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Greift die Sperrbezirksverordnung noch für Escort?


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Das Urteil vom Hessischen Verwaltungsgerichtshofs ist zwar ein bannbrechendes positives Gerichtsurteil. Was die Stadt Frankfurt jedoch danach jetzt macht, ist das sie über das Bauplanungsrecht grundsätzlich Prostitutionsstätten ausschließt. (siehe http://www.fr-online.de/stadtentwicklung/kulturcampus-bockenheim-streit-um-prostitution-am-kulturcampus,26042926,25944196.html)

Duisburg ebenfalls. Sogar im Industriegebiet.

Freiburg hat über ihren Bordellkonzept ebenfalls auch das Baurecht benutzt.

 

Dies hat zwar direkt kein Einfluß auf Escorttermine, aber je weniger Möglichkeit Prostituierte haben in Prostitutionsstätten zu arbeiten werden andere Bereiche der Prostitutionsausübung gesucht.Markttechnisch führt das schon zur Veränderungen..

 

In Freiburg hat nach dem Bordellgesetz, eine enorme Zunahme im Escortbereich gegeben.

 

 

Ist ja schön und gut, dass wir uns hier manchmal Gedanken über das komplette Spektrum von p6 machen. In der Abgrenzung oder im Vergleich mit Escort ist das sicher auch ok. Es ist vielleicht auch unseren p6 Engagierten geschuldet, dass bei jedem Thema gleich vom Straßenstrich bis zum Bordell alles auf's Tapet kommt.

 

Nur manchmal habe ich auch den Eindruck, da wird auch zuviel dann verurstelt und miteinander vermengt. Dann wird's unübersichtlich und zu komplex.

 

MC Escort ist aber nun mal schwerpunktmäßig ein Escort Forum.

 

Ich würde mir da schon ab und an wünschen, wir würden nicht sofort versuchen die komplette Bandbreite an p6 Problemen zu lösen, sondern nur mal beim reinen Thema Escort im p6 bleiben.

 

Das würde sicher helfen, das Thema auch zugunsten des allgemeinen besseren Verständnisses auch mal schlank zu halten.

 

:willkommen:

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Mag sein max, aber dann müssten wir uns eigentlich das ganze thema des Threads hier sparen...

 

Das Urteil handelt von einer Nutzungsunterlassung eines Gebäudes, und das wurde meinem Empfinden nach zu Recht aufgehoben mit einer sinnvollen Begründung.

 

Das hat aber nichts zu tun mit der Ordnungswidrigkeit Illegale/Verbotene Prostitution im Sperrgebiet.

Denn hier sind Dienstleisterinnen mit ihren persönlichen Daten betroffen und keine Sache und ein sowieso geouteter Betreiber.

 

Escort ist ein Teil des Ganzen... sollte man durchaus differenziert betrachten, aber trotzdem sind Dienstleisterinnen immer gleich betroffen, egal ob beim Escort oder sonstwo.

Denn die Gesetze und Verordnungen unterscheiden nicht und es wird ein harter Kampf dass sich da etwas bewegt.

Bearbeitet von Tanja

Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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@Max2go

 

Der Bezug ist schon da zum Escortbereich.

 

Und im übrigen hat LoLo das Gerichtsurteil in die Diskussion reingebracht.

 

Frances, das war kein Vorwurf an Dich. :blume3:

 

Dein post hat mich nur auf den Gedanken gebracht. Bordell, Prostitutionsstätten, Straßenstrich, das hat sicherlich alles etwas mit Sperrgebieten zu tun, aber ich denke halt, alleine die Relevanz von Sperrgebieten für Escort mal zu besprechen ist schon komplex und herausfordernd genug.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:38 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:34 Uhr ----------

 

Mag sein max, aber dann müssten wir uns eigentlich das ganze thema des Threads hier sparen...

 

Das Ürteil handelst von einer Nutzungsunterlassung eines Gebäudes und das wurde meinem Empfinden nach zu Recht aufgehoben mit einer sinnvollen Begründung.

 

Das hat aber nichts zu tun mit der Ordnungswidrigkeit Illegale/Verbotene Prostitution im Sperrgebiet.

Denn hier sind Dienstleisterinnen mit ihren persönlichen Daten betroffen und keine Sache und ein sowieso geouteter Betreiber.

 

Escort ist ein Teil des Ganzen... sollte man durchaus differenziert betrachten, aber trotzdem sind Dienstleisterinnen immer gleich betroffen, egal ob beim Escort oder sonstwo.

Denn die Gesetze und Verordnungen unterscheiden nicht und es wird ein harter Kampf dass sich da etwas bewegt.

 

Ja, sicher.

 

Aber bevor wir jetzt das ganze große Thema bis hin zum Prostitutionsgesetz wieder aufrollen, war's ja nur ne Idee von mir, NUR mal ganz spezifisch über praktische Handlungsideen für Escort-Damen und deren Bucher in Sperrbezirken unter Einbeziehung der Rechtslage nachzudenken.

 

Ich finde, das wird dann schon komplex genug.

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Mal allgemein gefragt, wenn in Bayern bzw. München solche brachialen Methoden angewendet werden, warum hält man sich als Dienstleister nicht einfach an die geltenden Gesetze?

