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Auswirkungen einer möglichen Meldepflicht auf Auswärtstreffen


Agenturen/Escorts Auswirkungen einer möglichen Meldepflicht auf Auswärtsangebot  

22 Benutzer abgestimmt

  1. 1. Agenturen/Escorts Auswirkungen einer möglichen Meldepflicht auf Auswärtsangebot

    • Die Mindestbuchungszeiten werden sich erhöhen
      7
    • Weniger als Overnight wird nicht mehr Angeboten
      3
    • Es gibt nur noch Dates in der Heimatkommune des Escorts
      1
    • Keinerlei Auswirkungen
      6
    • Weiß nicht
      6


Empfohlene Beiträge

Das ist doch wohl komplett dummes Zeug. So etwas gibt es foch überhaupt gar nicht. In welchem Gesetz soll den das bitte schön stehen???

 

Ich bin zwar blond, aber so braucht ihr mich auch nicht veräppeln. Das ist doch alles frei erfunden.

 

Außerdem könnte doch sowas in echt gar nicht funktionieren. Wie soll denn das bitte gehen??? Ist ja wie die Geschichte vom schwarzen Mann.

 

Also wer noch an die glaubt lässt sich einen ganz gehörigen Bären aufbinden.

 

Und da sagen zu mir welche, das ich naiv sei!??

 

Melanie hat hier vor einigen Tagen einen Link auf ein Eckpunktepapier eingestellt, das die Punkte zusammenfasst, wie sie bisher zwischen CDU und SPD diskutiert wurden.

 

 

Das Papier kommt vom Ausschuss des bmfsfj, der dazu am 14.8. tagte. Hier sind alle Punkte festgehalten, über die sich Union und SPD in dem Gespräch einigten.

 

Lies es Dir am besten einmal durch.

 

Dort steht unter anderem:

In den Anwendungsbereich des Gesetzes sollen fallen

- alle Erscheinungsformen der Prostitution; Prostitution umfasst die gewerbliche Erbringung von sexuellen Dienstleistungen. Sexuelle Dienstleistungen sind sexuelle Handlungen mit anwesenden Personen gegen Entgelt.

[...]

- die gewerbliche Vermittlung entgeltlicher sexueller Kontakte Dritter (Prostitutionsvermittlung, Escortservice)

 

Ich würde deshalb davon ausgehen, dass auch ein Independent-Escort im Sinne dieses Papiers als Erscheinungsform der Prostitution angesehen wird.

 

Weiter steht dort:

Anzeige‐/ Anmeldepflicht für Prostituierte

Für Prostituierte soll eine Anmelde‐/ Anzeigepflicht (jeweils bei Aufnahme der gewerbsmäßigen Prostitution in einer Kommune) eingeführt werden. Für Prostituierte, die sich bei der zuständigen Behörde angemeldet haben, wird ein Nachweisdokument eingeführt, das z.B. gegenüber Bordellbetreibenden, Behörden und ggfs. gegenüber Kunden vorgelegt werden kann. Den berechtigten Interessen des Persönlichkeits‐ und Datenschutzes der zur Anmeldung Verpflichteten wird bei der gesetzlichen Ausgestaltung Rechnung getragen.

Die Anzeige soll mindestens mit einer Information der Prostituierten über bestehende Angebote der gesundheitlichen und sozialen Beratung, über die Krankenversicherungspflicht sowie über die Rechtsstellung von Prostituierten verknüpft werden.

 

Behördliche Nachschau und Überwachung, Befugnisse der Behörden

Zur Erfüllung ihrer Aufgaben sollen für die zuständigen Behörden Nachschau‐ und Überwachungsrechte und ‐pflichten einschließlich der zur Erfüllung ihrer Aufgaben hierfür erforderlichen Einsichtnahme‐ und Betretensbefugnisse (z.B. in Anlehnung an §§29 ff. GewO) geregelt werden.

Die für die Ausführung dieses Gesetzes zuständigen Behörden werden durch die Länder bestimmt.

Behördliche bzw. polizeiliche Befugnisse nach anderen Bundes‐ oder Landesvorschriften bleiben unberührt.

 

So weit, so gut. Im Absatz zur Anmeldepflicht wird nicht unterschieden, um welche Form der gewerbsmäßigen Prostitution es sich handelt. Ausnahmen für bestimmte Formen werden ebenfalls nicht genannt. Aber das soll durch welche Behörde auch immer kontrolliert werden.

