von p6.

 

Mal ganz ernsthaft gefragt Leute, woran liegt das? Ich will hier niemanden persönlich angreifen, aber so langsam gewinne ich den Eindruck, da ist auch hier im Forum ne Gruppe von Leuten am Werk, die so gefrustet ist von allem, dass alles was nicht sein darf hier mit dem Nostradamus-Totschlagargument niedergeknüppelt wird. Ich vermute bloß. Ich lass mich gerne eines besseren belehren.

 

Selffullfilling Prophecy am Ende? :streicheln:

 

So. Böse genug? :lach:

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