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Prostitution und Öffnungsklagen - Nachgedacht


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Prostitution 2020 – Nachgedacht – Öffnungsklagen – Intensionen und Co.

In den offenen Diskussionen der vergangenen Tage, die mit einer neu etablierten Arbeitsgruppe in Trier, aber auch „privat“ mit einigen Betreiberinnen und Betreibern intensiv geführt wurden, kamen interessante Denkanstösse heraus, die an dieser Stelle einmal als „Gedanken-Kette“ verarbeitet habe und nun zur Diskussion stellen möchte

Step 1: Sex ist in Deutschland generell nicht verboten und war es im weit übertragenen Sinn auch nur, wenn man mit mehr als einer Person aus einem anderen Haushalt verkehrte! In der Regel findet Sex zwischen 2 Personen statt.

Step 2: Das Risiko einer Infektion mit Corona ist bei privatem und gewerblichem Sex gleich groß! Womöglich ist das Risiko im gewerblichen Bereich sogar geringer, da Kondomverwendung häufiger stattfindet?

Step 3: Prostitution ist in den meisten Bundesländern nicht explizit verboten! In den meisten Landesverordnungen sind Prostitutionsstätten untersagt und „ähnliches“! Was ist ähnlich? Nicht genau definiert!

Step 4: An den Orten, wo Prostitution als solches nicht verboten ist, können Sexdienstleisterinnen Gäste in der ihrer privaten Wohnung „einzeln“ empfangen oder aber auch außer Haus besuchen. Das dies passiert, dürfte außer Frage stehen.

Step 5: Prostitution in dafür speziell vorgesehenen Räumen, die dafür sogar ein Hygienekonzept haben und Schutz bieten, ist nicht zulässig!

Meine Schlussfolgerung: der gewerbliche Sex in hygienisch geeigneten Räumen ist bezogen auf eine Infektion mit Corona „gefährlicher“ als die Ausübung „in freier Wildbahn“? Und es geht ja nicht um die „Moral“, sondern um eine Gefährdung!

In der Praxis befinden wir uns seit einigen Tagen in einer „Welle“, aber nicht in der ausgebliebenen „Corona-Welle“, sondern in einer „Klagewelle“, bei der einige wenige Betreiberinnen und Betreiber inzwischen gegen eine Ungleichbehandlung vorgehen: Wellness-Massage, Tattoo und Piercing sind als körpernahe Dienstleistungen erlaubt und hier kann auch auf die 1,5 m Körperabstand verzichtet werden, wenn andere Hygiene-Maßnahmen eingehalten werden.

Die meisten „Klagekonzepte“, die mir bekannt sind, arbeiten mit einem Stufenplan: man klagt „zunächst“ auf eine eingeschränkte Nutzung, etwa auf  „Wellness-Massage“mit Hygienekonzept oder auf „Escort ohne erotische Handlungen“, um „den Laden“ irgendwie erst einmal „auf“ zu bekommen. Die „Gleichstellung“ mag vor Gericht durchgehen, ist aber nur ein Teil-Erfolg! Über Risiko und Nebenwirkungen informiert ihr Arzt oder der zugelassene Rechtsanwalt!

Warum fehlt momentan noch das „offene Visier“, bei dem man konkret auf die überfällige Öffnung der „Prostitutionsstätten“ klagt oder das Recht zur „Prostitutionsvermittlung“ klar einfordert? 

Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht“, wären m.E. die Sexarbeiterinnen, die in ihrer Berufsausübung stark behindert und sogar gefährdet werden, da sie nicht in geschützter Umgebung, sondern eben, wie schon geschildert, „in der freien Wildbahn“ arbeiten müssen, um das notwendige Brot zu verdienen. Die Sexarbeiterinnen müssen, quasi durch den Staat gezwungen, hohes Risiko gehen und Betreiberinnen und Betreiber müssen zusehen, wie illegale Strassenstriche vor dem geschlossenen Bordell entstehen, die auch noch „geduldet“ werden, weil es den Ordnungsbehörden an Personal fehlt! Eine absurde Situation, die ich am vergangenen Wochenende im Frankfurter Bahnhofsviertel persönlich beobachten konnte! Über 50 zwinkernde „Damen mit Gucci-Imitaten“, die auf Kundenfang waren und an deren „Intensionen“ kein Zweifel bestand!

Was kann man tun? – Mein Aufruf an die „Experten“ in meiner Facebook-Gruppe und an die „begleitenden Juristen“:

Lasst uns darüber nachdenken eine Strategie in dieser Richtung parallel zu entwickeln!

