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Gegen Kundenkriminalisierung durch die Hintertür - bitte unterschreiben!


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Guten Tag,

ich möchte die werte Leserschaft auf eine Petition aufmerksam machen und um Unterschrift bitten. Gerne auch in anderen Foren teilen.

https://www.bringt-das-in-ordnung.de

 

Die Vorgeschichte ist die Strafverschärfung des Menschenhandelsparagraphen und eine Verfassungsbeschwerde dagegen von zwei Kunden, die man unterstützen sollte.

Es wäre schön, hier mehr Interesse zu gewinnen, als in den Jahren bevor das Prostituiertenschutzgesetz in Kraft trat und man dann "überrascht" war.

Es gibt verschiedene problematische Entwicklungen in Deutschland und Europa mit starken Interessen und vor allem Macht und Geld, die die Branche mit verschiedenen Mitteln von verschiedenen Seiten in die Zange nehmen. Da ich über die Zukunft der Sexarbeit schon lange nachdenke und auch ein Buch geschrieben hab, bin ich an dem Thema nah dran und verfolge mit Argusaugen diese Vorgänge. Bei Interesse kann ich dazu was sagen, gerne auch in einer kurzen Zusammenfassung.

 

Deshalb sollte man sich engagieren, das geht auch anonym, um zumindest ein kleines Zeichen zu setzen. Petitionen werden erst politisch zur Kenntnis genommen ab einer Unterschriftenzahl von mindestens 10.000

 

viele grüße

Ariane

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Den Begriff der Leichtfertigkeit gibt es schon länger. Hier ein anderes von diversen Beispielen im Strafrecht.

§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge: Verursacht der Täter durch den sexuellen Übergriff, die sexuelle Nötigung oder Vergewaltigung (§ 177) wenigstens leichtfertig den Tod des Opfers, so ist die Strafe lebenslange Freiheitsstrafe oder Freiheitsstrafe nicht unter zehn Jahren.

Die Definition ist: Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss.

Das entspricht etwa der groben Fahrlässigkeit im Zivilrecht. Als "gummiartig" würde ich das nicht ansehen. Es ist sozusagen kurz vor Vorsatz.

Wer beispielsweise bei einer Frau über offensichtliche und frische Prügelmale "hinwegsieht", würde leichtfertig handeln, wenn er dennoch deren sexuellen Dienste in Anspruch nimmt. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn der Betreffende sanktioniert wird.

Bearbeitet von Jakob
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vor 34 Minuten schrieb Jakob:

Wer beispielsweise bei einer Frau über offensichtliche und frische Prügelmale "hinwegsieht", würde leichtfertig handeln, wenn er dennoch deren sexuellen Dienste in Anspruch nimmt. Ich persönlich hätte nichts dagegen, wenn der Betreffende sanktioniert wird.

Jeder, der sich was draus macht, wird im Sinne des Wohls der Frau handeln und diejenigen, denen das wurscht ist, werden sich vom gesetz nicht sehr beindrucken lassen. Dem zunehmenden Regulierungswahn in diesem unserem Lande kann ich nicht viel abgewinnen, weil es i.d.R. die Falschen trifft. Gilt aber übergreifend,  nicht ausschliesslich im Paysexumfeld. 

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Hab für Kaufmich mal vor Jahren die Seite Zwangsprostitution.de entwickelt, die sich an Kunden richtet.

 

Was Jakob sagt: der Zeitpunkt der Strafverschärfung geht mit Gesetzesinitiativen in Europa einher, die Prostitution ausknipsen wollen. Auch folgt das deutsche Recht hier europäischen und internationalen Vorgaben zur Bekämpfung des Menschenhandels. 
Auch wenn ich nicht erwarte, dass deshalb die Verfassungsbeschwerde erfolgreich ist, ist der Weg der beiden Kunden dennoch sinnvoll als Signal.

Im übrigen muss man die Probleme nüchtern und pragmatisch betrachten, um intelligente Wege zu finden, diese Form der Kriminalität proaktiv zu bekämpfen, das geht nicht mit Verboten, Repression und Überregulierung, die Handlungsfähigkeit vortäuscht. 

 

 

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Hi Ariane,

ich stimme zu, dass eine effektive Bekämpfung nicht durch Maulheldentum oder Überregulierung ersetzt werden kann.