 

Warum hält man sich eigentlich nicht einfach an die Worte des Grossmeisters und beachtet die "Gesetze".? :lach:

Die Jugend wirds schon richten, wenn sie erst mal alt ist und das Sagen hat, da bin ich mir sicher. Ich setze da voll auf die Jugend :lach: Meine Urenkel werden sicher in München problemlos P6 geniessen können, wenn bis dahin Schwarzers Enkel nicht heterosexuelle Beziehungen gänzlich verboten haben.

 

Hatten wir das nicht alles schon mal?

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:52 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:51 Uhr ----------

 

Frances, das war kein Vorwurf an Dich. :blume3:

 

Dein post hat mich nur auf den Gedanken gebracht. Bordell, Prostitutionsstätten, Straßenstrich, das hat sicherlich alles etwas mit Sperrgebieten zu tun, aber ich denke halt, alleine die Relevanz von Sperrgebieten für Escort mal zu besprechen ist schon komplex und herausfordernd genug.

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 00:38 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 00:34 Uhr ----------

 

 

Ja, sicher.

 

Aber bevor wir jetzt das ganze große Thema bis hin zum Prostitutionsgesetz wieder aufrollen, war's ja nur ne Idee von mir, NUR mal ganz spezifisch über praktische Handlungsideen für Escort-Damen und deren Bucher in Sperrbezirken unter Einbeziehung der Rechtslage nachzudenken.

 

Ich finde, das wird dann schon komplex genug.

 

Auf die Handlungsideen bin ich gespannt :lach:

 

Montag kuck ich mal nach den Ergebnissen :lach:

Bearbeitet von alfder
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Mag sein max, aber dann müssten wir uns eigentlich das ganze thema des Threads hier sparen...

 

Das Urteil handelt von einer Nutzungsunterlassung eines Gebäudes, und das wurde meinem Empfinden nach zu Recht aufgehoben mit einer sinnvollen Begründung.

 

Das hat aber nichts zu tun mit der Ordnungswidrigkeit Illegale/Verbotene Prostitution im Sperrgebiet.

Denn hier sind Dienstleisterinnen mit ihren persönlichen Daten betroffen und keine Sache und ein sowieso geouteter Betreiber.

Escort ist ein Teil des Ganzen... sollte man durchaus differenziert betrachten, aber trotzdem sind Dienstleisterinnen immer gleich betroffen, egal ob beim Escort oder sonstwo.

Denn die Gesetze und Verordnungen unterscheiden nicht und es wird ein harter Kampf dass sich da etwas bewegt.

 

Liebe Tanja, du solltest das Urteil mal top - down lesen. Da gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, also der höchsten Instanz vom 29.April 2009; das habe ich im Leitsatz aufgezeigt:

 

" ...dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung, soweit es sich um sog. Wohnungsprostitution handelt, außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2009 - 1 BvR 224/07 - definierte "milieubedingte Unruhe" befürchten lässt."

 

Weiter heisst es:

 

"Dieses geänderte Normverständnis hat die Auswirkung, dass eine öffentlich nicht wahrnehmbare Prostitutionsausübung, wie sie hier vorliegt, nicht mehr durch den Vollzug einer Sperrgebietsverordnung unterbunden werden kann, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen der Prostitution voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt (a.a.O., juris Rn. 16)":

 

Und das kann auch die Basis dafür sein, dass Escort eben nicht mehr unter die Sperrbezirksverordnung fällt, denn gerade im Escortbusiness handelt es sich um eine Prostitutionsausübung, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit darstellt. Insbesondere ist der Jugendschutz, der auch Grundlage für die Sperrbezirksverordnung ist, nicht gefährdet. Escort ist keine "nach aussen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution und die typischerweise damit verbundene Belästigung Unbeteiligter und milieubedingte Unruhe, wie z.B. das Werben von Freiern und anstössiges Verhalten gegenüber Passanten und Anwohnern findet nicht statt."

 

Wenn also im vorliegenden Fall der Wohnungsprostitution diese Argumente dazu geführt haben, dass die Sperrbezirksverordnung nicht greift, dann sollte das erst recht bei Escort möglich sein.

 

Ist das jetzt klarer?

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lolo, wenn das doch so ist, warum wird uns buchern hier immer wieder das schreckgespenst "scheinfreier" und "sperrgebiet" so vehement unter die nase gerieben?

 

ich verstehe da so langsam die motivationslage nicht mehr. :heul:

 

und ich beziehe mich jetzt mal nur auf escort im sperrbezirk, nicht auf straßenstrich, bordelle oder wohnungen.

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Dann tu doch mal der Escortwelt einen Gefallen, such Dir eine risikofreudige Dame, buche offen im Sperrbezirk oder lass dem KVR einen entsprechenden Tip zukommen und dann führst Du den Musterprozess erfolgreich zu Ende.

 

Die Kohle hast Du ja offensichtlich für einen guten Anwalt und alle Münchner Agenturen und Independents werden Dir zu Füssen liegen und Dir vermutlich ein paar Dates sponsoren.

 

Wäre effektiver als hier ander User direkt oder indirekt anzugehen, nur weil sie es anders erleben und wahrnehmen als Du....

