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Überprüfung des Impfstatus


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Ich lese gerade bei einer Agentur, dass aufgrund der 2G-Regel die Agentur den Impfstatus überprüfen möchte. Ich frage mich gerade, auf Basis welcher Rechtsgrundlage?

Wenn kann man der Dame den Status vor Datebeginn zeigen, aber welche Berechtigung hat die Agentur.

Ausserdem könnte ich ohne Impfung gar nicht im Hotel einchecken.

So langsam treibt Corona seltsame Blüten.

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

Joseph Pulitzer

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Nennt man Privatautonomie (gegenüber dem Kontrahierungszwang, dem keine Agentur unterliegt).

Oder einfach gesagt: Die dürfen das wollen, Du darfst es natürlich auch nicht mitmachen wollen.

Für die Praxis: Die Agentur/Frau haben keinen Bock vor Ort festzustellen, dass Du womöglich nicht geimpft oder genesen bist, und der Termin somit für die Katz war. Ich würde als Anbieterin schon die Agentur beauftragen das vorab zu checken.

Bearbeitet von Jakob
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vor 14 Minuten schrieb Jakob:

Nennt man Privatautonomie (gegenüber dem Kontrahierungszwang, dem keine Agentur unterliegt).

Oder einfach gesagt: Die dürfen das wollen, Du darfst es natürlich auch nicht mitmachen wollen.

Für die Praxis: Die Agentur/Frau haben keinen Bock vor Ort festzustellen, dass Du womöglich nicht geimpft oder genesen bist, und der Termin somit für die Katz war. Ich würde als Anbieterin schon die Agentur beauftragen das vorab zu checken.

Ich habe keinerlei Vertragsbeziehung zur Agentur. Die Agentur arbeitet für die Dame.

Wenn ich der Agentur sage, ich bin geimpft, sonst komme ich gar nicht ins Hotel, ist das schon mehr als vorgeschrieben. 

 

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vor 3 Minuten schrieb kono22:

Sehe ich anders, m.E. wird durch die Buchung ein Vermittlungsvertrag (als Vertrag im Rahmen des Fernabsatzgesetzes) mit der Agentur abgeschlossen. 

Nein, definitiv nicht, da die Agentur nicht im Auftrag des Kunden tätig wird. 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

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vor 37 Minuten schrieb kono22:

"gegebenenfalls abgeschlossen" ist nicht "wird abgeschlossen" Ich sehe daher kein Vertragsverhältnis mit der Agentur. Selbst wenn, auf Basis welcher Vorschrift soll die Erhebung erfolgen? 

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Schreibe kurz - und sie werden es lesen. Schreibe klar - und sie werden es verstehen. Schreibe bildhaft - und sie werden es im Gedächtnis behalten.

 

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vor 32 Minuten schrieb xx2009:

"gegebenenfalls abgeschlossen" ist nicht "wird abgeschlossen" Ich sehe daher kein Vertragsverhältnis mit der Agentur. Selbst wenn, auf Basis welcher Vorschrift soll die Erhebung erfolgen? 

”gegebenenfalls”, da der Vertrag nicht bereits bei Anfrage, sondern erst bei tatsächlicher Vermittlung abgeschlossen wird. Die Erhebung erfolgt als Teil der vertraglichen Bedingungen, die die Agentur stellt (wie Jakob ja schon erwähnte im Rahmen der Vertragsfreiheit).

Wie Ypsa richtig sagt, wem die Bedingung nicht passt , muss nicht buchen …

Nur, um nicht missverstanden zu werden, ich bewerte due Erhebung in keiner Weise, sondern wollte es nur rechtlich einordnen 

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vor 5 Stunden schrieb xx2009:

Selbst wenn, auf Basis welcher Vorschrift soll die Erhebung erfolgen? 

