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unerlaubte Fotowerbung


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Was macht eine Dame, die bei einer Agentur war und aufgehört hat, wenn die Agentur weiter die Fotos  auf der webseite  nutzt, und zwar so dass man das Gesicht deutlich erkennen kann.

Welche rechtlichen Möglichkeiten hat sie, um die Fotos entfernen zu lassen ? Ist das Agenturverhalten strafbar ?

Gibt es Institutionen oder  Interessenvertretungen, die ihr helfen können.

 

Für tips bin ich und sie dankbar.

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Es kommt darauf an, ob das und was vorher im Vertrag zwischen Dame und Agentur geregelt wurde. Wenn nichts geregelt wurde, hat sie ein Recht, das es entfernt wird. Sm besten schriftlich unter Fristsetzung zum Entfernen auffordern, danach wie mein Vorredner schon sagte: Rechtsanwalt 

vor 4 Stunden schrieb Tornado:

Ist das Agenturverhalten strafbar ?

M.E. nicht, denn es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit 

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vor 10 Stunden schrieb kono22:

M.E. nicht, denn es handelt sich um eine privatrechtliche Angelegenheit 

Laut §33 KunstUrhG gibt es auch eine strafrechtliche Sanktionierung. Beim eingangs geschilderten Fall würde das greifen, wenn nicht die Frau für die Fotos entlohnt wurde (§22 , Satz 2, KunstUrhG, wohl im hier relevanten Bereich ziemlich unwahrscheinlich, im Gegenteil) oder der Agenturvertrag eine wirksame (!) Klausel enthält, welche die Nutzung der Fotos über die Tätigkeit der Frau hinaus erlaubt. Strafanzeige wäre erforderlich ("Antragsdelikt").

vor 14 Stunden schrieb Tornado:

Interessenvertretungen

Zumindest früher konnte von Seiten sexworker.at (in personam "Zwerg") durchaus effektiv angesprochen werden.

Bearbeitet von Jakob
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vor 36 Minuten schrieb Jakob:

Beim eingangs geschilderten Fall würde das greifen, wenn nicht die Frau für die Fotos entlohnt wurde22 , Satz 2, KunstUrhG, wohl im hier relevanten Bereich ziemlich unwahrscheinlich, im Gegenteil) oder der Agenturvertrag eine wirksame (!) Klausel enthält, welche die Nutzung der Fotos über die Tätigkeit der Frau hinaus erlaubt.

Die Einwilligung wurde ja einmal erteilt. Es müsste daher diese widerrufen werden oder geprüft werden, ob durch die Kündigung diese konkludent widerrufen wurde.

Ob der 22er bei einmal erteilter Einwilligung noch anwendbar ist, wäre auch zu prüfen.

 

vor 40 Minuten schrieb Jakob:

§33 KunstUrhG

Leider aus meiner Sicht nur reine Theorie, denn ich glaube nicht, dass eine Staatsanwaltschaft sich damit jemals beschäftigt... 

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Das kommt leider auf den Vertrag an. Ich habe auch mal gehört das eine Dame was unterschrieben hat wo drin stand das die Agentur auch nach Beendigung weiterhin die Nutzungsrechte hat. Und ich glaube das man dann leider nichts machen kann. 

In unserem Vertrag steht das wir die Fotos nach Beendigung der zusammen Arbeit nicht mehr nutzen. Und sogar das die Damen während der zusammen Arbeit die Nutzung untersagen können. 

Ich kann nur jeder Dame raten die Verträge wirklich gründlich zu lesen. 

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,,Eine schöne Uhr zeigt die Zeit an, eine schöne Frau lässt sie vergessen.

Maurice Chevalier

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Bei einer in Deutschland ansässigen Agentur würde ich es über den Datenschutz machen. Eine Mail an den Landesdatenschutzbeauftragten reicht. Findet man einfach im Internet.

Und danach würde ich die Agentur schriftlich auffordern, den Nachweis zu erbringen, dass meine sämtlichen Persönlichen Daten gelöscht wurde, inkl. Datensicherung. Lassen sie die Frist verstreichen, würde ich das auch an den Landesdatenschutzbeauftragten schicken.