 

Noch gibt es das Gesetz nicht. Man wird sehen, wie im weiteren Verlauf dann der Gesetzestext formuliert wird, der dann zum 1.1.2016 in Kraft treten soll. Dann wird man sehen, wie das in die Praxis umgesetzt wird. Und dann wird man sehen, im welchen Rahmen durch wen und wie das kontrolliert wird.

 

Und da sagen zu mir welche, das ich naiv sei!??

 

Ich schließe mich dieser Gruppe an.

F CK

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Lieber Tyler Durden, das mag ja alles diskutiert werden. Spruchreif ist wohl überhaupt gar nichts davon.

 

Ich kapiere deswegen so gar nicht, weshalb sich da erwachsene Leuts wie du sich so verrückt machen. Das ist schon bald Verfolgungswahn für mein Empfinden. Mich interessiert das erst wenn das Gesetz ist. Sonst kommt man doch aus dem Sorgen machen gar nicht mehr heraus. Also wenn man sich wegen allem verrückt macht was vielleicht kommen könnte.

 

Also da bleibe ich lieber naiv bevor ich vor lauter Angst vor Sachen die es noch gar nicht gibt mir jetzt schon alles verderbe bloß weil ich so tue als ob es schon da wäre.

 

Wie doof ist das denn???

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Spruchreif ist wenig davon. Aber es gibt hier andere als Dich, zB Agentur-Eigentumer, hauptberufliche Escorts etc, für die dieser Job die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens ist. Für die ist sehr wohl interessant, wie ihr Beruf in ca 15 Monaten reguliert sein könnte und deshalb verschiedene Szenarien genauer zu beleuchten, ihr Gewerbe auf eventuelle Änderungen auszurichten und zu versuchen, auf die Ausgestaltung des Gesetzes Einfluss zu nehmen, damit dann am Ende auch jemand wie Du in Zukunft weiterhin unbeschwert zwei mal im Monat seine Stammkunden treffen kann. Das alles vor dem Hintergrund, dass Sexworker eine deutlich schwächerer Lobby haben als zB die Automobilindustrie und es damit schwerer haben dürften, in ihrem Sinne auf das Gesetz Einfluss zu nehmen.

 

Die diskutierte Anmeldepflicht findet von den Betroffenen wohl nur eine Minderheit sinnvoll und viele Fragen sich, wie das wohl ausgestaltet wird.

 

Du hast geschrieben, dass Du das mit der Meldepflicht nicht kapierst. Verschiedene User haben Dir erklärt, was Stand der Dinge ist. Es ist selbstverständlich Deine Entscheidung, völlig entspannt abzuwarten bis es soweit ist oder vorher schon ein wenig nachzudenken und mit anderen, die von Änderungen betroffen sein werden, zu diskutieren. Ich persönlich finde, 15 Monate sind keine wirklich lange Zeit, auch wenn das in Deinem speziellen Fall vielleicht anders aussieht.

F CK

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Spruchreif ist wenig davon. Aber es gibt hier andere als Dich, zB Agentur-Eigentumer, hauptberufliche Escorts etc, für die dieser Job die wirtschaftliche Grundlage ihres Lebens ist. Für die ist sehr wohl interessant, wie ihr Beruf in ca 15 Monaten reguliert sein könnte und deshalb verschiedene Szenarien genauer zu beleuchten, ihr Gewerbe auf eventuelle Änderungen auszurichten und zu versuchen, auf die Ausgestaltung des Gesetzes Einfluss zu nehmen, damit dann am Ende auch jemand wie Du in Zukunft weiterhin unbeschwert zwei mal im Monat seine Stammkunden treffen kann. Das alles vor dem Hintergrund, dass Sexworker eine deutlich schwächerer Lobby haben als zB die Automobilindustrie und es damit schwerer haben dürften, in ihrem Sinne auf das Gesetz Einfluss zu nehmen.

 

Die diskutierte Anmeldepflicht findet von den Betroffenen wohl nur eine Minderheit sinnvoll und viele Fragen sich, wie das wohl ausgestaltet wird.

 

Du hast geschrieben, dass Du das mit der Meldepflicht nicht kapierst. Verschiedene User haben Dir erklärt, was Stand der Dinge ist. Es ist selbstverständlich Deine Entscheidung, völlig entspannt abzuwarten bis es soweit ist oder vorher schon ein wenig nachzudenken und mit anderen, die von Änderungen betroffen sein werden, zu diskutieren. Ich persönlich finde, 15 Monate sind keine wirklich lange Zeit, auch wenn das in Deinem speziellen Fall vielleicht anders aussieht.

