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zu wenig/ zu schlechter Sex: Ab wann ist es Arbeitsverweigerung?


Sucher

Empfohlene Beiträge

Überschrift natürlich Clickbait. 

Escorts sind ja Unternehmerinnen, die Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielen. Sie erbringen eine umsatzsteuerliche Leistung. Leistungsgegenstand in der Prostitution dürfte unstrittig Sex sein. Wird die Leistung nicht oder nicht ausreichend erbracht, kann man sein Geld ganz oder zumindest teilweise zurückfordern. 

Die Agenturen nehmen es mit der Wahrheit bekanntlich nie so genau, im Zweifel sind die Vorlieben der Damen halt alle nur situativ so zu sehen und situativ heißt dann eventuell einmal, am besten keinmal. 

Frage ist nun, ist es euch schon mal passiert, dass ein Escort die Leistung nicht/ nicht ausreichend erbracht hat? Habt ihr dann das direkt bei ihr reklamiert? Oder auf Nichterfüllung geklagt? So wie ich die Agenturen kenne werden die dir kaum freiwillig dein Geld zurückgegeben haben.  

Bei mir persönlich ist es zum Glück bis jetzt immer so gewesen, dass das Escort einmal Sex von sich aus angeboten hat und da auch ganz gut mitgemacht hat. Mal mit mehr, mal mit weniger Hingabe aber zumindest war es doch immer recht ordentlich. Damit war ich dann zufrieden, da mir außer Alex eh keine gut genug gefallen hat für ein zweites oder gar drittes Mal. 

Ich könnte mir aber vorstellen, dass es Männer gibt die eine stärkere Libido als ich haben und die Damen dann halt nicht genug leisten in ihren Augen. 

Hier also mal meine Idee was eine angemessene Leistung ist.

bis drei Stunden: einmal Sex
ab vier Stunden: zweimal Sex
Overnight: dreimal Sex
Wochenende: fünfmal Sex 
Woche: einmal täglich 

Thoughts? 

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wie war das noch vor einer Woche...

Am 26.10.2023 um 20:03 schrieb Sucher:

Die Überschrift ist natürlich ein Clickbait. 

Das Unterforum heißt "Escort für Anfänger" und es handelt sich hier um einen "Universalguide" wie man mit wenig Aufwand mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit an ein Date mit seiner "Traumfrau" kommt. 

Was gibt es daran jetzt wieder schlecht zu reden? Im Zweifel halt einfach mal ausprobieren oder sein lassen und sich weiter wundern warum es nicht klappt. 

Der Spruch "eine Agentur ist immer nur so gut wie der Kunde" ist falsch rum. Das Gegenteil ist der Fall. Wenn ich einen Termin für eine Zahnreinigung habe, brauche ich nur zur vereinbarten Stunde dort zu sein. Noch bevor ich meinen Mantel abgelegt habe, werde ich schon freundlich begrüßt und zu meinem Platz geführt. Es ist nicht meine Aufgabe, dem Zahnarzt bzw. der zahnmedizinischen Fachangestellten zu erklären was sie zu machen haben. Man muss auch einem Zimmermann nicht erklären, wie er einen Dachstuhl zu errichten hat oder bei welcher Dachgaube er ein Gerüst braucht. Der Kunde zahlt, das ist sein Job. Mehr nicht. Um alles andere kümmert sich normalerweise der Dienstleister. Da es im Escort aber keine guten Agenturen gibt (oder ich zumindest keine kenne) habe ich meine Zeit und meine Mühe investiert, um Neulingen eine sinnvolle Unterstützung zu geben. Gut, das war dann das  Letzte, das ich für dieses Forum gemacht habe. Mein Abschiedsgeschenk sozusagen. Weiterhin frohes sinnloses Stänkern allerseits, mir ist das hier zu negativ.   
 

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vor 30 Minuten schrieb Sucher:

Wird die Leistung nicht oder nicht ausreichend erbracht, kann man sein Geld ganz oder zumindest teilweise zurückfordern. 

Oder auf Nichterfüllung geklagt?

 

Hier empfehle ich einen kurzen Blick in das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten", insbesondere §2.

Bei 3h einmal Sex ist zu wenig. 2-3mal wäre angemessen (hat z.B. Alex auch gelieferrt). Was genau unter Sex fällt, müsstest Du noch definieren. Grundsätzlich mag ich es nicht, wenn ich die Ladies zum Sex animieren muss. Es zeichnet ein gutes Escort aus, dass es intuitiv erfasst, was und wann und wie oft der Kunde mag und es dann auch so abliefert.