Kostet keine 30 Minuten, keinen Cent und wirkt besser als eine Briefbombe.

Die Agentur hat ein ziemliches Problem an der Backe und ist erstmal beschäftigt.

Bei 'ner ausländischen Agentur würde ich das Ganze einfach runter schlucken und sie mit Verachtung strafen.

 

 

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vor 43 Minuten schrieb kono22:

Leider aus meiner Sicht nur reine Theorie, denn ich glaube nicht, dass eine Staatsanwaltschaft sich damit jemals beschäftigt... 

Beschäftigen schon, AZ zuordnen und die Agentur zu Stellungnehme auffordern, soweit wird das schon klappen, zumal im Prostitutionsbereich. Vermute ich jedenfalls (mangels eigener Kenntnisse dazu). Möglicherweise reichen diese Anfangstätigkeiten ja schon, um einen Effekt zu bewirken.

Bearbeitet von Jakob
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Zumindest der Agentur mit einer solchen Strafanzeige drohen kann man aber sicherlich. Ob eine Agentur dann Deiner Vermutung folgt und quasi pokert, mit ihrer Zulassung als Einsatz, das wäre - sagen wir mal - mutig.

Wenn aber eine Agentur beispielsweise den Sitz im Ausland hat, dann stimme ich Dir zu. Ermittlungen zu verantwortlichen Personen wird die Staatsanwaltschaft dann kaum durchführen und eher den Deckel nach einer Anstandsfrist zu klappen..

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vor 4 Stunden schrieb Jakob:

Beschäftigen schon, AZ zuordnen und die Agentur zu Stellungnehme auffordern, soweit wird das schon klappen, zumal im Prostitutionsbereich. Vermute ich jedenfalls (mangels eigener Kenntnisse dazu). Möglicherweise reichen diese Anfangstätigkeiten ja schon, um einen Effekt zu bewirken.

Stellt sich nur die Frage wie lange das dauert.

Wenn du in das Büro eines Staatsanwaltes kommst, musst du den vor lauter unbearbeiteten
Akten erst einmal suchen oder ausrufen.

Ich weiß von einer Kammer wo eine Immobilen Sache seit geraumer Zeit bearbeitet wird.
Der Garten des Grundstückbesitzers ist so groß, dass er dort gerne zwei zusätzliche Einfamilienhäuser hinstellen möchte. 1A Lage, dass Umfeld läuft Sturm.

Nach ca. einem Jahr hat der zuständige Richter Kontakt zu dem eventuellen Bauherrn aufgenommen und ihn gefragt, ob er bei seinem Vorhaben bleiben will.
Dieser hat bestätigt.

Daraufhin hat ihm der Richter mitgeteilt, dass er sich dann noch auf eine Wartezeit von ca. 3 Jahren einstellen muss, vorher würde seine Akte aus Zeitgründen und Überlastung nicht abgeschlossen sein.

Rechtliches Dilemma

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vor 29 Minuten schrieb Tornado:

 

Es gibt leider keinen schrftl. Vertrag und die agentur ist auch noch in der Schweiz zu allem Übel. Aber GF wohnt in Deutschland

 

Dann gilt sehr wahrscheinlich  eidgenössisches Recht und das ist in den meisten Fällen deutlich anders als das deutsche Recht.... Aber die allgemeinen Ratschläge gelten weiter: erst selbst Anschreiben mit Fristsetzung und dann (wenn noch notwendig) zum Anwalt 

Den Straftatbestand des deutschen KunstUrhG scheint es (soweit ich auf die schnelle rausfinden konnte), nicht zu geben.

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Soweit ich weiss, ist auch die Schweiz noch ein Rechtsstaat. :zwinker:

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass man/frau das mit einem etwas "entschlossenen" Auftreten nicht unterbinden kann, vor allem, wenn auch das Gesicht deutlich erkennbar sein soll.

Siehe z.B. https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/veroeffentlichung-von-fotos.html.

No one can imprison an educated mind.