 

Ein Problem ist natürlich auch das wir feigen, keinen Bucherwürstchen keine eigene Lobby haben. Je nach Ausgestaltung kann vielleicht auch auf den Stammkunden hingewiesen werden. Der beste Datenschutz ist der Verzicht auf Erhebung,

 

Ein anderer Aspekt ist auch, und da haben wir in den Kommunen vielleicht einen Verbündeten,

ist die Frage: Wer bezahlt das?

Wahrscheinlich via Preiserhöhung wir Bucher.

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Ein Problem ist natürlich auch das wir feigen, keinen Bucherwürstchen keine eigene Lobby haben. Je nach Ausgestaltung kann vielleicht auch auf den Stammkunden hingewiesen werden. Der beste Datenschutz ist der Verzicht auf Erhebung,

 

 

 

Ein anderer Aspekt ist auch, und da haben wir in den Kommunen vielleicht einen Verbündeten,

 

ist die Frage: Wer bezahlt das?

 

Wahrscheinlich via Preiserhöhung wir Bucher.

 

 

Ja, der Verbraucherschutz wird vom Gesetzgeber bei diesem Thema viel zu wenig berücksichtigt.

 

:clown:

F CK

all I need is U

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Als ich kürzlich an der Kasse eines Supermarktes stand fiel mein Blick auf eine Packung sehr günstig angebotener Kondome.

Was natürlich die Frage auffwirft, ob diese auch "gewerbetauglich" sind.

Ein Qualitätssiegel für Fremddienstleister (Kondomhersteller, Hotels, ...) fände ich schon gut.

So eine Art "Stiftung Warentest" durch echte Profis eben. :clown:

Ich liebe die Frauen. Da kann Mann nix machen. :smile:

 

Statt die Ehe zu versuchen, sollst Du lieber Escorts buchen. :zwinker:

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Ich weiss nicht, on man die bestehende internationale Norm EN ISO 4074 noch durch spezielle Paysex-Normen ergänzen soll. Ziel ist doch, eine gewisse "Normalisierung des Berufsstandes zu erreich und ich fände das kontraproduktiv.

 

Zitat:

 

Quelle [ame]http://de.wikipedia.org/wiki/Kondom[/ame]

Normung

 

Kondome waren in Europa seit 1996 nach DIN EN 600 normiert. Diese [ame=http://de.wikipedia.org/wiki/Normung]Norm[/ame] regelte einerseits die Größe (mindestens 17 Zentimeter lang und (flach ausgebreitet) 4,4–5,6 Zentimeter breit), andererseits die Testverfahren, nach denen die Präservative auf ihre Haltbarkeit, Festigkeit und Dichtigkeit geprüft werden. Um zu prüfen, ob sie dicht sind, werden sie in eine [ame=http://de.wikipedia.org/wiki/Elektrolyt]Elektrolytlösung[/ame] getaucht. Leuchtet die Lampe an der Prüfstation auf, so fließt Strom durch das Kondom, das heißt es ist undicht und wird aussortiert. Beim Test auf Reißfestigkeit und Dehnungsfähigkeit muss ein Kondom eine Dehnung bis auf das Siebenfache seiner Normalgröße unbeschädigt überstehen. Einem Test der [ame=http://de.wikipedia.org/wiki/Stiftung_Warentest]Stiftung Warentest[/ame] aus dem Jahre 1999 zufolge erreichten allerdings drei von 29 getesteten Kondomen die Prüfziele nicht.

Seit 2002 gilt die internationale Norm EN ISO 4074, abgestimmt zwischen CEN und ISO, die unter anderem einen flexibleren Spielraum für Normierung der Größe einräumt. Das Kondom muss hiernach mindestens 16 cm lang sein und je nach Breite ein bestimmtes Mindestvolumen (im aufgeblasenen Zustand) garantieren. Eine Beschränkung auf maximal 5,6 cm Breite besteht nicht mehr, der Hersteller muss lediglich eine Standardabweichung von +/− 2 mm gegenüber dem auf der Verpackung angegebenen Wert einhalten. In Deutschland löst DIN EN ISO 4074 die Norm EN 600 ab. Kondome, deren Verpackung den Aufdruck „EN 600“ tragen, durften nur bis 2004 verkauft werden.[6] Fast alle auf dem europäischen Markt verfügbaren Kondome richten sich noch nach den maximalen und minimalen Größenangaben der DIN EN 600 (Stand: November 2005), während erste Hersteller anfangen, ihre Produktlinien anzupassen, um der vom Konsumenten gewünschten Größenvielfalt Rechnung zu tragen.