Ein Problem im Strafrecht ist, dass grundsätzlich (= wenn nichts anderes geregelt ist) dem Täter Vorsatz nachgewiesen werden muss. https://www.gesetze-im-internet.de/stgb/__15.html

Es wäre schwer, jemandem, der ein Opfer von Zwangsprostitution missbraucht, diesen strafrechtlichen Vorsatz nachzuweisen. Die hier erfolgte Ergänzung der Strafbestimmung durch "Leichtfertigkeit" regelt abweichend von §15 StGB, dass Vorsatz nicht mehr zwingend vorliegen muss, sondern auch strafbar ist, wenn es sich dem Freier geradezu hätte aufdrängen müssen, dass die Frau eine Zwangsprostituierte ist, beispielsweise durch frische und heftige Prügelmale.

Erst dadurch wird erst praktisch möglich diesen Freier überhaupt belangen zu können, denn der Vorsatz wäre kaum nachzuweisen. Insofern ist diese Ergänzung durchaus ein m.E. sinnvolles Mittel um den Missbrauch von Opfern der Zwangsprostitution effektiv zu sanktionieren. Also etwas sanktionieren zu können, was ohne diese Ergänzung praktisch kaum sanktionierbar wäre. Denn jetzt kommt es nicht mehr auf den Nachweis des subjektiven Vorsatzes an (also dass der Mann beispielsweise vor Zeugen, die auch bereit sind das zu bezeugen, gesagt hat "toll, ein Opfer, die ist willig und muss machen, was ich will, sonst gibts wieder Prügel"), sondern auf die Frage, ob ein vernünftiger Mensch hätte klar erkennen können, dass die Frau Opfer von Zwangsprostitution ist, beispielsweise weil sie mit grünen und blauen Flecken übersät ist.

Klar kann man jetzt um die Ecke kommen und sagen "Ja aber die kann sich doch am Vortag mit ihrem Moped übel auf die Schnauze gelegt haben, einschließlich Lenkerende ins Auge, und deswegen kann ihr doch faktisch kein Berufsverbot auferlegt werden". Ein solcher wohl extrem seltener Fall eines möglichen Trugschlusses bezüglich der Blessuren kann aber wohl kaum rechtfertigen allen Männern Vorsatz nachweisen zu müssen, um einen Missbrauch eines Opfers der Zwangsprostitution sanktionieren zu können.

Im Ergebnis halte ich persönlich das nicht für eine "Überregulierung", sondern für eine sinnvolle Ergänzung, um Männer, die gerne verprügelte Frauen vögeln, an die Eier zu packen.

Auch liegt m.E. keine Einschränkung bezüglich normaler Freier vor. OK, ich kann nur für mich sprechen, aber wenn ich sähe, dass eine Frau offensichtlich windelweich geprügelt worden ist, wäre so ziemlich mein letzter Gedanke, die durchficken zu wollen.

 

Bearbeitet von Jakob
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Wer sich ein fachlich fundiertes Urteil zur Problematik machen will, sollte von laienhaften Vorträgen (s.o.) Abstand nehmen. 

Einen guten Überblick zur strafrechtlichen Problematik gibt z.B. der folgende Aufsatz:

https://zjs-online.com/dat/artikel/2020_2_1374.pdf 

„VII. Fazit
Die tatbestandliche Analyse hat ergeben, dass die Umsetzung der Freierstrafbarkeit insgesamt nicht überzeugt. Der Tatbestand weist sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht Ungereimtheiten auf, die den Tatbestand praxisuntauglich erscheinen lassen.“
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Der Artikel behandelt die alte Fassung des §232a StGB und bestätigt inhaltlich die von mir geschilderte Problematik (siehe III, 1, im Artikel), die gerade Anlaß zur aktuellen, ergänzten Fassung war.

Googeln durch Leute mit kleinem HGB Schein von vor 30 Jahren führt nicht gleich zu tieferem Verständnis, zumal wenn es allein ad personam Einwürfen dient. Man sollte aber wenigstens nicht völlig am Thema vorbei reden, welches hier die aktuelle Fassung des §232a, Abs. 6, ist, und nicht die von 2020. Und lesen sollte man schon auch komplett, selbst wenn man es nicht versteht ....

Bearbeitet von Jakob
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Insgesamt halte ich die Neufassung des §232 StGB auch für sinnvoll.

Allerdings ist das Beispiel mit der grün und blau geschlagenen Dame auch sehr simplifiziert. Mit diesem Bild vor Augen wird wohl jeder zustimmen. In der Praxis dürfte es jedoch zu viel subtileren Anwendungen von Gewalt kommen. Erpressung mit Gewalt gegen die Familie, Abarbeiten dubioser Schulden mit willkürlicher Verzinsung oder körperliche Gewalt, die weniger sichtbare Spuren hinterlässt.