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vor 11 Stunden schrieb Hank Moody:

Soweit ich weiss, ist auch die Schweiz noch ein Rechtsstaat.

Selbstredend... 

In der Schweiz wird das Ganze durch das Persönlichkeitsrecht geregelt (vergl. auch den link von @Hank Moody). Dazu gibt es aber einiges an Rechtsprechung.

Zum Beispiel:

http://relevancy.bger.ch/php/clir/http/index.php?highlight_docid=atf%3A%2F%2F136-III-401%3Ade&lang=de&type=show_document

In dieser Entscheidung wurde beispielsweise festgestellt, dass ein bedingungsloser Rücktritt von der Einwilligung nicht immer gegeben ist.

Daraus erschließt m.E., dass durchaus entscheidend sein kann,  was (mündlich) zwischen den Parteien vereinbart wurde (oder ggfs. auch was bei Agenturverträgen gemeinhin üblich ist...)

Es bleibt aber erst einmal dabei: Agentur anschreiben, Einwilligung widerrufen ind unter Fristsetzung die Entfernung der Bilder verlangen.

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vor 18 Stunden schrieb Maxine:

*Räusper*..... wer oder was ist GF ?

Ach ja ... und ich persönlich finde , Du hättest für den Input , den Du erhalten hast wenigstens ein kleines Danke dalassen können......

Liebe Grüße

Maxine

Das hab ich doch - jeder Beitrag hat ein Danke häkchen gekriegt

GF ist Ceo also Chef

vor 16 Stunden schrieb Hank Moody:

Soweit ich weiss, ist auch die Schweiz noch ein Rechtsstaat. :zwinker:

Ich kann es mir nicht vorstellen, dass man/frau das mit einem etwas "entschlossenen" Auftreten nicht unterbinden kann, vor allem, wenn auch das Gesicht deutlich erkennbar sein soll.

Siehe z.B. https://www.edoeb.admin.ch/edoeb/de/home/datenschutz/Internet_und_Computer/veroeffentlichung-von-fotos.html.

ein super Danke -:) für den link

Danke für die vielen hilfreichen Hinweise und Tips - das wird ihr weiterhelfen - hoffe ich

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Die Dame hat eingewilligt, dass ihre Fotos im Netz von der Agentur veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild bleibt natürlich bei der Dame und sie kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. 

 

Da es sich um intime Fotos handelt, könnte auch das Strafrecht tangiert werden und dann spielt der Fakt, dass die Agentur in der CH ihren Sitz hat, keine Rolle.  Hat die Agentur überhaupt eine Erlaubnis in der Schweiz? Oder ist ihre Tätigkeit vornehmlich auf Deutschland ausgerichtet? Dann wäre es zielführender zu erfragen, ob die Agentur keine Steuerhinterziehung betreibt... So lässt sich das Problem meiner Meinung am schnellsten lösen. 

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Dumme Frage am Rande, handelt es sich bei der Dame um ein völlig mittel- und hilfloses Häschen, weshalb sie 150-300,-- für eine anwaltliche Erstberatung nicht tragen kann und es auch nicht wagt selbst uns sozusagen unter die Augen zu treten? Ist sie von einem Registrierungsvorgang, so "komplex" *Ironiesignal* er bei MC ist, überfordert?

Ich persönlich helfe ja meist gerne, aber dann könnte sie m.E. wenigstens selbst hier auftreten und selbst Fragen stellen sowie Fragen beantworten. Und sich selbst auch bedanken. Soviel "Aufwand" wäre m.E. schon zuzumuten, wenn man Beratung für lau will. "Stille Post" kann man in solchen Dingen meist ohnehin knicken.

Ansonsten, was für lau ist, taugt nix (sagen doch Escorts selbst gerne) :schuechtern:

Was übrigens nicht (immer) stimmt, weder bei Infos, noch beim Essen, noch beim Sex :classic_tongue:

P.S.: Ansonsten spendiere ihr doch die Erstberatungskosten. Oder leiste eine Anzahlung in entsprechender Höhe für ein zukünftiges Date. ... :cool:

Bearbeitet von Jakob
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vor 3 Stunden schrieb kono22:

Okay, jetzt wird es verständlich... ich glaube der eine oder andere war gedanklich bei GFE und somit auf dem ganz falschen Weg... :classic_biggrin:

 

Dass der Chef in DE wohnt, spielt m.E. keine Rolle, da die Agentur Vertragspartner war.

