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Prostitution – Aktuelle Lage Juli 2020 – RedlightON und weitere Aktionen


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vor 2 Stunden schrieb Diary Lady Escort:

Kennst Du unseren Beruflichen und Privaten Kontostand? Weißt Du wieviel wir Verdienen? Was wir an Berufliche wie auch Privaten Kosten haben? NEIN!!! Was glaubst Du den wie es nach 4 Monaten ohne Einnahmen aussieht? Und wir gehören zu den kleinen Agenturen.

Sorry Silvia. Das ist sch**ße, allerdings hat das Problem so ziemlich jeder nach vier Monaten.

Leider ist es auch so, dass persönliche und betriebliche Kosten das eigene Problem sind und die interessieren die Gegenseite nicht.

Man kann auch davon ausgehen, dass sich auch auf Behörden von selbst nichts tun wird. Dafür gibt es einfach viel zu viele, die denen die Bude einrennen und wer immer nett und freundlich ist, wird nett und freundlich behandelt. Aber das war es. Natürlich könnte sich dein zuständiges Ordnungsamt kümmern. Werden sie aber nicht tun. Denn es ist dein Problem und nicht ihres. Und es rennen denen wahrscheinlich noch viele andere die Bude ein.

Mein erster Chef hat dann immer gesagt: "Was meinst du, wer sich um deine Interesse kümmern soll, wenn du es nicht tust". Habe ich damals mit Mitte 20 als arrogant empfunden. Aber er hatte Recht. Wenn die anderen nicht erkennen, dass du sowohl ein Ziel hast als auch den Willen, dieses Ziel durchzusetzen, wirst du zwar nett behandelt, aber nicht erst genommen.

Zitat

Dieses Verallgemeinern und davon auszugehen das jeder in der Branche einen mega Verdienst hat, geht mal null. Sorry Wanninger, das musste nun mal raus.

Nochmal: Es hat keiner jemals behauptet, dass alle einen Elefanten im Keller haben, um die Geldscheine zusammenzutreten, damit die neuen auch noch reinpassen. Ändert nichts daran, dass die Branche nicht am Hungertuch nagt und insgesamt Potenzial da wäre. Zumal es sich hier um ein Problem handelt, das nicht einen einzelnen trifft, sondern alle.

Bearbeitet von Wanninger
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vor 3 Minuten schrieb Wanninger:

Je höher die übliche Honorare sind, um so schlagkräftiger und penetranter werden sie.

Nur am Rande, das ist in dieser Allgemeinheit ein Trugschluss. Ebenso, wie es ein Trugschluss ist zu meinen, dass das gleichzeitige Aufmarschieren einer ganzen Reihe von Anwälten die Chancen erhöht. Es kommt in aller Regel ausschließlich auf die Kompetenz des (federführenden) Anwalts an (und natürlich die Sach- und Rechtslage). Ausnahmen, wie beispielsweise "Ministeriums-nahe" Großkanzleien bestätigen auch hier die Regel.

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vor 3 Stunden schrieb Act One Escort Service:

Um es einmal deutlich zu machen.

Im Escort Gewerbe besteht kaum bis überhaupt keine Solidarität.
Wenn es so wäre, könnte man gemeinsam sicher einiges auf den Weg bringen.

MC stellt hier einen nur für Agenturen zugänglichen Raum zur Verfügung, der überhaupt nicht genutzt wird.
Da könnte man sich einmal über Faker austauschen, gegenseitig warnen etc.

Jeder kocht sein eigenes Süppchen.

Unsere Freundschaften mit anderen Agenturen und Independents, kann man an den Fingern einer Hand abzählen.

 

Dann sollten sich doch die legal agierenden Agenturen endlich einmal darüber im Klaren werden, dass der Gegner/Feind nicht bei den legalen Agenturen zu suchen ist, sondern bei den illegalen Agenturen. Die machen euer legales Geschäft kaputt!!! Begreift das doch endlich! (an die gesamte legale Branche gerichtet, nicht speziell an hier schreibende Agenturen!!!)

 

Bearbeitet von Wulf

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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@Act One Escort Service

Er geht halt gefühlsmäßig von den Honoraren aus, die er zahlt, das kann man ja durchaus als "heftig" empfinden. Man kann aber ja einfach mal eine Überschlagsrechnung machen.