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ich verstehe da so langsam die motivationslage nicht mehr. :heul:

 

Wir hätten schon sehr viel gewonnen, wenn wir die Frage nach der Motivationslage gar nicht erst stellen. Sie ist irrelevant und provozierend.

 

Auch der gelegentlich aufkommende Hinweis auf einen "Ex-Agentur Chef" oder dem "Mitverdienenden Dritten" zielt darauf,

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Wir hätten schon sehr viel gewonnen, wenn wir die Frage nach der Motivationslage gar nicht erst stellen. Sie ist irrelevant und provozierend.

Auch der gelegentlich aufkommende Hinweis auf einen "Ex-Agentur Chef" oder dem "Mitverdienenden Dritten" zielt darauf,

 

Genau so ist das, Achim...aber leider von ganz bestimmter Stelle immer und immer wieder gestellt, nicht nur max gegenüber

 

 

Ich vermag jedoch nicht zu beurteilen, ob handfeste Geschäftsnteressen dahinterstecken, wenn im gefühlt 15. Thema zur Sonderstellung von Escort sattsam bekannte Grabenkriege gefochten werden wird oder ob es unkompensierte Profilneurosen,verletzte Eitelkeiten oder uralte Venedettas sind, die da ausgelebt werden.

 

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Liebe Tanja, du solltest das Urteil mal top - down lesen. Da gibt es ein Urteil des Bundesverfassungsgerichtes, also der höchsten Instanz vom 29.April 2009; das habe ich im Leitsatz aufgezeigt:

 

" ...dass die dort beschriebene Prostitutionsausübung, soweit es sich um sog. Wohnungsprostitution handelt, außerhalb der Toleranzzonen nur noch dann verboten ist, wenn sie nach außen in Erscheinung tritt und eine in dem Kammerbeschluss des Bundesverfassungsgerichts vom 29. April 2009 - 1 BvR 224/07 - definierte "milieubedingte Unruhe" befürchten lässt."

 

Lolo, wir sind wieder auf einer Ebene, auf der ich mich mit dir nicht unterhalten möchte...

 

Ich bin kein dummes kleines Mädel, ich kann lesen und auch verstehen was da steht, kenne das Urteil schon länger und halte es für einen bedeutenden Schritt in die richtige Richtung zur Abschaffung der Sperrgebiete.

 

 

 

 

Weiter heisst es:

 

"Dieses geänderte Normverständnis hat die Auswirkung, dass eine öffentlich nicht wahrnehmbare Prostitutionsausübung, wie sie hier vorliegt, nicht mehr durch den Vollzug einer Sperrgebietsverordnung unterbunden werden kann, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit durch Begleiterscheinungen der Prostitution voraussetzt. Das Bundesverfassungsgericht hat hierzu ausgeführt (a.a.O., juris Rn. 16)":

 

In der Begründung zur Abweisung der Verfassungsklage hießt es weiterhin

 

Die in der Ermächtigung des Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB zum Erlass einer Sperrbezirksverordnung angelegte Einschränkung der Berufsfreiheit der Prostituierten und ihres Umfeldes ist mit Blick auf den dadurch bezweckten Schutz der Jugend und des öffentlichen Anstandes auch verhältnismäßig. Die Einrichtung von Sperrbezirken gemäß Art. 297 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 EGStGB, die nur Teile des Gemeindegebiets erfassen, beeinträchtigt die Ausübung der Prostitution und sonstiger Berufe in deren Umfeld nicht gravierend, da ein Ausweichen in andere Teile des Gemeindegebiets jeweils möglich bleibt. Zudem untersagt Art. 297 Abs. 3 EGStGB Beschränkungen der Ausübung der Prostitution auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks (Kasernierungen). Angesichts des vom Gesetzgeber verfolgten und als solchen verfassungsrechtlich nicht zu beanstandenden Ziels, den Landesregierungen - oder den von diesen ermächtigten Behörden - mit der Möglichkeit der Einrichtung von Sperrbezirken ein Instrument an die Hand zu geben, etwaigen mit der Prostitutionsausübung einhergehenden Missständen im konkreten Fall begegnen zu können, und insbesondere angesichts der hohen Bedeutung des Jugendschutzes (vgl. BVerfGE 83, 130 <139 f.>) ist es den Prostituierten und anderen Personen, die im Zusammenhang mit der Prostitution ihren Beruf ausüben, grundsätzlich zumutbar, mit einer Sperrbezirksverordnung konfrontiert zu werden. Ihre Belange, insbesondere wenn ein Sperrbezirk festgelegt werden soll, in dem bisher mangels Sperrbezirksverordnung der Prostitution nachgegangen worden ist, sind beim Erlass von Sperrbezirksverordnungen sowie bei der gerichtlichen Kontrolle dieser zu berücksichtigen (vgl OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 10. Oktober 2005, a.a.O. Rn. 21). In welchem Umfang und mit welchen Maßgaben sich der Erlass einer Sperrbezirksverordnung im Einzelfall unter Berücksichtigung der davon beeinträchtigten Grundrechte als verhältnismäßig erweist, ist daher vor allem bei Erlass der jeweiligen Sperrbezirksverordnung unter Abwägung aller betroffenen Rechtspositionen und öffentlichen Belange zu entscheiden. Auf dieser Ebene kann auch einer geringeren öffentlichen Sichtbarkeit der Wohnungsprostitution beim Ausgleich aller Interessen angemessen Rechnung getragen werden. Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs in Art. 12 Abs. 1 GG durch eine Sperrbezirksverordnung entscheidet sich danach nicht in erster Linie bei der Beurteilung der Ermächtigungsgrundlage, sondern beim konkreten Erlass der Verordnung, der vom Beschwerdeführer hier jedoch nicht substantiiert angegriffen wird.