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vor 3 Stunden schrieb InvestGuy:

Hier empfehle ich einen kurzen Blick in das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten", insbesondere §2.

Bei 3h einmal Sex ist zu wenig. 2-3mal wäre angemessen (hat z.B. Alex auch gelieferrt). Was genau unter Sex fällt, müsstest Du noch definieren. Grundsätzlich mag ich es nicht, wenn ich die Ladies zum Sex animieren muss. Es zeichnet ein gutes Escort aus, dass es intuitiv erfasst, was und wann und wie oft der Kunde mag und es dann auch so abliefert.

und hier ist dann (wohl?) doch der Unterschied zwischen "normaler" Prostitution (im Laufhauf, Puff, etc.) und Escort. Bei Escort wird die Dame doch nur für ihre Zeit bezahlt und es ist somit nicht einklagbar wenn es kein Sex gibt. Im Puff etc. dagegen schon. Oder?

 

vor 3 Stunden schrieb Lineker:

wie war das noch vor einer Woche...

ist doch egal. Wenigstens haben wir was zum Diskutieren 🙂

 

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Wenn ich zum Beispiel 6 Stunden buche, unternehme ich erst was mit der Dame und dann kommt die intime Zeit. Wie sich das genauer ausformt, entscheidet sich beim Date. Sozusagen aus dem gemeinsamen Flow heraus. Das kam bisher auch immer gut an. 

Wenn sich beide wohlfühlen, wird das Date fast schon automatisch gut, finde ich.

Wenn ich in einer art Controlling denke, würde das dem Date nach meinem empfinden wohl den Esprit nehmen. 

🙂

Bearbeitet von Martin75
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vor 22 Stunden schrieb Azucar:

Bei Escort wird die Dame doch nur für ihre Zeit bezahlt und es ist somit nicht einklagbar wenn es kein Sex gibt. Im Puff etc. dagegen schon. Oder?

Wahrscheinlich ist das vom juristischen Standpunkt im Puff ebenso. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich ist, auch nur irgendeine sexuelle Dienstleistung einzuklagen. Dürfte hier wie dort unter sexuelle Selbstbestimmung fallen.

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Am 2.11.2023 um 13:30 schrieb Sucher:

bis drei Stunden: einmal Sex

Einmal in 3 Stunden? Zu wenig und damit eine schlechte Leistung!

Dame kommt an, Übergabe Umschlag, Dame geht ins Bad zählt nach, kommt nackt zurück und los geht es...1. Runde schnell abgespeist. Dann hat die Dame dafür zu sorgen, dass er wieder steif wird...2. Runde usw. Eine gute Dame sorgt, dass es in Stunden mindestens 6x6 gibt... alles darunter geht nicht und ist eine schlecht Leistung.

Ich denke jedes Arbeitsgericht wird das so anerkennen.

:schuechtern:

Soviel zum :clown:, den ich frühstückte.

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Bei mir hat sich mal eine  Dame 1 Stunde vorher angezogen und zumir hingesezt und mich voll geqautscht. 

Am 2.11.2023 um 13:30 schrieb Sucher:

Die Agenturen nehmen es mit der Wahrheit bekanntlich nie so genau, im Zweifel sind die Vorlieben der Damen halt alle nur situativ so zu sehen und situativ heißt dann eventuell einmal, am besten keinmal. 

Da stimme ich dir 100% zu . Dann sagen die Agenturen  ,die Damen machen es nur auf Sympathie . Ich zahle ja für die Dienstleistung der Dame. 

Bearbeitet von Redbbull
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Falls es WIRKLICH jemanden interessiert, einfach mal die Suchfunktion benutzen, wurde schon zigmal alles durchgekaut. Ansonsten ist m.E. alles im ProstG geregelt

 

Wer aber sich über die Themen im Anfangspost Gedanken macht, ist beim Escort eh falsch aufgehoben. Der sollte lieber in einen Club oder in Hamburg an die bekannten Ecken gehen 

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vor 30 Minuten schrieb Lineker:

Wenn ich so einige Beiträge hier lese haben manche hier echt nur schlechte Dates.. vielleicht sollte man es dann einfach sein lassen

Dann haben wir hier ja alle bald sechstausend Beiträge wie du und Maxine. 

Am 2.11.2023 um 14:05 schrieb InvestGuy:

Hier empfehle ich einen kurzen Blick in das "Gesetz zur Regelung der Rechtsverhältnisse der Prostituierten", insbesondere §2.