Jetzt sei nicht so bockig, wenn das deren Bedingungen sind, dann kannst Du denen ja den Stinkefinger zeigen. Die umgekehrt Dir auch, wenn Du was willst, das denen nicht passt. Privatautonomie halt.

Es sei denn es handelt sich bei denen um eine Diskriminierung von Impfausweisvorzeigeverweigerern :schiel::kugeln: 

Bzw. es müssen nicht alle parieren, wenn Du was willst (außer - in Grenzen - Deine eventuellen Angestellten) :classic_tongue:

Bearbeitet von Jakob
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vor 51 Minuten schrieb Zilli:

Bei allen mir bekannten Agenturen steht so etwas wie:

Ihr Vertragspartner bei einem Date über Agentur Xxx  ist einzig und allein die Escortdame.

Sind die und ihre Anwälte alle doof?

Letzteres kommentiere ich nicht … :classic_biggrin:

 

In Bezug auf das Date ansich ist natürlich nur die Dame Vertragspartner (muss so sein, damit Unabhängigkeit der Dame bewahrt bleibt), bei der Vermittlung nicht.

Es ist relativ logisch, denn diese “Regelungen” stehen in den AGBs (die auch z.B. Anzahlungsmodalitäten usw. regeln), die an den Kunden gerichtet sind. Wenn nicht in irgendeiner Weise ein Vertragsverhältnis entstehen würde, könnten die m.E. überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

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vor 1 Stunde schrieb Zilli:

Bei allen mir bekannten Agenturen steht so etwas wie:

Ihr Vertragspartner bei einem Date über Agentur Xxx  ist einzig und allein die Escortdame.

Sind die und ihre Anwälte alle doof?

Diese Klausel ist dem Umstand geschuldet, dass Finanzämter gerne die Gesamtleistung, also Honorar und Provision der Agentur zuschreiben und die Agentur dann die Umsatzsteuer gesamt abführen muss.
Das gibt es nur im Escortbereich, denn ein Versicherungsmakler muss ja auch nicht die gesamte Vertragssumme versteuern. Ungerecht, aber traurige Wahrheit.

Im Grunde genommen besteht auch ein Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Kunden, denn sie erbringt eine (kostenlose) Arbeit für den Kunden.

Um ganz korrekt zu sein muss bei Zahlungen an die Agentur eine Empfangsvollmacht der Dame vorliegen um am besten dafür ein separates Konto angelegt werden, von dem aus die Dame das Honorar bekommt und dort als durchlaufender Posten verbucht wird.

Im täglichen Leben gehen wir mehr Vertragsverhältnisse ein, als wir denken. Beispiele: Ich kaufe ein Kilo Kartoffeln auf dem Markt oder bezahle dem Busfahrer meine Fahrkarte etc. Auch mündliche Vereinbarungen sind rechtlich gesehen Verträge.

Bearbeitet von Spring
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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Das ist wieder einmal eine "urdeutsche" Diskussion! 
Fuer mich stellt sich diese Frage gar nicht.
Will jemand von mir was, was ich nicht gewillt bin zu geben, dann hat es fuer mich erledigt. Recht hin, Recht her ist mir piep schnurz egal. :fingers:
Frueher habe ich noch manchmal mit irgend jemand von einer Agentur herumgeredet, mache ich schon lange nicht mehr. :nono:
Wer nicht will, der hat schon....   Es gibt hunderte Agenturen und tausende Frauen, da findet sich immer was. 

Bearbeitet von Benno
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"Sex ist sehr unkompliziert, wenn man von keinem Komplex, sondern von einem Bedürfnis geleitet wird."

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vor 13 Stunden schrieb Spring:

Im Grunde genommen besteht auch ein Vertragsverhältnis zwischen Agentur und Kunden, denn sie erbringt eine (kostenlose) Arbeit für den Kunden.

Eins habe ich gelernt. Wenn eine deutsche Finanzbehörde feststellt, dass keine Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Agentur besteht, dann gibt es auch keine. Auch nicht ein Vertrag im Rahmen des Fernabsatzrechtes.  (Fernabsatzgesetz gibt es m.M.n. nicht mehr) Just my 2 Cents.