Quelle Bundesverfassungsgericht

 

Das Problem dieser Urteilsbegründung ist das Wort kann Es liegt im Ermessen der Landesregierung und der Kommune in wieweit sie auf Sperrgebieten bestehen und wo sie sie ausweisen. Leider steht dort nicht

"Auf dieser Ebene muss auch einer geringeren öffentlichen Sichtbarkeit der Wohnungsprostitution beim Ausgleich aller Interessen angemessen Rechnung getragen werden"

 

Meiner nicht juristischen Meinung nach gibt es gute Chancen die Sperrgebietsverordnung in München juristisch anzufechten, denn wenn man das

 

Zudem untersagt Art. 297 Abs. 3 EGStGB Beschränkungen der Ausübung der Prostitution auf bestimmte Straßen oder Häuserblocks (Kasernierungen)

 

anführt, dann dürfte München in Erklärungsnot kommen, warum ca 97% der Fläche Münchens Sperrgebiet ist und nur in 3% die Ausübung von Prostitution erlaubt ist.

 

Allerdings kann die Klage nur eine betroffene Kollegin oder ein betroffener Betrieb anstrengen mit der Folge, sollten sie scheitern, dann kann sich wahrscheinlich jeder ausmalen, dass damit arbeiten in München unmöglich gemacht wird für diejenige oder denjenigen, die so mutig war.

Wenn du den Weg durch alle Instanzen jetzt finanzieren möchtest ... gerne

Dann werden wir eventuell auch eine Kollegin finden, die regelmäßig in München arbeitet und dagegen angeht.

 

Als Berufsverband können wir im Moment nur versuchen diese "kann Entscheidung" zu einer "muss Entscheidung" zu verändern, indem wir auf einem Bundesgesetz bestehen, dass Willkürentscheidungen von Ländern unmöglich macht, die generell die Ausübung von Prostitution unterbinden möchten, und nicht die Ausübung von verschiedenen Formen von Prostitution berücksichtigt.

 

Siehe auch Regensburg, hier wird gerade die Ausweitung des Sperrbezirkes beantragt, da die Sperrgebietsverordnung im Juli ausläuft.

Mit der unsinnigen Begründung "Luxusprostitution" zu verhindern ( Regensburg ist schließlich Weltkulturerbe und das verträgt sich nicht mit Prostitution) in den Hotels der Altstadt ( ein großer Teil ist jetzt schon Sperrgebiet ) und den Straßenstrich einzudämmen ( der eigentlich gar nicht vorhanden ist, wenn man von zeitweise maximal 3 Kolleginnen ausgeht, die da ab und an stehen... oh ich vergaß, dort soll ein Baugebiet erweitert werden )

Seit über 20 Jahren haben sich in dem Teil Altstadt, in dem es erlaubt ist keine Prostitutionswohnungen angesiedelt, und Escorts, die in die Hotels gebucht werden sind nie aufgefallen, trotzdem will man den Sperrbezirk ausweiten...

 

 

Und das kann auch die Basis dafür sein, dass Escort eben nicht mehr unter die Sperrbezirksverordnung fällt, denn gerade im Escortbusiness handelt es sich um eine Prostitutionsausübung, die keine konkrete Belästigung der Öffentlichkeit darstellt. Insbesondere ist der Jugendschutz, der auch Grundlage für die Sperrbezirksverordnung ist, nicht gefährdet. Escort ist keine "nach aussen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution und die typischerweise damit verbundene Belästigung Unbeteiligter und milieubedingte Unruhe, wie z.B. das Werben von Freiern und anstössiges Verhalten gegenüber Passanten und Anwohnern findet nicht statt."

 

Wenn also im vorliegenden Fall der Wohnungsprostitution diese Argumente dazu geführt haben, dass die Sperrbezirksverordnung nicht greift, dann sollte das erst recht bei Escort möglich sein.

 

Es könnte die Basis sein, wenn nicht gerade versucht würde alle schwer kontrollierbaren Bereiche der Prostitution wie Wohnungen, Haus und Hotelbesuche, Escort, Straße unmöglich zu machen und das Ziel die kontrollierte, monopolisierte Ausübung der Prostitution mit der gläsernen Prostituierten zu schaffen, die sich vor Arbeitsbeginn bei der Polizei meldet und am Ende wieder abmeldet um sich in der nächsten Stadt erneut anzumelden usw.

 

Deshalb ist es wichtig sich dagegen zu stemmen und zwar gemeinsam..

Realistischen Einblick in die verschiedenen Bereiche von Sexarbeit zu gewähren und falsche Vorstellungen und Vorurteile zu revidieren, denn Sexarbeit und die Vielfältigkeit der Bereiche hat sich in den letzten 12 Jahren verändert.