CEO ist eine Funktionsbeschreibung

GF ist die Abkürzung für Geschäftsführer.

vor 1 Stunde schrieb Laurence:

Die Dame hat eingewilligt, dass ihre Fotos im Netz von der Agentur veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild bleibt natürlich bei der Dame und sie kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. 

 

Da es sich um intime Fotos handelt, könnte auch das Strafrecht tangiert werden und dann spielt der Fakt, dass die Agentur in der CH ihren Sitz hat, keine Rolle.  Hat die Agentur überhaupt eine Erlaubnis in der Schweiz? Oder ist ihre Tätigkeit vornehmlich auf Deutschland ausgerichtet? Dann wäre es zielführender zu erfragen, ob die Agentur keine Steuerhinterziehung betreibt... So lässt sich das Problem meiner Meinung am schnellsten lösen. 

Wo steht das?

act-one-escortservice.jpg

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vor 2 Stunden schrieb Laurence:

Die Dame hat eingewilligt, dass ihre Fotos im Netz von der Agentur veröffentlicht werden. Das Recht am eigenen Bild bleibt natürlich bei der Dame und sie kann ihre Einwilligung jederzeit widerrufen. 

 

Da es sich um intime Fotos handelt, könnte auch das Strafrecht tangiert werden und dann spielt der Fakt, dass die Agentur in der CH ihren Sitz hat, keine Rolle.  Hat die Agentur überhaupt eine Erlaubnis in der Schweiz? Oder ist ihre Tätigkeit vornehmlich auf Deutschland ausgerichtet? Dann wäre es zielführender zu erfragen, ob die Agentur keine Steuerhinterziehung betreibt... So lässt sich das Problem meiner Meinung am schnellsten lösen. 

wegen der Steuer ist die Agentur ja in der Schweiz - die wissen schon warum

vor 1 Stunde schrieb Jakob:

Dumme Frage am Rande, handelt es sich bei der Dame um ein völlig mittel- und hilfloses Häschen, weshalb sie 150-300,-- für eine anwaltliche Erstberatung nicht tragen kann und es auch nicht wagt selbst uns sozusagen unter die Augen zu treten? Ist sie von einem Registrierungsvorgang, so "komplex" *Ironiesignal* er bei MC ist, überfordert?

Ich persönlich helfe ja meist gerne, aber dann könnte sie m.E. wenigstens selbst hier auftreten und selbst Fragen stellen sowie Fragen beantworten. Und sich selbst auch bedanken. Soviel "Aufwand" wäre m.E. schon zuzumuten, wenn man Beratung für lau will. "Stille Post" kann man in solchen Dingen meist ohnehin knicken.

Ansonsten, was für lau ist, taugt nix (sagen doch Escorts selbst gerne) :schuechtern:

Was übrigens nicht (immer) stimmt, weder bei Infos, noch beim Essen, noch beim Sex :classic_tongue:

P.S.: Ansonsten spendiere ihr doch die Erstberatungskosten. Oder leiste eine Anzahlung in entsprechender Höhe für ein zukünftiges Date. ... :cool:

Sie hat sich einen Anwalt genommen..endlich

Die sache ist doch sehr komplex und es  scheint von den Umständen abzuhängen - echt besser sie geht zum Anwalt oder zu einer Sexworkerhilfsorganisation wie Hydra, die können auch Tips geben welcher Anwalt da am besten taugt

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vor 10 Stunden schrieb kono22:

Okay, jetzt wird es verständlich... ich glaube der eine oder andere war gedanklich bei GFE und somit auf dem ganz falschen Weg... :classic_biggrin:

Waaas? GF heisst GeschaeftsFuehrer...  :classic_blush: potz blitz und ich dachte Geschlechtsferkehr... :classic_rolleyes:

"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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