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vor 13 Stunden schrieb kono22:

Letzteres kommentiere :classic_biggrin:ich nicht … 

 

In Bezug auf das Date ansich ist natürlich nur die Dame Vertragspartner (muss so sein, damit Unabhängigkeit der Dame bewahrt bleibt), bei der Vermittlung nicht.

Es ist relativ logisch, denn diese “Regelungen” stehen in den AGBs (die auch z.B. Anzahlungsmodalitäten usw. regeln), die an den Kunden gerichtet sind. Wenn nicht in irgendeiner Weise ein Vertragsverhältnis entstehen würde, könnten die m.E. überhaupt nicht zur Anwendung kommen.

Ich ja, aber nicht heute:lach:

https://www.tagesschau.de/inland/corona-suedafrika-137.html

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vor 4 Stunden schrieb Zilli:

Eins habe ich gelernt. Wenn eine deutsche Finanzbehörde feststellt, dass keine Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Agentur besteht, dann gibt es auch keine. Auch nicht ein Vertrag im Rahmen des Fernabsatzrechtes.  (Fernabsatzgesetz gibt es m.M.n. nicht mehr) Just my 2 Cents.

Sorry, wenn ich dich mit Erfahrungen aus der Agenturpraxis verunsichert habe! :grins:

Den  § 312g BGB gibt es noch ...
 

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Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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Der Impf- und Teststatus ist ja nun auch nicht mehr sehr sicher. Man sollte eigentlich die Finger vom daten lassen, nicht nur um sich sondern auch andere zu schützen.

Wäre mal interessant zu wissen, wieviel Halbwaisen durch die Ungeimpften entstehen. Dieser Aspekt wird gar nicht diskutiert.

Dürfen die Agenturen eigentlich noch vermitteln und hier Werbung schalten ? Dem fiskus entgehen ganz schön viel gelder, die man als Coronahilfen oder für Drohnen  verwenden könnte. Der Russe steht nämlich vor der Tür

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Am 26.11.2021 um 12:44 schrieb Zilli:

Eins habe ich gelernt. Wenn eine deutsche Finanzbehörde feststellt, dass keine Vertragsbeziehung zwischen Kunde und Agentur besteht, dann gibt es auch keine. Auch nicht ein Vertrag im Rahmen des Fernabsatzrechtes.  (Fernabsatzgesetz gibt es m.M.n. nicht mehr) Just my 2 Cents.

Müsste man einen Anwalt fragen. Ich würde mal davon ausgehen, dass im Rahmen der Vermittlungstätigkeit irgendeine Art von Vertragsbeziehung zwischen Agentur und Kunde entsteht, denn als Kunde beauftrage ich die Agentur mit der Vertragsvermittlung.

Ist aber egal. Fest steht, dass die Agentur einen Vertrag zwischen Kunden und Dame vermittelt und diese Vermittlung bindet sie an Auflagen seitens des Kunden. Genauso, wie die Agentur das Recht hat, für mich keinen Vertrag zu vermitteln, habe ich das Recht, die Agentur damit nicht zu beauftragen.

Also: wer das nicht möchte, bucht einfach nicht dort.

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vor 4 Stunden schrieb Wanninger:

denn als Kunde beauftrage ich die Agentur mit der Vertragsvermittlung.

Du gibst ein Angebot ab, das ggfs. von der Dame angenommen wird. Nimmt die Dame das Angebot an, dann kommt ein Vertrag zustande, der von der Agentur, beauftragt durch die Dame, an dich vermittelt wird.

@Spring: § 312 b - h ist das Fernabsatzrecht im Bürgerlichen Gesetzbuch BGB und nicht das Fernabsatzgesetz, das gibt es seit 1. Januar 2002 nicht mehr. :classic_biggrin:

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