 

 

 

 

Qualitäts- und Gütesiegel

 

220px-Deutsche_Latex_Forschungsgemeinschaft_Kondome_logo.svg.png Qualitätssiegel der DLF

 

 

1981 wurde in Deutschland das erste Qualitätssiegel für Kondome erteilt: das DLF-Gütesiegel (DLF = Deutsche Latex-Forschungs- und Entwicklungsgemeinschaft). Die DLF ist ein Zusammenschluss von verschiedenen Herstellern. Um das Gütesiegel zu erhalten, wird am Kondom eine Reihe von Normprüfungen durchgeführt. Zusätzlich sind unabhängige Prüfungen von außen erforderlich.

Die Kondome werden in vier Prüfungen getestet:

 

  1. Dichtigkeitstest
  2. Aufblastest
  3. Dehnungstest
  4. Mikrobiologische Reinheit

In der Schweiz gibt es den „Verein Gütesiegel für Präservative“. Mit dem Gütesiegel wird garantiert, dass das Kondom der Euronorm für Präservative entspricht. Zusätzlich hat der Verein einen eigenen Kriterienkatalog. Jede Produktionseinheit wird von einem unabhängigen Labor getestet, bevor sie zum Verkauf freigegeben werden darf. Der Verein führt auch Stichproben in Verkaufsläden durch.

Bearbeitet von Asfaloth
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http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=3458

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=25268

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=3458

 

Wir hatten hier sogar schon mal die Dame zu Gast, die aus unklaren Rachegefühlen gegenüber ihrem untreuen Ehemann ein eigenes Forum aufmachte, dies dann aber gegenüber anderen Diskutanten schloss, da abweichende Meinungen anstrengend sind und das Weltbild stören.

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http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=25268

 

http://www.mc-escort.de/forum/showthread.php?t=3458

 

Wir hatten hier sogar schon mal die Dame zu Gast, die aus unklaren Rachegefühlen gegenüber ihrem untreuen Ehemann ein eigenes Forum aufmachte, dies dann aber gegenüber anderen Diskutanten schloss, da abweichende Meinungen anstrengend sind und das Weltbild stören.

 

Bemerkenswert auch:

 

Der erste Post im zweiten hier verlinkten Thread stammt von Asfaloth und beinhaltet Links zu bereits bestehenden Threads.

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Also wenn ich das einmal weiterspinne, dann habe ich ein WE mit einem Stammgast. Sagen wir einmal in München.

Dann melde ich mich zuerst einmalvim Westerwald ab. (Wo eigentlich???) Dann fahre ich nach München und melde mich dort an. Wir haben Sex. Also meldepflichtig. So weit ist das klar.

 

Dann fahren wir nach Stuttgart. Unterwegs blase ich ihm einen auf der Raststätte. Ist das meldepflichtiges Niemandsland oder muss ich vorher in den nächsten Ort fahren??? Haben die Meldestellen dann auch noch geöffnet, wenn wir mitten in der Nacht in Stuttgart ankommen???

 

Oder gibt es so etwas wie eine Monatsmeldekarte zum abknipsen?? Oder eine Fernmeldestelle via I Phone??

 

Ich kapiere sicherlich, das man sich am Heimatstandort einmal anmelden muss. Das hat mein Steuerberater auch gemacht. Aber wie bei jedem neuen Einsatzort eine Meldung machen??? Das geht doch gar nicht.

 

Also ich denke nicht, das wir davor wirklich Angst haben müssen. Einmal anmelden. Dann ist fertig.

 

Außerdem kann das sowieso keiner kontrollieren. Sonst müsste schließlich jedem der escortet ein Polizist nachfahren. Soviele freie Polizisten gibt es doch gar nicht. Ha, ha, ha

The 3 F rule:

"If you don't feed me, fuck me or finance me, your opinion on me doesn't really matter."

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Also wenn ich das einmal weiterspinne, dann habe ich ein WE mit einem Stammgast. Sagen wir einmal in München.

Dann melde ich mich zuerst einmalvim Westerwald ab. (Wo eigentlich???) Dann fahre ich nach München und melde mich dort an. Wir haben Sex. Also meldepflichtig. So weit ist das klar.