Wenn du Escort explizit isoliert betrachtet sehen möchtest und vom Ganzen abgrenzen, könnte das auch Folgen haben, die du nicht bedacht hast.

kann, nicht muss... das ist mir persönlich im Moment zu unsicher.

 

Ist das jetzt klarer?

 

Da du mich explizit angesprochen hast, finde ich diesen Satz daneben.

 

Mir ist sehr klar um was es geht und was es bedeutet, denn ich engagiere mich seit über 6 Jahren im Kampf für Sexworker-Rechte.

Aber ich kenne auch die Realität und wie Gesetze und Verordnungen von Kommunen dazu missbraucht werden stadtpolitische Ziele durchzusetzen.. z.B. wenn neue Baugebiete ausgewiesen werden sollen, oder neue Szeneviertel entstehen, dann wird versucht dort Ausübung von Prostitution aller Art zu unterbinden aus rein wirtschaftlichen Interessen und weil man sich dadurch Wähler erhofft.

 

LG Tanja

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Wer die Menschenwürde von Prostituierten gegen ihren Willen schützen zu müssen meint, vergreift sich in Wahrheit an ihrer von der Menschenwürde geschützten Freiheit der Selbstbestimmung und zemeniert ihre rechtliche und soziale Benachteiligung. - Percy MacLean

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@Asfa & Achim, ok. Zugegeben. War jetzt vielleicht nicht ganz die feine Art.

 

Ich denke Ihr wißt auch beide aus meinem allgemeinen Forenverhalten, dass das in der Regel nicht so meine Art ist, andere User direkt anzugehen.

 

Leider findet aber die gesamte Diskussion zum Thema Sperrbezirk meines Erachtens aber nicht ausschließlich auf sachlicher Ebene statt. Das Thema "Sperrbezirk" wird auch in vielen anderen Diskussionen sehr stark instrumentalisiert.

 

Und das stört mich inzwischen gewaltig. Vor allem, weil es eben immer und immer wieder aus denselben Ecken kommt.

 

Tatsachen und Erlebnisberichte von "neutralen" Leuten, die jetzt, aktuell persönliche Erfahrungen damit gemacht haben? Fehlanzeige.

 

Beispiele die, wenn überhaupt, genannt werden? Unbestimmt, auf Straßenstrich oder Bordell bezogen, oder länger als 5 Jahre her.

 

Dennoch, ich gebe zu, selbst mich haben die inzwischem soweit, dass ich überall in Deutschland und Europa buche, selbst in Frankreich keine Probleme habe, aber München vermeide ich wo immer es geht. Aus rein emmotionalen Gründen. Nicht aus Angst vor Konsequenzen. Einfach weil ich keinen Bock habe, mich dann in meiner Freizeit auch noch mit so einem Scheiß auseinanderzusetzen.

 

Ziel für die Münchner Verwaltung erreicht?

 

Auf jeden Fall!

 

(Sorry mal an der Stelle an Katrin von Jet, ich mag Katrin und ihre Arbeit, hätte da schon lange mal gerne gebucht, habe aber überhaupt keine Lust auf dieses Münchener "drumherum")

 

Und weil das so unbestimmt ist, denke ich schon dass es legitim ist nach der Motivation derer zu fragen, die seit Jahr und Tag in diesem Forum nichts anderes tun, gegenüber mir und anderen als potentiellem Münchener Bucher eine Drohkulisse nach der nächsten aufzubauen. (Und da nehme ich jetzt mal Menschen wie Tanja, bei der ich von einem neutralen und sachlichem Ansatz ausgehe einmal explizit aus.)

 

Und gerade bei einem Urgestein User wie Alf, der sich hier seit Wochem massiv mit unfeinen Beiträgen gegen mich einschießt und hetzt, (trotz (oder gerade wegen?) vielfältigem pn Austausch zwischen uns, spielt es vielleicht doch eine Rolle, wer im Forum und draußen in der p6 Welt welche Position einnimmt und damit auch vertritt.

 

Ich finde schon, dass das im angemessenen Rahmen zur sinnvollen Diskussion dazugehört.

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@ Tanja

 

Ich habe eine einfache Frage gestellt, ganz speziell auf Escort bezogen, da wir hier in einem Escort Forum sind. Selbstverständlich bin ich immer dankbar für alle Ausführungen von Dir, die aber leider oftmals sehr ausschweifend sind und das eigentliche Thema dann nur am Rande behandeln. Der Grund liegt vermutlich darin, dass Du immer versuchst, alle Formen der Prostitution abzudecken und das ist oftmals sehr verwirrend. Ich zweifle ganz bestimmt nicht an Deiner Kompetenz und freue mich über jeden Deiner Beiträge.:blume2:

 

Zum Thema:

 

Ich habe mal beim KVR angerufen...Zunächst einmal war das ein sehr höflicher, auskunftsbereiter, kompetenter und darüber hinaus auch noch sehr freundlicher Mann am anderen Ende der Leitung. Das Gespräch war ausserordentlich konstruktiv, da ich auch nicht - wie hier im Forum so häufig - nach dem Grund/der Motivation meines Anrufes befragt wurde - das erfolgte erst ganz zum Schluss, nachdem ich alle Auskünfte bekommen hatte.