Bei 3h einmal Sex ist zu wenig. 2-3mal wäre angemessen (hat z.B. Alex auch gelieferrt). Was genau unter Sex fällt, müsstest Du noch definieren. Grundsätzlich mag ich es nicht, wenn ich die Ladies zum Sex animieren muss. Es zeichnet ein gutes Escort aus, dass es intuitiv erfasst, was und wann und wie oft der Kunde mag und es dann auch so abliefert.

Alex ist ja auch das beste Escort aller Zeiten und hat dann bei dir halt übererfüllt. 

 

Bei 3h zweimal oder gar dreimal Sex zu erwarten ist sicherlich zuviel. Wenn eine richtig Bock mitbringt wie bei dir anscheinend Alex ist das natürlich super. Aber mir ging es ja einen Standard zu definieren als Orientierung, damit man eine grobe Richtschnur hat.
Was muss man an Sex definieren? Der Normalfall ist man kommt vaginal. Wenn einvernehmlich andere Regelungen gefunden werden wo du kommst dann zählt das schon auch. Natürlich. Ohne kommen, ein Stellungs- oder Lochwechsel zählt jetzt nur als einmal. 

Wenn ich einige hier lese (zum Beispiel Azucar) dann sieht man schon, dass die PR der Agenturen halt echt wirkt. Die "Mädchen" glauben dann irgendwann tatsächlich, sie werden für ihre Zeit bezahlt und nicht für eine Leistung. Wenn das wir, die Kunden, dann auch so sehen dann kannst echt aufhören mit Escort. Weil wenn du dann zu einem analogen Relikt wie mir kommst, dann tust du mir echt leid als Escort. 

alle anderen: Juristisch gesehen schließen das Escort als Dienstleister und der Kunde einen Vertrag. Die Agentur erbringt lediglich eine sonstige Leistung (Vermittlung) und hat damit was beim Date geschieht also rein gar nichts mehr zu tun. Inhalt des Vertrags ist im Normalfall Sex. Wenn nun einvernehmlich ganz darauf verzichtet wird oder einvernehmlich mehr geleistet wird als "üblich" spricht ja nichts dagegen. Aber ein Neukunde/ Anfänger sollte halt wissen wofür er einen vierstelligen Betrag hinblättert. Hast du doch in jeder anderen Branche auch oder überweist du einem Verputzer einen vierstelligen Betrag und wenn er keine Lust hat macht er dann halt nichts und du verputzt dein Haus selbst? Weiß echt nicht was mit euch nicht stimmt. Ich habe die Befürchtung, dass Azucar und viele, viele andere da böse in ihrer Großzügigkeit und Gutmütigkeit ausgenutzt werden. 

Juristisch ist Betrug etwas, wofür du ins Gefängnis kommen kannst. Mal ein paar Beispiele, wofür Frauen für mehrere Jahre im Gefängnis gelandet sind.

Liebeskasper gibt einer Frau ein Darlehen, weil sie ihm versprochen hat, sie heiratet ihn. Sie hat aber das Geld verprasst und denkt nicht daran, ihn zu heiraten = ca. drei Jahre

Liebeskasper gibt einer Frau ein Darlehen, weil sie ihm gesagt hat, sie erwartet eine Erbschaft. ähnliches Strafmaß

Also klar, wo kein Kläger, da kein Richter. 

Ich bin auch ehrlich, ich würde eher das Geld abschreiben, als eine Frau ins Gefängnis bringen, die ich mal gut fand. Aber Menschen sind halt unterschiedlich. 

 

vor 6 Stunden schrieb Jakob:

Also ich würde zu einem Sugarbabe raten, die sind stets willig und bereit, ist ja sozusagen ein jederzeit vom Sugardaddy kündbares Abo.

 

 

 

 

 

:clown:

So ein Sugarbabe wie Alex können sich halt 99 Prozent der Männer nicht leisten 

so läuft das dann halt nur im ride sharing oder wie nennt man das?

Wenn ich Milliardär wäre hätte ich natürlich zu Alex gesagt, du bekommst was du möchtest. Dann würde ich hier nicht bei euch Perlen vor die Säue schmeißen sondern mit ihr und unseren sieben Kindern auf einer Yacht in der Karibik das Leben genießen.
Oder mir Insta kaufen, damit ich es Y nennen kann lol.  
Aber nicht jeder kann Milliardär sein sonst hätten wir ne schlimme Inflation und das kann auch keiner wollen. 

Ach nehmt es mir nicht übel aber ich bin hier geistig echt unterfordert. 