Ohne einen wirksamen Opferschutz hier und in den Herkunftsländern wird es trotzdem ein stumpfes Schwert bleiben. Offen ist auch noch, wieviel Forensik einem Kunden künftig auferlegt wird um beurteilen zu können ob Zwang in Spiel ist.

 

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vor 10 Stunden schrieb Achim:

Offen ist auch noch, wieviel Forensik einem Kunden künftig auferlegt wird um beurteilen zu können ob Zwang in Spiel ist.

Jaein. Dem Kunden wird "auferlegt" die Pfoten von einer Frau zu lassen, bei der es sich geradezu aufdrängt, dass sie Opfer von Zwangsprostitution ist. Bei "subtileren" Umständen, welche außerhalb des Wahrnehmungsbereiches eines Kunden liegen, dürfte kaum auf "Leichtfertigkeit" plädiert werden können, siehe Definition hiervon oben.

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vor 13 Stunden schrieb Achim:

Insgesamt halte ich die Neufassung des §232 StGB auch für sinnvoll.

Allerdings ist das Beispiel mit der grün und blau geschlagenen Dame auch sehr simplifiziert. Mit diesem Bild vor Augen wird wohl jeder zustimmen. In der Praxis dürfte es jedoch zu viel subtileren Anwendungen von Gewalt kommen. Erpressung mit Gewalt gegen die Familie, Abarbeiten dubioser Schulden mit willkürlicher Verzinsung oder körperliche Gewalt, die weniger sichtbare Spuren hinterlässt.

Ohne einen wirksamen Opferschutz hier und in den Herkunftsländern wird es trotzdem ein stumpfes Schwert bleiben. Offen ist auch noch, wieviel Forensik einem Kunden künftig auferlegt wird um beurteilen zu können ob Zwang in Spiel ist.

 

Erschwerend kommt doch hinzu, dass blaue Flecken und Striemen quasi zum „Berufsbild“ einiger Anbieterinnen als Sklavin,  devote Gespielin oder im Rahmen von BDSM dazu gehören. Da hilft „Leichtfertigkeit“ eben auch nicht weiter.  

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Striemen und blaue Flecken würden für jeden Menschenhändler/ Zuhälter beschädigte Ware bedeuten. Zwang und Druck werden ganz anders ausgeübt, (das Thema hatte wir schon mehrfach)..... es wird mit der Familie, Kindern etc gedroht und Papiere( Ausweis, Reisepass ) werden einkassiert.

Ich dachte das ist mittlerweile Allgemeinwissen....

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So ist das!

Und all das führt dazu, was ich oben zitiert hatte:

Am 8.7.2022 um 14:33 schrieb Zilli:

„ … Der Tatbestand weist sowohl in objektiver als auch in subjektiver Hinsicht Ungereimtheiten auf, die den Tatbestand praxisuntauglich erscheinen lassen.“

Das Gesetz ist für die Tonne …

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Das Gesetz ist natürlich nicht für die Tonne, aber die Erweiterung ist (nach meinem laienhaften verständnis) praxisuntauglich und lenkt von dem dringenden Bedürfnis nach verstärktem Opferschutz ab.

Im Gegenteil werden die Frauen dann im Regen stehen gelassen, manchmal sogar abgeschoben, zu Hause geoutet und landen dann vollends im Shredder. Gut gemeint ist halt noch lange nicht gut gemacht. 

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vor 1 Stunde schrieb Asfaloth:

Das Gesetz ist natürlich nicht für die Tonne, aber die Erweiterung ist (nach meinem laienhaften verständnis) praxisuntauglich und lenkt von dem dringenden Bedürfnis nach verstärktem Opferschutz ab.

Im Gegenteil werden die Frauen dann im Regen stehen gelassen, manchmal sogar abgeschoben, zu Hause geoutet und landen dann vollends im Shredder. Gut gemeint ist halt noch lange nicht gut gemacht. 

Was glaubst du denn, warum der Gesetzgeber im Absatz 6 die Erweiterung  mit neuem Satz 2 eingefügt hat?