Im Schnitt wird eine Agenturdame wohl vielleicht einmal die Woche ein 600,-- Date haben (wäre ein 860,-- Date mit Agenturprovision, also für den Kunden ein 860,-- Date). Im Schnitt, wohlgemerkt. Macht 2.400,-- vor Steuern. Sofern hauptberuflich, muss davon neben der Steuer die Krankenkasse voll bezahlt werden, also das Doppelte dessen, was Angestellte auf dem Lohnzettel als Abzug sehen. Das verfügbare Einkommen liegt dann bei rund 1.500,--, pro Monat, wobei keinerlei anderen Versicherungen neben der Krankenversicherung angenommen sind. Und kein Auto oder sonstige laufenden Kosten, wie Miete, Heizung, Strom, Handy, Internet angesetzt. So ganz große Sprünge sind da nicht drin, erst recht nicht, wenn eisern eine Rücklage aufgebaut wird und/oder in eine Altersvorsorge eingezahlt wird (leider nur zu selten). Und mitunter sind auch noch "Altlasten" (=Schulden) abzutragen.

Eine Agentur mit 10 solcher "Durchschnittsfrauen" wird dann bei 30% 7.200,-- pro Monat vor Steuern haben. Hieraus läßt sich ein verfügbares Einkommen von ca. 3.700,-- abschätzen (dabei habe ich die Krankenversicherung mit 600,-- und monatliche Betriebskosten von 1.000,-- sowie keinerlei sonstige Versicherung oder Altersvorsorge angenommen, Miete, Auto, etc. gehen davon noch runter).

Sicherlich gibt es Frauen und Agenturen, die da haushoch drüber liegen. Das ist aber wohl eher die Ausnahme und bei der Schätzung "im Mittel" ja berücksichtigt.

Falls diese Schätzung grob realitätsfern ist, lasse ich mich gerne korrigieren, ab liebsten nach oben. Das ist ernst gemeint. Ich freue mich, wenn andere Menschen (auch) gut verdienen.

Bearbeitet von Jakob
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vor 1 Stunde schrieb Wulf:

Das sehe ich auch so....gleichwohl sollte jeder Portogeld für einen Brief an Laschet, Laumann und ggfs. den zuständigen Bundestagsabgeordneten aufbringen können.

Legale Agenturen können doch aus vollen Hosen stinken....Ihr habt einen langen Konzessionierungsprozesss durchlaufen, zahlt regelmässig eure Steuern, alle Escorts sind auch angemeldet, das ProstSchg wird vollumfänglich eingehalten....und jetzt werdet ihr mit einem Berufsverbot belegt, das auch aus Infektionssicht nicht nachvollziehbar ist. Aus meiner Sicht ist das von mir verfasste Schreiben "wasserdicht".

Beim Lesen der Zeilen kommt mir der Gedanke, dass in NRW dafür doch eigentlich der 56 IfSG oder 65 IfSG greifen müsste. Ist doch so etwas wie eine Zwangsschliessung. Dafür müsste dann die Behörde aufkommen. 

Ich weiss, dass der LVR alle Anträge ablehnt, aber diverse Klagen schon laufen. Allerdings bisher noch offen. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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vor 29 Minuten schrieb Jakob:

Falls diese Schätzung grob realitätsfern ist, lasse ich mich gerne korrigieren, ab liebsten nach oben. Das ist ernst gemeint. Ich freue mich, wenn andere Menschen (auch) gut verdienen.

Deine Schätzung ist für ein Durchschnittsescort absolut zutreffend. Schwankungen kommen im Jahr immer vor (Messezeiten, Weihnachten, Ferien,...).
Dazu kommt noch, dass viele Menschen denken, dass wir alle nur von Date zu Date hüpfen, oft jeden Tag eins - das ist für die meisten Escorts jedoch eine ziemliche Utopie. Selbst ein Date pro Woche ist kein Standard.

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Alice macht 'ne Pause.

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vor 26 Minuten schrieb xx2009:

Beim Lesen der Zeilen kommt mir der Gedanke, dass in NRW dafür doch eigentlich der 56 IfSG oder 65 IfSG greifen müsste. Ist doch so etwas wie eine Zwangsschliessung. Dafür müsste dann die Behörde aufkommen. 

Ich weiss, dass der LVR alle Anträge ablehnt, aber diverse Klagen schon laufen. Allerdings bisher noch offen. 