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vor einer Stunde schrieb Sucher:

Bei 3h zweimal oder gar dreimal Sex zu erwarten ist sicherlich zuviel.

Na, Du hast gefragt, ich habe geantwortet :nana:. Zweimal bei 3h sehe ich als zwingend an, auch gemäß Deiner Definition. War auch in fast allen Dates bislang so, dass das erfüllt wurde.

Bei längeren Dates geht es halt meist um viele andere Dinge und etwas weniger um Sex, vor allem aus Sicht der Bucher. Muss jeder selbst wissen, was er sucht, dann möglichst genau kommunizieren und schauen, dass sein Anforderungsprofil "gemachted" wird.

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vor 5 Stunden schrieb Wanninger:

Wahrscheinlich ist das vom juristischen Standpunkt im Puff ebenso. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es möglich ist, auch nur irgendeine sexuelle Dienstleistung einzuklagen.

die Dienstleistung nicht. Aber bei Nichterfüllen sollte man (theoretisch) zumindest die Rückzahlung des Geldes erklagen können.

vor 2 Stunden schrieb Sucher:

Inhalt des Vertrags ist im Normalfall Sex.

na, das wage ich zu bezweifeln.

vor 2 Stunden schrieb Sucher:

Wenn ich einige hier lese (zum Beispiel Azucar) dann sieht man schon, dass die PR der Agenturen halt echt wirkt.

na das hoffe ich doch, ich zahle ja auch ein Haufen Geld dafür 😉

 

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vor 11 Stunden schrieb Azucar:

die Dienstleistung nicht. Aber bei Nichterfüllen sollte man (theoretisch) zumindest die Rückzahlung des Geldes erklagen können.

Dazu ist die Frage, wie der Vertrag aussieht, der dabei zustande kommt. Nachdem konkrete sexuelle Leistungen wegen Sittenwidrigkeit, Verstoßes gegen die sexuelle Selbstbestimmung und was noch alles nicht vertraglich vereinbart werden können, werden die damit auch nicht darin enthalten sein.

Selbst wenn man einen schriftlichen Vertrag aufsetzen würde, wo solche Leistungen vereinbart werden, wäre das aus den genannten Gründen irrelevant.

Womit ich den Sex weder einklagen könnte noch Schadenersatz wegen Nichterfüllung fordern.

Wenn es eine Rückzahlung gibt, dann dürfte das auf Kulanzbasis sein.

 

Bearbeitet von Wanninger
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manchmal hab ich den Eindruck, eine Zulassung für Bucher (mit einem Minimum an Kenntnissen als Voraussetzung) würde im Escort mehr bringen als die für die Damen.

 

Bei vielen scheint eher „denn sie wissen nicht, was sie tun“ zu gelten 

 

(und NEIN, die Diskussion will ich nicht in Richtung „nordisches Modell“ treiben)

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Einfach mal ins ProstG schauen:

§ 1 

Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
 
§ 2 
Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

§ 3 

(1) Weisungen, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen vorschreiben, sind unzulässig.
(2) Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit nicht der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts entgegen.
 
Manchmal hilft das Gesetz weiter 😅
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vor 7 Stunden schrieb InvestGuy:
Sind sexuelle Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt vorgenommen worden, so begründet diese Vereinbarung eine rechtswirksame Forderung. Das Gleiche gilt, wenn sich eine Person, insbesondere im Rahmen eines Beschäftigungsverhältnisses, für die Erbringung derartiger Handlungen gegen ein vorher vereinbartes Entgelt für eine bestimmte Zeitdauer bereithält.
 
§ 2 
Die Forderung kann nicht abgetreten und nur im eigenen Namen geltend gemacht werden. Gegen eine Forderung gemäß § 1 Satz 1 kann nur die vollständige, gegen eine Forderung nach § 1 Satz 2 auch die teilweise Nichterfüllung, soweit sie die vereinbarte Zeitdauer betrifft, eingewendet werden. Mit Ausnahme des Erfüllungseinwandes gemäß des § 362 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und der Einrede der Verjährung sind weitere Einwendungen und Einreden ausgeschlossen.

§ 3 

(1) Weisungen, die das Ob, die Art oder das Ausmaß der Erbringung sexueller Dienstleistungen vorschreiben, sind unzulässig.
(2) Bei Prostituierten steht das eingeschränkte Weisungsrecht im Rahmen einer abhängigen Tätigkeit nicht der Annahme einer Beschäftigung im Sinne des Sozialversicherungsrechts entgegen.
 

und gibts das Ganze auch auf deutsch?

Nicht jeder ist als Rechtsverdreher zur Welt gekommen.

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