Na, weil der Gesetzgeber selbst festgestellt hat, dass die vorherige Fassung weitgehend praxisuntauglich war … :zwinker:

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vor 6 Stunden schrieb Maxine:

Striemen und blaue Flecken würden für jeden Menschenhändler/ Zuhälter beschädigte Ware bedeuten. Zwang und Druck werden ganz anders ausgeübt, (das Thema hatte wir schon mehrfach)..... es wird mit der Familie, Kindern etc gedroht und Papiere( Ausweis, Reisepass ) werden einkassiert.

Ich dachte das ist mittlerweile Allgemeinwissen....

Es gibt sicherlich - neben den diskutierten „optischen Hinweisen“ - auch andere Anzeichen, die einen vernünftig denkender Mann (auch solche soll es unter Freiern geben:schuechtern:) als Hinweise auf Zwang wahrnehmen sollte (verstört, verängstigt, Preis usw.). Wie Jakob dazu bereits ausgeführt hat, sieht die Neufassung nun vor, dass diesbezüglich kein Vorsatz (mehr) nachgewiesen werden muss. Ob nun dadurch ausreichend Freier abgehalten werden, um die Zwangsprostitution unattraktiv zu machen, ist fraglich, aber vielleicht zumindest ein kleiner Baustein. 
 

vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

Das Gesetz ist natürlich nicht für die Tonne, aber die Erweiterung ist (nach meinem laienhaften verständnis) praxisuntauglich und lenkt von dem dringenden Bedürfnis nach verstärktem Opferschutz ab.

Im Gegenteil werden die Frauen dann im Regen stehen gelassen, manchmal sogar abgeschoben, zu Hause geoutet und landen dann vollends im Shredder. Gut gemeint ist halt noch lange nicht gut gemacht. 

Dass das Gesetz vom Opferschutz ablenken soll, bezweifele ich, jedoch ist Opferschutz schwierig in Gesetzen und insbesondere im Strafgesetzbuch vorzusehen (vielleicht allenfalls noch im Asylbereich). Da bedarf es m.E. vielmehr Maßnahmen der Exekutiven (inkl. Sozislbehörden), denn der Legislativen.

 

 

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vor 7 Stunden schrieb kono22:

Dass das Gesetz vom Opferschutz ablenken soll, bezweifele ich, jedoch ist Opferschutz schwierig in Gesetzen und insbesondere im Strafgesetzbuch vorzusehen (vielleicht allenfalls noch im Asylbereich). Da bedarf es m.E. vielmehr Maßnahmen der Exekutiven (inkl. Sozislbehörden), denn der Legislativen.

Sicherlich...und da das mühselig ist und allein vor sich hinwurschtelnde oder miteinander konkurrierende Behörden plötzlich vor der Herausforderung stehen, miteinander am gleichen Strang zu ziehen, werden lieber Gesetzestexte geschmiedet, um deren Umsetzung man sich dann weniger gedanken machen muß. Ist viel einfacher !

 

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Um Missbrauch von Opfern der Zwangsprostitution (und Missbrauch ist es, wenn ein Freier ein offensichtliches Opfer dennoch durchnudelt) überhaupt wirksam bekämpfen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. sonst scheitert jeder Versuch einer gerichtlichen Ahndung. Dass zuvor in der hier diskutierten Regelung die "Leichtfertigkeit" fehlte (die ja bei anderen Strafbestimmungen durchaus Anwendung findet, seit langem), war ein Mangel, der nunmehr behoben ist. Ohne diese Ergänzung wären solche Freier bislang nahezu immer straffrei ausgegangen, weil der Vorsatz nur seltenst nachzuweisen wäre (siehe dazu meine Anmerkung oben).

Dass Zwangsprostitution vornehmlich von anderen Ende her zu bekämpfen wäre, ist natürlich richtig. Aber wir gefallen uns ja darin polizeiliche Resourcen lieber durch Massenparties, Autobahn-Festkleber, Fahrradkorsos, Läufe gegen oder für dieses und jenes, Fußball, und und und etc. zu binden. Und wenn dann doch Polizei überraschenderweise präsent würde, sogleich "Polizeistaat", "Repression" etc. zu brüllen. Zwangsprostitution ist m.E. nur ein Aspekt allgemeiner "spätrömischer Dekadenz", deren akut heftigster Ausbruch ist, dass es geradezu menschenrechtswidrig sein soll die Raumtemperatur auf 19° zu senken und ggf. einen Pullover anzuziehen.