 

https://prostitution2017.de/schutzgesetz/2020/05/27/prostitution-2020-nachgedacht-oeffnungsklagen-logik-und-co/

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vor 22 Minuten schrieb Howard Chance:

Prädestiniert für eine möglichst kollektive Klage, womöglich vor dem Bundesverfassungsgericht“

Nachdenken ist immer gut, dabei sollte das Gedächtnis aber auch ein bissl zurück reichen. Nachdenken könnte man über die Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Verfassungsbeschwerde. Erinnern könnte man sich, warum eine andere Verfassungsbeschwerde kläglich gescheitert ist. An Zulässigkeitsvoraussetzungen.

Große Reden schwingen können viele Protagonist_innen. Selten allerdings wird dabei nachgedacht, leider. Warum  nicht gleich direkt der EGMR :clown:

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Ich denke, dass man zunächst eine Normenkontrollklage beim zuständigen OVG stellen müsste und falls diese abgelehnt wird beim Landesverfassungsgericht. Aber Jakob ist der Jurist. sofern ich betroffen wäre, würde ich klagen.

Soweit ich mitbekommen habe, dürfen Dinner-Dates wieder vermittelt werden. Aber wer kontrolliert, ob es beim Dinner bleibt? :blinken: 

Bearbeitet von xx2009

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 1 Stunde schrieb xx2009:

Soweit ich mitbekommen habe, dürfen Dinner-Dates wieder vermittelt werden. Aber wer kontrolliert, ob es beim Dinner bleibt? :blinken: 

In Berlin* gibt es Scheinbuchungen mit Kontrolleuren, die Kolleginnen schon erwischt haben, die würden bei einer eingeschränkten Erlaubnis auf reine Dinner Dates vielleicht intensiviert werde. Die Behörden sind ja nicht blöd, die wissen, dass jeder ein Schlupfloch sucht.
Wenn da mitbekommen wird, dass Dinner Dates nicht alles sind, was abläuft, ist man ganz schön gefickt. Und zwar nicht im guten Sinne des Wortes.

(Ist übrigens auch ein Grund dafür, dass die Kommunikation mit Escorts per Mail o. Whatsapp gerade sehr vorsichtig abläuft und keine von uns sich irgendwie schriftlich ein Risiko eingehen möchte, selbst wenn es um Dates in der Zukunft geht. Seht es uns da bitte nach, die wenigsten von uns haben Lust 5000€ Strafe zu zahlen.)

 

*und jetzt auch bekannte Fälle in NRW

Alice macht 'ne Pause.

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Eigentlich wollte ich mich dazu nicht äußern, aber da es jetzt erwähnt wurde Antworte ich auch dazu.

xx2009 hat recht. Allerdings gilt das nicht für uns alle. Das entscheidet leider jede Stadt anders. Düsseldorf darf es nicht, jedenfalls nicht über die aktuelle Agentur Seite. Wenn ich es richtig vertsanden müssten wir eine neue Agentur Seite aufbauen, diese natürlich auf reine Begleitung, ein zweites Gewerbe wo drin steht reine Begleitagentur ohne Erotik.

Wieso ich das weiß, da ich nachgefragt habe und gestern Telefonisch das NEIN erhalten habe.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 53 Minuten schrieb Diary Lady Escort:

Telefonisch das NEIN erhalten habe

Nebenbei angemerkt, wichtige Dinge telefonisch regeln/fragen zu wollen ist zwar sehr beliebt, weil das Fertigen von "Schriftsätzen" eher unangenehm empfunden wird, birgt aber das Risiko von Mißverständnissen bis hin zu Falschinformationen durch den Behördenmensch. Einfache Psychologie. Mit "nein" sagen ist der Behördenmensch immer auf der sicheren Seite, sein Arsch steht im Fall der Fälle nicht ungeschützt im Wind. Zumal ja solche Telefonate seltenst mitgeschnitten werden (dürfen) und man sich dann behördlicherseits immer auf ein "Mißverständnis" berufen kann, wenn das "nein" unzutreffend war.

Ich würde solche Dinge immer schriftlich anfragen, so dass man auch (hoffentlich, idealerweise auch zeitnah) eine schriftliche Antwort bekommt. Die ist dann nämlich im Zweifelsfall auch belastbar.