Mit dem IfSG kenne ich mich Null aus. Vielleicht ist es ja so, dass die aktuellen Hygieneverordnungen das IfSG overrulen? 

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 10 Minuten schrieb Wulf:

Mit dem IfSG kenne ich mich Null aus. Vielleicht ist es ja so, dass die aktuellen Hygieneverordnungen das IfSG overrulen? 

Nein. Ich habe schon zahlreiche inhaltsgleiche Schreiben vom LVR gesehen. Die verweisen darauf, dass die bei einem Betriebsverbot angeblich nicht zuständig sind. Wenn der Laden wg. Quarantäne geschlossen wird, zahlen die anstandslos.

Aber Wulf, ich bin gerade ein wenig entsetzt und mein Weltbild bröckelt. Du kennst Dich nicht aus? :blinken: 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

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vor einer Stunde schrieb Jakob:

@Act One Escort Service

 

Falls diese Schätzung grob realitätsfern ist, lasse ich mich gerne korrigieren, ab liebsten nach oben. Das ist ernst gemeint. Ich freue mich, wenn andere Menschen (auch) gut verdienen.

Die Korrektur soll mal Wanninger vornehmen, der kennt sich ja bestens aus . . . :kugeln:

vor 31 Minuten schrieb xx2009:

Aber Wulf, ich bin gerade ein wenig entsetzt und mein Weltbild bröckelt. Du kennst Dich nicht aus? :blinken: 

Das macht ihn doch sympathisch.

Im Gegensatz zu anderen gibt er jedenfalls zu, wenn er sich mit etwas nicht auskennt.

act-one-escortservice.jpg

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vor 42 Minuten schrieb xx2009:

Aber Wulf, ich bin gerade ein wenig entsetzt und mein Weltbild bröckelt. Du kennst Dich nicht aus? :blinken:

:lach:

Eine gute Allgemeinbildung verbunden mit Interesse am aktuellen Geschehen und einer 40 jährigen Berufspraxis in anspruchsvollen Positionen und unterfüttert mit der nachgewiesenen Befähigung wissenschaftlich arbeiten zu können, versetzt einen in die Lage, oftmals mitreden zu können. Und wenn ich bei einem Thema keine Lust habe, dann halte ich mich auch raus....will mir ja nicht nachsagen lassen, dass ich wieder falsch liege....:grins:

Habe jetzt aus Interesse mal kurz nachgeschaut und festgestellt, dass sich § 65 auf die Entschädigung von Gegenständen bezieht?

Und bei §56 habe ich folgendes gefunden:

Betriebsschließungen aufgrund der Allgemeinverfügung fallen nicht unter Entschädigungen nach §56 IfSG.

Bearbeitet von Wulf

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vor 10 Minuten schrieb Wulf:

Habe jetzt aus Interesse mal kurz nachgeschaut und festgestellt, dass sich § 65 auf die Entschädigung von Gegenständen bezieht?

Dann arbeiten wir an Deiner 40jährigen Allgemeinbildung

§ 65 Entschädigung bei behördlichen Maßnahmen

(1) Soweit auf Grund einer Maßnahme nach den §§ 16 und 17 Gegenstände vernichtet, beschädigt oder in sonstiger Weise in ihrem Wert gemindert werden oder ein anderer nicht nur unwesentlicher Vermögensnachteil verursacht wird, ist eine Entschädigung in Geld zu leisten; eine Entschädigung erhält jedoch nicht derjenige, dessen Gegenstände mit Krankheitserregern oder mit Gesundheitsschädlingen als vermutlichen Überträgern solcher Krankheitserreger behaftet oder dessen verdächtig sind. § 254 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist entsprechend anzuwenden.

Das Vernichten von Gegenständen ist nur ein Teil. 56 gilt für Schliessungen aufgrund Quarantäne und der LVR nimmt genau das als Grund. 

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vor 7 Minuten schrieb xx2009:

Dann arbeiten wir an Deiner 40jährigen Allgemeinbildung

40 jährige Berufspraxis.....Allgemeinbildung ist > 60 Jahre..... :blinken:

Und nein, ich zähle das IfSG nicht zur Allgemeinbildung....aber Danke für den Hinweis...jetzt müsste man wissen, was ein Vermögensnachteil ist und ob laufendes Einkommen dazu zählt? Denke eher nicht. Aber vielleicht könnte man argumentieren, dass eine Escort Agentur einen bestimmten Wert vor Corona hatte und jetzt eben nicht mehr?