 

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vor 16 Minuten schrieb Jakob:

Um Missbrauch von Opfern der Zwangsprostitution (und Missbrauch ist es, wenn ein Freier ein offensichtliches Opfer dennoch durchnudelt) überhaupt wirksam bekämpfen zu können, müssen die gesetzlichen Voraussetzungen bestehen. sonst scheitert jeder Versuch einer gerichtlichen Ahndung. Dass zuvor in der hier diskutierten Regelung die "Leichtfertigkeit" fehlte (die ja bei anderen Strafbestimmungen durchaus Anwendung findet, seit langem), war ein Mangel, der nunmehr behoben ist. Ohne diese Ergänzung wären solche Freier bislang nahezu immer straffrei ausgegangen, weil der Vorsatz nur seltenst nachzuweisen wäre (siehe dazu meine Anmerkung oben).

Dass Zwangsprostitution vornehmlich von anderen Ende her zu bekämpfen wäre, ist natürlich richtig. Aber wir gefallen uns ja darin polizeiliche Resourcen lieber durch Massenparties, Autobahn-Festkleber, Fahrradkorsos, Läufe gegen oder für dieses und jenes, Fußball, und und und etc. zu binden. Und wenn dann doch Polizei überraschenderweise präsent würde, sogleich "Polizeistaat", "Repression" etc. zu brüllen. Zwangsprostitution ist m.E. nur ein Aspekt allgemeiner "spätrömischer Dekadenz", deren akut heftigster Ausbruch ist, dass es geradezu menschenrechtswidrig sein soll die Raumtemperatur auf 19° zu senken und ggf. einen Pullover anzuziehen.

 

Nachdem du jetzt nun wirklich alle Klischees bedient hast, kommt in mir der sicher befremdliche Gedanke auf, dass man die Beurteilung vielleicht doch lieber den Profis überlassen sollte, wie z.B. Ariane, dem BesD und den Beratungsstellen.
P.S.: Der Ausdruck, eine Frau durchzunudeln ist nicht gerade respektvoll.

Bearbeitet von Spring

Alf & G Früher links-grün versifft | Heute "woke" was immer das auch ist ...

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vor einer Stunde schrieb Jakob:

t. Ohne diese Ergänzung wären solche Freier bislang nahezu immer straffrei ausgegangen, weil der Vorsatz nur seltenst nachzuweisen wäre

Mich würde da interessieren, wie den der Nachweis des Vorsatzes ungeachtet des Gesetzes jetzt nachgewiesen werden könnte, ohne dass beim Vollzug die Polizei den Raum stürmt. 

vor einer Stunde schrieb Jakob:

Aber wir gefallen uns ja darin polizeiliche Resourcen lieber durch Massenparties, Autobahn-Festkleber, Fahrradkorsos, Läufe gegen oder für dieses und jenes, Fußball, und und und etc. zu binden.

Beim "Missbrauch" der Exekutive durch Fussballveranstaltungen stimme ich Dir absolut zu. Ich habe absolut kein verständnis dafür, dass die Fussballvereine bzw. der DFB nicht die vollen Kosten eines Polizeieinsatzes übernehmen. Auch Massenparties gehören dazu. jeder Privat- und Geschäftsmann zahlt bei Auslösen einer Alarmanlage den Einsatz der Polizei. 

Das andere sind demokratische Grundrechte, die m.E. noch viel zu selten wahrgenommen werden. Die Polizei wurde wie so vieles Kaputtgespart, da den Entscheidern - bestärkt durch das fahrende Volk der Untenehmensberatungen - anstatt Innovationen immer nur das Drehen an der Personalschraube einfällt. Derzeit schlägt das mit voller Wucht zurück, wie man an vielen Orten zunehmend bemerkt.  

Das ist aber nicht der Mißstand, den ich beklage. Die Inkompetenz und Trägheit von verwaltungen und Behörden, die Überlastung durch immer neue Regelungen und Verordnungen machen langsam den Staat kaputt.

Habe kürzlich gelesen, dass die deutsche Bundesregierung der Ukraine bei der Digitalisierung der Verwaltung helfen will. Eine Lachplatte, denn in der Ukraine ist man trotz krieg viel weiter als hier, wo Gesundheitsämter ihre Daten noch ausdrucken, faxen und dann wieder mühselig erfassen.  

Bearbeitet von Asfaloth
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vor 3 Stunden schrieb Asfaloth:

Sicherlich...und da das mühselig ist und allein vor sich hinwurschtelnde oder miteinander konkurrierende Behörden plötzlich vor der Herausforderung stehen, miteinander am gleichen Strang zu ziehen, werden lieber Gesetzestexte geschmiedet, um deren Umsetzung man sich dann weniger gedanken machen muß. Ist viel einfacher !