 

Das KVR kennt selbstverständlich das Kasseler Urteil und hat sich mit diesem auch auseinander gesetzt. Mir wurde bestätigt, dass Scheinfreier eingesetzt werden, schwerpunktmässig aber im Bereich der Strassenprostitution (z.B. Hauptbahnhof). Zu Einsätzen im Escortbereich wurde angeführt, dass man dort vor 4 - 5 Jahren einmal einen Schwerpunkteinsatz durchgeführt hat, da sehr viele Escort Agenturen massiv über die Stränge geschlagen haben und man ein Zeichen setzen wollte.

 

In Bezug auf Escort wurde mir bestätigt, dass es gut sein kann, dass ein Gericht vor dem Hintergrund des Kasseler Urteils die Sperrbezirksverordnung für Escort-Tätigkeiten kassiert. Dazu müsste aber erst einmal solch ein Fall verhandelt werden. Oder auch kurz und knapp: Wo kein Kläger (Escort Agentur/Independent) da kein Richter!

 

Und da muss ich sagen, verstehe ich die Münchner/Bayerischen Agenturen nicht, dass hier nicht geklagt wird - das Kasseler Urteil ist schon über 1 Jahr alt. Und max ist sicherlich nicht der einzige Kunde, der versucht, Dates in München zu vermeiden. Da nehmen die Agenturen also Umsatzeinbussen hin und veranstalten lieber jeden Tag einen "Eiertanz" anstatt einmal für Klarheit zu sorgen...

 

Nicht zuletzt ist das auch wieder ein sehr gutes Beispiel, dass man Sexarbeit heutzutage differenziert betrachten muss und eben nicht immer alles in eine "Tonne" wirft. Und mit einer beabsichtigten "Spaltung" in "gut und böse" oder "recht und schlecht" wie es hier immer wieder von bestimmten Protagonisten unterstellt wird, hat das nun gar nichts zu tun. Gerade die Sperrbezirksverordnung zeigt doch deutlich, dass es ein grosser Unterschied ist, ob es z.B. um Strassenprostitution oder um Escort geht. Das BVerfG hat klar gesagt:

 

" Vielmehr haben diese - auch schon vor Erlass des Prostitutionsgesetzes - den unbestimmten Rechtsbegriff des öffentlichen Anstandes dahingehend konkretisiert, dass der Erlass einer Sperrbezirksverordnung zum Schutze des öffentlichen Anstandes gerechtfertigt sein kann, wenn die Eigenart des betroffenen Gebietes durch eine besondere Schutzbedürftigkeit und Sensibilität, z.B. als Gebiet mit hohem Wohnanteil sowie Schulen, Kindergärten, Kirchen und sozialen Einrichtungen gekennzeichnet ist und wenn eine nach außen in Erscheinung tretende Ausübung der Prostitution typischerweise damit verbundene Belästigungen Unbeteiligter und „milieubedingte Unruhe“, wie zum Beispiel das Werben von Freiern und anstößiges Verhalten gegenüber Passantinnen und Anwohnerinnen, befürchten lässt". (auch hier steht ein kann!)

 

Schauen wir uns jetzt die verschiedenen Formen der Sexarbeit an und prüfen das in Bezug auf die o.a. Merkmale, dann wird deutlich, dass nur eine differenzierte Betrachtung Erfolge bringen kann. Vor diesem Hintergrund kann man prüfen, ob die o.a Merkmale zutreffen oder nicht zutreffen oder zweifelhaft sind:

 

Strassenprostitution...............zutreffend

 

Bordell/Laufhaus....................zutreffend

 

FKK Club................................zutreffend

 

Wohnungsprostitution...........zweifelhaft

 

Massagesalon........................zweifelhaft

 

Escort.................................nicht zutreffend

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SOWAS gefällt mir. Da ruft einfach mal einer an und fragt.

 

Klasse lolo. Sehr praxisorientiert.

 

Und sieh' da, in der Tat gab es mal vor 4 bis 5 Jahren EINEN Schwerpunkteinsatz von Scheinfreiern im Escort Bereich. Und das war's.

 

Also doch bloß überzogene Panikmache? Ich frage mich echt, wer von sowas profitiert und warum gerade (auch Unbeteiligte) p6 Anbieter das so gerne glauben und verbreiten wollen.

 

Oder fehlt manchen einfach nur das "Anrüchige, Gefährliche, Geheimnissvolle, Prickelnde" im p6??

 

Weil's irgendwie scheiße kommt, wenn p6 zu etwas völlig "Normalen" verkommt?

 

Und haben wir diese psychologische Komponente bisher in der Diskussion mit unseren p6 workerinnen schlicht unterschätzt? :oha:

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Richtig!

 

Ausserdem sind Scheinfreier (verdeckte Ermittler) im Bereich Prostitution

eine reine Erfindung der geldgeilen Agenturen und Independents und unbeteiligter Aussenstehender und Mitverdiener.

Das KVR und alle bairischen Behörden halten sich streng an rechtliche Vorgaben wie in anderen Bundesländern auch.

 

Dass es keine Scheinfreier geben kann beweist klar:

 

Verdeckter Ermittler

 

Beamter des Polizeidienstes, der unter einer ihnen verliehenen, auf Dauer angelegten veränderten Identität (Legende) ermittelt.