 

Dann fahren wir nach Stuttgart. Unterwegs blase ich ihm einen auf der Raststätte. Ist das meldepflichtiges Niemandsland oder muss ich vorher in den nächsten Ort fahren??? Haben die Meldestellen dann auch noch geöffnet, wenn wir mitten in der Nacht in Stuttgart ankommen???

 

Oder gibt es so etwas wie eine Monatsmeldekarte zum abknipsen?? Oder eine Fernmeldestelle via I Phone??

 

Ich kapiere sicherlich, das man sich am Heimatstandort einmal anmelden muss. Das hat mein Steuerberater auch gemacht. Aber wie bei jedem neuen Einsatzort eine Meldung machen??? Das geht doch gar nicht.

 

Also ich denke nicht, das wir davor wirklich Angst haben müssen. Einmal anmelden. Dann ist fertig.

 

Außerdem kann das sowieso keiner kontrollieren. Sonst müsste schließlich jedem der escortet ein Polizist nachfahren. Soviele freie Polizisten gibt es doch gar nicht. Ha, ha, ha

 

Es geht ja nicht um Steuern, sondern darum sich zu deinem Schutz zu überwachen. Das Beispiel wird meine Erachtens nach von den derzeitigen Überlegungen nicht abgedeckt. Es ist ja auch nicht ganz alltäglich. Ich denke nach, bzw. vor der Abmeldung sollst du keine Dienstleistungen mehr vornehmen, keinen Kontakt zum Bucher haben. Es geht also gar nicht.

 

:blinken: Die Sexbezirksgrenzen müssen, ja auf den Autobahnen auch erst mal ausgezeichnet werde. In Betracht kommt auch das für eine derart erweitert, gewerbliche Nutzung der Bundesverkehrsflächen eine Mautaufschlag erhoben wird, eine Gleichstellung mit dem Güterverkehr. :kugeln:

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Dann fahren wir nach Stuttgart. Unterwegs blase ich ihm einen auf der Raststätte. Ist das meldepflichtiges Niemandsland oder muss ich vorher in den nächsten Ort fahren???

 

 

Zunächst bist du auf einer Raststätte zwischen München und Stuttgart von der Sperrgebietsverordnung betroffen. Wenn die Raststätte noch in Bayern liegt, musst du noch die Hygenieverodnung beachten.

 

Das alles sind bestehende Verordnungen.

Nach dem Eckpunktepapier zum ProstSchG musst du eben mit dem Sex an einen neuen Ort (neue Gemeinde) warten, bis du dich ordnungsgemäß angemeldet hast und die Bestätigung deinem Kunden gezeigt hast, damit er weiß, dass er dich ordnungsgemäß fi*** darf.

 

Du behauptest zwar, dass du "Blond" bist, aber ich denke, du begreifst jetzt, wie wirklichkeitsfremd dies hauptsächlich für den Escortbereich ist. Und deswegen muss die Stimme laut erhoben werden, dass dieser Unfug nicht umgesetzt wird.

Denn auch du willst doch neue Kunden, möglichst Stammi, haben, und wenn du da in München plötzlich einen Scheinfreier vor dir hast ...............

 

Gruß Jupiter

Bearbeitet von Jupiter

"Wenn du fühlst, dass in deinem Herzen etwas fehlt, dann kannst du, auch wenn du im Luxus lebst, nicht glücklich sein."

 

(Tenzin Gyatso, 14. Dalai Lama)

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Hallo lieber Jupiter. Ich begreife schon wie realitätsfremd das mit diesem Meldekram alles ist denke ich.

 

Daher kapiere ich ja dieses ganze Panikmacherei so überhaupt gar nicht. Also ich habe da keine Angst davor.

Da ist doch die Gefahr an einen gefährlichen Gast zu geraten viel höher. Da sehe ich wirklich ein Problem und da beschützt mich auch niemand.

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Hallo lieber Jupiter. Ich begreife schon wie realitätsfremd das mit diesem Meldekram alles ist denke ich.

 

Daher kapiere ich ja dieses ganze Panikmacherei so überhaupt gar nicht. Also ich habe da keine Angst davor.

Da ist doch die Gefahr an einen gefährlichen Gast zu geraten viel höher. Da sehe ich wirklich ein Problem und da beschützt mich auch niemand.

 

Ich sehe hier keine Panikmache. Man kann das Ganze auch im Zusammenhang mir der allgemeinen Datensammel-und Datennutzungswut sehen, da macht es schon Sorgen.

 

Gäste und Agenturen können ein Problem sein, Staaten aber auch.

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