 

Das ist dann aber eher ein allgemeines strukturelles Problem … u.a. bedingt durch den Föderalismus. Viele der Behörden, die tätig werden könnten, sind Ländersache. Hinzu kommt noch das Konkurrenzdenken von BKA und LKAs. Mit Bundesgesetzen ist es daher schwierig …

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vor einer Stunde schrieb Spring:

Nachdem du jetzt nun wirklich alle Klischees bedient hast, kommt in mir der sicher befremdliche Gedanke auf, dass man die Beurteilung vielleicht doch lieber den Profis überlassen sollte, wie z.B. Ariane, dem BesD und den Beratungsstellen.
P.S.: Der Ausdruck, eine Frau durchzunudeln ist nicht gerade respektvoll.

Ja ja, am allerbesten überläßt man es den sich in der Szene hervorragend auskennenden guten ZuhälterInnen.

Mein Klische ist die Kombination aus einer Forderung die Zwangsprotitution an der Wurzel zu bekämpfen einerseits und pseodosozialistischer Verurteilung jeglicher Polizeipräsenz andererseits. Damit wird die Kritik an Behörden (Untätigkeit) zum reinen Agitprop. Nein, die Branche regelt es ja offensichtlich nicht intern, versagt also insofern auf der ganzen Linie, und zwar noch stärker als die Strafverfolgungsbehörden. Denn SIE sind ja die "Profis" :schuechtern:

Es gibt aber sogar noch weiteren gesetzgeberischen Bedarf (finde ich). Dazu gehört unbedingt, dass Opfer von Zwangsprostitution vor Abschiebung geschützt werden. Klar wird das auch missbraucht werden, aber dennoch.

Stimmt, ich habe keinerlei Respekt vor Freiern, die ersichtlich unterdrückte Frauen durchnudeln. Ganz im Gegenteil, Verachtung ist es. Siehst Du das anders (ich denke nicht)?

vor 37 Minuten schrieb Asfaloth:

Mich würde da interessieren, wie den der Nachweis des Vorsatzes ungeachtet des Gesetzes jetzt nachgewiesen werden könnte, ohne dass beim Vollzug die Polizei den Raum stürmt

Eben! Deswegen reicht Vorsatz ja als Bedingung für eine Sanktionierung m.E. nicht aus. Oder verstehe ich Deine Frage nicht richtig?

Bearbeitet von Jakob
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vor 17 Minuten schrieb Asfaloth:

Ergänze meine Frage durch den  Begriff "Leichtfertigkeit". 

Bei einer Razzia in einem illegalen Puff mit Motorradfreunden als Doormen (und womöglich noch anderen Indizien, dass Zwang ausgeübt wird) wird man Freier mit der "Leichtfertigkeit" eher kriegen, als mit dem "Vorsatz". Denn wenn jemand bei einigermaßen vernüftiger Würdigung hätte erkennen müssen, dass die Frauen nicht freiwillig unter diesen Bedingungen werkeln, muss man eben den Vorsatz nicht positiv nachweisen. Für den Nachweis von Vorsatz müßte man schon beweisen können, dass der Freier sich entsprechend geäußert hat, beispielsweise indem er sagt, dass in dem Laden endlich mal Frauen nichts zu melden hätten. Was wohl kaum gelingen wird, wenn er sich denn entsprechend geäußert hätte.

>>> Vorsatz: Freier bleibt unbehelligt, Leichtfertigkeit: Freier wird sanktioniert.

Am 7.7.2022 um 16:32 schrieb Jakob:

Leichtfertig handelt, wer die gebotene Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße verletzt und nicht beachtet, was sich unter den Voraussetzungen seiner Erkenntnisse und Fähigkeiten aufdrängen muss.

Das ist die Definition. Es folgt auch nicht daraus, dass man als Freier sozusagen ständig proaktiv investigativ tätig werden muss, falls Du das befürchtest. Nur dass man seine Augen nicht vor Offensichtlichem verschließt.

Wenn wir Escort betrachten, wird in der Praxis auch Leichtfertigkeit kaum greifen können, richtig. Außer eine Frau klagt ihrerseits ausdrücklich über auf Sie von Dritten ausgeübte Zwänge. Aber Escort bildet nicht den gesamten P6 Bereich ab.

Bearbeitet von Jakob
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