Der Einsatz von verdeckten Ermittlern und ihre Befugnisse im Rahmen strafrechtlicher Ermittlungen sind in den Paragrafen 110a bis 110e der Strafprozessordnung (StPO) geregelt.

 

Verdeckte Ermittler dürfen zur Aufklärung von Straftaten eingesetzt werden, wenn zureichende tatsächliche Anhaltspunkte dafür vorliegen, dass eine Straftat von erheblicher Bedeutung:

 

auf dem Gebiet des unerlaubten Betäubungsmittel- oder Waffenverkehrs, der Geld- oder Wertzeichenfälschung

auf dem Gebiet des Staatsschutzes (§§ 74a, 120 Gerichtsverfassungsgesetzes, GVG)

gewerbs- oder gewohnheitsmäßig

von einem Bandenmitglied oder in anderer Weise organisiert

als Verbrechen mit Wiederholungsgefahr

 

begangen worden ist.

 

Der Einsatz ist nur zulässig, soweit die Aufklärung auf andere Weise aussichtslos oder wesentlich erschwert wäre.

Die Anordnung eines Einsatzes erfolgt durch den Dienstvorgesetzten der Polizei und bedarf der Zustimmung durch die Staatsanwaltschaft (§ 110b Absatz 1 StPO), in besonderen Fällen auch der richterlichen Zustimmung (§ 110b Absatz 2 StPO).

 

Die Aussage des KVR macht nur eines klar, dass, bis ein entsprechenden Urteil gefällt ist, alles so bleibt wie es ist.

Bearbeitet von alfder
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Richtig!

 

Ausserdem sind Scheinfreier (verdeckte Ermittler) im Bereich Prostitution

eine reine Erfindung der geldgeilen Agenturen und Independents und unbeteiligter Aussenstehender und Mitverdiener.

Das KVR und alle bairischen Behörden halten sich streng an rechtliche Vorgaben wie in anderen Bundesländern auch.

 

Dass es keine Scheinfreier geben kann beweist klar:

 

Die Aussage des KVR macht nur eines klar, dass, bis ein entsprechenden Urteil gefällt ist, alles so bleibt wie es ist.

 

Darf ich dich in soweit berichtigen, dass nicht "verdeckte Ermittler" zum Einsatz kommen, sondern so genannte "noeP" oder auch "nicht offen ermittelnder Polizeibeamter" und das ist schon ein Unterschied...:zwinker:

 

Darüber hinaus hatte ich im Gespräch mit KVR nicht den Eindruck, dass Escorts nun besonders verfolgt werden, vor allem nicht nach dem Kasseler Urteil.

Ich habe die Aussage des Beamten auch noch einmal geprüft und habe eine Gross- Razzia in 2008 in München gefunden, wo man 800 Sexarbeiter im Sperrbezirk dingfest gemacht hat.

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Und wieviele der 800 "dingfest" :lach: gemachten sexworker waren Escort-Damen?

 

Mal ganz abgesehen davon, die Zeiten von 2008 kenne ich selbst noch. Da war auch in den Clubs gerade in Bayern und BaWü die Polizei schon fast Stammgast. Zumindest haben wir uns schon bald mit Vornamen begrüßt.

 

Aussage damals: Überblick verschaffen, schauen was die Gesetzesänderung 2002 gebracht hat, ein paar Kriminelle ausheben (was auch geklappt hat), nach dem dritten Mal die Jungs mit den Schutzwesten zuhause lassen, nach dem fünften Mal bloß noch in Zivil antraben, brav auf dem Kundenparkplatz parken und nur noch mit dem Betreiber die Listen durchgehen und nur noch einzelne Leute stichprobenartig überprüfen.

 

Stimmung bei den Beamten: Wir haben uns das schlimmer vorgestellt. Straffe Verfolgung lohnt weiter nicht, der Aufwand ist in Relation zum Nutzen für den Staat oder für Prävention schlicht nicht gerechtfertigt. Es gibt Wichtigeres.

 

 

:maus:

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Darf ich dich in soweit berichtigen, dass nicht "verdeckte Ermittler" zum Einsatz kommen, sondern so genannte "noeP" oder auch "nicht offen ermittelnder Polizeibeamter" und das ist schon ein Unterschied...:zwinker:

Ja aber nur bei der rechtlichen Stellung bzgl. Offenlegung der Realdaten bei einem Prozess. Eingesetzt werden diese aber auch nur in oben genannten Fällen der schweren Kriminalität

Darüber hinaus hatte ich im Gespräch mit KVR nicht den Eindruck, dass Escorts nun besonders verfolgt werden, vor allem nicht nach dem Kasseler Urteil.

Ich habe die Aussage des Beamten auch noch einmal geprüft und habe eine Gross- Razzia in 2008 in München gefunden, wo man 800 Sexarbeiter im Sperrbezirk dingfest gemacht hat.Dingfest gemacht, schönes Wort

 

Also können deiner Einschätzung nach (Erkenntnisse aus einem Telefonat) Escorts und Musen problemlos und munter im Sperrbezirk vögeln? Übernimmst Du evtl. Bussgelder und Anwaltsgebühren?