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"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 12 Minuten schrieb Wulf:

40 jährige Berufspraxis.....Allgemeinbildung ist > 60 Jahre..... :blinken:

Und nein, ich zähle das IfSG nicht zur Allgemeinbildung....aber Danke für den Hinweis...jetzt müsste man wissen, was ein Vermögensnachteil ist und ob laufendes Einkommen dazu zählt? Denke eher nicht. Aber vielleicht könnte man argumentieren, dass eine Escort Agentur einen bestimmten Wert vor Corona hatte und jetzt eben nicht mehr?

 

vor 10 Minuten schrieb Jakob:

Die in Frage stehenden  Maßnahmen beruhen auf §28 IfSG und nicht auf §§ 16 und 17 IfSG. Daher §65 IfSG wohl nicht anwendbar.

Hier mal ein interessanter Blog dazu. https://www.hammer-rechtsanwaelte.de/blog/Steht-Ihnen-eine-Entschaedigung-nach-65-IfSG-fuer.fe943.php

 

@Jakob Du hast des Pudelskern erfasst. Darum wird gerade gestritten. 

Bearbeitet von xx2009

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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P.S.: §56 IfSG kann man wohl auch knicken, außer man gehört zu einer dieser Personengruppen: " Ausscheider, Ansteckungsverdächtiger, Krankheitsverdächtiger oder als sonstiger Träger von Krankheitserregern im Sinne von § 31 Satz 2"

Wer gesund ist und auch nicht Virenträger (oder "verdächtig"), der hat also keinen Anspruch aus §56 IfSG.

vor einer Stunde schrieb xx2009:

Hier mal ein interessanter Blog dazu. @Jakob Du hast des Pudelskern erfasst. Darum wird gerade gestritten.

Wo denn (Link scheint zufehlen)? :classic_wink:

Edit: merci für die Ergänzung oben.

Zum Blog, interessant, aber vermutlich eine Minderheitenmeinung. Ich würde diesen Klageweg nur gehen, wenn ich das Geld dafür absolut übrig hätte, beispielsweise ansonsten in die Spielbank oder zu tollen Huren tragen würde :classic_wink:

Warum? §16 IfSG scheint "Tatsachen" zu betreffen, welche zur einer Infektion führen können, oder wenn solche "Tatsachen" anzunehmen sind. "Tatsachen" sind m.E. konkrete Umstände und nicht allgemeine Gefahrenlagen. Jedenfalls würde ich als Staat so argumentieren.

Eine solche Tatsache wäre beispielsweise, dass eine Virenquelle konkret in einem Betrieb festgestellt wird, oder dass das anzunehmen ist (beispielsweise weil Mitarbeiter infiziert sind). Damit dürfte nicht gemeint sein, dass Betriebe wegen einer allgemeinen Gefahrenlage geschlossen bleiben müssen (ohne dass dafür eine konkrete Tatsache im Betrieb zu Grunde liegt).

Vermutlich kann Tönnies Entschädigung nach §65 IfSG erhalten. Weil hier eben Maßnahmen auf §16 IfSG gestützt waren (Betrieb besichtigt und zu gemacht wegen tatsächlichem Corona-Vorkommen). Finde ich "lustig", wenn ich das mal so überlege. Das kann nur dann scheitern, wenn Tönnies schuldhaft den Zustand verursacht hat und dies seitens des Staates als Anspruchsgegner nachgewiesen wird.

 

Da fällt mir grad auf, die Mitarbeiter von Tönnies (egal ob angestellt oder "selbstständig") könnten wohl gut Ansprüche aufgrund §56 IfSG haben. Denn die sind ja wahlweise infiziert oder "verdächtig".

Ob irgend jemand die darauf mal aufmerksam macht?

 

 

 

Hab grad schnell mal eine Rechtsprechungsrecherche zum "enteignenden Eingriff" durchgeführt, hier könnte https://research.wolterskluwer-online.de/document/d1bdb74c-0987-4b7c-b325-783f873259c3 interessant sein.

Der Sachverhalt betrifft zwar etwas völlig Anderes, es besteht jedoch eine erheblich Analogie, da der staatliche Eingriff des Betriebsverbotes für eine Agentur faktisch einen "enteignungsgleichen Eingriff" im Sinne eben dieser BGH Entscheidung darstellen dürfte. Der "Witz" ist dabei, dass das öffentliche Interesse in dieser Entscheidung und jetzt wg. Infektionsschutz dem Entschädigungsanspruch keineswegs entgegen steht.