Auch wenn man schon telefonisch nachgefragt hat, kann man schriftlich hinterher schicken mit etwa dem folgenden Inhalt "Sehr geehrte Damen und Herren, bezugnehmend auf meine Telefonat mit Herrn/Frau am xx.xx.xxxx habe ich es so verstanden, dass reine Begleitung (= unter eindeutigem Ausschluß intimer oder sexueller Dienste) über meine Agentur nach wie vor nicht angeboten werden darf. Ich bitte um Bestätigung, dass mein Verständnis zutreffend ist und um Mitteilung der Gründe".

Bearbeitet von Jakob
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Für die Behörde ist es keinerlei Mehraufwand dies beispielsweise per Email anstatt per Telefon mitzuteilen. Macht nicht mehr Arbeit als zweimal zu telefonieren. Es ist befremdlich, wenn auf eine schriftliche Anfrage nur telefonisch "beschieden" wird. Ich würde also um schriftliche Bestätigung bitten, und zwar auch unter Hinweis auf die existentielle Wichtigkeit (für das Agenturunternehmen) einer zutreffenden behördlichen Information

Bearbeitet von Jakob
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Ich bin schon am Handeln, und werde alles versuchen das auch wir zu unserem Recht kommen. Ich habe lange genug die Füße still gehalten. Allerdings möchte ich den Mitarbeitern der Behörde nichts böses, die haben ihre Anweisungen und können nichts dafür. Die für uns zuständigen sind immer nett und freundlich.

 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Deswegen ist es wichtig zu klagen. Viele Regelungen der aktuellen Coronaschutzverordnung in NRW sind schlichtweg nicht verhältnismässig. Eine Normenkontrollklage kostet nicht viel und je mehr es werden, regt den ein oder anderen Richter zum Denken an.

Der Hobbit in NRW ist erstaunlich still im Moment. Wahrscheinlich hat ihm die ZK-Mutti mal ordentlich den Arsch versohlt. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Aus der neusten Corona Schutz Verordnung NRW
 

Zitat

Freizeit- und Vergnügungsstätten (1) Der Betrieb der folgenden Einrichtungen und Begegnungsstätten sowie die folgenden Angebote sind untersagt: 1. Bars, Clubs, Diskotheken und ähnliche Einrichtungen, 2. Wellness-, Erlebnis- und „Spaßbäder“ (unter Ausnahme von Bahnen-Schwimmbecken), Saunen und ähnliche Einrichtungen, 3. Spielbanken unter Ausnahme der Automatenspiele,
4. sexuelle Dienstleistungen in und außerhalb von Prostitutionsstätten, Bordellen und ähnlichen Einrichtungen.

Hier die gesamte Fassung ab 30.5.2020
https://www.land.nrw/sites/default/files/asset/document/2020-05-27_fassung_coronaschvo_ab_30.05.2020_lesefassung.pdf?fbclid=IwAR22T2aGHQjs-2hQjvbs1EzGHzN6eaAWsMVh9_mOMZtYjMrwhbn6tvqnqNE

Wenn man das alles durchgelesen hat, bleibt man am besten im Keller ...

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Ich glaube, der Schlüssel liegt eher in der Häufigkeit der Kontakte als am Sex. Eine weit verbreitete Ansicht ist, dass Sex im Akkord stattfindet. Verbunden mit der üblichen Diskretion im Gewerbe, entstehen Bedenken von häufigen und nicht nachvollziehbaren, intensiven Kontakten.

Ich würde zunächst in diese Richtung denken und versuchen dafür ein schlüssiges Konzept zu finden.

Bearbeitet von Achim
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In Bordellen lebt das Geschäft von häufigen, nicht nachvollziehbaren sexuellen Kontakten. Man kann das Geschäftsmodell natürlich umwandeln, dann stecken Männer ihren Schwanz durch ein Glory Hole und kriegen mit dem Gummihandschuh einen abgewichtst..Da gab´s sogar einen bekannten Spielfilm drüber.

Perfekt für die Pandemie, bringt aber wahrscheinlich nicht viel Kohle.

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Moin moin,

nun ich verfolge diese Diskussion schon ein paar Tage lang.

schaut mal auf den folgenden link https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

in der Schweiz sind ab 06.06.2020 wieder Erotikbetriebe zugelassen, sowie auch Escort nehm ich an.

und machen wir uns mal nichts vor, die Escort agenturen werden sagen, das die Damen alle gesund sind und die für den Erotikbereich vorgeschriebenen Abstands und Hygienevorschriften werden nicht beachtet...! und was hinter verschlossenen Türen passiert ist dann klar. Vorallem wenn es dann noch Stammkunden der Agenturn sind, dann wird das eher locker gesehen....

Was meint ihr dazu?