 

Ach ja, es geht hier nicht um Verunsicherung von Kunden. Die tangiert das nur am Rande... Kenne keinen Fall, wo ein Kunde belangt wurde. Ausser ein paar Kunden, die durch Beschlagnahmung des Escort Handys als Zeugen geladen wurden. Darum empfehlen achtsame Agenturen Ihren Damen auch zum Date nur ein "jungfräuliches" Handy ohne Kontaktdaten zum Date mitzunehmen und erfahrene Indis machen das sowieso.

Also liebe Bucher, ihr müsst euch nicht ins Feinripp Höschen machen. Das Problem gibts nur für die Anbieter_innen

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 17:36 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 17:23 Uhr ----------

 

Mal ganz abgesehen davon, die Zeiten von 2008 kenne ich selbst noch.

 

Hätte mich auch gewundert, wenn es irgendwas gäbe, was Du nicht kennst :clown:

Bearbeitet von alfder
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Und wieviele der 800 "dingfest" :lach: gemachten sexworker waren Escort-Damen?

 

Mal ganz abgesehen davon, die Zeiten von 2008 kenne ich selbst noch. Da war auch in den Clubs gerade in Bayern und BaWü die Polizei schon fast Stammgast. Zumindest haben wir uns schon bald mit Vornamen begrüßt.

 

Aussage damals: Überblick verschaffen, schauen was die Gesetzesänderung 2002 gebracht hat, ein paar Kriminelle ausheben (was auch geklappt hat), nach dem dritten Mal die Jungs mit den Schutzwesten zuhause lassen, nach dem fünften Mal bloß noch in Zivil antraben, brav auf dem Kundenparkplatz parken und nur noch mit dem Betreiber die Listen durchgehen und nur noch einzelne Leute stichprobenartig überprüfen.

 

Stimmung bei den Beamten: Wir haben uns das schlimmer vorgestellt. Straffe Verfolgung lohnt weiter nicht, der Aufwand ist in Relation zum Nutzen für den Staat oder für Prävention schlicht nicht gerechtfertigt. Es gibt Wichtigeres.

 

 

:maus:

 

 

Nun ist es an der Zeit, das Ganze wasserdicht zu machen.

 

Bedeutet, es wird ein Unerschrockener positiv denkender Bucher gesucht, der meinen Vorschlag aufgreift und ein Präzedenzurteil initiiert, das die unverbindliche telefonische Auskunft auf rechtliche Füsse stellt und alles ist chic... zumindest für die Escortseite.

 

Der Rest kann bleiben, wo er ist.

 

Also ?? Max, machst Du es ?

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Also können deiner Einschätzung nach (Erkenntnisse aus einem Telefonat) Escorts und Musen problemlos und munter im Sperrbezirk vögeln? Übernimmst Du evtl. Bussgelder und Anwaltsgebühren?

 

Solch einen Schwachsinn würde ich niemals von mir geben...

 

 

Den Unterschied zwischen VE und noeP hast du immer noch nicht so recht begriffen, aber das würde jetzt hier zu weit führen...

 

Und dass du hier versuchst abzulenken mit "Feinripp Höschen" von der Verantwortlichkeit der Agenturen dafür zu sorgen, dass die Frage des Sperrbezirkes geklärt wird, ist natürlich klar...

:zwinker:

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Und dass du hier versuchst abzulenken mit "Feinripp Höschen" von der Verantwortlichkeit der Agenturen dafür zu sorgen, dass die Frage des Sperrbezirkes geklärt wird, ist natürlich klar...

:zwinker:

 

Verantwortlichkeit der Agenturen ist vielleicht etwas zu hoch gegriffen, aber Interesse allemal und das betrifft ja auch die Independents.

 

Mich würde schon mal interessieren, warum kein Anbieter in München das vor dem Hintergrund, den lolo dankenswerterweise mit dem KVR-Gespräch fundierter beleuchtet hat, gerichtlich durchexerziert hat.

Aber vielleicht ist dies der stärkste Zauber des Lebens: es liegt ein golddurchwirkter Schleier von schönen Möglichkeiten über ihm, verheißend, widerstrebend, schamhaft, spöttisch, mitleidig, verführerisch. Ja, das Leben ist ein Weib! - F. N.

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Agenturen können nicht klagen, sondern nur Betroffene!

So einfach ist das!

 

---------- Beiträge zusammengefügt um 18:31 Uhr ---------- Vorheriger Beitrag war um 18:26 Uhr ----------

 

Verantwortlichkeit der Agenturen ist vielleicht etwas zu hoch gegriffen, aber Interesse allemal und das betrifft ja auch die Independents.

 

Mich würde schon mal interessieren, warum kein Anbieter in München das vor dem Hintergrund, den lolo dankenswerterweise mit dem KVR-Gespräch fundierter beleuchtet hat, gerichtlich durchexerziert hat.

 

Die Stellungnahme des KVR und der Polizei sind seit langem auch schriftlich hinlänglich bekannt und auch hier schon veröffentlicht. Also nix neues ausser einer Interpretation von Lolo.

 

Trotzdem Danke an Lolo, dass er den Worten auch Taten (Anruf) hat folgen lassen. Ehrliches Kompliment dafür.

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Wenn dem so wäre, dann verstehe ich das Gejammer der Agenturen nicht, dass sie immer mit einem Bein im Knast stehen...

 

Oder sollte es so sein, dass eine Agentur zwar verklagt werden kann, aber selbst nicht klagen kann?:lach:

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