Agenturen können sich ja mal von ihren Anwälten zu dem Aspekt des "enteignungsgleichen Eingriffs" beraten lassen.

Bearbeitet von Jakob
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vor 11 Stunden schrieb Spring:



Wenn ein Zuhälter eine Frau dazu bringt für ihn zu arbeiten, dann bringt er sie auch dazu sich zu registrieren und kann dann in Ruhe abkassieren.

 

Das wird sich auch kaum verhindern lassen. Eine SDL, die ich seit Jahren kenne und die selbständig ohne Zuhälter arbeitet, erzählte mir, dass bei ihrer Anmeldung auf dem Amt bei einigen anderen Frauen unverkennbare männliche Personen herumgeschlichen sind.

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vor 21 Stunden schrieb Achim:

Inhalt und Sache sind nicht zu beanstanden. Ich musste nur über die Anrede lachen. Das sind die Kollegen beim Ordnungsamt sicher nicht gewohnt. 

Von mir sind sie es tatsächlich gewohnt. Ich habe ja schon so lange Kontakt zu denen, und regelmäßig...mittlerweile schreibe ich die beiden die für uns zuständig sind mit Liebe Frau... und Lieber Herr... an. :schaem:

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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vor 12 Stunden schrieb bgm41:

Das wird sich auch kaum verhindern lassen. Eine SDL, die ich seit Jahren kenne und die selbständig ohne Zuhälter arbeitet, erzählte mir, dass bei ihrer Anmeldung auf dem Amt bei einigen anderen Frauen unverkennbare männliche Personen herumgeschlichen sind.

Auf den Fluren von Ämtern schleichen immer männliche Personen herum um Zeit zu schinden.

In den Baumärkten ist es anders. Wenn die Verkäufer auch nur im Ansatz merken das man Beratung wünscht, sind die von jetzt auf sofort verschwunden.:clown:

Es gibt übrigens auch Frauen, die haben einen Zuhälter und wissen das überhaupt nicht . . .:lach:

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Am 6.7.2020 um 10:12 schrieb Howard Chance:

Es reicht! Wir müssen aktiv werden und den Druck im Kessel gerade jetzt deutlich erhöhen!

Genau, aber statt sich auf das Klein Biotop der Prostitution zu versteifen wird es vermutlich chancenreicher sein den Coronawahnsinn samt aller Beschränkungen in der Gesamtheit zu betrachten und dagegen vorzugehen. Möglichkeiten gibt es derzeit ja reichlich, wie heute auf der Demo in Berlin.

Und trotz medialen Framings, es wäre von Rechten unterwandert, kann man bspw. hier im Live Stream gut erkennen dass dem nicht so ist.

 

Auch gut, nicht live:

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Schönes Beispiel dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert und die Grundrechte Art. 1 - 5 und 8 gewahrt werden. Die Polizei sperrt dafür sogar den Strassenverkehr und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, auch wenn es sich nur um eine Minderheit handelt, erfährt diese den vollen Schutz ihrer Rechte....ohne wenn und aber....

Meinungsfreiheit bedeutet nicht, dass man einer frei geäusserten Meinung nicht widersprechen darf...

"Alles Leben ist Stellungnehmen" (Edmund Husserl)

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vor 10 Minuten schrieb Wulf:

Schönes Beispiel dafür, dass unser Rechtsstaat funktioniert und die Grundrechte Art. 1 - 5 und 8 gewahrt werden. Die Polizei sperrt dafür sogar den Strassenverkehr und sorgt für einen reibungslosen Ablauf, auch wenn es sich nur um eine Minderheit handelt, erfährt diese den vollen Schutz ihrer Rechte....ohne wenn und aber....

Das waren sicher die Kokser von der Staatsmacht, die schweben dann auf Wolke 7 und gehören ja (eventuell) auch zu einer Minderheit . . . :kugeln:

Ebenso die Jungs vom Kommando Spezialkräfte -KSK- die massenhaft Waffen und Munition beseite schaffen, für sehr fragwürdige Zwecke, von der Gesinnung ganz abgesehen.

Funktioniert der Rechtsstaat wirklich ?

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