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Was willst Du jetzt dazu lesen ?

Vorausgesetzt, die Agentur darf offiziell ihren Betrieb wieder aufnehmen......Seriöse Agenturen vertreten die Damen und jede Dame ist für ihre Gesundheit selbst verantwortlich.  Es liegt ncht in der Verantwortung und auch nicht in den Befugnissen oder Möglichkeiten einer Agentur, Listen mit Körpertemperaturen der bei ihr gelisteten Damen zu führen oder beim Date auf Abstandsregeln zu achten.

Und denkst Du, ein Bucher ist daran interessiert, ein date mit einer fiebrigen, hustenden Dame durchzuziehen, Agentur oder Independent  ?? i

ch eher nicht, unabhängig von Corona. Würdest Du ?

Bearbeitet von Asfaloth
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also ich lese das so, das der Erotikbereich ab 06.06.2020 wieder öffnet. Die Agenturen argumentieren, das die Damen alle gesund sind und bereit für Dates wären. Denkst Du, das so manche Agentur das juckt, das Corona nicht verschwunden ist?

Die meisten Agenturen versuchen zu überleben und da ist es denen egal, hauptsache es kommt Geld rein. Wenn die Damen sagen, sie sind gesund, dann ist es ihnen egal und machen Dates aus. Ist leider so! Und machen wir uns nichts vor, Stammkunden wurden selbst bei Corona-Verbot /Beschränkung mit Dates versorgt.

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22 minutes ago, Asfaloth said:

Und denkst Du, ein Bucher ist daran interessiert, ein date mit einer fiebrigen, hustenden Dame durchzuziehen, Agentur oder Independent  ?? i

Habt ihr es immer noch nicht kapiert?  
Man kann eine Covid-19 Infektion haben, keine Symptome zeigen und trotzdem jeden der einem zu Nahe kommt, anstecken. Ob Du eine Escort besuchst oder die in eine Kneipe gehst.   Das Risiko in der Kneipe ist grösser denn Du triffst mehr Menschen in der Kneipe.  Eine Escort zu treffen ist eine der relativ risikoarme Aktivität.
 

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Unseriöse Agenturen die sich schon vor Corona nicht an Gesetze gehalten haben, werden dies wahrscheinlich jetzt auch nicht tun. 

Seriöse Agenturen, wovon es übrigens viele gibt, wo auch Diary zu zählt, werden alles mögliche Versuchen sich weiter an die Regeln zu halten. Mit Symptome würde keine Diary Lady in ein Date gehen. Wenn jemand keine Symptome hat, gilt auch für Herren, hat Quaeker ja schon was zu geschrieben. 

Nachtrag : Wenn es in Deutschland wieder erlaubt ist, einfach bei den seriösen wie uns buchen, wo man weiß das Agentur und Damen Verantwortungsvoll mit allem umgehen :heilig: :classic_tongue:

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 4 Stunden schrieb Flori0202:

Moin moin,

nun ich verfolge diese Diskussion schon ein paar Tage lang.

schaut mal auf den folgenden link https://www.bag.admin.ch/bag/de/home/krankheiten/ausbrueche-epidemien-pandemien/aktuelle-ausbrueche-epidemien/novel-cov/massnahmen-des-bundes.html

in der Schweiz sind ab 06.06.2020 wieder Erotikbetriebe zugelassen, sowie auch Escort nehm ich an.

und machen wir uns mal nichts vor, die Escort agenturen werden sagen, das die Damen alle gesund sind und die für den Erotikbereich vorgeschriebenen Abstands und Hygienevorschriften werden nicht beachtet...! und was hinter verschlossenen Türen passiert ist dann klar. Vorallem wenn es dann noch Stammkunden der Agenturn sind, dann wird das eher locker gesehen....

Was meint ihr dazu?

Das ist alles schön und richtig, hat aber natürlich einen Haken.

Die Nachvollziehbarkeit der Kontakte muss sicher gestellt sein und das geht nur durch Abgabe der persönlichen Daten.
Das wird problematisch. Wir haben gute Kontakte in die Schweiz und es ist davon auszugehen, dass die zuständigen Ämter oder die Polizei, dass auch akribisch prüfen werden.

 

vor 2 Stunden schrieb Diary Lady Escort:

Nachtrag : Wenn es in Deutschland wieder erlaubt ist, einfach bei den seriösen wie uns buchen, wo man weiß das Agentur und Damen Verantwortungsvoll mit allem umgehen :heilig: :classic_tongue:

Alle anderen Agenturen machen das nicht ?

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